Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/584 16.11.2016 Unterrichtung Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Magdeburg, 27. Oktober 2016 Bildungsfreistellungsbericht 2016 Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, als Anlage übersende ich gemäß § 9 Satz 1 des Bildungsfreistellungsgesetzes den Bericht über den Vollzug des Gesetzes zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 2012 bis 2015 (Bildungsfreistellungsbericht 2016) mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Olmes Verfügung der Präsidentin des Landtages von Sachsen-Anhalt: Die Unterrichtung des Landtages erfolgt gemäß § 54 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages (GO.LT). Nach § 40 Abs. 2 GO.LT überweise ich den o. g. Bericht zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration. Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 16.11.2016) Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Bericht über den Vollzug des Gesetzes zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 2012-2015 Bildungsfreistellungsbericht 2016 Dem Landtag vorgelegt gem. § 9 des Gesetztes zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 04.03.1998 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Art. 38 des 1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachungsgesetzes vom 18.11. 2005 (GVBl. LSA S. 689). Magdeburg, Oktober 2016 1 0. Inhaltsverzeichnis Seite: 1. Vorbemerkungen 3 2. Zentrale Ergebnisse der Jahre 2012-2015 im Überblick 4 3. Verzeichnis der Übersichten 5 4. Ergebnisse des Berichtes 6 4. 1. Bildungsträger, Veranstaltungen und Themenfelder 6 4. 1. 1. Allgemeine Bestimmungen 6 4. 1. 2. Veranstaltungsträger 7 4. 1. 3. Bildungsveranstaltungen 8 4.. 1. 4. Themenfelder 9 4. 2. Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen 12 4. 2. 1. Allgemeine Voraussetzungen 12 4. 2. 2. Die Bildungsfreistellungsquote 12 4. 2. 3. Teilnahmeentwicklungen bei Männern und Frauen 14 4. 2. 4. Teilnahme nach schulischer und beruflicher 17 Qualifikation 4. 2. 5. Teilnahme nach Betriebsgröße 19 5. Zur Arbeit des Bildungsfreistellungsbeirates 20 6. Schlussfolgerungen 21 Anlagen: 1. Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) i. d. F. vom 18.11.2005, GVBl. LSA, S. 689. 2. Verordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes (Bildungsfreistellungsverordnung) i. d. F. vom 21.06.2004, GVBl. LSA, S. 351. 2 1. Vorbemerkungen Das 1998 in Kraft getretene Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und die Bildungsfreistellungsverordnung (vgl. Anlagen 1 und 2) garantieren allen Beschäftigten im Land einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung. Das Gesetz wurde 2005 infolge des 2. Investitionserleichterungsgesetzes vom 16.07.20031 geändert. Seither werden in Sachsen-Anhalt nur Weiterbildungsveranstaltungen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt, die thematisch einer berufsspezifischen Qualifikation bzw. Weiterbildung dienen. Die anerkennende Behörde für Bildungsveranstaltungen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz ist seit 2004 das Landesverwaltungsamt (seit 1. Juli 2016 Referat 207). Das Bildungsfreistellungsgesetz verpflichtet die Landesregierung, dem Landtag alle vier Jahre einen Bericht über Inhalte, Formen, Dauer und Teilnehmerstrukturen vorzulegen. Die Weiterbildungseinrichtungen sind nach § 9 Bildungsfreistellungsgesetz gehalten, die hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Weitere statistische Daten stehen darüber hinaus nicht zur Verfügung. Der vorliegende Bericht ist der 6. Bildungsfreistellungsbericht und der dritte Vierjahresbericht seit der Novellierung des Gesetzes 2005. Er umfasst den Zeitraum 2012-2015. Daten, die den Berichtszeitraum betreffen und bis 30.04.2016 eingegangen sind, wurden berücksichtigt. Der vorliegende Bericht schreibt die bisherigen Bildungsfreistellungsberichte fort.2 Statistische Ergebnisse der Vorgängerberichte werden als Vergleichszahlen hinzugezogen. Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde der Bericht gestrafft und teilweise neu gegliedert. Bildungsfreistellung bietet eine Möglichkeit, am Prozess des Lebenslangen Lernens teilzuhaben und trägt zur Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft bei. Das Gesetz schafft grundsätzliche individuelle Voraussetzungen, um Beschäftigten während der Arbeitszeit die Teilnahme an einer mehrtägigen Weiterbildungsveranstaltung ihrer Wahl zu ermöglichen. Bildungsfreistellungs- bzw. Bildungsurlaubs- oder Bildungszeitgesetze gibt es außer in Bayern und Sachsen in allen Bundesländern. Die Gesetze sind in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ausgestaltet. Bildungsfreistellung ist jedoch in allen Bundesländern, die über diese Möglichkeit verfügen, ein weiterbildungspolitisches Instrument von wachsender Bedeutung für die berufliche Fort- und Weiterbildung und damit für die Fachkräftesicherung. 1 GVBl LSA Nr. 26 – 2003, S. 158,162. vgl. Bildungsfreistellungsbericht vom 21.12.2012, LT-Drucksache 6/1625: http://padoka.landtag.sachsenanhalt.de/files/drs/wp6/drs/d1625lun.pdf 2 3 2. Zentrale Ergebnisse der Jahre 2012-2015 im Überblick Der Bericht bezieht sich auf die Freistellung zur Weiterbildung im Rahmen des Bildungsfreistellungsgesetzes. Freistellungen, die aufgrund anderer Regelungen (z. B. Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz, Sonderurlaub, Tarifverträge oder einzelbetriebliche Regelungen) gewährt werden, sind nicht erfasst. Personen, die aufgrund anderer Regelungen einen entsprechenden Anspruch haben (z. B. Beamte, Senioren, Studierende) werden nach dieser gesetzlichen Regelung nicht in die Betrachtung einbezogen. • Die Zahl der anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen (2.214) hat gegenüber den vorherigen Berichtszeiträumen deutlich zugenommen. Insgesamt sind in Sachsen-Anhalt 1.532 Veranstaltungsträger anerkannt. • Insgesamt haben im Berichtszeitraum 6.172 Personen eine Bildungsfreistellung in Anspruch genommen. Das sind im Durchschnitt jährlich 1.543 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Sachsen-Anhalt. • Im Vergleich zu anderen Bundesländern, die sowohl ein Bildungsfreistellungsgesetz als auch eine Berichtspflicht dazu haben, hat Sachsen-Anhalt aufgrund der Einschränkung auf berufsbezogene Weiterbildung eine relativ geringe Bildungsfreistellungsquote (0,61 % der Anspruchsberechtigten). Gegenüber dem vergangenen Berichtszeitraum (0,37 %) bedeutet dies jedoch eine deutliche Zunahme. • Von den Angeboten werden insbesondere die Themen Wirtschaft sowie Sprachen und Angebote aus dem Themenkomplex Gesundheit/Ernährung besonders in Anspruch genommen. • Bildungsfreistellung wird weiterhin mehrheitlich von Männern genutzt. Der Frauenanteil hat jedoch zugenommen und liegt jetzt bei 47 %. • Die Mehrheit der Teilnehmenden verfügt über einen Schulabschluss der Sekundarstufe 2, eine abgeschlossene Berufsausbildung und kommt aus einem Unternehmen mit mehr als 99 Beschäftigten. • Im Jahr 2015 hat sich der Bildungsfreistellungsbeirat für Sachsen-Anhalt konstituiert, der das Ministerium für Bildung in grundsätzlichen Fragen der Anerkennung von Maßnahmen berät. 4 3. Verzeichnis der Übersichten Seite: 1) Veranstaltungsträger von anerkannten Maßnahmen der Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt 7 2) Beantragte, anerkannte, durchgeführte und nichtdurchgeführte Bildungsveranstaltungen 9 3) Bildungsveranstaltungen nach Themenkomplexen und Fachgebieten 4) Entwicklung der Bildungsfreistellungsquote 13 5) Teilnehmerinnen und Teilnehmer (insgesamt) 14 6a) 6b) Teilnahmeentwicklung nach Alter – weiblich (Zahl) Teilnahmeentwicklung nach Alter – weiblich (Graphik) 15 7a) 7b) Teilnahmeentwicklung nach Alter – männlich (Zahl) Teilnahmeentwicklung nach Alter – männlich (Graphik) 16 8a) 8b) Teilnehmende nach Schulabschluss (Zahl) Teilnehmende nach Schulabschluss (Graphik) 17 9a) 9b) Teilnehmende nach beruflicher Qualifikation (Zahl) Teilnehmende nach beruflicher Qualifikation (Graphik) 18 10) Teilnehmende nach Betriebsgröße 19 5 10-11 4. Ergebnisse des Berichtes 4. 