Meldung Bezug Jokertag/e Dienstweg: Eltern Klassenlehrperson Eltern Allgemeine Regelung − Pro Schuljahr können zwei Jokertage - auch zusammengefasst - bezogen werden. − Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet. − Ein nicht bezogener Jokertag kann nicht auf das darauf folgende Schuljahr übertragen werden. − Die Schulpflege hat keine besonderen Schulanlässe festgelegt, an denen der Bezug eines Jokertages gesperrt ist. − Die Eltern teilen den Bezug eines Jokertages vorgängig mit. Das entsprechende Formular ist frühzeitig der Klassenlehrperson abzugeben. − Das Kind und die Eltern sind dafür verantwortlich, dass der verpasste Schulstoff vor- oder nachgearbeitet wird. Sie holen die entsprechenden Informationen bei den betreffenden Lehrpersonen ein. − Ein bezogener Jokertag wird in der Absenzenliste mit einem „J“ vermerkt. Meldung durch die Eltern (wird von den Eltern ausgefüllt) Name Kind Vorname Kind Klasse / Lehrperson Schuljahr Datum Jokertag/e Ort/Datum Unterschrift Eltern Kenntnisnahme durch die Klassenlehrperson (wird von der Klassenlehrperson ausgefüllt) Formular erhalten am Ort / Datum Unterschrift Klassenlehrperson
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