Newsletter November 2016

Newsletter November 2016
Aktuelles
Inhalt
Jahreswechsel 2016/2017: alle wichtigen
Infos im Jahreswechselportal
Aktuelles .................................................. 1
Jahreswechsel 2016/2017: alle wichtigen
Infos im Jahreswechselportal................... 1
Entlastungen für Familien geplant............ 1
Neue Fristen für die arbeitsmedizinische
Vorsorge .................................................. 2
Recht........................................................ 2
Verjährungen von Forderungen 2016 ...... 2
Lohnsteuerförderung für Elektroautos ab
2017......................................................... 3
Termine .................................................... 3
Lohn- und Gehaltsabrechnung................. 3
Webinare: Melden Sie sich jetzt an .......... 4
Panorama ................................................ 4
Allmählich nähert sich der Jahreswechsel und
bringt auch dieses Mal wieder zahlreiche Änderungen in Sachen Sozialversicherung mit sich.
Damit Sie keine Neuigkeit verpassen, ist das
Jahreswechselportal der TK ab November
online.
Beitragsbemessungsgrenzen und andere Rechengrößen, Zeitgrenzen bei Minijobs und Regeln in der
Gleitzone – nicht nur sie ändern sich zum neuen
Jahr. Im Dickicht von Gesetzesänderungen und
Wertanpassungen ist es nicht leicht, den Überblick
zu behalten. Mit dem Jahreswechselportal bringt die
TK Licht ins Dunkel und gibt Arbeitgebern gebündelt
und übersichtlich alle wichtigen Informationen an die
Hand, die sie für einen reibungslosen Jahreswechsel benötigen.
Die meisten nehmen das Smartphone ..... 4
Personalentwicklung für Ältere................. 4
Die Initiative Demografie Exzellenz
zeichnet Unternehmen aus ...................... 5
Gesundheit............................................... 5
Das macht Deutschland glücklich: Kinder,
Knete und kein Stress.............................. 5
Bis April 2017 bleibt das Portal online und wird
stetig aktualisiert, damit Sie auch nach dem
Jahreswechsel immer auf dem neuesten Stand
sind.
Das Jahreswechselportal finden Sie direkt unter
www.jahreswechsel.tk.de oder über die Seite
www.tk.de (Webcode 9911).
Weniger Erschöpfung durch mehr Flow ... 6
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wird wieder dunkler, die Tage werden kürzer und
der Jahreswechsel rückt immer näher – wir halten
Sie mit unserem Jahreswechselportal über die
wichtigsten rechtlichen Änderungen auf dem
Laufenden.
Außerdem in diesem Newsletter: Entlastungen für
Familien, Informationen zu Verjährungen und die
Frage, was die Deutschen glücklich macht.
Entlastungen für Familien geplant
Der Finanzminister hat angekündigt, dass
steuerliche Freibeträge erhöht und Familien
weiter entlastet werden sollen.
Für die Jahre 2017 und 2018 ist geplant, dass der
steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag,
das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen
sollen. Insgesamt sollen Familien um rund 6,3
Milliarden Euro jährlich entlastet werden.
Das sind die geplanten Änderungen:
•
Freundliche Grüße
Ihr TK-Firmenkundenservice
•
•
•
Der Grundfreibetrag soll in zwei Schritten um
168 Euro auf 8.652 Euro (2017) und um 180
Euro auf 9.000 Euro (2018) angehoben werden.
Der Kinderfreibetrag soll von jetzt 4.608 Euro
um 108 Euro auf 4.716 Euro (2017) und um
weitere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018) steigen.
Das Kindergeld steigt ebenfalls: 2017 und 2018
jeweils um 2 Euro monatlich pro Kind.
Der Kinderzuschlag wird um monatlich 10 Euro
von 160 Euro auf 170 Euro pro Kind erhöht.
Newsletter November 2016
Damit will die Bundesregierung den voraussichtlichen Ergebnissen des 11. Existenzminimumberichts entsprechen, der diesen Herbst
veröffentlicht werden soll.
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Andere Fristen
Überschreitungen der oben genannten Fristen sind
nicht erlaubt, Unterschreitungen hingegen grundsätzlich immer möglich.
