Stand: November 2016 VISUM ZUM STUDIUM Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Informationen zu Visa für einen Langzeitaufenthalt in Deutschland, die diese Hinweise ergänzen. Bei unvollständigen Unterlagen kann der Antrag nicht angenommen werden. Als Studenten gelten nur solche Antragsteller, die bereits eine Zulassung an einer deutschen Hochschule besitzen. Antragsteller ohne diese Hochschulzulassung, die bei einem Studienkolleg oder einem studienvorbereitenden Sprachkurs angemeldet sind oder eine entsprechende Bewerberbestätigung besitzen, beantragen ein Visum zum Zwecke der Studienvorbereitung. Interessenten an einem Studium in Deutschland, insbesondere im musischen oder künstlerischen Bereich mit Aufnahmeprüfung in Deutschland, sind als Studienbewerber zu bewerten. Ein derartiger Aufenthalt kann maximal 9 Monate betragen, eine Verlängerung in Deutschland ist nur nach Zulassung zum Studium an einer deutschen Hochschule möglich. A. Antragsannahme Visumanträge für Studenten und zur Studienvorbereitung sowie für anerkannte Austauschprogramme von Universitäten werden grundsätzlich (Ausnahmen siehe unter D.) über die Akademische Prüfstelle (APS) eingereicht (www.aps.org.cn). Für Stipendiaten, die überwiegend aus deutschen oder europäischen Mitteln finanziert werden, besteht die Wahl, den Visumantrag persönlich bei der zuständigen Auslandsvertretung oder bei der APS abzugeben. Bitte informieren Sie sich auf der Website der APS, wo und zu welchen Zeiten die Antragsannahme erfolgt. Standort Peking (für Studenten mit gewöhnlichem Aufenthalt** im Amtsbezirk Peking, Shenyang, Chengdu* und Kanton*) Akademische Prüfstelle DRC Building Nr. 5, 1302-03 19 Dongfang Donglu, Chaoyang District 100600 Beijing www.aps.org.cn/ * Antragsteller aus dem Amtsbezirk der Generalkonsulate Chengdu und Kanton haben die Wahl, ob Sie bei der APS Peking oder direkt im jeweiligen Generalkonsulat beantragen. Sie müssen in jedem Fall für die Fingerabdrucknahme im jeweiligen Generalkonsulat vorsprechen. Die Anträge für Gruppen können in der APS durch einen Bevollmächtigten eingereicht werden; Einzelpersonen können ihren Antrag dort nur persönlich abgeben. In den Generalkonsulaten müssen alle Anträge persönlich eingereicht werden. Standort Shanghai (ausschließlich für Studenten mit gewöhnlichem Aufenthalt** im Amtsbezirk Shanghai) Akademische Prüfstelle German Center Tower 1, Office 619-620 8 Keyuan Road, Pudong District 01203 Shanghai www.aps.org.cn ** In der Regel ist der Wohnsitz/gewöhnliche Aufenthalt der Ort, an dem eine Person arbeitet und lebt. Von einer Verfestigung des Aufenthalts und einem gewöhnlichen Aufenthalt ist auszugehen, wenn sich die Person bereits seit sechs Monaten an dem betreffenden Ort aufhält oder, bei Beginn ihres Aufenthalts an diesem Ort, sich voraussichtlich sechs Monate aufhalten wird. Stimmt der gewöhnliche Aufenthalt nicht mit dem Haushaltsregister (Hukou) oder dem Ausstellungsort des Passes überein, muss der Antragsteller andere Nachweise für seinen gewöhnlichen Aufenthalt vorlegen (im Regelfall in Form der „temporary residence card“). Seite 2 von 3 Die APS reicht die Anträge anschließend an die Visastelle des zuständigen Generalkonsulats oder der Botschaft weiter. Der Visumantrag muss mindestens 6 Wochen vor der Immatrikulationsfrist bei der APS eingereicht werden. Die Visumanträge werden nach Prüfung von der jeweiligen Visastelle an die zuständige Ausländerbehörde an Ihrem zukünftigen Wohnort in Deutschland weitergeleitet. Von allen chinesischen Dokumenten ist daher eine qualifizierte deutsche Übersetzung erforderlich. Die Bearbeitungsdauer ab Eingang des Visumantrages bei der Visastelle beträgt etwa 4 Wochen, in einigen Fällen auch länger. Für den Transfer der Anträge zwischen der APS und den Visastellen in den Generalkonsulaten Chengdu und Kanton ist ca. eine Woche einzuplanen. Fragen nach dem Bearbeitungsstand werden vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit nicht beantwortet. Das Visum wird in der Regel für zunächst 3 Monate erteilt. Sie müssen unmittelbar nach der Einreise Ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen. Sie erhalten dort Ihre endgültige Aufenthaltserlaubnis. B. Erforderliche Unterlagen: Die Unterlagen sind in dreifacher Ausführung (Originale mit doppelter Kopie) einzureichen, sodass zwei Sätze identischer Antragsunterlagen vorliegen. Jeder Satz Unterlagen muss in folgender Reihenfolge sortiert sein: 1. Ausdruck der letzten Seite (Seite 7) der