Unterrichtung - Landtag Sachsen

Landtag von Sachsen-Anhalt
Drucksache 7/584
16.11.2016
Unterrichtung
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Magdeburg, 27. Oktober 2016
Bildungsfreistellungsbericht 2016
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
als Anlage übersende ich gemäß § 9 Satz 1 des Bildungsfreistellungsgesetzes den
Bericht über den Vollzug des Gesetzes zur Freistellung von der Arbeit für
Maßnahmen der Weiterbildung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 2012 bis 2015 (Bildungsfreistellungsbericht 2016)
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Olmes
Verfügung der Präsidentin des Landtages von Sachsen-Anhalt:
Die Unterrichtung des Landtages erfolgt gemäß § 54 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages (GO.LT).
Nach § 40 Abs. 2 GO.LT überweise ich den o. g. Bericht zur Beratung
in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration.
Hinweis:
Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage
ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader.
Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden.
(Ausgegeben am 16.11.2016)
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Bericht
über den Vollzug des Gesetzes
zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung
nach dem Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt
für den Zeitraum 2012-2015
Bildungsfreistellungsbericht 2016
Dem Landtag vorgelegt gem. § 9 des Gesetztes zur Freistellung von der Arbeit für
Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 04.03.1998 (GVBl.
LSA S. 92), zuletzt geändert durch Art. 38 des 1. Rechts- und
Verwaltungsvereinfachungsgesetzes vom 18.11. 2005 (GVBl. LSA S. 689).
Magdeburg, Oktober 2016
1
0. Inhaltsverzeichnis
Seite:
1. Vorbemerkungen
3
2. Zentrale Ergebnisse der Jahre 2012-2015 im Überblick
4
3. Verzeichnis der Übersichten
5
4. Ergebnisse des Berichtes
6
4. 1. Bildungsträger, Veranstaltungen und Themenfelder
6
4. 1. 1. Allgemeine Bestimmungen
6
4. 1. 2. Veranstaltungsträger
7
4. 1. 3. Bildungsveranstaltungen
8
4.. 1. 4. Themenfelder
9
4. 2. Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen
12
4. 2. 1. Allgemeine Voraussetzungen
12
4. 2. 2. Die Bildungsfreistellungsquote
12
4. 2. 3. Teilnahmeentwicklungen bei Männern und Frauen
14
4. 2. 4. Teilnahme nach schulischer und beruflicher
17
Qualifikation
4. 2. 5. Teilnahme nach Betriebsgröße
19
5. Zur Arbeit des Bildungsfreistellungsbeirates
20
6. Schlussfolgerungen
21
Anlagen:
1. Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung
(Bildungsfreistellungsgesetz) i. d. F. vom 18.11.2005, GVBl. LSA, S. 689.
2. Verordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes
(Bildungsfreistellungsverordnung) i. d. F. vom 21.06.2004, GVBl. LSA, S.
351.
2
1. Vorbemerkungen
Das 1998 in Kraft getretene Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
und die Bildungsfreistellungsverordnung (vgl. Anlagen 1 und 2) garantieren allen
Beschäftigten im Land einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung von der Arbeit
zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung.
Das Gesetz wurde 2005 infolge des 2. Investitionserleichterungsgesetzes vom
16.07.20031
geändert.
Seither
werden
in
Sachsen-Anhalt
nur
Weiterbildungsveranstaltungen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt, die
thematisch einer berufsspezifischen Qualifikation bzw. Weiterbildung dienen.
Die
anerkennende
Behörde
für
Bildungsveranstaltungen
nach
dem
Bildungsfreistellungsgesetz ist seit 2004 das Landesverwaltungsamt (seit 1. Juli 2016
Referat 207).
Das Bildungsfreistellungsgesetz verpflichtet die Landesregierung, dem Landtag alle
vier Jahre einen Bericht über Inhalte, Formen, Dauer und Teilnehmerstrukturen
vorzulegen.
Die
Weiterbildungseinrichtungen
sind
nach
§
9
Bildungsfreistellungsgesetz gehalten, die hierfür notwendigen Informationen zur
Verfügung zu stellen. Weitere statistische Daten stehen darüber hinaus nicht zur
Verfügung.
Der vorliegende Bericht ist der 6. Bildungsfreistellungsbericht und der dritte
Vierjahresbericht seit der Novellierung des Gesetzes 2005. Er umfasst den Zeitraum
2012-2015. Daten, die den Berichtszeitraum betreffen und bis 30.04.2016
eingegangen sind, wurden berücksichtigt.
Der vorliegende Bericht schreibt die bisherigen Bildungsfreistellungsberichte fort.2
Statistische Ergebnisse der Vorgängerberichte werden als Vergleichszahlen
hinzugezogen. Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde der Bericht gestrafft und
teilweise neu gegliedert.