Berücksichtigung schon für Januar 2017
Die Verbesserungen wurden schon jetzt festgelegt,
damit sie beim Lohnsteuerabzug für Januar 2017
berücksichtigt werden können. Damit will die Regierung Mehraufwand für Verwaltung und Arbeitgeber
vermeiden, denn rückwirkende Änderungen der
Lohnabrechnungen würden unweigerlich zusätzliche Bürokratie nach sich ziehen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber
dazu verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln, zu
bewerten und Schutzmaßnahmen daraus abzuleiten.
Die Bekanntmachung können Sie zum Beispiel auf
der Seite des Interessenverbands Deutscher
Zeitarbeitsunternehmen e.V. als PDF abrufen:
www.ig-zeitarbeit.de/presse.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Neue Fristen für die arbeitsmedizinische
Vorsorge
Quelle: Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Recht
Es gelten neue Fristen für arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgemacht.
Es gelten die folgenden Fristen:
Verjährungen von Forderungen 2016
Die Rechnung von 2013 wurde noch nicht
bezahlt? Dann sollten Unternehmen jetzt aufpassen. Wir haben Informationen zu Verjährung und
Mahnverfahren für Sie zusammengestellt.
Erste Vorsorge
Bei Aufnahme der Tätigkeit darf die erste Vorsorge
nicht älter als drei Monate sein.
Zweite Vorsorge
Die zweite Vorsorge muss innerhalb des ersten
Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit veranlasst oder
angeboten werden.
Tätigkeiten mit besonderen Gefahrstoffen
Nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist von
drei Jahren – der sogenannten Regelverjährungsfrist – verjähren Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen. Das heißt, Schuldner können sich darauf
berufen und die Erfüllung des Anspruchs
verweigern.
Das bedeutet, Unternehmen können diesen Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen, wenn
sich der Schuldner auf die Verjährung beruft –
obwohl der Anspruch rechtlich gesehen weiterhin
besteht.
Bei Tätigkeiten
Verjährung zum 31. Dezember 2016
•
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•
mit atemwegssensibilisierend wirkenden oder
hautsensibilisierend wirkenden Gefahrstoffen,
mit toxisch wirkenden biologischen Arbeitsstoffen oder
bei Feuchtigkeit
ist eine Vorsorge grundsätzlich spätestens nach
einem halben Jahr vorgeschrieben.
Konkret heißt das: Mit Ablauf des 31. Dezember
2016 verjähren die Forderungen aus Werk- und
Kaufverträgen, die im Jahr 2013 entstanden sind.
"Entstanden" bedeutet in diesem Zusammenhang,
dass der Unternehmer seine vertragliche Leistung in
dem Jahr erbracht hat. Es kommt dabei nicht auf die
Rechnungsstellung an.
Als nachgehende Vorsorge wird die arbeitsmedizinische Vorsorge definiert, die nach Beendigung
einer Tätigkeit stattfindet, bei der auch noch nach
längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können. Als Beispiel seien hier krebserregende Stoffe genannt.
Unternehmen sollten daher noch rechtzeitig prüfen,
ob sie im Jahr 2013 Leistungen erbracht haben, die
bisher noch nicht bezahlt wurden, und gegebenenfalls weitere Schritte vornehmen.
Weitere Vorsorge
Übrigens: Mahnungen verhindern die Verjährung
nicht. Sehr wohl dagegen eine Ratenzahlung: Zahlt
der Kunde eine Rate, nachdem er eine Mahnung
erhalten hat, wird die Verjährung unterbrochen. Ab
der Zahlung startet die Verjährungsfrist dann wieder
neu.
Jede weitere Vorsorge inklusive nachgehender
Vorsorge muss spätestens alle drei Jahre nach der
vorhergehenden Vorsorge veranlasst oder angeboten werden.
Mahnungen und Ratenzahlungen
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Newsletter November 2016
Ähnlich wirkt ein gerichtliches Mahnverfahren. Die
Verjährung wird durch den Antrag auf Erlass eines
Mahnverfahrens gehemmt. Daher sollte – sofern die
Verjährung droht – möglichst noch vor Weihnachten
2016 ein Mahnbescheid für Forderungen aus dem
Jahr 2013 vollständig und korrekt beantragt werden.
Die Lohnsteuer-Pauschalierung mit 25 Prozent gilt
auch für Zuschüsse des Arbeitgebers, die er für den
Erwerb und die Nutzung einer Ladevorrichtung
durch den Arbeitnehmer zahlt.