1. Bildungsträger, Veranstaltungen und Themenfelder 4.1.1. Allgemeine Bestimmungen Für die Genehmigung von Bildungsveranstaltungen nach der Bildungsfreistellungsverordnung (vgl. Anlage 2) gelten in Sachsen-Anhalt folgende Bestimmungen: • • • • • • • Die Antragsfrist beträgt drei Monate vor Veranstaltungsbeginn, eine Verkürzung der Frist gilt nur in begründeten Ausnahmefällen. Eine Verkürzung des Antragsverfahrens ist bei Vorliegen der Anerkennung aus einem anderen Bundesland möglich, Sachsen-Anhalt erkennt die in anderen Bundesländern anerkannten Bildungsveranstaltungen in der Regel an. Die Geltungsdauer für die Veranstaltungsgenehmigung beträgt in der Regel fünf Tage, bei Wiederholungsanträgen bis zu zwei Jahren. Anerkennungsfähige Lernbereiche sind berufsspezifische Weiterbildungen bzw. berufliche Qualifikationen. Die Mindestdauer der Veranstaltungen liegt bei fünf Tagen, bei Tagesveranstaltungen werden Veranstaltungsreihen anerkannt. Die Dauer der Veranstaltungszeit pro Tag liegt in der Regel bei acht, jedoch mindestens bei sechs Unterrichtsstunden. Für die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen werden nach der „Allgemeinen Gebührenordnung des Landes“ 26,- € erhoben. Für Wiederholungsveranstaltungen werden ebenfalls 26,- € Anerkennungsgebühr erhoben. An diesen Bestimmungen Veränderungen gegeben. hat es im 6 Berichtszeitraum 2012-2015 keine 4.1.2. Veranstaltungsträger Im Land Sachsen-Anhalt waren im Berichtszeitraum 1.532 Veranstaltungsträger für die Durchführung von Bildungsfreistellungsveranstaltungen anerkannt. Die Anzahl der anerkannten Bildungsträger hat sich damit gegenüber dem letzten Berichtszeitraum um mehr als 400 erhöht und im Vergleich zum ersten Berichtszeitraum, den Jahren 1998-1999, inzwischen mehr als verfünffacht (vgl. Übersicht 1). Besonders der Zuwachs bei den Veranstaltungsträgern aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland ist bemerkenswert. Er liegt jetzt bei einem Fünftel aller Anbieter von Maßnahmen für Interessierte in Sachsen-Anhalt. Übersicht 1: Veranstaltungsträger Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt aus SachsenAnhalt 20042007 20082011 20122015 von anerkannten Maßnahmen der aus einem aus dem insgesamt davon nach EBG anderen Ausland LSA als Bundesland förderungsfähig anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung 298 497 165 960 44 315 599 203 1.117 34 391 866 275 1.532 34 Der Beratungsbedarf - sowohl bei Veranstaltungsträgern als auch bei Bürgern, die sich für Bildungsfreistellungsmaßnahmen interessieren - hat, insbesondere bei der anerkennenden Stelle, dem Landesverwaltungsamt, beständig zugenommen. Dies ist ein Indiz für das weiterhin gestiegene grundsätzliche Interesse an Bildungsfreistellung und dem zunehmenden Bekanntheitsgrad des Gesetzes und seiner Änderungen nach dem Investitionserleichterungsgesetz von 2003. Das Landesverwaltungsamt hat auf diese verstärkten Nachfragen reagiert und seine Serviceleistungen verbessert. So wurde zur Information für Interessenten ein Faltblatt herausgegeben und für Antragsteller aus dem Ausland eine englische Übersetzung des Antragsformulars bereitgestellt. Alle Informationen zu rechtlichen Grundlagen, zur Antragstellung und Ansprechpartnern sind über die Homepage des Ministeriums für Bildung und des Landesverwaltungsamtes abrufbar und werden kontinuierlich 7 aktualisiert. Die entsprechenden Formulare und Informationsblätter können von dort heruntergeladen werden.3 Unter den 391 Veranstaltungsträgern (im