Bildungsfreistellung bietet eine Möglichkeit, am Prozess des Lebenslangen Lernens
teilzuhaben und trägt zur Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft bei. Das Gesetz schafft
grundsätzliche individuelle Voraussetzungen, um Beschäftigten während der
Arbeitszeit die Teilnahme an einer mehrtägigen Weiterbildungsveranstaltung ihrer
Wahl zu ermöglichen.
Bildungsfreistellungs- bzw. Bildungsurlaubs- oder Bildungszeitgesetze gibt es außer
in Bayern und Sachsen in allen Bundesländern. Die Gesetze sind in den einzelnen
Ländern sehr unterschiedlich ausgestaltet. Bildungsfreistellung ist jedoch in allen
Bundesländern, die über diese Möglichkeit verfügen, ein weiterbildungspolitisches
Instrument von wachsender Bedeutung für die berufliche Fort- und Weiterbildung und
damit für die Fachkräftesicherung.
1
GVBl LSA Nr. 26 – 2003, S. 158,162.
vgl. Bildungsfreistellungsbericht vom 21.12.2012, LT-Drucksache 6/1625: http://padoka.landtag.sachsenanhalt.de/files/drs/wp6/drs/d1625lun.pdf
2
3
2. Zentrale Ergebnisse der Jahre 2012-2015 im Überblick
Der Bericht bezieht sich auf die Freistellung zur Weiterbildung im Rahmen des
Bildungsfreistellungsgesetzes. Freistellungen, die aufgrund anderer Regelungen (z.
B.
Betriebsverfassungsgesetz,
Personalvertretungsgesetz,
Sonderurlaub,
Tarifverträge oder einzelbetriebliche Regelungen) gewährt werden, sind nicht erfasst.
Personen, die aufgrund anderer Regelungen einen entsprechenden Anspruch haben
(z. B. Beamte, Senioren, Studierende) werden nach dieser gesetzlichen Regelung
nicht in die Betrachtung einbezogen.
•
Die Zahl der anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen (2.214) hat
gegenüber den vorherigen Berichtszeiträumen deutlich zugenommen.
Insgesamt sind in Sachsen-Anhalt 1.532 Veranstaltungsträger anerkannt.
•
Insgesamt
haben
im
Berichtszeitraum
6.172
Personen
eine
Bildungsfreistellung in Anspruch genommen. Das sind im Durchschnitt jährlich
1.543 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Sachsen-Anhalt.
•
Im
Vergleich
zu
anderen
Bundesländern,
die
sowohl
ein
Bildungsfreistellungsgesetz als auch eine Berichtspflicht dazu haben, hat
Sachsen-Anhalt aufgrund der Einschränkung auf berufsbezogene
Weiterbildung eine relativ geringe Bildungsfreistellungsquote (0,61 % der
Anspruchsberechtigten). Gegenüber dem vergangenen Berichtszeitraum (0,37
%) bedeutet dies jedoch eine deutliche Zunahme.
•
Von den Angeboten werden insbesondere die Themen Wirtschaft sowie
Sprachen und Angebote aus dem Themenkomplex Gesundheit/Ernährung
besonders in Anspruch genommen.
•
Bildungsfreistellung wird weiterhin mehrheitlich von Männern genutzt. Der
Frauenanteil hat jedoch zugenommen und liegt jetzt bei 47 %.
•
Die Mehrheit der Teilnehmenden verfügt über einen Schulabschluss der
Sekundarstufe 2, eine abgeschlossene Berufsausbildung und kommt aus
einem Unternehmen mit mehr als 99 Beschäftigten.
•
Im Jahr 2015 hat sich der Bildungsfreistellungsbeirat für Sachsen-Anhalt
konstituiert, der das Ministerium für Bildung in grundsätzlichen Fragen der
Anerkennung von Maßnahmen berät.
4
3. Verzeichnis der Übersichten
Seite:
1)
Veranstaltungsträger von anerkannten Maßnahmen der
Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt
7
2)
Beantragte, anerkannte, durchgeführte und
nichtdurchgeführte Bildungsveranstaltungen
9
3)
Bildungsveranstaltungen nach Themenkomplexen und
Fachgebieten
4)
Entwicklung der Bildungsfreistellungsquote
13
5)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer (insgesamt)
14
6a)
6b)
Teilnahmeentwicklung nach Alter – weiblich (Zahl)
Teilnahmeentwicklung nach Alter – weiblich (Graphik)
15
7a)
7b)
Teilnahmeentwicklung nach Alter – männlich (Zahl)
Teilnahmeentwicklung nach Alter – männlich (Graphik)
16
8a)
8b)
Teilnehmende nach Schulabschluss (Zahl)
Teilnehmende nach Schulabschluss (Graphik)
17
9a)
9b)
Teilnehmende nach beruflicher Qualifikation (Zahl)
Teilnehmende nach beruflicher Qualifikation (Graphik)
18
10)
Teilnehmende nach Betriebsgröße
19
5
10-11
4. Ergebnisse des Berichtes
4. 1. Bildungsträger, Veranstaltungen und Themenfelder
4.1.1. Allgemeine Bestimmungen
Für
die
Genehmigung
von
Bildungsveranstaltungen
nach
der
Bildungsfreistellungsverordnung (vgl. Anlage 2) gelten in Sachsen-Anhalt folgende
Bestimmungen:
•
•
•
•
•
•
•
Die Antragsfrist beträgt drei Monate vor Veranstaltungsbeginn, eine
Verkürzung der Frist gilt nur in begründeten Ausnahmefällen.
