Jokertag_Meldung_Bezug

Meldung Bezug Jokertag/e
Dienstweg:
Eltern  Klassenlehrperson  Eltern
Allgemeine Regelung
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Pro Schuljahr können zwei Jokertage - auch zusammengefasst - bezogen werden.
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Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur
während eines Halbtages stattfindet.
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Ein nicht bezogener Jokertag kann nicht auf das darauf folgende Schuljahr übertragen
werden.
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Die Schulpflege hat keine besonderen Schulanlässe festgelegt, an denen der Bezug eines
Jokertages gesperrt ist.
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Die Eltern teilen den Bezug eines Jokertages vorgängig mit. Das entsprechende Formular
ist frühzeitig der Klassenlehrperson abzugeben.
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Das Kind und die Eltern sind dafür verantwortlich, dass der verpasste Schulstoff vor- oder
nachgearbeitet wird. Sie holen die entsprechenden Informationen bei den betreffenden Lehrpersonen ein.
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Ein bezogener Jokertag wird in der Absenzenliste mit einem „J“ vermerkt.
Meldung durch die Eltern (wird von den Eltern ausgefüllt)
Name Kind
Vorname Kind
Klasse / Lehrperson
Schuljahr
Datum Jokertag/e
Ort/Datum
Unterschrift Eltern
Kenntnisnahme durch die Klassenlehrperson (wird von der Klassenlehrperson ausgefüllt)
Formular erhalten am
Ort / Datum
Unterschrift Klassenlehrperson