Newsletter November 2016 Aktuelles Inhalt Jahreswechsel 2016/2017: alle wichtigen Infos im Jahreswechselportal Aktuelles .................................................. 1 Jahreswechsel 2016/2017: alle wichtigen Infos im Jahreswechselportal................... 1 Entlastungen für Familien geplant............ 1 Neue Fristen für die arbeitsmedizinische Vorsorge .................................................. 2 Recht........................................................ 2 Verjährungen von Forderungen 2016 ...... 2 Lohnsteuerförderung für Elektroautos ab 2017......................................................... 3 Termine .................................................... 3 Lohn- und Gehaltsabrechnung................. 3 Webinare: Melden Sie sich jetzt an .......... 4 Panorama ................................................ 4 Allmählich nähert sich der Jahreswechsel und bringt auch dieses Mal wieder zahlreiche Änderungen in Sachen Sozialversicherung mit sich. Damit Sie keine Neuigkeit verpassen, ist das Jahreswechselportal der TK ab November online. Beitragsbemessungsgrenzen und andere Rechengrößen, Zeitgrenzen bei Minijobs und Regeln in der Gleitzone – nicht nur sie ändern sich zum neuen Jahr. Im Dickicht von Gesetzesänderungen und Wertanpassungen ist es nicht leicht, den Überblick zu behalten. Mit dem Jahreswechselportal bringt die TK Licht ins Dunkel und gibt Arbeitgebern gebündelt und übersichtlich alle wichtigen Informationen an die Hand, die sie für einen reibungslosen Jahreswechsel benötigen. Die meisten nehmen das Smartphone ..... 4 Personalentwicklung für Ältere................. 4 Die Initiative Demografie Exzellenz zeichnet Unternehmen aus ...................... 5 Gesundheit............................................... 5 Das macht Deutschland glücklich: Kinder, Knete und kein Stress.............................. 5 Bis April 2017 bleibt das Portal online und wird stetig aktualisiert, damit Sie auch nach dem Jahreswechsel immer auf dem neuesten Stand sind. Das Jahreswechselportal finden Sie direkt unter www.jahreswechsel.tk.de oder über die Seite www.tk.de (Webcode 9911). Weniger Erschöpfung durch mehr Flow ... 6 Sehr geehrte Damen und Herren, es wird wieder dunkler, die Tage werden kürzer und der Jahreswechsel rückt immer näher – wir halten Sie mit unserem Jahreswechselportal über die wichtigsten rechtlichen Änderungen auf dem Laufenden. Außerdem in diesem Newsletter: Entlastungen für Familien, Informationen zu Verjährungen und die Frage, was die Deutschen glücklich macht. Entlastungen für Familien geplant Der Finanzminister hat angekündigt, dass steuerliche Freibeträge erhöht und Familien weiter entlastet werden sollen. Für die Jahre 2017 und 2018 ist geplant, dass der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen sollen. Insgesamt sollen Familien um rund 6,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Das sind die geplanten Änderungen: • Freundliche Grüße Ihr TK-Firmenkundenservice • • • Der Grundfreibetrag soll in zwei Schritten um 168 Euro auf 8.652 Euro (2017) und um 180 Euro auf 9.000 Euro (2018) angehoben werden. Der Kinderfreibetrag soll von jetzt 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 Euro (2017) und um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018) steigen. Das Kindergeld steigt ebenfalls: 2017 und 2018 jeweils um 2 Euro monatlich pro Kind. Der Kinderzuschlag wird um monatlich 10 Euro von 160 Euro auf 170 Euro pro Kind erhöht. Newsletter November 2016 Damit will die Bundesregierung den voraussichtlichen Ergebnissen des 11. Existenzminimumberichts entsprechen, der diesen Herbst veröffentlicht werden soll. Seite 2 Andere Fristen Überschreitungen der oben genannten Fristen sind nicht erlaubt, Unterschreitungen