vergangenen Berichtszeitraum: 315) aus Sachsen-Anhalt, die Maßnahmen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkennen ließen, sind alle 34 nach dem Erwachsenenbildungsgesetz4 anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Die Reduzierung auf 34 Einrichtungen (vgl. Tabelle 1) ist bedingt durch die Zusammenlegung verschiedener Volkshochschulen nach der Kommunalreform 2007. Zu den Bildungsträgern, die im Berichtszeitraum Bildungsfreistellungsanträge stellten, zählen wie auch in den Vorjahren: 2012-2015 o kirchliche Bildungseinrichtungen, o Einrichtungen der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände sowie der Wirtschafts- und Berufsverbände, o parteinahe Einrichtungen, o Volkshochschulen, o Verbände der freien Wohlfahrtspflege u.a. 4.1.3. Bildungsveranstaltungen Im aktuellen Berichtszeitraum ist ein weiterer Rückgang der nicht-durchgeführten Veranstaltungen von einem Viertel im Vergleich zum ersten Bildungsfreistellungsbericht von 1998/1999 auf jetzt etwa ein Zwanzigstel festzustellen (vgl. Übersicht 2). Dies bedeutet, dass die Veranstalter inzwischen nur noch Anträge stellen, die auch Aussicht auf Anerkennung und Realisierung haben. Der Anteil der nicht genehmigten 67 Veranstaltungen ist mit 2,93 % (zuletzt 2012: 1,13 %) weiterhin gering und hauptsächlich auf den fehlenden Nachweis von erfüllten Anerkennungskriterien (vgl. § 3 Bildungsfreistellungsverordnung, Anlage 2) zurückzuführen. Die Zahl der genehmigten Bildungsveranstaltungen ist deutlich gestiegen. Im aktuellen Berichtszeitraum wurde erstmalig die Zahl von 2.000 Veranstaltungen überschritten. 3 4 www.sachsen-anhalt.de/index.php?d=bildungsfreistellung. Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Lande Sachsen-Anhalt vom 25.05.1992 (GVBl. LSA Nr. 21/1992, S. 379), zuletzt geändert durch Art. 36 Erstes Rechts- und Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom 18.11.2005 (GVB. LSA Nr. 61/2005, S. 698/705). 8 Übersicht 2: Beantragte, anerkannte, durchgeführte bzw. nicht durchgeführte Bildungsveranstaltungen nicht beantragte anerkannte durchgeführte durchgeführte Veranstaltungen Veranstaltungen Veranstaltungen Veranstaltungen 20042007 20082011 20122015 1.188 1.180 1.126 54 1.765 1.765 1.763 2 2.281 2.214 2.122 92 Sachsen-Anhalt erkennt gemäß § 9 der Bildungsfreistellungsverordnung (siehe Anlage 2) Bildungsveranstaltungen, die durch andere Bundesländer, Behörden des Bundes oder der Zentralstelle für Fernunterricht genehmigt wurden in einem verkürzten Verfahren an. Im aktuellen Berichtszeitraum ist, trotz der Einschränkungen auf Maßnahmen der beruflichen Bildung ab 2004, im Vergleich zum vergangenen Berichtszeitraum ein deutlicher Anstieg der Anträge durch Bildungsveranstalter zu verzeichnen. Die Weiterbildungsveranstalter haben auf die spezielle Situation in Sachsen-Anhalt reagiert und verstärkt Veranstaltungen zur beruflichen Qualifizierung bzw. Weiterbildung angeboten. Gleichzeitig hat die Weiterbildungsbereitschaft bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugenommen (siehe Punkt 4.2.). 4.1.4. Themenfelder Die Übersicht 3 zeigt das breite Spektrum der angebotenen Themenfelder. Eine Unterscheidung der durchgeführten Veranstaltungen nach beruflichen Qualifikationen (Abschluss mit Prüfung) und allgemeiner beruflicher Weiterbildung (Zertifikat) wird bundesweit aufgrund von Überschneidungen und den verschiedenen Anerkennungspraxen nicht mehr getroffen. Formale Qualifikationen stehen jedoch weiterhin im Vordergrund. 