unserer Einladung - Max-Planck-Institut für ausländisches und

Die Teilnahme am Max-Planck-Forum ist kostenfrei. Die Anzahl
der Plätze ist begrenzt. Wir freuen uns über Ihre verbindliche
Anmeldung bis zum 15.11.2016 unter:[email protected]
Das Forum findet regelmäßig in Berlin und München statt.
Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des Max-Planck-Instituts
für ausländisches und internationales Strafrecht gastiert das
Forum in Freiburg im Breisgau.
zu Gast
in Freiburg
UNTATEN IM
NAMEN DES STAATES
Kontakt:
Max-Planck-Gesellschaft, Büro Berlin
Abteilung Kommunikation
Tel.: 030 499 056 36/43
E-Mail: [email protected]
www.mpg.de
VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT
ALS AUFGABE DES STRAFRECHTS
Prof. Dr. Jan Eckel
Der Historiker forscht im Bereich Neueste Geschichte an der
Universität Köln u.a. über den politischen Umgang mit Menschenrechten in deutscher und internationaler Perspektive.
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Albin Eser
ist Emeritus des Max-Planck-Instituts für ausländisches und
internationales Strafrecht und war ad litem Richter am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien
(2004-2006).
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Jörg Albrecht
ist Direktor und Leiter der kriminologischen Abteilung am MaxPlanck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.
Prof. Dr. Dr. Jan Ilhan Kizilhan
Der Psychologe und Orientalist forscht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen. Als Projektleiter der Arbeitsgruppe Migration und Rehabilitation am
Institut für Psychologie der Universität Freiburg betreut er traumatisierte Opfer von Menschenrechtsverbrechen.
Titel: © sebra, Fotolia #117537974 | Innen: nito, Fotolia #97209909
Hildegard Uertz-Retzlaff
Die Juristin war jahrelang Vertreterin der Anklage am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in promi´
nenten Verfahren, wie in dem gegen Slobodan Miloševic.
Einladung
2 0 .11. 2 0 16
11. 0 0 U H R
T H E AT E R F R E I B U R G – W I N T E R E R F OY E R
Bertoldstraße 46
79098 Freiburg / Eingang am Platz der Alten Synagoge
UNTATEN IM
NAMEN DES STAATES
VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT
ALS AUFGABE DES STRAFRECHTS
Es diskutieren:
Prof. Dr. Jan Eckel
Hildegard Uertz-Retzlaff
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Albin Eser
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Jörg Albrecht
Prof. Dr. Dr. Jan Ilhan Kizilhan
Moderation:
Esther Saoub | Journalistin
Massive Straftaten – wie der Völkermord an den Armeniern oder
die Verbrechen des Militärs im Jugoslawienkrieg – berühren nicht
nur die Opfer und die lokalen Gemeinschaften, sondern auch die
Weltgemeinschaft. Doch allein die Frage, ob diese Delikte als Völkermord, Genozid oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet werden sollen, löst oft heftige Debatten aus. Und noch
schwieriger ist es, Antworten zu f nden und angemessen zu reagieren. Dabei spielt das Strafrecht eine entscheidende Rolle.
Die Nürnberger Prozesse von 1945 bis 1949 haben grundlegende
Maßstäbe gesetzt und gelten deshalb als Geburtsstunde des Völkerstrafrechts. Ziel war es, statt Siegerjustiz objektive Gerechtigkeit zu üben und persönliche Verantwortung einzufordern. Die
Hoffnung, auf diese Weise rechtliche Maßstäbe zu etablieren, die
langfristig Frieden und Sicherheit bringen, motiviert auch heute
internationale Strafrechtsprozesse.
Doch Rechtswissenschaftler stehen vor großen Fragen. Denn
wie können sich internationale Tribunale legitimieren? Auf welchen Grundlagen arbeiten sie und halten diese einer internationalen rechtsvergleichenden Perspektive stand? Auch ist fraglich,
ob internationale Strafprozesse ihren Zweck erreichen. Und wem
soll das Recht dienen? Den Opfern oder der Mehrheit?
Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des Max-Planck-Instituts für
ausländisches und internationales Strafrecht 2016 diskutiert das
Max-Planck-Forum Fragen, die im Laufe der letzten Jahrzehnte
immer wieder Gegenstand der Forschung des Instituts waren.