hingegen grundsätzlich immer möglich. Berücksichtigung schon für Januar 2017 Die Verbesserungen wurden schon jetzt festgelegt, damit sie beim Lohnsteuerabzug für Januar 2017 berücksichtigt werden können. Damit will die Regierung Mehraufwand für Verwaltung und Arbeitgeber vermeiden, denn rückwirkende Änderungen der Lohnabrechnungen würden unweigerlich zusätzliche Bürokratie nach sich ziehen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und Schutzmaßnahmen daraus abzuleiten. Die Bekanntmachung können Sie zum Beispiel auf der Seite des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. als PDF abrufen: www.ig-zeitarbeit.de/presse. Quelle: Bundesfinanzministerium Neue Fristen für die arbeitsmedizinische Vorsorge Quelle: Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Recht Es gelten neue Fristen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgemacht. Es gelten die folgenden Fristen: Verjährungen von Forderungen 2016 Die Rechnung von 2013 wurde noch nicht bezahlt? Dann sollten Unternehmen jetzt aufpassen. Wir haben Informationen zu Verjährung und Mahnverfahren für Sie zusammengestellt. Erste Vorsorge Bei Aufnahme der Tätigkeit darf die erste Vorsorge nicht älter als drei Monate sein. Zweite Vorsorge Die zweite Vorsorge muss innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit veranlasst oder angeboten werden. Tätigkeiten mit besonderen Gefahrstoffen Nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist von drei Jahren – der sogenannten Regelverjährungsfrist – verjähren Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen. Das heißt, Schuldner können sich darauf berufen und die Erfüllung des Anspruchs verweigern. Das bedeutet, Unternehmen können diesen Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen, wenn sich der Schuldner auf die Verjährung beruft – obwohl der Anspruch rechtlich gesehen weiterhin besteht. Bei Tätigkeiten Verjährung zum 31. Dezember 2016 • • • • mit atemwegssensibilisierend wirkenden oder hautsensibilisierend wirkenden Gefahrstoffen, mit toxisch wirkenden biologischen Arbeitsstoffen oder bei Feuchtigkeit ist eine Vorsorge grundsätzlich spätestens nach einem halben Jahr vorgeschrieben. Konkret heißt das: Mit Ablauf des 31. Dezember 2016 verjähren die Forderungen aus Werk- und Kaufverträgen, die im Jahr 2013 entstanden sind. "Entstanden" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Unternehmer seine vertragliche Leistung in dem Jahr erbracht hat. Es kommt dabei nicht auf die Rechnungsstellung an. Als nachgehende Vorsorge wird die arbeitsmedizinische Vorsorge definiert, die nach Beendigung einer Tätigkeit stattfindet, bei der auch noch nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können. Als Beispiel seien hier krebserregende Stoffe genannt. Unternehmen sollten daher noch rechtzeitig prüfen, ob sie im Jahr 2013 Leistungen erbracht haben, die bisher noch nicht bezahlt wurden, und gegebenenfalls weitere Schritte vornehmen. Weitere Vorsorge Übrigens: Mahnungen verhindern die Verjährung nicht. Sehr wohl dagegen eine Ratenzahlung: Zahlt der Kunde eine Rate, nachdem er eine Mahnung erhalten hat, wird die Verjährung unterbrochen. Ab der Zahlung startet die Verjährungsfrist dann wieder neu. Jede weitere Vorsorge inklusive nachgehender Vorsorge muss spätestens alle drei Jahre nach der vorhergehenden Vorsorge veranlasst oder angeboten werden. Mahnungen und Ratenzahlungen Seite 3 Newsletter November 2016 Ähnlich wirkt ein gerichtliches Mahnverfahren. Die Verjährung wird durch den Antrag auf Erlass eines Mahnverfahrens gehemmt. Daher sollte – sofern die Verjährung droht – möglichst noch vor Weihnachten 2016 ein Mahnbescheid für Forderungen aus dem Jahr 2013 vollständig und korrekt beantragt werden. Die