Architektur

Architektur
Bachelor/Master of Science (B.Sc./M.Sc.)
am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
ZENTRUM FÜR INFORMATION UND BERATUNG (ZIB)
KIT – Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft
Adresse der KIT-Fakultät für Architektur
Postanschrift:
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Campus Süd
KIT-Fakultät für Architektur
Englerstraße 7
76131 Karlsruhe
Besucheradresse:
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Campus Süd
KIT-Fakultät für Architektur
Englerstraße 7, Geb. 20.40
76131 Karlsruhe
Dekanat / Geschäftsstelle
Tel.: 0721 – 42156 /- 43876
E-Mail:dekanat∂arch.kit.edu
Internet:
http://www.arch.kit.edu/
Impressum
KIT Zentrum für Information und Beratung (zib)
Stand:
November 2016. Die Informationen werden in der Regel jährlich
überarbeitet. Die aktuelle Fassung ist jeweils im Internet unter
http://www.sle.kit.edu/vorstudium/informationsbroschueren.php
als
PDF-Datei abrufbar.
Redaktion:
Michael Kurth
Zentrum für Information und Beratung (zib) mit Unterstützung der KITFakultät für Architektur
(E-Mail: [email protected])
Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung
Copyright:
Inhaltsverzeichnis
1 Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) .............................................................. 1 2 Die KIT-Fakultät für Architektur ................................................................................... 3 3 Struktur und Forschung der KIT-Fakultät .................................................................... 4 4 Gegenstände der Ausbildung und Berufsbild des Architekten .................................... 6 4.1 Was ist Architektur? .................................................................................................... 6 4.2 Das Berufsbild des Architekten ................................................................................... 6 5 Voraussetzungen für das Studium .............................................................................. 9 6 Der Weg zum Studium .............................................................................................. 11 6.1 Bewerbung und Zulassung zum Bachelor Studiengang ........................................... 11 6.2 Bewerbung und Zulassung zum Master Studiengang .............................................. 17 6.3 Vorwegauswahl ......................................................................................................... 21 6.4 Zulassung und Einschreibung ................................................................................... 21 6.5 Gebühren .................................................................................................................. 22 6.6 Rückmeldung ............................................................................................................ 23 6.7 Beurlaubung .............................................................................................................. 23 6.8 Beendigung des Studiums (Exmatrikulation) ............................................................ 24 7 Das Bachelorstudium ................................................................................................ 25 7.1 Aufbau des Studiengangs ......................................................................................... 27 7.2 Aufbau des Studiengangs ......................................................................................... 28 7.3 Studienplan ............................................................................................................... 30 7.4 Prüfungen.................................................................................................................. 33 7.5 Büropraktikum ........................................................................................................... 33 7.6 Bachelorarbeit ........................................................................................................... 34 8 Das Masterstudium ................................................................................................... 35 8.1 Aufbau des Studiengangs/ Studienplan .................................................................... 35 8.2 Prüfungen.................................................................................................................. 39 8.3 Büropraktikum ........................................................................................................... 40 8.4 Masterarbeit .............................................................................................................. 40 9 Integrierter Studiengang deutsch-französischer Doppelmaster in Architektur .......... 41
9.1 Profil .......................................................................................................................... 41 9.2 Studienverlauf ........................................................................................................... 41 9.3 Abschlüsse ................................................................................................................ 42 9.4 Zulassungsverfahren................................................................................................. 42 10 Schnuppervorlesungen ............................................................................................. 43 11 Informationsmöglichkeiten rund ums Studium .......................................................... 44 12 Die Fachschaft Architektur ....................................................................................... 45 13 Informations- und Beratungsstellen .......................................................................... 47 13.1 Zentrum Information und Beratung (zib) ................................................................... 47 14 Organisation Studium und Lehre .............................................................................. 49 15 Internetadressen und Literatur .................................................................................. 53 15.1 Alles zum Thema Architektur im Internet .................................................................. 53 15.2 Literaturtipps ............................................................................................................. 54 15.3 Videos ....................................................................................................................... 55 Liebe Leserin, lieber Leser,
mit vorliegender Broschüre wollen wir Studieninteressierte sowohl über den Bachelorstudiengang als auch über den Masterstudiengang Architektur am Karlsruher Institut für
Technologie (KIT) informieren. Zum Wintersemester 2011/12 ist der Integrierte Studiengang mit deutsch-französischem Doppelmaster in Architektur eingerichtet worden. Dieser
Studiengang ist neu in die Broschüre aufgenommen worden.
Sie finden hier wesentliche Erläuterungen zu Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbung,
Einschreibung, Praktika und Studieninhalten.
Auch wenn in dieser Broschüre alle wichtigen Themenbereiche behandelt werden, ersetzt die Lektüre doch nicht das persönlich-vertrauensvolle Beratungsgespräch. Schließlich geht es darum, Erwartungen, Wünsche und Unsicherheiten einerseits sowie objektive Bedingungen andererseits zu klären. Sie können mit den in Kapitel 12 dieser Broschüre genannten Beratungseinrichtungen Ihre Anliegen besprechen, Fragen klären und nach
den für Sie persönlich angemessenen Lösungen suchen, unabhängig davon, ob Sie noch
vor der Studienentscheidung oder schon im Studium stehen.
Die Broschüre soll auch zu einer Internet-Recherche einladen. Im Text wird auf die jeweiligen Quellen aus dem Internet verwiesen. Insbesondere die Informationen zu den Themen Bewerbung und Zulassung können sich rasch verändern. Deshalb wird hier auf die
entsprechenden Referenzseiten der Darstellung im Netz verwiesen.
Noch ein Hinweis in eigener Sache: Wenn im folgenden Text nicht immer dem Grundsatz
der Gleichbehandlung von Mann und Frau gefolgt wird, so ist dies aus Gründen der besseren Lesbarkeit geschehen. In allen hier beschriebenen Zusammenhängen sind Männer
und Frauen jedoch gleichermaßen gemeint.
Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
1
1 Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vereint als selbständige Körperschaft des
öffentlichen Rechts die Aufgaben einer Universität des Landes Baden-Württemberg und
eines nationalen Forschungszentrums in der Helmholtz-Gemeinschaft. Es ist die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft. Seine drei strategischen Felder Forschung, Lehre und Innovation verbindet das KIT zu einer Mission. Mit rund 9.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 25.000 Studierenden ist das KIT eine der großen natur- und ingenieurwissenschaftlichen Forschungs- und Lehreinrichtungen Europa
Die wissenschaftlichen Disziplinen des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) verteilen
sich auf fünf Bereiche:
Bereich I - Biologie, Chemie und Verfahrenstechnik
Bereich II - Informatik, Wirtschaft und Gesellschaft
Bereich III - Maschinenbau und Elektrotechnik
Bereich IV - Natürliche und gebaute Umwelt
Bereich V - Physik und Mathematik.
Der Bereich „Natürliche und gebaute Umwelt“ fasst Forschung, Lehre und Innovation der
KIT-Fakultäten Architektur und Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften zusammen. Weiterhin bilden die drei Helmholtz-Programme „Atmosphäre und Klima“, „Erneuerbare Energien“ und „Energieeffizienz, Materialien und Ressourcen“ sowie die vier Institute für Meteorologie und Klimaforschung tragende Säulen dieses Bereichs
Das Ziel der Lehre am KIT ist die Qualifikation junger Menschen auf der Basis einer intensiven wissenschaftlichen und forschungsorientierten Ausbildung und des überfachlichen Kompetenzerwerbs. Die Studierenden können am Ende ihres Studiums eigenständig aktuelle und zukünftige Probleme identifizieren, komplexe Fragestellungen bearbeiten
und mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden nachhaltige Lösungen entwickeln. Um dieses
Ziel zu erreichen, verfolgt das KIT die Strategie der forschungsorientierten Lehre, ausgerichtet an den Standards der (klassischen) Disziplinen.
Lehre und Studium am KIT sind geprägt durch eine studierendenorientierte Lehr- und
Lernkultur mit einer offenen und kreativen Lehr- und Lernumgebung. Der breit angelegte
internationale Austausch von Lernenden und Lehrenden trägt dazu ebenso bei wie die
umfassende Einbindung von Forschungsprojekten, auch der Großforschung, in die Lehre.
2
Das KIT bietet natur-, ingenieur-, wirtschafts-, geistes- und sozialwissenschaftliche Studiengänge an, die eine solide akademische Grundlagenbildung gewährleisten, die wissenschaftliche Neugier stimulieren und vertiefte fachliche und überfachliche Kompetenzen
vermitteln. Das KIT sieht bei seinen Studierenden als Regelabschluss den Mastergrad an
und bietet hierzu forschungsorientierte Studiengänge nach dem „6 plus 4“- Modell an. Die
6-semestrigen Bachelor-Studiengänge befähigen die Studierenden zu einer beruflichen
Tätigkeit. Gleichzeitig wird mit dem Bachelor-Abschluss des KIT eine zentrale Eingangsvoraussetzung für die 4-semestrigen Master-Studiengänge geschaffen, die zu einer weitergehenden wissenschaftlichen und beruflichen Qualifizierung führen.
Im Mai 2014 wurde das KIT von dem Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung
der Schweizerischen Hochschulen (OAQ) systemakkreditiert. Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule in Studium und Lehre. Begutachtet werden Strukturen und Routinen, die eine hohe Qualität der
Studiengänge gewährleisten. Damit bereitet das KIT seine Studierenden auf Aufgaben
und Herausforderungen vor, die verantwortungsvolles, wissensbasiertes und kreatives
Handeln erfordern. Das KIT ist der Überzeugung, dass forschungsorientierte Lehre in all
ihren Ausprägungen eine optimale Basis für eine erfolgreiche Tätigkeit seiner Absolventinnen und Absolventen in Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft bildet.
Die KIT-Fakultät für Architektur
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2 Die KIT-Fakultät für Architektur
Die Geschichte der Fakultät für Architektur reicht bis zur Gründung der Universität Karlsruhe im Jahr 1825 zurück. Damals vereinten sich unter anderem das Architektonische
Institut für Bauhandwerker unter der Leitung des für Karlsruhe und Baden bedeutenden
Architekten Friedrich Weinbrenner mit der Ingenieurschule Johann Gottfried Tullas zur
Polytechnischen Schule, welche im weiteren Verlauf Hochschulrang erhielt.
Tradition und Ruf der Karlsruher Fakultät für Architektur lassen sich an zahlreichen bekannten Namen wie beispielsweise Heinrich Hübsch, Egon Eiermann, Fritz Haller, Dieter
Kienast und Ottokar Uhl und vielen weiteren festmachen. Im Rahmen der ersten Exzellenzinitiative des Bundes wurde die Universität Karlsruhe im Jahr 2006 als eine der drei
Spitzenuniversitäten in Deutschland ausgewählt.
Für die rund 800 Studierenden der Architektur an der Fakultät bieten sich gute Arbeitsund Studienbedingungen. Das KIT ist eine Campusuniversität. Alle Einrichtungen sind
bequem zu Fuß zu erreichen. Die KIT-Bibliothek in zentraler Lage ist rund um die Uhr
zugänglich. Die Innenstadt liegt in unmittelbarer Nähe zum Campus Süd. Das vom Studierendenwerk Karlsruhe betriebene Caféhaus im Architekturgebäude bildet neben der
Fakultätsbibliothek das kommunikative Zentrum der Fakultät. In hervorragend ausgestatteten Werkstätten für Holz, Metall und Fotografie führen kompetente Werkstattmeister/innen und Mitarbeiter/innen die Studierenden in grundlegende Arbeitstechniken ein
und unterstützen bei der Umsetzung von Entwurfsideen und Modellbau. Drei ComputerPools, ausgestattet mit Rechner-Arbeitsplätzen mit über 50 verschiedenen SoftwarePaketen, bieten allen Studierenden der Fakultät im 24/7/365-Betrieb optimale Voraussetzungen für die Bearbeitung von Studienarbeiten. Jedem Studierenden des Bachelorstudiengangs Architektur steht während seines gesamten Studiums ein eigener Arbeitsplatz
im jeweiligen Studio in großzügigen und hellen Atelierräumen zur Verfügung.
Ferner hat zum Wintersemester 2011/12 ein deutsch-französischer Studiengang den
Lehrbetrieb aufgenommen. Das Doppelmasterstudium in Architektur „Bau- und Planungskulturen in Euroregionen“ hat Pilotcharakter für die Öffnung des Marktes einer
grenzüberschreitenden Stadtpolitik.
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3 Struktur und Forschung der KIT-Fakultät
Mit dem Zusammenschluss der Universität und dem Forschungszentrum Karlsruhe zum
KIT im Jahr 2009 sowie der Einführung der Bachelor-/Masterstudiengänge im Rahmen
des Bologna-Prozesses standen auch der Fakultät weitreichende Veränderungen ins
Haus. Die bisherigen zehn Institute der Fakultät wurden zu vier Instituten zusammengefast:
Institut Entwerfen, Kunst und Theorie
• Fachgebiet Raum und Entwerfen
• Lehrgebiet Darstellende Geometrie
• Fachgebiet Gebäudelehre
• Lehrgebiet Architektur und Mobiliar
• Fachgebiet Bauplanung
• Fachgebiet Bildende Kunst
• Fachgebiet Architekturtheorie
• Fachgebiet Architekturkommunikation
Institut Entwerfen und Bautechnik
• Fachgebiet Baukonstruktion
• Lehrgebiet Grundlagen der Baukonstruktion
• Fachgebiet Nachhaltiges Bauen
• Fachgebiet Konstruktive Entwurfsmethodik
• Fachgebiet BuildingLifecycle Management
• Fachgebiet Tragkonstruktionen
• Lehrgebiet Baustoffe und Produkte
• Fachgebiet Bautechnologie
• Fachgebiet Bauphysik und Technischer Ausbau
Institut Entwerfen von Stadt und Landschaft
• Fachgebiet Stadtquartiersplanung
• Fachgebiet Internationaler Städtebau
• Fachgebiet Landschaftsarchitektur
• Fachgebiet Regionalplanung und Bauen im ländlichen Raum
Institut Kunst-und Baugeschichte
• Fachgebiet Kunstgeschichte
• Fachgebiet Baugeschichte
Einige neue Professoren haben ihre Tätigkeit in Karlsruhe aufgenommen. Besonders
erwähnenswert hierbei ist die in Deutschland wohl bisher einmalige Einrichtung einer
Professur für Architekturkommunikation, welche sich mit der gesellschaftlichen Vermittlung architektonischen Schaffens befasst. Darüber hinaus konnten eine Professur für
Nachhaltiges Bauen und Integratives Entwerfen sowie eine Professur für Architekturtheorie eingerichtet werden.
Struktur und Forschung der KIT-Fakultät
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Forschungsprofil an der KIT-Fakultät :
Einem ganzheitlichen Ansatz folgend impliziert Forschung im Kontext der Architektur die
Verknüpfung sehr unterschiedlicher Forschungsansätze – von eher theoretischer Grundlagenforschung mit der Entwicklung neuer Methoden, Modelle und Technologien bis hin
zur konkreten Anwendung innovativer Methoden und Technologien in der planerischen
und baulichen Praxis. Auch der Transfer der erarbeiteten Forschungsergebnisse im
Rahmen der forschungsnahen Lehre stellt einen wichtigen Aspekt dieses Spektrums dar.
Inhaltliche Handlungsfelder unserer Forschung fokussieren auf die Optimierung von
Bauwerken und städtischen Systemen selbst mit der Entwicklung innovativer gestalterischer und konstruktiver Planungslösungen, Gebäudekomponenten sowie technischer
und bauphysikalischer Systeme. Einem nachhaltigen Ansatz folgend steht dabei der gesamte Lebenszyklus eines Bauwerks bzw. eines Systems im Mittelpunkt. Eine wichtige
Basis ist dabei die Analyse baugeschichtlicher Zeugnisse und die daraus abgeleiteten
Erkenntnisse.
Ein weiteres Handlungsfeld ist auf der Ebene des Prozesses zu sehen. So stellt die Entwicklung und Anwendung kreativer Entwurfsmethoden, integrativer Planungs- und Kooperationsmethodiken sowie innovativer, auch rechnergestützter Methoden der Formfindung und des Virtual Design einen wichtigen Schwerpunkt der Forschungsaktivitäten dar.
Experimentelle Lehrprojekte ergänzen dieses Portfolio in Richtung einer forschungsnahen Lehre.
Unsere Forschung im Bereich der Bauinformatik beschäftigt sich neben der Weiterentwicklung von Modellen und Technologien im Bereich der Gebäude- und Produktdatenmodellierung zudem mit der Implementierung eines durchgängigen modellgestützten
Planungs-, Bau- und Nutzungsprozesses (Building Information Modelling).
Quelle: http://www.arch.kit.edu/forschung/index.php
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4 Gegenstände der Ausbildung und Berufsbild des Architekten
4.1 Was ist Architektur?
So leicht diese Frage sich stellen lässt, so schwierig scheint ihre Beantwortung, gibt es
doch eine Vielzahl an Definitionen, die der Architektur unterschiedliche Aufgaben zuordnen. Grundsätzlich zielt Architektur als Ingenieurwissenschaft auf das planerische Entwerfen und Gestalten von Bauwerken. Die Wechselbeziehungen zwischen Mensch, Zeit
und Raum, welche einem permanenten Wandel unterworfen sind, bilden den Kern des
Architekturbegriffs. Baustile prägen die Gesellschaft und umgekehrt; Architektur ist fester
Bestandteil des sozialen Raums. Architektur bezeichnet das Berufsfeld der Architekten,
meint das Ergebnis ihres Wirkens, ist wissenschaftliche Disziplin und trägt somit zur theoriegeleiteten Wahrheitsfindung bei. Architektur ist vor allem aber Kunst und Vision, in
stetem Ringen mit ihrer Durchführbarkeit in der Realität. Eine eindeutige Definition kann
es schon deshalb nicht geben, da hierfür zunächst die Frage beantwortet werden müsste, was Kunst denn sei. Spätestens seit dem 19. Jahrhundert erweitert sich der Architekturbegriff um die Dimension des Funktionalistisch zweckhaften. Der Dualismus von
künstlerischer Ästhetik und Funktionalismus prägt bis heute das Theorieverständnis der
Disziplin.
4.2 Das Berufsbild des Architekten
Der berufliche Aufgabenbereich umfasst die gestaltende, technische und wirtschaftliche
Planung von Gebäuden und Gebäudegruppen, Innenräumen, Stadtteilen bis hin zu ganzen Siedlungsräumen und gliedert sich in neun verschiedene Arbeitsschritte. Diese sind
im Leistungsbild der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (§ 15 (2) HOAI) relativ genau beschrieben und bleiben im Prinzip bei jeder Planungsaufgabe gleich:
Grundlagenermittlung
(Ermittlung der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung)
Vorplanung
(Projekt- und Planungsvorbereitung)
Entwurfsplanung
(Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe)
Genehmigungsplanung
(Erarbeiten und Einreichen der Unterlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder
Zustimmungen)
Ausführungsplanung
(Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung)
Gegenstände der Ausbildung und Berufsbild des Architekten
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Vorbereitung der Vergabe
(Massenberechnung und Aufstellung der zu erbringenden Leistungen in sog. Leistungsverzeichnissen)
Mitwirkung bei der Vergabe
(Ermittlung der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe)
Objektüberwachung
(Bauleitung einschließlich Zeitplan, Aufmaß1 und Abrechnung)
Objektbetreuung und Dokumentation
(Überwachung der Beseitigung von Mängeln innerhalb der Gewährungsfristen und Dokumentation des Gesamtergebnisses).
Die Art und Weise der Bearbeitung dieser Teilschritte, ihre arbeitsteilige Zergliederung
und ihr relativer Anteil an der Gesamtplanung unterliegen jedoch einer Reihe von Veränderungen, aus denen sich auch Auswirkungen auf das Qualifikations- und Tätigkeitsprofil
der Architekten ergeben.
-Das Berufsbild des Architekten ist im Wandel. In den vergangenen Jahren sind zu den
klassischen Aufgabengebieten eine ganze Reihe neuer Tätigkeitsfelder hinzugekommen.
Insbesondere die Auseinandersetzung mit bereits bestehenden Bauwerken und Strukturen nimmt einen immer größeren Raum des Arbeitsspektrums ein. Demgegenüber erweist sich das bis vor einigen Jahren noch vorherrschende Planen von Neubauten „auf
der grünen Wiese“ zunehmend als Ausnahme.
Architekten sind tätig als:
- Freiberufler (mit eigenem Architekturbüro)
- Angestellte in Architekturbüros
- Angestellte in der Bauwirtschaft
- Angestellte bei Wohnungsbau- und Immobiliengesellschaften
- Angestellte oder Beamte bei Behörden
- Angestellte oder Beamte in Hochschullehre und -forschung
- Freiberufliche Gutachter/Sachverständige
Alternative Berufsfelder für Architekten sind:
- Facility Management (Verwaltung/Bewirtschaftung von Gebäuden und Einrichtungen)
- Projektentwicklung und -management
- Bestandsaufnahme bei Sanierungsvorhaben
- Energetische und ökologische Gutachten
- Ökologisches Bauen
- Sachverständiger für Schall-, Wärme- und Brandschutz
- Vermögensberatung
- Softwareentwicklung (z.B. CAD-Programme)
1
Aufmaß meint die Ermittlung des Umfangs von Bauleistungen durch Messen der Objekte.
8
Darüber hinaus findet man Architekten auch in Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie
bei Verlagen und Zeitschriften.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich Informationen zu Beruf, Ausbildung
und Arbeitsbedingungen der Erwerbstätigen in Deutschland, die von der Bundesarchitektenkammer übersichtlich in Tabellen und Grafiken im Netz dargestellt werden.

