Rundschau Jahrgang 17 Mittwoch, 16. November 2016 Ausgabe 46/2016 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Frauenbegegnung Samstag, 26.11.2016 Fahrt zum Rüdesheimer Weihnachtsmarkt der Nationen Um das romantische Altstadtherz gruppieren sich 120 festliche Stände aus 12 Nationen mit weihnachtlichem Angebot aus aller Welt und zeigen internationales Brauchtum. Abfahrt: 11.00 Uhr Schulhof Grundschule, Schulstraße, Lauterecken Rückankunft: zwischen 22.00 und 23.00 Uhr Kosten: 20 € für Busfahrt, Fähre, Umtrunk Bei Buchung folgender Programmpunkte entstehen Mehrkosten: 14 € Romantische Rheinschifffahrt: „Bugwellen und Märchenweihnacht“ von 15.00 - 17.00 Uhr Besinnliches & Heiteres zum Advent. Sie tauchen ein in die Zeit und die Märchen der Gebrüder Grimm, begehen altdeutsche Weihnachten wie die Rheinromantiker, erfahren die Hintergründe weihnachtlichen Brauchtums und die Weltsicht der Hildegard von Bingen, erleben bei Kerzenschein den romantischen Zauber des Advents. 7 € Stimmungsvolle Seilbahnfahrt Leise über den Rüdesheimer Weihnachtsmarkt schweben und verzaubern lassen. Bezahlung vor Ort, Geld bitte passend bereit halten. Einkehr/Abendessen beim „Lindenwirt“, das Weinhotel in der Drosselgasse mit Livemusik ab 18.30 Uhr Hinweis: Schifffahrt, Seilbahnfahrt sowie Einkehr zum Abendessen sind kein Pflichtprogramm. Bitte teilen Sie bei der Anmeldung mit, was für Sie reserviert werden soll. Für eventuelle Reservierungen beachten Sie bitte die Anmeldefrist bis 18.11.2016. Der Weihnachtsmarkt kann auch ganz individuell, auf eigene Faust erkundet werden. Die Anmeldungen zur Tagesfahrt nehme ich auch noch entgegen bis 25.11.2016. Anmeldung, Reservierung und weitere Infos: Telefon: 0175-5283931. Doris Zinßmeister, Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Verlosung Jahreskarten für die Badesaison 2017 Wie in jedem Jahr fand wieder die Verlosung der Jahreskarten für die Badesaison 2017 statt. Dutzende Karten wanderten am Ende der Saison in die Verlosungskisten. Der diesjährige Gewinner in der Kategorie der Jahreskarten Erwachsene ist Djordje Stevanovic aus Niederkirchen. Glücklicher Gewinner der Jahreskarten Jugendliche ist Marian Hartmann aus Grumbach. Eine Familienkarte für die kommende Badesaison erhält Familie Rick aus Glanbrücken. Die Gutscheine können im kommenden Jahr in den Bürgerbüros der Verbandsgemeindeverwaltung gegen die entsprechenden Jahreskarten eingetauscht werden. Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein gratuliert den Gewinnern. Sind Sie noch auf der Suche nach einem Weihnachtsgeschenk für Ihre Lieben? Wie wäre es in diesem Jahr mal mit einer Jahreskarte oder Familienkarte für das Freibad. Gutscheine können in den Bürgerbüros in Lauterecken und Wolfstein erworben werden. Rundschau - 2 - Ausgabe 46/2016 Öffnungszeiten • Bereitschaftsdienste • Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Tel. 06382/791-0, Fax: 06382/791-990 + 999, E-Mail: [email protected] Montag - Freitag..........................................................08.30 - 12.00 Uhr Montag - Mittwoch......................................................14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag..................................................................14.00 - 18.00 Uhr Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein Montag - Freitag..........................................................07.15 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch......................................................13.30 - 16.00 Uhr Donnerstag..................................................................13.30 - 18.00 Uhr Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag bis Mittwoch ............ 07:15 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag ........................... 07:15 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Freitag....................................................................... 07:15 - 12:00 Uhr Verbandsgemeindewerke Übliche Dienstzeiten Verwaltung Fred Wolf (techn. Werkleiter).........Tel. 06382/791-400; 0151/16339405 Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel. 06382/791-406; 0151/16339406 Techniker Patrick Bauer................ .Tel. 06382/791-403; 0160-3667135 Kläranlage Lauterecken................................................. Tel. 06382/8071 Kläranlage Wolfstein...................................................... Tel. 06304/8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken............................ Tel. 06788/1260 Schwimmbad Wolfstein................................................. Tel. 06304/7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereich Abwasserbeseitigung......................................... 0175/7229695 Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung..............................................0175/7229689 Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein Bereich Wasserversorgung............................................0151/42244500 Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000 Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000 für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301705-211; Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl, Tel. 06372-91160; Fax: 06372-911620 für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: 0800-797 77 77 Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen:................................0800/100 34 48 Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: 06382-911-0, E-Mail: [email protected] (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: 06382-911-0 Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, 67742 Lauterecken, 06382/6561, [email protected] Dienstag - Donnerstag............................................ 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag.................................................................... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag.................................................................... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), 67752 Wolfstein, 06304/254604 od. 0171/4313057, [email protected] Dienstag - Freitag................................................... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.V. Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481 Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags..............................................................von 10.00 - 11.00 Uhr donnerstags.........................................................von 15.30 - 16.30 Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr Zusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung ............................................................ 06304/41681-30 oder 41681-31 TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: 0800 - 111.0 111 und 0800 - 111 0 222 Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.V. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 72, 66869 Kusel............................... Tel.: 06381/4250361 Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander....................... Tel. 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858 Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.V. Postfach 1336, 66865 Kusel, www.tierschutz-kusel.de 1. Vors. Christine Fauß.....................................................0175/4117712 Schatzmeister Jutta Keller.............................................0160/94838930 Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: 06788-280 oder 06304-993066 Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde LautereckenWolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, 55590 Meisenheim, Tel.-Nr. 06753 - 9644621 (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 11 61 17 (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr. 06381-935 935: Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00 - 12:00 und 17:00 - 19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telef. Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: 01805-258825 + PLZ (0,14€/Min) Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42€/Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr. Rundschau - 3 - Ausgabe 46/2016 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein _______________________________________________________________________________________________________________________________ Mittwoch, 16. November 2016 Ausgabe 46/2016 Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Öffentliche Bekanntmachungen Ade nba ch Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Adenbach für die Haushaltsjahre 2016/2017 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom 17.11.2016 bis einschließlich 25.11.2016 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. 67742 Adenbach, den 07.11.2016 gez. Klein, Ortsbürgermeister Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Adenbach für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 vom 07.11.2016 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2013 (GVBl. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen. §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 2016 2017 131.272 EUR 165.567 EUR -34.295 EUR 131.231 EUR 165.510 EUR -34.279 EUR 114.152 EUR 140.553 EUR -26.401 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 41.350 EUR 55.500 EUR -14.150 EUR 14.150 EUR 3.026 EUR 11.124 EUR 169.652 EUR 199.079 EUR -29.427 EUR 114.152 EUR 140.496 EUR -26.344 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 450 EUR 1.000 EUR -550 EUR 0 EUR 3.299 EUR -3.299 EUR 114.602 EUR 144.795 EUR -30.193 EUR §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 20162017 14.150 EUR 0 EUR Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. Rundschau - 4 - Ausgabe 46/2016 §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf: 20162017 0 EUR 0 EUR §4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A - Grundsteuer B b) Gewerbesteuer 20162017 335 v. H. 365 v. H. 365 v. H. 335 v. H. 365 v. H. 365 v. H. §5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§ 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen (§ 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: 20162017 Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 24 EUR/ha 24 EUR/ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 14 EUR auf 10 EUR. §6 Eigenkapital Siehe Anlage zu § 6. §7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO wird auf 3 v. H. der Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt. 67742 Adenbach, den 07.11.2016 gez. Klein, Ortsbürgermeister Anlage zu § 6 „Eigenkapital“ Muster 29 (zu § 95 Abs. 3 GemO) Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Adenbach Lfd. Nr. Ergebnis (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) Betrag Nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital in 1.000 EUR 1 Eigenkapital zum 31.12. des dritten Haushaltsvorjahres -134 2 + Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres -30 -164 3 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres -33 -197 4 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres -34 -231 5 + geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres -34 -265 6 + geplantes Jahresergebnis des zweiten Haushaltsfolgejahres -33 -298 7 + geplantes Jahresergebnis des dritten Haushaltsfolgejahres -32 -330 Rundschau - 5 - E i n ö llen Bekanntmachung Der Ortsgemeinderat Einöllen hat die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden am 22.07.2016 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Einöllen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 in der Zeit vom 17.11.2016 bis einschließlich 25.11.2016 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. 67742 Lauterecken, den 07.11.2016 In Vertretung gez. Müller, Erster Beigeordneter H i n z weiler Bekanntmachung Am Montag, den 21. November 2016, 19:30 Uhr, findet in der Königslandhalle, In der Au 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hinzweiler statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Forstwirtschaftspläne 2017 2. Breitbandausbau im Landkreis Kusel hier: Übertragung der Aufgabe „Breitbrandversorgung“ auf den Landkreis Kusel 3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hinzweiler zum 31.12.2012 und Entlastungserteilung 4. