Architektur Bachelor/Master of Science (B.Sc./M.Sc.) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ZENTRUM FÜR INFORMATION UND BERATUNG (ZIB) KIT – Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft Adresse der KIT-Fakultät für Architektur Postanschrift: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Campus Süd KIT-Fakultät für Architektur Englerstraße 7 76131 Karlsruhe Besucheradresse: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Campus Süd KIT-Fakultät für Architektur Englerstraße 7, Geb. 20.40 76131 Karlsruhe Dekanat / Geschäftsstelle Tel.: 0721 – 42156 /- 43876 E-Mail:dekanat∂arch.kit.edu Internet: http://www.arch.kit.edu/ Impressum KIT Zentrum für Information und Beratung (zib) Stand: November 2016. Die Informationen werden in der Regel jährlich überarbeitet. Die aktuelle Fassung ist jeweils im Internet unter http://www.sle.kit.edu/vorstudium/informationsbroschueren.php als PDF-Datei abrufbar. Redaktion: Michael Kurth Zentrum für Information und Beratung (zib) mit Unterstützung der KITFakultät für Architektur (E-Mail: [email protected]) Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung Copyright: Inhaltsverzeichnis 1 Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) .............................................................. 1 2 Die KIT-Fakultät für Architektur ................................................................................... 3 3 Struktur und Forschung der KIT-Fakultät .................................................................... 4 4 Gegenstände der Ausbildung und Berufsbild des Architekten .................................... 6 4.1 Was ist Architektur? .................................................................................................... 6 4.2 Das Berufsbild des Architekten ................................................................................... 6 5 Voraussetzungen für das Studium .............................................................................. 9 6 Der Weg zum Studium .............................................................................................. 11 6.1 Bewerbung und Zulassung zum Bachelor Studiengang ........................................... 11 6.2 Bewerbung und Zulassung zum Master Studiengang .............................................. 17 6.3 Vorwegauswahl ......................................................................................................... 21 6.4 Zulassung und Einschreibung ................................................................................... 21 6.5 Gebühren .................................................................................................................. 22 6.6 Rückmeldung ............................................................................................................ 23 6.7 Beurlaubung .............................................................................................................. 23 6.8 Beendigung des Studiums (Exmatrikulation) ............................................................ 24 7 Das Bachelorstudium ................................................................................................ 25 7.1 Aufbau des Studiengangs ......................................................................................... 27 7.2 Aufbau des Studiengangs ......................................................................................... 28 7.3 Studienplan ............................................................................................................... 30 7.4 Prüfungen.................................................................................................................. 33 7.5 Büropraktikum ........................................................................................................... 33 7.6 Bachelorarbeit ........................................................................................................... 34 8 Das Masterstudium ................................................................................................... 35 8.1 Aufbau des Studiengangs/ Studienplan .................................................................... 35 8.2 Prüfungen.................................................................................................................. 39 8.3 Büropraktikum ........................................................................................................... 40 8.4 Masterarbeit .............................................................................................................. 40 9 Integrierter Studiengang deutsch-französischer Doppelmaster in Architektur .......... 41 9.1 Profil .......................................................................................................................... 41 9.2 Studienverlauf ........................................................................................................... 41 9.3 Abschlüsse ................................................................................................................ 42 9.4 Zulassungsverfahren................................................................................................. 42 10 Schnuppervorlesungen ............................................................................................. 43 11 Informationsmöglichkeiten rund ums Studium .......................................................... 44 12 Die Fachschaft Architektur ....................................................................................... 45 13 Informations- und Beratungsstellen .......................................................................... 47 13.1 Zentrum Information und Beratung (zib) ................................................................... 47 14 Organisation Studium und Lehre .............................................................................. 49 15 Internetadressen und Literatur .................................................................................. 53 15.1 Alles zum Thema Architektur im Internet .................................................................. 53 15.2 Literaturtipps ............................................................................................................. 54 15.3 Videos ....................................................................................................................... 55 Liebe Leserin, lieber Leser, mit vorliegender Broschüre wollen wir Studieninteressierte sowohl über den Bachelorstudiengang als auch über den Masterstudiengang Architektur am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) informieren. Zum Wintersemester 2011/12 ist der Integrierte Studiengang mit deutsch-französischem Doppelmaster in Architektur eingerichtet worden. Dieser Studiengang ist neu in die Broschüre aufgenommen worden. Sie finden hier wesentliche Erläuterungen zu Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbung, Einschreibung, Praktika und Studieninhalten. Auch wenn in dieser Broschüre alle wichtigen Themenbereiche behandelt werden, ersetzt die Lektüre doch nicht das persönlich-vertrauensvolle Beratungsgespräch. Schließlich geht es darum, Erwartungen, Wünsche und Unsicherheiten einerseits sowie objektive Bedingungen andererseits zu klären. Sie können mit den in Kapitel 12 dieser Broschüre genannten Beratungseinrichtungen Ihre Anliegen besprechen, Fragen klären und nach den für Sie persönlich angemessenen Lösungen suchen, unabhängig davon, ob Sie noch vor der Studienentscheidung oder schon im Studium stehen. Die Broschüre soll auch zu einer Internet-Recherche einladen. Im Text wird auf die jeweiligen Quellen aus dem Internet verwiesen. Insbesondere die Informationen zu den Themen Bewerbung und Zulassung können sich rasch verändern. Deshalb wird hier auf die entsprechenden Referenzseiten der Darstellung im Netz verwiesen. Noch ein Hinweis in eigener Sache: Wenn im folgenden Text nicht immer dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau gefolgt wird, so ist dies aus Gründen der besseren Lesbarkeit geschehen. In allen hier beschriebenen Zusammenhängen sind Männer und Frauen jedoch gleichermaßen gemeint. Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) 1 1 Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vereint als selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts die Aufgaben einer Universität des Landes Baden-Württemberg und eines nationalen Forschungszentrums in der Helmholtz-Gemeinschaft. Es ist die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft. Seine drei strategischen Felder Forschung, Lehre und Innovation verbindet das KIT zu einer Mission. Mit rund 9.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 25.000 Studierenden ist das KIT eine der großen natur- und ingenieurwissenschaftlichen Forschungs- und Lehreinrichtungen Europa Die wissenschaftlichen Disziplinen des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) verteilen sich auf fünf Bereiche: Bereich I - Biologie, Chemie und Verfahrenstechnik Bereich II - Informatik, Wirtschaft und Gesellschaft Bereich III - Maschinenbau und Elektrotechnik Bereich IV - Natürliche und gebaute Umwelt Bereich V - Physik und Mathematik. Der Bereich „Natürliche und gebaute Umwelt“ fasst Forschung, Lehre und Innovation der KIT-Fakultäten Architektur und Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften zusammen. Weiterhin bilden die drei Helmholtz-Programme „Atmosphäre und Klima“, „Erneuerbare Energien“ und „Energieeffizienz, Materialien und Ressourcen“ sowie die vier Institute für Meteorologie und Klimaforschung tragende Säulen dieses Bereichs Das Ziel der Lehre am KIT ist die Qualifikation junger Menschen auf der Basis einer intensiven wissenschaftlichen und forschungsorientierten Ausbildung und des überfachlichen Kompetenzerwerbs. Die Studierenden können am Ende ihres Studiums eigenständig aktuelle und zukünftige Probleme identifizieren, komplexe Fragestellungen bearbeiten und mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden nachhaltige Lösungen entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt das KIT die Strategie der forschungsorientierten Lehre, ausgerichtet an den Standards der (klassischen) Disziplinen. Lehre und Studium am KIT sind geprägt durch eine studierendenorientierte Lehr- und Lernkultur mit einer offenen und kreativen Lehr- und Lernumgebung. Der breit angelegte internationale Austausch von Lernenden und Lehrenden trägt dazu ebenso bei wie die umfassende Einbindung von Forschungsprojekten, auch der Großforschung, in die Lehre. 2 Das KIT bietet natur-, ingenieur-, wirtschafts-, geistes- und sozialwissenschaftliche Studiengänge an, die eine solide akademische Grundlagenbildung gewährleisten, die wissenschaftliche Neugier stimulieren und vertiefte fachliche und überfachliche Kompetenzen vermitteln. Das KIT sieht bei seinen Studierenden als Regelabschluss den Mastergrad an und bietet hierzu forschungsorientierte Studiengänge nach dem „6 plus 4“- Modell an. Die 6-semestrigen Bachelor-Studiengänge befähigen die Studierenden zu einer beruflichen Tätigkeit. Gleichzeitig wird mit dem Bachelor-Abschluss des KIT eine zentrale Eingangsvoraussetzung für die 4-semestrigen Master-Studiengänge geschaffen, die zu einer weitergehenden wissenschaftlichen und beruflichen Qualifizierung führen. Im Mai 2014 wurde das KIT von dem Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (OAQ) systemakkreditiert. Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule in Studium und Lehre. Begutachtet werden Strukturen und Routinen, die eine hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten. Damit bereitet das KIT seine Studierenden auf Aufgaben und Herausforderungen vor, die verantwortungsvolles, wissensbasiertes und kreatives Handeln erfordern. Das KIT ist der Überzeugung, dass forschungsorientierte Lehre in all ihren Ausprägungen eine optimale Basis für eine erfolgreiche Tätigkeit seiner Absolventinnen und Absolventen in Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft bildet. Die KIT-Fakultät für Architektur 3 2 Die KIT-Fakultät für Architektur Die Geschichte der Fakultät für Architektur reicht bis zur Gründung der Universität Karlsruhe im Jahr 1825 zurück. Damals vereinten sich unter anderem das Architektonische Institut für Bauhandwerker unter der Leitung des für Karlsruhe und Baden bedeutenden Architekten Friedrich Weinbrenner mit der Ingenieurschule Johann Gottfried Tullas zur Polytechnischen Schule, welche im weiteren Verlauf Hochschulrang erhielt. Tradition und Ruf der Karlsruher Fakultät für Architektur lassen sich an zahlreichen bekannten Namen wie beispielsweise Heinrich Hübsch, Egon Eiermann, Fritz Haller, Dieter Kienast und Ottokar Uhl und vielen weiteren festmachen. Im Rahmen der ersten Exzellenzinitiative des Bundes wurde die Universität Karlsruhe im Jahr 2006 als eine der drei Spitzenuniversitäten in Deutschland ausgewählt. Für die rund 800 Studierenden der Architektur an der Fakultät bieten sich gute Arbeitsund Studienbedingungen. Das KIT ist eine Campusuniversität. Alle Einrichtungen sind bequem zu Fuß zu erreichen. Die KIT-Bibliothek in zentraler Lage ist rund um die Uhr zugänglich. Die Innenstadt liegt in unmittelbarer Nähe zum Campus Süd. Das vom Studierendenwerk Karlsruhe betriebene Caféhaus im Architekturgebäude bildet neben der Fakultätsbibliothek das kommunikative Zentrum der Fakultät. In hervorragend ausgestatteten Werkstätten für Holz, Metall und Fotografie führen kompetente Werkstattmeister/innen und Mitarbeiter/innen die Studierenden in grundlegende Arbeitstechniken ein und unterstützen bei der Umsetzung von Entwurfsideen und Modellbau. Drei ComputerPools, ausgestattet mit Rechner-Arbeitsplätzen mit über 50 verschiedenen SoftwarePaketen, bieten allen Studierenden der Fakultät im 24/7/365-Betrieb optimale Voraussetzungen für die Bearbeitung von Studienarbeiten. Jedem Studierenden des Bachelorstudiengangs Architektur steht während seines gesamten Studiums ein eigener Arbeitsplatz im jeweiligen Studio in großzügigen und hellen Atelierräumen zur Verfügung. Ferner hat zum Wintersemester 2011/12 ein deutsch-französischer Studiengang den Lehrbetrieb aufgenommen. Das Doppelmasterstudium in Architektur „Bau- und Planungskulturen in Euroregionen“ hat Pilotcharakter für die Öffnung des Marktes einer grenzüberschreitenden Stadtpolitik. 4 3 Struktur und Forschung der KIT-Fakultät Mit dem Zusammenschluss der Universität und dem Forschungszentrum Karlsruhe zum KIT im Jahr 2009 sowie der Einführung der Bachelor-/Masterstudiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses standen auch der Fakultät weitreichende Veränderungen ins Haus. Die bisherigen zehn Institute der Fakultät wurden zu vier Instituten zusammengefast: Institut Entwerfen, Kunst und Theorie • Fachgebiet Raum und Entwerfen • Lehrgebiet Darstellende Geometrie • Fachgebiet Gebäudelehre • Lehrgebiet Architektur und Mobiliar • Fachgebiet Bauplanung • Fachgebiet Bildende Kunst • Fachgebiet Architekturtheorie • Fachgebiet Architekturkommunikation Institut Entwerfen und Bautechnik • Fachgebiet Baukonstruktion • Lehrgebiet Grundlagen der Baukonstruktion • Fachgebiet Nachhaltiges Bauen • Fachgebiet Konstruktive Entwurfsmethodik • Fachgebiet BuildingLifecycle Management • Fachgebiet Tragkonstruktionen • Lehrgebiet Baustoffe und Produkte • Fachgebiet Bautechnologie • Fachgebiet Bauphysik und Technischer Ausbau Institut Entwerfen von Stadt und Landschaft • Fachgebiet Stadtquartiersplanung • Fachgebiet Internationaler Städtebau • Fachgebiet Landschaftsarchitektur • Fachgebiet Regionalplanung und Bauen im ländlichen Raum Institut Kunst-und Baugeschichte • Fachgebiet Kunstgeschichte • Fachgebiet Baugeschichte Einige neue Professoren haben ihre Tätigkeit in Karlsruhe aufgenommen. Besonders erwähnenswert hierbei ist die in Deutschland wohl bisher einmalige Einrichtung einer Professur für Architekturkommunikation, welche sich mit der gesellschaftlichen Vermittlung architektonischen Schaffens befasst. Darüber hinaus konnten eine Professur für Nachhaltiges Bauen und Integratives Entwerfen sowie eine Professur für Architekturtheorie eingerichtet werden. Struktur und Forschung der KIT-Fakultät 5 Forschungsprofil an der KIT-Fakultät : Einem ganzheitlichen Ansatz folgend impliziert Forschung im Kontext der Architektur die Verknüpfung sehr unterschiedlicher Forschungsansätze – von eher theoretischer Grundlagenforschung mit der Entwicklung neuer Methoden, Modelle und Technologien bis hin zur konkreten Anwendung innovativer Methoden und Technologien in der planerischen und baulichen Praxis. Auch der Transfer der erarbeiteten Forschungsergebnisse im Rahmen der forschungsnahen Lehre stellt einen wichtigen Aspekt dieses Spektrums dar. Inhaltliche Handlungsfelder unserer Forschung fokussieren auf die Optimierung von Bauwerken und städtischen Systemen selbst mit der Entwicklung innovativer gestalterischer und konstruktiver Planungslösungen, Gebäudekomponenten sowie technischer und bauphysikalischer Systeme. Einem nachhaltigen Ansatz folgend steht dabei der gesamte Lebenszyklus eines Bauwerks bzw. eines Systems im Mittelpunkt. Eine wichtige Basis ist dabei die Analyse baugeschichtlicher Zeugnisse und die daraus abgeleiteten Erkenntnisse. Ein weiteres Handlungsfeld ist auf der Ebene des Prozesses zu sehen. So stellt die Entwicklung und Anwendung kreativer Entwurfsmethoden, integrativer Planungs- und Kooperationsmethodiken sowie innovativer, auch rechnergestützter Methoden der Formfindung und des Virtual Design einen wichtigen Schwerpunkt der Forschungsaktivitäten dar. Experimentelle Lehrprojekte ergänzen dieses Portfolio in Richtung einer forschungsnahen Lehre. Unsere Forschung im Bereich der Bauinformatik beschäftigt sich neben der Weiterentwicklung von Modellen und Technologien im Bereich der Gebäude- und Produktdatenmodellierung zudem mit der Implementierung eines durchgängigen modellgestützten Planungs-, Bau- und Nutzungsprozesses (Building Information Modelling). Quelle: http://www.arch.kit.edu/forschung/index.php 6 4 Gegenstände der Ausbildung und Berufsbild des Architekten 4.1 Was ist Architektur? So leicht diese Frage sich stellen lässt, so schwierig scheint ihre Beantwortung, gibt es doch eine Vielzahl an Definitionen, die der Architektur unterschiedliche Aufgaben zuordnen. Grundsätzlich zielt Architektur als Ingenieurwissenschaft auf das planerische Entwerfen und Gestalten von Bauwerken. Die Wechselbeziehungen zwischen Mensch, Zeit und Raum, welche einem permanenten Wandel unterworfen sind, bilden den Kern des Architekturbegriffs. Baustile prägen die Gesellschaft und umgekehrt; Architektur ist fester Bestandteil des sozialen Raums. Architektur bezeichnet das Berufsfeld der Architekten, meint das Ergebnis ihres Wirkens, ist wissenschaftliche Disziplin und trägt somit zur theoriegeleiteten Wahrheitsfindung bei. Architektur ist vor allem aber Kunst und Vision, in stetem Ringen mit ihrer Durchführbarkeit in der Realität. Eine eindeutige Definition kann es schon deshalb nicht geben, da hierfür zunächst die Frage beantwortet werden müsste, was Kunst denn sei. Spätestens seit dem 19. Jahrhundert erweitert sich der Architekturbegriff um die Dimension des Funktionalistisch zweckhaften. Der Dualismus von künstlerischer Ästhetik und Funktionalismus prägt bis heute das Theorieverständnis der Disziplin. 4.2 Das Berufsbild des Architekten Der berufliche Aufgabenbereich umfasst die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Gebäuden und Gebäudegruppen, Innenräumen, Stadtteilen bis hin zu ganzen Siedlungsräumen und gliedert sich in neun verschiedene Arbeitsschritte. Diese sind im Leistungsbild der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (§ 15 (2) HOAI) relativ genau beschrieben und bleiben im Prinzip bei jeder Planungsaufgabe gleich: Grundlagenermittlung (Ermittlung der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung) Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) Entwurfsplanung (Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe) Genehmigungsplanung (Erarbeiten und Einreichen der Unterlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen) Ausführungsplanung (Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung) Gegenstände der Ausbildung und Berufsbild des Architekten 7 Vorbereitung der Vergabe (Massenberechnung und Aufstellung der zu erbringenden Leistungen in sog. Leistungsverzeichnissen) Mitwirkung bei der Vergabe (Ermittlung der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe) Objektüberwachung (Bauleitung einschließlich Zeitplan, Aufmaß1 und Abrechnung) Objektbetreuung und Dokumentation (Überwachung der Beseitigung von Mängeln innerhalb der Gewährungsfristen und Dokumentation des Gesamtergebnisses). Die Art und Weise der Bearbeitung dieser Teilschritte, ihre arbeitsteilige Zergliederung und ihr relativer Anteil an der Gesamtplanung unterliegen jedoch einer Reihe von Veränderungen, aus denen sich auch Auswirkungen auf das Qualifikations- und Tätigkeitsprofil der Architekten ergeben. -Das Berufsbild des Architekten ist im Wandel. In den vergangenen Jahren sind zu den klassischen Aufgabengebieten eine ganze Reihe neuer Tätigkeitsfelder hinzugekommen. Insbesondere die Auseinandersetzung mit bereits bestehenden Bauwerken und Strukturen nimmt einen immer größeren Raum des Arbeitsspektrums ein. Demgegenüber erweist sich das bis vor einigen Jahren noch vorherrschende Planen von Neubauten „auf der grünen Wiese“ zunehmend als Ausnahme. Architekten sind tätig als: - Freiberufler (mit eigenem Architekturbüro) - Angestellte in Architekturbüros - Angestellte in der Bauwirtschaft - Angestellte bei Wohnungsbau- und Immobiliengesellschaften - Angestellte oder Beamte bei Behörden - Angestellte oder Beamte in Hochschullehre und -forschung - Freiberufliche Gutachter/Sachverständige Alternative Berufsfelder für Architekten sind: - Facility Management (Verwaltung/Bewirtschaftung von Gebäuden und Einrichtungen) - Projektentwicklung und -management - Bestandsaufnahme bei Sanierungsvorhaben - Energetische und ökologische Gutachten - Ökologisches Bauen - Sachverständiger für Schall-, Wärme- und Brandschutz - Vermögensberatung - Softwareentwicklung (z.B. CAD-Programme) 1 Aufmaß meint die Ermittlung des Umfangs von Bauleistungen durch Messen der Objekte. 8 Darüber hinaus findet man Architekten auch in Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie bei Verlagen und Zeitschriften. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich Informationen zu Beruf, Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Erwerbstätigen in Deutschland, die von der Bundesarchitektenkammer übersichtlich in Tabellen und Grafiken im Netz dargestellt werden. Entwicklung der Erwerbstätigenzahlen bei Architekten und Stadtplanern Architekten und Raumplaner nach beruflichem Ausbildungs-/Hochschulabschluss Architekten und Raumplaner nach Altersgruppe Erwerbstätige mit einem (Fach-)Hochschulabschluss im Bereich der Architektur nach Altersgruppen Architekten und Raumplaner nach normalerweise je Woche geleisteten Arbeitsstunden Architekten und Raumplaner nach monatlichem Nettoeinkommen Monatliches Nettoeinkommen von Erwerbstätigen mit einem (Fach-)Hochschulabschluss im Bereich der Architektur Architekten und Raumplaner nach Stellung im Beruf Stellung im Beruf von Erwerbstätigen mit einem (Fach-)Hochschulabschluss im Bereich der Architektur Architekten und Raumplaner nach Geschlecht Architekten und Raumplaner nach Wirtschaftsunterbereichen Quelle: http://www.bak.de/architekten/wirtschaft-arbeitsmarkt/ – Daten und Fakten / Erwerbstätigenstatistik Voraussetzungen für das Studium 9 5 Voraussetzungen für das Studium In einem gestalterischen Studiengang ist künstlerisches Geschick zweifelsohne vorteilhaft. Auch sollte man über gute Grundkenntnisse der Bau- und Kunstgeschichte verfügen, wie sie beispielsweise im Kunstunterricht der gymnasialen Oberstufe vermittelt werden. Da das Architekturstudium eine Ausbildung zum Ingenieur darstellt, bildet die Physik eine wesentliche Grundlage des Studiums, etwa, wenn es um die Bestimmung mechanischer und statischer Kräftewirkungen von Bauteilen geht. Auch die Mathematik ist Basiswissenschaft der Architektur – und dies in zweierlei Hinsicht: Einerseits hilft Geometrie das räumliche Vorstellungsvermögen zu verbessern. Andererseits sind gute mathematische Kenntnisse bei der Ermittlung von Baukosten, vor allem aber für bauphysikalische Berechnungen vorteilhaft. Hilfreich für das Studium sind auch informationstechnische Kenntnisse. Dabei steht die Rechneranwendung, etwa bei architekturspezifischen Programmen (CAD), im Vordergrund. Einblicke gibt die Darstellung der Forschungsgebiete des Fachgebiets Building Lifecycle Management (BLM) der KIT-Fakultät für Architektur. http://blm.ieb.kit.edu/694.php Die Beherrschung der englischen Sprache ist für ein Architekturstudium ebenfalls von Bedeutung, da diese im Allgemeinen Fachsprache der Natur- und Ingenieurwissenschaften ist. Nicht selten steht Fachliteratur nur in Englisch zur Verfügung. Die Studierenden sollten diese deshalb rasch lesen und verstehen können. Genügend Fremdsprachenkenntnisse kommen zudem einem interdisziplinären Arbeiten in internationalen Teams aufgrund der zunehmenden globalen Ausrichtung von Projekten und Aufgaben spätestens nach der Ausbildung entgegen. 