Lohnsteuer-Pauschalierung mit 25 Prozent gilt auch für Zuschüsse des Arbeitgebers, die er für den Erwerb und die Nutzung einer Ladevorrichtung durch den Arbeitnehmer zahlt. Mehr zu gesetzlichen Verjährungsfristen finden Sie in unserem Online-Lexikon TK-Lex unter www.tk-lex.tk.de. Die leihweise Überlassung einer Ladevorrichtung durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung bleibt nach vorstehender Steuerbefreiungsvorschrift gänzlich lohnsteuerfrei. Leihweise Überlassung einer Ladevorrichtung Quelle: Haufe Keine Gehaltsumwandlung möglich Lohnsteuerförderung für Elektroautos ab 2017 Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität wurde auch eine Reihe von Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschlossen. Wir fassen die wichtigsten zusammen. Die Steuerfreistellung und die Pauschalierung der steuerpflichtigen Leistungen des Arbeitgebers mit 25 Prozent setzen voraus, dass diese Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich. Weitere Maßnahmen Beschlossen ist es bereits, in den nächsten Tagen wird es auch im Bundesgesetzblatt verkündet: das neue Gesetz zur Elektromobilität. Ziel der Regierung ist es, den Absatz von Elektroautos in den nächsten Jahren zu steigern. Davon profitieren auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aufladen von Privatfahrzeugen Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von privaten Elektro- beziehungsweise Hybridfahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers löst bislang einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug aus. Nun wird eine neue Steuerbefreiungsvorschrift geschaffen: Ab 2017 sind Vorteile steuerbefreit, die der Arbeitgeber für das elektrische Aufladen eines privaten Fahrzeugs gewährt. Aufladen von Dienstfahrzeugen Auch das Aufladen eines vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagens ist ab 2017 steuerbefreit. Während bei der 1-Prozent-Regelung der vom Arbeitgeber gestellte Ladestrom ohnehin durch den Ansatz des pauschalen Nutzungswerts abgegolten ist, werden jetzt auch Firmenwagen bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode in die Steuerbefreiung einbezogen. Auch Leiharbeitnehmer profitieren Durch die Präzisierung des Begriffs "im Betrieb des Arbeitgebers" werden verbundene Unternehmen einbezogen. Damit gilt die Steuerbefreiung auch für Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers. Rückwirkend zum 1. Januar 2016 soll die derzeit geltende fünfjährige Steuerbefreiung für Erstzulassungen reiner Elektrofahrzeuge in eine zehnjährige Befreiung umgewandelt werden. Außerdem können Käufer von Elektroautos seit Juli 2016 eine Prämie beantragen. Sie erhalten 4.000 Euro für rein elektrische und 3.000 Euro für Plug-inHybride. Staat und Industrie tragen jeweils die Hälfte des Zuschusses. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Keine Steuerbefreiung für E-Bikes Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde auch die Einbeziehung von Elektrofahrrädern in die Steuerbefreiung diskutiert. Diese ist nicht umgesetzt worden. Begünstigt sind nur Zweiräder, die verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Darunter fallen Elektroräder, deren Motor Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützt. Normale E-Bikes gelten nach wie vor als Fahrräder. Beschluss des Bundesrates Den Beschluss des Bundesrates können Sie unter www.bundesrat.de nachlesen. Ein umfangreiches Online-Lexikon rund um Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht finden Sie unter www.tk-lex.tk.de. Quelle: TK Termine Lohn- und Gehaltsabrechnung Anschaffung einer Ladevorrichtung Die Anschaffung von Ladevorrichtungen soll gefördert werden – mit einer neuen Pauschalierungsvorschrift. Arbeitgeber haben