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hinzweiler zum 31.12.2013 und Entlastungserteilung 5. Abschluss von Elementarschadenversicherungen für die gemeindeeigenen Gebäude 6. Kindergarten Hinzweiler - Ergänzung des bestehenden Vertrages über die Sach- und Personalkostenanteile mit der Kirchengemeinde Hinzweiler wegen Neuschaffung von Ganztagsplätzen ab 01.09.2016 7. Anfragen und Auskünfte Gunter Suffel, Ortsbürgermeister H omberg Bekanntmachung Der Ortsgemeinderat Homberg hat die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012 festgestellt. Der Ortsbürgermeisterin und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum die Ortsbürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden am 14.06.2016 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für die Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Homberg für die Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012 in der Zeit vom 17.11.2016 bis einschließlich 25.11.2016 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Ausgabe 46/2016 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. 67742 Lauterecken, den 07.11.2016 In Vertretung gez. Müller, Erster Beigeordneter J e t t e n bac h Bekanntmachung Am Donnerstag, den 17. November 2016, 19:00 Uhr, findet im Mehrgenerationenhaus, Austraße, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Jettenbach statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1.Einwohnerfragestunde 2. Haus der Vereine; weitere Vorgehensweise 3. Eugen-Kleemann-Platz; weitere Vorgehensweise 4. Zuschussantrag für Vorkehrungen von Hochwasserschäden an der Musikantenlandhalle - Beauftragung eines Ingenieurbüros 5. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 (§ 2b UStG) hier: Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG 6. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Jettenbach zum 31.12.2012 und Entlastungserteilung 7. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Jettenbach zum 31.12.2013 und Entlastungserteilung 8. Breitbandausbau im Landkreis Kusel hier: Übertragung der Aufgabe „Breitbrandversorgung“ auf den Landkreis Kusel 9. Widmung der Erschließungsstraße „Am Grubenwäldchen“ 10.Anfragen und Auskünfte Timo Harth, Ortsbürgermeister Lo h n w e ile r Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Lohnweiler für die Haushaltsjahre 2016/2017 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom 17.11.2016 bis einschließlich 25.11.2016 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. 67744 Lohnweiler, den 07.11.2016 gez. Scherer, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Rundschau - 6 - Ausgabe 46/2016 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Lohnweiler für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 vom 07.11.2016 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2013 (GVBl. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen. §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 2016 2017 360.417 EUR 390.140 EUR -29.723 EUR 360.341 EUR 389.706 EUR -29.365 EUR 323.222 EUR 335.803 EUR -12.581 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 43.800 EUR 1.000 EUR 42.800 EUR 0 EUR 21.185 EUR -21.185 EUR 367.022 EUR 357.988 EUR 9.034 EUR 323.222 EUR 335.369 EUR -12.147 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 800 EUR 1.000 EUR -200 EUR 0 EUR 21.185 EUR -21.185 EUR 324.022 EUR 357.554 EUR -33.532 EUR §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 20162017 0 EUR 0 EUR Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf: 20162017 0 EUR 0 EUR §4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A - Grundsteuer B b) Gewerbesteuer 20162017 315 v. H. 365 v. H. 365 v. H. 315 v. H. 365 v. H. 365 v. H. §5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§ 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen (§ 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: 20162017 Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 20 EUR/ha 20 EUR/ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 12 EUR auf 8 EUR. §6 Eigenkapital Siehe Anlage zu § 6. §7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO wird auf 3 v. H. der Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt. 67744 Lohnweiler, 07.11.2016 gez. Scherer, Ortsbürgermeister Rundschau - 7 - Ausgabe 46/2016 Anlage zu § 6 „Eigenkapital“ Muster 29 (zu § 95 Abs. 3 GemO) Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Lohnweiler Lfd. Nr. Ergebnis (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) Betrag Nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital in 1.000 EUR 1 Eigenkapital zum 31.12. des dritten Haushaltsvorjahres 2 + Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres -50 730 3 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres -50 680 4 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres -30 650 5 + geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres -29 621 6 + geplantes Jahresergebnis des zweiten Haushaltsfolgejahres -29 592 7 + geplantes Jahresergebnis des dritten Haushaltsfolgejahres -27 565 Med ard Bekanntmachung Der Ortsgemeinderat Medard hat die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden am 20.06.2016 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Medard für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 in der Zeit vom 17.11.2016 bis einschließlich 25.11.2016 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. 67742 Lauterecken, den 07.11.2016 In Vertretung gez. Müller, Erster Beigeordneter Nussba ch Bekanntmachung Der Ortsgemeinderat Nußbach hat die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden am 12.07.2016 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Nußbach für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 in der Zeit vom 17.11.2016 bis einschließlich 25.11.2016 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während 780 der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. 67742 Lauterecken, den 07.11.2016 In Vertretung gez. Müller, Erster Beigeordneter O be r w e ile r im Tal Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal für die Haushaltsjahre 2016/2017 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom 17.11.2016 bis einschließlich 25.11.2016 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. 67756 Oberweiler im Tal, den 08.11.2016 gez. Kelemen, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Rundschau - 8 - Ausgabe 46/2016 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 vom 08.11.2016 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2013 (GVBl. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen. §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 2016 2017 184.657 EUR 216.005 EUR -31.348 EUR 184.657 EUR 213.800 EUR -29.143 EUR 133.660 EUR 157.755 EUR -24.095 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 29.300 EUR 38.000 EUR -8.700 EUR 8.700 EUR 10.196 EUR -1.496 EUR 171.660 EUR 205.951 EUR -34.291 EUR 133.660 EUR 156.445 EUR -22.785 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 15.500 EUR 17.150 EUR -1.650 EUR 1.650 EUR 7.728 EUR -6.078 EUR 150.810 EUR 181.323 EUR -30.513 EUR §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 20162017 8.700 EUR 1.650 EUR Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf: 20162017 0 EUR 0 EUR §4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A - Grundsteuer B b) Gewerbesteuer 20162017 300 v. H. 394 v. H. 365 v. H. 300 v. H. 394 v. H. 365 v. H. §5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§ 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen (§ 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: 20162017 Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 13,89 EUR/ha 13,89 EUR/ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 9,39 EUR auf 4,50 EUR. §6 Eigenkapital Siehe Anlage zu § 6. §7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO wird auf 2 v. H. der Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt. 67756 Oberweiler im Tal, 08.11.2016 gez. Kelemen, Ortsbürgermeister Rundschau - 9 - Ausgabe 46/2016 Anlage zu § 6 „Eigenkapital“ Muster 29 (zu § 95 Abs. 3 GemO) Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal Lfd. Nr. Ergebnis (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) Betrag Nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital in 1.000 EUR 1 Eigenkapital zum 31.12. des dritten Haushaltsvorjahres 2 + Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres -33 560 3 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres -29 531 4 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres -31 500 5 + geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres -29 471 6 + geplantes Jahresergebnis des zweiten Haushaltsfolgejahres -29 442 7 + geplantes Jahresergebnis des dritten Haushaltsfolgejahres -29 413 Bekanntmachung Der Ortsgemeinderat Oberweiler im Tal hat die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden am 07.04.2016 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 und am 16.06.2016 für das Haushaltsjahr 2013 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 in der Zeit vom 17.11.2016 bis einschließlich 25.11.2016 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. 67742 Lauterecken, den 07.11.2016 In Vertretung gez. Müller, Erster Beigeordneter Ober weiler-Tiefenb ac h Bekanntmachung Der Ortsgemeinderat Oberweiler-Tiefenbach hat die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden am 30.06.2016 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 in der Zeit vom 17.11.2016 bis einschließlich 25.11.2016 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während 593 der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. 67742 Lauterecken, den 07.11.2016 In Vertretung gez. Müller, Erster Beigeordneter S t . J ulian Bekanntmachung Am Donnerstag, den 24. November 2016, 20:00 Uhr, findet im Gemeindehaus St. Julian, Hauptstraße 38, eine Sitzung des Ortsgemeinderates St. Julian statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Forstwirtschaftspläne 2017 2. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplanfür das Haushaltsjahr 2016 3. Sanierung Dorfgemeinschaftshaus St. Julian a) I-Stock-Antrag b) Beauftragung eines Ingenieurbüros 4. Investionsplan 2017/2018 5. Breitbandausbau im Landkreis Kusel hier: Übertragung der Aufgabe „Breitbrandversorgung“ auf den Landkreis Kusel 6. Informationen, Wünsche, Anträge Philipp Gruber, Ortsbürgermeister Amtsgericht Kusel Terminsbestimmung Aktenzeichen: 1 K 54/15 In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Jettenbach, Gemarkung Jettenbach, Blatt 1028 Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst.-Nr. 4777 Gebäude- und Freifläche, Hauptstraße zu 327 m2 Bestandsverzeichnis Nr. 2 Flst.-Nr. 4778/2 Gebäude- und Freifläche, Hohlweg zu 496 m2 Rundschau - 10 - hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am 17.10.2016 beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, den 12.01.2017, 09.30 Uhr im Amtsgerichtsgebäude, Trierer Str. 71, 66869 Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Laut Gutachten: Umbau eines ehemaligen landwirtschaftlichen Nebengebäudes zum Wohnhaus in Massivbauweise, 2 Vollgeschosse, nicht unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss; ursprüngliches Baujahr (Scheune) um 1750, Umbau zum Wohnhaus um 1985, Renovierung und Dachausbau ab ca. 2010, Satteldach, Gas-Zentralheizung, Solaranlage mit Pufferspeicher, Kachelofen mit Warmluftverteilung im ganzen Wohnbereich; Verkehrswert: Bzgl. Bestandsverzeichnis Nummer 1: 159.000,00 Euro (je Miteigentumsanteil entsprechend 79.500,00 Euro) und bzgl. Bestandsverzeichnis Nummer 2: 18.500,00 Euro (je Miteigentumsanteil entsprechend 9.250,00 Euro) - ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 27.11.2015 in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www.versteigerungspool.de Riebel, Rechtspfleger Terminsbestimmung Aktenzeichen: 1 K 33/15 In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Einöllen, Gemarkung Einöllen, Blatt 446 Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst.-Nr. 32/1 Gebäude- und Freifläche, Schulstraße 7 zu 365 m2 hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am 19.10.2016 beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, den 16.02.2017, 09.30 Uhr im Amtsgerichtsgebäude, Trierer Str. 71, 66869 Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Laut Gutachten: freistehendes, zweigeschossiges und unterkellertes Zweifamilienwohnhaus mit innenliegender Garage und einer Scheune; Baujahr des Gebäudes: 1952; Baujahr des Anbaus: 1963; Baujahr Scheune ca. 1970; Feuchtigkeitsschäden im EG und OG; optische Mängel, Ausführungsmängel; größerer Unterhaltungsstau und Renovierungsbedarf. Verkehrswert: 102.000,00 Euro (entsprechend 51.000,00 Euro je hälftigem Miteigentumsanteil) - ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 03.08.2015 in das Grundbuch eingetragen worden. Der Zuschlag wurde bereits einmal nach § 85 a ZVG versagt. Daher kann der Zuschlag nunmehr auch auf Gebote erfolgen, welche weniger als die Hälfte des Verkehrswertes des Grundstückes betragen. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Ausgabe 46/2016 Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www.versteigerungspool.de Riebel, Rechtspfleger Zweckverband Wasserversorgung „Westpfalz“ Betriebsführung: SWK Stadtwerke Kaiserslautern Bekanntmachung Am Montag, den 5. Dezember 2016, 11.00 Uhr, findet im Waldhotel Felschbachhof, Felschbachhof 1, 66887 Ulmet eine Sitzung der Verbandsversammlung/des Werksausschusses des Zweckverbandes Wasserversorgung „Westpfalz“, Sitz Weilerbach, statt. Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017 des Zweckverbandes Wasserversorgung „Westpfalz“ mit Investitionsplan und Investitionsprogramm 2. Bericht der Betriebsführung 3. Anfragen und Informationen 4. Auftragsvergabe a) Fernwirktechnik Winnweiler b) Ingenieurleistungen Neubau Hochbehälter Falkenstein 5. Wasserliefervertrag Wasserzweckverband „Weihergruppe“ 6. Anfragen und Informationen gez.: Mohr, Verbandsvorsteher Jagdgenossenschaft Aschbach-Nerzweiler Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 08.12.2016, um 19.30 Uhr, findet im Bürgerhaus in Aschbach eine Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Aschbach-Nerzweiler statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher 2. Neuregelung der Umsatzbesteuerung Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab dem 18.11.2016 bis einen Tag vor der Versammlung in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Axel Meyer, Hauptstr. 29, 67753 Aschbach, zur Einsichtnahme für die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus. Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächenverzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen. Aschbach, den 08.11.2016.2016 gez. Meyer Axel Meyer, Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Buborn-Hausweiler Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 23.11.2016, um 19.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus in Buborn eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Buborn-Hausweiler statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Jagdvorstand 2. Neuregelung der Umsatzbesteuerung 3. Versicherungsangebote für Jagdgenossenschaften 4. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab dem 09.11.2016 bis einen Tag vor der Versammlung in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Jürgen Gilcher, Flurweg 3, 67742 Buborn zur Einsichtnahme für die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus. Rundschau - 11 - Ausgabe 46/2016 Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächenverzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen. 67742 Buborn den 02.11.2016 gez. Gilcher Gilcher, Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Odenbach Bekanntmachung Die Niederschrift über die außerordentliche Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Odenbach am 26.10.2016 liegt in der Zeit vom 16.11.2016 bis 30.11.2016 in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Volker Buß, Dämmerhof 1, 67748 Odenbach, zur Einsichtnahme für Berechtigte aus. Jagdgenossenschaft Grumbach Odenbach, 09.11.2016 gez. Volker Buß, Jagdvorsteher Bekanntmachung Die Niederschrift über die Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Grumbach am 27.10.2016 liegt in der Zeit vom 16.11.2016 bis 30.11.2016 in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Werner Kreischer, Weierdamm 2, 67745 Grumbach, zur Einsichtnahme für Berechtigte aus. Sonstige amtliche Mitteilungen Grumbach, den 08.11.2016 gez. Werner Kreischer, Jagdvorsteher Ve r ban dsg e m e in de Laut e r e c k e n -Wo lf s t e i n Jagdgenossenschaft Langweiler-Merzweiler Feld- und Waldwege der Ortsgemeinden Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 24.11.2016, um 19.30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus in Langweiler eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Langweiler-Merzweiler statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Jagdvorstand 2. Neuregelung der Umsatzbesteuerung 3. Versicherungsangebote für Jagdgenossenschaften 4. Änderung Pachtvertrag 5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab dem 09.11.2016 bis einen Tag vor der Versammlung in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Berthold Janß, Zeinerhof 2, 67746 Langweiler zur Einsichtnahme für die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus. Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächenverzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen. 67746 Langweiler, den 02.11.2016 gez. Janß Berthold Janß, Jagdvorsteher - Jagdgenossenschaft Oberweiler-Tiefenbach Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 08.12.2016, um 19.30 Uhr, findet im Bürgerhaus in Oberweiler-Tiefenbach eine Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Oberweiler-Tiefenbach statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher 2. Neuregelung der Umsatzbesteuerung Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab dem 18.11.2016 bis einen Tag vor der Versammlung in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Wilhelm Doll, Talstraße 6, 67752 Oberweiler-Tiefenbach, zur Einsichtnahme für die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus. Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächenverzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen. Oberweiler-Tiefenbach, den 08.11.2016.2016 gez. Doll Wilhelm Doll, Jagdvorsteher Es besteht die Veranlassung, die Wegenutzer darauf hinzuweisen, die Wirtschaftswege und deren Nebenanlagen wie Bankette und Wegeseitengräben mehr zu schonen und ihren Bestand vor unnötiger Zerstörung zu bewahren. Verstärkt wurden unsererseits abermals Schäden an Banketten und unbefestigten Wegerändern, die auf unsachgemäßen und leichtfertigen Einsatz von Ackergeräten (Pflug, Egge usw.) zurückzuführen sind, festgestellt. Hierher rühren auch unnötige Verschmutzungen asphaltierter Wegstrecken, die grundsätzlich zu vermeiden sind. Entsprechend § 8 der Wegesatzungen der Gemeinden haben Eigentümer und Besitzer der an die Wege angrenzenden Grundstücke dafür zu sorgen, dass diese nicht durch Bewuchs, insbesondere Hecken, Sträucher, Bäume und Unkraut beeinträchtigt werden. Abfälle und andere Gegenstände, insbesondere Bodenmaterial, Pflanzen oder Pflanzenteile, die von den angrenzenden Grundstücken auf die Wege gelangen, sind von den Eigentümern/Besitzern der angrenzenden Grundstücke unverzüglich zu beseitigen. Das Lichtraumprofil sollte soweit frei sein, dass die Wege auch mit größeren landwirtschaftlichen Maschinen, wie beispielsweise Mähdreschern, ungehindert genutzt werden können. Die notwendigen Freischneidearbeiten sind von den Eigentümern und Besitzern der an Wege angrenzenden Grundstücke in der vegetationslosen Zeit vom 1. Oktober 2016 bis zum 28. Februar 2017 durchzuführen. Wir bitten alle Betroffenen um entsprechende Beachtung. Die Gemeinden behalten sich weitere Maßnahmen gegen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte vor, die ihren Verpflichtungen, welche in den Wegesatzungen festgeschrieben sind, nicht nachkommen. Wolfstein, den 09.11.2016 Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein - Fachbereich 2 gez. Müller In Vertretung: Müller, Erster Beigeordneter Ende des amtlichen Teils ----------------- Impressum ----------------- Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde 67742 Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Thomas Blees, unter der Anschrift des Verlages. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 06502-9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: [email protected] Rundschau - 12 - Ausgabe 46/2016 Gemeindenachrichten Verban ds g e m e in de Laut e r e c k e n -Wo lf st e in Nachruf Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein und die angehörigen Ortsgemeinden und Städte trauern um Herrn Ralf Jöckel der am 9. November 2016 im Alter von 65 Jahren verstorben ist. Der Verstorbene war seit dem 16.08.1989 ununterbrochen in verschiedenen Ausschüssen der Verbandsgemeinde als Mitglied oder als stellvertretendes Mitglied tätig. In der Ortsgemeinde Glanbrücken übte er seit dem 12.07.1994 das Amt des Ortsbürgermeisters aus. Zuvor war er bereits vom 05.07.1984 bis 30.06.1994 Mitglied im Ortsgemeinderat Glanbrücken. Seine Verdienste in der Feuerwehr Glanbrücken, der er vom 01.01.1968 bis Oktober 2014 angehörte, wurden mit dem Goldenen Ehrenzeichen für 45 Jahre im Jahr 2013 ausgezeichnet. Im Zweckverband Abwasserbeseitigung „Unteres Glantal“ vertrat er als Mitglied in der Verbandsversammlung seit August 1994 die Interessen der Ortsgemeinden. Mit großem Engagement und beispielhaftem Einsatz übte der allseits geachtete und beliebte Kommunalpolitiker seine Ämter aus. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Wir werden dem Verstorbenen ein dankbares und ehrendes Gedenken bewahren. Im Namen der Verbandsgemeinde, des Bürgermeisters, der Beigeordneten, der Ortsgemeinden, der Städte und aller Bediensteten der Verwaltung Andreas Müller, Erster Beigeordneter Asc hb ach Arbeitseinsatz der Gemeinde am Dorfmittelpunkt Die Ortsgemeinde würde sich über zahlreiche Helfer für die Hangsicherungsarbeiten in der Dorfmitte freuen. Treffen am Samstag, 19.11.2016, 08.00 Uhr - ca. 12.30 Uhr. Auf eine tatkräftige Unterstützung freut sich der Ortsgemeinderat. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Ihr Herbert Mäurer, Ortsbürgermeister Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 28.09.2016 Überprüfung der Versicherungsverträge Es soll überprüft werden, ob die bestehenden Versicherungsverträge in dem bestehenden Umfang noch notwendig sind oder eventueller Änderungsbedarf besteht. Der Versicherungsumfang für die Ortsgemeinde bedarf folgender Änderungen: - Angebot für 5 Veranstaltungen statt wie bisher 10 - Gebäude-Inhalt Versicherungssumme auf 80.000,- € erhöhen. Es soll eine Angebotsanforderung für Elementarversicherungen für die Gebäude Dorfgemeinschaftshaus und ehemalige Raiffeisenanlage erfolgen. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 (§ 2 b UStG) hier: Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016 wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab 01.01.2017 sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Stand Ausbau Wege auf den Grätenäckern Der Vorsitzende verlas eine E-Mail der Verbandsgemeindeverwaltung über die Voraussetzungen für Förderanträge im Rahmen der Flurbereini- gung. Im Vorfeld müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, ansonsten kann man nicht auf einen positiven Zuwendungsbescheid hoffen. Wenn Privatflächen in Anspruch genommen werden müssen, empfiehlt es sich, dies rechtssicher im Rahmen einer Grunddienstbarkeit zu regeln. Ein dingliches Recht ist für die Inanspruchnahme ausreichend. Der Privateigentümer erhält im Gegenzug eine einmalige Entschädigung. Alle mit der Beurkundung verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Ortsgemeinde. Würde man die Grundstücke ankaufen, müsste man jeweils einen notariellen Vorvertrag abschließen, über eine noch zu vermessende Teilfläche. Die Abwicklung könnte dann erst am Ende der Baumaßnahme erfolgen, wenn die Wegefläche neu eingemessen werden kann. Der Ortsgemeinderat favorisiert eine Abwicklung über Grunddienstbarkeit. Für die Durchführung soll ein Ingenieurbüro beauftragt werden. Zuerst ist in Erfahrung zu bringen, wie hoch die ortsüblichen Entschädigungen sind. Danach soll ein Termin mit den betroffenen Anliegern vereinbart werden. B ubo r n Holzverlosung Am Freitag, 25.11.2016 findet um 20:00 Uhr im Feuerwehrhaus die Vergabe von Holzlosen für Selbstwerber statt. Interessierte sollen bitte bis 23.11. 2016 beim Revierleiter Antoni oder beim Ortsbürgermeister Henning Bedarf anmelden. Spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Vielen Dank. M. Henning, Ortsbürgermeister Cr o n e n be r g Adventsbäume/Arbeitseinsatz Liebe Cronenberger am Samstag, dem 19. November 2016 findet ein Arbeitseinsatz in unserer Ortsgemeinde statt. Jede Helferin und jeder Helfer ist herzlich willkommen. Rundschau - 13 - Wir wollen unsere Adventsbäume und den Tannenbaum aufstellen sowie das Laub oberhalb des Buswendeplatzes beseitigen. Wer geeignetes Arbeitsgerät besitzt, bitte mitbringen. Treffpunkt ist um 09.00 Uhr am Gemeindehaus. Für einen kleinen Imbiss wird gesorgt. Über eine rege Teilnahme würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Wannenmacher, Ortsbürgermeister Glanb rücken Nachruf Die Ortsgemeinde Glanbrücken trauert um Herrn Ralf Jöckel der am 9. November 2016 im Alter von 65 Jahren verstorben ist. Der Verstorbene war seit dem 05.07.1984 Mitglied im Ortsgemeinderat Glanbrücken. Ab dem 12.07.1994 übte er das Amt des Ortsbürgermeisters aus. Mit großer Hingabe war er vom 01.01.1968 bis Oktober 2014 in der Feuerwehr Glanbrücken tätig. Hierfür wurde er im Jahr 2013 mit dem goldenen Ehrenzeichen für 45 Jahre ausgezeichnet. Mit großem Engagement und beispielhaftem Einsatz setzte er sich stets für die Ortsgemeinde ein. Sein langjähriges verdienstvolles Wirken wird in ewiger Erinnerung bleiben. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Wir werden dem Verstorbenen ein dankbares und ehrendes Andenken bewahren. Guido Hablitz Erster Beigeordneter Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 29.09.2016 Ausbau der Dorfstraße - Kostenaufteilung Die Ortsgemeinde hat die Gemeindestraße „Dorfstraße“ ausgebaut. Das Straßenbauprogramm umfasste die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn, Oberflächenentwässerung, Straßenbeleuchtung und Gehwege. Die für den Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock veranschlagten Baukosten lagen bei 214.000,- Euro. Während des Ausbaues sind Mehrkosten entstanden und man ging von Gesamtkosten beim Aufstockungsantrag aus dem Investitionsstock von 345.000,- Euro aus. Die bewilligte Zuwendung aus dem Investitionsstock beläuft sich auf 69.000,- Euro. Nach Abschluss der Bauarbeiten betragen die Ausbaukosten 329.408,86 Euro. In diesen Kosten sind auch Beträge enthalten, welche nicht dem beitragsfähigen Aufwand zuzuordnen sind. Demgemäß sind 9.530,22 Euro der Wirtschaftsunterhaltung zuzurechnen und der Anteil der Hangsicherung in Höhe von 33.748,41 Euro ist bei der Aufwandsverteilung der Ausbaubeiträge nicht zu berücksichtigen. Der Ortsgemeinderat stimmt der Kostenaufteilung zu. Änderung der Friedhofssatzung; a) Doppelurnengrab Der Vorsitzende verlas einen Antrag eines Bürgers. Er erläuterte den Antrag nach der derzeit bestehenden Satzung abgelehnt werden müsse. Bei den Ratsmitgliedern bestand auch Einigkeit darüber, da in der Vergangenheit auch gleich gelagerte Fälle abgelehnt worden seien. Der Ortsgemeinderat lehnt den Antrag ab. b) Anlegung von Wiesengräbern/Rasengrabfeld Der Vorsitzende erläuterte den Sachverhalt und teilte den Ratsmitgliedern einen Plan aus, aus welchem ersichtlich ist, dass die Anlegung eines Rasengrabfeldes auf dem Friedhof 1 durchaus möglich sei. Nach Beratung kam man überein, dass die Möglichkeit eines Rasengrabfeldes geschaffen werden solle. Dabei soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sowohl Erdbestattungen, als auch Urnenbestattungen, sowie DoppelWahlgrabstätten für Urnen zu wählen. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Entwurf der Friedhofssatzung sowie der Gebührensatzung zu erarbeiten. Überprüfung der Versicherungsverträge Es soll überprüft werden, ob die bestehenden Versicherungsverträge in dem bestehenden Umfang noch notwendig sind oder eventueller Änderungsbedarf besteht. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Versicherungsumfang dem aktuellen Stand entspricht. Für alle Gebäude der Gemeinde soll ein Angebot für Elementarversicherungen eingeholt werden. Außerdem beschließt der Gemeinderat die Angebotsanforderung für eine Veranstalterversicherung für den Kerweumzug. Bewilligungsbescheid des Fremdenverkehrszweckverbandes Wohnmobilstellplätze und Beschilderung der Wanderwege Ortsbürgermeister Jöckel informierte über den eingegangenen Bewilligungsbescheid des Fremdenverkehrszweckverbandes. Es sind 7.000,- Ausgabe 46/2016 Euro bewilligt worden. Es soll für die Beschilderung der Wanderwege, sowie für die Errichtung der Wohnmobilstellplätze verwendet werden. Die Kostenschätzung für den Wohnmobilstellplatz habe sich auf rd. 30.000,- Euro belaufen. Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung für die Wohnmobilstellplätze in Angriff zu nehmen und die notwendigen Anschlüsse (Strom, Wasser und Entsorgung) abzuklären. Die Zuständigkeit für die Wanderwege wurde dem Ersten Beigeordneten Hablitz übertragen. Die Wanderwege der Gemeinde sollen ausgewiesen und beschildert werden. Auflösung Grundbuch Wingertsberg Ortsbürgermeister Ralf Jöckel informierte die Ratsmitglieder über einen Antrag des Landesbetriebes Mobilität (LBM). Er führte aus, dass der bestehende Wanderweg ursprünglich im Eigentum der Anlieger gewesen, dann aber vor Jahren auf die Gemeinde übertragen worden sei. Der LBM beabsichtige, das Gelände einzuzäunen und eine Ökofläche einzurichten. Daraus resultiere, dass der Wanderweg nicht mehr nutzbar sei. Mit den vorliegenden Informationen sah sich der Rat außer Stande, eine Entscheidung zu treffen. Es müsse zunächst ein Wegeplan erstellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, beim LBM nachzufragen, wie die Wege künftig geführt werden sollen. Ein Beschluss bezüglich der Auflösung des Grundbuches ist aus den v.g. Gründen nicht möglich. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Vorsitzende berichtete, dass eine Spende für den Kinderspielplatz eingegangen ist. Der Ortsgemeinderat stimmte der Annahme dieser Spende zu. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 (§ 2 b UStG) hier: Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016 wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab 01.01.2017 sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Gr um bac h Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 19.09.2016 Stellungnahme der Initiative „12 plus“ zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Der Ortsgemeinderat stimmt der Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 der Initiative „12 plus“ zu. Informationen Sitzung der Initiative „12 plus“ am 19.05.2016 Der Vorsitzende berichtete über die Themen der Sitzung der 12 plus am 19.05.2016. Informationen Ortsbürgermeisterdienstbesprechung vom 28.06.2016 Ortsbürgermeister Christian informierte über die Themen der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016. Sanierung der historischen Stützmauer (Ringmauer) - Unter dem Schloss Die obere Steinreihe der Mauer hatte sich komplett gelöst. Der Gesamtzustand der Mauer ist in einem baulich und statisch augenscheinlich nicht ausreichenden Zustand, der evtl. sogar im Einsturz der Mauer enden könnte. Durch eine getroffene Eilentscheidung wurde ein Ingenieur-Büro mit den Voruntersuchungen und der Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes beauftragt. Die Voruntersuchung hat ergeben, dass die Mauer umfangreich saniert werden muss. Allerding handelt es sich dabei nicht um eine dringliche Maßnahme. Somit konnten noch evtl. Zuweisungsmöglichkeiten überprüft werden. Es wurde eine Zuweisung aus dem rheinland-pfälzischen Investitionsstock beim Land beantragt. Dem Zuweisungsantrag folgte ebenfalls ein Antrag auf einen vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmebeginn. Mit Bescheid des Ministeriums des Innern und für Sport wurde dem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt. Der Ortsgemeinderat stimmt der Sanierung der historischen Stützmauer (Ringmauer) - Unter dem Schloss - zu. Das Ingenieur-Büro wird mit den weiteren erforderlichen Ingenieurleistungen beauftragt. Der Vorsitzende wird zur Unterzeichnung des Ingenieurvertrages ermächtigt. Weiter wird das Ingenieur-Büro beauftrag, die Arbeiten zügig auszuschreiben und durchzuführen. Der Vorsitzende wird mit der Vergabe der notwendigen Arbeiten bevollmächtigt, sofern der vorgesehene Kostenrahmen (128.000,- €) eingehalten wird. Hangsicherung Bürgerhaus Das Planungsbüro hat ein Gutachten für das Bürgerhaus erstellt. Es wurden Aussagen zu Gründung des Vordaches, Abdichtung des bergseitigen Gebäudesockels und Beurteilung der Standsicherheit der bergseitigen Böschung getroffen. Bezüglich der Standsicherheit der Böschung wurde als unabdingbar erachtet, die Sicherung der Böschung gegen Erosion und Austragung von Gesteinmaterial vorzunehmen. Es Rundschau - 14 - wurden zwei Ausführungsempfehlungen ausgesprochen. Zur Ermittlung der Kosten musste eine geodätische Einmessung vorgenommen werden. Die Ergebnisse dienen der Kostenermittlung für die Hangsicherung. Laut Kostenermittlung vom Planungsbüro belaufen sich die Kosten auf rd. 167.000,- €. Ortsbürgermeister Christian wird ermächtigt, den entsprechenden Zuschussantrag bei der ADD zu stellen und nach Bewilligung des Zuschusses die Ausschreibung zu veranlassen. Auftragsvergabe Der Feldweg über dem Tennisplatz soll so hergestellt werden, dass die bei Starkregen entstehenden Wassermassen im angrenzenden Erdreich versichern können. Die Bankette sollte abgeschoben werden und der Wassergraben wieder ausgehoben werden. Bisher lief das Wasser entlang der gesamten Straße in Richtung Sonnhof. Folgende Wege sind zum Freischneiden angedacht: Hammerauweg, Weg im Ödesrech, Schlossbergweg, Weg über Tennisplatz, Unterstraße entlang der Bach, Radweg. Ortsbürgermeister Christian wird mit der Vergabe der notwenigen Arbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter bevollmächtigt. Im nichtöffentlichen Teil beschloss der Ortsgemeinderat den Abschluss eines Wegenutzungsvertrages und eine private Modernisierungs-/ Instandsetzungsvereinbarung. Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 18.10.2016 Überprüfung der Versicherungsverträge Es soll überprüft werden, ob die bestehenden Versicherungsverträge in dem bestehenden Umfang noch notwendig sind oder eventueller Änderungsbedarf besteht. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Versicherungsumfang nicht dem aktuellen Stand entspricht. Folgende Änderungen sollen vorgenommen werden: Fahrten der Eltern des Kindergarten zu Veranstaltungen, Überprüfung des Inhaltes des Kindergartengebäudes und Inhalt des Dorfgemeinschaftshauses soll bei der alten Schule versichert werden. Ein Angebot für Elementarversicherungen wurde bereits eingeholt. Der Abschluss von Veranstalterversicherungen ist nicht notwendig. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 (§ 2 b UStG) hier: Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016 wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab 01.01.2017 sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 Für die Ortsgemeinde wurde die Aufstellung eines 1. Nachtragshaushaltsplanes erforderlich, weil bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen geleistet werden sollen und sich im Bereich der Erträge und Aufwendungen Änderungen ergeben haben. Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016. Resolution zum Öffentlichen Nahverkehr zwischen Lauterecken und Idar-Oberstein Die Vertreter der 12 plus Gemeinden haben in zwei gemeinsamen Sitzungen eine Resolution zum Theme „Öffentlicher Nahverkehr“ zwischen Lauterecken und Idar-Oberstein beraten und mehrheitlich beschlossen. Alle 12 plus Gemeinden werden gebeten insbesondere die Forderung der Resolution an die zuständigen Kreis- und Landesbehörden zu unterstützen. Der Ortsgemeinderat beschließt die Resolution der 12 plus Gemeinden insbesondere die darin enthaltene Forderung voll inhaltlich zu unterstützen. Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Ortsgemeinderat den Wechsel des Telefonanbieters im Kindergarten. H au s weiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 29.09.2016 Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 (§ 2 b UStG) hier: Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016 wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab 01.01.2017 sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Ausgabe 46/2016 Stellungnahme der Initiative 12 plus wegen der Anbindung des öffentlichen Nahverkehrs zwischen Lauterecken und Idar-Oberstein Die Lösungsvorschläge der 12 Plus Gemeinden hinsichtlich besserer Verkehrsanbindungen zu regionalen und überregionalen Zugverbindungen wurden nochmals unterstrichen, diskutiert und ausdrücklich gefordert. Der Ortsgemeinderat stimmt der Resolution hinsichtlich besserer Verkehrsanbindungen der Initiative 12 plus zu. Stellungnahme der Initiative 12 plus zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Die Initiative „12 plus“ hat sich zu einer Stellungnahme gegen den Bundesverkehrswegeplan 2030 entschieden. Der Ortsgemeinderat stimmt der Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 zu. Information über Breitbandausbau im Landkreis Kusel Eine Machbarkeitsstudie wurde bei einer Infoveranstaltung vorgestellt. Es ist vorgesehen, dass wegen der derzeit noch vorhanden Unterversorgung für jedes Haus 30 Mbit/s-Leistung zu schaffen und dabei ländliche Strukturen vorrangig zu behandeln. Ho h e n ö lle n Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 04.10.2016 Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 (§ 2 b UStG) hier: Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016 wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab 01.01.2017 sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Überprüfung der Versicherungsverträge Es soll überprüft werden, ob die bestehenden Versicherungsverträge in dem bestehenden Umfang noch notwendig sind oder eventueller Änderungsbedarf besteht. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Versicherungsumfang dem aktuellen Stand entspricht. Es soll ein Angebot für Elementarversicherungen für die Grillhütte und Nebengebäude angefordert werden. Für folgende Veranstaltungen soll eine Veranstalterversicherung abgeschlossen werden: Maibaum aufstellen, Gedenkfeier am Denkmal. Bekanntgabe der Kreisumlage und Verbandsgemeindeumlage Der Vorsitzende gab die Höhe der Kreisumlage, sowie der Verbandsgemeindeumlage bekannt. Unterhaltungskosten Oberflächenentwässerung Der Vorsitzende gab die Kosten für die Oberflächenentwässerung bekannt. Handhabung von Jubiläen Der Gemeinderat beschließt, dass ab dem 01.01.2017 bei folgenden Jubiläen die Ortsgemeinde eine Ehrung vornimmt: - Geburtstag: 70, 75, 80 und danach jedes Jahr - Hochzeitsjubiläen: wie bisher ab 50 Jahren Im nichtöffentlichen Teil informierte der Vorsitzende über den aufgelösten Fußballverein. J e t t e n bac h Nachruf Die Ortsgemeinde Jettenbach trauert um Herrn Volker Simon der am 2. November 2016 im Alter von 62 Jahren verstorben ist. Der Verstorbene war in der Zeit vom 01.01.2003 bis 31.12.2015 als Gemeindearbeiter in der Ortsgemeinde Jettenbach tätig. Er war allseits beliebt und geschätzt. Seine Aufgaben erfüllte er stets pflichtbewusst und gewissenhaft. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Ortsgemeinde Jettenbach Timo Harth, Ortsbürgermeister Rundschau - 15 - K re im ba ch-Kaulba ch Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 12.10.2016 Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 (§ 2 b UStG) hier: Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016 wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab 01.01.2017 sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach zum 31.12.2012 und Entlastungserteilung Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2012. Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2012 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach zum 31.12.2013 und Entlastungserteilung Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2013. Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 Für die Ortsgemeinde wurde die Aufstellung eines 1. Nachtragshaushaltsplanes erforderlich, weil bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen eingetreten sind. Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016. Verlegen der Bushaltestelle Kaulbach/Bahnhofstraße Ortsbürgermeister Barthel berichtet, dass aus der Bevölkerung angeregt sei, die Bushaltestelle an der B 270 zu verlegen. Vom Rat wird die grundsätzliche Notwendigkeit ebenfalls gesehen. Angeregt ist u.a. eine Verlegung in die Lauterstraße. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob für die Schulkinder eine zusätzliche Haltestelle gegenüber dem Anwesen Lauterstraße 21 eingerichtet werden kann. Anschaffen eines neuen Kühlschrankes Der Vorsitzende berichtet, dass der unter der Küchenarbeitsplatte eingebaute Kühlschrank in der Gemeinschaftshalle irreparabel defekt sei. Bei geschätzten Materialkosten von rd. 1.000,- Euro verständigt sich der Rat auf folgende Vorgehensweise: Arbeitsplatte kürzen, Hängeschrank entfernen und hohen, freistehenden Kühlschrank besorgen. L an gweiler Verschmutzung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze durch Hundekot in der Ortsgemeinde Langweiler Es wurde festgestellt, dass öffentliche Straßen und Plätze sowie Grünanlagen immer noch durch Hundekot verunreinigt werden. Aus diesem Grund wird auf die bestehende Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Langweiler hingewiesen, wonach Verunreinigungen sofort von dem gereinigt werden müssen, der sie verursacht hat, hier vom Eigentümer des Hundes oder vom Hundeführer. Wer gegen diese Vorschrift der Satzung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € im Einzelfall geahndet werden kann. Auch aus gesundheitlichen Aspekten empfehlen wir, wie der Deutsche Tierschutzbund e.V., die Benutzung von Kot-Sammelgeräten bzw. -Sammeltüten, denn die Exkremente von Hunden sind sehr häufig mit Parasiteneiern verseucht, die auf den Menschen übertragen werden können. Langweiler, November 2016 gez. Janß, Ortsbürgermeister Ausgabe 46/2016 Laut e r e c k e n Versöhnung nach 80 Jahren Foto: Senta Löb (Bildmitte mit Stock) hinter den Erinnerungssteinen ihrer Familie, vor ihrem Geburtshaus in der Hauptstraße. Mit einem Empfang im Stadthaus ehrte die Veldenzstadt Lauterecken ihre jüdische Mitbürgerin Frau Senta Löb, geb. 1927 in Lauterecken, geflohen von den Nazis 1937 in die USA. Frau Löb besuchte ihre Geburtsstadt Lauterecken mit ihren Verwandten. Bei emotionalen Momenten im Stadthaus flossen, auch wegen der Anwesenheit ihrer Schulfreundinnen Martha Graf und Monika Scherer, Freudentränen. Aus der Stadtratssitzung vom 13.10.2016 Erschließung des Gewerbegebietes Claus - Kostenspaltung und Feststellung der endgültigen Herstellung Der Stadtrat stellt fest, dass mit der Bauabnahme bzw. mit dem Eingang der letzten Rechnung für die Baumaßnahme die Erschließungsanlagen im Gewerbegebiet Claus endgültig hergestellt sind. Von der Kostenspaltung gemäß § 7 der Erschließungsbeitragssatzung wird Gebrauch gemacht. Zugleich legt der Stadtrat fest, dass damit das für die beitragsmäßige Abrechnung notwendige Merkmal der endgültigen Herstellung erfüllt ist. Die Verwaltung wird beauftragt die Beitragsabrechnung vorzunehmen. Marktanalyse - Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes; Grundsatzbeschluss Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem Erfordernis zur Beauftragung eines Einzelhandelskonzeptes/einer Marktanalyse um den landesplanerischen Zielen aus dem Landesentwicklungsprogramm und dem Regionalen Raumordnungsplan genügen und um Änderungen in den bestehenden Gewerbe- bzw. Sondergebieten mit Einzelhandelsansiedlung zu ermöglichen. Unter dem Vorbehalt der Prüfung von Angeboten potentieller Anbieter für die erforderlichen Studien wird grundsätzlich der Erstellung einer Marktanalyse und eines Einzelhandelskonzeptes zugestimmt. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 (§ 2 b UStG) hier: Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016 wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab 01.01.2017 sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Instandsetzung Weg zum Friedhof Der „Weg zum Friedhof“ ist stark sanierungsbedürftig. Für die geplante Sanierung in Form von Abfräßen und Aufbringen einer neues Asphaltbetondecke würden Kosten in Höhe von -brutto- rd. 40.000,- € entstehen. Nach einer erneuten Prüfung durch die Verbandsgemeindeverwaltung würde auch die zusätzliche Aufbringung einer Verschleißschicht zu einem gewünschten Erfolg führen. Die Kosten werden auf - brutto- rd. 24.000,- € geschätzt. Der Stadtrat beschließt den „Weg zum Friedhof“ durch Aufbringung einer neuen Asphaltbetondecke zu sanieren. Die Kosten werden durch die Verwaltung auf - brutto - rd. 24.000,- € geschätzt. Gleichzeitig wird die Wasserführung des Stichweges in Ordnung gebracht. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Arbeiten beschränkt auszuschreiben. Der Vorsitzende erhält die Vergabevollmacht, sofern der vorgesehene Kostenrahmen eingehalten wird. Rundschau - 16 - Im nichtöffentlichen Teil beschloss der Stadtrat die Auftragsvergabe zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Sondergebiet Hofwies - Wiedewies“ an ein Fachbüro, die Auftragsvergabe für die Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes - Marktanalyse und den Abschluss eines Vertrages mit einer Eventagentur über die Organisation des Heimatfestes, des Turmfestes und des Oktoberfestes. L oh nweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 26.10.2016 Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 (§ 2 b UStG) hier: AUsübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016 wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab 01.01.2017 sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Forstwirtschaftspläne 2017 Der Ortsgemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2017. Med ard Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 04.10.2016 Bebauungsplan „Gewerbegebiet ehem. Greiner“ der Ortsgemeinde Medard; Annahme des Bebauungsplanentwurfes für a) die öffentliche Auslegung b) die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange c) die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme des Entwurfes des Bebauungsplans „Gewerbegebiet ehem. „Greiner“ in der vom Büro BBP in der Sitzung vorgestellten Fassung. Auf der Grundlage dieses angenommenen Planentwurfes sind nach Einarbeitung des Abstimmungsergebnisses mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd die öffentliche Auslegung des Planentwurfes, die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden durchzuführen. Gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB werden die vorstehenden Verfahrensschritte gleichzeitig durchgeführt. Kindertagesstätte Odenbach; Umbaumaßnahme im Rahmen der Erweiterung um eine 3. Gruppe (Krippengruppe) Der Ortsgemeinderat von Odenbach hat beschlossen, einen An- und Umbau in der Kindertagesstätte vorzunehmen. Die Ortsbürgermeister der Einzugsgemeinden des Kindergartens wurden über die Notwendigkeit und Hintergrüne eines erforderlichen Erweiterungsbaus in der Kita informiert. Ebenso wurde angefragt wegen Beteiligung an der Finanzierung der Maßnahme seitens der Einzugsgemeinden. Die Beteiligung soll nach der bestehenden Regelung, Aufteilung nach der Steuerkraftmesszahl, erfolgen. Das entspricht nach der endgültigen Festsetzung der VG-Umlage für Medard 28,43 %. Die Einzugsgemeinden werden um ihre Bereitschaft gebeten, die Mehrkosten über den ursprünglichen 120.000,- € anzuerkennen und sich an diesen zu beteiligen. Der Anteil der Ortsgemeinde Medard bei einem Zuschuss zu der Bausumme von 120.000,- € (= 10.700, €) und der Summe von 140.000,- € (= 12.2000,€) Der Ortsgemeinderat beteiligt sich an der Maßnahme mit den Mehrkosten in Höhe von maximal 140.000,- €, anteilig nach der Berechnungsgrundlage für die VG-Umlage für 2016. Sofern der Kindergarten vor Ablauf von 20 Jahren schließt oder die Kinder von Medard einem anderen Einzugsbereich zugeordnet werden ist entsprechend der verbleibenden Restzeit (pro verbleibendem Jahr 5 % des Zuschusses) der Zuschuss entsprechend zurück zu zahlen. Information zur Verkehrsberuhigung, Hauptstraße/B 420 Zur nochmaligen Abstimmung der Möglichkeit für die Verkehrsberuhigung in der Hauptstraße fand ein weiterer Ortstermin statt. Von Seiten des LBM wird das vorhandene Provisorium der Querungshilfe in Höhe der Anwesen Remme/Eckel zurückgebaut und als dauerhafte Installation vorgenommen. Voraussichtliche Bauausführung soll im Jahr 2017 sein. Aus der Richtung Odenbach kommend wird die Verschwenkung, vergleichbar mit der Anlage in Glanbrücken, auch dauerhaft errichtet. Voraussichtliche Bauzeit 2018. Leider hat sich für die Erhaltung bzw. Neueinrichtung der 30er Zone keine neuen Zugeständnisse ergeben. Eine Intervention bei der PI Lauterecken ergab auch keine Möglichkeit für die Rücknahme der Aufhebung der 30er Zone. Durch die Ortsge- Ausgabe 46/2016 meinde soll ein formaler Antrag auf Errichtung zweier 30er Zonen an den Bushaltestellen in der Hauptstraße gestellt werden. Die Verwaltung Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 (§ 2 b UStG) hier: Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016 wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab 01.01.2017 sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Annahme von Sachspenden Der Ortsgemeinde wurden anlässlich des Kerweumzuges 2016 Sachspenden als Wurfmaterial zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Sachspenden. Im nichtöffentlichen Teil wurde einer Grundstücksveräußerung von 25 m2 und der Verpachtung einer Fläche zugestimmt. Die Ingenieurleistungen zur Vorprüfung hinsichtlich erheblicher Umweltauswirkungen im Bereich des Gewerbegebietes „Bereich ehem. Greiner“ wurden an das Planungsbüro erteilt. Das gemeindeeigene Grundstück wird auf die Geeignetheit zur Durchführung des landespflegerischen Ausgleichs geprüft und zur Verfügung gestellt. Außerdem werden Gemeindegrundstücke für die Oberflächenentwässerung des Gewerbegebietes zur Verfügung gestellt. O de n bac h Suchen Sie noch das ideale Geschenk für Ihre Familienfeier oder für die Festtage? Da haben wir etwas für Sie! Geschichte und Bildung, Spannung und lehrreich zugleich, sind für jede Leseratte optimal. Die Odenbacher Ortschronik können wir Ihnen empfehlen. Band 1 Odenbach im Geschehen der Zeit Band 2 Odenbach im Zeitgeschehen Band 3 Jüdisches Leben Sind Sie interessiert oder neugierig, rufen Sie bei uns an. Ortsbürgermeister Gerhard Gins 06753/3262 oder Frau F. Kappesser, Odenbach 06753/5178. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach Herren-Sulzbach Sonntag, 20.11.2016 (Ewigkeitssonntag) 09:30 Uhr Grumbach, Gottesdienst mit Gedenken an die Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres 11.00 Uhr Herren-Sulzbach, Gottesdienst mit Gedenken an die Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Mittwoch, 16.11.2016 (Buß- und Bettag) 19.00 Uhr Gottesdienst in Hinzweiler Donnerstag, 17.11.2016 09.30 Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Samstag, 19.11.2016 17.00 Uhr Gottesdienst in Horschbach Sonntag, 20.11.2016 (Ewigkeitssonntag) 09.15 Uhr Gottesdienst in Hinzweiler 10.30 Uhr Gottesdienst in Hundheim In allen drei Gottesdiensten wird der Toten des vergangenen Kirchenjahres gedacht. Montag, 21.11.2016 18.00 Uhr Jugendgruppe (Jugendheim) Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken Donnerstag, 17.11.2016 der 33. Woche im Jahreskreis - grün 10:30 Uhr Ingweilerhof Wortgottesfeier im Seniorenheim Schönbeck Freitag, 18.11.2016 der 33. Woche im Jahreskreis - grün 17.30 Uhr Wolfstein Rosenkranz 18:00 Uhr Wolfstein Eucharistiefeier für die Verstorbenen und Gefallenen der Gemeinde Sonntag, 20.11.2016 - Christkönigssonntag Diaspora-Sonntag - weiß *** Kollekte für die Diaspora *** Rundschau - 17 - 09:00 Uhr Reipoltskirchen sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde 10:30 Uhr Wolfstein sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde 18:00 Uhr Lauterecken sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde 18:00 Uhr Kaulbach sonntägliche Eucharistiefeier in außerordentl. Form Montag, 21.11.2016 - Gedenktag Unserer Lieben Frau in Jerusalem - weiß 18:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier für Paul Stein anschließend Stille Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten (ca. ½ Stunde) Dienstag, 22.11.2016 - hl. Cäcilia, Jungfrau, Märtyrerin in Rom 09:00 Lauterecken Sitzung des Pfarrteams mit einer Abordnung aus Speyer zum Pastoralen Konzept 14:30 Uhr Speyer Dekanatstreffen Keine Eucharistiefeier in Reipoltskirchen um 18:00 Uhr 19:00 Uhr Lauterecken Pfarreiratsitzung im Pfarrheim Mittwoch, 23.11.2016 der 34. Woche im Jahreskreis - grün 09:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier für Ruth, Hans und Sabine Markert Bischof von Speyer besucht die Pfarrei Lauterecken Bei strahlendem Sonnenschein und vor herbstlicher Kulisse, kam am vergangenen Sonntag Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann von Speyer nach Lauterecken, um sechs jungen Frauen das Sakrament der Firmung zu spenden. Mit diesem Sakrament werden die jugendlichen Christinnen nun zu mündigen Pfarreimitgliedern und das Ursakrament, die Taufe, wird an ihnen vollendet. Durch Handauflegung, Gebet zum Heiligen Geist und Salbung mit Chrisamöl, sind die Firmantinnen zu vollwertigen Mitgliedern der Kirche geworden. Die Spendung des Sakramentes fand im Rahmen eines Pontifikalamtes, eines feierlichen Gottesdienstes statt. Dafür sorgten nicht nur der Ökumenische Kirchenchor mit seiner Dirigentin Fr. Maria Wagner-Herzer, sondern auch eine Bläsergruppe unter der bewährten Leitung von Herrn Alfred Ludes, der schöne Kirchenschmuck aus der Hand von Frau Helen Mahr und viele, viele Messdiener aus nah und fern, Jung und Alt. Als Konzelebranten standen mit am Altar der Leiter der Pfarrei hl. Franz-Xaver, Pfarrer Thomas Becker und der Kooperator Pfarrer Anton Ociepka. Im Anschluss an den Gottesdienst fand ein Empfang im benachbarten Lauterecker Pfarrheim statt. Nach den Begrüßungsworten durch den Vertreter des Pfarreirates, Herrn Carl Plathner, bot sich bei Sekt und Snacks für den äußerst aufgeschlossenen Bischof die Gelegenheit, mit den Firmlingen, deren Eltern und Paten und den Gästen ins Gespräch zu kommen. Diese Gelegenheit wurde von den Gläubigen sehr gut angenommen. Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Sonntag, 20.11.2016 - Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Lauterecken in der Prot. Kirche Lauterecken Die Gottesdienste finden ab sofort wieder in der Prot. Kirche statt. Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen Wir laden Sie herzlich zu unserem Gottesdienst am Ewigkeitssonntag, 20.11.2016 um 10.00 Uhr in die Kirche Niederkirchen ein. Unsere Gruppen treffen sich: Mo., 21.11.2016 Strickcafé 15.00 Uhr Di., 22.11.2016 Trommelgruppe 16.30 Uhr, Turnen für Frauen 18.00 Uhr Ev. Kirchengemeinde Offenbach Niedereisenbach - Wiesweiler 16.11.2016: Niedereisenbach: 14:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche zum Buß- und Bettag Offenbach: 15:30 Uhr Gottesdienst zum Buß- und Bettag (Vorher Kaffeetrinken in der Bibliothek) 20.11.2016: Niederalben: 10:40 Uhr Totensonntagsgottesdienst Offenbach: 19:00 Uhr Totensonntagsgottesdienst mit dem Ök. Chor Medard: 09:25 Uhr - Totensonntagsgottesdienst Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, 15.11.2016 15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Mittwoch, 16.11.2016 - Buß- und Bettag 18:00 Uhr Gottesdienst Kirche Kreimbach-Kaulbach mit Abendmahl 19:15 Uhr Gottesdienst Kirche Rothselberg mit Abendmahl Sonntag, 20.11.2016 - Totensonntag 09:15 Uhr Gottesdienst Kirche Rothselberg 10:15 Uhr Gottesdienst Kirche Eßweiler 14:00 Uhr Gottesdienst Kirche Kreimbach-Kaulbach 18:00 Uhr Chorprobe „Ton in Ton“ im Kindergarten Rothselberg Dienstag, 22.11.2016 14:00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg 15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg 16:00 Uhr Konfirmandenunterricht im Jugendraum Rothselberg Ausgabe 46/2016 Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Gottesdienst auf dem Schneeweiderhof Am 1. Advent, Sonntag, den 27.11., feiert die prot. Kirchengemeinde um 10.15 Uhr wieder einen Gottesdienst im Gasthaus Jung auf dem Schneeweiderhof bei Eßweiler. Im Anschluss an den Gottesdienst können alle Besucher auch zum Mittagessen bleiben. Hierzu bitten wir Sie aber, sich vorher in der Gaststätte unter der Telefonnummer 06304/1282 anzumelden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in dieser ganz besonderen Atmosphäre! Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Donnerstag, 17.11.2016 16.30 Uhr Präparandenstunde (Pfarrsaal) Sonntag, 13.11.2016 (Volkstrauertag) 09.00 Uhr Gottesdienst in Rutsweiler (Zweikirche) 10.15 Uhr Gottesdienst in Wolfstein 14.00 Uhr Gottesdienst in Oberweiler-Tiefenbach In allen drei Gottesdiensten wird der Toten des vergangenen Kirchenjahres gedacht. Dienstag, 15.11.2016 19.30 Uhr Chorprobe (Pfarrsaal) Donnerstag, 24.11.2016 16.30 Uhr Konfirmandenstunde (Pfarrsaal) Kath. Kirchengemeinde St. Antonius v. Padua Meisenheim u. St. Georg Lauschied Pfarrbüro in Bad Sobernheim, Herrenstraße 16 Öffnungszeiten: Mo. - Do. von 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr, Tel.: 06751/2286, Fax: 06751/991242 Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Freitag, 11.11.2016 09.00 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, 20.11.2016 09.00 Uhr Hochamt Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Mittwoch, 16.11.2016 08.15 Uhr Ökum. Schulgottesdienst des Paul-Schneider-Gymnasiums (Schlosskirche) Donnerstag, 17.11.2016 18.30 Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach) Sonntag, 20.11.2016 10.30 Uhr Hochamt (Kirche Raumbach) Dienstag, 22. 11.2016 20.30 Uhr Kirchenchorprobe Termine • Vereine • Veranstaltungen Veldenz Gymnasium Die Welt mit anderen Augen sehen „Missio for Life“ am Veldenz Gymnasium Einen authentischen Einblick in den schwierigen Alltag der Jugendlichen in Asien zu erhalten, das ist das Anliegen eines interaktiven Lernparcours mit Ausstellung des „Missio for life“ Projektes, das am Veldenz Gymnasium in dieser Woche zu Gast war. Menschenhandel, armutsbedingte Prostitution und arrangierte Ehen die Schülerinnen und Schüler wurden in der interaktiven Ausstellung mit für sie neuen, anderen Lebenswirklichkeiten aus Indien und von den Philippinen konfrontiert. Die Jugendlichen fühlen und tasten sich hier buchstäblich in die Müllberge hinein, welche die Lebenswelt vieler Kinder in Indien und auf den Philippinen prägen. Sie erlebten außerdem den Alltag von Paulo, einem 15-jähriger Jungen, der von zu Hause weggerannt ist und sich seitdem als Straßenkind durchschlägt. Was er aus den Müllbergen sammelt, reicht nicht zum Überleben. Durch das Eintauschen in die schwierige Lebenswelt von Kindern aus Asien waren viele Schülerinnen und Schüler sensibilisiert und diskutierten lebhaft über die Möglichkeiten zur Hilfe und die Ursachen sozialer Ungleichheiten. Christian Homey als pädagogische Fachkraft von Missio begleitet die Spiele, stellt Zusammenhänge her und verband die Erfahrungen der Figuren aus den Spielen mit der Lebenswelt der Schüler. An der abschließenden Postkarten-Aktion nahmen viele Schülerinnen und Schüler teil, um sich sozial zu engagieren und aktiv einzusetzen. Rundschau - 18 - Ausgabe 46/2016 e l l o v s g n u m stim Adventszeit Advent- und Orchideen Ausstellung 2016 Blumen Janke ... mehr als nur Blumen und Pflanzen! Fr., 18. November 10-19 Uhr Sa., 19. November 10-17 Uhr So., 20. November 11-16 Uhr Mackenbacherstr. 72 67685 Weilerbach Klassiker an den Feiertagen Die Weihnachtsgans zählt zu den Klassikern am Heiligen Abend oder zu den Weihnachtsfeiertagen. In vielen Familien darf das knusprige und gut gewürzte Geflügel mit Klößen und Rotkohl ebenso wenig fehlen wie der Weihnachtsbaum und die Geschenke. „Die Zubereitung einer Weihnachtsgans muss gar nicht aufwändig sein“, betont Frank Schneider vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale. de. Mit dem richtigen Rezept gelinge sie quasi im Handumdrehen. Das zum Einpinseln der Gans nötige Bier eigne sich darüber hinaus auch zum Durstlöschen hervorragend. „Bei soviel Hitze in der Küche kann man sich mit einem leckeren Pils die Zeit ganz gut vertreiben“, meint Frank Schneider. Für den perfekten Genuss sollte das Bier dabei eine Trinktemperatur von sieben bis zehn Grad Celsius haben. Die Zutaten für einen „Gänsebraten nach Mecklenburger Art“ Auf www.chefkoch.de findet sich ein beliebtes Rezept zur Zubereitung eines „Gänsebratens nach Mecklenburger Art“. Die Zutaten für sechs Portionen: eine mittel- große, küchenfertige Gans, Salz und Pfeffer, Beifuß. Für die Füllung: 300 g eingeweichte und entsteinte Backpflaumen, 300 g Äpfel, 2 EL Zucker, 3 EL geriebenes Brot, 50 g gewürfelten Speck, Speisestärke, außerdem noch flüssiger Honig und Bier. Die bratfertige Gans innen und außen mit Salz, Pfeffer und Beifuß einreiben. Backpflaumen, Äpfel, Zucker, Brot und Speck mischen und die Gans damit füllen, zunähen. Etwas Wasser in den Bräter gießen, die Gans in den Bräter legen und im Ofen braten, ab und zu mit dem Bratenfond begießen und die Gans drehen. Ist die Gans fast gar, vermischt man Honig und Bier und pinselt dann die Gans damit ein. Fertig braten. Herausnehmen, aus dem Fond wie gewohnt die Sauce herstellen, die Gans teilen und die Füllung rundherum anrichten. Dazu passen Klöße und Rotkohl, süßlich abgeschmeckt. Für ein Kilogramm Gans sollte man übrigens etwa eine Stunde Bratzeit bei etwa 180 Grad Celsius einkalkulieren. (djd/pt). Gefährlicher Advent Weihnachten ist das Fest der Lichter, spätestens ab dem ersten Advent sorgen Kerzen im Haus für eine heimelige Stimmung. Doch Vorsicht: Jahr für Jahr häufen sich in den letzten Wochen des Jahres auch die Wohnungsbrände. Weit über 10.000 Mal wird in diesen Wochen bundesweit die Feuerwehr alarmiert, das besagt die Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer den Gefahren vorbeugen will, sollte einige Sicherheitshinweise im Umgang mit Adventsgesteck und Weihnachtsbaum beachten. Viele unterschätzen die Gefahr, die von Kerzen ausgeht, so GDVSprecherin Kathrin Jarosch: „Ein trockener Weihnachtsbaum in Verbindung mit Strohsternen kann wie ein Brandbeschleuniger wirken.