Franz Straif, Jörg Reiprich

Umgang mit freiheitsentziehenden
Maßnahmen in der Praxis
Franz Straif,
Jörg Reiprich
07.11. 2016
Marienheim Peiting - eine lernende Organisation:
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Franz Straif, Jörg Reiprich
14.11.2016
Marienheim Peiting
 69 Bewohner/innen – alle mit rechtlicher Betreuung und einem
zivilrechtlichen Unterbringungsbeschluss nach § 1906 BGB
 3 Wohngruppen mit 39 Einzel- und 15 Doppelzimmern
 Aktuell 24 weibliche / 45 männliche Bewohner/innen
 Alter: 21 - 35 Jahre = 18 (26%)
36 – 50 Jahre = 28 (40%)
51 – 65 Jahre = 22 (32%)
 Verweildauer:
weniger als 6 Monate = 20 %
zwischen 6 Monate und 2 Jahre = 40%
länger als 2 Jahre = 40%
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Franz Straif, Jörg Reiprich
14.11.2016
Schattenseite:
 Verwahreinrichtung
 Keine psychiatrische Versorgung
 Kein sozialtherapeutisches Konzept
 Verweildauern von bis zu 30 Jahren
 Hospitalisierung
Franz Straif, Jörg Reiprich
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14.11.2016
Lichtseite
Sozialtherapeutische Einrichtung mit u.a.
 systematischer individueller Hilfe- und
Therapieplanung
 einer Entlassquote von 40% (2012-2014) - in 2015
sogar 55% (gesamt 147)
 anrührenden persönlichen Schicksalen
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Perspektive der geschlossenen
Unterbringung - Leitfragen
 Was für Menschen kommen für geschl. Unterbringung in Betracht
(Zielgruppe), was sind deren Bedarfe und welches
Behandlungskonzept ist nötig?
 Was ist der Auftrag an geschl. Einrichtungen, was benötigen diese
zur Auftragserfüllung und wie erfolgt Erfolgskontrolle?
 Welchen Stellenwert soll die geschl. Unterbringung in der
sozialpsychiatrischen Landschaft – und weitergehend im
gesellschaftlichen Kontext haben?
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Umgang mit freiheitsentziehenden
Maßnahmen in der Praxis
Einzug in die „Aufnahme- und Diagnosegruppe“
 Diese WG hat keinen freien Gartenzugang
 4 wöchiges Probewohnen, noch ohne endgültigem Heimvertrag
 4 Wochen Beobachtungsphase
(kein selbständiger Gartengang) = Sollvereinbarung
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Umgang mit freiheitsentziehenden
Maßnahmen in der Praxis
 Zuteilung der Bezugsperson aus dem Betreuungsteam
 Zuteilung zum behandelnden Psychiater
 Zuteilung zum behandelnden Allgemeinmediziner
 Erstkontakt zum pädagogischen Fachdienst
 Erstkontakt zum Therapeuten
Auftragsklärung mit gesetzl. Betreuer, Klient und Bezugsperson (
aus Interview, Beobachtung, Befragung )
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14.11.2016
Umgang mit freiheitsentziehenden
Maßnahmen in der Praxis
 Vereinbarung von individueller Ausgangsregelung mit dem Betreuer
 Vereinbarung sonstiger Lockerungen (z.B. Barbetragsverwaltung)
Abhängig von: Absprachefähigkeit, Steuerungsfähigkeit,
Medikamentencompliance (individuell)
 Erstellung eines vorläufigen Hilfeplanes in der Regel nach etwa 8 Wochen
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Umgang mit freiheitsentziehenden
Maßnahmen in der Praxis
 Umzug in „halb-offene WG“ ab 4.Woche „möglich“
 Fortschreibung des Hilfeplanes
 Kontinuierliche Erweiterung der Selbstverantwortung
Ausgang in den Ort – Tagesausflüge – „Familienheimfahrten“ – Kurzurlaube
 Eigenverantwortliche Verwaltung des Barbetrages
 Aufnahme einer externen Tagesbeschäftigung ( Tagesstätte, WfbM )
 Besuch von Selbsthilfegruppen und externen Hilfen
 Start einer beruflichen Reha in der WfbM
 Eigenverantwortlicher Umgang mit den Medikamenten
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Umgang mit freiheitsentziehenden
Maßnahmen in der Praxis
Umgang mit dem Rückfall (auch Krise)
Rückfall / Krise ist Ausdruck einer Überforderung
 Reduktion der Selbstverantwortung ( Ausgang, Barbetrag, Wieder-Einzug in
die „Aufnahme- und Diagnosegruppe“ )
 Gespräche über den Rückfall
 Einweisung in die Klinik ( auch zur Krisenintervention )
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Auszug in eine offene Wohnform
 Schriftliche und persönliche Vorstellung in offenen
Anschlusseinrichtungen
 Probewohnen
 Koordinieren und terminieren des Umzugs mit
persönlicher Übergabe
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14.11.2016
Entscheidend für den Erfolg der
Maßnahme ist die gelingende
Kommunikation zwischen
Einrichtung und rechtlichem
Betreuer!
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14.11.2016
Franz Straif, Jörg Reiprich
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