Mehr zu gesetzlichen Verjährungsfristen finden Sie
in unserem Online-Lexikon TK-Lex unter
www.tk-lex.tk.de.
Die leihweise Überlassung einer Ladevorrichtung
durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung bleibt
nach vorstehender Steuerbefreiungsvorschrift gänzlich lohnsteuerfrei.
Leihweise Überlassung einer Ladevorrichtung
Quelle: Haufe
Keine Gehaltsumwandlung möglich
Lohnsteuerförderung für Elektroautos ab
2017
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von
Elektromobilität wurde auch eine Reihe von
Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
beschlossen. Wir fassen die wichtigsten
zusammen.
Die Steuerfreistellung und die Pauschalierung der
steuerpflichtigen Leistungen des Arbeitgebers mit
25 Prozent setzen voraus, dass diese Leistungen
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
erbracht werden. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht
möglich.
Weitere Maßnahmen
Beschlossen ist es bereits, in den nächsten Tagen
wird es auch im Bundesgesetzblatt verkündet: das
neue Gesetz zur Elektromobilität. Ziel der Regierung ist es, den Absatz von Elektroautos in den
nächsten Jahren zu steigern. Davon profitieren auch
Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Aufladen von Privatfahrzeugen
Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von
privaten Elektro- beziehungsweise Hybridfahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers löst bislang einen
lohnsteuerpflichtigen Sachbezug aus. Nun wird eine
neue Steuerbefreiungsvorschrift geschaffen: Ab
2017 sind Vorteile steuerbefreit, die der Arbeitgeber
für das elektrische Aufladen eines privaten Fahrzeugs gewährt.
Aufladen von Dienstfahrzeugen
Auch das Aufladen eines vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagens ist ab 2017 steuerbefreit.
Während bei der 1-Prozent-Regelung der vom
Arbeitgeber gestellte Ladestrom ohnehin durch den
Ansatz des pauschalen Nutzungswerts abgegolten
ist, werden jetzt auch Firmenwagen bei Anwendung
der Fahrtenbuchmethode in die Steuerbefreiung
einbezogen.
Auch Leiharbeitnehmer profitieren
Durch die Präzisierung des Begriffs "im Betrieb des
Arbeitgebers" werden verbundene Unternehmen
einbezogen. Damit gilt die Steuerbefreiung auch für
Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers.
Rückwirkend zum 1. Januar 2016 soll die derzeit
geltende fünfjährige Steuerbefreiung für Erstzulassungen reiner Elektrofahrzeuge in eine zehnjährige
Befreiung umgewandelt werden.
Außerdem können Käufer von Elektroautos seit Juli
2016 eine Prämie beantragen. Sie erhalten 4.000
Euro für rein elektrische und 3.000 Euro für Plug-inHybride. Staat und Industrie tragen jeweils die
Hälfte des Zuschusses. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Keine Steuerbefreiung für E-Bikes
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde
auch die Einbeziehung von Elektrofahrrädern in die
Steuerbefreiung diskutiert. Diese ist nicht umgesetzt
worden. Begünstigt sind nur Zweiräder, die verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft werden.
Darunter fallen Elektroräder, deren Motor Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützt. Normale E-Bikes
gelten nach wie vor als Fahrräder.
Beschluss des Bundesrates
Den Beschluss des Bundesrates können Sie unter
www.bundesrat.de nachlesen. Ein umfangreiches
Online-Lexikon rund um Arbeits-, Sozial- und
Steuerrecht finden Sie unter www.tk-lex.tk.de.
Quelle: TK
Termine
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Anschaffung einer Ladevorrichtung
Die Anschaffung von Ladevorrichtungen soll
gefördert werden – mit einer neuen Pauschalierungsvorschrift. Arbeitgeber haben die Möglichkeit
der Pauschalbesteuerung mit dem festen Steuersatz von 25 Prozent für den geldwerten Vorteil aus
der Übereignung von Ladestationen. Die Leistung
bleibt dann auch sozialabgabenfrei.
Ihre Termine für November und Dezember für
die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
November
•
•
•
10. November: Lohnsteueranmeldung Oktober
2016
24. November: SV-Beitragsnachweis November
2016
28. November: Fälligkeit der SV-Beiträge
November 2016
Newsletter November 2016
Dezember
•
•
•
12. Dezember: Lohnsteueranmeldung
November 2016
23. Dezember: SV-Beitragsnachweis Dezember
2016
28. Dezember: Fälligkeit der SV-Beiträge
Dezember 2016
Alle Termine finden Sie auch in unserem elektronischen Kalender unter www.firmenkunden.tk.de
(Webcode 281524).