Eine Verkürzung des Antragsverfahrens ist bei Vorliegen der Anerkennung
aus einem anderen Bundesland möglich, Sachsen-Anhalt erkennt die in
anderen Bundesländern anerkannten Bildungsveranstaltungen in der Regel
an.
Die Geltungsdauer für die Veranstaltungsgenehmigung beträgt in der Regel
fünf Tage, bei Wiederholungsanträgen bis zu zwei Jahren.
Anerkennungsfähige Lernbereiche sind berufsspezifische Weiterbildungen
bzw. berufliche Qualifikationen.
Die Mindestdauer der Veranstaltungen liegt bei fünf Tagen, bei
Tagesveranstaltungen werden Veranstaltungsreihen anerkannt.
Die Dauer der Veranstaltungszeit pro Tag liegt in der Regel bei acht, jedoch
mindestens bei sechs Unterrichtsstunden.
Für die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen werden nach der
„Allgemeinen Gebührenordnung des Landes“ 26,- € erhoben. Für
Wiederholungsveranstaltungen werden ebenfalls 26,- € Anerkennungsgebühr
erhoben.
An diesen Bestimmungen
Veränderungen gegeben.
hat
es
im
6
Berichtszeitraum
2012-2015
keine
4.1.2. Veranstaltungsträger
Im Land Sachsen-Anhalt waren im Berichtszeitraum 1.532 Veranstaltungsträger für
die Durchführung von Bildungsfreistellungsveranstaltungen anerkannt. Die Anzahl
der anerkannten Bildungsträger hat sich damit gegenüber dem letzten
Berichtszeitraum um mehr als 400 erhöht und im Vergleich zum ersten
Berichtszeitraum, den Jahren 1998-1999, inzwischen mehr als verfünffacht (vgl.
Übersicht 1).
Besonders der Zuwachs bei den Veranstaltungsträgern aus anderen Bundesländern
und aus dem Ausland ist bemerkenswert. Er liegt jetzt bei einem Fünftel aller
Anbieter von Maßnahmen für Interessierte in Sachsen-Anhalt.
Übersicht
1:
Veranstaltungsträger
Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt
aus
SachsenAnhalt
20042007
20082011
20122015
von
anerkannten
Maßnahmen
der
aus einem aus dem insgesamt davon nach EBG
anderen
Ausland
LSA
als
Bundesland
förderungsfähig
anerkannte
Einrichtungen
der
Erwachsenenbildung
298
497
165
960
44
315
599
203
1.117
34
391
866
275
1.532
34
Der Beratungsbedarf - sowohl bei Veranstaltungsträgern als auch bei Bürgern, die
sich für Bildungsfreistellungsmaßnahmen interessieren - hat, insbesondere bei der
anerkennenden Stelle, dem Landesverwaltungsamt, beständig zugenommen. Dies
ist ein Indiz für das weiterhin gestiegene grundsätzliche Interesse an
Bildungsfreistellung und dem zunehmenden Bekanntheitsgrad des Gesetzes und
seiner Änderungen nach dem Investitionserleichterungsgesetz von 2003.
Das Landesverwaltungsamt hat auf diese verstärkten Nachfragen reagiert und seine
Serviceleistungen verbessert. So wurde zur Information für Interessenten ein Faltblatt
herausgegeben und für Antragsteller aus dem Ausland eine englische Übersetzung
des Antragsformulars bereitgestellt. Alle Informationen zu rechtlichen Grundlagen,
zur Antragstellung und Ansprechpartnern sind über die Homepage des Ministeriums
für Bildung und des Landesverwaltungsamtes abrufbar und werden kontinuierlich
7
aktualisiert. Die entsprechenden Formulare und Informationsblätter können von dort
heruntergeladen werden.3
Unter den 391 Veranstaltungsträgern (im vergangenen Berichtszeitraum: 315) aus
Sachsen-Anhalt, die Maßnahmen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkennen
ließen, sind alle 34 nach dem Erwachsenenbildungsgesetz4 anerkannte
Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Die Reduzierung auf 34 Einrichtungen (vgl.
