Landerswil (3.12.2015) www.radelfingen.ch Nr. 65 / November 2016 Aufnahmen 13.11.2011 (Ines Badertscher) Inhalt Gemeindeversammlung Aus dem Gemeinderat Aus der Gemeindeverwaltung Information AHV-Zweigstelle Mitteilungen / Informationen Verschiedene Beiträge Anhänge I SP Frienisberg / Erzählnacht II Energieberatung Seeland III IG Sternen, Erhalt Gasthof Seite Seite Seite Seite Seite Seite 03 23 24 28 31 34 Seite 38 39 40 IG Sternen, Rettung für das Restaurant in Detligen? Nächste Ausgabe 16. Dezember 2016 Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 2 / 40 Gemeindeverwaltung / Postagentur Gemeindehaus: Bühlstrasse 2, 3036 Detligen Gemeindeverwaltung/Postagentur im 1. Stock Gemeindesaal Sitzungszimmer Gemeinderat im Erdgeschoss Präsidialbüro im Erdgeschoss Allgemeines Sitzungszimmer im Untergeschoss Abwartswohnung im 2. Stock Zivilschutzanlage/weitere Räume im 2. Untergeschoss Telefon: 031 825 61 06 E-Mail: [email protected] Homepage: www.radelfingen.ch Öffnungszeiten: Montag Dienstag bis Donnerstag Freitag 08.00h - 12.00h 08.00h - 12.00h 08.00h - 12.00h 13.30h - 18.00h 13.30h - 16.30h 13.30h - 16.00h AHV-Zweigstelle Schulsekretariat nur Montag und Dienstag Bausekretariat nur Donnerstag und Freitag Postagentur Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 3 / 40 Gemeindeversammlung Montag, 5. Dezember 2016, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Detligen Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung laden Sie freundlich ein zur: Gemeindeversammlung vom Montag, 5. Dezember 2016 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus Detligen Traktanden 1. 2. 3. 4. 5. Budget 2017 a. Genehmigung Budget 2017 Steueranlage mit 1.69 Einheiten Liegenschaftssteueransatz 1,3‰ b. Informationen Finanzplan 2016 – 2021 Investitionsbudget 2017 Kenntnisnahme Verpflichtungskreditabrechnung Ladog Fahrzeug, Werkhof Genehmigung Organisationsreglement (OgR) des Schulverbandes Aarberg Integration Naturgefahrenkarte in Zonenplan Mitteilungen und Verschiedenes In Anwendung von Art. 37 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 liegen die Unterlagen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeverwaltung Radelfingen in Detligen öffentlich auf. Das Budget 2017 sowie das OgR des Schulverbandes Aarberg können unter www.radelfingen.ch herunter geladen oder (Budget) auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind bis spätestens 30 Tage nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, 3270 Aarberg, einzureichen (Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23.5.1989, Art. 60 ff.). Wer pflichtwidrig nicht anlässlich der Versammlung rügt, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Gemeindegesetz vom 16.3.1998, Art. 49a Abs. 3). Zu dieser Versammlung sind freundlich eingeladen: Alle seit drei Monaten in der Gemeinde Radelfingen wohnhaften Schweizerbürgerinnen und -bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Der Gemeinderat Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 4 / 40 Traktandum 1 / Budget 2017 Referent: Gemeindepräsident Urs Kuhn Vorbericht Gemeinderat / Gemeindeverwalter zum Voranschlag 1 1.1 RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE HARMONISIERTES RECHNUNGSLEGUNGSMODELL 2 (HRM2) Allgemeines Das Budget 2017 wurde das zweite Mal nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, BSG 170.11), erstellt. Für die Buchhaltung wird die Gemeindesoftware W+W der Ruf Informatik AG verwendet. Verantwortlich für die Rechnungsführung ist Martin Riesen, Gemeindeverwalter, im Amt seit 1. Dezember 2005. 