Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Praxis Franz Straif, Jörg Reiprich 07.11. 2016 Marienheim Peiting - eine lernende Organisation: 2 Franz Straif, Jörg Reiprich 14.11.2016 Marienheim Peiting 69 Bewohner/innen – alle mit rechtlicher Betreuung und einem zivilrechtlichen Unterbringungsbeschluss nach § 1906 BGB 3 Wohngruppen mit 39 Einzel- und 15 Doppelzimmern Aktuell 24 weibliche / 45 männliche Bewohner/innen Alter: 21 - 35 Jahre = 18 (26%) 36 – 50 Jahre = 28 (40%) 51 – 65 Jahre = 22 (32%) Verweildauer: weniger als 6 Monate = 20 % zwischen 6 Monate und 2 Jahre = 40% länger als 2 Jahre = 40% 3 Franz Straif, Jörg Reiprich 14.11.2016 Schattenseite: Verwahreinrichtung Keine psychiatrische Versorgung Kein sozialtherapeutisches Konzept Verweildauern von bis zu 30 Jahren Hospitalisierung Franz Straif, Jörg Reiprich 4 14.11.2016 Lichtseite Sozialtherapeutische Einrichtung mit u.a. systematischer individueller Hilfe- und Therapieplanung einer Entlassquote von 40% (2012-2014) - in 2015 sogar 55% (gesamt 147) anrührenden persönlichen Schicksalen 5 Franz Straif, Jörg Reiprich 14.11.2016 Perspektive der geschlossenen Unterbringung - Leitfragen Was für Menschen kommen für geschl. Unterbringung in Betracht (Zielgruppe), was sind deren Bedarfe und welches Behandlungskonzept ist nötig? Was ist der Auftrag an geschl. Einrichtungen, was benötigen diese zur Auftragserfüllung und wie erfolgt Erfolgskontrolle? Welchen Stellenwert soll die geschl. Unterbringung in der sozialpsychiatrischen Landschaft – und weitergehend im gesellschaftlichen Kontext haben? 6 Franz Straif, Jörg Reiprich 14.11.2016 Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Praxis Einzug in die „Aufnahme- und Diagnosegruppe“ Diese WG hat keinen freien Gartenzugang 4 wöchiges Probewohnen, noch ohne endgültigem Heimvertrag 4 Wochen Beobachtungsphase (kein selbständiger Gartengang) = Sollvereinbarung 7 Franz Straif, Jörg Reiprich 14.11.2016 Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Praxis Zuteilung der Bezugsperson aus dem Betreuungsteam Zuteilung zum behandelnden Psychiater Zuteilung zum behandelnden Allgemeinmediziner Erstkontakt zum pädagogischen Fachdienst Erstkontakt zum Therapeuten Auftragsklärung mit gesetzl. Betreuer, Klient und Bezugsperson ( aus Interview, Beobachtung, Befragung ) 8 Franz Straif, Jörg Reiprich 14.11.2016 Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Praxis Vereinbarung von individueller Ausgangsregelung mit dem Betreuer Vereinbarung sonstiger Lockerungen (z.B. Barbetragsverwaltung) Abhängig von: Absprachefähigkeit, Steuerungsfähigkeit, Medikamentencompliance (individuell) Erstellung eines vorläufigen Hilfeplanes in der Regel nach etwa 8 Wochen 9 Franz Straif, Jörg Reiprich 14.11.2016 Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Praxis Umzug in „halb-offene WG“ ab 4.Woche „möglich“ Fortschreibung des Hilfeplanes Kontinuierliche Erweiterung der Selbstverantwortung Ausgang in den Ort – Tagesausflüge – „Familienheimfahrten“ – Kurzurlaube Eigenverantwortliche Verwaltung des Barbetrages Aufnahme einer externen Tagesbeschäftigung ( Tagesstätte, WfbM ) Besuch von Selbsthilfegruppen und externen Hilfen Start einer beruflichen Reha in der WfbM Eigenverantwortlicher Umgang mit den Medikamenten 10 Franz Straif, Jörg Reiprich 14.11.2016 Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Praxis Umgang mit dem Rückfall (auch Krise) Rückfall / Krise ist Ausdruck einer Überforderung Reduktion der Selbstverantwortung ( Ausgang, Barbetrag, Wieder-Einzug in die „Aufnahme- und Diagnosegruppe“ ) Gespräche über den Rückfall Einweisung in die Klinik ( auch zur Krisenintervention ) 11 Franz Straif, Jörg Reiprich 14.11.2016 Auszug in eine offene Wohnform Schriftliche und persönliche Vorstellung in offenen Anschlusseinrichtungen Probewohnen Koordinieren und terminieren des Umzugs mit persönlicher Übergabe 12 Franz Straif, Jörg Reiprich 14.11.2016 Entscheidend für den Erfolg der Maßnahme ist die gelingende Kommunikation zwischen Einrichtung und rechtlichem Betreuer! 13 Franz Straif, Jörg Reiprich 14.11.2016 Franz Straif, Jörg Reiprich 14 14.11.2016
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