Tabelle 1) ist bedingt durch die Zusammenlegung verschiedener Volkshochschulen
nach der Kommunalreform 2007.
Zu
den
Bildungsträgern,
die
im
Berichtszeitraum
Bildungsfreistellungsanträge stellten, zählen wie auch in den Vorjahren:
2012-2015
o kirchliche Bildungseinrichtungen,
o Einrichtungen der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände sowie der
Wirtschafts- und Berufsverbände,
o parteinahe Einrichtungen,
o Volkshochschulen,
o Verbände der freien Wohlfahrtspflege u.a.
4.1.3. Bildungsveranstaltungen
Im aktuellen Berichtszeitraum ist ein weiterer Rückgang der nicht-durchgeführten
Veranstaltungen
von
einem
Viertel
im
Vergleich
zum
ersten
Bildungsfreistellungsbericht von 1998/1999 auf jetzt etwa ein Zwanzigstel
festzustellen (vgl. Übersicht 2).
Dies bedeutet, dass die Veranstalter inzwischen nur noch Anträge stellen, die auch
Aussicht auf Anerkennung und Realisierung haben. Der Anteil der nicht genehmigten
67 Veranstaltungen ist mit 2,93 % (zuletzt 2012: 1,13 %) weiterhin gering und
hauptsächlich auf den fehlenden Nachweis von erfüllten Anerkennungskriterien (vgl.
§ 3 Bildungsfreistellungsverordnung, Anlage 2) zurückzuführen.
Die Zahl der genehmigten Bildungsveranstaltungen ist deutlich gestiegen. Im
aktuellen Berichtszeitraum wurde erstmalig die Zahl von 2.000 Veranstaltungen
überschritten.
3
4
www.sachsen-anhalt.de/index.php?d=bildungsfreistellung.
Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Lande Sachsen-Anhalt vom 25.05.1992 (GVBl. LSA Nr.
21/1992, S. 379), zuletzt geändert durch Art. 36 Erstes Rechts- und Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom
18.11.2005 (GVB. LSA Nr. 61/2005, S. 698/705).
8
Übersicht 2: Beantragte, anerkannte, durchgeführte bzw. nicht durchgeführte
Bildungsveranstaltungen
nicht
beantragte
anerkannte
durchgeführte
durchgeführte
Veranstaltungen Veranstaltungen Veranstaltungen Veranstaltungen
20042007
20082011
20122015
1.188
1.180
1.126
54
1.765
1.765
1.763
2
2.281
2.214
2.122
92
Sachsen-Anhalt erkennt gemäß § 9 der Bildungsfreistellungsverordnung (siehe
Anlage 2) Bildungsveranstaltungen, die durch andere Bundesländer, Behörden des
Bundes oder der Zentralstelle für Fernunterricht genehmigt wurden in einem
verkürzten Verfahren an.
Im aktuellen Berichtszeitraum ist, trotz der Einschränkungen auf Maßnahmen der
beruflichen Bildung ab 2004, im Vergleich zum vergangenen Berichtszeitraum ein
deutlicher Anstieg der Anträge durch Bildungsveranstalter zu verzeichnen.
Die Weiterbildungsveranstalter haben auf die spezielle Situation in Sachsen-Anhalt
reagiert und verstärkt Veranstaltungen zur beruflichen Qualifizierung bzw.
Weiterbildung angeboten. Gleichzeitig hat die Weiterbildungsbereitschaft bei den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugenommen (siehe Punkt 4.2.).
4.1.4. Themenfelder
Die Übersicht 3 zeigt das breite Spektrum der angebotenen Themenfelder.
Eine Unterscheidung der durchgeführten Veranstaltungen nach beruflichen
Qualifikationen (Abschluss mit Prüfung) und allgemeiner beruflicher Weiterbildung
(Zertifikat) wird bundesweit aufgrund von Überschneidungen und den verschiedenen
Anerkennungspraxen nicht mehr getroffen. Formale Qualifikationen stehen jedoch
weiterhin im Vordergrund.
