Amtsblatt KW 46 - Verbandsgemeinde Lauterecken

Rundschau
Jahrgang 17
Mittwoch, 16. November 2016
Ausgabe 46/2016
für das Glan- und Lautertal
Mit dem
AMtsblAtt der
www.vg-lw.de
Frauenbegegnung
Samstag, 26.11.2016
Fahrt zum Rüdesheimer Weihnachtsmarkt der Nationen
Um das romantische Altstadtherz gruppieren sich 120 festliche Stände aus 12 Nationen mit weihnachtlichem Angebot aus aller
Welt und zeigen internationales Brauchtum.
Abfahrt: 11.00 Uhr Schulhof Grundschule, Schulstraße, Lauterecken
Rückankunft: zwischen 22.00 und 23.00 Uhr
Kosten: 20 € für Busfahrt, Fähre, Umtrunk
Bei Buchung folgender Programmpunkte entstehen Mehrkosten:
14 € Romantische Rheinschifffahrt:
„Bugwellen und Märchenweihnacht“ von 15.00 - 17.00 Uhr
Besinnliches & Heiteres zum Advent. Sie tauchen ein in die Zeit und
die Märchen der Gebrüder Grimm, begehen altdeutsche Weihnachten
wie die Rheinromantiker, erfahren die Hintergründe weihnachtlichen
Brauchtums und die Weltsicht der Hildegard von Bingen, erleben bei
Kerzenschein den romantischen Zauber des Advents.
7 € Stimmungsvolle Seilbahnfahrt
Leise über den Rüdesheimer Weihnachtsmarkt schweben und verzaubern lassen.
Bezahlung vor Ort, Geld bitte passend bereit halten.
Einkehr/Abendessen beim „Lindenwirt“, das Weinhotel in der
Drosselgasse mit Livemusik
ab 18.30 Uhr
Hinweis:
Schifffahrt, Seilbahnfahrt sowie Einkehr zum Abendessen sind kein Pflichtprogramm. Bitte teilen Sie bei der Anmeldung mit,
was für Sie reserviert werden soll. Für eventuelle Reservierungen beachten Sie bitte die Anmeldefrist bis
18.11.2016.
Der Weihnachtsmarkt kann auch ganz individuell, auf eigene Faust erkundet werden.
Die Anmeldungen zur Tagesfahrt nehme ich auch noch entgegen bis
25.11.2016.
Anmeldung, Reservierung und weitere Infos: Telefon: 0175-5283931.
Doris Zinßmeister, Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Verlosung Jahreskarten für die Badesaison 2017
Wie in jedem Jahr fand wieder die Verlosung der Jahreskarten für die
Badesaison 2017 statt. Dutzende Karten wanderten am Ende der Saison
in die Verlosungskisten.
Der diesjährige Gewinner in der Kategorie der Jahreskarten Erwachsene
ist Djordje Stevanovic aus Niederkirchen. Glücklicher Gewinner der Jahreskarten Jugendliche ist Marian Hartmann aus Grumbach. Eine Familienkarte für die kommende Badesaison erhält Familie Rick aus Glanbrücken.
Die Gutscheine können im kommenden Jahr in den Bürgerbüros der Verbandsgemeindeverwaltung gegen die entsprechenden Jahreskarten eingetauscht werden.
Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein gratuliert den Gewinnern.
Sind Sie noch auf der Suche nach einem Weihnachtsgeschenk für Ihre
Lieben?
Wie wäre es in diesem Jahr mal mit einer Jahreskarte oder Familienkarte
für das Freibad.
Gutscheine können in den Bürgerbüros in Lauterecken und Wolfstein
erworben werden.
Rundschau
- 2 -
Ausgabe 46/2016
Öffnungszeiten • Bereitschaftsdienste • Informationen
Verbandsgemeindeverwaltung
Tel. 06382/791-0, Fax: 06382/791-990 + 999, E-Mail: [email protected]
Montag - Freitag..........................................................08.30 - 12.00 Uhr
Montag - Mittwoch......................................................14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag..................................................................14.00 - 18.00 Uhr
Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein
Montag - Freitag..........................................................07.15 - 12.30 Uhr
Montag - Mittwoch......................................................13.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag..................................................................13.30 - 18.00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken)
Montag bis Mittwoch ............ 07:15 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag ........................... 07:15 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag....................................................................... 07:15 - 12:00 Uhr
Verbandsgemeindewerke
Übliche Dienstzeiten
Verwaltung
Fred Wolf (techn. Werkleiter).........Tel. 06382/791-400; 0151/16339405
Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel. 06382/791-406; 0151/16339406
Techniker Patrick Bauer................ .Tel. 06382/791-403; 0160-3667135
Kläranlage Lauterecken................................................. Tel. 06382/8071
Kläranlage Wolfstein...................................................... Tel. 06304/8010
Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken............................ Tel. 06788/1260
Schwimmbad Wolfstein................................................. Tel. 06304/7808
Außerhalb der üblichen Dienstzeiten
Bereich Abwasserbeseitigung......................................... 0175/7229695
Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken
Bereich Wasserversorgung..............................................0175/7229689
Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein
Bereich Wasserversorgung............................................0151/42244500
Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft
Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000
Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000
für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler,
Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler
Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG
Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301705-211; Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden:
Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler,
Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach,
Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler
a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein
Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl,
Tel. 06372-91160; Fax: 06372-911620 für die Ortsgemeinde St. Julian
Bei Störungen im Stromnetz Tel.: 0800-797 77 77
Pfalzgas
Bereitschaftsdienst bei Störungen:................................0800/100 34 48
Dienst des Bezirksbeamten der Polizei
Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: 06382-911-0,
E-Mail: [email protected] (Polizeiinspektion Lauterecken)
Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von
10.00 Uhr bis 15.00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden
Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken,
Tel.: 06382-911-0
Treffpunkte für Jugendliche
Schulstr. 12, 67742 Lauterecken, 06382/6561,
[email protected]
Dienstag - Donnerstag............................................ 15:00 bis 21:00 Uhr
Freitag.................................................................... 17:00 bis 22:00 Uhr
Zur Unterstützung bei Bewerbungen:
Montag.................................................................... 15:00 bis 17:00 Uhr
Jugendbüro Wolfstein
Rathausplatz 1 (2.OG), 67752 Wolfstein, 06304/254604
od. 0171/4313057, [email protected]
Dienstag - Freitag................................................... 15:00 bis 19:30 Uhr
Lauterecker Tafel e.V.
Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481
Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln
dienstags..............................................................von 10.00 - 11.00 Uhr
donnerstags.........................................................von 15.30 - 16.30 Uhr
Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise
jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich.
Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken
Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2)
Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr
Zusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr
Weitere Termine nach telef. Vereinbarung
............................................................ 06304/41681-30 oder 41681-31
TelefonSeelsorge
Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und
belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern:
0800 - 111.0 111 und 0800 - 111 0 222
Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter:
www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung.
DRK Kreisverband Kusel e.V.
Schuldner- und Insolvenzberatung
Trierer Straße 72, 66869 Kusel............................... Tel.: 06381/4250361
Tierheim im Landkreis Kusel
Frau Sander....................... Tel. 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858
Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.V.
Postfach 1336, 66865 Kusel, www.tierschutz-kusel.de
1. Vors. Christine Fauß.....................................................0175/4117712
Schatzmeister Jutta Keller.............................................0160/94838930
Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel
Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen
Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Tel.Nr.: 06788-280 oder 06304-993066
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel
Ärztlicher Notfalldienst
im Bereich der Verbandsgemeinde LautereckenWolfstein an Wochenenden und Feiertagen
Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112
Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, 55590 Meisenheim, Tel.-Nr.
06753 - 9644621 (gebührenpflichtig)
Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes:
11 61 17 (ohne Vorwahl, kostenfrei)
Dienstzeiten BDZ Meisenheim:
Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr
an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr
bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr.
An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen
abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese
Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes.
Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im
Flur 1, Telefon-Nr. 06381-935 935:
Dienstzeiten BDZ Kusel:
Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr
an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr
bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr.
Sprechstunden:
Samstag und Sonntag: 10:00 - 12:00 und 17:00 - 19:00 Uhr.
In jedem Erkrankungsfall wird um telef. Vorankündigung gebeten.
Freie BDZ-Wahl
Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ
im Land aufsuchen.
Apotheken-Notdienst
Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern:
deutsches Festnetz: 01805-258825 + PLZ (0,14€/Min)
Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42€/Min)
Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter
www.lak-rlp.de.
Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr.
Rundschau
- 3 -
Ausgabe 46/2016
Amtsblatt
der
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard,
Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein
_______________________________________________________________________________________________________________________________
Mittwoch, 16. November 2016
Ausgabe 46/2016
Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Öffentliche Bekanntmachungen
Ade nba ch
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken,
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Bekanntmachung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Adenbach für die Haushaltsjahre 2016/2017 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit
vom 17.11.2016 bis einschließlich 25.11.2016
im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken,
Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis
mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00
Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht
öffentlich ausliegt.
67742 Adenbach, den 07.11.2016
gez. Klein, Ortsbürgermeister
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Adenbach
für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 vom 07.11.2016
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994
(GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2013 (GVBl. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen.
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 2016
2017
131.272 EUR
165.567 EUR
-34.295 EUR
131.231 EUR
165.510 EUR
-34.279 EUR
114.152 EUR
140.553 EUR
-26.401 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
41.350 EUR
55.500 EUR
-14.150 EUR
14.150 EUR
3.026 EUR
11.124 EUR
169.652 EUR
199.079 EUR
-29.427 EUR
114.152 EUR
140.496 EUR
-26.344 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
450 EUR
1.000 EUR
-550 EUR
0 EUR
3.299 EUR
-3.299 EUR
114.602 EUR
144.795 EUR
-30.193 EUR
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
20162017
14.150 EUR
0 EUR
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum
wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.
Rundschau
- 4 -
Ausgabe 46/2016
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf:
20162017
0 EUR
0 EUR
§4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
b) Gewerbesteuer
20162017
335 v. H.
365 v. H.
365 v. H.
335 v. H.
365 v. H.
365 v. H.
§5
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§ 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen (§ 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:
20162017
Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege:
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche
24 EUR/ha
24 EUR/ha
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich
dieser Betrag um 14 EUR auf 10 EUR.
§6
Eigenkapital
Siehe Anlage zu § 6.
§7
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß
§ 100 Abs. 1 GemO wird auf 3 v. H. der Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt.
67742 Adenbach, den 07.11.2016
gez. Klein, Ortsbürgermeister
Anlage zu § 6 „Eigenkapital“
Muster 29
(zu § 95 Abs. 3 GemO)
Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Adenbach
Lfd. Nr.
Ergebnis (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO)
Betrag
Nachrichtlich:
aufgelaufenes Eigenkapital
in 1.000 EUR
1
Eigenkapital zum 31.12. des dritten Haushaltsvorjahres
-134
2
+ Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres
-30
-164
3
+ Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres
-33
-197
4
+ Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres
-34
-231
5
+ geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres
-34
-265
6
+ geplantes Jahresergebnis des zweiten Haushaltsfolgejahres
-33
-298
7
+ geplantes Jahresergebnis des dritten Haushaltsfolgejahres
-32
-330
Rundschau
- 5 -
E i n ö llen
Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat Einöllen hat die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 festgestellt.
Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde
sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw.
den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden
am 22.07.2016 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für die
Haushaltsjahre 2012 und 2013 erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Einöllen für die Haushaltsjahre 2012
und 2013 in der Zeit
vom 17.11.2016 bis einschließlich 25.11.2016
im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während
der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00
Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis
12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
67742 Lauterecken, den 07.11.2016
In Vertretung
gez. Müller, Erster Beigeordneter
H i n z weiler
Bekanntmachung
Am Montag, den 21. November 2016, 19:30 Uhr, findet in der Königslandhalle, In der Au 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hinzweiler
statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Forstwirtschaftspläne 2017
2. Breitbandausbau im Landkreis Kusel
hier: Übertragung der Aufgabe „Breitbrandversorgung“ auf den
Landkreis Kusel
3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hinzweiler zum 31.12.2012 und Entlastungserteilung
4. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hinzweiler zum 31.12.2013 und Entlastungserteilung
5. Abschluss von Elementarschadenversicherungen für die gemeindeeigenen Gebäude
6. Kindergarten Hinzweiler - Ergänzung des bestehenden Vertrages
über die Sach- und Personalkostenanteile mit der Kirchengemeinde Hinzweiler wegen Neuschaffung von Ganztagsplätzen ab
01.09.2016
7. Anfragen und Auskünfte
Gunter Suffel, Ortsbürgermeister
H omberg
Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat Homberg hat die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012 festgestellt.
Der Ortsbürgermeisterin und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde
sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum die Ortsbürgermeisterin bzw.
den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden
am 14.06.2016 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für die
Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012 erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den
Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Homberg für die Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012 in der Zeit
vom 17.11.2016 bis einschließlich 25.11.2016
im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während
der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00
Ausgabe 46/2016
Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis
12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
67742 Lauterecken, den 07.11.2016
In Vertretung
gez. Müller, Erster Beigeordneter
J e t t e n bac h
Bekanntmachung
Am Donnerstag, den 17. November 2016, 19:00 Uhr, findet im Mehrgenerationenhaus, Austraße, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Jettenbach statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1.Einwohnerfragestunde
2. Haus der Vereine; weitere Vorgehensweise
3. Eugen-Kleemann-Platz; weitere Vorgehensweise
4. Zuschussantrag für Vorkehrungen von Hochwasserschäden an der
Musikantenlandhalle - Beauftragung eines Ingenieurbüros
5. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab
2017 (§ 2b UStG)
hier: Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG
6. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Jettenbach zum 31.12.2012 und Entlastungserteilung
7. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Jettenbach zum 31.12.2013 und Entlastungserteilung
8. Breitbandausbau im Landkreis Kusel
hier: Übertragung der Aufgabe „Breitbrandversorgung“ auf den
Landkreis Kusel
9. Widmung der Erschließungsstraße „Am Grubenwäldchen“
10.Anfragen und Auskünfte
Timo Harth, Ortsbürgermeister
Lo h n w e ile r
Bekanntmachung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Lohnweiler für die Haushaltsjahre 2016/2017 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit
vom 17.11.2016 bis einschließlich 25.11.2016
im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken,
Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis
mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00
Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht
öffentlich ausliegt.
