Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 104/2016 den 25. Okt. 2016 Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung KT VFA ATU ATU/BA SOA 17.Nov. 2016 KSA JHA Betreff: Förderung 'Arbeitsmarktintegrative Maßnahmen für langzeitarbeitslose und wohnungslose Menschen im Verbund' im Rahmen des KVJS-Programms der 'Neuen Bausteine' Anlagen: - Verfahrensgang: Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Ausschuss BESCHLUSSANTRAG: Kenntnisnahme Auswirkungen auf den Haushalt: Der Zuschuss des KVJS für das Projekt beträgt in der Laufzeit von 01.01.2017 bis 31.12.2018 jährlich 30.000 €, somit insgesamt 60.000 €. Die finanzielle Eigenbeteiligung für Personal- und Sachkosten des Landkreises soll mind. 20 % der Gesamtkosten, somit 6.000 € pro Jahr, betragen. Da die Aufgaben mit bestehenden Personalressourcen erbracht werden, kann das Projekt nahezu budget-neutral durchgeführt werden. Im Haushaltsplanentwurf 2017 ist der Zuschuss des KVJS bisher nicht veranschlagt. Nachdem der Förderbescheid zwischenzeitlich vorliegt, wird die Projektförderung i.H.v. 30.000 € über das Änderungsverzeichnis im Teil- -2- haushalt 6, Ergebnishaushalt, Produktgruppe 3110 (P3110070101, Konto 31420000) veranschlagt. Sachdarstellung: Mit den „Neuen Bausteinen“ kommt der KVJS als überörtlicher Träger der Sozialhilfe in Baden-Württemberg seiner gesetzlichen Verpflichtung nach, dazu beizutragen, die Leistungen der Sozialhilfe gemäß § 53 ff SGB XII bzw. §§ 67 ff SGB XII weiterzuentwickeln. Für die Jahre 2016 bis 2019 stehen hierfür insgesamt 580.000 € aus KVJS-Haushaltsmitteln zur Verfügung. Gefördert wird der projektspezifische Mehraufwand bei Projekten. Einzelfallkosten verbleiben beim örtlichen Träger. Schwerpunkt der aktuellen Förderperiode im Bereich der Wohnungslosenhilfe liegt auf Konzepten, die innovative Ansätze an Schnittstellen des SGB XII zu anderen Leistungskreisen entwickeln und erproben und dabei insbesondere auf die Heranführung von langzeitarbeitslosen, wohnungslosen Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und Vermittlungshemmnissen in Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse. Dieses Thema ist für langzeitarbeitslose und wohnungslose Menschen im Landkreis Esslingen von besonderem Interesse. Im Landkreis Esslingen waren 2015 insgesamt 2.739 Arbeitslose länger als 12 Monate auf der Suche nach einem Arbeitsplatz. Damit war nahezu die Hälfte aller Arbeitslosen beim Jobcenter über ein Jahr ohne versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit (46,1 %). Es ist Aufgabe des Jobcenters durch individuelle Vermittlungsansätze und gezielt eingesetzte Arbeitsmarktinstrumente Arbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Unter den Langzeitarbeitslosen gibt es zahlreiche Personen, die aufgrund ihrer besonderen sozialen Schwierigkeiten derart weitreichende Vermittlungshemmnisse aufweisen, dass Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III nicht (mehr) greifen. Bei arbeits- und beschäftigungswirksamen Maßnahmen haben sie zusätzlichen Betreuungsbedarf. Laut der Regionalauswertung „Wohnungslosigkeit im Landkreis Esslingen“ der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V. (GISS) in Bremen waren im Jahr 2014 im Landkreis Esslingen 1.441 Menschen wohnungslos. Insgesamt 514 Personen erhielten Hilfen nach §§ 67 SGB XII, davon waren 307 Personen wohnungslos. Über zwei Drittel der wohnungslosen Empfänger/-innen von Hilfen nach § 67 SGB XII erhielten Leistungen nach SGB II (77,2%) und damit deutlich mehr als im Landesdurchschnitt (57,6%). Aktuell gibt es im Landkreis Esslingen für langzeitarbeitslose und wohnungslose Menschen die Möglichkeit, arbeitsmarktintegrative Leistungen nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III oder Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 SGB SGBXII zu erhalten. -3- Bislang bestehen die Leistungsansprüche und entsprechenden Hilfen weitestgehend unabhängig voneinander und schließen sich sogar teilweise aus. Die Projektpartner wollen gemeinsam Lösungen an den Übergängen des SGB II und SGB XII entwickeln, 1. die Zusammenarbeit von Sozialamt, Jobcenter und Angebotsträger besser verzahnen und 2. passende, bedarfsgerechte Maßnahmen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, insbesondere mit Suchterkrankungen und psychischen Beeinträchtigungen sowie fehlender Krankheitseinsicht, im Verbund gestalten und erproben. Bewähren sich die Hilfeinstrumente, sollen sie verbindlich geregelt und in das reguläre Hilfesystem überführt werden. Kooperationspartner ist das Jobcenter Landkreis Esslingen. Darüber hinaus wird eine enge Zusammenarbeit mit den Trägern von arbeitsmarktintegrativen und tagesstrukturierenden Maßnahmen sowie den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe erfolgen. Durch die intensive Kooperation soll das gegenseitige Wissen über die jeweiligen Handlungsrahmen und das Wissen um die Integrationsbedarfe der Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten steigen. Die Laufzeit des Projektes ist auf zwei Jahre geplant. Die Förderzusage erfolgte am 12. September 2016 in Höhe von 60.000 €. Die finanzielle Eigenbeteiligung des Landkreises liegt bei jeweils ca. 6.000 € für die Jahre 2017 und 2018 und betrifft v.a. Personalkosten, die mit vorhandenen Personalressourcen erbracht werden können. Es erfolgt hierzu eine Verbuchung der Personalkosten auf das maßgebliche Projekt-Konto. Seitens der Stadt Stuttgart wurde ein gleichartiges Projekt beantragt. Es wurde vereinbart, die Projekte miteinander abzustimmen und kreisübergreifend umzusetzen. Der KVJS wird den Prozess moderieren. Die Abstimmung und weitere Konkretisierung des Projektes erfolgt bis Ende 2016. Heinz Eininger Landrat
© Copyright 2024 ExpyDoc