die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung mit dem festen Steuersatz von 25 Prozent für den geldwerten Vorteil aus der Übereignung von Ladestationen. Die Leistung bleibt dann auch sozialabgabenfrei. Ihre Termine für November und Dezember für die Lohn- und Gehaltsabrechnung. November • • • 10. November: Lohnsteueranmeldung Oktober 2016 24. November: SV-Beitragsnachweis November 2016 28. November: Fälligkeit der SV-Beiträge November 2016 Newsletter November 2016 Dezember • • • 12. Dezember: Lohnsteueranmeldung November 2016 23. Dezember: SV-Beitragsnachweis Dezember 2016 28. Dezember: Fälligkeit der SV-Beiträge Dezember 2016 Alle Termine finden Sie auch in unserem elektronischen Kalender unter www.firmenkunden.tk.de (Webcode 281524). Quelle: TK Seite 4 Ganze 19 Millionen – knapp ein Drittel der Bevölkerung – gehen täglich unterwegs ins Netz, zum Beispiel in der Bahn oder im Café. Im Vorjahr waren es noch zehn Prozentpunkte weniger. Bei den Jüngeren sind es noch mehr: 64 Prozent nutzen täglich unterwegs das Internet. Der Intendant des Hessischen Rundfunks und Vorsitzende der ARD/ZDF-Medienkommission Manfred Rupp sieht darin eine Herausforderung für alle Anbieter. "Es wird darauf ankommen, die eigenen Stärken von den noch dominanten klassischen Verbreitungswegen auf die neuen Plattformen zu übertragen", sagt Rupp. Termin Im Schnitt sind die Deutschen über zwei Stunden täglich online. Nutzer, die auch mobile Geräte verwenden, sogar noch ein wenig mehr: Sie sind täglich 2:43 Stunden im Netz – über eine halbe Stunde länger. 28. November 2016 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Was machen die denn alle im Netz? 16. Januar 2017 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Größtenteils verbringen die Nutzer ihre Internet-Zeit mit Kommunikation und Medien. Die Mediennutzung beträgt durchschnittlich rund 34 Minuten – dazu gehören Videos, TV, Audios, Radio, Nachrichten und Artikel. Fernsehbeiträge werden deutlich geringer genutzt: Rund elf Minuten verbringen die Befragten täglich damit. Insgesamt ist die Audiound Videonutzung angestiegen. Webinare: Melden Sie sich jetzt an Änderungen zum Jahreswechsel 2016/2017 Inhalt Zum Jahreswechsel 2016/2017 stehen wieder zahlreiche Änderungen an. Unsere Referentin gibt Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen in den Gebieten Lohnsteuer und Sozialversicherung. So sind Sie gut gerüstet für Ihre Arbeit in der Entgeltabrechnung im neuen Jahr. Anmeldung Anmelden können Sie sich über webinare.tk.de. Das Passwort für die Anmeldung ist "989". Die Teilnahme ist wie immer kostenlos. Quelle: TK Die 14- bis 29-Jährigen verbringen noch mehr Zeit mit Online-Videos – pro Tag durchschnittlich ca. eine halbe Stunde. Die ARD/ZDF-Studie sieht hier als Grund vor allem die YouTube-Stars der Jüngeren. Zu den meistgenutzten Diensten gehören Facebook und WhatsApp: Rund jeder Fünfte ist täglich auf Facebook und knapp die Hälfte der Deutschen nutzt täglich WhatsApp. Bei den Jüngeren sind vor allem Snapchat und Instagram beliebt. Panorama Alle Ergebnisse online verfügbar Die meisten nehmen das Smartphone Für die ARD/ZDF-Online-Studie 2016 wurden bundesweit 1.508 Erwachsene befragt. Die komplette Studie ist abrufbar unter www.ard-zdfonlinestudie.de. 84 Prozent der Deutschen sind inzwischen online. Besonders die Nutzung über mobile Geräte und von unterwegs hat zugenommen. Und auch Videos und Audios erfreuen sich steigender Beliebtheit. Quelle: ARD/ZDF-Onlinestudie 2016 Personalentwicklung für Ältere Die neue ARD/ZDF-Onlinestudie vom Oktober 2016 bringt zunächst einmal keine große Überraschung: Die Zahl der Internetnutzer nimmt weiter zu – um zwei Millionen auf 58 Millionen. Das entspricht 84 Prozent der Deutschen und