67744 Lohnweiler, den 07.11.2016
gez. Scherer, Ortsbürgermeister
Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken,
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Rundschau
- 6 -
Ausgabe 46/2016
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Lohnweiler
für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 vom 07.11.2016
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994
(GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2013 (GVBl. S. 538), folgende
Haushaltssatzung beschlossen.
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 2016
2017
360.417 EUR
390.140 EUR
-29.723 EUR
360.341 EUR
389.706 EUR
-29.365 EUR
323.222 EUR
335.803 EUR
-12.581 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
43.800 EUR
1.000 EUR
42.800 EUR
0 EUR
21.185 EUR
-21.185 EUR
367.022 EUR
357.988 EUR
9.034 EUR
323.222 EUR
335.369 EUR
-12.147 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
800 EUR
1.000 EUR
-200 EUR
0 EUR
21.185 EUR
-21.185 EUR
324.022 EUR
357.554 EUR
-33.532 EUR
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
20162017
0 EUR
0 EUR
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum
wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf:
20162017
0 EUR
0 EUR
§4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
b) Gewerbesteuer
20162017
315 v. H.
365 v. H.
365 v. H.
315 v. H.
365 v. H.
365 v. H.
§5
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§ 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen (§ 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:
20162017
Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege:
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche
20 EUR/ha
20 EUR/ha
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich
dieser Betrag um 12 EUR auf 8 EUR.
§6
Eigenkapital
Siehe Anlage zu § 6.
§7
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO wird auf 3 v. H. der
Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt.
67744 Lohnweiler, 07.11.2016
gez. Scherer, Ortsbürgermeister
Rundschau
- 7 -
Ausgabe 46/2016
Anlage zu § 6 „Eigenkapital“
Muster 29
(zu § 95 Abs. 3 GemO)
Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Lohnweiler
Lfd. Nr.
Ergebnis (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO)
Betrag
Nachrichtlich:
aufgelaufenes Eigenkapital
in 1.000 EUR
1
Eigenkapital zum 31.12. des dritten Haushaltsvorjahres
2
+ Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres
-50
730
3
+ Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres
-50
680
4
+ Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres
-30
650
5
+ geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres
-29
621
6
+ geplantes Jahresergebnis des zweiten Haushaltsfolgejahres
-29
592
7
+ geplantes Jahresergebnis des dritten Haushaltsfolgejahres
-27
565
Med ard
Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat Medard hat die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 festgestellt.
Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde
sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw.
den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden
am 20.06.2016 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für die
Haushaltsjahre 2011 und 2012 erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Medard für die Haushaltsjahre 2011
und 2012 in der Zeit
vom 17.11.2016 bis einschließlich 25.11.2016
im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während
der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00
Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis
12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
67742 Lauterecken, den 07.11.2016
In Vertretung
gez. Müller, Erster Beigeordneter
Nussba ch
Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat Nußbach hat die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 festgestellt.
Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde
sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw.
den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden
am 12.07.2016 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für die
Haushaltsjahre 2012 und 2013 erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den
Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Nußbach für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 in der Zeit
vom 17.11.2016 bis einschließlich 25.11.2016
im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während
780
der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00
Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis
12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
67742 Lauterecken, den 07.11.2016
In Vertretung
gez. Müller, Erster Beigeordneter
O be r w e ile r im Tal
Bekanntmachung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal für die Haushaltsjahre 2016/2017 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit
vom 17.11.2016 bis einschließlich 25.11.2016
im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken,
Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis
mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00
Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht
öffentlich ausliegt.
67756 Oberweiler im Tal, den 08.11.2016
gez. Kelemen, Ortsbürgermeister
Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken,
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Rundschau
- 8 -
Ausgabe 46/2016
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal
für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 vom 08.11.2016
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994
(GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2013 (GVBl. S. 538), folgende
Haushaltssatzung beschlossen.
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 2016
2017
184.657 EUR
216.005 EUR
-31.348 EUR
184.657 EUR
213.800 EUR
-29.143 EUR
133.660 EUR
157.755 EUR
-24.095 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
29.300 EUR
38.000 EUR
-8.700 EUR
8.700 EUR
10.196 EUR
-1.496 EUR
171.660 EUR
205.951 EUR
-34.291 EUR
133.660 EUR
156.445 EUR
-22.785 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
15.500 EUR
17.150 EUR
-1.650 EUR
1.650 EUR
7.728 EUR
-6.078 EUR
150.810 EUR
181.323 EUR
-30.513 EUR
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
20162017
8.700 EUR
1.650 EUR
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum
wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf:
20162017
0 EUR
0 EUR
§4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
b) Gewerbesteuer
20162017
300 v. H.
394 v. H.
365 v. H.
300 v. H.
394 v. H.
365 v. H.
§5
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§ 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen (§ 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:
20162017
Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege:
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche
13,89 EUR/ha
13,89 EUR/ha
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich
dieser Betrag um 9,39 EUR auf 4,50 EUR.
§6
Eigenkapital
Siehe Anlage zu § 6.
§7
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO wird auf 2 v. H. der
Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt.
67756 Oberweiler im Tal, 08.11.2016
gez. Kelemen, Ortsbürgermeister
Rundschau
- 9 -
Ausgabe 46/2016
Anlage zu § 6 „Eigenkapital“
Muster 29
(zu § 95 Abs. 3 GemO)
Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal
Lfd. Nr.
Ergebnis (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO)
Betrag
Nachrichtlich:
aufgelaufenes Eigenkapital
in 1.000 EUR
1
Eigenkapital zum 31.12. des dritten Haushaltsvorjahres
2
+ Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres
-33
560
3
+ Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres
-29
531
4
+ Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres
-31
500
5
+ geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres
-29
471
6
+ geplantes Jahresergebnis des zweiten Haushaltsfolgejahres
-29
442
7
+ geplantes Jahresergebnis des dritten Haushaltsfolgejahres
-29
413
Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat Oberweiler im Tal hat die Jahresabschlüsse für die
Haushaltsjahre 2012 und 2013 festgestellt.
Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde
sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister
bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden am 07.04.2016 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für
das Haushaltsjahr 2012 und am 16.06.2016 für das Haushaltsjahr 2013
erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 in der Zeit
vom 17.11.2016 bis einschließlich 25.11.2016
im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während
der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00
Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis
12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
67742 Lauterecken, den 07.11.2016
In Vertretung
gez. Müller, Erster Beigeordneter
Ober weiler-Tiefenb ac h
Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat Oberweiler-Tiefenbach hat die Jahresabschlüsse
für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 festgestellt.
Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde
sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw.
den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden
am 30.06.2016 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für die
Haushaltsjahre 2012 und 2013 erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den
Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach für
die Haushaltsjahre 2012 und 2013 in der Zeit
vom 17.11.2016 bis einschließlich 25.11.2016
im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während
593
der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00
Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis
12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
67742 Lauterecken, den 07.11.2016
In Vertretung
gez. Müller, Erster Beigeordneter
S t . J ulian
Bekanntmachung
Am Donnerstag, den 24. November 2016, 20:00 Uhr, findet im Gemeindehaus St. Julian, Hauptstraße 38, eine Sitzung des Ortsgemeinderates
St. Julian statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Forstwirtschaftspläne 2017
2. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplanfür
das Haushaltsjahr 2016
3. Sanierung Dorfgemeinschaftshaus St. Julian
a) I-Stock-Antrag
b) Beauftragung eines Ingenieurbüros
4. Investionsplan 2017/2018
5. Breitbandausbau im Landkreis Kusel
hier: Übertragung der Aufgabe „Breitbrandversorgung“ auf den
Landkreis Kusel
6. Informationen, Wünsche, Anträge
Philipp Gruber, Ortsbürgermeister
Amtsgericht Kusel
Terminsbestimmung
Aktenzeichen: 1 K 54/15
In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im
Grundbuch von Jettenbach, Gemarkung Jettenbach, Blatt 1028
Bestandsverzeichnis Nr. 1
Flst.-Nr. 4777
Gebäude- und Freifläche, Hauptstraße
zu 327 m2
Bestandsverzeichnis Nr. 2
Flst.-Nr. 4778/2
Gebäude- und Freifläche, Hohlweg
zu 496 m2
Rundschau
- 10 -
hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am 17.10.2016
beschlossen:
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete
Grundbesitz am
Donnerstag, den 12.01.2017, 09.30 Uhr
im Amtsgerichtsgebäude, Trierer Str. 71, 66869 Kusel, Sitzungssaal II
versteigert werden.
Zusatz:
Laut Gutachten: Umbau eines ehemaligen landwirtschaftlichen Nebengebäudes zum Wohnhaus in Massivbauweise, 2 Vollgeschosse, nicht unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss; ursprüngliches Baujahr (Scheune) um
1750, Umbau zum Wohnhaus um 1985, Renovierung und Dachausbau ab
ca. 2010, Satteldach, Gas-Zentralheizung, Solaranlage mit Pufferspeicher,
Kachelofen mit Warmluftverteilung im ganzen Wohnbereich;
Verkehrswert:
Bzgl. Bestandsverzeichnis Nummer 1:
159.000,00 Euro (je Miteigentumsanteil entsprechend 79.500,00 Euro)
und bzgl. Bestandsverzeichnis Nummer 2:
18.500,00 Euro (je Miteigentumsanteil entsprechend 9.250,00 Euro)
- ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 27.11.2015 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe
von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar
bezahlt werden.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus
dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht
berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem
Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue
Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden
Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach
§ 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor
der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung
des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter
www.versteigerungspool.de
Riebel, Rechtspfleger
Terminsbestimmung
Aktenzeichen: 1 K 33/15
In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im
Grundbuch von Einöllen, Gemarkung Einöllen, Blatt 446
Bestandsverzeichnis Nr. 1
Flst.-Nr. 32/1 Gebäude- und Freifläche,
Schulstraße 7
zu 365 m2
hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am 19.10.2016
beschlossen:
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete
Grundbesitz am
Donnerstag, den 16.02.2017, 09.30 Uhr
im Amtsgerichtsgebäude, Trierer Str. 71, 66869 Kusel, Sitzungssaal II
versteigert werden.
Zusatz:
Laut Gutachten: freistehendes, zweigeschossiges und unterkellertes Zweifamilienwohnhaus mit innenliegender Garage und einer Scheune; Baujahr
des Gebäudes: 1952; Baujahr des Anbaus: 1963; Baujahr Scheune ca.
1970; Feuchtigkeitsschäden im EG und OG; optische Mängel, Ausführungsmängel; größerer Unterhaltungsstau und Renovierungsbedarf.
Verkehrswert: 102.000,00 Euro (entsprechend 51.000,00 Euro je hälftigem Miteigentumsanteil)
- ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 03.08.2015 in das Grundbuch eingetragen worden.
Der Zuschlag wurde bereits einmal nach § 85 a ZVG versagt. Daher kann
der Zuschlag nunmehr auch auf Gebote erfolgen, welche weniger als die
Hälfte des Verkehrswertes des Grundstückes betragen.
Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe
von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar
bezahlt werden.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus
dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht
berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem
Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Ausgabe 46/2016
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue
Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden
Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des
nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht
der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes
tritt.
Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter
www.versteigerungspool.de
Riebel, Rechtspfleger
Zweckverband
Wasserversorgung „Westpfalz“
Betriebsführung: SWK Stadtwerke Kaiserslautern
Bekanntmachung
Am Montag, den 5. Dezember 2016, 11.00 Uhr, findet im Waldhotel
Felschbachhof, Felschbachhof 1, 66887 Ulmet eine Sitzung der Verbandsversammlung/des Werksausschusses des Zweckverbandes Wasserversorgung „Westpfalz“, Sitz Weilerbach, statt.
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017
des Zweckverbandes Wasserversorgung „Westpfalz“ mit Investitionsplan und Investitionsprogramm
2. Bericht der Betriebsführung
3. Anfragen und Informationen
4. Auftragsvergabe
a) Fernwirktechnik Winnweiler
b) Ingenieurleistungen Neubau Hochbehälter Falkenstein
5. Wasserliefervertrag Wasserzweckverband „Weihergruppe“
6. Anfragen und Informationen
gez.: Mohr, Verbandsvorsteher
Jagdgenossenschaft Aschbach-Nerzweiler
Bekanntmachung
Am Donnerstag, dem 08.12.2016, um 19.30 Uhr, findet im Bürgerhaus in Aschbach eine Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft
Aschbach-Nerzweiler statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
2. Neuregelung der Umsatzbesteuerung
Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab dem 18.11.2016 bis
einen Tag vor der Versammlung in der Wohnung des Jagdvorstehers,
Herrn Axel Meyer, Hauptstr. 29, 67753 Aschbach, zur Einsichtnahme für
die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus.
Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen
im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen.
Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächenverzeichnis nicht
eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen.
Aschbach, den 08.11.2016.2016
gez. Meyer
Axel Meyer, Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Buborn-Hausweiler
Bekanntmachung
Am Mittwoch, dem 23.11.2016, um 19.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus in Buborn eine außerordentliche Mitgliederversammlung
der Jagdgenossenschaft Buborn-Hausweiler statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
durch den Jagdvorstand
2. Neuregelung der Umsatzbesteuerung
3. Versicherungsangebote für Jagdgenossenschaften
4. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab dem 09.11.2016 bis
einen Tag vor der Versammlung in der Wohnung des Jagdvorstehers,
Herrn Jürgen Gilcher, Flurweg 3, 67742 Buborn zur Einsichtnahme für
die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus.
Rundschau
- 11 -
Ausgabe 46/2016
Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen
im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen.
Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächenverzeichnis nicht
eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen.
67742 Buborn den 02.11.2016
gez. Gilcher
Gilcher, Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Odenbach
Bekanntmachung
Die Niederschrift über die außerordentliche Mitgliederversammlung der
Jagdgenossenschaft Odenbach am 26.10.2016 liegt in der Zeit vom
16.11.2016 bis 30.11.2016 in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn
Volker Buß, Dämmerhof 1, 67748 Odenbach, zur Einsichtnahme für
Berechtigte aus.
Jagdgenossenschaft Grumbach
Odenbach, 09.11.2016
gez. Volker Buß, Jagdvorsteher
Bekanntmachung
Die Niederschrift über die Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Grumbach am 27.10.2016 liegt in der Zeit vom 16.11.2016 bis
30.11.2016 in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Werner Kreischer,
Weierdamm 2, 67745 Grumbach, zur Einsichtnahme für Berechtigte aus.
