Stadt Erlangen UMWELTINFO WARUM KEIN TAUSALZ AUF WEGEN UND STRASSEN? Streusalz und Tiere: Wie Hunde- und Katzenbesitzer wissen, werden die Pfoten der Tiere in Mitleidenschaft gezogen. Dass sich Streusalz auch auf wildlebende Tiere auswirkt, kann nur vermutet werden, ist derzeit aber (noch) nicht erforscht. Streusalz und Pflanzen: Salzlösungen wirken sich verändernd auf die Bodenstruktur aus, was den meisten Gehölzen – insbesondere Straßenbäumen – schadet. Darüber hinaus wirkt der direkte Kontakt von Salzwasser auf die Rinde von Gehölzen zersetzend, so dass Salzionen eindringen können. Eine Anreicherung der Salzbestandteile im Pflanzengewebe wirkt toxisch und beeinträchtigt das Dickenwachstum. Ein sichtbares Zeichen von Salzschäden an Bäumen ist eine Verfärbung der Blätter vom Rand her. ? RAGEN NOCH F 9 93 Tel. 862 st interdien g und W n u ig in re Straßen Tel. 862030, oder 862026 8 9 0 2 6 8 STADT ERLANGEN AMT FÜR UMWELTSCHUTZ UND ENERGIEFRAGEN Abfall- und Umweltberatung Schuhstraße 40 (Zimmer 009) 90152 Erlangen Tel.: 09131 862939 Fax: 09131 862956 www.erlangen.de Öffnungszeiten Mo 8.00– 12.00 Uhr und 14.00– 18.00 Uhr Di, Mi, Fr 8.00– 12.00 Uhr Do 8.00– 14.00 Uhr BÜRGERINFORMATION zu Straßenreinigung & Winterdienst Stadt Erlangen // Amt für Umweltschutz und Energiefragen // Schuhstraße 40 // 91052 Erlangen // September 2016 // Auflage: 70.000 // Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier // Gestaltung: Birke und Partner GmbH, Kommunikationsagentur, Erlangen // Fotos: Peter Schmidt; © Hans-Jörg Nisch - Fotolia.com Streusalz und Menschen: Es ist scheinbar bequem: Einfach Salz streuen und ohne mühsames Kratzen von Eis verschwindet der glatte Untergrund. Doch Salzlösungen entfalten ihre Tauwirkung erst richtig, wenn sie in Eis und Schnee eingearbeitet werden. Unabhängig davon schadet Salz porösen und rissigen Wegbelägen während der Tau-FrostPeriode! Neue Beläge kosten unnötig Geld und sind angesichts der öffentlichen Finanznöte kaum noch finanzierbar. Ihre Rechte und Pflichten Informationen zu den Reinigungs- und Sicherungspflichten auf öffentlichen Straßen einschließlich Geh- und Radwegen. NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPLANUNG GEWÄSSERSCHUTZ IMMISSIONSSCHUTZ KLIMASCHUTZ UND ENERGIEFRAGEN ABFALL, BODENSCHUTZ UND UMWELTINFORMATION UMWELTBILDUNG AMT FÜR UMWELTSCHUTZ UND ENERGIEFRAGEN LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER, Straßenreinigung und Wintersicherung gehören zu den sogenannten Verkehrssicherungspflichten. Aufgrund zahlreicher Anfragen wissen wir, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend informiert sind, welche Rechte und Pflichten im Einzelnen bestehen. Wir wollen Ihnen mit dieser Informationsbroschüre die wichtigsten Punkte der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Erlangen darstellen und Ihnen weitere Informationsquellen dazu aufzeigen. 1. REINHALTUNG DER ÖFFENTLICHEN STRASSEN Grundsätzlich dürfen öffentliche Straßen nicht mehr als nach den gewöhnlichen Umständen vermeidbar verunreinigt werden. Daher ist es auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten, zum Beispiel 3. WINTERSICHERUNG Bei Schnee und Eis sind, zur Verhütung von Gefahren für Personen und Sachen, die Gehwege durch den Straßenreinigungspflichtigen zu sichern. Ist am Grundstück kein abgegrenzter Gehweg vorhanden, ist der Fahrbahnrand auf eine Breite von 1,50 Meter zu sichern. Die Wege müssen an Werktagen ab 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr sicher begehbar sein. Sie sind von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder sonstigen geeigneten, abstumpfenden Mitteln, jedoch nicht mit Salz oder anderen ätzenden Stoffen, zu bestreuen oder von Eis zu befreien. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Schnee und Eisreste sind so zu lagern, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Hydranten und Fußgängerüberwege müssen freigehalten werden. utz-, Waschwasser oder sonstige Flüssigkeiten auszuschütten oder ausfließen zu lassen, P Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern. Außerdem dürfen öffentliche Straßen, Plätze, Geh- und Radwege sowie Grünflächen nicht durch Tiere verschmutzt werden. Für Hundebesitzer heißt das – wenn es doch mal passiert ist – den Kot mit einer geeigneten Methode wieder zu entfernen. 2. REINIGUNGSPFLICHT AN ÖFFENTLICHEN STRASSEN Öffentliche Straßen sind durch die direkt anliegenden Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten zu reinigen. Reinigungspflichtig sind übrigens auch diejenigen, deren Grundstück über ein anderes Grundstück erschlossen wird. Reinigungsfläche ist die am Grundstück angrenzende öffentliche Straße bis zur Straßenmitte, also alle Geh- und Radwege sowie die Fahrbahn. Bei Eckgrundstücken erstreckt sich die Reinigungsfläche auf den ganzen, das Eckgrundstück umschließenden, Teil der öffentlichen Straße. 4. BÄUME UND STRÄUCHER AUF GRUNDSTÜCKEN Zweige von Bäumen und Sträuchern, die den Fußgänger- und Straßenverkehr behindern, sind bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Sofern Äste und Zweige in die Fahrbahn hineinragen, ist eine lichte Höhe von mindestens 4,50 Metern einzuhalten. Über Geh- und Radwege sind Büsche und Bäume bis zu einer lichten Höhe von 2,50 Metern auszuschneiden. Außerdem ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenleuchten frei gehalten werden. WO GIBT ES GEEIGNETES STREUGUT? Die Stadt stellt kostenlos Streumaterial zur Verfügung. In Kleinmengen und für den Eigenbedarf kann dieses den Streugutkästen, die unverschlossen an den Wertstoffsammelplätzen für Glas und Metall bereitstehen, entnommen werden. Im gesamten Stadtgebiet stehen weitere Streugutkästen. Diese sind in der Regel verschlossen und dienen der Stadt wie auch privaten Reinigungsfirmen als Depots für Winterdiensteinsätze. Selbstverständlich erhalten Sie geeignetes Streugut auch im Handel! STADT ERLANGEN AMT FÜR UMWELTSCHUTZ UND ENERGIEFRAGEN Geh und Radwege sowie Fahrbahn sind in der Regel einmal wöchentlich zu kehren (Ausnahme nur, wenn die Fahrbahn oder der Radweg durch den städtischen Straßenreinigungsbetrieb gesäubert wird). Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat ist zu entfernen; bei Bedarf auch Gras und Unkraut. Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung Stintzingstr. 46/46a 90152 Erlangen Tel.: 09131 862026, -98 Fax: 09131 862051 www.erlangen.de W rund eitere Infor um m Winte Straßenr ationen einigu rdiens n t im Int finden Sie g und www ernet unte auch .erlan r gen.d e Öffnungszeiten Mo – Fr 8.00– 12.00 Uhr und Mo 14.00– 16.00 Uhr Di – Do 14.00– 15.30 Uhr
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