9
Übersicht 3: Bildungsveranstaltungen nach Themenkomplexen und Fachgebieten
Gesamt
Gesamt
Gesamt
Jahresschlüssel
2004
- 2008
- 2012
2015
2012 2013 2014 2015
2007
2011
Wirtschaft
148
268
352
88
88
81
95
Verwaltung
45
43
61
22
14
9
16
8
19
29
6
4
10
9
37
65
89
25
21
30
13
9
22
19
5
6
4
4
Rechtspflege/-wissenschaft
Metall- und Elektrotechnik
Bau- und Holztechnik
Druck-, Farb- und Raumgestaltung
2
3
2
0
2
0
0
13
15
24
5
3
12
4
Chemie und Physik
5
15
19
3
5
3
8
Biologie und Biochemie
9
4
1
0
0
0
1
Geographie
1
4
6
3
1
1
1
Gesundheit und Ernährung
32
46
114
30
20
41
23
Medizin/-pädagogik
81
138
115
30
49
18
18
8
2
7
4
0
2
1
36
46
69
8
18
24
19
Agrar-/Umwelttechnik
Musik-/Kunsterziehung
Psychologie
Körperpflege
1
Sozialwissenschaft
48
85
113
39
33
21
20
Erziehungswissenschaft
30
29
53
18
8
15
12
5
3
1
1
0
1
20
14
6
2
1
1
2
Altenpflege
12
7
16
6
1
8
1
Nichtärztliche Heilberufe
40
Sportwissenschaft
Haus-,
FamilienHeilerziehungspflege
und
50
67
12
13
20
22
Deutsch als Fremdsprache
1
2
1
0
1
0
Koreanisch
1
Japanisch
2
6
0
1
2
3
135
254
262
72
38
59
93
12
40
42
3
4
10
25
Russisch
3
3
9
2
3
2
2
Italienisch
32
58
52
23
5
12
12
Spanisch
95
Englisch
Französisch
92
82
20
14
28
20
Polnisch
6
6
0
3
0
3
Chinesisch
1
8
3
2
1
2
Arabisch
2
7
3
0
1
3
Informatik
84
99
77
28
12
27
10
Medien
19
25
32
9
7
8
8
1
2
Realschulabschluss
Fachhochschulreife
Abitur
Stoffübergreifende Veranstaltungen
1
2
3
0
0
0
3
160
294
249
57
34
108
50
25
0
9
7
9
Geschichte-Zeitgeschichte
10
Politik/-wissenschaft
80
1
17
15
47
Wirtschaftspolitik
2
0
1
1
0
Gesundheits-/Sozialpolitik
5
1
1
2
1
Bildungspolitik
3
0
1
1
1
Ökologie
1
0
0
1
0
Umwelt
4
0
0
0
4
2.122
530
440
586
566
1.126
1.763
Aufgrund der Basis zur Verfügung stehenden Daten, können einige Entwicklungen
im Vergleich mit den zurückliegenden Berichtszeiträumen abgeleitet werden.
So zeigt die Übersicht, dass die Themen Wirtschaft und Sprachen (v. a. Englisch)
weiterhin am meisten nachgefragt werden. Hier sind immer noch Aufwüchse
festzustellen.
Beim Themengebiet Informatik ist ein Rückgang zu verzeichnen.
Besonders
stark
nachgefragt
sind,
nach
den
Erfahrungen
des
Landesverwaltungsamtes, in jüngster Zeit Bildungsveranstaltungen, die sich mit der
Migrationsproblematik befassen. Dies betrifft sowohl die Bereiche Politik und
Sozialwissenschaften als auch Sprachen (v. a. Englisch und Spanisch), wobei sich
die
Ausweitung
des
Spektrums
der
Sprachen,
die
bereits
im
Bildungsfreistellungsbericht 2012 festgestellt wurde (Japanisch, Chinesisch,
Polnisch, Russisch und Arabisch), weiterhin fortgesetzt hat.
Die Nachfrage nach Themen wie Gesundheit, Ernährung, Medizin, Pflege hat sich
in den letzten zwölf Jahren verdreifacht. Damit befindet sich Sachsen-Anhalt im
bundesweiten Trend. Auch in anderen Bundesländern, die eine Berichtspflicht zur
Bildungsfreistellung haben, ist eine entsprechende Tendenz festzustellen.5
5
vgl. Landtag von Sachsen-Anhalt 2012: Unterrichtung. Bericht zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt 20112012. Drucksache 6/1625. Zu den Länderberichten vgl. z. B.: Landtag Rheinland-Pfalz 2015: Unterrichtung durch
die Landesregierung zur Bildungsfreistellung, LT-Drucksache 16/4962; Bildungsurlaub in Hessen 2016.
Lebenslanges Lernen - Stellenwert des Bildungsurlaubs in Hessen. Hrsg. v. Hessischen Ministerium für Soziales
und Integration; Anerkennungsverzeichnis Bildungsurlaub in Hamburg 2016: www.bildungsurlaub-hamburg.de.
11
4. 2. Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen
4.2.1. Allgemeine Voraussetzungen
Für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen legt das Bildungsfreistellungsgesetz
Sachsen-Anhalts in § 2 (vgl. Anlage 1) fest:
•
Anspruchsberechtigte sind Beschäftigte, Auszubildende, in Heimarbeit
Beschäftigte und auch Arbeitslose; nicht anspruchsberechtigt sind Beamte,
Soldaten und Richter.
• Die Antragsfrist gegenüber dem Arbeitgeber beträgt sechs Wochen vor
Beginn der Veranstaltung.