Entwicklung der Erwerbstätigenzahlen bei Architekten und Stadtplanern

Architekten und Raumplaner nach beruflichem Ausbildungs-/Hochschulabschluss

Architekten und Raumplaner nach Altersgruppe

Erwerbstätige mit einem (Fach-)Hochschulabschluss im Bereich der Architektur
nach Altersgruppen

Architekten und Raumplaner nach normalerweise je Woche geleisteten Arbeitsstunden

Architekten und Raumplaner nach monatlichem Nettoeinkommen

Monatliches Nettoeinkommen von Erwerbstätigen mit einem
(Fach-)Hochschulabschluss im Bereich der Architektur

Architekten und Raumplaner nach Stellung im Beruf

Stellung im Beruf von Erwerbstätigen mit einem (Fach-)Hochschulabschluss im
Bereich der Architektur

Architekten und Raumplaner nach Geschlecht

Architekten und Raumplaner nach Wirtschaftsunterbereichen
Quelle: http://www.bak.de/architekten/wirtschaft-arbeitsmarkt/ – Daten und Fakten /
Erwerbstätigenstatistik
Voraussetzungen für das Studium
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5 Voraussetzungen für das Studium
In einem gestalterischen Studiengang ist künstlerisches Geschick zweifelsohne vorteilhaft. Auch sollte man über gute Grundkenntnisse der Bau- und Kunstgeschichte verfügen, wie sie beispielsweise im Kunstunterricht der gymnasialen Oberstufe vermittelt werden.
Da das Architekturstudium eine Ausbildung zum Ingenieur darstellt, bildet die Physik eine
wesentliche Grundlage des Studiums, etwa, wenn es um die Bestimmung mechanischer
und statischer Kräftewirkungen von Bauteilen geht.
Auch die Mathematik ist Basiswissenschaft der Architektur – und dies in zweierlei Hinsicht: Einerseits hilft Geometrie das räumliche Vorstellungsvermögen zu verbessern. Andererseits sind gute mathematische Kenntnisse bei der Ermittlung von Baukosten, vor
allem aber für bauphysikalische Berechnungen vorteilhaft.
Hilfreich für das Studium sind auch informationstechnische Kenntnisse. Dabei steht die
Rechneranwendung, etwa bei architekturspezifischen Programmen (CAD), im Vordergrund. Einblicke gibt die Darstellung der Forschungsgebiete des Fachgebiets Building
Lifecycle
Management
(BLM)
der
KIT-Fakultät
für
Architektur.
http://blm.ieb.kit.edu/694.php
Die Beherrschung der englischen Sprache ist für ein Architekturstudium ebenfalls von
Bedeutung, da diese im Allgemeinen Fachsprache der Natur- und Ingenieurwissenschaften ist. Nicht selten steht Fachliteratur nur in Englisch zur Verfügung. Die Studierenden
sollten diese deshalb rasch lesen und verstehen können. Genügend Fremdsprachenkenntnisse kommen zudem einem interdisziplinären Arbeiten in internationalen Teams
aufgrund der zunehmenden globalen Ausrichtung von Projekten und Aufgaben spätestens nach der Ausbildung entgegen. 2
Neben den schulischen Vorkenntnissen sind bestimmte Fertigkeiten und Interessen für
das Studium der Architektur von Belang. Wichtig ist vor allem die Lust am und die Motivation für ein Studium und das damit verbundene Lernen sowie eine relativ hohe individuelle Leistungsbereitschaft, Ausdauer, Belastbarkeit und das Interesse an der Planung
und Organisation von Bauprojekten. Das planerisch-selbstorganisierte Arbeiten bildet
einen wesentlichen Schwerpunkt späterer Berufstätigkeit.
Kreativität spielt beim Entwerfen und Gestalten von Bauwerken eine genauso bedeutsame Rolle wie Kontaktstärke (Auftragsakquise) und Kommunikationsfähigkeit (Verhandlungen, Kundenberatung).
2 Das Sprachenzentrum des KIT bietet Kurse in Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Schwedisch,
Niederländisch, Portugiesisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Chinesisch, Japanisch und Deutsch als
Fremdsprache an.
10
Mehr und mehr werden für gut ausgebildete Hochschulabsolventen sogenannte Schlüsselqualifikationen relevant, also solche zusätzlichen Fertigkeiten, welche nicht direkt
über das Fachstudium vermittelt werden und die in einer Zeit, in der Wissen immer
schneller veraltet, als wichtige Auswahlkriterien für künftige Arbeitgeber gelten. Diese
Aussagen gelten für Architekten in besonderem Maße, ist deren Arbeitsmarktsituation
doch bereits seit vielen Jahren als mehr oder weniger kritisch zu betrachten.
Zu Schlüsselqualifikationen zählen Persönlichkeits-, Sozial- und Methodenkompetenzen,
Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Führungsfähigkeit, Leistungsfähigkeit, Motivationsfähigkeit, Urteilsfähigkeit und Präsentationsfähigkeit.
Das Karlsruher Institut für Technologie bietet im sogenannten House of Competence
Veranstaltungen zur Vermittlung dieser Qualifikationen an, welche beim Erlangen einer
Arbeitsstelle, aber auch im täglichen beruflichen wie privaten Umgang miteinander sehr
hilfreich sind.
Das House of Competence (HoC) ist die zentrale, forschungsbasierte Einrichtung im Bereich fachübergreifender Kompetenzentwicklung am KIT. Zur fachübergreifenden Kompetenzentwicklung im Allgemeinen sowie zum medialen Lernen und der Lehrerbildung im
Besonderen leistet das HoC Forschungsarbeit und erbringt darauf basierend Lehr- und
Beratungsangebote sowie zusätzliche Services, sowohl grundlagen- als auch drittmittelfinanziert.
Für die Hauptzielgruppe der Studierenden stellt das HoC ein Veranstaltungsprogramm im
Bereich ‚Schlüsselqualifikationen‘ (SQ) im Umfang von rund 90 Kursen pro Semester in
folgenden Schwerpunkten zur Verfügung:
Lernen organisieren
Präsentieren und kommunizieren
Methodisch arbeiten
Wissenschaftliches Schreiben
Perspektive Arbeitswelt
Zum HoC gehören folgende Einrichtungen: Zentrum für Mediales Lernen (ZML), Zentrum
für Lehrerbildung (ZLB), LernLABOR, MedienLABOR, MethodenLABOR, SchreibLABOR
Unter http://www.hoc.kit.edu/lehrangebot.php → Schlüsselqualifikationen findet man die
Veranstaltungen, welche auch im Rahmen des Studiums anerkannt und im Abschlusszeugnis aufgeführt werden können. Eine solche Anerkennung ist mit der KIT-Fakultät für
3
Architektur zu klären. Der Studienplan Architektur sieht die Belegung überfachlicher
Seminare aus dem Lehrangebot des HoC verbindlich vor.
3 Für die Anerkennung ist das Fakultätsprüfungsamt der KIT-Fakultät für Architektur zuständig. Ansprechpartner finden Sie in Kapitel 12.2.
Der Weg zum Studium
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6 Der Weg zum Studium
Bitte beachten Sie: der hier dargestellte Bewerbungsablauf gilt für das Wintersemester
2015/16. Für 2016/17 kann ein anderes Verfahren relevant sein. Bitte informieren Sie
sich vor Ihrer Bewerbung, u.a. bietet das zib regelmäßige Gruppenberatungen zum Thema „Bewerbung und Zulassung“ an.
6.1 Bewerbung und Zulassung zum Bachelor Studiengang
Die Studienplätze für den grundständigen Bachelorstudiengang Architektur werden über
das Bewerberportal des KIT vergeben. Im dialogorientierten Serviceverfahren werden die
Zulassungen für das 1. Fachsemester über die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert.
Studienplätze für den konsekutiven Masterstudiengang Architektur werden direkt vom
Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vergeben.
Während das Bachelorstudium planmäßig nur zum Wintersemester eines jeden Studienjahres begonnen werden kann, ist die Aufnahme des Masterstudiums sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich.
Die Zulassungsverfahren für den Bachelor-Studiengang
In einer eigenen Serie stehen Video-Tutorials zu den Themen rund um die Hochschulzulassung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) am KIT online zur Verfügung:
Youtube Videokanal: zibkarlsruhe
a) Registrierung
Deutsche und EU-Bewerber müssen sich zunächst bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben – www.hochschulstart.de. – im Verfahren für Studiengänge mit örtlicher
Zulassungsbeschränkung. Im Rahmen eines Dialogorientierte Serviceverfahrens zwischen der Stiftung für Hochschulzulassung und dem KIT werden Mehrfachbewerbungen
berücksichtig, um die Zulassungschancen am Studienort der Wahl zu verbessern.
b) Bewerbung und Zeitplan
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerberportal des KIT. www.kit.edu
Das Dialogorientierte Serviceverfahren besteht aus vier Phasen, für die unterschiedliche
Zeiträume und Fristen zu beachten sind. Im Anschluss hieran finden zwei sogenannte
Clearingverfahren statt, in denen Studienplätze, die bis dahin noch nicht vergeben werden konnten, verteilt werden.
12
Hier finden Sie die Daten der Verfahrensphasen und der Clearingverfahren zum Wintersemester im Überblick:
Bewerbungsphase (Mai / Juni – 15.7.)
Koordinierungsphase 1 (16.7. – 15.8.) )
Während dieser Phase können Ihnen Zulassungsangebote unterbreitet werden. Bewerber, die ihr Studium am KIT aufnehmen wollen, können jetzt die Annahme des Studienplatzes erklären.
Entscheidungsphase (16.8.-18.8.)
In der Entscheidungsphase haben Sie die Möglichkeit, sich entweder für die Annahme
eines der gegebenenfalls bisher eingegangenen Zulassungsangebote zu entscheiden
oder an der folgenden Koordinierungsphase 2 teilzunehmen. Für die Teilnahme an der
Koordinierungsphase 2 ist die Priorisierung Ihrer Bewerbungen hier letztmalig möglich.
Koordinierungsphase 2 (19.8.-24.8.))
In der Koordinierungsphase 2 wird für den Bewerber die optimale Zulassungsmöglichkeit
anhand Ihrer persönlichen Prioritätenliste ermittelt
Clearingverfahren 1 (29.08. - 03.09.))
Clearingverfahren 2 (25.09. - 28.09.)
Zur Vergabe noch freier Studienplätze werden zwei Clearingverfahren ausgerichtet. In
diesen zwei Clearingverfahren werden noch nicht vergebene Studienplätze unter Bewerberinnen und Bewerbern verlost. Die Clearingverfahren stehen allen Bewerberinnen und
Bewerbern zur Verfügung, auch solchen, die bereits einen Studienplatz erhalten haben.
Ein erhaltener Studienplatz geht durch die Teilnahme an den Clearingverfahren nicht
verloren. Diese Teilnahme erfolgt nicht automatisch. Für ein Clearingverfahren ist eine
erneute Bewerbung auf ein Studienangebot über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de erforderlich.
Start der Orientierungsphase – O-Phase
Anfang Oktober – Datum unter http://www.asta-kit.de/o-phase
Vorlesungsbeginn: 16.10.2017
Der Weg zum Studium
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c) Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren im Bachelor Studiengang Architektur
Zulassungsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang Architektur ist die allgemeine
Hochschulreife. Der Studiengang ist zudem zulassungsbeschränkt. Derzeit stehen 156
Studienplätze zur Verfügung. Nach Abzug der Vorabquoten für Härtefalle (5 %), Ausländer (10 %) für die Auswahl nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse (1%) und Zweitstudienbewerber (2 %) werden 10 % der Studienplätze an die Bewerber mit der längsten
Wartezeit vergeben. 90 % der Studienplätze werden über ein Auswahlverfahren verteilt.
Das Auswahlverfahren basiert auf den schulischen Leistungen der Bewerber sowie auf
sogenannten sonstigen Leistungen. Aufgrund dieser Leistungen wird eine Rangfolge
nach Punkten gebildet.
Zum Verfahren der Bewertung der schulischen sowie der sonstigen Leistungen sind
nachfolgende die § 7, § 8 und § 9 der Auswahlsatzung abgedruckt.
Weitere Informationen zum Hochschulzugang besonders qualifizierte Berufstätige finden
Sie unter folgender Adresse:
http://www.sle.kit.edu/vorstudium/hochschulzugang-berufstaetige.php
Informationen zur Deltaprüfung (Hochschulzugang mit Fachhochschulreife / fachgebundener Hochschulreife) werden ergänzt:
http://www.sle.kit.edu/vorstudium/deltapruefung.php
§ 7 Allgemeine schulische Leistungen
(1) Die allgemeinen schulischen Leistungen werden wie folgt berechnet:
1. Die Summe der in der Hochschulzugangsberechtigung erreichten Punkte wird
4
durch 56 bzw. 60 geteilt (max. 15 Punkte). Bei der Berechnung der sich hieraus
ergebenden Zahl wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
2. Die in der gymnasialen Oberstufe in den Fächern
