Vergleich der Satzungen

Vergleich Sonnewalde - Finsterwalde
Satzungen
Satzung
Sonnewalde
Finsterwalde
Festsetzung der Hebesätze - Steuersätze
Grundsteuer A - 288 v. H.
Grundsteuer B - 383 v. H.
Gewerbesteuer - 324 v. H.
Grundsteuer A - 280 v. H.
Grundsteuer B - 380 v. H.
Gewerbesteuer - 320 v. H.
Hundesteuersatzung
ein Hund - 35,00 EUR
zwei Hunde - je Hund 50,00 EUR
ab drei Hunden - 60,00 EUR
gefährliche Hunde - 150,00 EUR je Hund
ein Hund - 36,00 EUR
für den zweiten - 63,00 EUR
ab dem dritten - 93,00 EUR
gefährliche Hunde - 186,00 EUR je Hund
Kita - Gebührensatzung
abhängig vom Einkommen
Höchstsatz - 200,00 EUR - 176,00 EUR - 72,00 EUR
Satzung Aufwandsentschädigung
Feuerwehr
Stadtbrandmeister - 145,00 EUR
stell. Stadtbrandmeister - 60,00 EUR
Stadtjugendwart - 35,00 EUR
Stellv. Stadtjugendwart - 20,00 EUR
Stadtgerätewart - 45,00 EUR
stellv. Stadtgerätewart - 20,00 EUR
Verantwortlicher Digitalfunk - 45,00 EUR
stellv. Digitalfunk - 20,00 EUR
Ortswehrführer (Gruppenführer mit Leitungsfunktion - 35,00
stellv. Ortswehrführer - 15,00 EUR
Jugendwart (Ortsteil) - 15,00 EUR
Zugführer - 50,00 EUR
stellv. Zugführer - 25,00 EUR
Leiter der Arbeitsgruppen - 15,00 EUR
stellv. Leiter der AG - 10,00 EUR
Stadtbrandmeister - 125,00 EUR
stell. Stadtbrandmeister - 100,00 EUR
Stadtjugendwart - 80,00 EUR
Zugführer Löschzug 1-4 - 80,00 EUR
Stadtgerätewart - 45,00 EUR
Jugendgruppenleiter Löschzug 1, 2 und 4 - 50,00 EUR
Verantwortlicher Digitalfunk -50,00 EUR
Sicherheitsbeauftragter - 50,00 EUR
Kassenwart - 50,00 EUR
ehrenamtlicher Gerätewart Löschzug 2, 3, 4 - 50,00 EUR
Gewässerunterhaltungsgebühr
7,92 EUR/ha
Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die auf volle
Quadratmeter aufgerundete Fläche des Grundstückes
zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlagepflicht.
Verbandsbeiträge + Verwaltungskosten
8,53 EUR/ha
Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die auf volle
Quadratmeter aufgerundete Fläche des Grundstückes
zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlagepflicht.
Verbandsbeiträge + Verwaltunskosten
Entschädigungssatzung
hauptamtlicher Bürgermeister - 50,00 EUR
Stadtverordnete - 35,00 EUR
Ortsvorsteher bis 500 Einwohner - 150,00 EUR
Ortsvorsteher bis 1000 Einwohner - 200,00 EUR
Ortsvorsteher bis 1500 Einwohner - 250,00 EUR
Ortsbeiratsmitglieder - 20,00 EUR
zusätzliche Aufwandsentschädigung - 100,00 EUR
Sitzungsgeld - 10,00 EU
Stadtverordnete - 102,00 EUR
Ortsvorsteher - 175,00 EUR
Schiedspersonen - 51,00 EUR
jede Fraktion - 20,00 EUR
jedes Fraktionsmitglied - 6,00 EUR
zusätzliche Aufwandsentschädigung - 307,00 EUR
Vorsitzenden der Fraktionen - 76,00 EUR
Gegenüberstellung erfolgt separat
Straßenbaubeitragssatzung
Gebührenbeitragssatzung
Friedhofsgebührensatzung
Kulturhaus und Sporthalle Sonnewalde - 4,00 EUR/h
Kulturhaus und Sporthalle Sonnewalde - 9,00 EUR/h
- keine Bestattungsleistungen
- keine Denkmalgenehmigung
- keine Gewerbegenehmigung
- Feierhalle pauschal
- allgemeine Friedhofsunterhaltung ?
Zweitwohnsteuer
nicht vorhanden
Winterdienstgebührensatzung
nicht vorhanden