Lehrstuhl für Öffentliches Recht III

Lehrstuhl für Öffentliches Recht III
Am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Bayreuth sind ab 15.11.2016
zwei Stellen als
Wissenschaftliche(r) Mitarbeiter(in)
(50 % der regelmäßigen Arbeitszeit, Vergütung nach E 13 TV-L)
zu besetzen. Eine andere Einteilung der Arbeitszeit (25% neben dem Referendariat
oder 75% bei ausschließlicher Beschäftigung) ist nach Rücksprache möglich.
Die Stellen werden zunächst auf ein Jahr befristet; eine Verlängerung ist möglich.
Zu den Aufgaben des/der Stelleninhabers/in gehört es, die Lehrstuhlinhaberin in der
Lehre und der Forschung zu unterstützen. Daher ist ein Interesse an den
Forschungsgebieten des Lehrstuhls, dem Verwaltungsrecht (Umweltrecht,
Bildungsrecht), der Rechtsvergleichung und dem Europarecht, von Vorteil. Zu den
Aufgaben gehört weiterhin, selbständig Lehrveranstaltungen (propädeutische
Übungen) abzuhalten.
Eine Gelegenheit zur Anfertigung einer Dissertation (bei Erfüllung der
Promotionsvoraussetzungen) und eigener wissenschaftlicher Arbeit (v.a.
Veröffentlichungen) wird gegeben und vom Lehrstuhl nachdrücklich unterstützt.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Die Universität
Bayreuth strebt zudem eine Erhöhung des Anteils der Frauen am Personal an und
bittet deshalb Frauen nachdrücklich um ihre Bewerbung.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, kurzes
Motivationsschreiben) senden Sie bitte in einem pdf-Dokument an
[email protected].