4
Bei älteren Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch
60 geteilt, bei neueren Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten
wird durch 56 geteilt.
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3.
a) Deutsch, b) Mathematik, c) der bestbenoteten, fortgeführten Fremdsprache (bei mehreren Fremdsprachen wird zunächst vorrangig der in allen vier Schulhalbjahren der
Oberstufe belegte Kurs, sodann vorrangig der mit dem besten Ergebnis abgeschlossene
Kurs gewertet), d) einem Fach aus dem künstlerischen Bereich (Kunst, Gestalten, Musik)
(bei mehreren belegten Fächern aus diesem Bereich wird zunächst der in den letzten vier
Schulhalbjahren belegte Kurs, sodann vorrangig der mit dem besten Ergebnis abgeschlossene Kurs bewertet), e) einem Fach aus dem geisteswissenschaftlichen Bereich
(Geschichte, Soziologie, Philosophie) (bei mehreren belegten Fächern aus diesem Bereich wird zunächst der in den letzten vier Schulhalbjahren belegte Kurs, sodann vorrangig der mit dem besten Ergebnis abgeschlossene Kurs bewertet) erreichten Punkte (max.
15 Punkte) werden unabhängig davon, ob das Fach in allen vier Schulhalbjahren belegt
wurde oder es in die allgemeine Durchschnittsnote eingegangen ist (geklammerter Wert)
addiert und durch 20 geteilt. Der Teiler verringert sich um die Zahl der Schulhalbjahre, für
die keine Halbjahrespunktzahlen ausgewiesen sind. Bei der Berechnung der sich hieraus
ergebenden Punktzahl wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt;
alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
(2) Ausländische Noten sollen in angemessener Weise umgerechnet werden; soweit die
Kultusministerkonferenz Richtlinien für die Umrechnung entwickelt hat, sollen diese für
die Umrechnung herangezogen werden. Ist Deutsch nicht Landessprache, tritt das in der
Landessprache erzielte Ergebnis an die Stelle des im Fach Deutsch erzielten Ergebnisses; in diesem Fall kann Deutsch als Fremdsprache gewertet werden.
§ 8 Sonstige Leistungen
Die Mitglieder der Auswahlkommission bewerten die sonstigen Leistungen gesondert auf
einer Skala von 0 bis 15. Dabei werden die folgenden Kriterien berücksichtigt, sofern sie
über die Eignung des Bewerbers für das angestrebte Studium besonderen Aufschluss
geben:
1. eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf
und bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie praktische Tätigkeiten,
2. besondere fachrelevante Vorbildungen,
3. außerschulische Leistungen und Qualifikationen.
Aus der Summe der von den einzelnen Mitgliedern vergebenen Punktzahlen wird das
arithmetische Mittel berechnet (max. 15 Punkte), wobei nur die erste Dezimalstelle hinter
dem Komma berücksichtigt wird; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
Der Weg zum Studium
15
§ 9 Auswahlentscheidung und Mitteilung des Ergebnisses
(1) Auf der Grundlage einer für jeden Bewerber zu ermittelnden Gesamtpunktzahl wird
durch die Auswahlkommission eine Rangliste erstellt, wobei die für die schulischen Leistungen ermittelten Punktzahlen und die für die sonstigen Leistungen ermittelte Punktzahl
gleich gewichtet in die abschließende Gesamtpunktzahl einfließen (max. 15+15+15=45
Punkte). Bei der Berechnung der Gesamtpunktzahl wird nur die erste Dezimalstelle hinter
dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
(2) Die Entscheidung über die Auswahl trifft der Rektor aufgrund der von der Auswahlkommission aufgestellten Rangliste. Bei Ranggleichheit gilt § 16 HVVO.
(3) Bewerber, die zugelassen werden können, erhalten vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) einen Zulassungsbescheid.
(4) Erreicht der Bewerber nach der Durchführung des Auswahlverfahrens keine Zulassung, wird ihm das Ergebnis des Auswahlverfahrens schriftlich mitgeteilt. Der Bescheid
ist zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
16
Quelle: Die Auswahlsatzung ist
architektur-details.php zu finden.
1
2
unter
http://www.sle.kit.edu/vorstudium/bachelor-
3
4
5
6
8
Bewerbungen
Zulassungen
Zulassungsquote
der Bewerber
Einschreibungen
Auswahlpunkte
Wartezeit
Grenzwerte
Studienplätze
Zulassungsstatistik
7
07/08
156
523
420
80%
130
16,30
3/3,0
08/09
156
605
605
100%
131
Alle zugelassen
09/10
156
648
520
80%
139
10/11
156
602
593
100%
188
11/12
156
838
377
44,00%
132
21,2
4/2,4
12/13
156
853
398
47,00%
127
19,6
2/2,4
13/14
156
841
430
51,00%
146
20,6
3/3,1
14/15
156
667
432
65%
155
16,2
3/3,2
15/16
156
137
16,1
4/3.1
16/17
156
156
17,0
2/2,9
WS
16,2
3/3,1
Alle zugelassen
Der Weg zum Studium
17
6.2 Bewerbung und Zulassung zum Master Studiengang
Eine Bewerbung ist sowohl zum Winter-, als auch zum Sommersemester möglich.
Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 15.07. (Ausschlussfrist!)
Bewerbungsschluss für das Sommersemester ist der 15.01. (Ausschlussfrist!)
Der Masterstudiengang ist zulassungsbeschränkt. Für das gesamte Studienjahr 2016
wurden 94 Studienplätze beantragt.
Quelle: Die Auswahlsatzung ist unter http://www.sle.kit.edu/vorstudium/masterarchitektur-details.php zu finden.
Der Masterstudiengang ist zulassungsbeschränkt.
Notwendig für das Auswahlverfahren sind:
Ein erfolgreicher Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger Abschluss an einer
Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder ausländischen Hochschule, wobei das Studium mit einem Mindestumfang von 180 ECTSPunkten und mit einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit in dem Studiengang
Architektur oder einem verwandten Studiengang absolviert worden sein muss. Das Fach
„Entwerfen“ muss dabei mit mindestens 60 ECTS-Punkten belegt worden sein. Ferner
wird ein 12-wöchiges Büropraktikum vorausgesetzt. Fehlt das zwölfwöchige Berufspraktikum kann der Bewerber im Einzelfall trotzdem unter der Auflage zugelassen werden,
dass er das Praktikum bis zum Beginn des dritten Fachsemesters des Masterstudiengangs erfolgreich absolviert. Die Erfüllung der Auflage ist spätestens zur Rückmeldung in
das vierte Fachsemester nachzuweisen.
Eine Entwurfs- oder Projektmappe als wissenschaftspraktische Übung. Das Einreichen
der Mappe geschieht zu einem gesonderten Termin, den die KIT-Fakultät vier Wochen
vor dem Abgabetermin bekannt gibt. Die Entwurfs- oder Projektmappe soll aus 3-4 Arbeitsproben bestehen: Aus der Abschlussarbeit des grundständigen Bachelorstudiums
sowie weiteren selbstgewählten eigenen Arbeiten aus dem Bachelorstudium. Die Entwurfs- oder Projektmappe ist im Format DIN A4, einseitig bedruckt und mit max. 20 Seiten einzureichen.
Unter den Bewerbern, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erstellt die Zugangs- und Auswahlkommission aufgrund
der Studienleistungen
max. 20 Punkte
des Ergebnisses eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests in Form der Vorlage
einer Entwurfs- bzw. Projektmappe
max. 70 Punkte
der sonstigen und beruflichen Leistungen
max. 10 Punkte
18
eine Rangliste, wobei die für die Gesamtnote der akademischen Abschlussprüfung ermittelte Punktzahl, die für den fachspezifischen Studierfähigkeitstest ermittelte Punktzahl
und die für die sonstigen und beruflichen Leistungen ermittelte Punktzahl zu einer Gesamtpunktzahl addiert werden.
Die von den Bewerbern eingereichte Projekt- und Entwurfsmappe wird nach Abschluss
der Verfahren zurück gesandt. Die Rücksendung durch den Studierendenservice erfolgt
in der Regel nicht vor dem 1. Oktober bzw. ab 1. April des jeweiligen Semester, für das
die Bewerbung eingereicht wurde.
Fehlt das zwölfwöchige Berufspraktikum kann der Bewerber/in im Einzelfall trotzdem
unter der Auflage zugelassen werden, dass er das Praktikum bis zum Beginn des dritten
Fachsemesters des Masterstudiengangs erfolgreich absolviert. Die Erfüllung der Auflage
ist spätestens zur Rückmeldung in das vierte Fachsemester nachzuweisen.
Vgl. Satzung zur Änderung der Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Architektur am Karlsruher Institut für Technologie
(KIT) vom 17.12.2014 sowie Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Architektur am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
vom 25.5.2012, http://www.sle.kit.edu/vorstudium/master-architektur-details.php
Folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Zahl der Bewerbungen sowie die
Zahl der zugelassenen Bewerber/innen für den Masterstudiengang Architektur
Sem
Bewerber/innen
Zulassungen
Immatrikulierte Studierende
Ings.
D
EU+Ausl Insgs
D
EU+Ausl. Insg
D
EU+Ausl.
SS 14
102
44
58
38
18
20
46
31
15
WS
14/15
206
178
128
129
107
22
95
86
9
SS 15
k.A
WS
15/16
Der Weg zum Studium
19
Höhersemestrige Bewerber, also Hochschulwechsler und Quereinsteiger, können sich
sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester bewerben. Die Zulassungsbeschränkung im Bachelor- und Masterstudiengang Architektur besteht auch für die höheren Semester. Bewerber, die ein Fachhochschul- oder Berufsakademiestudium in einschlägiger Fachrichtung absolviert oder begonnen haben, werden nicht nur zum Wintersemester, sondern auch zu einem Sommersemester zugelassen, wenn sie nach Prüfung
des Einzelfalls aufgrund der Feststellung der Gleichwertigkeit von bestimmten Prüfungs5
vorleistungen und Prüfungsleistungen befreit worden sind.
Deutsche und Ausländer mit deutscher Hochschulreife („Bildungsinländer“) bewerben sich beim Studierendenservice des KIT in einem ersten Schritt online unter
http://www.sle.kit.edu/vorstudium/bewerbung.php. Erläuterungen zur Online-Bewerbung
finden Sie ebenfalls auf genannter Website. Die Online-Bewerbung wird in der Regel
Anfang Juni (bzw. Mitte Dezember für Bewerbungen in ein höheres Semester oder zum
Masterstudium) freigeschaltet.
Zusätzlich zum Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars muss der Bewerbungsantrag mit den dort genannten Unterlagen auf dem Postweg an den Studierendenservice
gesandt werden:
Karlsruher Institut für Technologie
(KIT)
Campus Süd
- Studierendenservice Kaiserstraße 12
76131 Karlsruhe
Bewerbungsschluss für den Bachelorstudiengang Architektur ist für das Wintersemester
jeweils der 15. Juli, für den Masterstudiengang Architektur für das Wintersemester der
15. Juli, für das Sommersemester der 15. Januar. Es handelt sich dabei stets um Ausschlussfristen. Zu spätestens diesen Zeitpunkten müssen alle notwendigen Unterlagen
beim Studierendenservice eingegangen sein.
Ausländer aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, richten in
demselben Zeiträumen ihre Bewerbung an:
Karlsruher Institut für Technologie
(KIT)
Campus Süd
International Students Office
Adenauerring 2
D - 76131 Karlsruhe
5
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss der KIT-Fakultät für Architektur
zuständig. Ansprechpartner finden Sie in Kapitel 12.2.
20
Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung können
sich nur bewerben, wenn das ausländische Zeugnis als einem deutschen Hochschulreifezeugnis gleichberechtigt anerkannt ist. Bewerber mit einem Wohnsitz in BadenWürttemberg oder einem Wohnsitz im Ausland wenden sich daher an das Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. 7 Schule und Bildung, Anerkennungsstelle, Postfach 103642,
70031 Stuttgart, Tel.: 0711/904-40-700. Bewerber mit einem Wohnsitz in einem anderen
Bundesland wenden sich an die Schulbehörde, die für den Wohnort im entsprechenden
Bundesland zuständig ist. Sollte das Reifezeugnis nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen, so muss eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beigefügt werden.
Zusätzlich müssen Ausländer, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland die Hochschulreife erworben haben, möglichst bereits bei der Bewerbung, spätestens jedoch vor
Aufnahme des Studiums genügend deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Die erforderlichen Sprachkenntnisse können durch folgende Prüfungen nachgewiesen werden







