Salzgitter hat gewählt

Salzgitter hat gewählt
Der Rat der Stadt von 2016 bis 2021
ENTWURF
Herausgeber: Stadt Salzgitter
Redaktion: Holger Posselt
Stand: 21. November 2016
www.salzgitter.de
Der Rat der Stadt Salzgitter von 2016 bis 2021
SPD, MBS und Grüne haben sich auf eine Zusammenarbeit verständigt, damit kommen die drei Fraktionen
auf 25 von 44 Sitzen.
Herausgeber: Stadt Salzgitter, Redaktion: Holger Posselt, Stand: November 2016
Oberbürgermeister
Frank Klingebiel
Ratsvorsitzender
Bernd Grabb
SPD (Fraktionsvorsitz: Ulrich Leidecker)
Hartmut Alder
Rainer Armbrust
Wolfgang Bauer
Andrea Below
Bastian Brylla
Dr. Sandra Dittmann
Wolfgang Fisch
Bernd Grabb
Doris Holletzek
Stefan Klein
Erster Bürgermeister
Ulrich Leidecker
Michael Letter
Michael Loos
Frank Miska
Wilfried Pollmann
Thorsten Schleining
Torsten Stormowski
Elke Streckfuß
Wolfgang Jainta
Andrea Kempe
Jonas Klingebiel
Clemens Löcke
Guido Löcke
Nuno Matos da Silva
Inge Pelzer
CDU (Fraktionsvorsitz: Rolf Stratmann)
Dr. Michael Hoffmann
Thomas Huppertz
CDU
Klaus Poetsch
FDP (Fraktionsvorsitz: Andreas Böhmken)
Eugen Schmidt
Rolf Stratmann
Christian Striese
MBS (Fraktionsvorsitz: Stefan Roßmann)
Jannis Leontarakis
Stefan Roßmann
Zweiter Bürgermeister
Sabine Thiele
Ercan Vanli
Andreas Böhmken
Grüne (Fraktionsvorsitz: Marcel Bürger)
Horst Rubin
Uwe Sock
Marcel Bürger
Dritter Bürgermeister
Sascha Pitkamin
Renate Conze
Linke (Fraktionsvorsitz: Hermann Fleischer)
Wolfgang Rosenthal
Hermann Fleischer
Selahettin Ince
Die Wahl ist entschieden
Die Wahl zum 17. Rat der Stadt Salzgitter von 2016 bis 2021
ist entschieden. Rund 80.000 Wahlberechtigte waren am 11.
September 2016 aufgerufen, an die Wahlurnen zu treten. Die
Wahl führte zu nachfolgendem Ergebnis (in Klammern die
Vergleichszahlen aus 2011):
SPD: 18 Ratsmitglieder (20)
Die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder richtet sich nach der
Einwohnerzahl. Für den Rat der Stadt Salzgitter waren bei der
Kommunalwahl am 11. September 2016 44 Ratsmitglieder zu
wählen. Sie arbeiten ehrenamtlich und erhalten für ihre
zeitintensive Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Form
eines monatlichen Pauschalbetrags. Ebenfalls stimmberechtigt
im Rat ist der direkt gewählte Oberbürgermeister.
CDU: 15 Ratsmitglieder (15)
MBS: 4 Ratsmitglieder (3)
Grüne: 3 Ratsmitglieder (4)
Linke: 2 Ratsmitglieder (2)
FDP: 2 Ratsmitglied (1)
„Salzgitter hat gewählt“ ist ein kleiner Leitfaden und eine
Orientierungshilfe durch die kommunale Verwaltung und
Selbstverwaltung. Das Faltblatt stellt den neuen Rat der Stadt,
die Fachausschüsse sowie die sieben Ortsräte, die für fünf
Jahre die Geschicke Salzgitters bestimmen werden, vor.
Der Rat – Oberstes Gemeindeorgan
Der Rat der Stadt geht als wichtigstes und oberstes
Gemeindeorgan aus einer Kommunalwahl hervor. Seit
Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wurden insgesamt
schon 17 Kommunalwahlen durchgeführt, um jeweils einen
neuen Rat zu bestimmen.
In den Rat gewählt werden kann (passives Wahlrecht), wer am
Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens
sechs Monaten in Salzgitter wohnt und seit einem Jahr
Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder EU-Bürger ist.
Wahlberechtigt ist (aktives Wahlrecht), wer am Wahltag
Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, das 16. Lebensjahr
vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Salzgitter
wohnt. Er muss ins Wählerverzeichnis eingetragen sein oder
einen Wahlschein besitzen.
Aufgaben sind gesetzlich festgelegt
Als oberstes Beschlussorgan der Stadt Salzgitter entscheidet
der Rat über wichtige Selbstverwaltungsangelegenheiten. Da
sich die Kommunalpolitik auf alle Lebensbereiche erstreckt, ist
der Katalog der Aufgaben vielschichtig. Die Sitzungen des
Rates finden in der Regel an jedem letzten Mittwoch im Monat
statt und werden rechtzeitig über www.salzgitter.de und in der
Presse bekanntgegeben.
