104/2016 - Landkreis Esslingen

Landkreis
Esslingen
Sitzungsvorlage
Nummer:
104/2016
den
25. Okt. 2016
Mitglieder des Kreistags
und des Sozialausschusses
des Landkreises Esslingen
Öffentlich
Nichtöffentlich
Nichtöffentlich bis zum
Abschluss der Vorberatung
KT
VFA
ATU
ATU/BA
SOA
17.Nov. 2016
KSA
JHA
Betreff:
Förderung 'Arbeitsmarktintegrative Maßnahmen für
langzeitarbeitslose und wohnungslose Menschen im Verbund'
im Rahmen des KVJS-Programms der 'Neuen Bausteine'
Anlagen:
-
Verfahrensgang:
Einbringung zur späteren Beratung
Vorberatung für den Kreistag
Abschließender Beschluss im Ausschuss
BESCHLUSSANTRAG:
Kenntnisnahme
Auswirkungen auf den Haushalt:
Der Zuschuss des KVJS für das Projekt beträgt in der Laufzeit von
01.01.2017 bis 31.12.2018 jährlich 30.000 €, somit insgesamt 60.000 €.
Die finanzielle Eigenbeteiligung für Personal- und Sachkosten des
Landkreises soll mind. 20 % der Gesamtkosten, somit 6.000 € pro Jahr,
betragen. Da die Aufgaben mit bestehenden Personalressourcen erbracht
werden, kann das Projekt nahezu budget-neutral durchgeführt werden.
Im Haushaltsplanentwurf 2017 ist der Zuschuss des KVJS bisher nicht veranschlagt. Nachdem der Förderbescheid zwischenzeitlich vorliegt, wird die
Projektförderung i.H.v. 30.000 € über das Änderungsverzeichnis im Teil-
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haushalt 6, Ergebnishaushalt, Produktgruppe 3110 (P3110070101, Konto
31420000) veranschlagt.
Sachdarstellung:
Mit den „Neuen Bausteinen“ kommt der KVJS als überörtlicher Träger der
Sozialhilfe in Baden-Württemberg seiner gesetzlichen Verpflichtung nach,
dazu beizutragen, die Leistungen der Sozialhilfe gemäß § 53 ff SGB XII bzw.
§§ 67 ff SGB XII weiterzuentwickeln. Für die Jahre 2016 bis 2019 stehen
hierfür insgesamt 580.000 € aus KVJS-Haushaltsmitteln zur Verfügung.
Gefördert wird der projektspezifische Mehraufwand bei Projekten.
Einzelfallkosten verbleiben beim örtlichen Träger. Schwerpunkt der aktuellen
Förderperiode im Bereich der Wohnungslosenhilfe liegt auf Konzepten, die
innovative Ansätze an Schnittstellen des SGB XII zu anderen Leistungskreisen entwickeln und erproben und dabei insbesondere auf die
Heranführung von langzeitarbeitslosen, wohnungslosen Menschen mit
besonderen sozialen Schwierigkeiten und Vermittlungshemmnissen in
Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse.
Dieses Thema ist für langzeitarbeitslose und wohnungslose Menschen im
Landkreis Esslingen von besonderem Interesse. Im Landkreis Esslingen
waren 2015 insgesamt 2.739 Arbeitslose länger als 12 Monate
auf der Suche nach einem Arbeitsplatz. Damit war nahezu die Hälfte aller
Arbeitslosen beim Jobcenter über ein Jahr ohne versicherungspflichtige
Erwerbstätigkeit (46,1 %). Es ist Aufgabe des Jobcenters durch individuelle
Vermittlungsansätze und gezielt eingesetzte Arbeitsmarktinstrumente
Arbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Unter den Langzeitarbeitslosen gibt es zahlreiche Personen, die aufgrund
ihrer besonderen sozialen Schwierigkeiten derart weitreichende Vermittlungshemmnisse aufweisen, dass Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung gem. § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III nicht (mehr) greifen.
Bei arbeits- und beschäftigungswirksamen Maßnahmen haben sie zusätzlichen Betreuungsbedarf.
Laut der Regionalauswertung „Wohnungslosigkeit im Landkreis Esslingen“
der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V. (GISS)
in Bremen waren im Jahr 2014 im Landkreis Esslingen 1.441 Menschen
wohnungslos. Insgesamt 514 Personen erhielten Hilfen nach §§ 67 SGB XII,
davon waren 307 Personen wohnungslos. Über zwei Drittel der wohnungslosen
Empfänger/-innen von Hilfen nach § 67 SGB XII erhielten Leistungen nach
SGB II (77,2%) und damit deutlich mehr als im Landesdurchschnitt (57,6%).
Aktuell gibt es im Landkreis Esslingen für langzeitarbeitslose und wohnungslose Menschen die Möglichkeit, arbeitsmarktintegrative Leistungen
nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III oder Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 SGB SGBXII zu erhalten.
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Bislang bestehen die Leistungsansprüche und entsprechenden Hilfen
weitestgehend unabhängig voneinander und schließen sich sogar teilweise
aus. Die Projektpartner wollen gemeinsam Lösungen an den Übergängen
des SGB II und SGB XII entwickeln,
1. die Zusammenarbeit von Sozialamt, Jobcenter und Angebotsträger
besser verzahnen und
2. passende, bedarfsgerechte Maßnahmen für Menschen in besonderen
sozialen Schwierigkeiten, insbesondere mit Suchterkrankungen und
psychischen Beeinträchtigungen sowie fehlender Krankheitseinsicht,
im Verbund gestalten und erproben.
Bewähren sich die Hilfeinstrumente, sollen sie verbindlich geregelt und in
das reguläre Hilfesystem überführt werden. Kooperationspartner ist das
Jobcenter Landkreis Esslingen. Darüber hinaus wird eine enge Zusammenarbeit mit den Trägern von arbeitsmarktintegrativen und tagesstrukturierenden
Maßnahmen sowie den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe erfolgen.
Durch die intensive Kooperation soll das gegenseitige Wissen über die
jeweiligen Handlungsrahmen und das Wissen um die Integrationsbedarfe
der Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten steigen.
Die Laufzeit des Projektes ist auf zwei Jahre geplant. Die Förderzusage
erfolgte am 12. September 2016 in Höhe von 60.000 €. Die finanzielle
Eigenbeteiligung des Landkreises liegt bei jeweils ca. 6.000 € für die
Jahre 2017 und 2018 und betrifft v.a. Personalkosten, die mit vorhandenen Personalressourcen erbracht werden können. Es erfolgt hierzu eine
Verbuchung der Personalkosten auf das maßgebliche Projekt-Konto.
Seitens der Stadt Stuttgart wurde ein gleichartiges Projekt beantragt.
Es wurde vereinbart, die Projekte miteinander abzustimmen und kreisübergreifend umzusetzen. Der KVJS wird den Prozess moderieren. Die Abstimmung und
weitere Konkretisierung des Projektes erfolgt bis Ende 2016.
Heinz Eininger
Landrat