2 Neben den schulischen Vorkenntnissen sind bestimmte Fertigkeiten und Interessen für das Studium der Architektur von Belang. Wichtig ist vor allem die Lust am und die Motivation für ein Studium und das damit verbundene Lernen sowie eine relativ hohe individuelle Leistungsbereitschaft, Ausdauer, Belastbarkeit und das Interesse an der Planung und Organisation von Bauprojekten. Das planerisch-selbstorganisierte Arbeiten bildet einen wesentlichen Schwerpunkt späterer Berufstätigkeit. Kreativität spielt beim Entwerfen und Gestalten von Bauwerken eine genauso bedeutsame Rolle wie Kontaktstärke (Auftragsakquise) und Kommunikationsfähigkeit (Verhandlungen, Kundenberatung). 2 Das Sprachenzentrum des KIT bietet Kurse in Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Schwedisch, Niederländisch, Portugiesisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Chinesisch, Japanisch und Deutsch als Fremdsprache an. 10 Mehr und mehr werden für gut ausgebildete Hochschulabsolventen sogenannte Schlüsselqualifikationen relevant, also solche zusätzlichen Fertigkeiten, welche nicht direkt über das Fachstudium vermittelt werden und die in einer Zeit, in der Wissen immer schneller veraltet, als wichtige Auswahlkriterien für künftige Arbeitgeber gelten. Diese Aussagen gelten für Architekten in besonderem Maße, ist deren Arbeitsmarktsituation doch bereits seit vielen Jahren als mehr oder weniger kritisch zu betrachten. Zu Schlüsselqualifikationen zählen Persönlichkeits-, Sozial- und Methodenkompetenzen, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Führungsfähigkeit, Leistungsfähigkeit, Motivationsfähigkeit, Urteilsfähigkeit und Präsentationsfähigkeit. Das Karlsruher Institut für Technologie bietet im sogenannten House of Competence Veranstaltungen zur Vermittlung dieser Qualifikationen an, welche beim Erlangen einer Arbeitsstelle, aber auch im täglichen beruflichen wie privaten Umgang miteinander sehr hilfreich sind. Das House of Competence (HoC) ist die zentrale, forschungsbasierte Einrichtung im Bereich fachübergreifender Kompetenzentwicklung am KIT. Zur fachübergreifenden Kompetenzentwicklung im Allgemeinen sowie zum medialen Lernen und der Lehrerbildung im Besonderen leistet das HoC Forschungsarbeit und erbringt darauf basierend Lehr- und Beratungsangebote sowie zusätzliche Services, sowohl grundlagen- als auch drittmittelfinanziert. Für die Hauptzielgruppe der Studierenden stellt das HoC ein Veranstaltungsprogramm im Bereich ‚Schlüsselqualifikationen‘ (SQ) im Umfang von rund 90 Kursen pro Semester in folgenden Schwerpunkten zur Verfügung: Lernen organisieren Präsentieren und kommunizieren Methodisch arbeiten Wissenschaftliches Schreiben Perspektive Arbeitswelt Zum HoC gehören folgende Einrichtungen: Zentrum für Mediales Lernen (ZML), Zentrum für Lehrerbildung (ZLB), LernLABOR, MedienLABOR, MethodenLABOR, SchreibLABOR Unter http://www.hoc.kit.edu/lehrangebot.php → Schlüsselqualifikationen findet man die Veranstaltungen, welche auch im Rahmen des Studiums anerkannt und im Abschlusszeugnis aufgeführt werden können. Eine solche Anerkennung ist mit der KIT-Fakultät für 3 Architektur zu klären. Der Studienplan Architektur sieht die Belegung überfachlicher Seminare aus dem Lehrangebot des HoC verbindlich vor. 3 Für die Anerkennung ist das Fakultätsprüfungsamt der KIT-Fakultät für Architektur zuständig. Ansprechpartner finden Sie in Kapitel 12.2. Der Weg zum Studium 11 6 Der Weg zum Studium Bitte beachten Sie: der hier dargestellte Bewerbungsablauf gilt für das Wintersemester 2015/16. Für 2016/17 kann ein anderes Verfahren relevant sein. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Bewerbung, u.a. bietet das zib regelmäßige Gruppenberatungen zum Thema „Bewerbung und Zulassung“ an. 6.1 Bewerbung und Zulassung zum Bachelor Studiengang Die Studienplätze für den grundständigen Bachelorstudiengang Architektur werden über das Bewerberportal des KIT vergeben. Im dialogorientierten Serviceverfahren werden die Zulassungen für das 1. Fachsemester über die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert. Studienplätze für den konsekutiven Masterstudiengang Architektur werden direkt vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vergeben. Während das Bachelorstudium planmäßig nur zum Wintersemester eines jeden Studienjahres begonnen werden kann, ist die Aufnahme des Masterstudiums sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Die Zulassungsverfahren für den Bachelor-Studiengang In einer eigenen Serie stehen Video-Tutorials zu den Themen rund um die Hochschulzulassung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) am KIT online zur Verfügung: Youtube Videokanal: zibkarlsruhe a) Registrierung Deutsche und EU-Bewerber müssen sich zunächst bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben – www.hochschulstart.de. – im Verfahren für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung. Im Rahmen eines Dialogorientierte Serviceverfahrens zwischen der Stiftung für Hochschulzulassung und dem KIT werden Mehrfachbewerbungen berücksichtig, um die Zulassungschancen am Studienort der Wahl zu verbessern. b) Bewerbung und Zeitplan Die Bewerbung erfolgt über das Bewerberportal des KIT. www.kit.edu Das Dialogorientierte Serviceverfahren besteht aus vier Phasen, für die unterschiedliche Zeiträume und Fristen zu beachten sind. Im Anschluss hieran finden zwei sogenannte Clearingverfahren statt, in denen Studienplätze, die bis dahin noch nicht vergeben werden konnten, verteilt werden. 12 Hier finden Sie die Daten der Verfahrensphasen und der Clearingverfahren zum Wintersemester im Überblick: Bewerbungsphase (Mai / Juni – 15.7.) Koordinierungsphase 1 (16.7. – 15.8.) ) Während dieser Phase können Ihnen Zulassungsangebote unterbreitet werden. Bewerber, die ihr Studium am KIT aufnehmen wollen, können jetzt die Annahme des Studienplatzes erklären. Entscheidungsphase (16.8.-18.8.) In der Entscheidungsphase haben Sie die Möglichkeit, sich entweder für die Annahme eines der gegebenenfalls bisher eingegangenen Zulassungsangebote zu entscheiden oder an der folgenden Koordinierungsphase 2 teilzunehmen. Für die Teilnahme an der Koordinierungsphase 2 ist die Priorisierung Ihrer Bewerbungen hier letztmalig möglich. Koordinierungsphase 2 (19.8.-24.8.)) In der Koordinierungsphase 2 wird für den Bewerber die optimale Zulassungsmöglichkeit anhand Ihrer persönlichen Prioritätenliste ermittelt Clearingverfahren 1 (29.08. - 03.09.)) Clearingverfahren 2 (25.09. - 28.09.) Zur Vergabe noch freier Studienplätze werden zwei Clearingverfahren ausgerichtet. In diesen zwei Clearingverfahren werden noch nicht vergebene Studienplätze unter Bewerberinnen und Bewerbern verlost. Die Clearingverfahren stehen allen Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung, auch solchen, die bereits einen Studienplatz erhalten haben. Ein erhaltener Studienplatz geht durch die Teilnahme an den Clearingverfahren nicht verloren. Diese Teilnahme erfolgt nicht automatisch. Für ein Clearingverfahren ist eine erneute Bewerbung auf ein Studienangebot über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de erforderlich. Start der Orientierungsphase – O-Phase Anfang Oktober – Datum unter http://www.asta-kit.de/o-phase Vorlesungsbeginn: 16.10.2017 Der Weg zum Studium 13 c) Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren im Bachelor Studiengang Architektur Zulassungsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang Architektur ist die allgemeine Hochschulreife. Der Studiengang ist zudem zulassungsbeschränkt. Derzeit stehen 156 Studienplätze zur Verfügung. Nach Abzug der Vorabquoten für Härtefalle (5 %), Ausländer (10 %) für die Auswahl nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse (1%) und Zweitstudienbewerber (2 %) werden 10 % der Studienplätze an die Bewerber mit der längsten Wartezeit vergeben. 90 % der Studienplätze werden über ein Auswahlverfahren verteilt. Das Auswahlverfahren basiert auf den schulischen Leistungen der Bewerber sowie auf sogenannten sonstigen Leistungen. Aufgrund dieser Leistungen wird eine Rangfolge nach Punkten gebildet. Zum Verfahren der Bewertung der schulischen sowie der sonstigen Leistungen sind nachfolgende die § 7, § 8 und § 9 der Auswahlsatzung abgedruckt. Weitere Informationen zum Hochschulzugang besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter folgender Adresse: http://www.sle.kit.edu/vorstudium/hochschulzugang-berufstaetige.php Informationen zur Deltaprüfung (Hochschulzugang mit Fachhochschulreife / fachgebundener Hochschulreife) werden ergänzt: http://www.sle.kit.edu/vorstudium/deltapruefung.php § 7 Allgemeine schulische Leistungen (1) Die allgemeinen schulischen Leistungen werden wie folgt berechnet: 1. Die Summe der in der Hochschulzugangsberechtigung erreichten Punkte wird 4 durch 56 bzw. 60 geteilt (max. 15 Punkte). Bei der Berechnung der sich hieraus ergebenden Zahl wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. 2. Die in der gymnasialen Oberstufe in den Fächern 4 Bei älteren Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei neueren Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt. 14 3. a) Deutsch, b) Mathematik, c) der bestbenoteten, fortgeführten Fremdsprache (bei mehreren Fremdsprachen wird zunächst vorrangig der in allen vier Schulhalbjahren der Oberstufe belegte Kurs, sodann vorrangig der mit dem besten Ergebnis abgeschlossene Kurs gewertet), d) einem Fach aus dem künstlerischen Bereich (Kunst, Gestalten, Musik) (bei mehreren belegten Fächern aus diesem Bereich wird zunächst der in den letzten vier Schulhalbjahren belegte Kurs, sodann vorrangig der mit dem besten Ergebnis abgeschlossene Kurs bewertet), e) einem Fach aus dem geisteswissenschaftlichen Bereich (Geschichte, Soziologie, Philosophie) (bei mehreren belegten Fächern aus diesem Bereich wird zunächst der in den letzten vier Schulhalbjahren belegte Kurs, sodann vorrangig der mit dem besten Ergebnis abgeschlossene Kurs bewertet) erreichten Punkte (max. 15 Punkte) werden unabhängig davon, ob das Fach in allen vier Schulhalbjahren belegt wurde oder es in die allgemeine Durchschnittsnote eingegangen ist (geklammerter Wert) addiert und durch 20 geteilt. Der Teiler verringert sich um die Zahl der Schulhalbjahre, für die keine Halbjahrespunktzahlen ausgewiesen sind. Bei der Berechnung der sich hieraus ergebenden Punktzahl wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. (2) Ausländische Noten sollen in angemessener Weise umgerechnet werden; soweit die Kultusministerkonferenz Richtlinien für die Umrechnung entwickelt hat, sollen diese für die Umrechnung herangezogen werden. Ist Deutsch nicht Landessprache, tritt das in der Landessprache erzielte Ergebnis an die Stelle des im Fach Deutsch erzielten Ergebnisses; in diesem Fall kann Deutsch als Fremdsprache gewertet werden. § 8 Sonstige Leistungen Die Mitglieder der Auswahlkommission bewerten die sonstigen Leistungen gesondert auf einer Skala von 0 bis 15. Dabei werden die folgenden Kriterien berücksichtigt, sofern sie über die Eignung des Bewerbers für das angestrebte Studium besonderen Aufschluss geben: 1. eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf und bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie praktische Tätigkeiten, 2. besondere fachrelevante Vorbildungen, 3. außerschulische Leistungen und Qualifikationen. Aus der Summe der von den einzelnen Mitgliedern vergebenen Punktzahlen wird das arithmetische Mittel berechnet (max. 15 Punkte), wobei nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt wird; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Der Weg zum Studium 15 § 9 Auswahlentscheidung und Mitteilung des Ergebnisses (1) Auf der Grundlage einer für jeden Bewerber zu ermittelnden Gesamtpunktzahl wird durch die Auswahlkommission eine Rangliste erstellt, wobei die für die schulischen Leistungen ermittelten Punktzahlen und die für die sonstigen Leistungen ermittelte Punktzahl gleich gewichtet in die abschließende Gesamtpunktzahl einfließen (max. 15+15+15=45 Punkte). Bei der Berechnung der Gesamtpunktzahl wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. (2) Die Entscheidung über die Auswahl trifft der Rektor aufgrund der von der Auswahlkommission aufgestellten Rangliste. Bei Ranggleichheit gilt § 16 HVVO. (3) Bewerber, die zugelassen werden können, erhalten vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) einen Zulassungsbescheid. (4) Erreicht der Bewerber nach der Durchführung des Auswahlverfahrens keine Zulassung, wird ihm das Ergebnis des Auswahlverfahrens schriftlich mitgeteilt. Der Bescheid ist zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. 