1.2 Abschreibungen 1.2.1 Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.1.1 bis 4.1.4 GV) Das am 31.12.2015 bestehende Verwaltungsvermögen wurde zu Buchwerten ins HRM2 übernommen: Verwaltungsvermögen (Gemäss Beschluss Gemeinderat vom 23.3.2015) Kontogruppe 11 (HRM1), Stand 31.12.2015 CHF 1‘246‘000.00 Abzüglich: ./. Darlehen und Beteiligungen im Verwaltungsvermögen - CHF 170‘000.00 ./. Verwaltungsvermögen, das nach den Vorschriften der besonderen Gesetzgebung abzuschreiben ist - CHF 0.00 ./. Investitionen für Anlagen im Bau - CHF 0.00 ./. Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser - CHF 0.00 ./. Verwaltungsvermögen mit Ausnahmebewilligungen Abschreibungen - CHF 0.00 Verwaltungsvermögen netto Das bestehende Verwaltungsvermögen per 31.12.2015 von wird gemäss Beschluss Gemeindeversammlung vom 7.12.2015 innert d.h. ab dem Rechnungsjahr 2016 bis und mit Rechnungsjahr 2032 linear abgeschrieben. Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungssatz von oder CHF 1‘076‘000.00 CHF 1‘076‘000.00 16 Jahren CHF 6,25% 67‘250.00 Zusammen mit den voraussichtlichen Abschreibungen der neu geplanten Investitionen von Fr. 27‘420.-- werden für das Budgetjahr 2017 planmässige Abschreibungen von Fr. 94‘670.-- budgetiert, was deutlich tiefer ist als in den vergangenen Jahren von durchschnittlich Fr. 238‘000.--. Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 5 / 40 Hier gilt es aber auch zu berücksichtigen, dass neu Investitionen bis Fr. 50‘000.-- in der Erfolgsrechnung direkt der Jahresrechnung belastet werden. 1.2.2 Sonderfälle Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3 GV) - Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser: Lineare Abschreibung in der Höhe der Einlage in die Spezialfinanzierung im Jahr vor der Einführung. Das Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser war per 31.12.2015 abgeschrieben. 1.2.3 Neues Verwaltungsvermögen Ab Rechnungsjahr 2016 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anlagekategorien (Anhang 2 GV), und Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2 GV) der neuen Vermögenswerte berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer. 1.2.4 Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) Zusätzliche Abschreibungen werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Es sind keine zusätzlichen Abschreibungen zu budgetieren, das Budget sieht einen Aufwandüberschuss von Fr. 476‘334.-- vor. 1.3 Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat belastet gemäss Beschluss vom 23. März 2015 einzelne Investitionen im Steuerhaushalt neu bis zum Betrag von CHF 50‘000.00 (maximal bis zur Aktivierungsgrenze gemäss Art. 79a GV) der Erfolgsrechnung. Er verfolgt dabei eine konstante Praxis. In den Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser werden Investitionen bis zum Betrag von CHF 1‘000.-- der Erfolgsrechnung belastet. Hier wird die Entwicklung der Spezialfinanzierungen genau beobachtet. 1.4 Übergang HRM1 - HRM2 (Vergleich zu Voranschlag 2016/Jahresrechnung 2015) Das Budget 2016 wurde bereits gemäss HRM2 erstellt. Die Rechnung 2015 wurde auf die Kontostruktur nach HRM2 umgeschlüsselt, damit für die Finanzverantwortlichen ein Vergleich mit dem Budget 2016 möglich ist. Da durch die neue Kontostruktur der Vergleich nur mit fundierten Kenntnissen HRM1/HRM2 und zusätzlichen Berechnungen möglich ist, wird für das Budget 2017 bei den Auswertungen generell auf den Ausdruck der Rechnung 2015 verzichtet. 