Sonstige amtliche Mitteilungen
Grumbach, den 08.11.2016
gez. Werner Kreischer, Jagdvorsteher
Ve r ban dsg e m e in de
Laut e r e c k e n -Wo lf s t e i n
Jagdgenossenschaft Langweiler-Merzweiler
Feld- und Waldwege der Ortsgemeinden
Bekanntmachung
Am Donnerstag, dem 24.11.2016, um 19.30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus in Langweiler eine außerordentliche Mitgliederversammlung
der Jagdgenossenschaft Langweiler-Merzweiler statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
durch den Jagdvorstand
2. Neuregelung der Umsatzbesteuerung
3. Versicherungsangebote für Jagdgenossenschaften
4. Änderung Pachtvertrag
5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab dem 09.11.2016 bis
einen Tag vor der Versammlung in der Wohnung des Jagdvorstehers,
Herrn Berthold Janß, Zeinerhof 2, 67746 Langweiler zur Einsichtnahme
für die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus.
Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen
im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen.
Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächenverzeichnis nicht
eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen.
67746 Langweiler, den 02.11.2016
gez. Janß
Berthold Janß, Jagdvorsteher -
Jagdgenossenschaft Oberweiler-Tiefenbach
Bekanntmachung
Am Donnerstag, dem 08.12.2016, um 19.30 Uhr, findet im Bürgerhaus
in Oberweiler-Tiefenbach eine Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Oberweiler-Tiefenbach statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
2. Neuregelung der Umsatzbesteuerung
Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab dem 18.11.2016 bis einen
Tag vor der Versammlung in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Wilhelm Doll, Talstraße 6, 67752 Oberweiler-Tiefenbach, zur Einsichtnahme für
die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus.
Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen
im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen.
Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächenverzeichnis nicht
eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen.
Oberweiler-Tiefenbach, den 08.11.2016.2016
gez. Doll
Wilhelm Doll, Jagdvorsteher
Es besteht die Veranlassung, die Wegenutzer darauf hinzuweisen, die
Wirtschaftswege und deren Nebenanlagen wie Bankette und Wegeseitengräben mehr zu schonen und ihren Bestand vor unnötiger Zerstörung
zu bewahren. Verstärkt wurden unsererseits abermals Schäden an Banketten und unbefestigten Wegerändern, die auf unsachgemäßen und
leichtfertigen Einsatz von Ackergeräten (Pflug, Egge usw.) zurückzuführen sind, festgestellt. Hierher rühren auch unnötige Verschmutzungen
asphaltierter Wegstrecken, die grundsätzlich zu vermeiden sind.
Entsprechend § 8 der Wegesatzungen der Gemeinden haben Eigentümer und Besitzer der an die Wege angrenzenden Grundstücke dafür zu
sorgen, dass diese nicht durch Bewuchs, insbesondere Hecken, Sträucher, Bäume und Unkraut beeinträchtigt werden. Abfälle und andere
Gegenstände, insbesondere Bodenmaterial, Pflanzen oder Pflanzenteile, die von den angrenzenden Grundstücken auf die Wege gelangen,
sind von den Eigentümern/Besitzern der angrenzenden Grundstücke
unverzüglich zu beseitigen. Das Lichtraumprofil sollte soweit frei sein,
dass die Wege auch mit größeren landwirtschaftlichen Maschinen, wie
beispielsweise Mähdreschern, ungehindert genutzt werden können.
Die notwendigen Freischneidearbeiten sind von den Eigentümern und
Besitzern der an Wege angrenzenden Grundstücke in der vegetationslosen Zeit vom 1. Oktober 2016 bis zum 28. Februar 2017 durchzuführen. Wir bitten alle Betroffenen um entsprechende Beachtung. Die
Gemeinden behalten sich weitere Maßnahmen gegen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte vor, die ihren Verpflichtungen, welche in den Wegesatzungen festgeschrieben sind, nicht nachkommen.
Wolfstein, den 09.11.2016
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
- Fachbereich 2 gez. Müller
In Vertretung:
Müller, Erster Beigeordneter
Ende des amtlichen Teils
----------------- Impressum -----------------
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche
Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung):
Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde
67742 Lauterecken, Schulstraße 6 a
Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG,
54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240
Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt.
Impressum
Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf
Herausgeber - Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag
(verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Thomas Blees, unter
der Anschrift des Verlages.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht
gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus
Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 06502-9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: [email protected]
Rundschau
- 12 -
Ausgabe 46/2016
Gemeindenachrichten
Verban ds g e m e in de
Laut e r e c k e n -Wo lf st e in
Nachruf
Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein und die angehörigen Ortsgemeinden und Städte trauern um Herrn
Ralf Jöckel
der am 9. November 2016 im Alter von 65 Jahren verstorben ist.
Der Verstorbene war seit dem 16.08.1989 ununterbrochen in verschiedenen Ausschüssen der Verbandsgemeinde als Mitglied
oder als stellvertretendes Mitglied tätig.
In der Ortsgemeinde Glanbrücken übte er seit dem 12.07.1994 das Amt des Ortsbürgermeisters aus. Zuvor war er bereits
vom 05.07.1984 bis 30.06.1994 Mitglied im Ortsgemeinderat Glanbrücken.
Seine Verdienste in der Feuerwehr Glanbrücken, der er vom 01.01.1968 bis Oktober 2014 angehörte, wurden mit dem Goldenen Ehrenzeichen für 45 Jahre im Jahr 2013 ausgezeichnet.
Im Zweckverband Abwasserbeseitigung „Unteres Glantal“ vertrat er als Mitglied in der Verbandsversammlung seit August
1994 die Interessen der Ortsgemeinden.
Mit großem Engagement und beispielhaftem Einsatz übte der allseits geachtete und beliebte Kommunalpolitiker seine Ämter
aus.
Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
Wir werden dem Verstorbenen ein dankbares und ehrendes Gedenken bewahren.
Im Namen der Verbandsgemeinde, des Bürgermeisters, der Beigeordneten, der Ortsgemeinden, der Städte und aller Bediensteten der Verwaltung
Andreas Müller, Erster Beigeordneter
Asc hb ach
Arbeitseinsatz der Gemeinde
am Dorfmittelpunkt
Die Ortsgemeinde würde sich über zahlreiche Helfer für die Hangsicherungsarbeiten in der Dorfmitte freuen.
Treffen am Samstag, 19.11.2016, 08.00 Uhr - ca. 12.30 Uhr.
Auf eine tatkräftige Unterstützung freut sich der Ortsgemeinderat.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Ihr Herbert Mäurer, Ortsbürgermeister
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 28.09.2016
Überprüfung der Versicherungsverträge
Es soll überprüft werden, ob die bestehenden Versicherungsverträge in
dem bestehenden Umfang noch notwendig sind oder eventueller Änderungsbedarf besteht. Der Versicherungsumfang für die Ortsgemeinde
bedarf folgender Änderungen:
- Angebot für 5 Veranstaltungen statt wie bisher 10
- Gebäude-Inhalt Versicherungssumme auf 80.000,- € erhöhen.
Es soll eine Angebotsanforderung für Elementarversicherungen für die
Gebäude Dorfgemeinschaftshaus und ehemalige Raiffeisenanlage erfolgen.
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab
2017 (§ 2 b UStG)
hier: Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016 wurde über die
Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab 01.01.2017 sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln
gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde
übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung,
nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der
Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben.
Stand Ausbau Wege auf den Grätenäckern
Der Vorsitzende verlas eine E-Mail der Verbandsgemeindeverwaltung
über die Voraussetzungen für Förderanträge im Rahmen der Flurbereini-
gung. Im Vorfeld müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden,
ansonsten kann man nicht auf einen positiven Zuwendungsbescheid
hoffen. Wenn Privatflächen in Anspruch genommen werden müssen,
empfiehlt es sich, dies rechtssicher im Rahmen einer Grunddienstbarkeit zu regeln. Ein dingliches Recht ist für die Inanspruchnahme ausreichend. Der Privateigentümer erhält im Gegenzug eine einmalige
Entschädigung. Alle mit der Beurkundung verbundenen Kosten gehen
zu Lasten der Ortsgemeinde. Würde man die Grundstücke ankaufen,
müsste man jeweils einen notariellen Vorvertrag abschließen, über eine
noch zu vermessende Teilfläche. Die Abwicklung könnte dann erst am
Ende der Baumaßnahme erfolgen, wenn die Wegefläche neu eingemessen werden kann. Der Ortsgemeinderat favorisiert eine Abwicklung über
Grunddienstbarkeit. Für die Durchführung soll ein Ingenieurbüro beauftragt werden. Zuerst ist in Erfahrung zu bringen, wie hoch die ortsüblichen Entschädigungen sind. Danach soll ein Termin mit den betroffenen
Anliegern vereinbart werden.
B ubo r n
Holzverlosung
Am Freitag, 25.11.2016 findet um 20:00 Uhr im Feuerwehrhaus die Vergabe von Holzlosen für Selbstwerber statt.
Interessierte sollen bitte bis 23.11. 2016 beim Revierleiter Antoni oder
beim Ortsbürgermeister Henning Bedarf anmelden.
Spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Vielen Dank.
M. Henning, Ortsbürgermeister
Cr o n e n be r g
Adventsbäume/Arbeitseinsatz
Liebe Cronenberger
am Samstag, dem 19. November 2016 findet ein Arbeitseinsatz in
unserer Ortsgemeinde statt.
Jede Helferin und jeder Helfer ist herzlich willkommen.
Rundschau
- 13 -
Wir wollen unsere Adventsbäume und den Tannenbaum aufstellen sowie
das Laub oberhalb des Buswendeplatzes beseitigen. Wer geeignetes
Arbeitsgerät besitzt, bitte mitbringen.
Treffpunkt ist um 09.00 Uhr am Gemeindehaus.
Für einen kleinen Imbiss wird gesorgt.
Über eine rege Teilnahme würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wannenmacher, Ortsbürgermeister
Glanb rücken
Nachruf
Die Ortsgemeinde Glanbrücken trauert um Herrn
Ralf Jöckel
der am 9. November 2016 im Alter von 65 Jahren verstorben ist.
Der Verstorbene war seit dem 05.07.1984 Mitglied im Ortsgemeinderat Glanbrücken.
Ab dem 12.07.1994 übte er das Amt des Ortsbürgermeisters aus.
Mit großer Hingabe war er vom 01.01.1968 bis Oktober 2014 in
der Feuerwehr Glanbrücken tätig. Hierfür wurde er im Jahr 2013
mit dem goldenen Ehrenzeichen für 45 Jahre ausgezeichnet.
Mit großem Engagement und beispielhaftem Einsatz setzte er
sich stets für die Ortsgemeinde ein. Sein langjähriges verdienstvolles Wirken wird in ewiger Erinnerung bleiben.
Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
Wir werden dem Verstorbenen ein dankbares und ehrendes
Andenken bewahren.
Guido Hablitz
Erster Beigeordneter
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 29.09.2016
Ausbau der Dorfstraße - Kostenaufteilung Die Ortsgemeinde hat die Gemeindestraße „Dorfstraße“ ausgebaut. Das
Straßenbauprogramm umfasste die Erneuerung und Verbesserung der
Fahrbahn, Oberflächenentwässerung, Straßenbeleuchtung und Gehwege. Die für den Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem
Investitionsstock veranschlagten Baukosten lagen bei 214.000,- Euro.
Während des Ausbaues sind Mehrkosten entstanden und man ging von
Gesamtkosten beim Aufstockungsantrag aus dem Investitionsstock von
345.000,- Euro aus. Die bewilligte Zuwendung aus dem Investitionsstock
beläuft sich auf 69.000,- Euro. Nach Abschluss der Bauarbeiten betragen
die Ausbaukosten 329.408,86 Euro. In diesen Kosten sind auch Beträge
enthalten, welche nicht dem beitragsfähigen Aufwand zuzuordnen sind.
Demgemäß sind 9.530,22 Euro der Wirtschaftsunterhaltung zuzurechnen
und der Anteil der Hangsicherung in Höhe von 33.748,41 Euro ist bei der
Aufwandsverteilung der Ausbaubeiträge nicht zu berücksichtigen. Der
Ortsgemeinderat stimmt der Kostenaufteilung zu.
Änderung der Friedhofssatzung;
a) Doppelurnengrab
Der Vorsitzende verlas einen Antrag eines Bürgers. Er erläuterte den
Antrag nach der derzeit bestehenden Satzung abgelehnt werden müsse.
Bei den Ratsmitgliedern bestand auch Einigkeit darüber, da in der Vergangenheit auch gleich gelagerte Fälle abgelehnt worden seien. Der
Ortsgemeinderat lehnt den Antrag ab.
b) Anlegung von Wiesengräbern/Rasengrabfeld
Der Vorsitzende erläuterte den Sachverhalt und teilte den Ratsmitgliedern einen Plan aus, aus welchem ersichtlich ist, dass die Anlegung
eines Rasengrabfeldes auf dem Friedhof 1 durchaus möglich sei. Nach
Beratung kam man überein, dass die Möglichkeit eines Rasengrabfeldes
geschaffen werden solle. Dabei soll die Möglichkeit eingeräumt werden,
sowohl Erdbestattungen, als auch Urnenbestattungen, sowie DoppelWahlgrabstätten für Urnen zu wählen. Die Verwaltung wird beauftragt
einen entsprechenden Entwurf der Friedhofssatzung sowie der Gebührensatzung zu erarbeiten.
Überprüfung der Versicherungsverträge
Es soll überprüft werden, ob die bestehenden Versicherungsverträge in
dem bestehenden Umfang noch notwendig sind oder eventueller Änderungsbedarf besteht. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Versicherungsumfang dem aktuellen Stand entspricht. Für alle Gebäude der
Gemeinde soll ein Angebot für Elementarversicherungen eingeholt werden. Außerdem beschließt der Gemeinderat die Angebotsanforderung
für eine Veranstalterversicherung für den Kerweumzug.
Bewilligungsbescheid des Fremdenverkehrszweckverbandes Wohnmobilstellplätze und Beschilderung der Wanderwege
Ortsbürgermeister Jöckel informierte über den eingegangenen Bewilligungsbescheid des Fremdenverkehrszweckverbandes. Es sind 7.000,-
Ausgabe 46/2016
Euro bewilligt worden. Es soll für die Beschilderung der Wanderwege,
sowie für die Errichtung der Wohnmobilstellplätze verwendet werden.
Die Kostenschätzung für den Wohnmobilstellplatz habe sich auf rd.