16 Quelle: Die Auswahlsatzung ist architektur-details.php zu finden. 1 2 unter http://www.sle.kit.edu/vorstudium/bachelor- 3 4 5 6 8 Bewerbungen Zulassungen Zulassungsquote der Bewerber Einschreibungen Auswahlpunkte Wartezeit Grenzwerte Studienplätze Zulassungsstatistik 7 07/08 156 523 420 80% 130 16,30 3/3,0 08/09 156 605 605 100% 131 Alle zugelassen 09/10 156 648 520 80% 139 10/11 156 602 593 100% 188 11/12 156 838 377 44,00% 132 21,2 4/2,4 12/13 156 853 398 47,00% 127 19,6 2/2,4 13/14 156 841 430 51,00% 146 20,6 3/3,1 14/15 156 667 432 65% 155 16,2 3/3,2 15/16 156 137 16,1 4/3.1 16/17 156 156 17,0 2/2,9 WS 16,2 3/3,1 Alle zugelassen Der Weg zum Studium 17 6.2 Bewerbung und Zulassung zum Master Studiengang Eine Bewerbung ist sowohl zum Winter-, als auch zum Sommersemester möglich. Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 15.07. (Ausschlussfrist!) Bewerbungsschluss für das Sommersemester ist der 15.01. (Ausschlussfrist!) Der Masterstudiengang ist zulassungsbeschränkt. Für das gesamte Studienjahr 2016 wurden 94 Studienplätze beantragt. Quelle: Die Auswahlsatzung ist unter http://www.sle.kit.edu/vorstudium/masterarchitektur-details.php zu finden. Der Masterstudiengang ist zulassungsbeschränkt. Notwendig für das Auswahlverfahren sind: Ein erfolgreicher Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger Abschluss an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder ausländischen Hochschule, wobei das Studium mit einem Mindestumfang von 180 ECTSPunkten und mit einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit in dem Studiengang Architektur oder einem verwandten Studiengang absolviert worden sein muss. Das Fach „Entwerfen“ muss dabei mit mindestens 60 ECTS-Punkten belegt worden sein. Ferner wird ein 12-wöchiges Büropraktikum vorausgesetzt. Fehlt das zwölfwöchige Berufspraktikum kann der Bewerber im Einzelfall trotzdem unter der Auflage zugelassen werden, dass er das Praktikum bis zum Beginn des dritten Fachsemesters des Masterstudiengangs erfolgreich absolviert. Die Erfüllung der Auflage ist spätestens zur Rückmeldung in das vierte Fachsemester nachzuweisen. Eine Entwurfs- oder Projektmappe als wissenschaftspraktische Übung. Das Einreichen der Mappe geschieht zu einem gesonderten Termin, den die KIT-Fakultät vier Wochen vor dem Abgabetermin bekannt gibt. Die Entwurfs- oder Projektmappe soll aus 3-4 Arbeitsproben bestehen: Aus der Abschlussarbeit des grundständigen Bachelorstudiums sowie weiteren selbstgewählten eigenen Arbeiten aus dem Bachelorstudium. Die Entwurfs- oder Projektmappe ist im Format DIN A4, einseitig bedruckt und mit max. 20 Seiten einzureichen. Unter den Bewerbern, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erstellt die Zugangs- und Auswahlkommission aufgrund der Studienleistungen max. 20 Punkte des Ergebnisses eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests in Form der Vorlage einer Entwurfs- bzw. Projektmappe max. 70 Punkte der sonstigen und beruflichen Leistungen max. 10 Punkte 18 eine Rangliste, wobei die für die Gesamtnote der akademischen Abschlussprüfung ermittelte Punktzahl, die für den fachspezifischen Studierfähigkeitstest ermittelte Punktzahl und die für die sonstigen und beruflichen Leistungen ermittelte Punktzahl zu einer Gesamtpunktzahl addiert werden. Die von den Bewerbern eingereichte Projekt- und Entwurfsmappe wird nach Abschluss der Verfahren zurück gesandt. Die Rücksendung durch den Studierendenservice erfolgt in der Regel nicht vor dem 1. Oktober bzw. ab 1. April des jeweiligen Semester, für das die Bewerbung eingereicht wurde. Fehlt das zwölfwöchige Berufspraktikum kann der Bewerber/in im Einzelfall trotzdem unter der Auflage zugelassen werden, dass er das Praktikum bis zum Beginn des dritten Fachsemesters des Masterstudiengangs erfolgreich absolviert. Die Erfüllung der Auflage ist spätestens zur Rückmeldung in das vierte Fachsemester nachzuweisen. Vgl. Satzung zur Änderung der Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Architektur am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vom 17.12.2014 sowie Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Architektur am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vom 25.5.2012, http://www.sle.kit.edu/vorstudium/master-architektur-details.php Folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Zahl der Bewerbungen sowie die Zahl der zugelassenen Bewerber/innen für den Masterstudiengang Architektur Sem Bewerber/innen Zulassungen Immatrikulierte Studierende Ings. D EU+Ausl Insgs D EU+Ausl. Insg D EU+Ausl. SS 14 102 44 58 38 18 20 46 31 15 WS 14/15 206 178 128 129 107 22 95 86 9 SS 15 k.A WS 15/16 Der Weg zum Studium 19 Höhersemestrige Bewerber, also Hochschulwechsler und Quereinsteiger, können sich sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester bewerben. Die Zulassungsbeschränkung im Bachelor- und Masterstudiengang Architektur besteht auch für die höheren Semester. Bewerber, die ein Fachhochschul- oder Berufsakademiestudium in einschlägiger Fachrichtung absolviert oder begonnen haben, werden nicht nur zum Wintersemester, sondern auch zu einem Sommersemester zugelassen, wenn sie nach Prüfung des Einzelfalls aufgrund der Feststellung der Gleichwertigkeit von bestimmten Prüfungs5 vorleistungen und Prüfungsleistungen befreit worden sind. Deutsche und Ausländer mit deutscher Hochschulreife („Bildungsinländer“) bewerben sich beim Studierendenservice des KIT in einem ersten Schritt online unter http://www.sle.kit.edu/vorstudium/bewerbung.php. Erläuterungen zur Online-Bewerbung finden Sie ebenfalls auf genannter Website. Die Online-Bewerbung wird in der Regel Anfang Juni (bzw. Mitte Dezember für Bewerbungen in ein höheres Semester oder zum Masterstudium) freigeschaltet. Zusätzlich zum Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars muss der Bewerbungsantrag mit den dort genannten Unterlagen auf dem Postweg an den Studierendenservice gesandt werden: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Campus Süd - Studierendenservice Kaiserstraße 12 76131 Karlsruhe Bewerbungsschluss für den Bachelorstudiengang Architektur ist für das Wintersemester jeweils der 15. Juli, für den Masterstudiengang Architektur für das Wintersemester der 15. Juli, für das Sommersemester der 15. Januar. Es handelt sich dabei stets um Ausschlussfristen. Zu spätestens diesen Zeitpunkten müssen alle notwendigen Unterlagen beim Studierendenservice eingegangen sein. Ausländer aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, richten in demselben Zeiträumen ihre Bewerbung an: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Campus Süd International Students Office Adenauerring 2 D - 76131 Karlsruhe 5 Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss der KIT-Fakultät für Architektur zuständig. Ansprechpartner finden Sie in Kapitel 12.2. 20 Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung können sich nur bewerben, wenn das ausländische Zeugnis als einem deutschen Hochschulreifezeugnis gleichberechtigt anerkannt ist. Bewerber mit einem Wohnsitz in BadenWürttemberg oder einem Wohnsitz im Ausland wenden sich daher an das Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. 7 Schule und Bildung, Anerkennungsstelle, Postfach 103642, 70031 Stuttgart, Tel.: 0711/904-40-700. Bewerber mit einem Wohnsitz in einem anderen Bundesland wenden sich an die Schulbehörde, die für den Wohnort im entsprechenden Bundesland zuständig ist. Sollte das Reifezeugnis nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen, so muss eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beigefügt werden. Zusätzlich müssen Ausländer, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland die Hochschulreife erworben haben, möglichst bereits bei der Bewerbung, spätestens jedoch vor Aufnahme des Studiums genügend deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Die erforderlichen Sprachkenntnisse können durch folgende Prüfungen nachgewiesen werden DSH2 (es werden nur HRK akkreditierte DSH-Prüfungen anerkannt) TestDaF 4444 (mindest. 4x4) DSD 2 der deutschen Auslandsschulen Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung Goethe-Zertifikat C2 telc Deutsch C1 Hochschule ÖSD C1 Vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit sind folgende Personen befreit: 1. Inhaber eines Schulabschlusses, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht 2. Inhaber des „Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz - Stufe II“(DSD II) 3. Inhaber eines Zeugnisses über die bestandene „Zentrale Oberstufenprüfung“ (ZOP) des Goethe-Instituts, die in Deutschland von einem Goethe-Institut oder im Ausland von einem Goethe-Institut oder einer Institution mit einem Prüfungsauftrag des Goethe-Instituts abgenommen wurde 4. Inhaber des „Kleinen Deutschen Sprachdiploms“ oder des „Großen Deutschen Sprachdiploms“, die vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-MaximiliansUniversität München verliehen werden. Der Weg zum Studium 21 6.3 Vorwegauswahl Alle Studieninteressierten des Bachelorstudienganges, die einen freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, freiw. soz./ökolog. Jahr, Entwicklungshilfe auf Zeit bis zur Dauer von drei Jahren absolvieren, können sich schon während dieser Zeit bewerben. An Universitäten in Baden-Württemberg wird die Zulassung im Wege einer Vorwegauswahl nämlich nur denjenigen ermöglicht, die einen Zulassungsbescheid aufgrund ihrer ersten Bewerbung während des Dienstes bzw. während einer der genannten Tätigkeiten erhalten hatten. Im dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) können Bewerber ein Zulassungsangebot zurückstellen lassen. Eine Rückstellung im Sinne des Serviceverfahrens schützt das Recht einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers, seine Zulassung aufgrund eines zu leistenden Dienstes erst zu einem späteren Zeitpunkt wahrzunehmen. Hierunter fallen Dienste nach Artikel 12a des Grundgesetzes, Entwicklungsdienste nach dem Entwicklungshelfergesetz, Jugendfreiwilligendienste im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten und die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen. Dieser Sachverhalt wird allerdings nur dann relevant, wenn für den Studiengang Zulassungsbeschränkung herrscht, was aktuell bei Architektur der Fall ist. Der Anspruch auf Vorwegauswahl erlischt, wenn die Zulassung nicht spätestens zum zweiten auf die Beendigung des Dienstes folgenden Bewerbungsverfahren beantragt wird. Dabei muss nachgewiesen werden, dass der Dienst oder die Tätigkeit bereits beendet ist oder bei einer Bewerbung für das Wintersemester bis 31.10. und bei einer Bewerbung für das Sommersemester bis 30.4. beendet sein wird. Die Regelung der Vorwegauswahl gilt auch für diejenigen, die ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren betreut oder gepflegt haben. 