einem Zuwachs von vier Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Smartphone meistgenutztes Gerät Doch neu ist: Das Smartphone ist in diesem Jahr das meistgenutzte Gerät, um ins Internet zu kommen. Zwei Drittel der Bevölkerung und vor allem die Jüngeren gehen darüber online – noch vor dem Laptop. Auch die Nutzung von unterwegs ist angestiegen. Was können Unternehmen tun, um den Auswirkungen des demographischen Wandels zu begegnen? Eine Idee ist eine spezielle Form der Personalentwicklung. Unternehmen reagieren auf den demografischen Wandel vor allem mit betrieblichem Gesundheitsmanagement – so die Einschätzung der BWA Akademie, die auf einer statista-Umfrage unter Personalverantwortlichen in Deutschland basiert. Die Gesundheitsförderung ist sinnvoll und bringt Vorteile für alle Beteiligten. Doch es gibt auch weitere Ideen, die bisher noch wenig verbreitet sind: Seite 5 Newsletter November 2016 Erst knapp ein Drittel der Befragten bietet spezielle Weiterbildungsmaßnahmen für ältere Beschäftigte an. Nur ein Viertel fördert lebenslanges Lernen. Und nur in elf Prozent der Unternehmen gibt es altersgemischte Teams. den Dialog mit Verbänden und Unternehmen, durch eigene Studien, Wissensvermittlung und Vernetzung und nicht zuletzt durch die Auszeichnung vorbildhafter Lösungen mit dem Demografie Exzellenz Award. Auch die Planung betrieblicher Karrierewege ist bisher nicht auf Ältere eingestellt: Nur ein knappes Drittel berücksichtigt die Veränderungen in der Altersstruktur. Nur die Hälfte der Unternehmen verfolgt eine systematische demografieorientierte Personalplanung. Und nur ein knappes Drittel will aktiv eine altersheterogene Beschäftigungsstruktur schaffen. Engagement in Sachen Demografie wird belohnt Der BWA Akademie-Geschäftsführer Harald Müller empfiehlt eine spezielle, individuelle Personalentwicklung für die Generation 50 plus im Unternehmen. Es müssten firmenspezifische Modelle erarbeitet werden, um die Potenziale älterer Arbeitnehmer effektiv in die Arbeitsabläufe zu integrieren. Dazu gehört laut BWA Akademie nicht nur Motivationsarbeit für die Beschäftigten, die sich dem Rentenalter nähern, sondern auch die Entwicklung passender Weiterbildungsstrategien. "Die Ressourcen Älterer können nicht nur im fachlichen Bereich erfolgsorientiert eingesetzt werden. Auch in Teambuilding-Prozessen sind die Sozialkompetenzen der älteren Generation von hoher Bedeutung", fasst Müller zusammen. Quelle: Haufe; BWA Akademie Die Initiative Demografie Exzellenz zeichnet Unternehmen aus In weniger als zehn Jahren werden die Menschen über 40 zum ersten Mal in der Geschichte Europas die Mehrheit bilden. Die zukünftige Arbeitswelt wird älter, weiblicher und bunter. Dennoch hat sich immer noch ein großer Teil der Unternehmen mit diesem Thema nicht beschäftigt. Ausgezeichnet werden Unternehmen, die vorbildhafte Programme, Maßnahmen und Dienstleistungen entwickelt haben, die dazu beitragen, demografische Herausforderungen zu meistern. Die Kategorien für den Award sind unter anderem: Integration, generationsübergreifendes Arbeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, lebenslanges Lernen, technologische Lösungen und kommunalpolitische Projekte. Im letzten Jahr wurde – neben vielen anderen Preisträgern – der Arbeitgeberverband Nordostchemie für einen Flächentarifvertrag ausgezeichnet, der flexible Anpassungen der Arbeitszeiten je nach Lebensphasen vorsieht. Die diesjährige Preisverleihung findet am 17. November 2016 in Hamburg statt. Durch den Abend führt der Künstler, Journalist und Träger des Deutschen Fernsehpreises 2016 Michel Abdollahi. Die Preise werden überreicht im Beisein von Cornelia Prüfer-Storcks, Gesundheitssenatorin der Stadt