30.000,- Euro belaufen. Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung,
die weitere Planung für die Wohnmobilstellplätze in Angriff zu nehmen
und die notwendigen Anschlüsse (Strom, Wasser und Entsorgung)
abzuklären. Die Zuständigkeit für die Wanderwege wurde dem Ersten
Beigeordneten Hablitz übertragen. Die Wanderwege der Gemeinde sollen ausgewiesen und beschildert werden.
Auflösung Grundbuch Wingertsberg
Ortsbürgermeister Ralf Jöckel informierte die Ratsmitglieder über einen
Antrag des Landesbetriebes Mobilität (LBM). Er führte aus, dass der
bestehende Wanderweg ursprünglich im Eigentum der Anlieger gewesen, dann aber vor Jahren auf die Gemeinde übertragen worden sei.
Der LBM beabsichtige, das Gelände einzuzäunen und eine Ökofläche
einzurichten. Daraus resultiere, dass der Wanderweg nicht mehr nutzbar
sei. Mit den vorliegenden Informationen sah sich der Rat außer Stande,
eine Entscheidung zu treffen. Es müsse zunächst ein Wegeplan erstellt
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, beim LBM nachzufragen, wie
die Wege künftig geführt werden sollen. Ein Beschluss bezüglich der
Auflösung des Grundbuches ist aus den v.g. Gründen nicht möglich.
Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Vorsitzende berichtete, dass eine Spende für den Kinderspielplatz
eingegangen ist. Der Ortsgemeinderat stimmte der Annahme dieser
Spende zu.
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab
2017 (§ 2 b UStG)
hier: Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016 wurde über
die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab 01.01.2017 sind
Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit
das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt.
Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die
entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat,
gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben.
Gr um bac h
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 19.09.2016
Stellungnahme der Initiative „12 plus“ zum Bundesverkehrswegeplan 2030
Der Ortsgemeinderat stimmt der Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 der Initiative „12 plus“ zu.
Informationen Sitzung der Initiative „12 plus“ am 19.05.2016
Der Vorsitzende berichtete über die Themen der Sitzung der 12 plus am
19.05.2016.
Informationen Ortsbürgermeisterdienstbesprechung
vom 28.06.2016
Ortsbürgermeister Christian informierte über die Themen der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016.
Sanierung der historischen Stützmauer (Ringmauer) - Unter dem
Schloss Die obere Steinreihe der Mauer hatte sich komplett gelöst. Der Gesamtzustand der Mauer ist in einem baulich und statisch augenscheinlich
nicht ausreichenden Zustand, der evtl. sogar im Einsturz der Mauer
enden könnte. Durch eine getroffene Eilentscheidung wurde ein Ingenieur-Büro mit den Voruntersuchungen und der Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes beauftragt. Die Voruntersuchung hat ergeben, dass
die Mauer umfangreich saniert werden muss. Allerding handelt es sich
dabei nicht um eine dringliche Maßnahme. Somit konnten noch evtl.
Zuweisungsmöglichkeiten überprüft werden. Es wurde eine Zuweisung
aus dem rheinland-pfälzischen Investitionsstock beim Land beantragt.
Dem Zuweisungsantrag folgte ebenfalls ein Antrag auf einen vorzeitigen
förderunschädlichen Maßnahmebeginn. Mit Bescheid des Ministeriums
des Innern und für Sport wurde dem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt. Der Ortsgemeinderat stimmt der Sanierung der historischen
Stützmauer (Ringmauer) - Unter dem Schloss - zu. Das Ingenieur-Büro
wird mit den weiteren erforderlichen Ingenieurleistungen beauftragt. Der
Vorsitzende wird zur Unterzeichnung des Ingenieurvertrages ermächtigt. Weiter wird das Ingenieur-Büro beauftrag, die Arbeiten zügig auszuschreiben und durchzuführen. Der Vorsitzende wird mit der Vergabe der
notwendigen Arbeiten bevollmächtigt, sofern der vorgesehene Kostenrahmen (128.000,- €) eingehalten wird.
Hangsicherung Bürgerhaus
Das Planungsbüro hat ein Gutachten für das Bürgerhaus erstellt. Es
wurden Aussagen zu Gründung des Vordaches, Abdichtung des bergseitigen Gebäudesockels und Beurteilung der Standsicherheit der
bergseitigen Böschung getroffen. Bezüglich der Standsicherheit der
Böschung wurde als unabdingbar erachtet, die Sicherung der Böschung
gegen Erosion und Austragung von Gesteinmaterial vorzunehmen. Es
Rundschau
- 14 -
wurden zwei Ausführungsempfehlungen ausgesprochen. Zur Ermittlung
der Kosten musste eine geodätische Einmessung vorgenommen werden. Die Ergebnisse dienen der Kostenermittlung für die Hangsicherung.
Laut Kostenermittlung vom Planungsbüro belaufen sich die Kosten auf
rd. 167.000,- €. Ortsbürgermeister Christian wird ermächtigt, den entsprechenden Zuschussantrag bei der ADD zu stellen und nach Bewilligung des Zuschusses die Ausschreibung zu veranlassen.
Auftragsvergabe
Der Feldweg über dem Tennisplatz soll so hergestellt werden, dass die
bei Starkregen entstehenden Wassermassen im angrenzenden Erdreich
versichern können. Die Bankette sollte abgeschoben werden und der
Wassergraben wieder ausgehoben werden. Bisher lief das Wasser entlang der gesamten Straße in Richtung Sonnhof. Folgende Wege sind
zum Freischneiden angedacht: Hammerauweg, Weg im Ödesrech,
Schlossbergweg, Weg über Tennisplatz, Unterstraße entlang der Bach,
Radweg. Ortsbürgermeister Christian wird mit der Vergabe der notwenigen Arbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter bevollmächtigt.
Im nichtöffentlichen Teil beschloss der Ortsgemeinderat den Abschluss
eines Wegenutzungsvertrages und eine private Modernisierungs-/
Instandsetzungsvereinbarung.
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 18.10.2016
Überprüfung der Versicherungsverträge
Es soll überprüft werden, ob die bestehenden Versicherungsverträge
in dem bestehenden Umfang noch notwendig sind oder eventueller
Änderungsbedarf besteht. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der
Versicherungsumfang nicht dem aktuellen Stand entspricht. Folgende
Änderungen sollen vorgenommen werden: Fahrten der Eltern des Kindergarten zu Veranstaltungen, Überprüfung des Inhaltes des Kindergartengebäudes und Inhalt des Dorfgemeinschaftshauses soll bei der alten
Schule versichert werden. Ein Angebot für Elementarversicherungen
wurde bereits eingeholt. Der Abschluss von Veranstalterversicherungen
ist nicht notwendig.
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab
2017 (§ 2 b UStG)
hier: Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016 wurde über
die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab 01.01.2017 sind
Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit
das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt.
Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß
den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben.
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2016
Für die Ortsgemeinde wurde die Aufstellung eines 1. Nachtragshaushaltsplanes erforderlich, weil bisher nicht veranschlagte Auszahlungen
für Investitionen geleistet werden sollen und sich im Bereich der Erträge
und Aufwendungen Änderungen ergeben haben. Der Ortsgemeinderat
beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016.
Resolution zum Öffentlichen Nahverkehr zwischen Lauterecken
und Idar-Oberstein
Die Vertreter der 12 plus Gemeinden haben in zwei gemeinsamen Sitzungen eine Resolution zum Theme „Öffentlicher Nahverkehr“ zwischen
Lauterecken und Idar-Oberstein beraten und mehrheitlich beschlossen.
Alle 12 plus Gemeinden werden gebeten insbesondere die Forderung
der Resolution an die zuständigen Kreis- und Landesbehörden zu unterstützen. Der Ortsgemeinderat beschließt die Resolution der 12 plus
Gemeinden insbesondere die darin enthaltene Forderung voll inhaltlich
zu unterstützen.
Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Ortsgemeinderat den Wechsel
des Telefonanbieters im Kindergarten.
H au s weiler
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 29.09.2016
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab
2017 (§ 2 b UStG)
hier: Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016 wurde über
die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab 01.01.2017 sind
Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit
das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt.
Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die
entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat,
gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben.
Ausgabe 46/2016
Stellungnahme der Initiative 12 plus wegen der Anbindung des
öffentlichen Nahverkehrs zwischen Lauterecken und Idar-Oberstein
Die Lösungsvorschläge der 12 Plus Gemeinden hinsichtlich besserer
Verkehrsanbindungen zu regionalen und überregionalen Zugverbindungen wurden nochmals unterstrichen, diskutiert und ausdrücklich gefordert. Der Ortsgemeinderat stimmt der Resolution hinsichtlich besserer
Verkehrsanbindungen der Initiative 12 plus zu.
Stellungnahme der Initiative 12 plus zum Bundesverkehrswegeplan
2030
Die Initiative „12 plus“ hat sich zu einer Stellungnahme gegen den Bundesverkehrswegeplan 2030 entschieden. Der Ortsgemeinderat stimmt
der Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 zu.
Information über Breitbandausbau im Landkreis Kusel
Eine Machbarkeitsstudie wurde bei einer Infoveranstaltung vorgestellt.
Es ist vorgesehen, dass wegen der derzeit noch vorhanden Unterversorgung für jedes Haus 30 Mbit/s-Leistung zu schaffen und dabei ländliche
Strukturen vorrangig zu behandeln.
Ho h e n ö lle n
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 04.10.2016
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab
2017 (§ 2 b UStG)
hier: Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016 wurde über
die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab 01.01.2017 sind
Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit
das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt.
Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die
entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat,
gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben.
Überprüfung der Versicherungsverträge
Es soll überprüft werden, ob die bestehenden Versicherungsverträge in
dem bestehenden Umfang noch notwendig sind oder eventueller Änderungsbedarf besteht. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Versicherungsumfang dem aktuellen Stand entspricht. Es soll ein Angebot
für Elementarversicherungen für die Grillhütte und Nebengebäude angefordert werden. Für folgende Veranstaltungen soll eine Veranstalterversicherung abgeschlossen werden: Maibaum aufstellen, Gedenkfeier am
Denkmal.
Bekanntgabe der Kreisumlage und Verbandsgemeindeumlage
Der Vorsitzende gab die Höhe der Kreisumlage, sowie der Verbandsgemeindeumlage bekannt.
Unterhaltungskosten Oberflächenentwässerung
Der Vorsitzende gab die Kosten für die Oberflächenentwässerung
bekannt.
Handhabung von Jubiläen
Der Gemeinderat beschließt, dass ab dem 01.01.2017 bei folgenden
Jubiläen die Ortsgemeinde eine Ehrung vornimmt:
- Geburtstag: 70, 75, 80 und danach jedes Jahr
- Hochzeitsjubiläen: wie bisher ab 50 Jahren
Im nichtöffentlichen Teil informierte der Vorsitzende über den aufgelösten Fußballverein.
J e t t e n bac h
Nachruf
Die Ortsgemeinde Jettenbach trauert um Herrn
Volker Simon
der am 2. November 2016 im Alter von 62 Jahren verstorben ist.
Der Verstorbene war in der Zeit vom 01.01.2003 bis 31.12.2015
als Gemeindearbeiter in der Ortsgemeinde Jettenbach tätig.
Er war allseits beliebt und geschätzt. Seine Aufgaben erfüllte er
stets pflichtbewusst und gewissenhaft.
Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren.
Ortsgemeinde Jettenbach
Timo Harth, Ortsbürgermeister
Rundschau
- 15 -
K re im ba ch-Kaulba ch
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 12.10.2016
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab
2017 (§ 2 b UStG)
hier: Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016 wurde über
die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab 01.01.2017 sind
Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit
das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt.
Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß
den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben.
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach zum 31.12.2012 und Entlastungserteilung
Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2012. Weiter beschließt der Ortsgemeinderat,
dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde,
soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten
haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2012 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister
der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde,
soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen.
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach zum 31.12.2013 und Entlastungserteilung
Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2013. Weiter beschließt der Ortsgemeinderat,
dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde,
soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten
haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister
der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde,
soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen.
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2016
Für die Ortsgemeinde wurde die Aufstellung eines 1. Nachtragshaushaltsplanes erforderlich, weil bisher nicht veranschlagte Auszahlungen
für Investitionen eingetreten sind. Der Ortsgemeinderat beschließt die 1.
Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2016.
Verlegen der Bushaltestelle Kaulbach/Bahnhofstraße
Ortsbürgermeister Barthel berichtet, dass aus der Bevölkerung angeregt sei, die Bushaltestelle an der B 270 zu verlegen. Vom Rat wird die
grundsätzliche Notwendigkeit ebenfalls gesehen. Angeregt ist u.a. eine
Verlegung in die Lauterstraße. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob für die Schulkinder eine zusätzliche Haltestelle gegenüber dem
Anwesen Lauterstraße 21 eingerichtet werden kann.
Anschaffen eines neuen Kühlschrankes
Der Vorsitzende berichtet, dass der unter der Küchenarbeitsplatte eingebaute Kühlschrank in der Gemeinschaftshalle irreparabel defekt sei.
Bei geschätzten Materialkosten von rd. 1.000,- Euro verständigt sich der
Rat auf folgende Vorgehensweise: Arbeitsplatte kürzen, Hängeschrank
entfernen und hohen, freistehenden Kühlschrank besorgen.
L an gweiler
Verschmutzung gemeindlicher Straßen,
Wege und Plätze durch Hundekot
in der Ortsgemeinde Langweiler
Es wurde festgestellt, dass öffentliche Straßen und Plätze sowie Grünanlagen immer noch durch Hundekot verunreinigt werden.
Aus diesem Grund wird auf die bestehende Straßenreinigungssatzung
der Ortsgemeinde Langweiler hingewiesen, wonach Verunreinigungen
sofort von dem gereinigt werden müssen, der sie verursacht hat, hier
vom Eigentümer des Hundes oder vom Hundeführer. Wer gegen diese
Vorschrift der Satzung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit
einer Geldbuße bis zu 500,00 € im Einzelfall geahndet werden kann.
Auch aus gesundheitlichen Aspekten empfehlen wir, wie der Deutsche
Tierschutzbund e.V., die Benutzung von Kot-Sammelgeräten bzw. -Sammeltüten, denn die Exkremente von Hunden sind sehr häufig mit Parasiteneiern verseucht, die auf den Menschen übertragen werden können.
Langweiler, November 2016
gez. Janß, Ortsbürgermeister
Ausgabe 46/2016
Laut e r e c k e n
Versöhnung nach 80 Jahren
Foto: Senta Löb (Bildmitte mit Stock) hinter den Erinnerungssteinen ihrer
Familie, vor ihrem Geburtshaus in der Hauptstraße.