6.4 Zulassung und Einschreibung Der Bewerber erhält zunächst ein Zulassungsangebot. Wird das Zulassungsangebot über das Bewerberportal online angenommen erhält der Bewerber einen Zulassungsbescheid. Im Zulassungsbescheid werden sowohl die Fristen für die Einschreibung als auch die zur Einschreibung notwendigen Unterlagen genannt. Die genannten Fristen sind Ausschlussfristen. Die Nichteinhaltung der Fristen führt – ohne Rücksicht auf die Gründe – zur Unwirksamkeit des Zulassungsbescheides. Der zugeteilte Studienplatz ist damit verloren. Da für die Einschreibung kurze Fristen gesetzt werden, ist vom Bewerber sicherzustellen, dass der Zulassungsbescheid für das Wintersemester ab 01.08. in Empfang genommen werden kann. Der Antrag auf Immatrikulation kann im Studierendenservice während der Öffnungszeiten per Post übersandt oder persönlich unter Vorlage der im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen abgegeben werden. Lediglich Ausländer müssen zur Immatrikulation generell persönlich beim Studierendenservice erscheinen. 22 Nach der Einschreibung werden dem Studierenden das Studienbuch und die KITCard (Studentenausweis) zugeschickt. In all diesen Unterlagen ist die Matrikelnummer angegeben, unter welcher der Studierende während seiner gesamten Studienzeit am Karlsruher Institut für Technologie geführt wird. Bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit wird der Verwaltungskostenbeitrag erstattet. Unter folgender Adresse im Netz steht das Antragsformular zur Verfügung: http://www.sle.kit.edu/imstudium/gebuehren.php 6.5 Gebühren Verwaltungskostenbeitrag Die Hochschulen erheben für ihre studentenbezogenen Verwaltungsleistungen von ihren Studierenden einen Beitrag in Höhe von € 60,00 pro Semester. Er betrifft die Ausgaben für die Einrichtungen, die zur Verwaltung und Betreuung der Studierenden vorgehalten werden, jedoch nicht unmittelbar dem Lehrbetrieb zuzurechnen sind. Bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit wird der Verwaltungskostenbeitrag auf Antrag erstattet. Studierendenwerksbeitrag Der Beitrag für das Studierendenwerk Karlsruhe beträgt derzeit € 77,70. Mit der Zahlung dieses Beitrages sind Studierende zugleich haftpflichtversichert; sie sind außerdem berechtigt, die Dienste der Psychotherapeutischen Beratungsstelle des Studierendenwerkes in Anspruch zu nehmen. Die Rückzahlung des Studierendenwerkbeitrags bei einer Exmatrikulation ist nur auf schriftlichen Antrag beim Studierendenwerk Karlsruhe unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen möglich. Studierendenschaftsbeitrag Die Verfasste Studierendenschaft des KIT nimmt als eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und Gliedkörperschaft des KIT unbeschadet der Zuständigkeiten des KIT und des Studierendenwerks Karlsruhe Aufgaben nach §65 Abs. 2 LHG wahr. Um ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, erhebt die Studierendenschaft gemäß §65a Abs. 5 Sätze 2 bis 5 LHG unter Berücksichtigung sozialer Belange von ihren Mitgliedern Beiträge nach Maßgabe dieser Beitragsordnung einen Beitrag von € 5,99. Bei einer Exmatrikulation oder Rücknahme der Immatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit wird der Studierendenschaftsbeitrag auf Antrag erstattet. Der Weg zum Studium 23 6.6 Rückmeldung Studierende, die ihr Studium am Karlsruher Institut für Technologie fortsetzen wollen, müssen sich jedes Semester zurückmelden. Das Karlsruher Institut für Technologie bietet dafür Selbstbedienungsfunktionen an. Auf den Webseiten des Studienbüros gelangt man unter „Aktuelles“ zur Selbstbedienungsfunktion, über die man sich einfach, bequem und schnell rückmelden, Studienbescheinigungen ausdrucken und auch die Anschrift ändern kann. Für die Bearbeitung jeder Rückmeldung sind neben dem Studierendenwerksbeitrag, der Verwaltungskostenbeitrag sowie der Studierendenschaftsbeitrag zu entrichten. 6.7 Beurlaubung Auf Antrag können Studierende aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung). Der Antrag auf Beurlaubung soll bereits während des Rückmeldezeitraums jedoch spätestens vor Beginn der Vorlesungszeit eingereicht werden. Bei späterem Eintritt des wichtigen Grundes ist der Antrag unverzüglich zu stellen. Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht überschreiten. Ausgeschlossen sind Beurlaubungen aus Gründen, die nach Ende der Vorlesungszeit eintreten sowie Beurlaubungen für zurückliegende Semester. Auf ihren Antrag hin können Studierende beurlaubt werden, die wegen Krankheit keine Lehrveranstaltungen besuchen können und bei denen die Krankheit die Erbringung der erwarteten Studienleistungen verhindert (Attest des Arztes ist dem Urlaubsantrag beizufügen) eine praktische Tätigkeit (freiwilliges Praktikum) aufnehmen, die dem Studienziel dient. Für die Beurteilung der Frage, ob diese Tätigkeit dem Studienziel dient, ist die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der KIT-Fakultät (idR. des Praktikantenamtes bzw. Prüfungsausschusses) erforderlich. an einer ausländischen Hochschule studieren (Zulassung oder Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule ist dem Urlaubsantrag beizufügen) Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr ableisten (Bescheid der Behörden ist dem Urlaubsantrag beizufügen) sich in Mutterschutz/Elternzeit befinden: Studierende können Schutzzeiten entsprechend dem Mutterschutzgesetz und Elternzeit entsprechend dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in Anspruch nehmen; hierfür sind Sie auf Antrag zu beurlauben. Sie sind dann berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen und Hochschuleinrichtungen zu nutzen. 24 einen sonstigen wichtigen Grund vorweisen können: Zum Beispiel wenn Sie ihren Ehegatten oder einen in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten, der hilfsbedürftig im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes ist, pflegen oder versorgen (eine formlose Begründung sowie bestätigende Nachweise sind dem Urlaubsantrag beizufügen) Beurlaubte Studierende nehmen an der Selbstverwaltung der Hochschule teil. Sie sind berechtigt, Hochschuleinrichtungen zu benutzen und Prüfungsleistungen zu erbringen, nicht jedoch Studienleistungen zu erbringen. 6.8 Beendigung des Studiums (Exmatrikulation) Die Exmatrikulation bedeutet die Beendigung des Studiums am Karlsruher Institut für Technologie und wird vom Studierendenservice durchgeführt. Studierende werden auf eigenen Antrag bei Hochschulwechsel oder freiwilligem Studienabbruch exmatrikuliert. Studierende werden „von Amts wegen“ exmatrikuliert bei Abschluss des Studiums wenn der Prüfungsanspruch erloschen ist (z.B. Fristüberschreitung oder endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung) bei nicht frist- oder sachgemäßer Rückmeldung. Für Studierende, die ihr Studium beendet haben, ist die reguläre Exmatrikulation Voraussetzung für den Erhalt des Abschlusszeugnisses. Eine Exmatrikulation „von Amts wegen“ genügt hier nicht. Unter folgender Adresse steht der Vordruck des Antrages auf Exmatrikulation zur Verfügung. http://www.sle.kit.edu/imstudium/exmatrikulation.php Das Bachelorstudium 25 7 Das Bachelorstudium Mit wissenschaftlichen Methoden an der schöpferischen Gestaltung der Welt zu arbeiten – das ist unser Ziel als Karlsruher Fakultät für Architektur am KIT. Die Studentinnen und Studenten im Studiengang Architektur bekommen im Studium Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die sie in die Lage versetzen, zukünftig den Lebensraum des Menschen maßgeblich mitzuplanen und mitzugestalten. Sie als Architekten sollen dazu beitragen, Voraussetzungen zu schaffen für ein Optimum an Umweltqualität, für Lebens- und Arbeitsbedingungen, die alle Entfaltungsmöglichkeiten für die Gesellschaft bieten. Dies setzt eine Ausbildung voraus, die die technischen Möglichkeiten, die Kenntnisse über Wirtschaftlichkeit und allem voran über das Entwerfen einer zu gestaltenden Welt vermittelt und die Sie umfassend vorbereitet auf die ständig sich wandelnden Erfordernisse Ihres Berufsstandes. Eine Stärkung von Praxis und Forschung samt der Nutzbarmachung der Erkenntnisse innerhalb der Lehre garantiert eben solch eine Ausbildung. Seit 1825 kann an unserer KIT-Fakultät Architektur mit Diplomabschluss studiert werden, ab Einführung des Bachelor- und Masterstudienganges im Wintersemester 2009/2010 mit Bachelor- oder Mastergrad. Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) hat sich im Rahmen der Umsetzung des Bolognaprozesses zum Aufbau eines Europäischen Hochschulraumes zum Ziel gesetzt, dass am Abschluss der Studierendenausbildung in der Regel der Mastergrad steht. Die am KIT angebotenen konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengänge sind daher als Gesamtkonzept mit konsekutivem Curriculum zu betrachten. Qualifikationsziele des Bachelorstudiengangs Die Ausbildungsinhalte des Bachelorstudiengangs Architektur orientiert sich im Wesentlichen an den Richtlinien der Bundesarchitektenkammer und der internationalen Vereinigungen wie UIA und AESOP. Des Weiteren hat die Bundesstiftung Baukultur die gesellschaftlichen Anforderungen an den Berufsstand klar herausgearbeitet und in einem breiten diskursiven Prozess aktualisiert. Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Architektur haben einen Überblick über die verschiedenen System- und Komplexitätsebenen des Berufsbilds erworben und sind in der Lage, die Verknüpfungen zwischen den Teilgebieten der Architektur nachzuvollziehen. Sie sind für eine Tätigkeit in den Berufsfeldern im Bereich der Architektur und der Stadtund Landschaftsplanung vorbereitet. Die Absolventinnen und Absolventen haben ein Bewusstsein und eine ausgeprägte Sensibilität für den nachhaltigen Umgang mit der Natur und Umwelt entwickelt und kennen die baukulturellen Herausforderungen, die damit verbunden sind. 26 Sie können wissenschaftliche und fachspezifische Erkenntnisse, wie eine zeitgemäße Architektur und Stadtplanung formuliert werden kann, kritisch bewerten und die Verbindung zum gesellschaftlichen Kontext herstellen. In diesem Zusammenhang sind sie in der Lage, eine eigene, wenn auch noch nicht fundierte persönliche Haltung zu entwickeln. Des Weiteren, können sie die zentralen Begriffe der Fachsprache anwenden und haben eine erste Orientierung über die aktuellen Fragestellungen des Berufsstands und der Forschungslandschaft. Sie haben ein solides und breites Grundlagenwissen in den verschiedenen Fachgebieten der Architektur gewonnen. Dazu gehören ein theoretisch künstlerisches Verständnis, technisch konstruktives Wissen, eine Sensibilität für den Kontext und eine bauhistorische und kunstgeschichtliche Bildung. Die Absolventinnen und Absolventen haben gelernt selbstständig zu denken und zu handeln. Sie sind mit den Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens vertraut und in der Lage, Probleme zu analysieren und Sachverhalte kritisch zu hinterfragen. Sie können komplexe räumliche Situationen vorstellungsmäßig durchdringen und in nachvollziehbarer, eindeutiger Art mit unterschiedlichen Werkzeugen wiedergeben. Durch die dreijährige Arbeit in den sechs Entwurfsstudios haben sie die Teamarbeit erlernt. Dabei haben sie vielfältige Erfahrungen in unterschiedlichen Gruppenkonstellationen gesammelt. Das Erschließen von Informationsquellen haben die Absolventinnen und Absolventen geübt und können die erlangten Erkenntnisse gezielt und strukturiert nutzen. Sie sind in der Lage, die daraus abgeleiteten Arbeitsergebnisse zielgruppengerecht zu präsentieren und in einer verständlichen Form zu dokumentieren. Darüber hinaus sind sie imstande, ihre Studienergebnisse in einem sogenannten Portfolio zusammenzutragen und in einer persönlichen Form aufzuarbeiten. Das Bachelorstudium 27 7.1 Aufbau des Studiengangs Der Bachelorstudiengang Architektur umfasst sechs Semester. Er schließt nach bestandener Abschlussprüfung mit dem Bachelor of Science (B.Sc.) ab. Für diesen Abschluss müssen insgesamt 180 ECTS Punkte nachgewiesen werden. Ein breit gefächertes Angebot an Lehrveranstaltungen dafür speist sich aus dem Lehrangebot von vier Instituten mit den jeweiligen Fach- und Lehrgebieten (siehe Kap. 3.): Im Bachelorstudium werden damit sowohl die wissenschaftlichen Grundlagen als auch die dazugehörigen Methodenkompetenzen vermittelt. Pro Semester wird in einem thematisch bestimmten Entwurfsstudio gearbeitet. Dabei betreut je ein Professor ein Studio persönlich. Die Entwurfsarbeiten werden von einem darauf abgestimmten Grundlagenangebot begleitet. Ziel des Studiums ist die Fähigkeit einen konsekutiven Masterstudiengang erfolgreich absolvieren sowie das erworbene Wissen berufsfeldbezogen anwenden zu können. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Sie umfasst neben den Lehrveranstaltungen die Teilnahme an Pflichtexkursionen, Prüfungen und die Bachelorarbeit. Grundsätzlich gliedert sich das Studium in Module. Jedes Modul kann aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen bestehen, die durch eine oder mehrere Prüfungen abgeschlossen werden. Der Umfang jedes Moduls ist durch Leistungspunkte gekennzeichnet, die nach erfolgreichem Absolvieren des Moduls gutgeschrieben werden. Nach Abschließen der Bachelorprüfung kann anschließend durch Zulassung zum Masterstudiengang Architektur der akademische Grad Master of Science (M.Sc.) erworben werden. Das Absolvieren des Masterstudiums soll an dieser Stelle ausdrücklich empfohlen werden, da nur derjenige in die Architektenkammer aufgenommen werden kann, der nach aktuellem Stand ein mindestens vierjähriges fachbezogenes Studium absolviert hat. Die Anerkennung von Berufsqualifikationen wird in Europa durch die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt. Danach werden Studienabschlüsse in Architektur in allen EU- und EWR-Staaten nur dann automatisch anerkannt, wenn sie im Anhang der Richtlinie aufgeführt sind. Weitere Informationen bietet die Bundesarchitektenkammer. https://www.bak.de/architekten/europa/berufsqualifikation/ 28 7.2 Aufbau des Studiengangs Die Inhalte des Bachelorstudiengangs werden in Form von Vorlesungen (V), den dazugehörigen Übungen (Ü), Seminaren (S), Entwurfsarbeiten in den unterschiedlichen Studios sowie der Bachelorarbeit vermittelt. Die Lehrveranstaltungen und die dazugehörigen Prüfungen werden den Modulen und diese wieder den Fächern zugeordnet. Es sind Modulprüfungen in folgenden Pflichtfächern abzulegen: 1. Entwerfen: Modul(e) im Umfang von 40 LP 2. Integrales Entwerfen: Modul(e) im Umfang von 14 LP 3. Bautechnik: Modul(e) im Umfang von 32 LP 4. Theoretische und historische Grundlagen: Modul(e) im Umfang von 20 LP 5. Gestalten und Darstellen: Modul(e) im Umfang von 20 LP 6. Stadt- und Landschaftsplanung: Modul(e) im Umfang von 20 LP, 7. Vertiefung: Modul(e) im Umfang von 16 LP 8. Überfachliche Qualifikationen im Umfang von 6 LP Die Festlegung der zur Auswahl stehenden Module und deren Fachzuordnung werden im Modulhandbuch getroffen. Im letzten Semester ist als weitere Prüfungsleistung die Bachelorarbeit anzufertigen. Das Bachelorstudium 29 Wie kann ein Stundenplan im ersten Semester aussehen? Hier ein Beispiel aus dem Wintersemester 2016/17: Weitere Erläuterungen zu Inhalt und Arbeitsweise in einem Studio bietet die nachfolgende Information im Netz, die von Fachgebiet Bauplanung der KIT-Fakultät für Architektur zur Verfügung gestellt wird: http://bpl.ekut.kit.edu/337.php (Fachgebiet Bauplanung) 30 7.3 Studienplan Die untenstehende Grafik zeigt in übersichtlicher Form die Zuordnung der Module/Lehrveranstaltungen auf die Semester. Auf den folgenden Seiten findet sich ein ausführlicher Studienplan mit der Zuordnung der Module zu Fächern und den jeweiligen Bedingungen und Voraussetzungen. Weitere Informationen zu den Modulen sind im Modulhandbuch zu finden.6 Quelle: http://www.arch.kit.edu/downloads/2016_Studienplan_BA_KIT-Architektur.pdf 6 http://www.arch.kit.edu/downloads/Modulhandbuch_Bachelor_WS16-17_final.pdf Das Bachelorstu udium 31 32 Quelle:: http://w www.arch.kitt.edu/downloads/16090 09_Studien nplanBachelor_web.pdff Das Bachelorstudium 33 7.4 Prüfungen Jedes Modul muss durch mindestens eine bewertete Prüfung (Modulprüfung) abgeschlossen werden. Die Modulprüfungen in Architekturgeometrie und Digitales Gestalten (4 LP), Architekturtheorie 1 (4 LP), Studio Gefüge (10 LP) und Bauphysik (4 LP) sind bis zum Ende des Prüfungszeitraums des zweiten Fachsemesters abzulegen (Orientierungsprüfung). Die Orientierungsprüfungen sollen dazu beitragen, eventuelle Fehlentscheidungen bei der Wahl des Studiengangs zu korrigieren. Wer die Orientierungsprüfungen einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters nicht erfolgreich abgelegt hat, verliert in der Regel den Prüfungsanspruch im Studiengang. Eine Zweitwiederholung der Orientierungsprüfungen ist ausgeschlossen. Studierende können eine nicht bestandene schriftliche Prüfung einmal wiederholen. Wird auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so findet eine mündliche Nachprüfung statt. Eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung derselben schriftlichen oder mündlichen Prüfung ist nur in vom Prüfungsausschuss genehmigten Fällen möglich. Ist die Bachelorprüfung bis zum Ende des 9. Fachsemesters einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht vollständig abgelegt, so erlischt in der Regel der Prüfungsanspruch. Über Ausnahmen entscheidet ebenfalls der Prüfungsausschuss. Die aktuelle Prüfungsordnung vom 26.07.2016 steht unter folgender Adresse zur Verfügung: http://www.sle.kit.edu/vorstudium/bachelor-architektur-details.php 7.5 Büropraktikum Die KIT-Fakultät für Architektur empfiehlt nachdrücklich, während des Architekturstudiums ein insgesamt sechsmonatiges Büropraktikum abzuleisten, welches geeignet ist, dem Studierenden eine Anschauung der berufspraktischen Tätigkeit des Architekten zu vermitteln. Dem Büropraktikum werden weder Leistungspunkte zugeordnet, noch geht es in die Gesamtnote ein. Allerdings kann das Praktikum bei einer Bewerbung zum konsekutiven Masterstudiengang Architektur am Karlsruher Institut für Technologie innerhalb des Auswahlverfahrens Berücksichtigung finden (vgl. Kap. 6.1). Soweit ein Büropraktikum im Bachelorstudium nachgewiesen wird, wird dieses in das Transcript of Records7 aufgenommen und dort als Sonderqualifikation vermerkt. Der Studierende setzt sich in eigener Verantwortung mit geeigneten privaten oder öffentlichen Einrichtungen in Verbindung, bei denen das Praktikum abgeleistet werden kann. Die Durchführung des Bü- 7 Das Transcript of Records ist eine Datenabschrift, in der alle Leistungen in leicht verständlicher Form aufgeführt sind. 34 ropraktikums wird bereits ab dem 4. Fachsemester des Bachelorstudiums empfohlen. Es 8 kann jedoch auch nach dem Bachelorabschluss absolviert werden. 7.6 Bachelorarbeit Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Bachelorarbeit ist, dass die/der Studierende das Fach „Entwerfen“, das Fach „Integrales Entwerfen“ und zusätzlich Modulprüfungen im Umfang von 76 LP erfolgreich abgelegt hat. Dem Modul Bachelorarbeit sind 12 LP zugeordnet. Es besteht aus der Bachelorarbeit und einer Präsentation. Die Bearbeitung und Präsentation hat nach dem vom Prüfungsausschuss vorgegebenen Zeitplan zu erfolgen. Dieser für alle Studierende einheitliche Zeitplan wird mit der Bachelorarbeit ausgegeben. Nähere Informationen sind in §14 der Prüfungsordnung unter http://www.sle.kit.edu/vorstudium/bachelor-architektur-details.php und im Modulhandbuch http://www.arch.kit.edu/downloads/Modulhandbuch_Bachelor_WS16-17_final.pdf. Zu finden. 8 Sofern das Praktikum nach dem Bachelorstudium absolviert wird, können verschiedene Probleme bezüglich BAföG, Versicherungen usw. auftreten. Eine Entscheidung darüber, ob das Praktikum innerhalb des Studiums oder nach dessen Beendigung absolviert werden soll, bedarf deshalb einer genauen Abwägung. Das Masterstudium 35 8 Das Masterstudium Der Masterstudiengang Architektur umfasst vier Semester. Er schließt nach bestandener Abschlussprüfung mit dem Master of Science (M.Sc.) in der Architektur ab. Für diesen Abschluss müssen insgesamt 120 ECTS-Punkte nachgewiesen werden. Während des Studiums sollen die im Bachelorstudium erworbenen wissenschaftlichen Qualifikationen weiter vertieft werden. Ein breit gefächertes Angebot an Lehrveranstaltungen dafür speist sich aus dem Lehrangebot von vier Instituten mit den jeweiligen Fach- und Lehrgebieten (vgl. Kap. 3.): Das Masterstudium entspricht in vielerlei Hinsicht einem Projektstudium. So ist in jedem Semester ein Projekt inklusive einer dazugehörigen Vertiefung zu bearbeiten. Insgesamt verfügen die Studierenden bei der Auswahl der Projektthemen über eine große Wahlfreiheit. Auch bei der Belegung von Lehrveranstaltungen bestehen vielfaltige Wahlmöglichkeiten. Allerdings ist es ratsam, vor Auswahl der Kurse eine studienfachliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Studierenden bei der Aufstellung eines individuellen Studienplans im Sinne einer möglichen Profilierung bis hin zur Masterarbeit unterstützt. 8.1 Aufbau des Studiengangs/ Studienplan Auch die Inhalte des Masterstudiengangs werden in Form von Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Seminaren (S) und Entwurfsarbeiten vermittelt. Die Lehrveranstaltungen und die dazugehörigen Prüfungen werden den Modulen und diese wieder den Fächern zugeordnet. 36 Die untenstehende Grafik zeigt in übersichtlicher Form eine mögliche Zuordnung der Module/Lehrveranstaltungen auf die Semester. Auf den folgenden Seiten findet sich ein ausführlicher Studienplan mit der Zuordnung der Module zu Fächern und den jeweiligen Bedingungen und Voraussetzungen. Quelle: http://www.arch.kit.edu/downloads/2016_Studienplan_MA_KIT-Architektur.pdf Das Masterstud dium 37 38 Quelle:: http://www w.arch.kit.ed du/downloa ads/160909_ _Studienpla anMaster_w web.pdf Das Masterstudium 39 Wesentlich für das Studium ist das Modulhandbuch des Masterstudiengangs Architektur. Es beinhaltet die Beschreibung der einzelnen Module, ihre Abhängigkeiten untereinander, die Lernziele, die Art der Leistungsnachweise, welche erbracht werden müssen, sowie den Umfang an Leistungspunkten, die nach erfolgreicher Teilnahme gutgeschrieben werden: http://www.arch.kit.edu/downloads/Modulhandbuch_Master_WS16-17_final.pdf 8.2 Prüfungen Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen sowie dem Modul Masterarbeit. Es sind Modulprüfungen in folgenden Pflichtfächern abzulegen: 1. Entwerfen: Modul(e) im Umfang von 40 LP darunter die Pflichtmodule „Entwurf Hochbau 1“ und „Entwurf Städtebau 1“ 2. Entwurfsvertiefung: Modul(e) im Umfang von 12 LP, darunter das Pflichtmodul „Tragwerksplanerische Entwurfsvertiefung“ 3. Bautechnik: Modul(e) im Umfang von 4 LP 4. Geschichte, Kunst und Theorie: Modul(e) im Umfang von 4 LP 5. Gebäudeplanung: Modul(e) im Umfang von 4 LP 6. Stadt- und Landschaftsplanung: Modul(e) im Umfang von 4 LP 7. Vertiefung: Modul(e) im Umfang von 18 LP 8. Überfachliche Qualifikationen im Umfang von 4 LP Die Festlegung der zur Auswahl stehenden Module und deren Fachzuordnung werden im Modulhandbuch getroffen. Die Module, die ihnen zugeordneten Leistungspunkte und die Zuordnung der Module zu den Fächern sind und im Modulhandbuch festgelegt. Studierende können eine nicht bestandene schriftliche Prüfung einmal wiederholen. Wird auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so findet eine mündliche Nachprüfung statt. Eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung derselben schriftlichen oder mündlichen Prüfung ist nur in vom Prüfungsausschuss genehmigten Fällen möglich. Nähere Informationen, auch zum Bestehen der Masterprüfung, sind in der Prüfungsordnung unter: http://www.sle.kit.edu/vorstudium/master-architektur-details.php zu finden 40 8.3 Büropraktikum Die KIT-Fakultät für Architektur empfiehlt nachdrücklich, vor oder während des Masterstudiums ein insgesamt sechsmonatiges Büropraktikum abzuleisten, sofern ein solches nicht bereits im Bachelorstudium absolviert wurde. Das Praktikum soll dazu geeignet sein, dem Studierenden eine Anschauung der berufspraktischen Tätigkeit des Architekten zu vermitteln. Dem sechsmonatigen Büropraktikum werden keine Leistungspunkte zugeordnet. Der Studierende setzt sich in eigener Verantwortung mit geeigneten privaten oder öffentlichen Einrichtungen in Verbindung, an denen das Praktikum abgeleistet werden kann. Die Durchführung des Büropraktikums kann bis zum Masterabschluss erfolgen. 8.4 Masterarbeit Zum Modul Masterarbeit wird zugelassen, wer die erforderlichen Modulprüfungen erfolgreich erbracht hat. Die Anerkennung von Teilen der Masterprüfung kann versagt werden, wenn in einem Studiengang mehr als die Hälfte aller Erfolgskontrollen und/oder in einem Studiengang mehr als die Hälfte der erforderlichen Leistungspunkte und/oder die Masterarbeit anerkannt werden soll/en. Dies gilt insbesondere bei einem Studiengangwechsel sowie bei einem Studienortwechsel. Integrierter Studiengang deutsch-französischer Doppelmaster in Architektur 41 9 Integrierter Studiengang deutsch-französischer Doppelmaster in Architektur Ab dem Wintersemester 2011/2012 hat der Integrierte Studiengang deutschfranzösischer Doppelmaster in Architektur begonnen. 