9 Übersicht 3: Bildungsveranstaltungen nach Themenkomplexen und Fachgebieten Gesamt Gesamt Gesamt Jahresschlüssel 2004 - 2008 - 2012 2015 2012 2013 2014 2015 2007 2011 Wirtschaft 148 268 352 88 88 81 95 Verwaltung 45 43 61 22 14 9 16 8 19 29 6 4 10 9 37 65 89 25 21 30 13 9 22 19 5 6 4 4 Rechtspflege/-wissenschaft Metall- und Elektrotechnik Bau- und Holztechnik Druck-, Farb- und Raumgestaltung 2 3 2 0 2 0 0 13 15 24 5 3 12 4 Chemie und Physik 5 15 19 3 5 3 8 Biologie und Biochemie 9 4 1 0 0 0 1 Geographie 1 4 6 3 1 1 1 Gesundheit und Ernährung 32 46 114 30 20 41 23 Medizin/-pädagogik 81 138 115 30 49 18 18 8 2 7 4 0 2 1 36 46 69 8 18 24 19 Agrar-/Umwelttechnik Musik-/Kunsterziehung Psychologie Körperpflege 1 Sozialwissenschaft 48 85 113 39 33 21 20 Erziehungswissenschaft 30 29 53 18 8 15 12 5 3 1 1 0 1 20 14 6 2 1 1 2 Altenpflege 12 7 16 6 1 8 1 Nichtärztliche Heilberufe 40 Sportwissenschaft Haus-, FamilienHeilerziehungspflege und 50 67 12 13 20 22 Deutsch als Fremdsprache 1 2 1 0 1 0 Koreanisch 1 Japanisch 2 6 0 1 2 3 135 254 262 72 38 59 93 12 40 42 3 4 10 25 Russisch 3 3 9 2 3 2 2 Italienisch 32 58 52 23 5 12 12 Spanisch 95 Englisch Französisch 92 82 20 14 28 20 Polnisch 6 6 0 3 0 3 Chinesisch 1 8 3 2 1 2 Arabisch 2 7 3 0 1 3 Informatik 84 99 77 28 12 27 10 Medien 19 25 32 9 7 8 8 1 2 Realschulabschluss Fachhochschulreife Abitur Stoffübergreifende Veranstaltungen 1 2 3 0 0 0 3 160 294 249 57 34 108 50 25 0 9 7 9 Geschichte-Zeitgeschichte 10 Politik/-wissenschaft 80 1 17 15 47 Wirtschaftspolitik 2 0 1 1 0 Gesundheits-/Sozialpolitik 5 1 1 2 1 Bildungspolitik 3 0 1 1 1 Ökologie 1 0 0 1 0 Umwelt 4 0 0 0 4 2.122 530 440 586 566 1.126 1.763 Aufgrund der Basis zur Verfügung stehenden Daten, können einige Entwicklungen im Vergleich mit den zurückliegenden Berichtszeiträumen abgeleitet werden. So zeigt die Übersicht, dass die Themen Wirtschaft und Sprachen (v. a. Englisch) weiterhin am meisten nachgefragt werden. Hier sind immer noch Aufwüchse festzustellen. Beim Themengebiet Informatik ist ein Rückgang zu verzeichnen. Besonders stark nachgefragt sind, nach den Erfahrungen des Landesverwaltungsamtes, in jüngster Zeit Bildungsveranstaltungen, die sich mit der Migrationsproblematik befassen. Dies betrifft sowohl die Bereiche Politik und Sozialwissenschaften als auch Sprachen (v. a. Englisch und Spanisch), wobei sich die Ausweitung des Spektrums der Sprachen, die bereits im Bildungsfreistellungsbericht 2012 festgestellt wurde (Japanisch, Chinesisch, Polnisch, Russisch und Arabisch), weiterhin fortgesetzt hat. Die Nachfrage nach Themen wie Gesundheit, Ernährung, Medizin, Pflege hat sich in den letzten zwölf Jahren verdreifacht. Damit befindet sich Sachsen-Anhalt im bundesweiten Trend. Auch in anderen Bundesländern, die eine Berichtspflicht zur Bildungsfreistellung haben, ist eine entsprechende Tendenz festzustellen.5 5 vgl. Landtag von Sachsen-Anhalt 2012: Unterrichtung. Bericht zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt 20112012. Drucksache 6/1625. Zu den Länderberichten vgl. z. B.: Landtag Rheinland-Pfalz 2015: Unterrichtung durch die Landesregierung zur Bildungsfreistellung, LT-Drucksache 16/4962; Bildungsurlaub in Hessen 2016. Lebenslanges Lernen - Stellenwert des Bildungsurlaubs in Hessen. Hrsg. v. Hessischen Ministerium für Soziales und Integration; Anerkennungsverzeichnis Bildungsurlaub in Hamburg 2016: www.bildungsurlaub-hamburg.de. 11 4. 2. Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen 4.2.1. Allgemeine Voraussetzungen Für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen legt das Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalts in § 2 (vgl. Anlage 1) fest: • Anspruchsberechtigte sind Beschäftigte, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und auch Arbeitslose; nicht anspruchsberechtigt sind Beamte, Soldaten und Richter. • Die Antragsfrist gegenüber dem Arbeitgeber beträgt sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung. • Die Dauer der Freistellung beträgt fünf Tage, die Kumulierung auf zwei Jahre ist möglich. • Ablehnungsgründe bzw. Einschränkungen für den Anspruch auf Bildungsfreistellung können sein: • die fehlende Anerkennung der Veranstaltung, • wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen, • genehmigte Urlaubsanträge anderer Beschäftigter entgegenstehen, • der Anspruch auf Bildungsurlaub ausgeschöpft ist oder • wenn der Betrieb weniger als fünf Beschäftigte hat. 4.2.2. Die Bildungsfreistellungsquote Die Bildungsfreistellungsquote drückt den Anteil der Teilnehmenden an anerkannten Veranstaltungen der Bildungsfreistellung an der Gesamtzahl der Anspruchsberechtigten in Prozent aus. Die Werte in der folgenden Übersicht sind das statistische Mittel des jeweiligen Vierjahreszeitraums. 