Übergangsbestimmung zur Überbrückungsrente bei

Merkblatt – A1599
Version 01.01.2017
Übergangsbestimmung zur Überbrückungsrente bei Pensionierungen
in den Jahren 2017 / 2018 (Standardvorsorgeplan)
Die Übergangsbestimmung im Standardvorsorgeplan sieht nachfolgende Überbrückungsrenten
vor. Die Überbrückungsrente wird bis zum ordentlichen Pensionierungsdatum ausgerichtet (Frauen
Alter 64 / Männer Alter 65).
Überbrückungsrenten ohne Übergangsbestimmungen richten sich nach dem zugehörigen Vorsorgeplan.
pro Monat
pro Jahr
881.25
CHF 10'575.00
90 %
CHF 1'057.50
CHF 12'690.00
60 %
CHF
CHF
Unverheiratete versicherte Person
ohne Anspruch auf Rente der AHV/IV
75 %
CHF
Verheiratete versicherte Person
ohne AHV/IV-Rentenanspruch des Ehegatten
Verheiratete versicherte Person
mit AHV/IV-Rentenanspruch des Ehegatten *
705.00
8'460.00
* Der eingetragene Partner bzw. die eingetragene Partnerin ist dem Ehegatten gleichgestellt.
Für die Bestimmung der Höhe der Überbrückungsrenten sind die bestehenden Restriktionen zu beachten (Beschäftigungsgrad / Teilrentenbezug / fehlende Beitrags- bzw. Versicherungsjahre).
Die aufgeführten Beträge beziehen sich auf einen Beschäftigungsgrad von 100 %.
Detaillierte Informationen zur Überbrückungsrente im Vorsorgeplan Kantonspolizei finden Sie in
den separaten Merkblättern "Überbrückungsrente (Vorsorgeplan Kantonspolizei)" oder "Übergangsbestimmung zur Überbrückungsrente bei Pensionierungen in den Jahren 2017 bis 2021 (Vorsorgeplan Kantonspolizei)".