Quelle: TK
Seite 4
Ganze 19 Millionen – knapp ein Drittel der Bevölkerung – gehen täglich unterwegs ins Netz, zum
Beispiel in der Bahn oder im Café. Im Vorjahr waren
es noch zehn Prozentpunkte weniger. Bei den
Jüngeren sind es noch mehr: 64 Prozent nutzen
täglich unterwegs das Internet.
Der Intendant des Hessischen Rundfunks und
Vorsitzende der ARD/ZDF-Medienkommission
Manfred Rupp sieht darin eine Herausforderung für
alle Anbieter. "Es wird darauf ankommen, die eigenen Stärken von den noch dominanten klassischen
Verbreitungswegen auf die neuen Plattformen zu
übertragen", sagt Rupp.
Termin
Im Schnitt sind die Deutschen über zwei Stunden
täglich online. Nutzer, die auch mobile Geräte
verwenden, sogar noch ein wenig mehr: Sie sind
täglich 2:43 Stunden im Netz – über eine halbe
Stunde länger.
28. November 2016 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Was machen die denn alle im Netz?
16. Januar 2017 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Größtenteils verbringen die Nutzer ihre Internet-Zeit
mit Kommunikation und Medien. Die Mediennutzung
beträgt durchschnittlich rund 34 Minuten – dazu
gehören Videos, TV, Audios, Radio, Nachrichten
und Artikel. Fernsehbeiträge werden deutlich
geringer genutzt: Rund elf Minuten verbringen die
Befragten täglich damit. Insgesamt ist die Audiound Videonutzung angestiegen.
Webinare: Melden Sie sich jetzt an
Änderungen zum Jahreswechsel 2016/2017
Inhalt
Zum Jahreswechsel 2016/2017 stehen wieder
zahlreiche Änderungen an.
Unsere Referentin gibt Ihnen einen Überblick zu
den wichtigsten Änderungen in den Gebieten
Lohnsteuer und Sozialversicherung. So sind Sie gut
gerüstet für Ihre Arbeit in der Entgeltabrechnung im
neuen Jahr.
Anmeldung
Anmelden können Sie sich über webinare.tk.de.
Das Passwort für die Anmeldung ist "989". Die
Teilnahme ist wie immer kostenlos.
Quelle: TK
Die 14- bis 29-Jährigen verbringen noch mehr Zeit
mit Online-Videos – pro Tag durchschnittlich ca.
eine halbe Stunde. Die ARD/ZDF-Studie sieht hier
als Grund vor allem die YouTube-Stars der
Jüngeren.
Zu den meistgenutzten Diensten gehören Facebook
und WhatsApp: Rund jeder Fünfte ist täglich auf
Facebook und knapp die Hälfte der Deutschen nutzt
täglich WhatsApp. Bei den Jüngeren sind vor allem
Snapchat und Instagram beliebt.
Panorama
Alle Ergebnisse online verfügbar
Die meisten nehmen das Smartphone
Für die ARD/ZDF-Online-Studie 2016 wurden
bundesweit 1.508 Erwachsene befragt. Die
komplette Studie ist abrufbar unter www.ard-zdfonlinestudie.de.
84 Prozent der Deutschen sind inzwischen online. Besonders die Nutzung über mobile Geräte
und von unterwegs hat zugenommen. Und auch
Videos und Audios erfreuen sich steigender
Beliebtheit.
Quelle: ARD/ZDF-Onlinestudie 2016
Personalentwicklung für Ältere
Die neue ARD/ZDF-Onlinestudie vom Oktober 2016
bringt zunächst einmal keine große Überraschung:
Die Zahl der Internetnutzer nimmt weiter zu – um
zwei Millionen auf 58 Millionen. Das entspricht 84
Prozent der Deutschen und einem Zuwachs von
vier Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr.
Smartphone meistgenutztes Gerät
Doch neu ist: Das Smartphone ist in diesem Jahr
das meistgenutzte Gerät, um ins Internet zu kommen. Zwei Drittel der Bevölkerung und vor allem die
Jüngeren gehen darüber online – noch vor dem
Laptop. Auch die Nutzung von unterwegs ist angestiegen.