Eines der wichtigsten Rechte des Rates ist es, über den
Haushalt, das heißt über die Einnahmen und Ausgaben der
Stadt, zu beschließen. Mit der Entscheidung über den
Haushaltsplan werden die kommunalpolitischen Weichen für
das anstehende Jahr gestellt. Im Übrigen legt das
Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
fest, welche Zuständigkeiten der Rat der Stadt hat.
Initiativen, die schließlich zu Ratsbeschlüssen führen, gehen in
vielen Fällen von der Verwaltung aus. Anregungen und Anträge
kommen aber auch aus der parlamentarischen Ebene. So
meldet ein Ortsrat ein Anliegen an, ein Ausschuss stellt eine
Forderung auf, eine Ratsfraktion oder einzelne Ratsmitglieder
wünschen die Behandlung einer Sachfrage durch den Rat. Das
Ablaufschema für die Ratsvorlage ist in dieser Broschüre
dargestellt. Zu Beginn einer Ratssitzung findet bei Bedarf eine
Bürgerfragestunde statt. Die Fragen sind schriftlich jeweils 14
Tage vorher im Büro des Oberbürgermeisters im Rathaus
einzureichen.
Der Oberbürgermeister
Für sieben Jahre wurde im Jahr 2014 der hauptamtliche
Oberbürgermeister gewählt. Die nächste Wahl findet im Jahr
2021 statt.
Das NKomVG verleiht dem Oberbürgermeister wichtige
Zuständigkeiten, vor allem die Vorbereitung der Beschlüsse
des Verwaltungsausschusses, die Vertretung Salzgitters nach
außen gegenüber Bund, Land oder in den kommunalen
Spitzenverbänden, die rechtliche Kontrolle der Beschlüsse von
Rat und Verwaltungsausschuss sowie deren Ausführung. Der
Oberbürgermeister regelt den Geschäftsgang sowie die
Geschäftsverteilung in der Verwaltung und ist Vorgesetzter der
städtischen Bediensteten. Bei seiner Arbeit unterstützen ihn die
Dezernenten, die auf seinen Vorschlag hin als Wahlbeamte
vom Rat gewählt werden. Neben der Leitung der Verwaltung
obliegen dem Oberbürgermeister als erstem Repräsentanten
der Stadt eine Reihe weiterer Aufgaben.
Bei repräsentativen Wahrnehmungen sowie dem Vorsitz des
Verwaltungsausschusses wird der Oberbürgermeister von den
zwei Bürgermeistern vertreten. In allen anderen Bereichen von
den Wahlbeamten, innerhalb des ihnen durch den
Dezernatsverteilungsplan zugewiesenen Bereichs.
Die Dezernenten
Zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben des
Oberbürgermeisters als „Chef der Verwaltung“ stehen ihm die
Dezernenten zur Seite. Die Dezernenten bzw. Stadträte, die
vom Rat als Wahlbeamte für eine Zeit von acht Jahren gewählt
werden, vertreten in ihren Dezernaten den Oberbürgermeister.
In wöchentlichen Dezernentenbesprechungen werden die
wichtigsten Entscheidungen der Verwaltung vorbereitet und
getroffen.
Der Verwaltungsausschuss
Neben dem Rat ist der Verwaltungsausschuss (VA) das
wichtigste Organ der Stadt. Ihm gehören der
Oberbürgermeister als Vorsitzender, 10 Ratsmitglieder als
Beigeordnete sowie Grundmandatsträger mit beratender
Stimme an. Außerdem haben in diesem Gremium die
Dezernenten einen Sitz inne, die den Oberbürgermeister in
verwaltungsrechtlichen Fragen unterstützen. Stimmberechtigt
sind der Oberbürgermeister und die Beigeordneten. Im
Verhinderungsfall wird der Oberbürgermeister durch einen der
Bürgermeister in seiner Funktion als Vorsitzender vertreten.
Der VA ist nicht mit den Fachausschüssen des Rates
vergleichbar. Während diese lediglich die Beschlüsse des
Rates vorbereiten, hat der VA das Recht, im Rahmen seiner
Aufgaben als Organ alleinentscheidend zu handeln. Die
Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses sind in dem
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz festgelegt.
Jeder Beschluss, der vom Rat getroffen werden soll, muss vom
VA vorbereitet werden. Der VA gibt dem Rat folglich wichtige
Empfehlungen. Sehr häufig wird im VA auch vom
Auskunftsrecht der Ratsmitglieder gegenüber der Verwaltung
Gebrauch gemacht. Er tagt in der Regel alle 2 Wochen
nichtöffentlich. Über seine wichtigsten Beschlüsse wird die
Bürgerschaft durch Presseinformation unterrichtet.
