Blockzeiten und schulergänzende Betreuung Allgemeine

Blockzeiten und
schulergänzende Betreuung
Allgemeine Informationen zur Bedarfsabklärung 2015/16
Geschätzte Eltern
Das Schulgesetz sieht vor, dass jeweils auf das neue Schuljahr eine Bedarfsabklärung zu den Blockzeiten und dem Angebot der schulergänzenden Betreuung
durchgeführt wird.
Zum einen ist die Schule verpflichtet, die Blockzeiten in Kindergarten und Primarschule zu gewährleisten. Im kommenden Schuljahr gibt es in der 1., 3., 5. und 6.
Klasse wieder unterrichtsfreie Randstunden. Eltern von betroffenen Kindern erhalten einen Talon, mit dem sie ihr Kind für den Besuch der Blockzeiten anmelden können.
Wenn der Bedarf dafür ausgewiesen ist, organisiert die Schule eine schulergänzende Betreuung (kantonale Verordnung für Tagesstrukturen), z.B. einen Mittagstisch oder Betreuung nach der Schule. Dieses schulergänzende Angebot ist kostenpflichtig.
Interessiert?
Auf unserer Homepage www.schulerheinwald.ch erhalten Sie detaillierte Informationen zum Angebot schulergänzender Betreuung. Sie können die Unterlagen für die Anmeldung ausdrucken, ausfüllen und der Schulleitung zustellen.
Auf Wunsch stellt Ihnen die Schulleitung die Unterlagen auch per Post zu. Rufen
Sie an oder bestellen Sie per e-mail unter [email protected].
Plätzchen frei am Mittagstisch?
Der Schulverband Rheinwald beabsichtigt, allfällige schulergänzende Betreuung im Familienrahmen bzw. mit Tageseltern zu ermöglichen. Wenn Sie Zeit und
Freude haben, das Betreuungsangebot im Rheinwald mitzugestalten, dann rufen Sie an oder melden sich mit beiliegendem Talon. Besten Dank!
Für allfällige Fragen steht Ihnen die Schulleiterin gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Mai 2015
Schulrat und Schulleitung
Schulleitung
081 664 17 87 (Mo/Di) oder 081 407 16 33 / 079 375 17 26 (Mi bis Fr)
[email protected]