• Die Dauer der Freistellung beträgt fünf Tage, die Kumulierung auf zwei Jahre
ist möglich.
• Ablehnungsgründe bzw. Einschränkungen für den Anspruch auf
Bildungsfreistellung können sein:
• die fehlende Anerkennung der Veranstaltung,
• wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen,
• genehmigte Urlaubsanträge anderer Beschäftigter entgegenstehen,
• der Anspruch auf Bildungsurlaub ausgeschöpft ist oder
• wenn der Betrieb weniger als fünf Beschäftigte hat.
4.2.2. Die Bildungsfreistellungsquote
Die Bildungsfreistellungsquote drückt den Anteil der Teilnehmenden an anerkannten
Veranstaltungen
der
Bildungsfreistellung
an
der
Gesamtzahl
der
Anspruchsberechtigten in Prozent aus.
Die Werte in der folgenden Übersicht sind das statistische Mittel des jeweiligen
Vierjahreszeitraums.
12
Übersicht 4: Entwicklung der Bildungsfreistellungsquote
Anspruchsberechtigte
anhand
Information
des
Statistischen
Landesamtes
20042007
20082011
20122015
Personen,
die
die Bildungsfreistellungsquote
Bildungsfreistellung in in %
Anspruch genommen
haben
999.600
2.700
0,27
1.007.075
3.677
0,37
1.011.175
6.172
0,61
Die Bildungsfreistellungsquote von 0,61 % ist weiterhin niedrig. Der
Bundesdurchschnitt liegt bei zwei Prozent der Anspruchsberechtigten. Im Vergleich
zum letzten Berichtszeitraum ist eine deutlich steigende Tendenz zu verzeichnen
(vgl. Bildungsfreistellungsbericht 2012, Anmerkung 2).
Die zur Berechnung hinzugezogenen Daten beziehen sich dabei auf die Meldungen
der Veranstalter in den Berichtsbögen an das Landesverwaltungsamt.
Die Ursachen für die geringe Inanspruchnahme der Möglichkeit zur
Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt liegen, nach vorliegenden Erkenntnissen, in
dem immer noch zu geringen Bekanntheitsgrad des Bildungsfreistellungsgesetzes,
sowohl bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aber auch bei Arbeitgeberinnen
und Arbeitgebern. Auch die mangelnde Bereitschaft der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, von dem Gesetz Gebrauch zu machen, die oft im Zusammenhang mit
der Sorge um den Arbeitsplatz begründet wird, mag dazu beitragen. Gründe könnten
auch in der immer noch geringen Sensibilisierung der Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber
für
den
persönlichen
und
betrieblichen
Nutzen
von
Bildungsfreistellungsmaßnahmen liegen.
13
Die folgenden Darstellungen bieten einen detaillierten Blick auf die Teilnehmenden
an Bildungsfreistellungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt auf der Basis der o. g.
Daten.
4.2.3. Teilnahmeentwicklungen bei Männern und Frauen
Insgesamt hat sich Teilnahme, verglichen mit den letzten beiden Berichtszeiträumen,
positiv entwickelt. Gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum (3.677
Teilnehmende) haben 2.495 Personen mehr an Bildungsfreistellungsmaßnahmen
teilgenommen (insgesamt 6.172 Teilnehmende).
Übersicht 5: Teilnehmerinnen und Teilnehmer (insgesamt)
7000
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
2004-2007
2008-2011
2012-2015
weiblich
1337
1377
2913
männlich
1363
2300
3259
gesamt
2700
3677
6172
weiblich
männlich
gesamt
Die folgenden Übersichten (6a – 7b) zeigen, dass die Steigerung der absoluten
Zahlen bei Männern stärker ist als bei Frauen. Der Anteil der Frauen (2.913
Teilnehmerinnen im Vergleich zu 1.377 im vorangegangenen Berichtszeitraum) hat
deutlich stärker zugenommen als der der Männer (3.259 gegenüber 2.300 im
vorangegangenen Berichtszeitraum).
Insgesamt liegt der Frauenanteil jetzt bei 47,20%.
14
Übersicht 6a: Teilnahmeentwicklung nach Alter – weiblich (Zahl)
ohne
Angaben
weiblich
20042007
20082011
20122015
25 bis
bis
24 34
35 bis 44
Jahre
Jahre
Jahre
weiblich weiblich weiblich
45 bis
55
über 55
Jahre
Jahre
gesamt
weiblich weiblich
300
88
320
343
226
60
1.337
468
91
299
246
229
44
1.377
427
276
940
608
503
159
2.913
Die Übersichten zeigen, dass der Frauenanteil in allen Altersgruppe stark
zugenommen hat.
Besonders stark ist, im Gegensatz zur Entwicklung im vorangegangenen
Berichtszeitraum, der Anstieg im der Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen. In dieser
Altersgruppe hat sich der Anteil verdreifacht.