DSH2 (es werden nur HRK akkreditierte DSH-Prüfungen anerkannt)
TestDaF 4444 (mindest. 4x4)
DSD 2 der deutschen Auslandsschulen
Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung
Goethe-Zertifikat C2
telc Deutsch C1 Hochschule
ÖSD C1
Vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit sind folgende Personen befreit:
1. Inhaber eines Schulabschlusses, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht
2. Inhaber des „Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz - Stufe
II“(DSD II)
3. Inhaber eines Zeugnisses über die bestandene „Zentrale Oberstufenprüfung“
(ZOP) des Goethe-Instituts, die in Deutschland von einem Goethe-Institut oder im
Ausland von einem Goethe-Institut oder einer Institution mit einem Prüfungsauftrag des Goethe-Instituts abgenommen wurde
4. Inhaber des „Kleinen Deutschen Sprachdiploms“ oder des „Großen Deutschen
Sprachdiploms“, die vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-MaximiliansUniversität München verliehen werden.
Der Weg zum Studium
21
6.3 Vorwegauswahl
Alle Studieninteressierten des Bachelorstudienganges, die einen freiwilligen Wehrdienst,
Bundesfreiwilligendienst, freiw. soz./ökolog. Jahr, Entwicklungshilfe auf Zeit bis zur Dauer
von drei Jahren absolvieren, können sich schon während dieser Zeit bewerben. An Universitäten in Baden-Württemberg wird die Zulassung im Wege einer Vorwegauswahl
nämlich nur denjenigen ermöglicht, die einen Zulassungsbescheid aufgrund ihrer ersten
Bewerbung während des Dienstes bzw. während einer der genannten Tätigkeiten erhalten hatten.
Im dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) können Bewerber ein Zulassungsangebot
zurückstellen lassen. Eine Rückstellung im Sinne des Serviceverfahrens schützt das
Recht einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers, seine Zulassung aufgrund eines zu leistenden Dienstes erst zu einem späteren Zeitpunkt wahrzunehmen. Hierunter fallen
Dienste nach Artikel 12a des Grundgesetzes, Entwicklungsdienste nach dem Entwicklungshelfergesetz, Jugendfreiwilligendienste im Sinne des Gesetzes zur Förderung von
Jugendfreiwilligendiensten und die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren
oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen.
Dieser Sachverhalt wird allerdings nur dann relevant, wenn für den Studiengang Zulassungsbeschränkung herrscht, was aktuell bei Architektur der Fall ist. Der Anspruch auf
Vorwegauswahl erlischt, wenn die Zulassung nicht spätestens zum zweiten auf die Beendigung des Dienstes folgenden Bewerbungsverfahren beantragt wird. Dabei muss
nachgewiesen werden, dass der Dienst oder die Tätigkeit bereits beendet ist oder bei
einer Bewerbung für das Wintersemester bis 31.10. und bei einer Bewerbung für das
Sommersemester bis 30.4. beendet sein wird. Die Regelung der Vorwegauswahl gilt
auch für diejenigen, die ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen
Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren betreut oder gepflegt haben.
6.4 Zulassung und Einschreibung
Der Bewerber erhält zunächst ein Zulassungsangebot. Wird das Zulassungsangebot
über das Bewerberportal online angenommen erhält der Bewerber einen Zulassungsbescheid. Im Zulassungsbescheid werden sowohl die Fristen für die Einschreibung als auch
die zur Einschreibung notwendigen Unterlagen genannt. Die genannten Fristen sind
Ausschlussfristen. Die Nichteinhaltung der Fristen führt – ohne Rücksicht auf die Gründe
– zur Unwirksamkeit des Zulassungsbescheides. Der zugeteilte Studienplatz ist damit
verloren. Da für die Einschreibung kurze Fristen gesetzt werden, ist vom Bewerber sicherzustellen, dass der Zulassungsbescheid für das Wintersemester ab 01.08. in Empfang genommen werden kann. Der Antrag auf Immatrikulation kann im Studierendenservice während der Öffnungszeiten per Post übersandt oder persönlich unter Vorlage der
im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen abgegeben werden. Lediglich Ausländer
müssen zur Immatrikulation generell persönlich beim Studierendenservice erscheinen.
22
Nach der Einschreibung werden dem Studierenden das Studienbuch und die KITCard
(Studentenausweis) zugeschickt. In all diesen Unterlagen ist die Matrikelnummer angegeben, unter welcher der Studierende während seiner gesamten Studienzeit am Karlsruher Institut für Technologie geführt wird.
Bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit wird der
Verwaltungskostenbeitrag erstattet. Unter folgender Adresse im Netz steht das Antragsformular zur Verfügung: http://www.sle.kit.edu/imstudium/gebuehren.php
6.5 Gebühren
Verwaltungskostenbeitrag
Die Hochschulen erheben für ihre studentenbezogenen Verwaltungsleistungen von ihren
Studierenden einen Beitrag in Höhe von € 60,00 pro Semester. Er betrifft die Ausgaben
für die Einrichtungen, die zur Verwaltung und Betreuung der Studierenden vorgehalten
werden, jedoch nicht unmittelbar dem Lehrbetrieb zuzurechnen sind.
Bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit wird der
Verwaltungskostenbeitrag auf Antrag erstattet.
Studierendenwerksbeitrag
Der Beitrag für das Studierendenwerk Karlsruhe beträgt derzeit € 77,70. Mit der Zahlung
dieses Beitrages sind Studierende zugleich haftpflichtversichert; sie sind außerdem berechtigt, die Dienste der Psychotherapeutischen Beratungsstelle des Studierendenwerkes in Anspruch zu nehmen.
Die Rückzahlung des Studierendenwerkbeitrags bei einer Exmatrikulation ist nur auf
schriftlichen Antrag beim Studierendenwerk Karlsruhe unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen möglich.
Studierendenschaftsbeitrag
Die Verfasste Studierendenschaft des KIT nimmt als eine rechtsfähige Körperschaft des
öffentlichen Rechts und Gliedkörperschaft des KIT unbeschadet der Zuständigkeiten des
KIT und des Studierendenwerks Karlsruhe Aufgaben nach §65 Abs. 2 LHG wahr. Um
ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, erhebt die Studierendenschaft gemäß
§65a Abs. 5 Sätze 2 bis 5 LHG unter Berücksichtigung sozialer Belange von ihren Mitgliedern Beiträge nach Maßgabe dieser Beitragsordnung einen Beitrag von € 5,99.
Bei einer Exmatrikulation oder Rücknahme der Immatrikulation binnen eines Monats
nach Beginn der Vorlesungszeit wird der Studierendenschaftsbeitrag auf Antrag erstattet.
Der Weg zum Studium
23
6.6 Rückmeldung
Studierende, die ihr Studium am Karlsruher Institut für Technologie fortsetzen wollen,
müssen sich jedes Semester zurückmelden.
Das Karlsruher Institut für Technologie bietet dafür Selbstbedienungsfunktionen an. Auf
den Webseiten des Studienbüros gelangt man unter „Aktuelles“ zur Selbstbedienungsfunktion, über die man sich einfach, bequem und schnell rückmelden, Studienbescheinigungen ausdrucken und auch die Anschrift ändern kann.
Für die Bearbeitung jeder Rückmeldung sind neben dem Studierendenwerksbeitrag, der
Verwaltungskostenbeitrag sowie der Studierendenschaftsbeitrag zu entrichten.
6.7 Beurlaubung
Auf Antrag können Studierende aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem
ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung). Der Antrag auf Beurlaubung
soll bereits während des Rückmeldezeitraums jedoch spätestens vor Beginn der Vorlesungszeit eingereicht werden. Bei späterem Eintritt des wichtigen Grundes ist der Antrag
unverzüglich zu stellen. Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht
überschreiten.
Ausgeschlossen sind Beurlaubungen aus Gründen, die nach Ende der Vorlesungszeit
eintreten sowie Beurlaubungen für zurückliegende Semester.
Auf ihren Antrag hin können Studierende beurlaubt werden, die

