Infobrief Winterreinigung 2016

Gemeinde
Wietzendorf
Der Bürgermeister
Postfach 1154
Hauptstraße 12
29649 Wietzendorf
Tel. 05196/978-0
Fax 05196/978-100
http://www.wietzendorf.de
E-Mail: [email protected]
Wietzendorf, im November 2016
An alle
Einwohnerinnen und Einwohner
in der Ortschaft Wietzendorf
INFOBRIEF
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
wir hatten gerade den ersten Wintereinbruch. Dazu gebe ich folgende Hinweise:
Bei Schneefall sind Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege
mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer
Breite von 1,50 m von Schnee und Eis freizuhalten.
Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von
mindestens 1,50 m neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht
vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.
Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung werktags bis 7 Uhr, Sonnund Feiertags bis 9 Uhr durchgeführt sein. Die Gossen, Einlaufschächte und
Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten.
Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der
Fahrbahn, dem Radweg und dem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den
Umständen unvermeidbar behindert wird. Bei Glätte ist mit Sand oder anderen
abstumpfenden Mitteln so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist.
Ich bitte Sie herzlich, diese Regeln zu beachten, damit Passanten auch während
des Winters die Gehwege gefahrlos nutzen können.
Außerdem nutze ich wieder die Gelegenheit zu dem Hinweis, in den
sogenannten „Spielstraßen“ bitte nur Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Sie
helfen damit den anderen Verkehrsteilnehmern, vor allem spielenden Kindern.
Mit freundlichen Grüßen
(Uwe Wrieden)