9.1 Profil „Bau- und Planungskulturen in Euroregionen“ Der integrierte deutsch-französische Doppelmasterstudiengang in Architektur zwischen der Fakultät für Architektur des KIT und der Ecole nationale supérieure de l’architecture de Strasbourg (ENSAS) hat Pilotcharakter für die Öffnung des Marktes einer grenzüberschreitenden Stadtpolitik. Die diplomierten Architekten können sich im wirtschaftlichen und regionalen Kontext als Fachleute in grenzüberschreitenden Fragen in Architektur und Stadtplanung etablieren. In Straßburg und Karlsruhe erwerben sie die Werkzeuge und Methoden zum Umgang mit verschiedenen räumlichen Planungsebenen- vom regionalen zum städtischen Maßstab, vom Stadtquartier zum Gebäude, um ihr Können in allen Euroregionen und grenzüberschreitenden Planungsfeldern anwenden zu können. 9.2 Studienverlauf Die geographische Nähe der beiden Architekturhochschulen zueinander, deren Lage innerhalb eines gemeinsamen, charakteristischen Landschaftsraumes, der Oberrheinischen Tiefebene, und zugleich zwei verschiedener europäischer Staaten, bedeuten eine einmalige Situation. Dem viersemestrigen Doppelmasterprogramm liegt ein entsprechend hoher Integrationsgrad zugrunde: Im ersten Studienjahr studieren die je in Straßburg und Karlsruhe eingeschriebenen Studierenden gemeinsam, wobei sie das erste Semester an der ENSAS und das zweite Semester am KIT verbringen. Die im ersten Studienjahr entstandene Gruppendynamik wird im dritten Semester durch die Belegung von Modulen und Lehrveranstaltungen je zur Hälfte an der Heimat- und an der Partnerhochschule weiter gefördert. Im vierten Semester studieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer voll an ihrer Heimathochschule mit dem Ziel, die eigene Masterarbeit zu erstellen. Ein die vier Mastersemester begleitendes interkulturelles Tutorium unterstützt die Studierenden dabei, sich innerhalb der doppelmasterspezifischen Thematik zu positionieren. Zu den Leistungen des Doppelmasterprogramms gehört neben dem Aufenthalt an der Partnerhochschule das Absolvieren eines Büropraktikums von mindestens zwei Monaten im Partnerland. An der Partnerhochschule erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden an der Heimathochschule auf die, für die Vergabe der Abschlüsse notwendigen Leistungen angerechnet. Das Doppelmasterprogramm folgt den Studien- und Prüfungsordnungen der Masterstudiengänge in Architektur der ENSAS und des KIT. 42 9.3 Abschlüsse Aus der Masterarbeit muss die besondere Thematik des Doppelmasterprogramms Bauen und Planen in Euroregionen, grenzüberschreitendes Entwerfen - hervorgehen. Die Endpräsentation findet vor einer gemeinsamen Jury aus Vertretern der ENSAS und des KIT statt. Die Diplomurkunde besteht aus drei Teilen: (1) Master of Science in Architektur (M.Sc. in Architektur), ausgestellt durch das KIT (2) Diplôme d'Etat d'architecte (grade de Master), ausgestellt durch die ENSAS (3) Doppeldiplomzertifikat, ausgestellt durch die ENSAS und das KIT 9.4 Zulassungsverfahren Studierende, die an diesem Studienprogramm teilnehmen möchten, benötigen einen Bachelorabschluss in Architektur oder einen mindestens gleichwertigen Abschluss sowie den Nachweis über ein erfolgreich absolviertes 12-wöchiges Büropraktikum. Erforderlich sind außerdem Kenntnisse in der Sprache des Partnerlandes, die dem Sprachniveau B2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" entsprechen. Die Bewerber werden darin an ihrer Heimathochschule geprüft. Die Auswahl erfolgt über ein zweistufiges Verfahren: Am Anfang steht die Auswahl über eine Bewerbungsmappe. Im anschließenden Auswahlgespräch beurteilt eine Jury aus Vertretern der ENSAS und des KIT die persönliche und fachliche Motivation der Kandidaten. Bewerbungsmappen werden bei der ENSAS bzw. bei der Fakultät für Architektur des KIT eingereicht und müssen folgende Unterlagen enthalten: Motivationsschreiben, Lebenslauf, Notenspiegel und Übersicht aller bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Studienleistungen Kopie des Bachelorzeugnisses oder des Zeugnisses über einen mindestens gleichwertigen Abschluss Mappe mit Studien und eigenen (Entwurfs-) Projekten Nachweis der Sprachkenntnisse in Deutsch (DSH2 oder gleichwertig) und Französisch. Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2016/17 ist am 1. Juni 2016. Das Auswahlgespräch findet Anfang Juli 2016 in Straßburg statt. Die Teilnahme am Auswahlgespräch ist Voraussetzung für die Einschreibung an der jeweiligen Hochschule. Schnuppervorlesungen 43 10 Schnuppervorlesungen Eine Vorlesung ist ein Vortrag eines Hochschullehrers zu einem bestimmten Thema über ein ganzes Semester hinweg. Eine Schnuppervorlesung ist eine empfohlene Vorlesung zum Kennenlernen des Studiums. Ein solcher Probebesuch ist während des Semesters ganz zwanglos und ohne Anmeldung möglich. Der Vorlesungszeitraum im Wintersemester dauert von Mitte Oktober bis Mitte Februar, im Sommersemester von Mitte April bis Mitte Juli. Ort und wöchentlicher Zeitpunkt der Vorlesung können Sie dem Vorlesungsverzeichnis des Karlsruher Instituts für Technologie entnehmen. Das Vorlesungsverzeichnis kann in der zib-Bibliothek sowie im Internet unter https://studium.kit.edu/meineuniversitaet/Seiten/vorlesungsverzeichnis.aspx eingesehen werden. Unsere Broschüre „Studieren probieren – Schnuppervorlesungen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)“ informiert Sie ebenfalls über aktuell angebotene Veranstaltungen, welche speziell für Studieninteressierte geeignet sind. Die Broschüre steht im zib in gedruckter Form zur Verfügung oder ist als Download unter http://www.sle.kit.edu/vorstudium/informationsbroschueren.php zu finden. Zum Besuch einer Schnuppervorlesung im Bereich Architektur eignen sich vor allem Vorlesungen der ersten beiden Semester. So können im Wintersemester beispielsweise folgende Vorlesungen besucht werden: Grundlagen der Entwurfslehre Architekturtheorie 1 Architekturgeometrie und Digitales Gestalten 1 Baukonstruktion Baugeschichte Im Sommersemester kann man unter anderem in folgende Veranstaltungen hineinschnuppern: Architekturgeometrie und Digitales Gestalten 1Baugeschichte Grundlagen der Baukonstruktion Bauphysik Grundlagen der Stadtplanung 44 11 Informationsmöglichkeiten rund ums Studium Seit 2006 gibt das Studierendenwerk Karlsruhe zusammen mit dem Zentrum für Information und Beratung die jährlich im handlichen Pocket - Format erscheinende Broschüre „Rund ums Studieren in Karlsruhe und Pforzheim“ heraus. In diesem trotz seines kleinen Formats doch recht umfangreichen Infoheft erfahren Sie alles, was Sie in sozialer und organisatorischer Hinsicht beim Studieren beachten sollten. Neben vielen wichtigen Adressen bekommen Sie Informationen und Tipps zu folgenden Themen: alles zum Thema Wohnen (Wohnheime, Internetadressen) kostengünstige Angebote rund um Essen & Trinken hilfreiche Tipps zur Studienfinanzierung Spartipps Rechtsberatung psychologische Hilfe durch die Psychotherapeutische Beratungsstelle (PBS) Sozialberatung Studieren mit Kind Versicherungen Kulturangebote Hilfreiches für ausländische Studierende Zusatzinformationen für behinderte Studierende Sport- und Sprachkurse Die Broschüre erhalten Sie gratis in den Einrichtungen des Studierendenwerks Karlsruhe (z.B. im Infocenter/Mensa-Foyer des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), Campus Süd, Adenauerring 7, 76131 Karlsruhe) oder im Zentrum für Information und Beratung (zib). Die Fachschaft Architektur 45 12 Die Fachschaft Architektur Was sind wir? Wir sind keine geschlossene Gesellschaft, keine politische Vereinigung. Wir sind ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, die Fachschaft Architektur Karlsruhe e.V. Prinzipiell sind wir alle Studierende des Fachbereiches Architektur. Im Speziellen sind wir am Uni-Alltag interessierte StudentInnen, die ihr Engagement und ihren Realitätssinn einsetzen, um das Architekturstudium zu verbessern. Wozu sind wir da? Als StudierendenvertreterInnen in den verschiedenen Gremien, wie: Berufungskommission (2 Personen), bei Neuberufung von ProfessorInnen Studienkommission (6 Personen), die sich mit dem Inhalt und dem Ablauf der hier vertretenen Lehre beschäftigt (d.h. Studien- und Prüfungsordnung). KIT-Fakultätsrat (4 Personen), der als höchste und letzte Instanz unserer KITFakultät Vorschläge (z.B. der Kommissionen) und Anforderungen berät und Beschlüsse fasst. Prüfungskommission Als Anlaufstelle für Kritik, Aktionen, Fragen und Probleme der Studierenden. Zur Unterstützung von Initiativen, Aktionen und Streiks durch Logistik, Erfahrung, Hintergrundinformationen und Finanzen. Außerdem organisieren wir gerne lockere, gesellige Abende für die ganze KITFakultät, wie zum Beispiel „fsarch-gärten“, Filmabende und vieles weitere. Das macht den „Neuen“ den Einstieg leichter und sorgt für Kontakt zwischen Lehrenden und Studierenden. Und wofür das Ganze? Wir wollen den Austausch und die Gemeinschaft zwischen Studierenden, AssistentInnen und ProfessorInnen stärken, denn Studieren heißt eben nicht nur schnödes Aneignen von notwendigem Fachwissen, sondern auch mit und durch Andere sich selbst in seiner Persönlichkeit und seinen Interessen weiterzuentwickeln. Im Gegensatz zur Schule lebt ein vielseitiges Studium an der Universität nämlich von studentischer Mithilfe. ProfessorInnen sind in der Regel sehr dankbar für Rückmeldungen der Studierenden. Und in dieser Position sieht sich die Fachschaft, als Mittler zwischen Studis und Lehrenden. Damit dieser Austausch auch über viele Semester stattfindet und möglichst alle Meinungen der Studierenden vertreten sind, ist eine Fachschaft umso wirksamer, je mehr ihr euch beteiligt. 46 Wo und wann trifft sich die Fachschaft? Eigentlich überall, aber hauptsächlich mittwochs um 13.15 – 14.00 Uhr im Fachschaftszimmer (Gebäude 20.40, 2.OG, Raum 202). Natürlich könnt Ihr auch per email oder über unsere Homepage Kontakt mit uns aufnehmen: http://www.fsarch.de. Die Stundenplanorganisation und die Gestaltung der an euch gestellten Aufgaben ist also nichts Unabänderliches, sondern etwas, das sich in einem ständigen Wandel befindet, das hinterfragt und in Frage gestellt werden darf und muss, das durch den Dialog zwischen Lehrenden und Studierenden verbessert werden soll, das also auch eurer aktiven Mitgestaltung bedarf. Wir fordern euch auf, mit uns aktiv zu sein, den Mund aufzumachen und zu fragen, wenn euch etwas Konkretes stört, wenn mehrere Termine auf ein Datum fallen bzw. zu dicht aufeinander folgen, wenn ihr etwas nicht versteht, wenn ihr euch nicht verstanden fühlt, wenn ihr irgendein Problem habt ... Ihr werdet feststellen, dass es viele offene Ohren an dieser KIT-Fakultät gibt und die Bereitschaft zur Veränderung vorhanden ist, wenn man sie sucht. Wir sind keine zwanghafte Vereinigung, die jedem eine Aufgabe aufdrückt, sondern eher ein Haufen von Leuten, die etwas bewegen wollen. Dabei muss man keine festen, riesigen Aufgaben übernehmen, wenn man bei uns mit machen will, sondern wir freuen uns über jeden Besuch und neue Gesichter, die Interesse an dem haben, was hinter den Fassaden unserer KIT-Fakultät passiert. Gerade in diesem Sinne laden wir euch ein, euch in der Fachschaft zu engagieren und euer Semester zu vertreten!!! Wir freuen uns über euren Besuch bei Fachschaftssitzungen, über ein Gespräch bei einem Fachschaftsabend und haben immer ein offenes Ohr für euch. Die Fachschaft Informations- und Beratungsstellen 47 13 Informations- und Beratungsstellen 13.1 Zentrum Information und Beratung (zib) Das Zentrum für Information und Beratung "zib" ist die zentrale Studienberatungsstelle des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT). Mit welchen Fragen und Problemen ist man im zib genau richtig? Das zib ist für alle diejenigen da, die Fragen zur Studienwahl haben und denen es Schwierigkeiten bereitet, eine Entscheidung zu treffen Fragen zu den verschiedenen Zulassungsverfahren und zur Studienfinanzierung haben sich über Studieninhalte und -anforderungen