Was können Unternehmen tun, um den
Auswirkungen des demographischen Wandels
zu begegnen? Eine Idee ist eine spezielle Form
der Personalentwicklung.
Unternehmen reagieren auf den demografischen
Wandel vor allem mit betrieblichem Gesundheitsmanagement – so die Einschätzung der BWA
Akademie, die auf einer statista-Umfrage unter
Personalverantwortlichen in Deutschland basiert.
Die Gesundheitsförderung ist sinnvoll und bringt
Vorteile für alle Beteiligten. Doch es gibt auch
weitere Ideen, die bisher noch wenig verbreitet sind:
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Newsletter November 2016
Erst knapp ein Drittel der Befragten bietet spezielle
Weiterbildungsmaßnahmen für ältere Beschäftigte
an. Nur ein Viertel fördert lebenslanges Lernen. Und
nur in elf Prozent der Unternehmen gibt es altersgemischte Teams.
den Dialog mit Verbänden und Unternehmen, durch
eigene Studien, Wissensvermittlung und Vernetzung und nicht zuletzt durch die Auszeichnung
vorbildhafter Lösungen mit dem Demografie
Exzellenz Award.
Auch die Planung betrieblicher Karrierewege ist
bisher nicht auf Ältere eingestellt: Nur ein knappes
Drittel berücksichtigt die Veränderungen in der
Altersstruktur. Nur die Hälfte der Unternehmen
verfolgt eine systematische demografieorientierte
Personalplanung. Und nur ein knappes Drittel will
aktiv eine altersheterogene Beschäftigungsstruktur
schaffen.
Engagement in Sachen Demografie wird belohnt
Der BWA Akademie-Geschäftsführer Harald Müller
empfiehlt eine spezielle, individuelle Personalentwicklung für die Generation 50 plus im Unternehmen. Es müssten firmenspezifische Modelle erarbeitet werden, um die Potenziale älterer Arbeitnehmer effektiv in die Arbeitsabläufe zu integrieren.
Dazu gehört laut BWA Akademie nicht nur Motivationsarbeit für die Beschäftigten, die sich dem
Rentenalter nähern, sondern auch die Entwicklung
passender Weiterbildungsstrategien.
"Die Ressourcen Älterer können nicht nur im
fachlichen Bereich erfolgsorientiert eingesetzt
werden. Auch in Teambuilding-Prozessen sind die
Sozialkompetenzen der älteren Generation von
hoher Bedeutung", fasst Müller zusammen.
Quelle: Haufe; BWA Akademie
Die Initiative Demografie Exzellenz zeichnet
Unternehmen aus
In weniger als zehn Jahren werden die Menschen über 40 zum ersten Mal in der Geschichte
Europas die Mehrheit bilden. Die zukünftige
Arbeitswelt wird älter, weiblicher und bunter.
Dennoch hat sich immer noch ein großer Teil
der Unternehmen mit diesem Thema nicht
beschäftigt.
Ausgezeichnet werden Unternehmen, die vorbildhafte Programme, Maßnahmen und Dienstleistungen entwickelt haben, die dazu beitragen, demografische Herausforderungen zu meistern.
Die Kategorien für den Award sind unter anderem:
Integration, generationsübergreifendes Arbeiten,
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, lebenslanges
Lernen, technologische Lösungen und kommunalpolitische Projekte.
Im letzten Jahr wurde – neben vielen anderen
Preisträgern – der Arbeitgeberverband Nordostchemie für einen Flächentarifvertrag ausgezeichnet,
der flexible Anpassungen der Arbeitszeiten je nach
Lebensphasen vorsieht.
Die diesjährige Preisverleihung findet am 17. November 2016 in Hamburg statt. Durch den Abend
führt der Künstler, Journalist und Träger des Deutschen Fernsehpreises 2016 Michel Abdollahi. Die
Preise werden überreicht im Beisein von Cornelia
Prüfer-Storcks, Gesundheitssenatorin der Stadt
Hamburg, und Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im
Bundesfamilienministerium.
Anmeldungen sind noch möglich
Interessierte können sich noch für das Event
anmelden. Mehr dazu finden Sie unter
www.demografie-exzellenz.de.
