Merkblatt – A1599 Version 01.01.2017 Übergangsbestimmung zur Überbrückungsrente bei Pensionierungen in den Jahren 2017 / 2018 (Standardvorsorgeplan) Die Übergangsbestimmung im Standardvorsorgeplan sieht nachfolgende Überbrückungsrenten vor. Die Überbrückungsrente wird bis zum ordentlichen Pensionierungsdatum ausgerichtet (Frauen Alter 64 / Männer Alter 65). Überbrückungsrenten ohne Übergangsbestimmungen richten sich nach dem zugehörigen Vorsorgeplan. pro Monat pro Jahr 881.25 CHF 10'575.00 90 % CHF 1'057.50 CHF 12'690.00 60 % CHF CHF Unverheiratete versicherte Person ohne Anspruch auf Rente der AHV/IV 75 % CHF Verheiratete versicherte Person ohne AHV/IV-Rentenanspruch des Ehegatten Verheiratete versicherte Person mit AHV/IV-Rentenanspruch des Ehegatten * 705.00 8'460.00 * Der eingetragene Partner bzw. die eingetragene Partnerin ist dem Ehegatten gleichgestellt. Für die Bestimmung der Höhe der Überbrückungsrenten sind die bestehenden Restriktionen zu beachten (Beschäftigungsgrad / Teilrentenbezug / fehlende Beitrags- bzw. Versicherungsjahre). Die aufgeführten Beträge beziehen sich auf einen Beschäftigungsgrad von 100 %. Detaillierte Informationen zur Überbrückungsrente im Vorsorgeplan Kantonspolizei finden Sie in den separaten Merkblättern "Überbrückungsrente (Vorsorgeplan Kantonspolizei)" oder "Übergangsbestimmung zur Überbrückungsrente bei Pensionierungen in den Jahren 2017 bis 2021 (Vorsorgeplan Kantonspolizei)".
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