Mit einem Empfang im Stadthaus ehrte die Veldenzstadt Lauterecken ihre
jüdische Mitbürgerin Frau Senta Löb, geb. 1927 in Lauterecken, geflohen von den Nazis 1937 in die USA. Frau Löb besuchte ihre Geburtsstadt Lauterecken mit ihren Verwandten. Bei emotionalen Momenten im
Stadthaus flossen, auch wegen der Anwesenheit ihrer Schulfreundinnen
Martha Graf und Monika Scherer, Freudentränen.
Aus der Stadtratssitzung vom 13.10.2016
Erschließung des Gewerbegebietes Claus - Kostenspaltung und
Feststellung der endgültigen Herstellung Der Stadtrat stellt fest, dass mit der Bauabnahme bzw. mit dem Eingang
der letzten Rechnung für die Baumaßnahme die Erschließungsanlagen
im Gewerbegebiet Claus endgültig hergestellt sind. Von der Kostenspaltung gemäß § 7 der Erschließungsbeitragssatzung wird Gebrauch
gemacht. Zugleich legt der Stadtrat fest, dass damit das für die beitragsmäßige Abrechnung notwendige Merkmal der endgültigen Herstellung erfüllt ist. Die Verwaltung wird beauftragt die Beitragsabrechnung
vorzunehmen.
Marktanalyse - Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes; Grundsatzbeschluss
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem Erfordernis zur Beauftragung
eines Einzelhandelskonzeptes/einer Marktanalyse um den landesplanerischen Zielen aus dem Landesentwicklungsprogramm und dem
Regionalen Raumordnungsplan genügen und um Änderungen in den
bestehenden Gewerbe- bzw. Sondergebieten mit Einzelhandelsansiedlung zu ermöglichen. Unter dem Vorbehalt der Prüfung von Angeboten
potentieller Anbieter für die erforderlichen Studien wird grundsätzlich
der Erstellung einer Marktanalyse und eines Einzelhandelskonzeptes
zugestimmt.
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab
2017 (§ 2 b UStG)
hier: Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016 wurde über
die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab 01.01.2017 sind
Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit
das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt.
Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die
entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat,
gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben.
Instandsetzung Weg zum Friedhof
Der „Weg zum Friedhof“ ist stark sanierungsbedürftig. Für die geplante
Sanierung in Form von Abfräßen und Aufbringen einer neues Asphaltbetondecke würden Kosten in Höhe von -brutto- rd. 40.000,- € entstehen.
Nach einer erneuten Prüfung durch die Verbandsgemeindeverwaltung
würde auch die zusätzliche Aufbringung einer Verschleißschicht zu
einem gewünschten Erfolg führen. Die Kosten werden auf - brutto- rd.
24.000,- € geschätzt. Der Stadtrat beschließt den „Weg zum Friedhof“ durch Aufbringung einer neuen Asphaltbetondecke zu sanieren.
Die Kosten werden durch die Verwaltung auf - brutto - rd. 24.000,- €
geschätzt. Gleichzeitig wird die Wasserführung des Stichweges in
Ordnung gebracht. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen
Arbeiten beschränkt auszuschreiben. Der Vorsitzende erhält die Vergabevollmacht, sofern der vorgesehene Kostenrahmen eingehalten wird.
Rundschau
- 16 -
Im nichtöffentlichen Teil beschloss der Stadtrat die Auftragsvergabe zur
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Sondergebiet Hofwies - Wiedewies“ an ein Fachbüro, die Auftragsvergabe für die Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes - Marktanalyse und den Abschluss
eines Vertrages mit einer Eventagentur über die Organisation des Heimatfestes, des Turmfestes und des Oktoberfestes.
L oh nweiler
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 26.10.2016
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab
2017 (§ 2 b UStG)
hier: AUsübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016 wurde über
die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab 01.01.2017 sind
Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit
das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt.
Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die
entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat,
gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben.
Forstwirtschaftspläne 2017
Der Ortsgemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2017.
Med ard
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 04.10.2016
Bebauungsplan „Gewerbegebiet ehem. Greiner“ der Ortsgemeinde
Medard; Annahme des Bebauungsplanentwurfes für
a) die öffentliche Auslegung
b) die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
c) die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden
Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme des Entwurfes des Bebauungsplans „Gewerbegebiet ehem. „Greiner“ in der vom Büro BBP in der
Sitzung vorgestellten Fassung. Auf der Grundlage dieses angenommenen Planentwurfes sind nach Einarbeitung des Abstimmungsergebnisses mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd die öffentliche
Auslegung des Planentwurfes, die Einholung der Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden durchzuführen. Gemäß § 4 a
Abs. 2 BauGB werden die vorstehenden Verfahrensschritte gleichzeitig
durchgeführt.
Kindertagesstätte Odenbach; Umbaumaßnahme im Rahmen der
Erweiterung um eine 3. Gruppe (Krippengruppe)
Der Ortsgemeinderat von Odenbach hat beschlossen, einen An- und
Umbau in der Kindertagesstätte vorzunehmen. Die Ortsbürgermeister
der Einzugsgemeinden des Kindergartens wurden über die Notwendigkeit und Hintergrüne eines erforderlichen Erweiterungsbaus in der Kita
informiert. Ebenso wurde angefragt wegen Beteiligung an der Finanzierung der Maßnahme seitens der Einzugsgemeinden. Die Beteiligung
soll nach der bestehenden Regelung, Aufteilung nach der Steuerkraftmesszahl, erfolgen. Das entspricht nach der endgültigen Festsetzung
der VG-Umlage für Medard 28,43 %. Die Einzugsgemeinden werden
um ihre Bereitschaft gebeten, die Mehrkosten über den ursprünglichen
120.000,- € anzuerkennen und sich an diesen zu beteiligen. Der Anteil
der Ortsgemeinde Medard bei einem Zuschuss zu der Bausumme von
120.000,- € (= 10.700, €) und der Summe von 140.000,- € (= 12.2000,€) Der Ortsgemeinderat beteiligt sich an der Maßnahme mit den
Mehrkosten in Höhe von maximal 140.000,- €, anteilig nach der Berechnungsgrundlage für die VG-Umlage für 2016. Sofern der Kindergarten
vor Ablauf von 20 Jahren schließt oder die Kinder von Medard einem
anderen Einzugsbereich zugeordnet werden ist entsprechend der verbleibenden Restzeit (pro verbleibendem Jahr 5 % des Zuschusses) der
Zuschuss entsprechend zurück zu zahlen.
Information zur Verkehrsberuhigung, Hauptstraße/B 420
Zur nochmaligen Abstimmung der Möglichkeit für die Verkehrsberuhigung in der Hauptstraße fand ein weiterer Ortstermin statt. Von Seiten
des LBM wird das vorhandene Provisorium der Querungshilfe in Höhe
der Anwesen Remme/Eckel zurückgebaut und als dauerhafte Installation vorgenommen. Voraussichtliche Bauausführung soll im Jahr 2017
sein. Aus der Richtung Odenbach kommend wird die Verschwenkung,
vergleichbar mit der Anlage in Glanbrücken, auch dauerhaft errichtet.
Voraussichtliche Bauzeit 2018. Leider hat sich für die Erhaltung bzw.
Neueinrichtung der 30er Zone keine neuen Zugeständnisse ergeben.
Eine Intervention bei der PI Lauterecken ergab auch keine Möglichkeit
für die Rücknahme der Aufhebung der 30er Zone. Durch die Ortsge-
Ausgabe 46/2016
meinde soll ein formaler Antrag auf Errichtung zweier 30er Zonen an
den Bushaltestellen in der Hauptstraße gestellt werden. Die Verwaltung
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab
2017 (§ 2 b UStG)
hier: Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.06.2016 wurde über
die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab 01.01.2017 sind
Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit
das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt.
Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die
entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat,
gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben.
Annahme von Sachspenden
Der Ortsgemeinde wurden anlässlich des Kerweumzuges 2016 Sachspenden als Wurfmaterial zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat
beschließt die Annahme der Sachspenden.
Im nichtöffentlichen Teil wurde einer Grundstücksveräußerung von 25 m2
und der Verpachtung einer Fläche zugestimmt. Die Ingenieurleistungen
zur Vorprüfung hinsichtlich erheblicher Umweltauswirkungen im Bereich
des Gewerbegebietes „Bereich ehem. Greiner“ wurden an das Planungsbüro erteilt. Das gemeindeeigene Grundstück wird auf die Geeignetheit zur Durchführung des landespflegerischen Ausgleichs geprüft
und zur Verfügung gestellt. Außerdem werden Gemeindegrundstücke
für die Oberflächenentwässerung des Gewerbegebietes zur Verfügung
gestellt.
O de n bac h
Suchen Sie noch das ideale Geschenk für
Ihre Familienfeier oder für die Festtage?
Da haben wir etwas für Sie!
Geschichte und Bildung, Spannung und lehrreich zugleich, sind für jede
Leseratte optimal.
Die Odenbacher Ortschronik können wir Ihnen empfehlen.
Band 1 Odenbach im Geschehen der Zeit
Band 2 Odenbach im Zeitgeschehen
Band 3 Jüdisches Leben
Sind Sie interessiert oder neugierig, rufen Sie bei uns an.
Ortsbürgermeister Gerhard Gins 06753/3262 oder
Frau F. Kappesser, Odenbach 06753/5178.
Kirchliche Nachrichten
Ev. Kirchengemeinde Grumbach Herren-Sulzbach
Sonntag, 20.11.2016 (Ewigkeitssonntag)
09:30 Uhr Grumbach, Gottesdienst mit Gedenken an die Verstorbenen
des vergangenen Kirchenjahres
11.00 Uhr Herren-Sulzbach, Gottesdienst mit Gedenken an die Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres
Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler
Mittwoch, 16.11.2016 (Buß- und Bettag)
19.00 Uhr Gottesdienst in Hinzweiler
Donnerstag, 17.11.2016
09.30 Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim)
Samstag, 19.11.2016
17.00 Uhr Gottesdienst in Horschbach
Sonntag, 20.11.2016 (Ewigkeitssonntag)
09.15 Uhr Gottesdienst in Hinzweiler
10.30 Uhr Gottesdienst in Hundheim
In allen drei Gottesdiensten wird der Toten des vergangenen Kirchenjahres gedacht.
Montag, 21.11.2016
18.00 Uhr Jugendgruppe (Jugendheim)
Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken
Donnerstag, 17.11.2016 der 33. Woche im Jahreskreis - grün 10:30 Uhr Ingweilerhof Wortgottesfeier im Seniorenheim Schönbeck
Freitag, 18.11.2016 der 33. Woche im Jahreskreis - grün 17.30 Uhr Wolfstein Rosenkranz
18:00 Uhr Wolfstein Eucharistiefeier für die Verstorbenen und Gefallenen der Gemeinde
Sonntag, 20.11.2016 - Christkönigssonntag
Diaspora-Sonntag - weiß *** Kollekte für die Diaspora ***
Rundschau
- 17 -
09:00 Uhr Reipoltskirchen sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde
10:30 Uhr Wolfstein sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde
18:00 Uhr Lauterecken sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde
18:00 Uhr Kaulbach sonntägliche Eucharistiefeier in außerordentl. Form
Montag, 21.11.2016 - Gedenktag
Unserer Lieben Frau in Jerusalem - weiß 18:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier für Paul Stein
anschließend Stille Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten (ca.
½ Stunde)
Dienstag, 22.11.2016 - hl. Cäcilia, Jungfrau, Märtyrerin in Rom
09:00 Lauterecken Sitzung des Pfarrteams mit einer Abordnung aus
Speyer zum Pastoralen Konzept
14:30 Uhr Speyer Dekanatstreffen
Keine Eucharistiefeier in Reipoltskirchen um 18:00 Uhr
19:00 Uhr Lauterecken Pfarreiratsitzung im Pfarrheim
Mittwoch, 23.11.2016 der 34. Woche im Jahreskreis - grün 09:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier für Ruth, Hans und Sabine
Markert
Bischof von Speyer
besucht die Pfarrei Lauterecken
Bei strahlendem Sonnenschein und vor herbstlicher Kulisse, kam am
vergangenen Sonntag Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann von Speyer
nach Lauterecken, um sechs jungen Frauen das Sakrament der Firmung
zu spenden. Mit diesem Sakrament werden die jugendlichen Christinnen
nun zu mündigen Pfarreimitgliedern und das Ursakrament, die Taufe,
wird an ihnen vollendet. Durch Handauflegung, Gebet zum Heiligen
Geist und Salbung mit Chrisamöl, sind die Firmantinnen zu vollwertigen
Mitgliedern der Kirche geworden. Die Spendung des Sakramentes fand
im Rahmen eines Pontifikalamtes, eines feierlichen Gottesdienstes statt.
Dafür sorgten nicht nur der Ökumenische Kirchenchor mit seiner Dirigentin Fr. Maria Wagner-Herzer, sondern auch eine Bläsergruppe unter
der bewährten Leitung von Herrn Alfred Ludes, der schöne Kirchenschmuck aus der Hand von Frau Helen Mahr und viele, viele Messdiener
aus nah und fern, Jung und Alt. Als Konzelebranten standen mit am Altar
der Leiter der Pfarrei hl. Franz-Xaver, Pfarrer Thomas Becker und der
Kooperator Pfarrer Anton Ociepka. Im Anschluss an den Gottesdienst
fand ein Empfang im benachbarten Lauterecker Pfarrheim statt. Nach
den Begrüßungsworten durch den Vertreter des Pfarreirates, Herrn Carl
Plathner, bot sich bei Sekt und Snacks für den äußerst aufgeschlossenen Bischof die Gelegenheit, mit den Firmlingen, deren Eltern und Paten
und den Gästen ins Gespräch zu kommen. Diese Gelegenheit wurde
von den Gläubigen sehr gut angenommen.
Prot. Kirchengemeinde Lauterecken
Sonntag, 20.11.2016 - Ewigkeitssonntag
10.00 Uhr Lauterecken in der Prot. Kirche Lauterecken
Die Gottesdienste finden ab sofort wieder in der Prot. Kirche statt.
Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen
Wir laden Sie herzlich zu unserem Gottesdienst am Ewigkeitssonntag,
20.11.2016 um 10.00 Uhr in die Kirche Niederkirchen ein.