Demografie Exzellenz Award-Gala 2016
17. November 2106 ab 18 Uhr in Hamburg, im
Speicher am Kaufhauskanal
Quelle: TK
Der demografische Wandel wird in verschiedenen
Studien als die größte Herausforderung neben der
Globalisierung bezeichnet. Zukunftsforscher
sprechen von einem der bedeutendsten Megatrends
unserer Zeit.
Für die Personalstrukturen bedeutet das: Die Mitarbeiter bleiben länger im Berufsleben, die Erwerbsbeteiligung der Frauen steigt und Arbeitskräfte mit
Migrationshintergrund werden unverzichtbar. Das
wirkt sich natürlich auch auf die Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und die Produktivität von
Unternehmen, Körperschaften und anderen
Organisationen aus.
Und dennoch haben sich viele Unternehmen mit
diesem Thema noch nicht beschäftigt. Die Initiative
Demografie Exzellenz hat sich deshalb das Ziel
gesetzt, gerade in mittelständischen Unternehmen
das Problembewusstsein weiter zu schärfen und zur
Lösungsfindung beizutragen: zum Beispiel durch
Gesundheit
Das macht Deutschland glücklich: Kinder,
Knete und kein Stress
Wie glücklich ist Deutschland? Nach Angaben
des Glücksatlas der Deutschen Post steht die
Republik auf Platz 9 im europäischen Glücksranking. Auch in der aktuellen Stressstudie der
TK haben 93 Prozent der Erwachsenen angegeben, glücklich zu sein. Jeder Siebte bezeichnet
sich sogar als sehr glücklich.
Woran liegt's? Die TK-Auswertung zeigt, dass der
Glückslevel steigt, je mehr Menschen im Haushalt
leben. Leben drei Personen oder mehr zusammen,
bezeichnen sich 96 Prozent der Menschen als
glücklich, in den Singlehaushalten sind es "nur" 88
Prozent.
Newsletter November 2016
Geld allein macht nicht glücklich, aber mit Geld lebt
es sich laut den TK-Daten angenehmer. Liegt das
Haushaltseinkommen bei 4.000 Euro oder höher,
bezeichnet sich etwa jeder Vierte als sehr glücklich.
In den Einkommensgruppen unter 3.000 Euro ist
der Anteil gerade einmal halb so groß.
Stress macht unglücklich
Stress wirkt sich dagegen negativ auf das Glücksgefühl der Menschen in Deutschland aus. 15 Prozent der Menschen mit hohem Stresslevel bezeichnen sich als unglücklich, bei den Entspannten gibt
es nur drei Prozent Unglückliche.
Viele Menschen bezeichnen Gesundheit als
höchstes Gut. Und auch die Stressstudie 2016
zeigt, dass der Gesundheitszustand im Zusammenhang mit dem Glücksfaktor steht: Fast jeder Vierte
(23 Prozent) der nach eigener Angabe bei schlechterer Gesundheit ist, ist unglücklich. Bei den Gesunden sind es nur zwei Prozent. Erfreulich ist allerdings laut TK, dass so viele Patienten mit einer
chronischen Erkrankung ein glückliches Leben
führen. Nur neun Prozent der Chroniker geben an
unglücklich zu sein.
TK-Stressstudie 2016
Für die TK-Stressstudie befragte das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Juni und Juli 2016 im
Auftrag der TK zum dritten Mal einen bevölkerungsrepräsentativen Querschnitt der Erwachsenen in
Deutschland zu ihrem Stresslevel, ihrer Lebenszufriedenheit und ihrem Umgang mit Stress.
Die wichtigsten Ergebnisse sind in einem 52-seitigen Studienband zusammengefasst. Die Studie
sowie die digitale Pressemappe mit Infografiken und
Pressefotos stehen unter www.tk.de (Webcode
916646) zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Quelle: TK
Weniger Erschöpfung durch mehr Flow
Seite 6
Flows können begünstigt werden
Das klingt vielversprechend, doch die sogenannten
Flows sind leider kein Dauerzustand. Sie beschränken sich auf bestimmte Phasen. Sie können allerdings in ihrem Entstehen begünstigt werden. Dafür
gibt es zwar kein Patentrezept, dennoch sind Arbeitgeber gefordert, die Bedingungen für die produktiven Zustände zu fördern. Mitarbeiter sollten
entlastet werden und sich gegenseitig unterstützen.
