Erklärung über die Errichtung einer

GZ:
N O T A R I A T S A K T
Vor mir, (Name des Notars oder Substituten, als Substitut des öffentlichen
Notars (Notar) mit dem Amtssitze in (Amtssitz) und der Amtskanzlei in
(Anschrift des Notars), ist heute folgende Partei erschienen:---------------------(Name des Errichters), geboren (Zahl) (Zahl in Worten) (Monat in Worten)
(Jahr
in
Zahlen)
(Anschrift),
(Jahr
in
ausgewiesen
Lichtbilddokumentes,
Worten),
durch
Anführung
der
(Berufsbezeichnung),
Vorlage
Nummer,
seines
(PLZ)
(Ort),
(Benennung
ausstellende
Behörde
des
und
Ausstellungsdatum),-------------------------------------------------------------------und hat vor mir errichtet und zu Akt gegeben nachstehende-----------------------
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ERKLÄRUNG
ERRICHTUNG EINER
BESCHRÄNKTER HAFTUNG
ÜBER DIE
GESELLSCHAFT
MIT
§ 1 Firma [1]
(Name des Gesellschafters und Errichters), geboren am (Zahl) (Zahl in Worten)
(Monat) (Jahr in Zahlen) (Jahr in Worten), (Berufsbezeichnung), (PLZ) (Ort),
(Anschrift), errichtet eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der
Firma
(FIRMA)
§ 2 Sitz [2]
Die
Gesellschaft
hat
ihren
Sitz
in
der
politischen
Gemeinde
(verwaltungspolitischer Ort). Die Gesellschaft kann im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten.-----------------------------------------------------§ 3 Unternehmensgegenstand [3]
Gegenstand des Unternehmens ist
•
Gegenstand der Tätigkeit
•
Gegenstand der Tätigkeit
•
Gegenstand der Tätigkeit
Außerdem
ist
die
Gesellschaft
zu
allen
Handlungen,
Geschäften
und
Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes förderlich
erscheinen. ----------------------------------------------------------------------------§ 4 Stammkapital und Stammeinlagen [4]
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt ¼ (Stammkapital in Zahlen), (EURO
in Worten) und wird zur Gänze von (Errichter und Gesellschafter) übernommen
und zur Hälfte / zur Gänze bar einbezahlt. -----------------------------------------§ 5 Dauer und Geschäftsjahr [5]
Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.
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Das Geschäftsj ahr ist das Kalenderj ahr. Das erste Geschäftsj ahr beginnt mit
dem Tag der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch und endet am
darauffolgenden 31. (einunddreißigsten) Dezember. ------------------------------§ 6 Geschäftsführung [6]
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft
wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen selbständig
vertreten. Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird deren
Vertretungsbefugnis im j eweiligen Bestellungsbeschluß geregelt.----------------Gemäß Paragraph 18 (achtzehn) Absatz 3 (drei) Gesetz über Gesellschaften mit
beschränkter
Haftung
in
der
geltenden
Fassung
ist
die
Vertretung
der
Gesellschaft durch einen kollektiv vertretungsberechtigten Geschäftsführer in
Gemeinschaft mit einem Gesamtprokuristen – ohne die Einschränkung des
Paragraph 49 (neunundvierzig) Handelsgesetzbuch – zulässig.-------------------Die Firma der Gesellschaft wird derart gezeichnet, daß der Zeichnende zum
Firmenwortlaut seine Unterschrift beisetzt. Prokuristen zeichnen mit einem die
Prokura andeutenden Zusatz.---------------------------------------------------------§ 7 Generalversammlung [7]
Die durch das Gesetz oder diese Errichtungserklärung dem/den Gesellschaftern
vorbehaltenen Beschlüsse werden in der Generalversammlung gefaßt.-----------Wenn sich sämtliche Gesellschafter im einzelnen Fall schriftlich mit dem
Inhalt des Beschlusses oder zumindest mit der Abstimmung im schriftlichen
Weg einverstanden erklären, kann eine Beschlußfassung auch schriftlich im