Übersicht 6b: Teilnahmeentwicklung nach Alter – weiblich (Graphik)
1000
900
800
700
600
500
400
300
200
100
0
ohne
Angaben
bis 24 Jahre
25 bis 34
Jahre
35 bis 44
Jahre
45 bis 55
Jahre
über 55 Jahre
2004-2007
300
88
320
343
226
60
2008-2011
468
91
299
246
229
44
2012-2015
427
276
940
608
503
159
2004-2007
2008-2011
15
2012-2015
Die Teilnahmeentwicklung bei Männern ist, im Vergleich zu den Frauen kontinuierlich
gestiegen. Auch hier ist er in der Altersgruppe der 25- bi 34- Jährigen am
deutlichsten.
Übersicht 7a: Teilnahmeentwicklung nach Alter – männlich (Zahl)
ohne
bis
24 25 bis 34 35 bis 44 45 bis 55 über 55
Angaben Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
gesamt
männlich männlich männlich männlich männlich männlich
20042007
20082011
20122015
280
87
471
358
118
49
1.363
464
171
898
508
220
39
2.300
138
248
1612
740
420
101
3.259
Übersicht 7b: Teilnahmeentwicklung nach Alter – männlich (Graphik)
1800
1600
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
ohne
Angaben
bis 24 Jahre
25 bis 34
Jahre
35 bis 44
Jahre
45 bis 55
Jahre
über 55
Jahre
2004-2007
280
87
471
358
118
49
2008-2011
464
171
898
508
220
39
2012-2015
138
248
1612
740
420
101
2004-2007
2008-2011
16
2012-2015
4.2.4. Teilnahme nach schulischer und beruflicher Qualifikation
Die folgenden Übersichten bieten eine Aufschlüsselung der Teilnehmenden nach
ihrer schulischen Vorbildung (Übersicht 8a und 8b) und ihrer beruflichen Qualifikation
(Übersicht 9 a und 9b) Herkunft.
Wie auch in den vorhergegangenen Berichtszeiträumen verfügt die Mehrheit
Teilnehmenden über einen Schulabschluss. Der Anstieg der Teilnehmenden
einem Schulabschluss der Sekundarstufe 2 ist im aktuellen Berichtszeitraum
mehr als das Doppelte gestiegen.
Teilnehmende ohne Schulabschluss nehmen nach wie vor das Recht
Bildungsfreistellung kaum in Anspruch.
der
mit
um
auf
Übersicht 8a: Teilnehmende nach Schulabschluss (Zahl)
keine
Angaben
20042007
20082011
20122015
ohne
Schulabschluss
mit
Abschluss
Sekundar
-stufe 1
mit
mit
mit
gesamt
Abschluss Fachschul Hochschul
Sekundar -abschluss -abschluss
-stufe 2
637
29
579
779
347
329
2.700
1.407
15
356
1.208
284
407
3.677
729
3
616
2.733
1.057
1034
6.172
Übersicht: 8b: Teilnehmende nach Schulabschluss (Graphik)
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
keine
Angaben
ohne
Schulabschluss
mit
Abschluss
Sekundarstufe 1
mit
Abschluss
Sekundarstufe 2
mit
Fachschulabschluss
mit
Hochschulabschluss
2004-2007
637
29
579
779
347
329
2008-2011
1407
15
356
1208
284
407
2012-2015
729
3
616
2733
1057
1034
2004-2007
2008-2011
17
2012-2015
Die Betrachtung der Teilnehmenden im Hinblick auf ihren Berufsabschluss zeigt, eine
Steigerung auf das Doppelte bei denjenigen mit Berufsabschluss, aber auch einen
deutlichen Anstieg bei denjenigen, die über keinen Berufsabschluss verfügen.
Übersicht 9a: Teilnehmende nach beruflicher Qualifikation (Zahl)
keine
als
ohne
mit
gesamt
Angaben Auszubildende Berufsabschluss Berufsabschluss
20042007
20082011
20122015
347
279
20
2054
2.700
1.476
59
61
2081
3.677
1.671
129
147
4225
6.172
Übersicht 9b Teilnehmende nach beruflicher Qualifikation (Graphik)
4500
4000
3500
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
keine Angaben
als Auszubildende
ohne
Berufsabschluss
mit
Berufsabschluss
2004-2007
347
279
20
2054
2008-2011
1476
59
61
2081
2012-2015
1671
129
147
4225
2004-2007
2008-2011
18
2012-2015
4.2.5. Teilnahme nach Betriebsgröße
Die Berichtsbögen der Maßnahmenträger liefern bisher vielfach noch keine Angaben
zur Größe der Betriebe und Einrichtungen, aus denen die Teilnehmenden an
Bildungsfreistellungsmaßnahmen kommen. Dennoch lässt sich anhand der Daten
eine interessante Entwicklung für Sachsen-Anhalt ableiten.