12 Übersicht 4: Entwicklung der Bildungsfreistellungsquote Anspruchsberechtigte anhand Information des Statistischen Landesamtes 20042007 20082011 20122015 Personen, die die Bildungsfreistellungsquote Bildungsfreistellung in in % Anspruch genommen haben 999.600 2.700 0,27 1.007.075 3.677 0,37 1.011.175 6.172 0,61 Die Bildungsfreistellungsquote von 0,61 % ist weiterhin niedrig. Der Bundesdurchschnitt liegt bei zwei Prozent der Anspruchsberechtigten. Im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum ist eine deutlich steigende Tendenz zu verzeichnen (vgl. Bildungsfreistellungsbericht 2012, Anmerkung 2). Die zur Berechnung hinzugezogenen Daten beziehen sich dabei auf die Meldungen der Veranstalter in den Berichtsbögen an das Landesverwaltungsamt. Die Ursachen für die geringe Inanspruchnahme der Möglichkeit zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt liegen, nach vorliegenden Erkenntnissen, in dem immer noch zu geringen Bekanntheitsgrad des Bildungsfreistellungsgesetzes, sowohl bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aber auch bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Auch die mangelnde Bereitschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, von dem Gesetz Gebrauch zu machen, die oft im Zusammenhang mit der Sorge um den Arbeitsplatz begründet wird, mag dazu beitragen. Gründe könnten auch in der immer noch geringen Sensibilisierung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für den persönlichen und betrieblichen Nutzen von Bildungsfreistellungsmaßnahmen liegen. 13 Die folgenden Darstellungen bieten einen detaillierten Blick auf die Teilnehmenden an Bildungsfreistellungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt auf der Basis der o. g. Daten. 4.2.3. Teilnahmeentwicklungen bei Männern und Frauen Insgesamt hat sich Teilnahme, verglichen mit den letzten beiden Berichtszeiträumen, positiv entwickelt. Gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum (3.677 Teilnehmende) haben 2.495 Personen mehr an Bildungsfreistellungsmaßnahmen teilgenommen (insgesamt 6.172 Teilnehmende). Übersicht 5: Teilnehmerinnen und Teilnehmer (insgesamt) 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 2004-2007 2008-2011 2012-2015 weiblich 1337 1377 2913 männlich 1363 2300 3259 gesamt 2700 3677 6172 weiblich männlich gesamt Die folgenden Übersichten (6a – 7b) zeigen, dass die Steigerung der absoluten Zahlen bei Männern stärker ist als bei Frauen. Der Anteil der Frauen (2.913 Teilnehmerinnen im Vergleich zu 1.377 im vorangegangenen Berichtszeitraum) hat deutlich stärker zugenommen als der der Männer (3.259 gegenüber 2.300 im vorangegangenen Berichtszeitraum). Insgesamt liegt der Frauenanteil jetzt bei 47,20%. 14 Übersicht 6a: Teilnahmeentwicklung nach Alter – weiblich (Zahl) ohne Angaben weiblich 20042007 20082011 20122015 25 bis bis 24 34 35 bis 44 Jahre Jahre Jahre weiblich weiblich weiblich 45 bis 55 über 55 Jahre Jahre gesamt weiblich weiblich 300 88 320 343 226 60 1.337 468 91 299 246 229 44 1.377 427 276 940 608 503 159 2.913 Die Übersichten zeigen, dass der Frauenanteil in allen Altersgruppe stark zugenommen hat. Besonders stark ist, im Gegensatz zur Entwicklung im vorangegangenen Berichtszeitraum, der Anstieg im der Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen. In dieser Altersgruppe hat sich der Anteil