Unsere Gruppen treffen sich:
Mo., 21.11.2016 Strickcafé 15.00 Uhr
Di., 22.11.2016 Trommelgruppe 16.30 Uhr, Turnen für Frauen 18.00 Uhr
Ev. Kirchengemeinde Offenbach Niedereisenbach - Wiesweiler
16.11.2016:
Niedereisenbach: 14:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche zum Buß- und
Bettag
Offenbach: 15:30 Uhr Gottesdienst zum Buß- und Bettag (Vorher Kaffeetrinken in der Bibliothek)
20.11.2016:
Niederalben: 10:40 Uhr Totensonntagsgottesdienst
Offenbach: 19:00 Uhr Totensonntagsgottesdienst mit dem Ök. Chor
Medard: 09:25 Uhr - Totensonntagsgottesdienst
Prot. Kirchengemeinde Rothselberg
Dienstag, 15.11.2016
15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg
Mittwoch, 16.11.2016 - Buß- und Bettag
18:00 Uhr Gottesdienst Kirche Kreimbach-Kaulbach mit Abendmahl
19:15 Uhr Gottesdienst Kirche Rothselberg mit Abendmahl
Sonntag, 20.11.2016 - Totensonntag
09:15 Uhr Gottesdienst Kirche Rothselberg
10:15 Uhr Gottesdienst Kirche Eßweiler
14:00 Uhr Gottesdienst Kirche Kreimbach-Kaulbach
18:00 Uhr Chorprobe „Ton in Ton“ im Kindergarten Rothselberg
Dienstag, 22.11.2016
14:00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg
15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg
16:00 Uhr Konfirmandenunterricht im Jugendraum Rothselberg
Ausgabe 46/2016
Prot. Kirchengemeinde Rothselberg
Gottesdienst auf dem Schneeweiderhof
Am 1. Advent, Sonntag, den 27.11., feiert die prot. Kirchengemeinde
um 10.15 Uhr wieder einen Gottesdienst im Gasthaus Jung auf dem
Schneeweiderhof bei Eßweiler. Im Anschluss an den Gottesdienst können alle Besucher auch zum Mittagessen bleiben. Hierzu bitten wir Sie
aber, sich vorher in der Gaststätte unter der Telefonnummer 06304/1282
anzumelden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in dieser ganz besonderen
Atmosphäre!
Prot. Kirchengemeinde Wolfstein
Donnerstag, 17.11.2016
16.30 Uhr Präparandenstunde (Pfarrsaal)
Sonntag, 13.11.2016 (Volkstrauertag)
09.00 Uhr Gottesdienst in Rutsweiler (Zweikirche)
10.15 Uhr Gottesdienst in Wolfstein
14.00 Uhr Gottesdienst in Oberweiler-Tiefenbach
In allen drei Gottesdiensten wird der Toten des vergangenen Kirchenjahres gedacht.
Dienstag, 15.11.2016
19.30 Uhr Chorprobe (Pfarrsaal)
Donnerstag, 24.11.2016
16.30 Uhr Konfirmandenstunde (Pfarrsaal)
Kath. Kirchengemeinde St. Antonius v.
Padua Meisenheim u. St. Georg Lauschied
Pfarrbüro in Bad Sobernheim, Herrenstraße 16
Öffnungszeiten: Mo. - Do. von 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr,
Tel.: 06751/2286, Fax: 06751/991242
Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied
Freitag, 11.11.2016
09.00 Uhr Eucharistiefeier
Sonntag, 20.11.2016
09.00 Uhr Hochamt
Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua,
Meisenheim
Mittwoch, 16.11.2016
08.15 Uhr Ökum. Schulgottesdienst des Paul-Schneider-Gymnasiums
(Schlosskirche)
Donnerstag, 17.11.2016
18.30 Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach)
Sonntag, 20.11.2016
10.30 Uhr Hochamt (Kirche Raumbach)
Dienstag, 22. 11.2016
20.30 Uhr Kirchenchorprobe
Termine • Vereine • Veranstaltungen
Veldenz Gymnasium
Die Welt mit anderen
Augen sehen „Missio for Life“ am
Veldenz Gymnasium
Einen authentischen Einblick
in den schwierigen Alltag
der Jugendlichen in Asien zu
erhalten, das ist das Anliegen eines interaktiven Lernparcours mit Ausstellung des
„Missio for life“ Projektes, das am Veldenz Gymnasium in dieser Woche
zu Gast war.
Menschenhandel, armutsbedingte Prostitution und arrangierte Ehen die Schülerinnen und Schüler wurden in der interaktiven Ausstellung mit
für sie neuen, anderen Lebenswirklichkeiten aus Indien und von den Philippinen konfrontiert. Die Jugendlichen fühlen und tasten sich hier buchstäblich in die Müllberge hinein, welche die Lebenswelt vieler Kinder in
Indien und auf den Philippinen prägen. Sie erlebten außerdem den Alltag
von Paulo, einem 15-jähriger Jungen, der von zu Hause weggerannt ist
und sich seitdem als Straßenkind durchschlägt. Was er aus den Müllbergen sammelt, reicht nicht zum Überleben. Durch das Eintauschen in die
schwierige Lebenswelt von Kindern aus Asien waren viele Schülerinnen
und Schüler sensibilisiert und diskutierten lebhaft über die Möglichkeiten zur Hilfe und die Ursachen sozialer Ungleichheiten.
Christian Homey als pädagogische Fachkraft von Missio begleitet die
Spiele, stellt Zusammenhänge her und verband die Erfahrungen der
Figuren aus den Spielen mit der Lebenswelt der Schüler. An der abschließenden Postkarten-Aktion nahmen viele Schülerinnen und Schüler teil,
um sich sozial zu engagieren und aktiv einzusetzen.
Rundschau
- 18 -
Ausgabe 46/2016
e
l
l
o
v
s
g
n
u
m
stim
Adventszeit
Advent- und Orchideen
Ausstellung 2016
Blumen Janke
... mehr als nur
Blumen und Pflanzen!
Fr., 18. November 10-19 Uhr
Sa., 19. November 10-17 Uhr
So., 20. November 11-16 Uhr
Mackenbacherstr. 72
67685 Weilerbach
Klassiker an den Feiertagen
Die Weihnachtsgans zählt zu den
Klassikern am Heiligen Abend oder
zu den Weihnachtsfeiertagen. In
vielen Familien darf das knusprige und gut gewürzte Geflügel mit
Klößen und Rotkohl ebenso wenig
fehlen wie der Weihnachtsbaum
und die Geschenke. „Die Zubereitung einer Weihnachtsgans
muss gar nicht aufwändig sein“,
betont Frank Schneider vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.
de. Mit dem richtigen Rezept gelinge sie quasi im Handumdrehen.
Das zum Einpinseln der Gans nötige Bier eigne sich darüber hinaus auch zum Durstlöschen hervorragend. „Bei soviel Hitze in der
Küche kann man sich mit einem
leckeren Pils die Zeit ganz gut vertreiben“, meint Frank Schneider.
Für den perfekten Genuss sollte
das Bier dabei eine Trinktemperatur von sieben bis zehn Grad Celsius haben.
Die Zutaten für einen „Gänsebraten nach Mecklenburger Art“
Auf www.chefkoch.de findet sich
ein beliebtes Rezept zur Zubereitung eines „Gänsebratens nach
Mecklenburger Art“. Die Zutaten
für sechs Portionen: eine mittel-
große, küchenfertige Gans, Salz
und Pfeffer, Beifuß. Für die Füllung:
300 g eingeweichte und entsteinte Backpflaumen, 300 g Äpfel, 2
EL Zucker, 3 EL geriebenes Brot,
50 g gewürfelten Speck, Speisestärke, außerdem noch flüssiger
Honig und Bier.
Die bratfertige Gans innen und
außen mit Salz, Pfeffer und Beifuß
einreiben. Backpflaumen, Äpfel,
Zucker, Brot und Speck mischen
und die Gans damit füllen, zunähen. Etwas Wasser in den Bräter gießen, die Gans in den Bräter legen und im Ofen braten, ab
und zu mit dem Bratenfond begießen und die Gans drehen. Ist
die Gans fast gar, vermischt man
Honig und Bier und pinselt dann
die Gans damit ein. Fertig braten.
Herausnehmen, aus dem Fond
wie gewohnt die Sauce herstellen, die Gans teilen und die Füllung rundherum anrichten. Dazu
passen Klöße und Rotkohl, süßlich
abgeschmeckt. Für ein Kilogramm
Gans sollte man übrigens etwa
eine Stunde Bratzeit bei etwa 180
Grad Celsius einkalkulieren.
(djd/pt).
Gefährlicher Advent
Weihnachten ist das Fest der Lichter, spätestens ab dem ersten Advent sorgen Kerzen im Haus für
eine heimelige Stimmung. Doch
Vorsicht: Jahr für Jahr häufen sich
in den letzten Wochen des Jahres
auch die Wohnungsbrände. Weit
über 10.000 Mal wird in diesen
Wochen bundesweit die Feuerwehr alarmiert, das besagt die
Statistik des Gesamtverbands der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer den Gefahren vorbeugen will, sollte einige
Sicherheitshinweise im Umgang
mit Adventsgesteck und Weihnachtsbaum beachten.
Viele unterschätzen die Gefahr,
die von Kerzen ausgeht, so GDVSprecherin Kathrin Jarosch: „Ein
trockener Weihnachtsbaum in
Verbindung mit Strohsternen
kann wie ein Brandbeschleuniger
wirken.“
Ihr Tipp: Kinder sollte man stets
im Auge behalten, also nie alleine
mit offenen Kerzen oder offenem
Feuer lassen.
Den Weihnachtsbaum sollte man
erst kurz vor dem Fest kaufen, damit er nicht vorzeitig austrocknet.
Hilfreich ist es zudem, für den Fall
der Fälle einen Eimer mit Löschwasser griffbereit zu haben. Unter www.gdv.de gibt es mehr
Tipps.
Zusätzlichen Schutz bieten
Rauchwarnmelder, die bei giftigen Rauchgasen Alarm schlagen.
So wird verhindert, dass Bewohner buchstäblich im Schlaf vom
Feuer überrascht werden. Kommt
es dennoch zu einem Feuer, ersetzt die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung die Schäden
- inklusive der eventuell verbrannten Weihnachtsgeschenke.
(djd/pt)
Foto: djd/Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Rundschau
- 19 -
Ausgabe 46/2016
Rundschau
- 20 -
Verantwortung übernehmen neue Schülervertretung am Veldenz Gymnasium
In schulischen Gremien mitsprechen? Als Sprachrohr zwischen
Schülerschaft, Lehrerkollegium
und Schulleitung fungieren?
Eigene Aktionen planen und
durchführen? JA! Diese komplexen Aufgaben zu planen
und zu bewältigen, hat sich das
neue Schülersprecherteam des
Veldenz Gymnasiums als Ziel
gesteckt.
Dabei gibt es schon konkrete
Aktionen, obwohl die fünf Neuen
- Ilena Heser, Niklas Roos, Maria
Henrich, Sarah Heinrich und Chiara Engbarth - erst seit Schuljahresbeginn 2016/2017 aktiv
sind. So haben sie bereits bei
der Gesamtkonferenz ihre Pläne erläutert, sind in die Organisation des
„Tages der offenen Tür“ am 12.11.2016 eingebunden und planen eine
Karnevalsparty für die Unterstufe. Auch für dieses Jahr sind Spendenaktionen für benachteiligte Menschen zu organisieren. Dazu sollen Spenden für die „Tafel Lauterecken“ und das Sozialkaufhaus gesammelt und
übergeben werden. Unterstützt wird das Schülersprecherteam auch in
diesem Schuljahr durch die beiden Verbindungslehrerinnen Helena
Schlarb und Jacqueline Genschow.
„Wir wollen die Schule als Gemeinschaft noch enger zusammen bringen und möchten, dass sich das gute Miteinander an unserer Schule so
fortsetzt, “ antwortet das Team, wenn es die Ziele seiner Arbeit zusammenfassen soll.
Nacht der Kultur
Mit einer „Nacht der Kultur“ leitet das Veldenz Gymnasium Lauterecken
am 01.12.2016 zwischen 19.00 Uhr und 21.00 Uhr die besinnliche Zeit
des Advents ein.
Musikalische Beiträge, Ausstellungen von Schülerarbeiten aus dem
Bereich Bildende Kunst erwarten die Besucher. Außerdem möchten
wir Sie mit selbstverfassten Gedichten und einem kleinen Theaterstück
unterhalten. Snacks und Drinks in der Chillout-Lounge bieten Möglichkeiten der Begegnung und des Gesprächs.
Der Eintritt ist kostenlos. Alle sind an diesem Abend herzlich an das
Veldenz Gymnasium eingeladen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.veldenzgymnasium.de.
Klassiker mit Charme: Das Veldenz Gymnasium
bringt „Die Feuerzangenbowle“ auf die Bühne
Viel Freude und spontaner Szenenapplaus prägten die Vorstellung der
Theater AG des Veldenz Gymnasiums von „Die Feuerzangenbowle“ am
Freitagabend. Regisseur Oliver Schmidt hat mit seinen Schülerinnen
und Schülern eine unterhaltsame Inszenierung mit viel Witz und Charme
auf die Bühne der Gemeindehalle in Medard gebracht.
Das kreatives Bühnenbild und der ein oder andere Knalleffekt unterstützen die gelungene Aufführung. Tabea Berger präsentierte sich als
perfekter Johannes Pfeifer, der charmant und gewitzt in seine Rolle
als Oberstufenschüler schlüpft. Überzeugend auch die Rabauken und
Streber, die mit ihm die Schulbank teilen (Franziska Lauf, Jasmin Poeß,
Nele Melcher , Marieke Bellmann, Johannes Scheidt und Paula Gehres).
Als Lehrer brillieren Lea-Sophie Gräf, der die Rolle des strengen Prof.
Crey wie auf den Leib geschnitten ist, und Hannah Neurohr, Joachim
Schmarewski sowie Jana Heinrich, die brillant die verschiedenen LehrerCharaktere verkörpern. Mona Volk und Mayla Sommer spielen hervorragend die extravagante Verlobte Pfeiffers aus Berlin und die verliebte,
unschuldige Schülerin.
Alle „Zutaten“ in dieser „Feuerzangenbowle“ harmonieren miteinander.
Diese Theateraufführung verdient große Anerkennungen, denn man
möchte gerne wiederkommen.