“ Ihr Tipp: Kinder sollte man stets im Auge behalten, also nie alleine mit offenen Kerzen oder offenem Feuer lassen. Den Weihnachtsbaum sollte man erst kurz vor dem Fest kaufen, damit er nicht vorzeitig austrocknet. Hilfreich ist es zudem, für den Fall der Fälle einen Eimer mit Löschwasser griffbereit zu haben. Unter www.gdv.de gibt es mehr Tipps. Zusätzlichen Schutz bieten Rauchwarnmelder, die bei giftigen Rauchgasen Alarm schlagen. So wird verhindert, dass Bewohner buchstäblich im Schlaf vom Feuer überrascht werden. Kommt es dennoch zu einem Feuer, ersetzt die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung die Schäden - inklusive der eventuell verbrannten Weihnachtsgeschenke. (djd/pt) Foto: djd/Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Rundschau - 19 - Ausgabe 46/2016 Rundschau - 20 - Verantwortung übernehmen neue Schülervertretung am Veldenz Gymnasium In schulischen Gremien mitsprechen? Als Sprachrohr zwischen Schülerschaft, Lehrerkollegium und Schulleitung fungieren? Eigene Aktionen planen und durchführen? JA! Diese komplexen Aufgaben zu planen und zu bewältigen, hat sich das neue Schülersprecherteam des Veldenz Gymnasiums als Ziel gesteckt. Dabei gibt es schon konkrete Aktionen, obwohl die fünf Neuen - Ilena Heser, Niklas Roos, Maria Henrich, Sarah Heinrich und Chiara Engbarth - erst seit Schuljahresbeginn 2016/2017 aktiv sind. So haben sie bereits bei der Gesamtkonferenz ihre Pläne erläutert, sind in die Organisation des „Tages der offenen Tür“ am 12.11.2016 eingebunden und planen eine Karnevalsparty für die Unterstufe. Auch für dieses Jahr sind Spendenaktionen für benachteiligte Menschen zu organisieren. Dazu sollen Spenden für die „Tafel Lauterecken“ und das Sozialkaufhaus gesammelt und übergeben werden. Unterstützt wird das Schülersprecherteam auch in diesem Schuljahr durch die beiden Verbindungslehrerinnen Helena Schlarb und Jacqueline Genschow. „Wir wollen die Schule als Gemeinschaft noch enger zusammen bringen und möchten, dass sich das gute Miteinander an unserer Schule so fortsetzt, “ antwortet das Team, wenn es die Ziele seiner Arbeit zusammenfassen soll. Nacht der Kultur Mit einer „Nacht der Kultur“ leitet das Veldenz Gymnasium Lauterecken am 01.12.2016 zwischen 19.00 Uhr und 21.00 Uhr die besinnliche Zeit des Advents ein. Musikalische Beiträge, Ausstellungen von Schülerarbeiten aus dem Bereich Bildende Kunst erwarten die Besucher. Außerdem möchten wir Sie mit selbstverfassten Gedichten und einem kleinen Theaterstück unterhalten. Snacks und Drinks in der Chillout-Lounge bieten Möglichkeiten der Begegnung und des Gesprächs. Der Eintritt ist kostenlos. Alle sind an diesem Abend herzlich an das Veldenz Gymnasium eingeladen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.veldenzgymnasium.de. Klassiker mit Charme: Das Veldenz Gymnasium bringt „Die Feuerzangenbowle“ auf die Bühne Viel Freude und spontaner Szenenapplaus prägten die Vorstellung der Theater AG des Veldenz Gymnasiums von „Die Feuerzangenbowle“ am Freitagabend. Regisseur Oliver Schmidt hat mit seinen Schülerinnen und Schülern eine unterhaltsame Inszenierung mit viel Witz und Charme auf die Bühne der Gemeindehalle in Medard gebracht. Das kreatives Bühnenbild und der ein oder andere Knalleffekt unterstützen die gelungene Aufführung. Tabea Berger präsentierte sich als perfekter Johannes Pfeifer, der charmant und gewitzt in seine Rolle als Oberstufenschüler schlüpft. Überzeugend auch die Rabauken und Streber, die mit ihm die Schulbank teilen (Franziska Lauf, Jasmin Poeß, Nele Melcher , Marieke Bellmann, Johannes Scheidt und Paula Gehres). Als Lehrer brillieren Lea-Sophie Gräf, der die Rolle des strengen Prof. Crey wie auf den Leib geschnitten ist, und Hannah Neurohr, Joachim Schmarewski sowie Jana Heinrich, die brillant die verschiedenen LehrerCharaktere verkörpern. Mona Volk und Mayla Sommer spielen hervorragend die extravagante Verlobte Pfeiffers aus Berlin und die verliebte, unschuldige Schülerin. Alle „Zutaten“ in dieser „Feuerzangenbowle“ harmonieren miteinander. Diese Theateraufführung verdient große Anerkennungen, denn man möchte gerne wiederkommen. Landfrauen Essweiler Mittwoch, 23.11.2016 19.00 Uhr Werkkurs - Kreatives Gestalten Thema: Gestalten von Tischgestecken, Weihnachtsdekorationen sowie Türkränze usw. Kursleiterinnen: Frau Tanja Schwab und Frau Christine Fehrentz Ort: Rathaus Essweiler Es wird um zahlreiches Erscheinen gebeten! Wir benötigen wieder wie jedes Jahr Tannen, Koniferen, Grünzeug usw. Samstag, 26.11.2016 ab 14.00 Uhr Adventsbasar aller örtlichen Vereine Ort: Dorfplatz in Essweiler Ausgabe 46/2016 Bücherei der ev. Kirchengemeinde Einladung zum Tag der offenen Tür Am Sonntag, dem 20. November 2016 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist unsere Bücherei im Friedhofsweg 5 in Grumbach geöffnet. Hier können Sie in einer Bücherausstellung, einem Bücherflohmarkt sowie in der Ausleihe sich mit Lesestoff für ruhige Winterabende eindecken. Für das leibliche Wohl bieten wir Kaffee, Kuchen und Getränke an. Über einen guten Besuch würden wir uns freuen . Es grüßt das Büchereiteam. Schutz vor Kriminalität im Alltag Immer häufiger werden Menschen durch dubiose Hausgeschäfte, den sogenannten „Enkeltrick“ oder sonstige Betrügereien und Diebstähle, Opfer krimineller Handlungen. Einbruchdiebstähle, gerade im ländlichen Raum nehmen rasant zu. Die Polizeiinspektion Lauterecken hat ein Präventionskonzept erarbeitet, mit dem sie die Bürgerinnen und Bürger über die neuesten Betrugsmaschen und das Vorgehen der Täter informieren möchte, damit Sie sich in Zukunft besser vor derartigen Straftaten schützen können. Hierzu findet am 21.11.2016 um 18:00 Uhr im Bürgerhaus Heinzenhausen ein Vortrag für alle Interessierten statt. Freiwillige Feuerwehr Hinzweiler Informationsveranstaltung zum Thema Brandschutz im Privathaushalt Wann: 18.11.2016 um 19:00 Uhr Wo: Bürgersaal der Königslandhalle Hinzweiler Referenten: Daniel Thiele, Mathias Kondratiuk Hierzu laden wir alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich ein. PWV Hinzweiler Schlachtfest an dr PWV-Hütte Hinzweiler Der Pfälzerwaldverein Hinzweiler lädt ein zum Schlachtfest am Sonntag, 20. Nov. 2016 an die PWV-Hütte. (ab 10.00 Uhr geöffnet) Ab 11.00 Uhr gibt es Vieles von „de Wutz“. Schlachtplatte, Wellfleisch, Bratwurst, Leberknödel stehen auf der Speisekarte. Natürlich gibt es auch schon früh ein pikantes Schweinemett. Nachmittags wird auch Kaffee und Kuchen angeboten. Der PWV Hinzweiler freut sich auf Ihren Besuch. Obst- und Gartenbauverein Hinzweiler Keltertag Wie in den Vorjahren veranstaltete der Obst- u. Gartenbauverein Hinzweiler mit dem Kindergarten einen Keltertag bei unserem Ehrenvorsitzenden und Baumwart Horst Lang. Die Kinder konnten zusehen wie nach dem waschen, mahlen und keltern der Äpfel Apfelsaft entsteht. Diesen konnten sie sofort verkosten. Dazu gab es eine frisch gebackene Brezel, die von der Bäckerei Braun spendiert wurde. Die Kinder und die Erzieherinnen würden sich freuen, wenn es Herrn Lang möglich ist, auch im nächsten Jahr einen Keltertag durchzuführen. SG Perlbachtal Sportplatz Becherbach: Sonntag, 20.11, 14.45 Uhr Becherbach : SG Perlbachtal, B-Klasse Birkenfeld Ost Vorspiel 2. Mannschaft, 13.00 Uhr Becherbach II : SG Perlbachtal II, C-Klasse Birkenfeld Ost Nikolausrock Barbed Wire mit 3 Girls-Show am Samstag, dem 03.12.2016 in Kreimbach-Kaulbach Beginn: 21.00 Uhr, Einlass: 19.30 Uhr VVK: 10,— €, AK: 12,— € AVIA-Tankstelle - An der B 270 www.die-kaulis.de Rundschau - 21 - ASV Langweiler/Merzweiler B-Junioren: Samstag, 19.11.2016, 16:30 Uhr in Langweiler ASV - VfL Rüdesheim 2. Mannschaft: Sonntag, 20.11.2016, 13:00 Uhr in Bärenbach FC Bärenbach 2 - ASV 2 1. Mannschaft: Sonntag, 20.11.2016, 14:45 Uhr in Bärenbach FC Bärenbach - ASV Heimat- und Kulturverein Lauterecken e.V. Lauterecker Weihnachtsmarkt am Samstag, 03.12.2016 von 10:30 bis 22.00 Uhr Noch Standplätze frei Der Weihnachtsmarkt in Lauterecken bietet auch in diesem Jahr wieder ein tolles kulturelles Programm. Einige Standbetreiber haben sich schon gemeldet, die eine Vielfalt an Waren und Getränken sowie Essen anbieten. Die Geschäfte in Lauterecken haben bis 18.00 Uhr geöffnet. Wegen der Baustelle am Veldenzschloss kann es sein, dass der Weihnachtsmarkt an anderer Stelle stattfinden muss, das wird aber kurzfristig entschieden. Es sind noch Standplätze frei. Bewerben Sie sich für den Lauterecker Weihnachtsmarkt. Musikgruppen, Geschäfte, Hobbybastler, Gewerbetreibende, Vereine, Händler, Schulen etc. können mitmachen. Holzverkaufsstände werden bevorzugt sowie kostenlos zur Verfügung gestellt. Anmeldung bis 27.11.2016 bei Heinrich Schreck, HeiKuVe, Te. 06382993013 oder Handy 0160-7417723, E-Mail: hein-und-helga@t-online. de. Veranstalter: Heimat- und Kulturverein e.V., Werbegemeinschaft Erlebnis Lauterecken e.V., Stadt Lauterecken. Pro Seniore Residenz Lauterecken Herbststimmung Am Montag, den 31.10.2016 waren die beiden vierten Klassen der Grundschule Lauterecken mit ihren Lehrerinnen Frau Bisanz und Frau Baier zu Gast in der Pro Seniore Lauterecken. Die 40 Kinder der Klassen 4a und 4b hatten Herbstlieder vorbereitet und waren sehr stolz, diese vor Publikum vortragen zu können. Aufgrund der Anzahl der Kinder konnten zwei Gruppen gebildet werden; jede Klasse sang auf drei Wohnbereichen. Die Lieder waren stimmungsvoll und die Bewohner klatschen begeistert mit. Als Dankeschön gab es zum Abschluss noch etwas zu Trinken und etwas Süßes, bevor die Schüler mit ihren Lehrerinnen zurück zur Grundschule liefen. Ein herzliches Dank an dieser Stelle auch an die Grundschule Lauterecken, die mit Besuchen unsere Bewohner sehr glücklich macht. Am Freitag, den 04.11.2016 fand das traditionelle Rummelbooze-Fest statt. Der Sozialkulturelle Dienst gestaltete auch in diesem Jahr mit liebevollen Details das beliebte Rübenfest. Der Ursprung des Brauches ist nicht eindeutig geklärt. Jedoch ähnelt das Fest in seinem Ablauf stark dem irisch-amerikanischen Halloween mit aus Kürbissen gefertigten Jack O’Lanterns. Durch zurückgegangenen Anbau von Futterrüben, der wesentlich leichteren Bearbeitbarkeit und der massiven Bewerbung und Kommerzialisierung des Halloweenfests kommen immer häufiger Kürbisse statt der Rüben zum Einsatz. In der Pro Seniore Residenz Lauterecken gab Geisterbowle, Zaubertrank und Hexenkuchen, der Sozialkulturelle Dienst las Geschichten und Gedichte rund um Hexen und Geister vor. Höhepunkt war der Auftritt der Tanzgruppe „Mixery“ vom Bodelschwingh Zentrum in Meisenheim, die unter der Leitung von Frau Pia Stamm für tolle Stimmung sorgte. Fachvortrag über das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ab 01.01.2017 Wir möchten Sie ganz herzlich einladen zum Fachvortrag „Pflegestärkungsgesetz“ am Mittwoch, den 30.11.2016 ab 16.00 Uhr in den Mehrzweckraum unserer Residenz. Unser Referent Herr Walter Bredehöft vom Pflegestützpunkt Lauterecken-Wolfstein erläutert Ihnen Wissenswertes und Interessantes über das zweite Pflegestärkungsgesetz, welche Inhalte das Gesetz birgt und welche Neuerungen für 2017 beschlossen wurden. Der Vortrag ist kostenlos - schauen Sie vorbei - wir freuen uns auf Ihr Interesse! Landfrauen Lauterecken Achtung! Unser Apfelkurs am 17.11.2016 um 19:30 Uhr findet nicht im Bürgersaal statt. Wir sind im Stadthaus, Hauptstraße 49, Lauterecken. Bitte Teller und Besteck mitbringen! Pfälzerwald Verein Lauterecken Arbeitseinsatz an der PWV Hütte am Weiher Samstag 19.11.2016 ab 09:00 Uhr Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Ausgabe 46/2016 Fahrt zum Weihnachtmarkt St. Wendel Der Pfälzerwald Verein fährt am 10.12.2016 mit dem Bus nach St. Wendel auf den Weihnachtsmarkt. Alle Mitglieder sind recht herzlich eingeladen kostenlos an der Fahrt teilzunehmen. Nichtmitglieder sind gerne gesehen (Unkostenbeitrag für die Busfahrt 18.00 € p.P.) Anmeldung bitte bis 23.11.2016 bei H.P. Groß Tel.: 06382 1212. Abfahrt ist um 12:00 Uhr Aral-Tankstelle Lauterecken. Förderverein der Grundschule Nußbach Einladung Liebe Mitglieder und alle, die es noch werden wollen, am 24.11.2016 um 19.00 Uhr findet in der Grundschule Nußbach die nächste ordentliche Mitgliederversammlung statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Rechenschaftsbericht der Vorsitzenden 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Vorstandes 5. Neuwahlen 6. Wünsche und Anträge Der Förderverein freut sich über eine rege Teilnahme. Förderverein deutsch-französische Partnerschaft e.V. Lauterecken-Sombernon Was is dann do los? Boscholä-Primör-Owend Der diesjährige Beaujolais Primeur Abend findet am 17. November 2016 um 19.00 Uhr im Bürgersaal im Dienstleistungszentrum, Schulstraße 10, Lauterecken statt. Neben dem „neuen“ Beaujolais wird auch französischer Käse angeboten, ein Kostenbeitrag wird erhoben. Es lädt ein der Förderverein deutsch-französische Partnerschaft e.V., Lauterecken-Sombernon. Landfrauenverein Offenbach-Hundheim Einladung zum Kegelabend Am Donnerstag, dem 17.11.2016, treffen wir uns um 20.00 Uhr im Gasthaus „Zur Hirsauer Kapelle“ zum Kegeln. Über eine rege Teilnahme würde sich das Vorstandsteam freuen! Keltern zu Gunsten der Krebshilfe Mittlerweile im dritten Jahr keltern die Familien Weinig und Neurohr aus Offenbach-Hundheim zu Gunsten der Krebshilfe. So fand am 25.09.2016 bei herrlichem Sonnenschein das 3. Apfel-/ Kelterfest im Hof von Metzger Otto Leppla statt, der diese Aktion unterstützt und für das leibliche Wohl sorgte. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer reichten Essen, Getränke, Kaffee und Kuchen. Das Wetter spielte mit, so konnte bei Sonnenschein der Deutz Traktor angeschmissen werden, der knatternd den mechanischen Grutzer betrieb, der die Äpfel für die Kelter vorbereitete. Der frisch gewonnene Apfelsaft konnte direkt vor Ort verköstigt werden. Ca. 100 Liter Saft wurden direkt in Flaschen eingekocht und verkauft. Auch der Obst- & Gartenbauverein in Reipoltskirchen möchte das Projekt unterstützen und lud zum Erntedankfest am 09.10.16 ein. Kurzerhand fuhren die Familien mit zwei Traktoren, Anhängern, allerlei Gerätschaften und der mobilen Kelter nach Reipoltskirchen um dort den Besuchern vorzuführen, wie Apfelsaft hergestellt wird. Als der Deutz losknatterte war der Andrang groß und die Äpfel wurden unter lautem mampfen und stampfen zerkleinert. Der Reinerlös inklusive Spenden von € 1606,50 wird an den Pallativstützpunkt Rheinhessen Nahe mit Sitz in Bad Kreuznach gespendet, der Menschen auf dem letzten Stück ihres Lebensweges in ihrem eigenen Zuhause begleitet. An alle ehrenamtlichen Helfer und Unterstützer des Projektes „Keltern zu Gunsten der Krebshilfe“ ein herzliches Dankeschön für die tolle Arbeit. Unterstützt wurden die Aktionen durch das CJD Wolfstein, den Förderverein der Gemeinde Offenbach-Hundheim, dem Pfälzerwaldverein, und dem Obst- & Gartenbauverein Reipoltskirchen. Rundschau - 22 - Pfälzerwald Verein e.V. Ortsgruppe Offenbach-Hundheim Am Mittwoch, den 23. November geht die Wanderung des PWV Offenbach-Hundheim rund um Rathsweiler. Abfahrt mit dem Bus ist an der Haltestelle Süssel um 12:10 Uhr. Nicht-Mitglieder sind wie immer herzlich willkommen. TTC Reipoltskirchen SWR1 Night Fever beim TTC Reipoltskirchen, Samstag, 26. November 2016 Eine heiße Sohle aufs Parkett legen Wenn Schweißperlen auf der Stirn mit den Reflexen der Disco-Kugel um die Wette glitzern, kann das nur eins bedeuten: Auf einer SWR1 Night Fever Party steppt der Bär. Manche mögen‘s eben gerne heiß und gehen zum Abtanzen am Wochenende auf eine der legendären Kult-Feten von SWR1 Rheinland-Pfalz. Am Samstag, 26. November, können Dance-Fans in Reipoltskirchen eine heiße Sohle aufs Parkett legen. Dann lädt der TTC Reipoltskirchen zur SWR1 Night Fever Party in die Johann-Heinrich-Roos-Halle ein. Oliver Franze am DJ-Pult sorgt mit „Rapper‘s Delight“, „Gimme All Your Lovin‘“, „Thriller“ und vielen anderen Chart-Klassikern dafür, dass das Nachtfieber um sich greift. Spätestens bei AC/DC, Tina Turner oder Van Halen hat es wohl alle erwischt. Erst wenn in den frühen Morgenstunden der letzte Song verklungen ist, sinkt die Temperatur wieder und das Partyvolk muss sich für den Nachhauseweg warm anziehen. Ticketvorverkauf Karten im Vorverkauf für 8,— € in Reipoltskirchen bei der Bäckerei Müller, Kegelbahnstraße 10, Telefon 06364/323 und bei Ernst Eckert, Mühlstraße 2, Telefon 06364/263. Falls noch Karten übrig sein sollten, sind diese für 9 Euro an der Abendkasse zu haben. Einlass ist ab 20.00 Uhr, Beginn um 21.00 Uhr. An alle „Blau-Weißen“ Einladung zur Jahreshauptversammlung Am 27.11.2016, um 19.30 Uhr, findet unsere diesjährige Mitgliederversammlung im Vereinslokal Würth statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Spielleiters 3. Bericht des Kassenwarts 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Sonstiges 6. Wünsche und Anträge Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Fackelwanderung des RCV mit dem PWV Rutsweiler am Samstag, dem 19.11.2016. Treffpunkt um 18.00 Uhr am Gasthaus Würth. Die PWV-Hütte ist an diesem Samstag ab 17.00 Uhr geöffnet. PWV Rutsweiler a.d.L. Hüttenessen Am Sonntag, dem 20. November bietet der PWV Rutsweiler wieder ein besonderes Hüttenessen an. Neben den üblichen Speisen gibt es Schweinsbraten, Bayrisch Kraut und Knödel. Das Team des PWV Rutsweiler freut sich auf Ihren Besuch. Ausgabe 46/2016 Mozarts Ouvertüre zur Zauberflöte, Barbers „Summer Music“, Klughardts prachtvolles Opus 79 und Tomasis „Geistliche und weltliche Tänze“. Kartenvorbestellung (10 Euro, Schüler 5 Euro) ist unter Telefon 06753-2207 möglich. Trickfilmwettbewerb für Grundschulen Jetzt anmelden „filmtriXX 2016/2017“ zum Thema „Gemeinsam“/ Anmeldeschluss 9. Dezember 2016 Es ist wieder soweit: Alle Grundschulklassen in Rheinland-Pfalz sind eingeladen, einen eigenen Trickfilm zu produzieren und bei „filmtriXX“ einzureichen. Das aktuelle Thema lautet: „Gemeinsam“. Der Trickfilmwettbewerb wird ausgelobt vom rheinland-pfälzischen Bildungsministerium (BiMi), der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK), den „MedienKompetenzNetzwerken in Rheinland-Pfalz“ (MKN) und vom Südwestrundfunk (SWR). Wer mitmachen möchte, kann sich bis Freitag, 9. Dezember 2016, im Internet unter SWR.de/filmtrixx anmelden. Die TelefonSeelsorge Pfalz in Kaiserslautern sucht neue ehrenamtliche Mitarbeiter: Im April 2017 beginnt ein neuer Ausbildungskurs, der über 1,5 Jahre läuft und ehrenamtliche Mitarbeiter zum Dienst am Beratungstelefon qualifiziert. Wir treffen uns ca. 1 x im Monat von Freitagabend bis Samstagabend. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.telefonseelsorge-pfalz.de oder Sie erreichen die Geschäftsstelle der TelefonSeelsorge unter der Nummer: 0631-67700. Ein Informationsabend zur Ausbildung findet am 17. Januar 2017, 19.00 - 21.00 Uhr in den Räumen der Volkshochschule, Kanalstraße 3 in Kaiserslautern statt. Gemeinsamer Sprechtag des Mittelstandslotsen der Landesregierung und des Einheitlichen Ansprechpartners bei der SGD Süd Am Mittwoch, 23. November 2016, findet in der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd), Neustadt an der Weinstraße, Friedrich-Ebert-Straße 14, von 10.00 bis 16.00 Uhr, ein gemeinsamer Sprechtag des Mittelstandslotsen der Landesregierung und des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) statt. Das Angebot ist für interessierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen kostenlos. Anmeldung ist erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter www.eap.rlp.de und www. mwvlw.rlp.de/de/themen/wirtschafts-und-innovationspolitik/mittelstandspolitik/ Einheitlicher Ansprechpartner Beratung Zimmer 438 Telefon 06321/99-2506 oder per E-Mail [email protected] Kabarett Sauvignon Am Mittwoch, 16.11., um 20.15 Uhr präsentiert Thomas C. Breuer im Haus der Begegnung in Meisenheim sein Programm „Kabarett Sauvignon“. Dabei geht es um Wein, Witz und Gesang. Mit gekonnter Wortakrobatik zündet Breuer seine Pointen, spritzig und trocken zugleich, wie ein guter Sauvignon. Kartenreservierung (15 Euro) unter Telefon 067533094 oder -2207. Als Wolfstein noch in ferner Zukunft lag Zu einem Vortrag über die Vor- und Frühgeschichte der Region lädt der Förderverein der Stadtbücherei Wolfstein ein. Referent ist Arno Braun aus Roßbach, der als Archäologe am Institut für Altertumswissenschaft an der Universität Mainz forscht und lehrt. Braun will anhand von Fundstücken und Fundplätzen eine „Zeitreise“ durch die frühen Jahrtausende der Besiedlung geben, von der Steinzeit über die Bronze- und Eisenzeit bis zu den Jahrhunderten, in denen die Region zur römischen Provinz „Germania superior“ gehörte. Der Vortrag findet am Freitag, den 18. November um 19.30 Uhr im Gewölbekeller des Rathauses statt. Der Eintritt ist frei. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Neuerungen 2017 in der Pflegeversicherung Zu diesem Thema veranstaltet der Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken einen Informationsabend am Donnerstag, den 24.11.2016 um 19.00 Uhr im Pfarrsaal (Hauptstraße 29) in Wolfstein. Hierzu sind alle Interessierte recht herzlich eingeladen. Bläser-Quintette In einem Villa Musica-Konzert am Sonntag, 20.11.2016, um 17.00 Uhr gastiert das Auris-Quintett (Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn) im Haus der Begegnung in Meisenheim. Die fünf jungen Musiker spielen Datenschutzkonformer Einsatz von Wildkameras Jäger setzen in vielen Wäldern von Rheinland-Pfalz Wildkameras ein, um das Wildvorkommen zu erfassen. Die Beobachtungen sind rechtlich problematisch, da auch Waldbesucher unbeabsichtigt abgebildet werden könnten. Dieses schutzwürdige Interesse des Rechts am eigenen Bild wiegt nach Auffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz deutlich schwerer als das Interesse der Jäger, die Effizienz der Jagd zu steigern. Datenschutzkonform ist die Wildbeobachtung, wenn die Kamera Einzelaufnahmen anstelle eines Videos erstellt. Die Kameras sind dabei so anzubringen, dass Waldbesucher grundsätzlich nicht erfasst werden können - am besten in Kniehöhe oder mit steilem Aufnahmewinkel nach unten. Sollten Personen dennoch erfasst werden, sind diese Aufnahmen unverzüglich zu löschen. Rundschau - 23 - Ausgabe 46/2016 Riemann‘s Äpfelverkauf Frisch aus dem Alten Land aus integriertem Anbau direkt vom Erzeuger. Wir garantieren für beste Qualität – kommen Sie, es lohnt sich! Verkauf am Freitag, den 18.11.2016 Topaz .......10 kg = 15.00 € ..... Elstar..........9,5 kg = 12.00 € Jonagold, Boskoop, Fuji, H. Cox ............... 10 kg = 12.00 € Birnen .......................................................... 2,5 kg = 3.00 € Heide-Kartoffeln (Sorte Belana) .............. 12,5 kg = 8.00 € 13.00 Uhr Rothselberg, Schule 13.20 Uhr Kaulbach, Bushaltestelle 13.35 Uhr Wolfstein, Rathausplatz 13.55 Uhr Lohnweiler, Kirche 14.10 Uhr Lauterecken, Verbandsgemeinde 14.25 Uhr Wiesweiler, Feuerwehr 14.45 Uhr Offenbach-Hundheim, Sparkasse 15.00 Uhr Glanbrücken, Feuerwehr 15.15 Uhr St. Julian, Sportklause Obstbau Riemann, 21635 Jork, ✆ 04162/5291 Nächster Verkauf am 16. Dezember 2016 Erfolg Bildung Beruf Zukunft Stellen Anzeigenannahme 0 65 02/91 47-0 Sichern Sie Menschen ab – und Ihren Nebenverdienst. Die HUK-COBURG ist eine starke Marke. Auch für unsere mehr als 3.000 nebenberuich tätigen Vertriebspartner. Wir bieten ein einzigartiges Geschäftsmodell mit ausgezeichneten Produkten zu einem exzellenten Preis-Leistungs-Verhältnis – darauf vertrauen mittlerweile über 11 Millionen Kunden. Möchten Sie sich ein zweites Standbein mit uns aufbauen? Dann freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Nebenberuflicher Vermittler (w/m) für die Orte Lauterecken-Wolfstein, OT Offenbach-Hundheim gesucht Ihre Aufgaben Sie sind der erste Ansprechpartner für unsere Kunden und beraten dabei umfassend und kompetent. Unsere Versicherungsprodukte vermitteln Sie bedarfsgerecht. Ihre Zeit teilen Sie selbst ein und maximieren so Ihren Erfolg. Ihr Prol • Sie sind kommunikationsstark und können überzeugen • Sie übernehmen gerne Eigenverantwortung, sind motiviert und lernbereit • Sie arbeiten erfolgsorientiert • Sie können gut mit dem PC umgehen Unsere Leistungen • Wir bieten eine starke Versicherungsmarke mit Top-Bekanntheitsgrad und großem Kundenpotenzial • Wir ermöglichen Ihnen ein leistungsabhängiges Zusatzeinkommen • Wir bereiten Sie umfassend auf Ihre neue Aufgabe vor; ein fester Ansprechpartner steht Ihnen immer zur Seite Eine Geburtsanzeige. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bei: Herrn Uwe Brinkmann, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 28, 55130 Mainz Tel. 06131 989414, Fax 06131 989275, [email protected] Die ganz besondere Art, Freude zu teilen. Anzeige online aufgeben wittich.de/geburt Gerne auch telefonisch unter Tel. 06502 9147-0 Eine Veröffentlichung der WITTICH Medien KG Foto: fotolia.com / 2xSamara.com Neue Stelle Ein Blick … gesucht ? … in unseren Stellenmarkt bringt Sie weiter! Rundschau - 24 - Teppich BIO-Handwäsche Reparaturen, Abhol- und Bringservice Tel. 06306-9925977 od. 0176-32285289 od. 0631-65034072 www.tip-top-teppich.de Kunst & Teppich Mehrdad 67705 Trippstadt, Hauptstr. 70a • 67655 KL, Richard-Wagner-Str. 25 Ausgabe 46/2016 Krankenbeförderung Norbert Krennrich seit 2006 • Strahlentherapie • Dialyse • Chemotherapie • ambulante OP Fragen? Tel. 06363 - 5533 • Mobil: 0179 - 8620167 67700 Niederkirchen • Auf der Schanz 3 DacHDEckEr- MalEr- & MaurErBETrIEB Toppreis-Aktion: 100 m2 Dachabriss, Entsorgung, Unterspannbahn, Konter-Lattung u. Eindekkung in BRAAS od. Tonziegel, nur 3990€. Zimmererarbeiten, Malerarbeiten 1 m² nur 12,50 €, Wärmedämmung, eig. Gerüstbau, Asbestarbeiten, Rohbau- u. Maurerarbeiten, Altbausanierungen, Kellerabdichtungen, Planungs- u. Statikerleistungen - Festpreise schnell, sauber & günstig! - Wir arbeiten z.Z. in Ihrer Nähe. Meisterdach & Bau GmbH Tel. 06361-915886 • Fax 06361-459586 • E-Mail: [email protected] Schlosserei · Kleinstahlbau Balkonkonstruktion · Geländer Treppen · Türen Einfahrts- u. Garagentore Wir b e Sie g raten erne! Foto: fotolia.com / juniart Eine Veröffentlichung der WITTICH Medien KG KDK Krankenfahrten Dirk Krennrich • • • • • Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten 67700 Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. (0 63 63) 99 43 89 Chemofahrten [email protected] Personenbeförderung Mobil 0170 eigene Rollstühle • Krankenhaus-Einlieferungen • Ambulante OP's 8 84 76 97 Öl-/ Bald ist Weihnachten. Jetzt schon buchen. RHeiemaitsen? Ihre Weihnachtsanzeige. neu entdecken. Anzeige online aufgeben anzeigen.wittich.de Rudi Anspach Gebietsverkaufsleiter Mobil: 0151 16305416 [email protected] ReisepoRtal Anzeige mit persönlicher Beratung aufgeben. www.krankenfahrten-niederkirchen.de Friedhofstr. 6 · Tel. (06385) 870, Fax 5696 · 66879 Fockenberg-Limbach Treffpunkt Deutschland.de Lauterecken
© Copyright 2025 ExpyDoc