sowie über Schwerpunkte und Vertiefungsrichtungen des jeweiligen Studiengangs einen Überblick verschaffen wollen an einen Studienfachwechsel oder Studienabbruch denken und die damit verbundenen Probleme besprechen wollen mit ihrem Studium einfach nicht mehr zurechtkommen und Unterstützung brauchen mit Gruppen arbeiten (z.B. Tutoren) und dafür ihre Gesprächsführung verbessern wollen sich fit machen möchten für den Übergang vom Studium in den Beruf sich auf ein Bewerbungsgespräch vorbereiten müssen in unserer Bibliothek Informationen, Materialien und Adressen zu baden-württembergischen Hochschulorten, Studiengängen und beruflichen Anschlussmöglichkeiten suchen. Wie kommt man ins zib? Campus Süd KIT - Zentrum für Information und Beratung - ZIB Engelbert-Arnold-Str. 2 Gebäude-Nr. 11.30 76131 Karlsruhe, 48 Sie erreichen das zib telefonisch: 0721/608-44930 per Fax: 0721/608-44902 per E-Mail: [email protected] im Internet: http://www.zib.kit.edu Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr Mittwoch kein Publikumsverkehr Beratungsgespräche können gerne persönlich oder telefonisch vereinbart werden. Schauen Sie doch auch einfach mal ganz ohne Anmeldung spontan bei uns in der Offenen Beratung vorbei, immer dienstags von 14:00 bis 16:30 Uhr und Do 9:00 12:00 (Do nur während der Vorlesungszeit!). Organisation Studium und Lehre 49 14 Organisation Studium und Lehre Das Dekanat der KIT-Fakultät ist für die Planung und Organisation von Studium und Lehre aller Studiengänge der KIT-Fakultät für Architektur zuständig. Das Dekanat ist Ansprechpartner für Studierende, Lehrende und Verwaltung in allen Fragen rund um Studium und Lehre. Ebenso gehören zum Kernaufgabengebiet administrative Aufgaben im Zusammenhang mit dem Studienangebot (Erstellen von Studien- und Stundenplänen, Modulkoordination, Raumbelegungen), die Unterstützung der Prüfungsausschüsse und Studienkommission bei Akkreditierungen, Evaluierungen, Auswahlverfahren, Bewerbungen und Zulassungen. Studiendekan: Prof. Markus Neppl Sprechstunde: Ort: Telefon: E-Mail: nach Vereinbarung Englerstr. 7, Gebäude 20.40) 0721/608-42181 [email protected] Der Studiendekan hat auf ein ordnungsgemäßes und vollständiges Lehrangebot im Einklang mit den Studienplänen sowie der Studien- und Prüfungsordnung hinzuwirken. Er erarbeitet die Beschlussfassung über den Studienplan sowie die Studien- und Prüfungsordnung. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen auch Entscheidungen über die Aufnahme neuer oder Änderungen bei bestehenden Lehrveranstaltungen. Dementsprechend ist der Studiendekan als exekutives Organ der KIT-Fakultät zuständig für Beschwerden, die den Studien- und Prüfungsbetrieb allgemein betreffen, z.B. bei Mängeln in der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes oder bei Nichteinhaltung der Vorschriften bzw. der Studien- und Prüfungsordnung. Der Studiendekan ist nicht zuständig bei individuellen Problemen der Studierenden, z.B. in Verbindung mit nicht bestandenen Prüfungen, Fristverletzungen, der Anerkennung von Leistungsnachweisen und ähnlichem. In solchen Fällen liegt die Zuständigkeit und Entscheidungskompetenz allein beim Prüfungsausschuss. Fachstudienberatung (allgemeine Fragen zum Bachelor-/Masterstudium) Beraterin: Sprechstunde: Ort: Telefon: E-Mail: Dipl.-Ing. Doris Kern dienstags 14.00-17.00 Uhr Raum 139 (Gebäude 20.40) 0721/608-42673 doris.kern@kit edu 50 Prüfungsausschuss Dem Prüfungsausschuss obliegt die Überwachung der Bestimmungen der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs. Er ist damit auch „Beschwerdestelle“ für den Bachelor- und Masterstudiengang bzw. für das Grund- und Hauptstudium des Diplomstudienganges. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört die Bearbeitung von Anträgen auf Fristverlängerung und Zweitwiederholung sowie auf Anerkennung von Studienzeiten und Studienund Prüfungsleistungen, die in einem anderen Studienfach und/oder an einer anderen Hochschule erbracht wurden. Vorsitzender: Referentin: Sprechstunden: Telefon: Prof. Markus Neppl Ute Hofmann Prüfungsausschuss BA und MA Architektur Mo, Di und Do: 09:00 bis 12:00 Uhr +49 721 608-43879 [email protected] Praktikantenamt: Sekretariat: Maria Schweitzer Sekretariat Praktikantenamt Sprechstunden: Mo - Do 09:00 - 13:00 Uhr Ort: Raum: G 11.40 R. 016 Telefon: +49 721 608 42181 E-Mail: [email protected] Beauftragte für die Belange behinderter Studieninteressierter und Studierender: Ansprechpartner: Angelika Scherwitz-Gallegos Beauftragte für die Belange behinderter Studieninteressierter und Studierender KIT Engelbert-Arnold-Str. 2, Geb. Nr. 11.30 Tel.: +49 721 608-44860 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen: http://www.studiumundbehinderung.kit.edu/ Organisation Studium und Lehre 51 Beratung durch die Fachschaft Architektur Berater: Studierende der KIT-Fakultät Mittwochs 13:15 Uhr – 14.00 Uhr Fachschaftszimmer Adresse Fachschaft Architektur Karlsruhe e.V. Gebäude 20.40. 2.OG, R 202 Englerstr.7 76131 Karlsruhe 0721-608 42833 [email protected] www.fsarch.de Bewerbung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung Studierendenservice Anschrift Karlsruher Institut für Technologie (KIT) KIT-Servicezentrum Studium und Lehre - Studierendenservice Campus Süd Kaiserstraße 12 76131 Karlsruhe Allgemeine Anliegen Welcome Desk - Persönliche und telefonische Sprechzeiten Montag: 09:00 ‐ 12:30 Uhr 13:30 - 16:30 Uhr Dienstag: 09:00 ‐ 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 ‐ 12:30 Uhr 13:30 - 16:30 Uhr Donnerstag: 09:00 ‐ 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Freitag: Termine nach Vereinbarung (zwischen 09:00 ‐ 12:00 Uhr): Terminvereinbarung online -- Nur zum Thema Promotion! 52 Hotline: +49 721 - 608 82222 Bewerber-Hotline (Juni bis September): 0721/608-82000 Studiengangspezifische Anliegen Persönliche Sprechzeiten Montag: 14:00 ‐ 16:30 Uhr Dienstag: 09:30 ‐ 12:00 Uhr Mittwoch: 14:00 ‐ 16:30 Uhr Donnerstag: 09:30 ‐ 12:00 Uhr Freitag: Termine nach Vereinbarung Hinweis: Ticketausgabe ab 15 Minuten vor Beginn und bis 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit Telefonische Sprechzeiten Montag: 09:00 ‐ 12:00 Uhr Dienstag: --Mittwoch: 09:00 ‐ 12:00 Uhr Donnerstag: --Freitag: 09:00 ‐ 12:00 Uhr Ausländische Studienbewerber, Auslandsstudium International Students Office (IStO) Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Adenauerring 2 D-76131 Karlsruhe Campus Süd Geb. 50.20 Tel. +49 721 608-44911 Fax +49 721 608-44907 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten Mo.-Fr.: 9-12 Uhr Internetadressen und Literatur 53 15 Internetadressen und Literatur 15.1 Alles zum Thema Architektur im Internet Nützliche Adressen sind z.B. http://www.bak.de/ Die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) ist ein Zusammenschluss der 16 Länderarchitektenkammern in Deutschland. Die BAK vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen von rund 125.100 Architekten gegenüber Politik und Öffentlichkeit. http://www.akbw.de/ Die Architektenkammer Baden-Württemberg ist Serviceunternehmen, Interessenvertretung und Kontrollinstanz für ihre rund 23.500 Mitglieder aus den Bereichen Hochbau, Innenarchitektur, Garten- und Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung. Sie fungiert unter anderem als Ansprechpartnerin für Fragen zu AiP/SiP in Baden-Württemberg. http://www.bda-bund.de/home.html Der Bundesverband des Bundes Deutscher Architekten (BDA) vertritt als Berufsverband mehr als 5000 Mitglieder, welche zu den führenden freiberuflichen Architekten Deutschlands gehören. http://www.bda-bawue.de/ Dem BDA Baden-Württemberg gehören knapp 1.000 ordentliche und 80 außerordentliche Mitglieder in 15 Kreisgruppen an. Bundesweit hat der BDA etwa 5.000 Mitglieder. http://www.baumeister-online.de/ Im BDB sind 15.000 Architekten und Ingenieure des Bauwesens - Freiberufler, Angestellte, Beamte unternehmerisch tätige Planer - organisiert, außerdem Studenten der Fachbereiche Architektur und Bauingenieurwesen. Der Bundesverband gliedert sich in 16 Landesverbände und 190 Bezirksgruppen, so dass überall in der Bundesrepublik Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und zum Erfahrungsaustausch bestehen. http://www.bdb-bw.de/ Der BDB Baden-Württemberg e.V. (BDB-BW) ist als selbständiger Verein Landesverband des bundesweit vertretenen BDB mit Sitz in Berlin. Über 30 Bezirksgruppen bieten Repräsentanz vor Ort und garantieren Basisnähe. BDB-Fachgruppen nehmen landesweit die Aufgaben für die Berufs- und Tätigkeitsfelder wahr. http://www.workshop-archiv.de/ archiV ist ein unabhängiges Forum für zeitgenössische Architektur. es ist seit August 1996 im Netz und wird ständig erweitert. archiV informiert über Architekten und deren 54 Arbeit im deutschsprachigen Raum. archiV enthält Adressen, Werkverzeichnisse, Biografien und Dokumentationen. außerdem finden sie Informationen über den Beruf des Architekten und eine Übersicht über Architektur-Informationen im Internet. http://www.architektur-online.com/ Online-Plattform des Fachmagazins Architektur für die planende und ausschreibende Bauwirtschaft. http://www.baunetz.de/ Baunetz ist der größte deutsche Online-Dienst für Architekten und Planer. Herzstück sind aktuelle Branchenmeldungen, aber auch ein Magazin mit Interviews, Profilen und Stellenangeboten. http://deu.archinform.net/ Ursprünglich aus der Idee einer studentischen Datenbank mit interessanten Architekturbeispielen entstanden, hat sich dieses Projekt zur weltweit größten Online-Datenbank für Architektur entwickelt, die ständig erweitert wird, und zu der Interessierte aus aller Welt über das Internet Daten beisteuern können. http://www.building-lifecycle-management.de/kkw/vorwort.html Vorgestellt werden Umnutzungsprojekte für zukünftige stillgelegte Kernkraftwerke, die von Studierenden der Fakultät für Architektur am KIT vorgelegt wurden. VIDEO: http://www.youtube.com/watch?v=BMKZi5j6qTk Die deutsch-französische Initiative im Karlsruher Institut für Technologie (KIT DEFI) führt viele deutsch-französische Programme im Bereich Maschinenbau, Physik, Informatik und Architektur durch und wird dabei von der DFH unterstützt. 15.2 Literaturtipps ABI: Bundesagentur für Arbeit Alle Beiträge unter: :http://www.abi.de/index.htm Infografiken Arbeitsmarkt Bauingenieure und Architekten http://www.abi.de/berufkarriere/arbeitsmarkt/arbeitsmarktberichte/ing/bauingenieure-und-architekten013923.htm?zg=schueler Promi-Interview; Die Villa von Brad Pitt entwerfen; abi 05.06.2015 Berufe in der Architektur; Kreativ unter Zeitdruck; abi abi 18.05.2015 Interview; „Mit Leidenschaft dabei sein“; abi 18.05.2015 Sommer-Otte 2008: Studienführer Architektur – Innenarchitektur. Lexika-Verlag: Würzburg. Internetadressen und Literatur 55 BDA 2009 (Hrsg.): Studienführer Architektur und Stadtplanung. Der Wegweiser für das Studium in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz. Nicolai-Verlag: Berlin. 15.3 Videos Architektur 2.0: Besuch am BLM Labor des KIT https://www.youtube.com/watch?v=5N0FFpb6AwI Das Fachgebiet Building Lifecycle Management beschäftigt sich in Forschung und Lehre mit der Konzeption, Entwicklung und Anwendung computergestützter Methoden und Werkzeuge zur Realisierung eines integrierten Building Lifecycle Managements. Roll it experimental house is definitely an out-of-the-box flexible housing solution https://www.youtube.com/watch?v=KmzA9hzhlbM Students from the University of Karlsruhe in Germany have created a flexible housing solution that makes the most of its minimal interior space in a very unusual way. Dubbed "Roll it", this cylinder-shaped home changes its purpose depending on its orientation - roll the the work space 180 degrees and it becomes a bed, the kitchen becomes a bathroom and you even get some exercise in the mouse wheel-like center section Kontakt Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Campus Süd Zentrum für Information und Beratung (zib) Engelbert-Arnold-Str. 2 76131 Karlsruhe Fon (0721) 608-44930 E-Mail: [email protected] www.zib.kit.edu Herausgeber Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Kaiserstraße 12 76131 Karlsruhe Stand November 2016 Wir verwenden 100% Recyclingpapier mit dem Gütesiegel „Der blaue Engel“ www.kit.edu
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