generierten pdf-Datei des Videxformulars, https://videx.diplo.de/, weitere Informationen siehe unter https://www.aps.org.cn/web/visummaschinelle-erfassung 2. in deutscher Sprache vollständig ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis inkl. der Erklärung gem. § 55 AufenthG (online verfügbar unter www.china.diplo.de) sowie 3 aktuelle identische Passbilder mit weißem Hintergrund 3. Eigenhändig unterschriebener Reisepass, bei Antragstellung mindestens gültig für weitere 12 Monate mit Kopie der Lichtbildseite 4. a) Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule (die Immatrikulationsfrist muss noch mindestens 6 Wochen entfernt sein) im Original und Nachweis über Kenntnisse der Unterrichtssprache gem. Zulassungsbescheid, ggf. mit deutscher Übersetzung oder b) Nachweis über einen studienvorbereitenden Intensiv-Sprachkurs (mindestens 18 Wochenstunden) an einer deutschen Sprachschule und Originalquittung über die bezahlten Gebühren für mindestens 3 Monate Sprachkurs und Unterlagen über das sich unmittelbar anschließende Studium (bedingte Zulassung einer Universität, Bescheid von „uni-assist“, Bewerberbestätigung, Kontakte mit der Universität zum konkret beabsichtigten Studium o.ä.) 5. Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts durch eine der aufgeführten Varianten: a) Bescheinigung einer Bank im Bundesgebiet über eine Einlage von 8.640,- Euro für ein Jahr - entspricht 720,- Euro pro Monat - (sog. Sperrkonto) im Original b) Verpflichtungserklärung gem. § 68 AufenthG im Original (bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate) c) Nachweis über die Hinterlegung einer unwiderruflichen Bankbürgschaft von mindestens 8.640,- Euro für ein Jahr bei einer Bank im Bundesgebiet im Original d) Stipendienzusage im Original Seite 3 von 3 6. Sofern bereits Studien- bzw. Ausbildungsabschlüsse erworben wurden (Abschlusszeugnis und Zeugnis über den akademischen Grad), sind diese ebenfalls im Original mit deutscher Übersetzung vorzulegen. 7. tabellarischer Lebenslauf bis zum Zeitpunkt der Antragstellung in deutscher Sprache 8. Motivationsschreiben in deutscher Sprache und 2 Kopien, in welchem detailliert der Grund für das beabsichtigte Studium und die Auswirkungen auf die spätere berufliche Zukunft dargestellt werden. Allgemein gehaltene und unspezifische Motivationsschreiben sind für eine Visumbeantragung ungeeignet und können die Nichtannahme des Antrages zur Folge haben. 9. Nachweis über Krankenversicherungsschutz: gültig ab Einreise für mindestens 90 Tage im Original 10. Bei Voraufenthalten in Deutschland und noch gültigen oder vor weniger als 6 Monaten abgelaufenen nationalen Visa/Aufenthaltskarten: Abmeldebestätigung der Meldebehörde in Deutschland 11. APS-Bescheinigung / APS-Zertifikat im Original Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen sowie die persönliche Vorsprache in der Visastelle erforderlich sein. C. Hinweis: Die APS nimmt Fingerabdrücke im Rahmen des Visumantrages für Studenten aus den Amtsbezirken Peking und Shanghai ab. Studenten aus den Amtsbezirken Chengdu und Kanton müssen zur Fingerabdrucknahme persönlich in der jeweiligen Visastelle vorsprechen. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der APS www.aps.org.cn über die aktuelle Vorgehensweise. D. Ausnahmen Folgende Personengruppen stellen ihre Visaanträge direkt bei der Visastelle und geben auch dort im Rahmen des Visumantrags Ihre Fingerabdrücke ab: Kunst- und Musikschüler: Studienbewerber, die an einer Kunst- oder Musikhochschule eine Aufnahmeprüfung mit anschließendem Studium absolvieren möchten, stellen den Visumantrag direkt in der Visastelle und legen neben den o.g. Unterlagen die APS-Bescheinigung (Künstlerverfahren bzw. Nichtprüfbarkeitsbescheinigung) sowie die Einladung der Kunst- oder Musikhochschule vor. Weiterhin müssen Nachweise über den bisherigen musischen / künstlerischen Werdegang vorgelegt werden (zB. Gewinn von Preisen, Wettbewerben). Studenten mit einem nicht-chinesischen Hochschulzugang / Hochschulabschluss Es sind die gleichen Unterlagen, wie oben angegeben, erforderlich. Die Vorlage der APS-Bescheinigung entfällt. Falls bislang kein Abschluss erworben wurde, sind die Studienbescheinigung und das Studienleistungsbuch einzureichen. Sämtliche Amtshandlungen sind bis auf die Bearbeitungsgebühren kostenlos. Die Ausgabe der Anträge und Merkblätter erfolgt gratis. Die Hilfe eines Schreibbüros ist nicht erforderlich.
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