Vorsitzender: Oberbürgermeister Frank Klingebiel
Beigeordnete:
Wolfgang Bauer
Bernd Grabb
Stefan Klein
Ulrich Leidecker
Clemens Löcke
Christian Striese
Rolf Stratmann
Stefan Roßmann
Marcel Bürger
Andreas Böhmken
Grundmandat:
Vorarbeit in Fachausschüssen und Ortsräten
Der Umfang der Aufgaben des Rates und die Größe der
Ratsversammlungen erfordert es, dass die einzelnen
Sachfragen in kleineren fachkundigen Gremien vorberaten
werden. Aus diesem Grund werden vom Rat zu verschiedenen
Fachbereichen Ratsausschüsse gebildet, in denen die
Ratsfraktionen entsprechend ihrer Stärke vertreten sind. Dem
Rat ist die Möglichkeit gegeben, auch Nicht-Ratsmitglieder als
beratende Mitglieder in diese Ausschüsse zu berufen.
In den Ausschüssen spielt sich ein wesentlicher Teil der
kommunalpolitischen Arbeit ab. Die Diskussion zwischen den
Ausschussmitgliedern und den Vertretern der Verwaltung
liefern dem Rat wichtige Entscheidungshilfen. Der Besuch
einer öffentlichen Ausschusssitzung kann genauso interessant
sein, wie der einer Ratssitzung.
Die erste Instanz in der Vorbereitung vieler Ratsbeschlüsse
sind die sieben Ortsräte der Stadt Salzgitter. Ihre
Hauptaufgabe liegt darin, die Belange der Ortschaften zu
wahren und auf ihre Entwicklung hinzuwirken. In der
Hauptsatzung der Stadt sind die Kompetenzen der Ortsräte
festgelegt. Die Vorsitzenden führen die Bezeichnung
"Ortsbürgermeister" und nehmen auch repräsentative
Aufgaben innerhalb der Ortschaft wahr. Öffentliche Sitzungen
der Ortsräte und der Ausschüsse werden in der Presse
rechtzeitig angekündigt.
Ortsräte
Ortsrat Nord
(Lebenstedt, Salder, Bruchmachtersen, Engelnstedt)
Ortsbürgermeister Werner Müller
Stellvertreterin Maria Mämecke
Stellvertreter Harald Wintjen
Ortsrat Nord-Ost
(Thiede, Beddingen, Üfingen, Sauingen)
Ortsbürgermeister Christian Striese
Stellvertreterin Kristina Wilkens
Stellvertreter Thomas Huppertz
Ortsrat Ost
(Hallendorf, Bleckenstedt, Drütte, Immendorf, Watenstedt)
Ortsbürgermeister
Stellvertreter
Stellvertreter
Ortsrat Süd-Ost
(Flachstöckheim, Barum, Beinum, Lobmachtersen, Ohlendorf)
Ortsbürgermeister
Stellvertreter
Stellvertreter
Ortsrat Süd
(Salzgitter-Bad, Gitter, Groß Mahner, Ringelheim, Hohenrode)
Ortsbürgermeister Dr. Michael Hoffmann
Stellvertreter Rainer Nordhause
Stellvertreterin Astrid Reupke
Ortsrat West
(Gebhardshagen, Calbecht, Engerode, Heerte)
Ortsbürgermeisterin
Stellvertreter
Stellvertreterin
Ortsrat Nord-West
(Lichtenberg, Osterlinde, Reppner, Lesse)
Hermann Fleischer
Ortsbürgermeisterin Ute Skalik
Stellvertreterin Astrid Penke
Stellvertreter Manfred Bürgel
Die Ausschüsse des Rates
Ausschuss für Feuerwehr und öffentliche Ordnung
Jugendhilfeausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Vorsitzende:
Stellvertretender Vorsitzender:
Vorsitzender:
Stellvertretender Vorsitzender:
Vorsitzende:
Stellvertretender Vorsitzender:
Ordentliche Mitglieder: Wolfgang Bauer, Stefan Klein, Frank
Miska, Thorsten Schleining, Thomas Huppertz, Christian
Striese, Ercan Vanli, Uwe Sock, Sascha Pitkamin
Ordentliche Mitglieder: Andrea Below, Doris Holletzek, Thorsten
Schleining, Elke Streckfuß, Clemens Löcke, Sabine Thiele, Ercan
Vanli, Jannis Leontarakis, Marcel Bürger
Ordentliche Mitglieder: Hartmut Alder, Bastian Brylla, Doris
Holletzek, Torsten Stormowski, Dr. Michael Hoffmann, Inge
Pelzer, Eugen Schmidt, Horst Rubin, Sascha Pitkamin