verdreifacht. Übersicht 6b: Teilnahmeentwicklung nach Alter – weiblich (Graphik) 1000 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 ohne Angaben bis 24 Jahre 25 bis 34 Jahre 35 bis 44 Jahre 45 bis 55 Jahre über 55 Jahre 2004-2007 300 88 320 343 226 60 2008-2011 468 91 299 246 229 44 2012-2015 427 276 940 608 503 159 2004-2007 2008-2011 15 2012-2015 Die Teilnahmeentwicklung bei Männern ist, im Vergleich zu den Frauen kontinuierlich gestiegen. Auch hier ist er in der Altersgruppe der 25- bi 34- Jährigen am deutlichsten. Übersicht 7a: Teilnahmeentwicklung nach Alter – männlich (Zahl) ohne bis 24 25 bis 34 35 bis 44 45 bis 55 über 55 Angaben Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre gesamt männlich männlich männlich männlich männlich männlich 20042007 20082011 20122015 280 87 471 358 118 49 1.363 464 171 898 508 220 39 2.300 138 248 1612 740 420 101 3.259 Übersicht 7b: Teilnahmeentwicklung nach Alter – männlich (Graphik) 1800 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 ohne Angaben bis 24 Jahre 25 bis 34 Jahre 35 bis 44 Jahre 45 bis 55 Jahre über 55 Jahre 2004-2007 280 87 471 358 118 49 2008-2011 464 171 898 508 220 39 2012-2015 138 248 1612 740 420 101 2004-2007 2008-2011 16 2012-2015 4.2.4. Teilnahme nach schulischer und beruflicher Qualifikation Die folgenden Übersichten bieten eine Aufschlüsselung der Teilnehmenden nach ihrer schulischen Vorbildung (Übersicht 8a und 8b) und ihrer beruflichen Qualifikation (Übersicht 9 a und 9b) Herkunft. Wie auch in den vorhergegangenen Berichtszeiträumen verfügt die Mehrheit Teilnehmenden über einen Schulabschluss. Der Anstieg der Teilnehmenden einem Schulabschluss der Sekundarstufe 2 ist im aktuellen Berichtszeitraum mehr als das Doppelte gestiegen. Teilnehmende ohne Schulabschluss nehmen nach wie vor das Recht Bildungsfreistellung kaum in Anspruch. der mit um auf Übersicht 8a: Teilnehmende nach Schulabschluss (Zahl) keine Angaben 20042007 20082011 20122015 ohne Schulabschluss mit Abschluss Sekundar -stufe 1 mit mit mit gesamt Abschluss Fachschul Hochschul Sekundar -abschluss -abschluss -stufe 2 637 29 579 779 347 329 2.700 1.407 15 356 1.208 284 407 3.677 729 3 616 2.733 1.057 1034 6.172 Übersicht: 8b: Teilnehmende nach Schulabschluss (Graphik) 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 keine Angaben ohne Schulabschluss mit Abschluss Sekundarstufe 1 mit Abschluss Sekundarstufe 2 mit Fachschulabschluss mit Hochschulabschluss 2004-2007 637 29 579 779 347 329 2008-2011 1407 15 356 1208 284 407 2012-2015 729 3 616 2733 1057 1034 2004-2007 2008-2011 17 2012-2015 Die Betrachtung der Teilnehmenden im Hinblick auf ihren Berufsabschluss zeigt, eine Steigerung auf das Doppelte bei denjenigen mit Berufsabschluss, aber auch einen deutlichen Anstieg bei denjenigen, die über keinen Berufsabschluss verfügen. Übersicht 9a: Teilnehmende nach beruflicher Qualifikation (Zahl) keine als ohne mit gesamt Angaben Auszubildende Berufsabschluss Berufsabschluss 20042007 20082011 20122015 347 279 20 2054 2.700 1.476 59 61 2081 3.677 1.671 129 147 4225 6.172 Übersicht 9b Teilnehmende nach beruflicher Qualifikation (Graphik) 4500 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 keine Angaben als Auszubildende ohne Berufsabschluss mit Berufsabschluss 2004-2007 347 279 20 2054 2008-2011 1476 59 61 2081 2012-2015 1671 129 147 4225 2004-2007 2008-2011 18 2012-2015 4.2.5. Teilnahme nach Betriebsgröße Die Berichtsbögen der Maßnahmenträger liefern bisher vielfach noch keine Angaben zur Größe der Betriebe und Einrichtungen, aus denen die Teilnehmenden an Bildungsfreistellungsmaßnahmen kommen. Dennoch lässt sich anhand der Daten eine interessante Entwicklung für Sachsen-Anhalt ableiten. Wenig Teilnehmende kommen aus Kleinbetrieben. Die Mehrheit der Teilnehmenden ist in Einrichtungen, die 10 bis 19 Beschäftigte haben und in denen ab einer