Winterdienstinfo

Stadt Erlangen
UMWELTINFO
WARUM KEIN TAUSALZ AUF WEGEN UND STRASSEN?
Streusalz und Tiere:
Wie Hunde- und Katzenbesitzer wissen, werden die Pfoten der Tiere in Mitleidenschaft gezogen. Dass sich Streusalz auch auf wildlebende Tiere auswirkt, kann nur
vermutet werden, ist derzeit aber (noch) nicht erforscht.
Streusalz und Pflanzen:
Salzlösungen wirken sich verändernd auf die Bodenstruktur aus, was den meisten
Gehölzen – insbesondere Straßenbäumen – schadet. Darüber hinaus wirkt der direkte Kontakt von Salzwasser auf die Rinde von Gehölzen zersetzend, so dass
Salzionen eindringen können. Eine Anreicherung der Salzbestandteile im Pflanzengewebe wirkt toxisch und beeinträchtigt das Dickenwachstum. Ein sichtbares Zeichen von Salzschäden an Bäumen ist eine Verfärbung der Blätter vom Rand her.
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STADT ERLANGEN
AMT FÜR UMWELTSCHUTZ
UND ENERGIEFRAGEN
Abfall- und Umweltberatung
Schuhstraße 40 (Zimmer 009)
90152 Erlangen
Tel.: 09131 862939
Fax: 09131 862956
www.erlangen.de
Öffnungszeiten
Mo
8.00– 12.00 Uhr und
14.00– 18.00 Uhr
Di, Mi, Fr
8.00– 12.00 Uhr
Do
8.00– 14.00 Uhr
BÜRGERINFORMATION
zu Straßenreinigung & Winterdienst
Stadt Erlangen // Amt für Umweltschutz und Energiefragen // Schuhstraße 40 // 91052 Erlangen // September 2016 //
Auflage: 70.000 // Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier // Gestaltung: Birke und Partner GmbH, Kommunikationsagentur, Erlangen //
Fotos: Peter Schmidt; © Hans-Jörg Nisch - Fotolia.com
Streusalz und Menschen:
Es ist scheinbar bequem: Einfach Salz streuen und ohne mühsames Kratzen von
Eis verschwindet der glatte Untergrund. Doch Salzlösungen entfalten ihre Tauwirkung erst richtig, wenn sie in Eis und Schnee eingearbeitet werden. Unabhängig
davon schadet Salz porösen und rissigen Wegbelägen während der Tau-FrostPeriode! Neue Beläge kosten unnötig Geld und sind angesichts der öffentlichen
Finanznöte kaum noch finanzierbar.
Ihre Rechte und Pflichten
Informationen zu den Reinigungs- und Sicherungspflichten auf
öffentlichen Straßen einschließlich Geh- und Radwegen.
NATURSCHUTZ UND
LANDSCHAFTSPLANUNG
GEWÄSSERSCHUTZ
IMMISSIONSSCHUTZ
KLIMASCHUTZ UND ENERGIEFRAGEN
ABFALL, BODENSCHUTZ UND
UMWELTINFORMATION
UMWELTBILDUNG
AMT FÜR UMWELTSCHUTZ
UND ENERGIEFRAGEN
LIEBE MITBÜRGERINNEN
UND MITBÜRGER,
Straßenreinigung und Wintersicherung gehören zu den sogenannten Verkehrssicherungspflichten. Aufgrund zahlreicher Anfragen wissen wir, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend informiert sind, welche Rechte und Pflichten im Einzelnen bestehen. Wir wollen Ihnen mit
dieser Informationsbroschüre die wichtigsten Punkte der Straßenreinigungsverordnung der Stadt
Erlangen darstellen und Ihnen weitere Informationsquellen dazu aufzeigen.
1. REINHALTUNG DER ÖFFENTLICHEN STRASSEN
Grundsätzlich dürfen öffentliche Straßen nicht mehr als nach den gewöhnlichen Umständen vermeidbar verunreinigt werden. Daher ist es auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten, zum
Beispiel
3. WINTERSICHERUNG
Bei Schnee und Eis sind, zur Verhütung von Gefahren für Personen und Sachen, die Gehwege
durch den Straßenreinigungspflichtigen zu sichern. Ist am Grundstück kein abgegrenzter Gehweg vorhanden, ist der Fahrbahnrand auf eine Breite von 1,50 Meter zu sichern. Die Wege müssen an Werktagen ab 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr sicher begehbar sein. Sie
sind von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder sonstigen geeigneten, abstumpfenden Mitteln, jedoch nicht mit Salz oder anderen ätzenden Stoffen, zu bestreuen oder von Eis zu befreien. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Schnee und Eisreste sind so zu lagern,
dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Hydranten und
Fußgängerüberwege müssen freigehalten werden.
utz-, Waschwasser oder sonstige Flüssigkeiten auszuschütten oder ausfließen zu lassen,
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Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern.
Außerdem dürfen öffentliche Straßen, Plätze, Geh- und Radwege sowie Grünflächen nicht durch
Tiere verschmutzt werden. Für Hundebesitzer heißt das – wenn es doch mal passiert ist – den
Kot mit einer geeigneten Methode wieder zu entfernen.
2. REINIGUNGSPFLICHT AN ÖFFENTLICHEN STRASSEN
Öffentliche Straßen sind durch die direkt anliegenden Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten zu reinigen. Reinigungspflichtig sind übrigens auch diejenigen, deren Grundstück über ein anderes Grundstück erschlossen wird. Reinigungsfläche ist die am
Grundstück angrenzende öffentliche Straße bis zur Straßenmitte, also alle Geh- und Radwege
sowie die Fahrbahn. Bei Eckgrundstücken erstreckt sich die Reinigungsfläche auf den ganzen,
das Eckgrundstück umschließenden, Teil der öffentlichen Straße.
4. BÄUME UND STRÄUCHER AUF GRUNDSTÜCKEN
Zweige von Bäumen und Sträuchern, die den Fußgänger- und Straßenverkehr behindern, sind
bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Sofern Äste und Zweige in die Fahrbahn hineinragen, ist eine lichte Höhe von mindestens 4,50 Metern einzuhalten. Über Geh- und Radwege
sind Büsche und Bäume bis zu einer lichten Höhe von 2,50 Metern auszuschneiden. Außerdem
ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenleuchten frei gehalten werden.
WO GIBT ES GEEIGNETES STREUGUT?
Die Stadt stellt kostenlos Streumaterial zur Verfügung. In Kleinmengen
und für den Eigenbedarf kann dieses den Streugutkästen, die unverschlossen an den Wertstoffsammelplätzen für Glas und Metall bereitstehen, entnommen werden.
Im gesamten Stadtgebiet stehen weitere Streugutkästen. Diese sind in der
Regel verschlossen und dienen der Stadt wie auch privaten Reinigungsfirmen als Depots für Winterdiensteinsätze.
Selbstverständlich erhalten Sie geeignetes Streugut auch im Handel!
STADT ERLANGEN
AMT FÜR UMWELTSCHUTZ
UND ENERGIEFRAGEN
Geh und Radwege sowie Fahrbahn sind in der Regel einmal wöchentlich zu kehren (Ausnahme
nur, wenn die Fahrbahn oder der Radweg durch den städtischen Straßenreinigungsbetrieb gesäubert wird). Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat ist zu entfernen; bei Bedarf auch Gras und
Unkraut.
Betrieb für Stadtgrün,
Abfallwirtschaft und
Straßenreinigung
Stintzingstr. 46/46a
90152 Erlangen
Tel.: 09131 862026, -98
Fax: 09131 862051
www.erlangen.de
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