wegen Krankheit keine Lehrveranstaltungen besuchen können und bei denen die
Krankheit die Erbringung der erwarteten Studienleistungen verhindert (Attest des
Arztes ist dem Urlaubsantrag beizufügen)

eine praktische Tätigkeit (freiwilliges Praktikum) aufnehmen, die dem Studienziel
dient. Für die Beurteilung der Frage, ob diese Tätigkeit dem Studienziel dient, ist
die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der KIT-Fakultät (idR. des Praktikantenamtes bzw. Prüfungsausschusses) erforderlich.

an einer ausländischen Hochschule studieren (Zulassung oder Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule ist dem Urlaubsantrag beizufügen)

Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr ableisten (Bescheid der Behörden ist dem Urlaubsantrag beizufügen)

sich in Mutterschutz/Elternzeit befinden: Studierende können Schutzzeiten entsprechend dem Mutterschutzgesetz und Elternzeit entsprechend dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in Anspruch nehmen; hierfür sind Sie auf Antrag
zu beurlauben. Sie sind dann berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen,
Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen und Hochschuleinrichtungen zu
nutzen.
24

einen sonstigen wichtigen Grund vorweisen können: Zum Beispiel wenn Sie ihren
Ehegatten oder einen in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten, der hilfsbedürftig im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes ist, pflegen oder versorgen (eine formlose Begründung sowie bestätigende Nachweise
sind dem Urlaubsantrag beizufügen)
Beurlaubte Studierende nehmen an der Selbstverwaltung der Hochschule teil. Sie sind
berechtigt, Hochschuleinrichtungen zu benutzen und Prüfungsleistungen zu erbringen, nicht jedoch Studienleistungen zu erbringen.
6.8 Beendigung des Studiums (Exmatrikulation)
Die Exmatrikulation bedeutet die Beendigung des Studiums am Karlsruher Institut für
Technologie und wird vom Studierendenservice durchgeführt.
Studierende werden auf eigenen Antrag bei Hochschulwechsel oder freiwilligem Studienabbruch exmatrikuliert.
Studierende werden „von Amts wegen“ exmatrikuliert
bei Abschluss des Studiums
wenn der Prüfungsanspruch erloschen ist (z.B. Fristüberschreitung oder endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung)
 bei nicht frist- oder sachgemäßer Rückmeldung.