Wenig Teilnehmende kommen aus Kleinbetrieben. Die Mehrheit der Teilnehmenden
ist in Einrichtungen, die 10 bis 19 Beschäftigte haben und in denen ab einer
Betriebsgröße von mehr als 99 Beschäftigten, tätig.
Gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum ist ein leichter Rückgang von
Teilnehmern in Betrieben mit 10 bis 19 Beschäftigten zu verzeichnen. Die Mehrzahl
der Personen, die Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen, kommt aus Betrieben
mit mehr als 99 Beschäftigten.
Übersicht 10: Teilnehmende nach Betriebsgröße
3500
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
ohne
Angaben
bis 9
10 bis 19
20 bis 49
50 bis 99
mehr als 99
Beschäftigte Beschäftigte Beschäftigte Beschäftigte Beschäftigte
2004-2007
591
170
667
277
230
765
2008-2011
1640
35
804
191
227
780
2012-2015
3062
192
793
363
392
1370
2004-2007
2008-2011
19
2012-2015
5. Zur Arbeit des Bildungsfreistellungsbeirates
Das Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt (§ 8 Abs. 3) sieht vor, dass das
zuständige Ministerium einen Bildungsfreistellungsbeirat bildet, in dem
1. die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e. V.,
2. die im Land bestehenden Industrie- und Handelskammern,
Handwerkskammern und Kammern der freien Berufe,
3. die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften,
4. der Landesausschuss für Erwachsenenbildung
vertreten sind.
Der Beirat besteht aus
1. zwei Mitgliedern nach Satz 1 Nr. 1,
2. drei Mitgliedern nach Satz 1 Nr. 2,
3. fünf Mitgliedern (Deutscher Gewerkschaftsbund) nach Satz 1 Nr. 3,
4. einem Mitglied nach Satz 1 Nr. 4.
Für jedes Mitglied wird nach dem gleichen Ernennungsverfahren ein stellvertretendes
Mitglied berufen.
Die Mitglieder werden auf Vorschlag ihrer Institutionen vom Ministerium ernannt. Das
Ministerium führt den Vorsitz des Beirates und kann zu den Beratungen andere
Ministerien und Sachverständige hinzuziehen.
Gemäß § 11 Bildungsfreistellungsgesetz befasst sich der Beirat insbesondere mit
grundsätzlichen Fragen der Anerkennung von Bildungsfreistellungsmaßnahmen
durch die Abgabe von Stellungnahmen oder Empfehlungen.
Der Beirat wurde am 12. März 2015 berufen. Er hat sich eine Geschäftsordnung
gegeben und bisher dreimal getagt. Den Schwerpunkt seiner Arbeit bildete zunächst
die Anerkennungspraxis des Landesverwaltungsamtes.
20
6. Schlussfolgerungen
•
Bildungsfreistellung wird in Sachsen-Anhalt angesichts der zunehmenden
Bedeutung des Lebenslangen Lernens immer noch im zu geringen Maße in
Anspruch genommen.
Deshalb sollte das Informationsangebot zur Bildungsfreistellung weiter
ausgebaut werden. Insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit und das
Beratungsangebot des Landesverwaltungsamtes sollten weiter verbessert
werden, um Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt attraktiver zu machen.
•
Die Bundesländer, die über ein Bildungsfreistellungs-, Bildungsurlaubs- bzw.
Bildungszeitgesetz verfügen, bemühen sich um gegenseitige Abstimmung und
um die Harmonisierung der Genehmigungspraxis. In diesen Prozess sollte
sich Sachsen-Anhalt weiterhin einbringen.
So wird gegenwärtig u. a. ein gemeinsames Antragsformular erarbeitet, das
ab 1. Januar 2017 in 11 der 14 Länder mit einem Bildungsfreistellungsgesetz
in Kraft treten soll.
Die Übernahme der einheitlichen Bildungsfreistellungs-Software für die
Beantragung von Maßnahmen, die bereits von Berlin, Brandenburg und
Rheinland-Pfalz genutzt wird, sollte für Sachsen-Anhalt geprüft werden.
Dadurch könnte die Genehmigungspraxis vereinfacht werden. Zugleich wären
belastbare statistische Angaben für die Berichterstattung der Landesregierung
verfügbar.
•
Im Hinblick auf die seit 1998 unveränderten Gebühren in Höhe von 26,00 Euro
für die Anerkennung von Maßnahmen wäre eine Anpassung der Gebühren
angezeigt: Da die Gebührenhöhe in der Allgemeinen Gebührenordnung
geregelt ist, kann eine Neuregelung nur durch Änderung der vorgenannten
Rechtsgrundlage erfolgen.
21