Hamburg, und Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium. Anmeldungen sind noch möglich Interessierte können sich noch für das Event anmelden. Mehr dazu finden Sie unter www.demografie-exzellenz.de. Demografie Exzellenz Award-Gala 2016 17. November 2106 ab 18 Uhr in Hamburg, im Speicher am Kaufhauskanal Quelle: TK Der demografische Wandel wird in verschiedenen Studien als die größte Herausforderung neben der Globalisierung bezeichnet. Zukunftsforscher sprechen von einem der bedeutendsten Megatrends unserer Zeit. Für die Personalstrukturen bedeutet das: Die Mitarbeiter bleiben länger im Berufsleben, die Erwerbsbeteiligung der Frauen steigt und Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund werden unverzichtbar. Das wirkt sich natürlich auch auf die Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und die Produktivität von Unternehmen, Körperschaften und anderen Organisationen aus. Und dennoch haben sich viele Unternehmen mit diesem Thema noch nicht beschäftigt. Die Initiative Demografie Exzellenz hat sich deshalb das Ziel gesetzt, gerade in mittelständischen Unternehmen das Problembewusstsein weiter zu schärfen und zur Lösungsfindung beizutragen: zum Beispiel durch Gesundheit Das macht Deutschland glücklich: Kinder, Knete und kein Stress Wie glücklich ist Deutschland? Nach Angaben des Glücksatlas der Deutschen Post steht die Republik auf Platz 9 im europäischen Glücksranking. Auch in der aktuellen Stressstudie der TK haben 93 Prozent der Erwachsenen angegeben, glücklich zu sein. Jeder Siebte bezeichnet sich sogar als sehr glücklich. Woran liegt's? Die TK-Auswertung zeigt, dass der Glückslevel steigt, je mehr Menschen im Haushalt leben. Leben drei Personen oder mehr zusammen, bezeichnen sich 96 Prozent der Menschen als glücklich, in den Singlehaushalten sind es "nur" 88 Prozent. Newsletter November 2016 Geld allein macht nicht glücklich, aber mit Geld lebt es sich laut den TK-Daten angenehmer. Liegt das Haushaltseinkommen bei 4.000 Euro oder höher, bezeichnet sich etwa jeder Vierte als sehr glücklich. In den Einkommensgruppen unter 3.000 Euro ist der Anteil gerade einmal halb so groß. Stress macht unglücklich Stress wirkt sich dagegen negativ auf das Glücksgefühl der Menschen in Deutschland aus. 15 Prozent der Menschen mit hohem Stresslevel bezeichnen sich als unglücklich, bei den Entspannten gibt es nur drei Prozent Unglückliche. Viele Menschen bezeichnen Gesundheit als höchstes Gut. Und auch die Stressstudie 2016 zeigt, dass der Gesundheitszustand im Zusammenhang mit dem Glücksfaktor steht: Fast jeder Vierte (23 Prozent) der nach eigener Angabe bei schlechterer Gesundheit ist, ist unglücklich. Bei den Gesunden sind es nur zwei Prozent. Erfreulich ist allerdings laut TK, dass so viele Patienten mit einer chronischen Erkrankung ein glückliches Leben führen. Nur neun Prozent der Chroniker geben an unglücklich zu sein. TK-Stressstudie 2016 Für die TK-Stressstudie befragte das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Juni und Juli 2016 im Auftrag der TK zum dritten Mal einen bevölkerungsrepräsentativen Querschnitt der Erwachsenen in Deutschland zu ihrem Stresslevel, ihrer Lebenszufriedenheit und ihrem Umgang mit Stress. Die wichtigsten Ergebnisse sind in einem 52-seitigen Studienband zusammengefasst. Die Studie sowie die digitale Pressemappe mit Infografiken und Pressefotos stehen unter www.tk.de (Webcode 916646) zum kostenlosen Download zur Verfügung. Quelle: TK Weniger Erschöpfung durch mehr Flow Seite 6 Flows können begünstigt werden Das klingt vielversprechend, doch die sogenannten Flows sind leider kein Dauerzustand. Sie beschränken sich auf bestimmte Phasen. Sie können allerdings in ihrem Entstehen begünstigt werden. Dafür gibt es zwar kein Patentrezept, dennoch