Für Studierende, die ihr Studium beendet haben, ist die reguläre Exmatrikulation Voraussetzung für den Erhalt des Abschlusszeugnisses. Eine Exmatrikulation „von Amts wegen“
genügt hier nicht.
Unter folgender Adresse steht der Vordruck des Antrages auf Exmatrikulation zur Verfügung. http://www.sle.kit.edu/imstudium/exmatrikulation.php
Das Bachelorstudium
25
7 Das Bachelorstudium
Mit wissenschaftlichen Methoden an der schöpferischen Gestaltung der Welt zu arbeiten
– das ist unser Ziel als Karlsruher Fakultät für Architektur am KIT.
Die Studentinnen und Studenten im Studiengang Architektur bekommen im Studium
Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die sie in die Lage versetzen, zukünftig den Lebensraum des Menschen maßgeblich mitzuplanen und mitzugestalten. Sie als Architekten sollen dazu beitragen, Voraussetzungen zu schaffen für ein Optimum an Umweltqualität, für Lebens- und Arbeitsbedingungen, die alle Entfaltungsmöglichkeiten für die Gesellschaft bieten.
Dies setzt eine Ausbildung voraus, die die technischen Möglichkeiten, die Kenntnisse
über Wirtschaftlichkeit und allem voran über das Entwerfen einer zu gestaltenden Welt
vermittelt und die Sie umfassend vorbereitet auf die ständig sich wandelnden Erfordernisse Ihres Berufsstandes. Eine Stärkung von Praxis und Forschung samt der Nutzbarmachung der Erkenntnisse innerhalb der Lehre garantiert eben solch eine Ausbildung.
Seit 1825 kann an unserer KIT-Fakultät Architektur mit Diplomabschluss studiert werden,
ab Einführung des Bachelor- und Masterstudienganges im Wintersemester 2009/2010
mit Bachelor- oder Mastergrad.
Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) hat sich im Rahmen der Umsetzung des
Bolognaprozesses zum Aufbau eines Europäischen Hochschulraumes zum Ziel gesetzt,
dass am Abschluss der Studierendenausbildung in der Regel der Mastergrad steht. Die
am KIT angebotenen konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengänge sind daher als
Gesamtkonzept mit konsekutivem Curriculum zu betrachten.
Qualifikationsziele des Bachelorstudiengangs
Die Ausbildungsinhalte des Bachelorstudiengangs Architektur orientiert sich im Wesentlichen an den Richtlinien der Bundesarchitektenkammer und der internationalen Vereinigungen wie UIA und AESOP. Des Weiteren hat die Bundesstiftung Baukultur die gesellschaftlichen Anforderungen an den Berufsstand klar herausgearbeitet und in einem breiten diskursiven Prozess aktualisiert.
Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Architektur haben einen
Überblick über die verschiedenen System- und Komplexitätsebenen des Berufsbilds erworben und sind in der Lage, die Verknüpfungen zwischen den Teilgebieten der Architektur nachzuvollziehen.
Sie sind für eine Tätigkeit in den Berufsfeldern im Bereich der Architektur und der Stadtund Landschaftsplanung vorbereitet.
Die Absolventinnen und Absolventen haben ein Bewusstsein und eine ausgeprägte Sensibilität für den nachhaltigen Umgang mit der Natur und Umwelt entwickelt und kennen
die baukulturellen Herausforderungen, die damit verbunden sind.
26
Sie können wissenschaftliche und fachspezifische Erkenntnisse, wie eine zeitgemäße
Architektur und Stadtplanung formuliert werden kann, kritisch bewerten und die Verbindung zum gesellschaftlichen Kontext herstellen. In diesem Zusammenhang sind sie in
der Lage, eine eigene, wenn auch noch nicht fundierte persönliche Haltung zu entwickeln.
Des Weiteren, können sie die zentralen Begriffe der Fachsprache anwenden und haben
eine erste Orientierung über die aktuellen Fragestellungen des Berufsstands und der
Forschungslandschaft.
Sie haben ein solides und breites Grundlagenwissen in den verschiedenen Fachgebieten
der Architektur gewonnen. Dazu gehören ein theoretisch künstlerisches Verständnis,
technisch konstruktives Wissen, eine Sensibilität für den Kontext und eine bauhistorische
und kunstgeschichtliche Bildung.
Die Absolventinnen und Absolventen haben gelernt selbstständig zu denken und zu handeln.
Sie sind mit den Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens vertraut und in der Lage,
Probleme zu analysieren und Sachverhalte kritisch zu hinterfragen. Sie können komplexe
räumliche Situationen vorstellungsmäßig durchdringen und in nachvollziehbarer, eindeutiger Art mit unterschiedlichen Werkzeugen wiedergeben.
Durch die dreijährige Arbeit in den sechs Entwurfsstudios haben sie die Teamarbeit erlernt. Dabei haben sie vielfältige Erfahrungen in unterschiedlichen Gruppenkonstellationen gesammelt.
Das Erschließen von Informationsquellen haben die Absolventinnen und Absolventen
geübt und können die erlangten Erkenntnisse gezielt und strukturiert nutzen.
Sie sind in der Lage, die daraus abgeleiteten Arbeitsergebnisse zielgruppengerecht zu
präsentieren und in einer verständlichen Form zu dokumentieren. Darüber hinaus sind
sie imstande, ihre Studienergebnisse in einem sogenannten Portfolio zusammenzutragen
und in einer persönlichen Form aufzuarbeiten.
Das Bachelorstudium
27
7.1 Aufbau des Studiengangs
Der Bachelorstudiengang Architektur umfasst sechs Semester. Er schließt nach bestandener Abschlussprüfung mit dem Bachelor of Science (B.Sc.) ab. Für diesen Abschluss
müssen insgesamt 180 ECTS Punkte nachgewiesen werden. Ein breit gefächertes Angebot an Lehrveranstaltungen dafür speist sich aus dem Lehrangebot von vier Instituten
mit den jeweiligen Fach- und Lehrgebieten (siehe Kap. 3.):
Im Bachelorstudium werden damit sowohl die wissenschaftlichen Grundlagen als auch
die dazugehörigen Methodenkompetenzen vermittelt.
Pro Semester wird in einem thematisch bestimmten Entwurfsstudio gearbeitet. Dabei
betreut je ein Professor ein Studio persönlich. Die Entwurfsarbeiten werden von einem
darauf abgestimmten Grundlagenangebot begleitet. Ziel des Studiums ist die Fähigkeit
einen konsekutiven Masterstudiengang erfolgreich absolvieren sowie das erworbene
Wissen berufsfeldbezogen anwenden zu können.
Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Sie umfasst neben den Lehrveranstaltungen die Teilnahme an Pflichtexkursionen, Prüfungen und die Bachelorarbeit.
Grundsätzlich gliedert sich das Studium in Module. Jedes Modul kann aus einer oder
mehreren Lehrveranstaltungen bestehen, die durch eine oder mehrere Prüfungen abgeschlossen werden. Der Umfang jedes Moduls ist durch Leistungspunkte gekennzeichnet,
die nach erfolgreichem Absolvieren des Moduls gutgeschrieben werden.
Nach Abschließen der Bachelorprüfung kann anschließend durch Zulassung zum Masterstudiengang Architektur der akademische Grad Master of Science (M.Sc.) erworben
werden. Das Absolvieren des Masterstudiums soll an dieser Stelle ausdrücklich empfohlen werden, da nur derjenige in die Architektenkammer aufgenommen werden kann, der
nach aktuellem Stand ein mindestens vierjähriges fachbezogenes Studium absolviert hat.
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen wird in Europa durch die Richtlinie
2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt. Danach werden
Studienabschlüsse in Architektur in allen EU- und EWR-Staaten nur dann automatisch
anerkannt, wenn sie im Anhang der Richtlinie aufgeführt sind. Weitere Informationen bietet die Bundesarchitektenkammer.
https://www.bak.de/architekten/europa/berufsqualifikation/
28
7.2 Aufbau des Studiengangs
Die Inhalte des Bachelorstudiengangs werden in Form von Vorlesungen (V), den dazugehörigen Übungen (Ü), Seminaren (S), Entwurfsarbeiten in den unterschiedlichen Studios sowie der Bachelorarbeit vermittelt. Die Lehrveranstaltungen und die dazugehörigen
Prüfungen werden den Modulen und diese wieder den Fächern zugeordnet.
Es sind Modulprüfungen in folgenden Pflichtfächern abzulegen:
1. Entwerfen:
Modul(e) im Umfang von 40 LP
2. Integrales Entwerfen:
Modul(e) im Umfang von 14 LP
3. Bautechnik:
Modul(e) im Umfang von 32 LP
4. Theoretische und historische Grundlagen:
Modul(e) im Umfang von 20 LP
5. Gestalten und Darstellen:
Modul(e) im Umfang von 20 LP
6. Stadt- und Landschaftsplanung:
Modul(e) im Umfang von 20 LP,
7. Vertiefung:
Modul(e) im Umfang von 16 LP
8. Überfachliche Qualifikationen im Umfang von 6 LP
Die Festlegung der zur Auswahl stehenden Module und deren Fachzuordnung werden im
Modulhandbuch getroffen.
Im letzten Semester ist als weitere Prüfungsleistung die Bachelorarbeit anzufertigen.
Das Bachelorstudium
29
Wie kann ein Stundenplan im ersten Semester aussehen?
Hier ein Beispiel aus dem Wintersemester 2016/17:
Weitere Erläuterungen zu Inhalt und Arbeitsweise in einem Studio bietet die nachfolgende Information im Netz, die von Fachgebiet Bauplanung der KIT-Fakultät für Architektur
zur Verfügung gestellt wird: http://bpl.ekut.kit.edu/337.php (Fachgebiet Bauplanung)
30
7.3 Studienplan
Die untenstehende Grafik zeigt in übersichtlicher Form die Zuordnung der Module/Lehrveranstaltungen auf die Semester. Auf den folgenden Seiten findet sich ein ausführlicher Studienplan mit der Zuordnung der Module zu Fächern und den jeweiligen Bedingungen und Voraussetzungen. Weitere Informationen zu den Modulen sind im Modulhandbuch zu finden.6
Quelle:
http://www.arch.kit.edu/downloads/2016_Studienplan_BA_KIT-Architektur.pdf
6
http://www.arch.kit.edu/downloads/Modulhandbuch_Bachelor_WS16-17_final.pdf
Das Bachelorstu
udium
31
32
Quelle::
http://w
www.arch.kitt.edu/downloads/16090
09_Studien
nplanBachelor_web.pdff
Das Bachelorstudium
33
7.4 Prüfungen
Jedes Modul muss durch mindestens eine bewertete Prüfung (Modulprüfung) abgeschlossen werden. Die Modulprüfungen in Architekturgeometrie und Digitales Gestalten
(4 LP), Architekturtheorie 1 (4 LP), Studio Gefüge (10 LP) und Bauphysik (4 LP) sind bis
zum Ende des Prüfungszeitraums des zweiten Fachsemesters abzulegen (Orientierungsprüfung).
Die Orientierungsprüfungen sollen dazu beitragen, eventuelle Fehlentscheidungen bei
der Wahl des Studiengangs zu korrigieren. Wer die Orientierungsprüfungen einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters nicht erfolgreich abgelegt hat, verliert in der Regel den Prüfungsanspruch im
Studiengang. Eine Zweitwiederholung der Orientierungsprüfungen ist ausgeschlossen.
Studierende können eine nicht bestandene schriftliche Prüfung einmal wiederholen. Wird
auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so findet eine mündliche Nachprüfung
statt. Eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Eine
zweite Wiederholung derselben schriftlichen oder mündlichen Prüfung ist nur in vom Prüfungsausschuss genehmigten Fällen möglich.
Ist die Bachelorprüfung bis zum Ende des 9. Fachsemesters einschließlich etwaiger
Wiederholungen nicht vollständig abgelegt, so erlischt in der Regel der Prüfungsanspruch. Über Ausnahmen entscheidet ebenfalls der Prüfungsausschuss.
Die aktuelle Prüfungsordnung vom 26.07.2016 steht unter folgender Adresse zur Verfügung:
http://www.sle.kit.edu/vorstudium/bachelor-architektur-details.php
7.5 Büropraktikum
Die KIT-Fakultät für Architektur empfiehlt nachdrücklich, während des Architekturstudiums ein insgesamt sechsmonatiges Büropraktikum abzuleisten, welches geeignet ist,
dem Studierenden eine Anschauung der berufspraktischen Tätigkeit des Architekten zu
vermitteln. Dem Büropraktikum werden weder Leistungspunkte zugeordnet, noch geht es
in die Gesamtnote ein. Allerdings kann das Praktikum bei einer Bewerbung zum konsekutiven Masterstudiengang Architektur am Karlsruher Institut für Technologie innerhalb
des Auswahlverfahrens Berücksichtigung finden (vgl. Kap. 6.1). Soweit ein Büropraktikum im Bachelorstudium nachgewiesen wird, wird dieses in das Transcript of Records7
aufgenommen und dort als Sonderqualifikation vermerkt. Der Studierende setzt sich in
eigener Verantwortung mit geeigneten privaten oder öffentlichen Einrichtungen in Verbindung, bei denen das Praktikum abgeleistet werden kann. Die Durchführung des Bü-
7
Das Transcript of Records ist eine Datenabschrift, in der alle Leistungen in leicht verständlicher Form
aufgeführt sind.
34
ropraktikums wird bereits ab dem 4. Fachsemester des Bachelorstudiums empfohlen. Es
8
kann jedoch auch nach dem Bachelorabschluss absolviert werden.
7.6 Bachelorarbeit
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Bachelorarbeit ist, dass die/der Studierende
das Fach „Entwerfen“, das Fach „Integrales Entwerfen“ und zusätzlich Modulprüfungen
im Umfang von 76 LP erfolgreich abgelegt hat.
Dem Modul Bachelorarbeit sind 12 LP zugeordnet. Es besteht aus der Bachelorarbeit
und einer Präsentation. Die Bearbeitung und Präsentation hat nach dem vom Prüfungsausschuss vorgegebenen Zeitplan zu erfolgen. Dieser für alle Studierende einheitliche
Zeitplan wird mit der Bachelorarbeit ausgegeben.
Nähere Informationen sind in §14 der Prüfungsordnung unter
http://www.sle.kit.edu/vorstudium/bachelor-architektur-details.php
und im Modulhandbuch
http://www.arch.kit.edu/downloads/Modulhandbuch_Bachelor_WS16-17_final.pdf.
Zu finden.
8
Sofern das Praktikum nach dem Bachelorstudium absolviert wird, können verschiedene Probleme bezüglich BAföG, Versicherungen usw. auftreten. Eine Entscheidung darüber, ob das Praktikum innerhalb des
Studiums oder nach dessen Beendigung absolviert werden soll, bedarf deshalb einer genauen Abwägung.
Das Masterstudium
35
8 Das Masterstudium
Der Masterstudiengang Architektur umfasst vier Semester. Er schließt nach bestandener
Abschlussprüfung mit dem Master of Science (M.Sc.) in der Architektur ab. Für diesen
Abschluss müssen insgesamt 120 ECTS-Punkte nachgewiesen werden. Während des
Studiums sollen die im Bachelorstudium erworbenen wissenschaftlichen Qualifikationen
weiter vertieft werden.
Ein breit gefächertes Angebot an Lehrveranstaltungen dafür speist sich aus dem Lehrangebot von vier Instituten mit den jeweiligen Fach- und Lehrgebieten (vgl. Kap. 3.):
Das Masterstudium entspricht in vielerlei Hinsicht einem Projektstudium. So ist in jedem
Semester ein Projekt inklusive einer dazugehörigen Vertiefung zu bearbeiten.
Insgesamt verfügen die Studierenden bei der Auswahl der Projektthemen über eine große Wahlfreiheit. Auch bei der Belegung von Lehrveranstaltungen bestehen vielfaltige
Wahlmöglichkeiten. Allerdings ist es ratsam, vor Auswahl der Kurse eine studienfachliche
Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Studierenden bei der Aufstellung eines individuellen Studienplans im Sinne einer möglichen Profilierung bis hin zur Masterarbeit unterstützt.
8.1 Aufbau des Studiengangs/ Studienplan
Auch die Inhalte des Masterstudiengangs werden in Form von Vorlesungen (V), Übungen
(Ü), Seminaren (S) und Entwurfsarbeiten vermittelt. Die Lehrveranstaltungen und die
dazugehörigen Prüfungen werden den Modulen und diese wieder den Fächern zugeordnet.
36
Die untenstehende Grafik zeigt in übersichtlicher Form eine mögliche Zuordnung der
Module/Lehrveranstaltungen auf die Semester. Auf den folgenden Seiten findet sich ein
ausführlicher Studienplan mit der Zuordnung der Module zu Fächern und den jeweiligen
Bedingungen und Voraussetzungen.
Quelle: http://www.arch.kit.edu/downloads/2016_Studienplan_MA_KIT-Architektur.pdf
Das Masterstud
dium
37
38
Quelle:: http://www
w.arch.kit.ed
du/downloa
ads/160909_
_Studienpla
anMaster_w
web.pdf
Das Masterstudium
39
Wesentlich für das Studium ist das Modulhandbuch des Masterstudiengangs Architektur.
Es beinhaltet die Beschreibung der einzelnen Module, ihre Abhängigkeiten untereinander, die Lernziele, die Art der Leistungsnachweise, welche erbracht werden müssen, sowie den Umfang an Leistungspunkten, die nach erfolgreicher Teilnahme gutgeschrieben
werden:
http://www.arch.kit.edu/downloads/Modulhandbuch_Master_WS16-17_final.pdf
8.2 Prüfungen
Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen sowie dem Modul Masterarbeit. Es
sind Modulprüfungen in folgenden Pflichtfächern abzulegen:
1. Entwerfen:
Modul(e) im Umfang von 40 LP
darunter die Pflichtmodule „Entwurf Hochbau 1“ und „Entwurf Städtebau 1“
2. Entwurfsvertiefung:
Modul(e) im Umfang von 12 LP,
darunter das Pflichtmodul „Tragwerksplanerische Entwurfsvertiefung“
3. Bautechnik:
Modul(e) im Umfang von 4 LP
4. Geschichte, Kunst und Theorie:
Modul(e) im Umfang von 4 LP
5. Gebäudeplanung:
Modul(e) im Umfang von 4 LP
6. Stadt- und Landschaftsplanung:
Modul(e) im Umfang von 4 LP
7. Vertiefung:
Modul(e) im Umfang von 18 LP
8. Überfachliche Qualifikationen im Umfang von 4 LP
Die Festlegung der zur Auswahl stehenden Module und deren Fachzuordnung werden im
Modulhandbuch getroffen.
Die Module, die ihnen zugeordneten Leistungspunkte und die Zuordnung der Module zu den
Fächern sind und im Modulhandbuch festgelegt.
Studierende können eine nicht bestandene schriftliche Prüfung einmal wiederholen. Wird
auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so findet eine mündliche Nachprüfung
statt. Eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Eine
zweite Wiederholung derselben schriftlichen oder mündlichen Prüfung ist nur in vom Prüfungsausschuss genehmigten Fällen möglich.
Nähere Informationen, auch zum Bestehen der Masterprüfung, sind in der Prüfungsordnung unter: http://www.sle.kit.edu/vorstudium/master-architektur-details.php zu finden
40
8.3 Büropraktikum
Die KIT-Fakultät für Architektur empfiehlt nachdrücklich, vor oder während des Masterstudiums ein insgesamt sechsmonatiges Büropraktikum abzuleisten, sofern ein solches
nicht bereits im Bachelorstudium absolviert wurde. Das Praktikum soll dazu geeignet
sein, dem Studierenden eine Anschauung der berufspraktischen Tätigkeit des Architekten zu vermitteln. Dem sechsmonatigen Büropraktikum werden keine Leistungspunkte
zugeordnet. Der Studierende setzt sich in eigener Verantwortung mit geeigneten privaten
oder öffentlichen Einrichtungen in Verbindung, an denen das Praktikum abgeleistet werden kann. Die Durchführung des Büropraktikums kann bis zum Masterabschluss erfolgen.
8.4 Masterarbeit
Zum Modul Masterarbeit wird zugelassen, wer die erforderlichen Modulprüfungen erfolgreich erbracht hat. Die Anerkennung von Teilen der Masterprüfung kann versagt werden,
wenn in einem Studiengang mehr als die Hälfte aller Erfolgskontrollen und/oder in einem Studiengang mehr als die Hälfte der erforderlichen Leistungspunkte und/oder die Masterarbeit
anerkannt werden soll/en. Dies gilt insbesondere bei einem Studiengangwechsel sowie bei
einem Studienortwechsel.
Integrierter Studiengang deutsch-französischer Doppelmaster in Architektur
41
9 Integrierter Studiengang deutsch-französischer Doppelmaster
in Architektur
Ab dem Wintersemester 2011/2012 hat der Integrierte Studiengang deutschfranzösischer Doppelmaster in Architektur begonnen.
9.1 Profil
„Bau- und Planungskulturen in Euroregionen“
Der integrierte deutsch-französische Doppelmasterstudiengang in Architektur
zwischen der Fakultät für Architektur des KIT und der Ecole nationale supérieure de
l’architecture de Strasbourg (ENSAS) hat Pilotcharakter für die Öffnung des Marktes einer grenzüberschreitenden Stadtpolitik. Die diplomierten Architekten können sich im wirtschaftlichen und regionalen Kontext als Fachleute in grenzüberschreitenden Fragen in
Architektur und Stadtplanung etablieren. In Straßburg und Karlsruhe erwerben sie die
Werkzeuge und Methoden zum Umgang mit verschiedenen räumlichen Planungsebenen- vom regionalen zum städtischen Maßstab, vom Stadtquartier zum Gebäude, um ihr
Können in allen Euroregionen und grenzüberschreitenden Planungsfeldern anwenden zu
können.
9.2 Studienverlauf
Die geographische Nähe der beiden Architekturhochschulen zueinander, deren Lage
innerhalb eines gemeinsamen, charakteristischen Landschaftsraumes, der Oberrheinischen Tiefebene, und zugleich zwei verschiedener europäischer Staaten, bedeuten eine
einmalige Situation.
Dem viersemestrigen Doppelmasterprogramm liegt ein entsprechend hoher Integrationsgrad zugrunde: Im ersten Studienjahr studieren die je in Straßburg und Karlsruhe eingeschriebenen Studierenden gemeinsam, wobei sie das erste Semester an der ENSAS und
das zweite Semester am KIT verbringen. Die im ersten Studienjahr entstandene Gruppendynamik wird im dritten Semester durch die Belegung von Modulen und Lehrveranstaltungen je zur Hälfte an der Heimat- und an der Partnerhochschule weiter gefördert.
Im vierten Semester studieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer voll an ihrer Heimathochschule mit dem Ziel, die eigene Masterarbeit zu erstellen. Ein die vier Mastersemester begleitendes interkulturelles Tutorium unterstützt die Studierenden dabei, sich innerhalb der doppelmasterspezifischen Thematik zu positionieren.
Zu den Leistungen des Doppelmasterprogramms gehört neben dem Aufenthalt an der
Partnerhochschule das Absolvieren eines Büropraktikums von mindestens zwei Monaten
im Partnerland. An der Partnerhochschule erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen
werden an der Heimathochschule auf die, für die Vergabe der Abschlüsse notwendigen
Leistungen angerechnet. Das Doppelmasterprogramm folgt den Studien- und Prüfungsordnungen der Masterstudiengänge in Architektur der ENSAS und des KIT.
42
9.3 Abschlüsse
Aus der Masterarbeit muss die besondere Thematik des Doppelmasterprogramms Bauen und Planen in Euroregionen, grenzüberschreitendes Entwerfen - hervorgehen.
Die Endpräsentation findet vor einer gemeinsamen Jury aus Vertretern der ENSAS und
des KIT statt.
Die Diplomurkunde besteht aus drei Teilen:
(1) Master of Science in Architektur (M.Sc. in Architektur), ausgestellt durch das KIT
(2) Diplôme d'Etat d'architecte (grade de Master), ausgestellt durch die ENSAS
(3) Doppeldiplomzertifikat, ausgestellt durch die ENSAS und das KIT
9.4 Zulassungsverfahren
Studierende, die an diesem Studienprogramm teilnehmen möchten, benötigen einen Bachelorabschluss in Architektur oder einen mindestens gleichwertigen Abschluss sowie
den Nachweis über ein erfolgreich absolviertes 12-wöchiges Büropraktikum. Erforderlich
sind außerdem Kenntnisse in der Sprache des Partnerlandes, die dem Sprachniveau B2
des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" entsprechen. Die Bewerber werden darin an ihrer Heimathochschule geprüft.
Die Auswahl erfolgt über ein zweistufiges Verfahren: Am Anfang steht die Auswahl über
eine Bewerbungsmappe. Im anschließenden Auswahlgespräch beurteilt eine Jury aus
Vertretern der ENSAS und des KIT die persönliche und fachliche Motivation der Kandidaten.
Bewerbungsmappen werden bei der ENSAS bzw. bei der Fakultät für Architektur des KIT
eingereicht und müssen folgende Unterlagen enthalten:

Motivationsschreiben,

Lebenslauf,

Notenspiegel und Übersicht aller bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Studienleistungen

Kopie des Bachelorzeugnisses oder des Zeugnisses über einen mindestens
gleichwertigen Abschluss

Mappe mit Studien und eigenen (Entwurfs-) Projekten

Nachweis der Sprachkenntnisse in Deutsch (DSH2 oder gleichwertig) und
Französisch.
Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2016/17 ist am 1. Juni 2016. Das Auswahlgespräch findet Anfang Juli 2016 in Straßburg statt. Die Teilnahme am Auswahlgespräch ist Voraussetzung für die Einschreibung an der jeweiligen Hochschule.
Schnuppervorlesungen
43
10 Schnuppervorlesungen
Eine Vorlesung ist ein Vortrag eines Hochschullehrers zu einem bestimmten Thema über
ein ganzes Semester hinweg. Eine Schnuppervorlesung ist eine empfohlene Vorlesung
zum Kennenlernen des Studiums. Ein solcher Probebesuch ist während des Semesters
ganz zwanglos und ohne Anmeldung möglich. Der Vorlesungszeitraum im Wintersemester dauert von Mitte Oktober bis Mitte Februar, im Sommersemester von Mitte April bis
Mitte Juli.
Ort und wöchentlicher Zeitpunkt der Vorlesung können Sie dem Vorlesungsverzeichnis
des Karlsruher Instituts für Technologie entnehmen. Das Vorlesungsverzeichnis kann in
der
zib-Bibliothek
sowie
im
Internet
unter
https://studium.kit.edu/meineuniversitaet/Seiten/vorlesungsverzeichnis.aspx eingesehen
werden.
Unsere Broschüre „Studieren probieren – Schnuppervorlesungen am Karlsruher Institut
für Technologie (KIT)“ informiert Sie ebenfalls über aktuell angebotene Veranstaltungen,
welche speziell für Studieninteressierte geeignet sind. Die Broschüre steht im zib in gedruckter
Form
zur
Verfügung
oder
ist
als
Download
unter
http://www.sle.kit.edu/vorstudium/informationsbroschueren.php zu finden.
Zum Besuch einer Schnuppervorlesung im Bereich Architektur eignen sich vor allem Vorlesungen der ersten beiden Semester.
So können im Wintersemester beispielsweise folgende Vorlesungen besucht werden:





Grundlagen der Entwurfslehre
Architekturtheorie 1
Architekturgeometrie und Digitales Gestalten 1
Baukonstruktion
Baugeschichte
Im Sommersemester kann man unter anderem in folgende Veranstaltungen hineinschnuppern:




Architekturgeometrie und Digitales Gestalten 1Baugeschichte
Grundlagen der Baukonstruktion
Bauphysik
Grundlagen der Stadtplanung
44
11 Informationsmöglichkeiten rund ums Studium
Seit 2006 gibt das Studierendenwerk Karlsruhe zusammen mit dem Zentrum für Information und Beratung die jährlich im handlichen Pocket - Format erscheinende Broschüre
„Rund ums Studieren in Karlsruhe und Pforzheim“ heraus.
In diesem trotz seines kleinen Formats doch recht umfangreichen Infoheft erfahren Sie
alles, was Sie in sozialer und organisatorischer Hinsicht beim Studieren beachten sollten.
Neben vielen wichtigen Adressen bekommen Sie Informationen und Tipps zu folgenden
Themen:

alles zum Thema Wohnen (Wohnheime, Internetadressen)

kostengünstige Angebote rund um Essen & Trinken

hilfreiche Tipps zur Studienfinanzierung

Spartipps

Rechtsberatung

psychologische Hilfe durch die Psychotherapeutische Beratungsstelle (PBS)

Sozialberatung

Studieren mit Kind

Versicherungen

Kulturangebote

Hilfreiches für ausländische Studierende

Zusatzinformationen für behinderte Studierende

Sport- und Sprachkurse
Die Broschüre erhalten Sie gratis in den Einrichtungen des Studierendenwerks Karlsruhe
(z.B. im Infocenter/Mensa-Foyer des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), Campus
Süd, Adenauerring 7, 76131 Karlsruhe) oder im Zentrum für Information und Beratung
(zib).
Die Fachschaft Architektur
45
12 Die Fachschaft Architektur
Was sind wir?
Wir sind keine geschlossene Gesellschaft, keine politische Vereinigung. Wir sind ein
eingetragener, gemeinnütziger Verein, die Fachschaft Architektur Karlsruhe e.V. Prinzipiell sind wir alle Studierende des Fachbereiches Architektur. Im Speziellen sind wir am
Uni-Alltag interessierte StudentInnen, die ihr Engagement und ihren Realitätssinn einsetzen, um das Architekturstudium zu verbessern.
Wozu sind wir da?
 Als StudierendenvertreterInnen in den verschiedenen Gremien, wie:
 Berufungskommission (2 Personen), bei Neuberufung von ProfessorInnen
 Studienkommission (6 Personen), die sich mit dem Inhalt und dem Ablauf der
hier vertretenen Lehre beschäftigt (d.h. Studien- und Prüfungsordnung).
 KIT-Fakultätsrat (4 Personen), der als höchste und letzte Instanz unserer KITFakultät Vorschläge (z.B. der Kommissionen) und Anforderungen berät und
Beschlüsse fasst.
 Prüfungskommission
 Als Anlaufstelle für Kritik, Aktionen, Fragen und Probleme der Studierenden.
 Zur Unterstützung von Initiativen, Aktionen und Streiks durch Logistik, Erfahrung, Hintergrundinformationen und Finanzen.
 Außerdem organisieren wir gerne lockere, gesellige Abende für die ganze KITFakultät, wie zum Beispiel „fsarch-gärten“, Filmabende und vieles weitere. Das
macht den „Neuen“ den Einstieg leichter und sorgt für Kontakt zwischen Lehrenden
und Studierenden.
Und wofür das Ganze?
Wir wollen den Austausch und die Gemeinschaft zwischen Studierenden, AssistentInnen und ProfessorInnen stärken, denn Studieren heißt eben nicht nur schnödes Aneignen von notwendigem Fachwissen, sondern auch mit und durch Andere sich selbst in
seiner Persönlichkeit und seinen Interessen weiterzuentwickeln. Im Gegensatz zur
Schule lebt ein vielseitiges Studium an der Universität nämlich von studentischer Mithilfe. ProfessorInnen sind in der Regel sehr dankbar für Rückmeldungen der Studierenden. Und in dieser Position sieht sich die Fachschaft, als Mittler zwischen Studis und
Lehrenden. Damit dieser Austausch auch über viele Semester stattfindet und möglichst
alle Meinungen der Studierenden vertreten sind, ist eine Fachschaft umso wirksamer, je
mehr ihr euch beteiligt.
46
Wo und wann trifft sich die Fachschaft?
Eigentlich überall, aber hauptsächlich mittwochs um 13.15 – 14.00 Uhr im Fachschaftszimmer (Gebäude 20.40, 2.OG, Raum 202). Natürlich könnt Ihr auch per email oder
über unsere Homepage Kontakt mit uns aufnehmen: http://www.fsarch.de.
Die Stundenplanorganisation und die Gestaltung der an euch gestellten Aufgaben ist
also nichts Unabänderliches, sondern etwas, das sich in einem ständigen Wandel befindet, das hinterfragt und in Frage gestellt werden darf und muss, das durch den Dialog
zwischen Lehrenden und Studierenden verbessert werden soll, das also auch eurer
aktiven Mitgestaltung bedarf.
Wir fordern euch auf, mit uns aktiv zu sein, den Mund aufzumachen und zu fragen,
wenn euch etwas Konkretes stört, wenn mehrere Termine auf ein Datum fallen bzw. zu
dicht aufeinander folgen, wenn ihr etwas nicht versteht, wenn ihr euch nicht verstanden
fühlt, wenn ihr irgendein Problem habt ...
Ihr werdet feststellen, dass es viele offene Ohren an dieser KIT-Fakultät gibt und die
Bereitschaft zur Veränderung vorhanden ist, wenn man sie sucht.
Wir sind keine zwanghafte Vereinigung, die jedem eine Aufgabe aufdrückt, sondern
eher ein Haufen von Leuten, die etwas bewegen wollen. Dabei muss man keine festen,
riesigen Aufgaben übernehmen, wenn man bei uns mit machen will, sondern wir freuen
uns über jeden Besuch und neue Gesichter, die Interesse an dem haben, was hinter
den Fassaden unserer KIT-Fakultät passiert.
Gerade in diesem Sinne laden wir euch ein, euch in der Fachschaft zu engagieren und
euer Semester zu vertreten!!!
Wir freuen uns über euren Besuch bei Fachschaftssitzungen, über ein Gespräch bei
einem Fachschaftsabend und haben immer ein offenes Ohr für euch.
Die Fachschaft
Informations- und Beratungsstellen
47
13 Informations- und Beratungsstellen
13.1 Zentrum Information und Beratung (zib)
Das Zentrum für Information und Beratung "zib" ist die zentrale Studienberatungsstelle
des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT).
Mit welchen Fragen und Problemen ist man im zib genau richtig?
Das zib ist für alle diejenigen da, die

Fragen zur Studienwahl haben und denen es Schwierigkeiten bereitet, eine Entscheidung zu treffen