Landfrauen Essweiler
Mittwoch, 23.11.2016
19.00 Uhr Werkkurs - Kreatives Gestalten
Thema: Gestalten von Tischgestecken, Weihnachtsdekorationen sowie
Türkränze usw.
Kursleiterinnen: Frau Tanja Schwab und Frau Christine Fehrentz
Ort: Rathaus Essweiler
Es wird um zahlreiches Erscheinen gebeten!
Wir benötigen wieder wie jedes Jahr Tannen, Koniferen, Grünzeug usw.
Samstag, 26.11.2016
ab 14.00 Uhr Adventsbasar aller örtlichen Vereine
Ort: Dorfplatz in Essweiler
Ausgabe 46/2016
Bücherei der ev. Kirchengemeinde
Einladung zum Tag der offenen Tür
Am Sonntag, dem 20. November 2016 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist
unsere Bücherei im Friedhofsweg 5 in Grumbach geöffnet.
Hier können Sie in einer Bücherausstellung, einem Bücherflohmarkt
sowie in der Ausleihe sich mit Lesestoff für ruhige Winterabende eindecken.
Für das leibliche Wohl bieten wir Kaffee, Kuchen und Getränke an.
Über einen guten Besuch würden wir uns freuen .
Es grüßt das Büchereiteam.
Schutz vor Kriminalität im Alltag
Immer häufiger werden Menschen durch dubiose Hausgeschäfte, den
sogenannten „Enkeltrick“ oder sonstige Betrügereien und Diebstähle,
Opfer krimineller Handlungen.
Einbruchdiebstähle, gerade im ländlichen Raum nehmen rasant zu.
Die Polizeiinspektion Lauterecken hat ein Präventionskonzept erarbeitet, mit dem sie die Bürgerinnen und Bürger über die neuesten Betrugsmaschen und das Vorgehen der Täter informieren möchte, damit Sie
sich in Zukunft besser vor derartigen Straftaten schützen können.
Hierzu findet am 21.11.2016 um 18:00 Uhr im Bürgerhaus Heinzenhausen ein Vortrag für alle Interessierten statt.
Freiwillige Feuerwehr Hinzweiler
Informationsveranstaltung zum Thema Brandschutz
im Privathaushalt
Wann: 18.11.2016 um 19:00 Uhr
Wo: Bürgersaal der Königslandhalle Hinzweiler
Referenten: Daniel Thiele, Mathias Kondratiuk
Hierzu laden wir alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich ein.
PWV Hinzweiler
Schlachtfest an dr PWV-Hütte
Hinzweiler
Der Pfälzerwaldverein Hinzweiler lädt ein
zum Schlachtfest am Sonntag, 20. Nov.
2016 an die PWV-Hütte. (ab 10.00 Uhr
geöffnet)
Ab 11.00 Uhr gibt es Vieles von „de Wutz“.
Schlachtplatte, Wellfleisch, Bratwurst, Leberknödel stehen auf der Speisekarte. Natürlich gibt es auch schon früh ein pikantes Schweinemett.
Nachmittags wird auch Kaffee und Kuchen angeboten.
Der PWV Hinzweiler freut sich auf Ihren Besuch.
Obst- und Gartenbauverein Hinzweiler
Keltertag
Wie in den Vorjahren veranstaltete der Obst- u. Gartenbauverein Hinzweiler mit
dem Kindergarten einen Keltertag bei unserem Ehrenvorsitzenden und Baumwart
Horst Lang. Die Kinder konnten zusehen wie nach dem
waschen, mahlen und keltern
der Äpfel Apfelsaft entsteht.
Diesen konnten sie sofort
verkosten. Dazu gab es eine
frisch gebackene Brezel, die
von der Bäckerei Braun spendiert wurde. Die Kinder und die Erzieherinnen würden sich freuen, wenn
es Herrn Lang möglich ist, auch im nächsten Jahr einen Keltertag durchzuführen.
SG Perlbachtal
Sportplatz Becherbach: Sonntag, 20.11, 14.45 Uhr
Becherbach : SG Perlbachtal, B-Klasse Birkenfeld Ost
Vorspiel 2. Mannschaft, 13.00 Uhr
Becherbach II : SG Perlbachtal II, C-Klasse Birkenfeld Ost
Nikolausrock Barbed Wire mit 3 Girls-Show
am Samstag, dem 03.12.2016 in Kreimbach-Kaulbach
Beginn: 21.00 Uhr, Einlass: 19.30 Uhr
VVK: 10,— €, AK: 12,— €
AVIA-Tankstelle - An der B 270
www.die-kaulis.de
Rundschau
- 21 -
ASV Langweiler/Merzweiler
B-Junioren:
Samstag, 19.11.2016, 16:30 Uhr in Langweiler
ASV - VfL Rüdesheim
2. Mannschaft: Sonntag, 20.11.2016, 13:00 Uhr in Bärenbach
FC Bärenbach 2 - ASV 2
1. Mannschaft: Sonntag, 20.11.2016, 14:45 Uhr in Bärenbach
FC Bärenbach - ASV
Heimat- und Kulturverein Lauterecken e.V.
Lauterecker Weihnachtsmarkt
am Samstag, 03.12.2016 von 10:30 bis 22.00 Uhr
Noch Standplätze frei
Der Weihnachtsmarkt in Lauterecken bietet auch in diesem Jahr wieder ein tolles kulturelles Programm. Einige Standbetreiber haben sich
schon gemeldet, die eine Vielfalt an Waren und Getränken sowie Essen
anbieten. Die Geschäfte in Lauterecken haben bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wegen der Baustelle am Veldenzschloss kann es sein, dass der Weihnachtsmarkt an anderer Stelle stattfinden muss, das wird aber kurzfristig
entschieden.
Es sind noch Standplätze frei. Bewerben Sie sich für den Lauterecker
Weihnachtsmarkt. Musikgruppen, Geschäfte, Hobbybastler, Gewerbetreibende, Vereine, Händler, Schulen etc. können mitmachen. Holzverkaufsstände werden bevorzugt sowie kostenlos zur Verfügung gestellt.
Anmeldung bis 27.11.2016 bei Heinrich Schreck, HeiKuVe, Te. 06382993013 oder Handy 0160-7417723, E-Mail: hein-und-helga@t-online.
de.
Veranstalter: Heimat- und Kulturverein e.V., Werbegemeinschaft Erlebnis
Lauterecken e.V., Stadt Lauterecken.
Pro Seniore Residenz Lauterecken
Herbststimmung
Am Montag, den 31.10.2016 waren die beiden vierten Klassen der
Grundschule Lauterecken mit ihren Lehrerinnen Frau Bisanz und Frau
Baier zu Gast in der Pro Seniore Lauterecken.
Die 40 Kinder der Klassen 4a und 4b hatten Herbstlieder vorbereitet und
waren sehr stolz, diese vor Publikum vortragen zu können. Aufgrund der
Anzahl der Kinder konnten zwei Gruppen gebildet werden; jede Klasse
sang auf drei Wohnbereichen. Die Lieder waren stimmungsvoll und die
Bewohner klatschen begeistert mit.
Als Dankeschön gab es zum Abschluss noch etwas zu Trinken und
etwas Süßes, bevor die Schüler mit ihren Lehrerinnen zurück zur Grundschule liefen.
Ein herzliches Dank an dieser Stelle auch an die Grundschule Lauterecken, die mit Besuchen unsere Bewohner sehr glücklich macht.
Am Freitag, den 04.11.2016 fand das traditionelle Rummelbooze-Fest
statt. Der Sozialkulturelle Dienst gestaltete auch in diesem Jahr mit liebevollen Details das beliebte Rübenfest. Der Ursprung des Brauches ist
nicht eindeutig geklärt. Jedoch ähnelt das Fest in seinem Ablauf stark
dem irisch-amerikanischen Halloween mit aus Kürbissen gefertigten
Jack O’Lanterns. Durch zurückgegangenen Anbau von Futterrüben, der
wesentlich leichteren Bearbeitbarkeit und der massiven Bewerbung und
Kommerzialisierung des Halloweenfests kommen immer häufiger Kürbisse statt der Rüben zum Einsatz.
In der Pro Seniore Residenz Lauterecken gab Geisterbowle, Zaubertrank und Hexenkuchen, der Sozialkulturelle Dienst las Geschichten und
Gedichte rund um Hexen und Geister vor. Höhepunkt war der Auftritt der
Tanzgruppe „Mixery“ vom Bodelschwingh Zentrum in Meisenheim, die
unter der Leitung von Frau Pia Stamm für tolle Stimmung sorgte.
Fachvortrag über das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ab 01.01.2017
Wir möchten Sie ganz herzlich einladen zum Fachvortrag „Pflegestärkungsgesetz“ am Mittwoch, den 30.11.2016 ab 16.00 Uhr in den
Mehrzweckraum unserer Residenz.
Unser Referent Herr Walter Bredehöft vom Pflegestützpunkt Lauterecken-Wolfstein erläutert Ihnen Wissenswertes und Interessantes über
das zweite Pflegestärkungsgesetz, welche Inhalte das Gesetz birgt und
welche Neuerungen für 2017 beschlossen wurden.
Der Vortrag ist kostenlos - schauen Sie vorbei - wir freuen uns auf Ihr
Interesse!
Landfrauen Lauterecken
Achtung!
Unser Apfelkurs am 17.11.2016 um 19:30 Uhr findet nicht im Bürgersaal statt.
Wir sind im Stadthaus, Hauptstraße 49, Lauterecken.
Bitte Teller und Besteck mitbringen!
Pfälzerwald Verein Lauterecken
Arbeitseinsatz an der PWV Hütte am Weiher
Samstag 19.11.2016 ab 09:00 Uhr
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Ausgabe 46/2016
Fahrt zum Weihnachtmarkt St. Wendel
Der Pfälzerwald Verein fährt am 10.12.2016 mit dem Bus nach St. Wendel auf den Weihnachtsmarkt.
Alle Mitglieder sind recht herzlich eingeladen kostenlos an der Fahrt teilzunehmen. Nichtmitglieder sind gerne gesehen (Unkostenbeitrag für die
Busfahrt 18.00 € p.P.)
Anmeldung bitte bis 23.11.2016 bei H.P. Groß Tel.: 06382 1212.
Abfahrt ist um 12:00 Uhr Aral-Tankstelle Lauterecken.
Förderverein der Grundschule Nußbach
Einladung
Liebe Mitglieder und alle, die es noch werden wollen,
am 24.11.2016 um 19.00 Uhr findet in der Grundschule Nußbach die
nächste ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Rechenschaftsbericht der Vorsitzenden
3. Kassenbericht
4. Entlastung des Vorstandes
5. Neuwahlen
6. Wünsche und Anträge
Der Förderverein freut sich über eine rege Teilnahme.
Förderverein deutsch-französische
Partnerschaft e.V. Lauterecken-Sombernon
Was is dann do los?
Boscholä-Primör-Owend
Der diesjährige Beaujolais Primeur
Abend findet am
17. November 2016 um 19.00 Uhr
im Bürgersaal im Dienstleistungszentrum, Schulstraße 10, Lauterecken
statt.
Neben dem „neuen“ Beaujolais wird
auch französischer Käse angeboten,
ein Kostenbeitrag wird erhoben.
Es lädt ein der Förderverein deutsch-französische Partnerschaft
e.V., Lauterecken-Sombernon.
Landfrauenverein Offenbach-Hundheim
Einladung zum Kegelabend
Am Donnerstag, dem 17.11.2016, treffen wir uns um 20.00 Uhr im
Gasthaus „Zur Hirsauer Kapelle“ zum Kegeln.
Über eine rege Teilnahme würde sich das Vorstandsteam freuen!
Keltern zu Gunsten der Krebshilfe
Mittlerweile im dritten Jahr keltern
die Familien Weinig und Neurohr aus
Offenbach-Hundheim zu Gunsten der
Krebshilfe. So fand am 25.09.2016 bei
herrlichem Sonnenschein das 3. Apfel-/
Kelterfest im Hof von Metzger Otto Leppla statt, der diese Aktion unterstützt und
für das leibliche Wohl sorgte. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer reichten
Essen, Getränke, Kaffee und Kuchen. Das
Wetter spielte mit, so konnte bei Sonnenschein der Deutz Traktor angeschmissen
werden, der knatternd den mechanischen
Grutzer betrieb, der die Äpfel für die Kelter
vorbereitete. Der frisch gewonnene Apfelsaft konnte direkt vor Ort verköstigt werden. Ca. 100 Liter Saft wurden direkt in Flaschen eingekocht und verkauft.
Auch der Obst- & Gartenbauverein in Reipoltskirchen möchte das Projekt
unterstützen und lud zum Erntedankfest am 09.10.16 ein. Kurzerhand
fuhren die Familien mit zwei Traktoren, Anhängern, allerlei Gerätschaften
und der mobilen Kelter nach Reipoltskirchen um dort den Besuchern
vorzuführen, wie Apfelsaft hergestellt wird.
Als der Deutz losknatterte war der Andrang groß und die Äpfel wurden
unter lautem mampfen und stampfen zerkleinert.
Der Reinerlös inklusive Spenden von € 1606,50 wird an den Pallativstützpunkt Rheinhessen Nahe mit Sitz in Bad Kreuznach gespendet, der
Menschen auf dem letzten Stück ihres Lebensweges in ihrem eigenen
Zuhause begleitet.
An alle ehrenamtlichen Helfer und Unterstützer des Projektes „Keltern zu
Gunsten der Krebshilfe“ ein herzliches Dankeschön für die tolle Arbeit.
Unterstützt wurden die Aktionen durch das CJD Wolfstein, den Förderverein der Gemeinde Offenbach-Hundheim, dem Pfälzerwaldverein, und
dem Obst- & Gartenbauverein Reipoltskirchen.
Rundschau
- 22 -
Pfälzerwald Verein e.V.
Ortsgruppe Offenbach-Hundheim
Am Mittwoch, den 23. November geht die Wanderung des PWV Offenbach-Hundheim rund um Rathsweiler.
Abfahrt mit dem Bus ist an der Haltestelle Süssel um 12:10 Uhr.
Nicht-Mitglieder sind wie immer herzlich willkommen.