sind Arbeitgeber gefordert, die Bedingungen für die produktiven Zustände zu fördern. Mitarbeiter sollten entlastet werden und sich gegenseitig unterstützen. Auch Führungskräfte sind gefragt: Denn die Verbundenheit des Arbeitnehmers und seine Identifikation mit dem Unternehmen spielen eine wichtige Rolle. Führungskräfte sollten daher darauf achten, einen integrierenden, motivierenden und wertschätzenden Umgang mit ihren Mitarbeitern zu pflegen. Die folgenden Bedingungen helfen Mitarbeitern, ihren Flow-Zustand zu finden: Passgenaue Aufgaben verteilen Die Herausforderung muss zu den Fähigkeiten des Mitarbeiters passen, denn liegt sie unter seinem Können, besteht die Gefahr der Langeweile. Übersteigt sie seine Kompetenz, kann er sich überfordert fühlen. Wichtig ist das sichere Gefühl, eine schwierige Aufgabe bewältigen zu können. Und nicht jeder Mitarbeiter erlebt bei derselben Tätigkeit einen Flow-Zustand. Klare Ziele setzen Eine weitere Bedingung ist ein klar definiertes Ziel. Das kann eine persönliche Bestmarke sein, aber auch der Abschluss einer Aufgabe. Der Mitarbeiter muss das Gefühl haben, dass ein Schritt in den nächsten übergeht und dass er seinem Ziel näherkommt. Führungskräfte können dabei helfen und Transparenz bezüglich der Aufgabe herstellen, damit der Mitarbeiter sich völlig auf seine Arbeit konzentrieren kann. Umgebung störungsfrei gestalten In einem Flow-Zustand vertieft man sich allein aus innerem Antrieb in eine Tätigkeit und geht völlig in ihr auf. Dieser Zustand steigert die Konzentration und die Leistungsfähigkeit. Und er kann nicht nur das. Mitarbeiter müssen sich ungestört zurückziehen können. Er sollte für eine gewisse Zeit keine Fragen und Anrufe beantworten müssen. Forscher haben herausgefunden, dass FlowZustände die Erschöpfung im Job reduzieren können. Ein Team der International School of Management und des Leibniz-Instituts für Arbeitsforschung an der TU Dortmund hat eine Tagebuchstudie durchgeführt und untersucht, welche Auswirkungen der Flow auf belastende Anforderungen im Arbeitsprozess hat. Auch Gleitzeit kann helfen: So können Mitarbeiter die für sie ideale Zeit für die Bearbeitung bestimmter, schwieriger Aufgaben wählen. Die Ergebnisse überraschen zunächst nicht: Mit der Belastung nahm bei den befragten Personen auch die Erschöpfung zu, und sie fühlten sich in ihrer Vitalität beeinträchtigt. Wer jedoch einen FlowZustand erlebt hatte, fühlte sich in puncto Vitalität und Motivation stabiler und insgesamt weniger erschöpft. Arbeitszeit selbst wählen Freiheiten lassen Mitarbeiter müssen an der Lösungsfindung beteiligt werden, denn in der Regel führen mehrere Wege zum Ziel. Wenn der Mitarbeiter die Freiheit hat, seinen eigenen Weg zu finden, fördert dies das Entstehen eines Flow-Zustands. Feedbacks geben Regelmäßige, konstruktive Feedbacks können ebenfalls helfen und zu einer förderlichen Unternehmenskultur beitragen. Seite 7 Immer wieder neue Aufgaben wählen Die Aufgaben sollten immer wieder neu sein: Auch bei den spannendsten Tätigkeiten taucht irgendwann ein Gewöhnungseffekt auf, wenn sie ständig wiederholt werden. Daher ist Abwechslung wichtig. Gesund im Unternehmen Hilfe gegen Stress im Büro finden Sie in unseren Gesundheitstipps unter www.firmenkunden.tk.de (Webcode 908180). Quelle: Personalwirtschaft; FAZ Weitere Information zu Themen rund um Sozialversicherungs-, Arbeits- und Auslandsrecht finden Sie in unserem Firmenkundenportal www.firmenkunden.tk.de (Webcode 014738). Vertiefte Informationen, Gesetzestexte und praktische Rechner haben wir für Sie in unserem Online-Lexikon zur Sozialversicherung TK-Lex zusammengestellt unter www.tk-lex.tk.de. Newsletter November 2016
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