Fragen zu den verschiedenen Zulassungsverfahren und zur Studienfinanzierung haben

sich über Studieninhalte und -anforderungen sowie über Schwerpunkte und Vertiefungsrichtungen des jeweiligen Studiengangs einen Überblick verschaffen wollen

an einen Studienfachwechsel oder Studienabbruch denken und die damit verbundenen
Probleme besprechen wollen

mit ihrem Studium einfach nicht mehr zurechtkommen und Unterstützung brauchen

mit Gruppen arbeiten (z.B. Tutoren) und dafür ihre Gesprächsführung verbessern wollen

sich fit machen möchten für den Übergang vom Studium in den Beruf

sich auf ein Bewerbungsgespräch vorbereiten müssen
in unserer Bibliothek Informationen, Materialien und Adressen zu
baden-württembergischen Hochschulorten, Studiengängen und beruflichen
Anschlussmöglichkeiten suchen.
Wie kommt man ins zib?
Campus Süd
KIT - Zentrum für Information und Beratung - ZIB
Engelbert-Arnold-Str. 2
Gebäude-Nr. 11.30
76131 Karlsruhe,
48
Sie erreichen das zib
telefonisch:
0721/608-44930
per Fax:
0721/608-44902
per E-Mail:
[email protected]
im Internet:
http://www.zib.kit.edu
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Mittwoch
kein Publikumsverkehr
Beratungsgespräche können gerne persönlich oder telefonisch vereinbart werden.
Schauen Sie doch auch einfach mal ganz ohne Anmeldung spontan bei uns in der
Offenen Beratung vorbei, immer dienstags von 14:00 bis 16:30 Uhr und Do 9:00 12:00 (Do nur während der Vorlesungszeit!).
Organisation Studium und Lehre
49
14 Organisation Studium und Lehre
Das Dekanat der KIT-Fakultät ist für die Planung und Organisation von Studium und Lehre aller Studiengänge der KIT-Fakultät für Architektur zuständig.
Das Dekanat ist Ansprechpartner für Studierende, Lehrende und Verwaltung in allen
Fragen rund um Studium und Lehre. Ebenso gehören zum Kernaufgabengebiet administrative Aufgaben im Zusammenhang mit dem Studienangebot (Erstellen von Studien- und
Stundenplänen, Modulkoordination, Raumbelegungen), die Unterstützung der Prüfungsausschüsse und Studienkommission bei Akkreditierungen, Evaluierungen, Auswahlverfahren, Bewerbungen und Zulassungen.
Studiendekan:
Prof. Markus Neppl
Sprechstunde:
Ort:
Telefon:
E-Mail:
nach Vereinbarung
Englerstr. 7, Gebäude 20.40)
0721/608-42181
[email protected]
Der Studiendekan hat auf ein ordnungsgemäßes und vollständiges Lehrangebot im Einklang mit den Studienplänen sowie der Studien- und Prüfungsordnung hinzuwirken. Er
erarbeitet die Beschlussfassung über den Studienplan sowie die Studien- und Prüfungsordnung. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen auch Entscheidungen über die Aufnahme neuer oder Änderungen bei bestehenden Lehrveranstaltungen.
Dementsprechend ist der Studiendekan als exekutives Organ der KIT-Fakultät zuständig
für Beschwerden, die den Studien- und Prüfungsbetrieb allgemein betreffen, z.B. bei
Mängeln in der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes oder bei Nichteinhaltung
der Vorschriften bzw. der Studien- und Prüfungsordnung.
Der Studiendekan ist nicht zuständig bei individuellen Problemen der Studierenden, z.B.
in Verbindung mit nicht bestandenen Prüfungen, Fristverletzungen, der Anerkennung von
Leistungsnachweisen und ähnlichem. In solchen Fällen liegt die Zuständigkeit und Entscheidungskompetenz allein beim Prüfungsausschuss.
Fachstudienberatung
(allgemeine Fragen zum Bachelor-/Masterstudium)
Beraterin:
Sprechstunde:
Ort:
Telefon:
E-Mail:
Dipl.-Ing. Doris Kern
dienstags 14.00-17.00 Uhr
Raum 139 (Gebäude 20.40)
0721/608-42673
doris.kern@kit edu
50
Prüfungsausschuss
Dem Prüfungsausschuss obliegt die Überwachung der Bestimmungen der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs. Er ist damit auch „Beschwerdestelle“ für den Bachelor- und Masterstudiengang bzw. für das Grund- und Hauptstudium des Diplomstudienganges.
Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört die Bearbeitung von Anträgen auf Fristverlängerung und Zweitwiederholung sowie auf Anerkennung von Studienzeiten und Studienund Prüfungsleistungen, die in einem anderen Studienfach und/oder an einer anderen
Hochschule erbracht wurden.
Vorsitzender:
Referentin:
Sprechstunden:
Telefon:
Prof. Markus Neppl
Ute Hofmann
Prüfungsausschuss BA und MA Architektur
Mo, Di und Do: 09:00 bis 12:00 Uhr
+49 721 608-43879
[email protected]
Praktikantenamt:
Sekretariat:
Maria Schweitzer
Sekretariat Praktikantenamt
Sprechstunden:
Mo - Do 09:00 - 13:00 Uhr
Ort:
Raum: G 11.40 R. 016
Telefon:
+49 721 608 42181
E-Mail:
[email protected]
Beauftragte für die Belange behinderter Studieninteressierter und Studierender:
Ansprechpartner: Angelika Scherwitz-Gallegos
Beauftragte für die Belange behinderter Studieninteressierter und Studierender KIT
Engelbert-Arnold-Str. 2, Geb. Nr. 11.30
Tel.: +49 721 608-44860
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen: http://www.studiumundbehinderung.kit.edu/
Organisation Studium und Lehre
51
Beratung durch die Fachschaft Architektur
Berater:
Studierende der KIT-Fakultät
Mittwochs 13:15 Uhr – 14.00 Uhr
Fachschaftszimmer
Adresse
Fachschaft Architektur Karlsruhe e.V.
Gebäude 20.40. 2.OG, R 202
Englerstr.7
76131 Karlsruhe
0721-608 42833
[email protected]
www.fsarch.de
Bewerbung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung
Studierendenservice
Anschrift
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
KIT-Servicezentrum Studium und Lehre
- Studierendenservice Campus Süd
Kaiserstraße 12
76131 Karlsruhe
Allgemeine Anliegen
Welcome Desk - Persönliche und telefonische Sprechzeiten
Montag:
09:00 ‐ 12:30 Uhr
13:30 - 16:30 Uhr
Dienstag:
09:00 ‐ 12:30 Uhr
13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch:
09:00 ‐ 12:30 Uhr
13:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag:
09:00 ‐ 12:30 Uhr
13:30 - 15:00 Uhr
Freitag:
Termine nach Vereinbarung (zwischen 09:00 ‐ 12:00 Uhr): Terminvereinbarung online -- Nur zum Thema Promotion!
52
Hotline: +49 721 - 608 82222
Bewerber-Hotline (Juni bis September): 0721/608-82000
Studiengangspezifische Anliegen
Persönliche Sprechzeiten
Montag:
14:00 ‐ 16:30 Uhr
Dienstag:
09:30 ‐ 12:00 Uhr
Mittwoch:
14:00 ‐ 16:30 Uhr
Donnerstag:
09:30 ‐ 12:00 Uhr
Freitag:
Termine nach Vereinbarung
Hinweis: Ticketausgabe ab 15 Minuten vor Beginn und bis 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit
Telefonische Sprechzeiten
Montag:
09:00 ‐ 12:00 Uhr
Dienstag:
--Mittwoch:
09:00 ‐ 12:00 Uhr
Donnerstag:
--Freitag:
09:00 ‐ 12:00 Uhr
Ausländische Studienbewerber, Auslandsstudium
International Students Office (IStO)
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Adenauerring 2
D-76131 Karlsruhe
Campus Süd
Geb. 50.20
Tel. +49 721 608-44911
Fax +49 721 608-44907
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 9-12 Uhr
Internetadressen und Literatur
53
15 Internetadressen und Literatur
15.1 Alles zum Thema Architektur im Internet
Nützliche Adressen sind z.B.
http://www.bak.de/
Die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) ist ein Zusammenschluss der 16 Länderarchitektenkammern in Deutschland. Die BAK vertritt auf nationaler und internationaler Ebene
die Interessen von rund 125.100 Architekten gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
http://www.akbw.de/
Die Architektenkammer Baden-Württemberg ist Serviceunternehmen, Interessenvertretung und Kontrollinstanz für ihre rund 23.500 Mitglieder aus den Bereichen Hochbau,
Innenarchitektur, Garten- und Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung. Sie fungiert
unter anderem als Ansprechpartnerin für Fragen zu AiP/SiP in Baden-Württemberg.
http://www.bda-bund.de/home.html
Der Bundesverband des Bundes Deutscher Architekten (BDA) vertritt als Berufsverband
mehr als 5000 Mitglieder, welche zu den führenden freiberuflichen Architekten Deutschlands gehören.
http://www.bda-bawue.de/
Dem BDA Baden-Württemberg gehören knapp 1.000 ordentliche und 80 außerordentliche Mitglieder in 15 Kreisgruppen an. Bundesweit hat der BDA etwa 5.000 Mitglieder.
http://www.baumeister-online.de/
Im BDB sind 15.000 Architekten und Ingenieure des Bauwesens - Freiberufler, Angestellte, Beamte unternehmerisch tätige Planer - organisiert, außerdem Studenten der Fachbereiche Architektur und Bauingenieurwesen. Der Bundesverband gliedert sich in 16
Landesverbände und 190 Bezirksgruppen, so dass überall in der Bundesrepublik Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und zum Erfahrungsaustausch bestehen.
http://www.bdb-bw.de/
Der BDB Baden-Württemberg e.V. (BDB-BW) ist als selbständiger Verein Landesverband des bundesweit vertretenen BDB mit Sitz in Berlin. Über 30 Bezirksgruppen bieten
Repräsentanz vor Ort und garantieren Basisnähe.
BDB-Fachgruppen nehmen landesweit die Aufgaben für die Berufs- und Tätigkeitsfelder
wahr.
http://www.workshop-archiv.de/
archiV ist ein unabhängiges Forum für zeitgenössische Architektur. es ist seit August
1996 im Netz und wird ständig erweitert. archiV informiert über Architekten und deren
54
Arbeit im deutschsprachigen Raum. archiV enthält Adressen, Werkverzeichnisse, Biografien und Dokumentationen. außerdem finden sie Informationen über den Beruf des Architekten und eine Übersicht über Architektur-Informationen im Internet.
http://www.architektur-online.com/
Online-Plattform des Fachmagazins Architektur für die planende und ausschreibende
Bauwirtschaft.
http://www.baunetz.de/
Baunetz ist der größte deutsche Online-Dienst für Architekten und Planer. Herzstück sind
aktuelle Branchenmeldungen, aber auch ein Magazin mit Interviews, Profilen und Stellenangeboten.
http://deu.archinform.net/
Ursprünglich aus der Idee einer studentischen Datenbank mit interessanten Architekturbeispielen entstanden, hat sich dieses Projekt zur weltweit größten Online-Datenbank für
Architektur entwickelt, die ständig erweitert wird, und zu der Interessierte aus aller Welt
über das Internet Daten beisteuern können.
http://www.building-lifecycle-management.de/kkw/vorwort.html
Vorgestellt werden Umnutzungsprojekte für zukünftige stillgelegte Kernkraftwerke, die
von Studierenden der Fakultät für Architektur am KIT vorgelegt wurden.
VIDEO:
http://www.youtube.com/watch?v=BMKZi5j6qTk
Die deutsch-französische Initiative im Karlsruher Institut für Technologie (KIT DEFI) führt
viele deutsch-französische Programme im Bereich Maschinenbau, Physik, Informatik und
Architektur durch und wird dabei von der DFH unterstützt.
15.2 Literaturtipps
ABI: Bundesagentur für Arbeit
Alle Beiträge unter:
:http://www.abi.de/index.htm
Infografiken Arbeitsmarkt Bauingenieure und Architekten
http://www.abi.de/berufkarriere/arbeitsmarkt/arbeitsmarktberichte/ing/bauingenieure-und-architekten013923.htm?zg=schueler
Promi-Interview; Die Villa von Brad Pitt entwerfen; abi 05.06.2015
Berufe in der Architektur; Kreativ unter Zeitdruck; abi abi 18.05.2015
Interview; „Mit Leidenschaft dabei sein“; abi 18.05.2015
Sommer-Otte 2008: Studienführer Architektur – Innenarchitektur. Lexika-Verlag: Würzburg.
Internetadressen und Literatur
55
BDA 2009 (Hrsg.): Studienführer Architektur und Stadtplanung. Der Wegweiser für das
Studium in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz. Nicolai-Verlag: Berlin.
15.3 Videos
Architektur 2.0: Besuch am BLM Labor des KIT
https://www.youtube.com/watch?v=5N0FFpb6AwI
Das Fachgebiet Building Lifecycle Management beschäftigt sich in Forschung und Lehre
mit der Konzeption, Entwicklung und Anwendung computergestützter Methoden und
Werkzeuge zur Realisierung eines integrierten Building Lifecycle Managements.
Roll it experimental house is definitely an out-of-the-box flexible housing solution
https://www.youtube.com/watch?v=KmzA9hzhlbM
Students from the University of Karlsruhe in Germany have created a flexible housing
solution that makes the most of its minimal interior space in a very unusual way. Dubbed
"Roll it", this cylinder-shaped home changes its purpose depending on its orientation - roll
the the work space 180 degrees and it becomes a bed, the kitchen becomes a bathroom
and you even get some exercise in the mouse wheel-like center section
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(zib)
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Stand November 2016
Wir verwenden 100% Recyclingpapier mit dem Gütesiegel „Der blaue Engel“
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