TTC Reipoltskirchen
SWR1 Night Fever beim TTC Reipoltskirchen,
Samstag, 26. November 2016
Eine heiße Sohle aufs Parkett legen
Wenn Schweißperlen auf der Stirn mit den
Reflexen der Disco-Kugel um die Wette glitzern, kann das nur eins bedeuten: Auf einer
SWR1 Night Fever Party steppt der Bär. Manche mögen‘s eben gerne heiß und gehen
zum Abtanzen am Wochenende auf eine
der legendären Kult-Feten von SWR1 Rheinland-Pfalz. Am Samstag,
26. November, können Dance-Fans in Reipoltskirchen eine heiße Sohle
aufs Parkett legen. Dann lädt der TTC Reipoltskirchen zur SWR1 Night
Fever Party in die Johann-Heinrich-Roos-Halle ein.
Oliver Franze am DJ-Pult sorgt mit „Rapper‘s Delight“, „Gimme All Your
Lovin‘“, „Thriller“ und vielen anderen Chart-Klassikern dafür, dass das
Nachtfieber um sich greift. Spätestens bei AC/DC, Tina Turner oder Van
Halen hat es wohl alle erwischt. Erst wenn in den frühen Morgenstunden
der letzte Song verklungen ist, sinkt die Temperatur wieder und das Partyvolk muss sich für den Nachhauseweg warm anziehen.
Ticketvorverkauf
Karten im Vorverkauf für 8,— € in Reipoltskirchen bei der Bäckerei Müller, Kegelbahnstraße 10, Telefon 06364/323 und bei Ernst Eckert, Mühlstraße 2, Telefon 06364/263. Falls noch Karten übrig sein sollten, sind
diese für 9 Euro an der Abendkasse zu haben. Einlass ist ab 20.00 Uhr,
Beginn um 21.00 Uhr.
An alle „Blau-Weißen“
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am 27.11.2016, um 19.30 Uhr, findet unsere diesjährige Mitgliederversammlung im Vereinslokal Würth statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden
2. Bericht des Spielleiters
3. Bericht des Kassenwarts
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Sonstiges
6. Wünsche und Anträge
Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
Fackelwanderung des RCV
mit dem PWV Rutsweiler
am Samstag, dem 19.11.2016. Treffpunkt um 18.00 Uhr am Gasthaus
Würth. Die PWV-Hütte ist an diesem Samstag ab 17.00 Uhr geöffnet.
PWV Rutsweiler a.d.L.
Hüttenessen
Am Sonntag, dem 20. November bietet der PWV Rutsweiler wieder
ein besonderes Hüttenessen an. Neben den üblichen Speisen gibt es
Schweinsbraten, Bayrisch Kraut und Knödel. Das Team des PWV Rutsweiler freut sich auf Ihren Besuch.
Ausgabe 46/2016
Mozarts Ouvertüre zur Zauberflöte, Barbers „Summer Music“, Klughardts prachtvolles Opus 79 und Tomasis „Geistliche und weltliche
Tänze“. Kartenvorbestellung (10 Euro, Schüler 5 Euro) ist unter Telefon
06753-2207 möglich.
Trickfilmwettbewerb für Grundschulen
Jetzt anmelden
„filmtriXX 2016/2017“ zum Thema „Gemeinsam“/ Anmeldeschluss
9. Dezember 2016
Es ist wieder soweit: Alle Grundschulklassen in Rheinland-Pfalz sind
eingeladen, einen eigenen Trickfilm zu produzieren und bei „filmtriXX“
einzureichen. Das aktuelle Thema lautet: „Gemeinsam“.
Der Trickfilmwettbewerb wird ausgelobt vom rheinland-pfälzischen Bildungsministerium (BiMi), der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK), den „MedienKompetenzNetzwerken in Rheinland-Pfalz“
(MKN) und vom Südwestrundfunk (SWR). Wer mitmachen möchte, kann
sich bis Freitag, 9. Dezember 2016, im Internet unter SWR.de/filmtrixx
anmelden.
Die TelefonSeelsorge Pfalz in Kaiserslautern
sucht neue ehrenamtliche Mitarbeiter:
Im April 2017 beginnt ein neuer Ausbildungskurs, der über 1,5 Jahre
läuft und ehrenamtliche Mitarbeiter zum Dienst am Beratungstelefon
qualifiziert.
Wir treffen uns ca. 1 x im Monat von Freitagabend bis Samstagabend.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.telefonseelsorge-pfalz.de oder Sie erreichen die Geschäftsstelle der TelefonSeelsorge unter der Nummer: 0631-67700.
Ein Informationsabend zur Ausbildung findet am 17. Januar 2017, 19.00
- 21.00 Uhr in den Räumen der Volkshochschule, Kanalstraße 3 in Kaiserslautern statt.
Gemeinsamer Sprechtag
des Mittelstandslotsen
der Landesregierung und des Einheitlichen Ansprechpartners bei der SGD Süd
Am Mittwoch, 23. November 2016, findet in der Struktur- und
Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd), Neustadt an der Weinstraße,
Friedrich-Ebert-Straße 14, von 10.00 bis 16.00 Uhr, ein gemeinsamer
Sprechtag des Mittelstandslotsen der Landesregierung und des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) statt. Das Angebot ist für interessierte
Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen kostenlos. Anmeldung ist erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie unter www.eap.rlp.de und www.
mwvlw.rlp.de/de/themen/wirtschafts-und-innovationspolitik/mittelstandspolitik/
Einheitlicher Ansprechpartner
Beratung Zimmer 438
Telefon 06321/99-2506 oder per E-Mail [email protected]
Kabarett Sauvignon
Am Mittwoch, 16.11., um 20.15 Uhr präsentiert Thomas C. Breuer im
Haus der Begegnung in Meisenheim sein Programm „Kabarett Sauvignon“. Dabei geht es um Wein, Witz und Gesang. Mit gekonnter Wortakrobatik zündet Breuer seine Pointen, spritzig und trocken zugleich, wie
ein guter Sauvignon. Kartenreservierung (15 Euro) unter Telefon 067533094 oder -2207.
Als Wolfstein noch in ferner Zukunft lag
Zu einem Vortrag über die Vor- und Frühgeschichte der Region lädt der
Förderverein der Stadtbücherei Wolfstein ein. Referent ist Arno Braun
aus Roßbach, der als Archäologe am Institut für Altertumswissenschaft
an der Universität Mainz forscht und lehrt. Braun will anhand von Fundstücken und Fundplätzen eine „Zeitreise“ durch die frühen Jahrtausende
der Besiedlung geben, von der Steinzeit über die Bronze- und Eisenzeit
bis zu den Jahrhunderten, in denen die Region zur römischen Provinz
„Germania superior“ gehörte. Der Vortrag findet am Freitag, den 18.
November um 19.30 Uhr im Gewölbekeller des Rathauses statt. Der
Eintritt ist frei.
Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken
Neuerungen 2017 in der Pflegeversicherung
Zu diesem Thema veranstaltet der Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken einen Informationsabend am Donnerstag, den 24.11.2016 um
19.00 Uhr im Pfarrsaal (Hauptstraße 29) in Wolfstein.
Hierzu sind alle Interessierte recht herzlich eingeladen.
Bläser-Quintette
In einem Villa Musica-Konzert am Sonntag, 20.11.2016, um 17.00 Uhr
gastiert das Auris-Quintett (Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn) im
Haus der Begegnung in Meisenheim. Die fünf jungen Musiker spielen
Datenschutzkonformer Einsatz
von Wildkameras
Jäger setzen in vielen Wäldern von Rheinland-Pfalz Wildkameras ein,
um das Wildvorkommen zu erfassen. Die Beobachtungen sind rechtlich
problematisch, da auch Waldbesucher unbeabsichtigt abgebildet werden könnten. Dieses schutzwürdige Interesse des Rechts am eigenen
Bild wiegt nach Auffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz deutlich schwerer
als das Interesse der Jäger, die Effizienz der Jagd zu steigern.
Datenschutzkonform ist die Wildbeobachtung, wenn die Kamera Einzelaufnahmen anstelle eines Videos erstellt. Die Kameras sind dabei so
anzubringen, dass Waldbesucher grundsätzlich nicht erfasst werden
können - am besten in Kniehöhe oder mit steilem Aufnahmewinkel nach
unten. Sollten Personen dennoch erfasst werden, sind diese Aufnahmen
unverzüglich zu löschen.
Rundschau
- 23 -
Ausgabe 46/2016
Riemann‘s Äpfelverkauf
Frisch aus dem Alten Land aus integriertem Anbau direkt vom Erzeuger.
Wir garantieren für beste Qualität – kommen Sie, es lohnt sich!
Verkauf am Freitag, den 18.11.2016
Topaz .......10 kg = 15.00 € ..... Elstar..........9,5 kg = 12.00 €
Jonagold, Boskoop, Fuji, H. Cox ............... 10 kg = 12.00 €
Birnen .......................................................... 2,5 kg = 3.00 €
Heide-Kartoffeln (Sorte Belana) .............. 12,5 kg = 8.00 €
13.00 Uhr Rothselberg, Schule
13.20 Uhr Kaulbach, Bushaltestelle
13.35 Uhr Wolfstein, Rathausplatz
13.55 Uhr Lohnweiler, Kirche
14.10 Uhr Lauterecken, Verbandsgemeinde
14.25 Uhr Wiesweiler, Feuerwehr
14.45 Uhr Offenbach-Hundheim, Sparkasse
15.00 Uhr Glanbrücken, Feuerwehr
15.15 Uhr St. Julian, Sportklause
Obstbau Riemann, 21635 Jork, ✆ 04162/5291
Nächster Verkauf am 16. Dezember 2016
Erfolg
Bildung
Beruf
Zukunft
Stellen Anzeigenannahme
0 65 02/91 47-0
Sichern Sie Menschen ab –
und Ihren Nebenverdienst.
Die HUK-COBURG ist eine starke Marke. Auch für unsere mehr als 3.000
nebenberuich tätigen Vertriebspartner. Wir bieten ein einzigartiges
Geschäftsmodell mit ausgezeichneten Produkten zu einem exzellenten
Preis-Leistungs-Verhältnis – darauf vertrauen mittlerweile über 11 Millionen
Kunden. Möchten Sie sich ein zweites Standbein mit uns aufbauen? Dann
freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Nebenberuflicher Vermittler (w/m)
für die Orte Lauterecken-Wolfstein, OT Offenbach-Hundheim gesucht
Ihre Aufgaben
Sie sind der erste Ansprechpartner für unsere Kunden und beraten dabei
umfassend und kompetent. Unsere Versicherungsprodukte vermitteln Sie
bedarfsgerecht. Ihre Zeit teilen Sie selbst ein und maximieren so Ihren Erfolg.
Ihr Prol
• Sie sind kommunikationsstark und können überzeugen
• Sie übernehmen gerne Eigenverantwortung, sind motiviert und lernbereit
• Sie arbeiten erfolgsorientiert
• Sie können gut mit dem PC umgehen
Unsere Leistungen
• Wir bieten eine starke Versicherungsmarke mit Top-Bekanntheitsgrad
und großem Kundenpotenzial
• Wir ermöglichen Ihnen ein leistungsabhängiges Zusatzeinkommen
• Wir bereiten Sie umfassend auf Ihre neue Aufgabe vor;
ein fester Ansprechpartner steht Ihnen immer zur Seite
Eine Geburtsanzeige.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bei:
Herrn Uwe Brinkmann, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 28, 55130 Mainz
Tel. 06131 989414, Fax 06131 989275,
[email protected]
Die ganz besondere Art,
Freude zu teilen.
Anzeige online aufgeben
wittich.de/geburt
Gerne auch telefonisch unter Tel. 06502 9147-0
Eine Veröffentlichung der WITTICH Medien KG Foto: fotolia.com / 2xSamara.com
Neue
Stelle Ein Blick …
gesucht ? … in unseren Stellenmarkt bringt Sie weiter!
Rundschau
- 24 -
Teppich BIO-Handwäsche
Reparaturen, Abhol- und Bringservice
Tel. 06306-9925977 od. 0176-32285289 od. 0631-65034072
www.tip-top-teppich.de Kunst & Teppich Mehrdad
67705 Trippstadt, Hauptstr. 70a • 67655 KL, Richard-Wagner-Str. 25
Ausgabe 46/2016
Krankenbeförderung
Norbert Krennrich seit 2006
• Strahlentherapie • Dialyse
• Chemotherapie
• ambulante OP
Fragen? Tel. 06363 - 5533 • Mobil: 0179 - 8620167
67700 Niederkirchen • Auf der Schanz 3
DacHDEckEr- MalEr- & MaurErBETrIEB
Toppreis-Aktion: 100 m2 Dachabriss, Entsorgung, Unterspannbahn, Konter-Lattung u. Eindekkung in BRAAS od. Tonziegel, nur 3990€. Zimmererarbeiten, Malerarbeiten 1 m² nur 12,50 €,
Wärmedämmung, eig. Gerüstbau, Asbestarbeiten, Rohbau- u. Maurerarbeiten, Altbausanierungen, Kellerabdichtungen, Planungs- u. Statikerleistungen - Festpreise
schnell, sauber & günstig! - Wir arbeiten z.Z. in Ihrer Nähe. Meisterdach & Bau GmbH
Tel. 06361-915886 • Fax 06361-459586 • E-Mail: [email protected]
Schlosserei · Kleinstahlbau
Balkonkonstruktion · Geländer
Treppen · Türen
Einfahrts- u. Garagentore
Wir b
e
Sie g raten
erne!
Foto: fotolia.com / juniart
Eine Veröffentlichung der WITTICH Medien KG
KDK
Krankenfahrten
Dirk Krennrich
•
•
•
•
•
Flughafentransfer
Talstraße 78
Dialysefahrten
67700 Niederkirchen
Bestrahlungsfahrten
Tel. (0 63 63) 99 43 89
Chemofahrten
[email protected]
Personenbeförderung
Mobil 0170
eigene Rollstühle
• Krankenhaus-Einlieferungen
• Ambulante OP's
8 84 76 97
Öl-/
Bald ist Weihnachten.
Jetzt schon buchen.
RHeiemaitsen?
Ihre Weihnachtsanzeige.
neu entdecken.
Anzeige online aufgeben
anzeigen.wittich.de
Rudi Anspach
Gebietsverkaufsleiter
Mobil: 0151 16305416
[email protected]
ReisepoRtal
Anzeige mit persönlicher Beratung aufgeben.
www.krankenfahrten-niederkirchen.de
Friedhofstr. 6 · Tel. (06385) 870, Fax 5696 · 66879 Fockenberg-Limbach
Treffpunkt
Deutschland.de
Lauterecken