Umlaufweg gemäß Paragraph 34 Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter
Haftung erfolgen. ---------------------------------------------------------------------Die
Generalversammlung
findet
mindestens
einmal
jährlich
am Sitz
der
Gesellschaft oder in einer Landeshauptstadt Österreichs statt.-------------------Die Einberufung der Generalversammlung kann durch j eden Geschäftsführer
selbständig an die einzelnen Gesellschafter unter Beachtung der im Paragraph
38
Gesetz
über
Gesellschaften
mit
beschränkter
Haftung
bestimmten
Vorschriften erfolgen. -----------------------------------------------------------------
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Die
Generalversammlung
ist
beschlußfähig,
wenn
die
Einberufung
ordnungsgemäß erfolgt ist und mindestens ein Zehntel des Stammkapitals
anwesend oder rechtsgültig vertreten ist. ------------------------------------------Das Stimmrecht richtet sich nach der Höhe der übernommenen Stammeinlage,
wobei
je
¼ (852 ]HKQ 1RPLQDOH HLQH 6WLPPH HUJHEHQ -HGHU
Gesellschafter hat aber mindestens eine Stimme.-----------------------------------Die Beschlußfassung der Gesellschaft erfolgt, soweit diese Errichtungsurkunde
nicht ausdrücklich etwas anderes festlegt und soweit das Gesetz nicht zwingend
eine höhere Mehrheit bestimmt, durch einfache Mehrheit der abgegebenen
Stimmen. Stimmenthaltungen gelten nicht als Stimmabgabe.---------------------Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten ist zulässig, doch
bedarf es hiezu einer schriftlichen auf die Ausübung dieses Rechtes lautenden
Vollmacht.-----------------------------------------------------------------------------§ 8 Jahresabschluß und Gewinnverteilung [8]
Der
Jahresabschluß
ist
Rechnungslegungsvorschriften
nach
unter
den
jeweils
Verantwortlichkeit
geltenden
des
oder
der
Geschäftsführer innerhalb der ersten fünf Monate des Geschäftsjahres für das
abgelaufene
Geschäftsjahr
aufzustellen
und
nach
Erstellung
unverzüglich
sämtlichen Gesellschaftern zur Genehmigung und Feststellung vorzulegen. Die
Verwendung
des
jährlichen
Bilanzgewinnes
wird
durch
Beschluß
der
Gesellschafter festgelegt. ------------------------------------------------------------§ 9 Geschäftsanteile [9]
Der Geschäftsanteil j edes Gesellschafters bestimmt sich nach der Höhe der von
ihm übernommenen Stammeinlage.--------------------------------------------------Der Geschäftsanteil ist grundsätzlich teilbar, übertragbar und vererblich.
§ 10 Gründungskosten [10]
Die
mit
der
Errichtung
und
Registrierung der
Gesellschaft
verbundenen
Abgaben und Kosten aller Art werden bis zu einem Höchstbetrag von ¼
5.000,00 (EURO fünftausend) von der Gesellschaft getragen.--------------------© kfonline 2001
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Diese Gründungskosten sind nach Maßgabe der tatsächlichen Inanspruchnahme
im vollen Betrag in die erste J ahresrechnung einzustellen.-----------------------§ 11 Allgemeines [11]
Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart worden ist,
gelten die entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes über Gesellschaften mit
beschränkter Haftung und des Handelsgesetzbuches. ------------------------------Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages dadurch nicht berührt.--Ausfertigungen dieses Notariatsaktes können in beliebiger Anzahl an die
Beteiligten sowie deren Erben und Rechtsnachfolger und an die Gesellschaft
selbst, j eweils auf Kosten des Verlangenden, herausgegeben werden.------------Hierüber wurde dieser Notariatsakt aufgenommen, der Partei vollinhaltlich
vorgelesen,
von
der
Partei
als
ihrem
Willen
vollkommen
entsprechend
angenommen und dann von ihr, vor mir, Notar(substitut), unterschrieben. -----(Ort), am (Datum)
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