Lehrstuhl für Öffentliches Recht III Am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Bayreuth sind ab 15.11.2016 zwei Stellen als Wissenschaftliche(r) Mitarbeiter(in) (50 % der regelmäßigen Arbeitszeit, Vergütung nach E 13 TV-L) zu besetzen. Eine andere Einteilung der Arbeitszeit (25% neben dem Referendariat oder 75% bei ausschließlicher Beschäftigung) ist nach Rücksprache möglich. Die Stellen werden zunächst auf ein Jahr befristet; eine Verlängerung ist möglich. Zu den Aufgaben des/der Stelleninhabers/in gehört es, die Lehrstuhlinhaberin in der Lehre und der Forschung zu unterstützen. Daher ist ein Interesse an den Forschungsgebieten des Lehrstuhls, dem Verwaltungsrecht (Umweltrecht, Bildungsrecht), der Rechtsvergleichung und dem Europarecht, von Vorteil. Zu den Aufgaben gehört weiterhin, selbständig Lehrveranstaltungen (propädeutische Übungen) abzuhalten. Eine Gelegenheit zur Anfertigung einer Dissertation (bei Erfüllung der Promotionsvoraussetzungen) und eigener wissenschaftlicher Arbeit (v.a. Veröffentlichungen) wird gegeben und vom Lehrstuhl nachdrücklich unterstützt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Die Universität Bayreuth strebt zudem eine Erhöhung des Anteils der Frauen am Personal an und bittet deshalb Frauen nachdrücklich um ihre Bewerbung. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, kurzes Motivationsschreiben) senden Sie bitte in einem pdf-Dokument an [email protected].
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