Merkblatt Wildvogelgeflügelpest Maßnahmen im

Merkblatt Wildvogelgeflügelpest
Maßnahmen im Beobachtungsgebiet
Einrichtung eines Beobachtungsgebietes
Nach Feststellung der Geflügelpest bei einem Wildvogel werden um den Fundort des
Wildvogels ein Sperrbezirk mit mind. 3 km Radius sowie ein Beobachtungsgebiet mit
mind. 10 km Radius festgelegt. Im Bereich der Region Hannover wurde ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, zu dem folgende Ortsteile gehören:
von der Stadt Lehrte die Ortsteile Arpke, Hämelerwald und Immensen
von der Stadt Sehnde die Ortsteile Dolgen und Haimer
von der Gemeinde Uetze die Ortsteile Dedenhausen, Dollbergen, Katensen und Schüblingsen.
Maßnahmen und Pflichten im Beobachtungsgebiet
Innerhalb des Beobachtungsgebietes bestehen gesetzliche Verpflichtungen, die von allen
Betroffenen beachtet werden müssen.
Für Geflügel und auch alle anderen in menschlicher Obhut gehaltenen Vögel besteht für
15 Tage ein Verbringungsverbot. Bis zum 2.12.2016 dürfen keine Vögel aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden. In begründeten Einzelfällen kann bei der Region
Hannover eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Für Hunde besteht im Beobachtungsgebiet eine Leinenpflicht, sie dürfen nicht frei umherlaufen. Katzen dürfen im Beobachtungsgebiet ebenfalls nicht frei umherlaufen, sie sind
sicher einzusperren. Diese Verpflichtung gilt bis zur Aufhebung des Beobachtungsgebietes. Auch hiervon kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Zudem dürfen bis zum 17.12.2016 im Beobachtungsgebiet keine Vögel zur Aufstockung
des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Bis zum 17.12.2016 ist im Beobachtungsgebiet außerdem die Jagd auf Federwild (jagdbare Wildvögel) nur mit Genehmigung der
Region Hannover zulässig.
Darüber hinaus besteht in der gesamten Region Hannover eine Aufstallungspflicht für Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner und Laufvögel). Das
bedeutet, dass sämtliches Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer
Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten
Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden muss. In begründeten
Einzelfällen kann bei der Region Hannover eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Vordrucke und weitere Merkblätter und finden Sie unter www.hannover.de/vogelgrippe.
Stand: 16.11.2016
Die Ausführungen dieses Merkblattes erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einschlägige Rechtsgrundlagen bleiben unberührt. Für Informationen, die über den Inhalt des Merkblattes hinausgehen, wenden Sie sich bitte an oben angegebene Anschrift.