Auch Führungskräfte sind gefragt: Denn die Verbundenheit des Arbeitnehmers und seine Identifikation
mit dem Unternehmen spielen eine wichtige Rolle.
Führungskräfte sollten daher darauf achten, einen
integrierenden, motivierenden und wertschätzenden
Umgang mit ihren Mitarbeitern zu pflegen.
Die folgenden Bedingungen helfen Mitarbeitern,
ihren Flow-Zustand zu finden:
Passgenaue Aufgaben verteilen
Die Herausforderung muss zu den Fähigkeiten des
Mitarbeiters passen, denn liegt sie unter seinem
Können, besteht die Gefahr der Langeweile. Übersteigt sie seine Kompetenz, kann er sich überfordert
fühlen. Wichtig ist das sichere Gefühl, eine schwierige Aufgabe bewältigen zu können. Und nicht jeder
Mitarbeiter erlebt bei derselben Tätigkeit einen
Flow-Zustand.
Klare Ziele setzen
Eine weitere Bedingung ist ein klar definiertes Ziel.
Das kann eine persönliche Bestmarke sein, aber
auch der Abschluss einer Aufgabe. Der Mitarbeiter
muss das Gefühl haben, dass ein Schritt in den
nächsten übergeht und dass er seinem Ziel näherkommt. Führungskräfte können dabei helfen und
Transparenz bezüglich der Aufgabe herstellen,
damit der Mitarbeiter sich völlig auf seine Arbeit
konzentrieren kann.
Umgebung störungsfrei gestalten
In einem Flow-Zustand vertieft man sich allein
aus innerem Antrieb in eine Tätigkeit und geht
völlig in ihr auf. Dieser Zustand steigert die
Konzentration und die Leistungsfähigkeit. Und
er kann nicht nur das.
Mitarbeiter müssen sich ungestört zurückziehen
können. Er sollte für eine gewisse Zeit keine Fragen
und Anrufe beantworten müssen.
Forscher haben herausgefunden, dass FlowZustände die Erschöpfung im Job reduzieren
können. Ein Team der International School of
Management und des Leibniz-Instituts für Arbeitsforschung an der TU Dortmund hat eine Tagebuchstudie durchgeführt und untersucht, welche Auswirkungen der Flow auf belastende Anforderungen im
Arbeitsprozess hat.
Auch Gleitzeit kann helfen: So können Mitarbeiter
die für sie ideale Zeit für die Bearbeitung bestimmter, schwieriger Aufgaben wählen.
Die Ergebnisse überraschen zunächst nicht: Mit der
Belastung nahm bei den befragten Personen auch
die Erschöpfung zu, und sie fühlten sich in ihrer
Vitalität beeinträchtigt. Wer jedoch einen FlowZustand erlebt hatte, fühlte sich in puncto Vitalität
und Motivation stabiler und insgesamt weniger
erschöpft.
Arbeitszeit selbst wählen
Freiheiten lassen
Mitarbeiter müssen an der Lösungsfindung beteiligt
werden, denn in der Regel führen mehrere Wege
zum Ziel. Wenn der Mitarbeiter die Freiheit hat,
seinen eigenen Weg zu finden, fördert dies das
Entstehen eines Flow-Zustands.
Feedbacks geben
Regelmäßige, konstruktive Feedbacks können
ebenfalls helfen und zu einer förderlichen
Unternehmenskultur beitragen.
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Immer wieder neue Aufgaben wählen
Die Aufgaben sollten immer wieder neu sein: Auch
bei den spannendsten Tätigkeiten taucht
irgendwann ein Gewöhnungseffekt auf, wenn sie
ständig wiederholt werden. Daher ist Abwechslung
wichtig.
Gesund im Unternehmen
Hilfe gegen Stress im Büro finden Sie in unseren
Gesundheitstipps unter www.firmenkunden.tk.de
(Webcode 908180).
Quelle: Personalwirtschaft; FAZ
Weitere Information zu Themen rund um
Sozialversicherungs-, Arbeits- und Auslandsrecht
finden Sie in unserem Firmenkundenportal
www.firmenkunden.tk.de (Webcode 014738).
Vertiefte Informationen, Gesetzestexte und
praktische Rechner haben wir für Sie in unserem
Online-Lexikon zur Sozialversicherung TK-Lex
zusammengestellt unter www.tk-lex.tk.de.
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