Betriebsgröße von mehr als 99 Beschäftigten, tätig. Gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum ist ein leichter Rückgang von Teilnehmern in Betrieben mit 10 bis 19 Beschäftigten zu verzeichnen. Die Mehrzahl der Personen, die Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen, kommt aus Betrieben mit mehr als 99 Beschäftigten. Übersicht 10: Teilnehmende nach Betriebsgröße 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 ohne Angaben bis 9 10 bis 19 20 bis 49 50 bis 99 mehr als 99 Beschäftigte Beschäftigte Beschäftigte Beschäftigte Beschäftigte 2004-2007 591 170 667 277 230 765 2008-2011 1640 35 804 191 227 780 2012-2015 3062 192 793 363 392 1370 2004-2007 2008-2011 19 2012-2015 5. Zur Arbeit des Bildungsfreistellungsbeirates Das Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt (§ 8 Abs. 3) sieht vor, dass das zuständige Ministerium einen Bildungsfreistellungsbeirat bildet, in dem 1. die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e. V., 2. die im Land bestehenden Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Kammern der freien Berufe, 3. die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, 4. der Landesausschuss für Erwachsenenbildung vertreten sind. Der Beirat besteht aus 1. zwei Mitgliedern nach Satz 1 Nr. 1, 2. drei Mitgliedern nach Satz 1 Nr. 2, 3. fünf Mitgliedern (Deutscher Gewerkschaftsbund) nach Satz 1 Nr. 3, 4. einem Mitglied nach Satz 1 Nr. 4. Für jedes Mitglied wird nach dem gleichen Ernennungsverfahren ein stellvertretendes Mitglied berufen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag ihrer Institutionen vom Ministerium ernannt. Das Ministerium führt den Vorsitz des Beirates und kann zu den Beratungen andere Ministerien und Sachverständige hinzuziehen. Gemäß § 11 Bildungsfreistellungsgesetz befasst sich der Beirat insbesondere mit grundsätzlichen Fragen der Anerkennung von Bildungsfreistellungsmaßnahmen durch die Abgabe von Stellungnahmen oder Empfehlungen. Der Beirat wurde am 12. März 2015 berufen. Er hat sich eine Geschäftsordnung gegeben und bisher dreimal getagt. Den Schwerpunkt seiner Arbeit bildete zunächst die Anerkennungspraxis des Landesverwaltungsamtes. 20 6. Schlussfolgerungen • Bildungsfreistellung wird in Sachsen-Anhalt angesichts der zunehmenden Bedeutung des Lebenslangen Lernens immer noch im zu geringen Maße in Anspruch genommen. Deshalb sollte das Informationsangebot zur Bildungsfreistellung weiter ausgebaut werden. Insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit und das Beratungsangebot des Landesverwaltungsamtes sollten weiter verbessert werden, um Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt attraktiver zu machen. • Die Bundesländer, die über ein Bildungsfreistellungs-, Bildungsurlaubs- bzw. Bildungszeitgesetz verfügen, bemühen sich um gegenseitige Abstimmung und um die Harmonisierung der Genehmigungspraxis. In diesen Prozess sollte sich Sachsen-Anhalt weiterhin einbringen. So wird gegenwärtig u. a. ein gemeinsames Antragsformular erarbeitet, das ab 1. Januar 2017 in 11 der 14 Länder mit einem Bildungsfreistellungsgesetz in Kraft treten soll. Die Übernahme der einheitlichen Bildungsfreistellungs-Software für die Beantragung von Maßnahmen, die bereits von Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz genutzt wird, sollte für Sachsen-Anhalt geprüft werden. Dadurch könnte die Genehmigungspraxis vereinfacht werden. Zugleich wären belastbare statistische Angaben für die Berichterstattung der Landesregierung verfügbar. • Im Hinblick auf die seit 1998 unveränderten Gebühren in Höhe von 26,00 Euro für die Anerkennung von Maßnahmen wäre eine Anpassung der Gebühren angezeigt: Da die Gebührenhöhe in der Allgemeinen Gebührenordnung geregelt ist, kann eine Neuregelung nur durch Änderung der vorgenannten Rechtsgrundlage erfolgen. 21
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