Merkblatt Wildvogelgeflügelpest Maßnahmen im Beobachtungsgebiet Einrichtung eines Beobachtungsgebietes Nach Feststellung der Geflügelpest bei einem Wildvogel werden um den Fundort des Wildvogels ein Sperrbezirk mit mind. 3 km Radius sowie ein Beobachtungsgebiet mit mind. 10 km Radius festgelegt. Im Bereich der Region Hannover wurde ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, zu dem folgende Ortsteile gehören: von der Stadt Lehrte die Ortsteile Arpke, Hämelerwald und Immensen von der Stadt Sehnde die Ortsteile Dolgen und Haimer von der Gemeinde Uetze die Ortsteile Dedenhausen, Dollbergen, Katensen und Schüblingsen. Maßnahmen und Pflichten im Beobachtungsgebiet Innerhalb des Beobachtungsgebietes bestehen gesetzliche Verpflichtungen, die von allen Betroffenen beachtet werden müssen. Für Geflügel und auch alle anderen in menschlicher Obhut gehaltenen Vögel besteht für 15 Tage ein Verbringungsverbot. Bis zum 2.12.2016 dürfen keine Vögel aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden. In begründeten Einzelfällen kann bei der Region Hannover eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Für Hunde besteht im Beobachtungsgebiet eine Leinenpflicht, sie dürfen nicht frei umherlaufen. Katzen dürfen im Beobachtungsgebiet ebenfalls nicht frei umherlaufen, sie sind sicher einzusperren. Diese Verpflichtung gilt bis zur Aufhebung des Beobachtungsgebietes. Auch hiervon kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Zudem dürfen bis zum 17.12.2016 im Beobachtungsgebiet keine Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Bis zum 17.12.2016 ist im Beobachtungsgebiet außerdem die Jagd auf Federwild (jagdbare Wildvögel) nur mit Genehmigung der Region Hannover zulässig. Darüber hinaus besteht in der gesamten Region Hannover eine Aufstallungspflicht für Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner und Laufvögel). Das bedeutet, dass sämtliches Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden muss. In begründeten Einzelfällen kann bei der Region Hannover eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Vordrucke und weitere Merkblätter und finden Sie unter www.hannover.de/vogelgrippe. Stand: 16.11.2016 Die Ausführungen dieses Merkblattes erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einschlägige Rechtsgrundlagen bleiben unberührt. Für Informationen, die über den Inhalt des Merkblattes hinausgehen, wenden Sie sich bitte an oben angegebene Anschrift.
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