Grundmandate: Andreas Böhmken, Hermann Fleischer
Grundmandate: Andreas Böhmken, Selahettin Ince
Grundmandate: Renate Conze, Selahettin Ince
Ausschuss für Bildung und Kultur
Finanzausschuss
Betriebsausschuss SRB
Vorsitzender:
Stellvertretender Vorsitzender:
Vorsitzender:
Stellvertretende Vorsitzende:
Vorsitzender:
Stellvertretender Vorsitzender:
Ordentliche Mitglieder: Dr. Sandra Dittmann, Doris Holletzek,
Wilfried Pollmann, Elke Streckfuß, Klaus Poetsch, Inge Pelzer,
Eugen Schmidt, Jannis Leontarakis, Marcel Bürger
Ordentliche Mitglieder: Rainer Armbrust, Wolfgang Bauer, Ulrich
Leidecker, Torsten Stormowski, Andrea Kempe, Eugen Schmidt,
Christian Striese, Horst Rubin, Marcel Bürger
Ordentliche Mitglieder: Wolfgang Fisch, Michael Loos,
Torsten Stormowski, Thomas Huppertz, Klaus Poetsch,
Sabine Thiele, Uwe Sock, Wolfgang Rosenthal
Grundmandate: Renate Conze, Hermann Fleischer
Grundmandate: Andreas Böhmken, Hermann Fleischer
Grundmandate: Andreas Böhmken, Selahettin Ince
Sozial- und Integrationsausschuss
Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Vorsitzender:
Stellvertretender Vorsitzender:
Vorsitzender:
Stellvertretende Vorsitzende:
Vorsitzender:
Stellvertretender Vorsitzender:
Ordentliche Mitglieder: Andrea Below, Dr. Sandra Dittmann,
Michael Letter, Wilfried Pollmann, Andrea Kempe, Clemens
Löcke, Ercan Vanli, Jannis Leontarakis, Sascha Pitkamin
Ordentliche Mitglieder: Bastian Brylla, Michael Letter, Frank
Miska, Wilfried Pollmann, Dr. Michael Hoffmann, Nuno Matos da
Silva, Inge Pelzer, Stefan Roßmann, Wolfgang Rosenthal
Ordentliche Mitglieder: Wolfgang Fisch, Bernd Grabb,
Michael Loos, Wolfgang Jainta, Jonas Klingebiel, Nuno
Matos da Silva, Horst Rubin, Wolfgang Rosenthal
Grundmandate: Renate Conze, Selahettin Ince
Grundmandate: Andreas Böhmken, Hermann Fleischer
Grundmandate: Renate Conze, Hermann Fleischer
Wirtschafts- und Steuerungsausschuss
Stadtplanungs- und Bauausschuss
Werksausschuss Grundstücksentwicklung
Vorsitzender:
Stellvertretender Vorsitzender:
Vorsitzender:
Stellvertretender Vorsitzender:
Vorsitzender:
Stellvertretender Vorsitzender:
Ordentliche Mitglieder: Rainer Armbrust, Wolfgang Bauer,
Bernd Grabb, Michael Loos, Wolfgang Jainta, Jonas Klingebiel,
Rolf Stratmann, Horst Rubin, Sascha Pitkamin
Ordentliche Mitglieder: Hartmut Alder, Rainer Armbrust, Michael
Letter, Frank Miska, Dr. Michael Hoffmann, Guido Löcke, Nuno
Matos da Silva, Stefan Roßmann, Wolfgang Rosenthal
Ordentliche Mitglieder: Hartmut Alder, Wilfried Pollmann,
Thorsten Schleining, Andrea Kempe, Guido Löcke, Sabine
Thiele, Uwe Sock, Wolfgang Rosenthal
Grundmandate: Andreas Böhmken, Hermann Fleischer
Grundmandate: Renate Conze, Selahettin Ince
Grundmandate: Andreas Böhmken, Selahettin Ince
Verwaltungsstruktur
Ratsbeschlüsse – Vom Auftrag bis zur Ausführung
Bürger
Initiativen können ihren Ursprung haben: Eingabe von Bürgern und Vereinen, Leserbriefe in der Presse, Ortsräte, Ratsfraktionen, Ratsausschüsse und Verwaltung
Fachausschuss
Ratsfraktionen
Beratung
Beratung, Entscheidung
oder Weitergabe mit
Empfehlung an
Verwaltungsausschuss.
Ortsrat
Entscheidung oder
Empfehlung mit Weitergabe
an Fachauschuss.
Verwaltung
Bereitet
Vorlage
mit
Beschlussvorschlag
vor
und führt Beschlüsse aus.
Verwaltungsausschuss
Rat
Beschlussfassung oder Weitergabe mit Empfehlung an den Rat.
Berät, entscheidet und kontrolliert Ausführung und Beschlüsse. Einwohnerfragestunde.