2 2.1 ERLÄUTERUNGEN Allgemeines Dem Budget 2017 liegen folgende Ansätze zu Grunde: Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 6 / 40 Gebührenansätze in der Kompetenz der Gemeindeversammlung: Steueranlage: Liegenschaftssteuer: 1.69 Einheiten 1.30 ‰ des amtlichen Wertes Gebührenansätze in der Kompetenz des Gemeinderates: Hundesteuer CHF Wasser (inkl. MwSt.) Jährlich wiederkehrende Gebühren 75.00 pro Hund CHF 1.60 CHF 200.00 CHF 50.00 pro m3 Wasserverbrauch Grundgebühr pro Anschluss Grundgebühr pro zusätzliche Wohnung Einmalige Anschlussgebühr CHF 150.00 CHF 2.00 pro Belastungswert pro m3 umbauten Raum Löschwasser CHF pro m3 umbauten Raum Abwasser (inkl. MwSt.) Jährlich wiederkehrende Gebühren 2.00 CHF 1.20 CHF 300.00 CHF 250.00 pro m3 Abwasseranfall Grundgebühr pro Anschluss Grundgebühr pro zusätzliche Wohnung Einmalige Anschlussgebühr CHF 300.00 pro Belastungswert Abfall Jährlich wiederkehrende Gebühren CHF pro EinwohnerIn 75.00 Die Budgeteingaben der Kommissionen unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem provisorischen noch nach HRM1 erstellten Finanzplan, ergeben für das Jahr 2017 bei Aufwendungen von Fr. 5‘308‘732.00 und Erträgen von Fr. 4‘832‘398.00 einen geplanten Aufwandüberschuss von Fr. 476‘334.00. 2.2 Erfolgsrechnung 2.2.1 Erläuterung zur Entwicklung Personalaufwand Budget 2017 Aufwand Ertrag 932‘210 Budget 2016 Aufwand Ertrag 916‘410 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag 915‘767 Der Personalaufwand liegt um 1,72% über dem Vorjahresbudget und weist einen Mehraufwand von Fr. 15‘800.00 auf. Die Erhöhung ist vorab auf die organisatorische Massnahme Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 7 / 40 der Gemeindeverwaltung, die Auszubildende ab August 2015 durch eine Angestellte zu ersetzen, zurückzuführen. Dies wurde in der Budgetierung 2016 noch nicht berücksichtigt. Die Erhöhung zum Rechnungsjahr 2015 und zum Budget 2016 ist auf Umstrukturierungen/Ausbildungen in der Verwaltung und eine zusätzlich pensionskassenpflichtige Person im Reinigungswesen zurückzuführen. 2.2.2 Erläuterung zur Entwicklung Sachaufwand Budget 2017 Aufwand Ertrag 1‘320‘480 Budget 2016 Aufwand Ertrag 1‘143‘385 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag 1‘091‘450 Im 2017 sind gegenüber den Vorjahren keine Auflösung bzw. Teilauflösung Wertberichtigungen vorgesehen. Durch die neue Methode, Investitionen bis Fr. 50‘000.-- der Erfolgsrechnung zu belasten, wird diese mit ca. Fr. 180‘000.-- (Pausenplatzsanierungen Kindergarten und Schulhaus, Heizungssanierung Schule Radelfingen, Ersatz Gemeindefahrzeug Toyota, Anteil Sanierung Strassenbeleuchtungsleitung Gewerbegasse u.a.), gegenüber den Vorjahresbudgets mehr belastet. 2.2.3 Erläuterung zur Entwicklung Steuerertrag Die Steuerprognose basiert auf der Berechnung der Finanzplanungshilfe des Kantons Bern und der vorsichtigen Variante an Prognoseannahmen der Kantonalen Planungsgruppe. Zudem wurden die Erkenntnisse aus der Steuerstatistik 2001 - 2015 der Gemeinde Radelfingen mitberücksichtigt. Der Steuerteilungsertrag der BKW AG wurde vorsichtig bewertet. Hier wird mit einer Halbierung der Steuererträge ab 2010 und mit einem Einbruch ab Steuerjahr 2011 gerechnet. Im laufenden Rechnungsjahr 2016 wurden uns die Steuerteilungserträge 2009 und 2010 im Betrage von Fr. 172‘000.-- (104‘000.--/68‘000.--) gutgeschrieben. Wann die Steuererträge ab 2011 gutgeschrieben werden, ist nicht klar, da die interkantonale Steuerteilung sehr komplex und zeitaufwändig ist. 2.2.4 Entwicklung Finanz- und Lastenausgleich Finanz- und Lastenausgleich ohne Bildung Sozialhilfe Ergänzungsleistungen Familienzulagen öffentlicher Verkehr neue Aufgabenteilung Total Lastenverteiler Budget 2017 2016 2015 625‘200 281‘400 4‘900 127‘000 227‘800 573‘000 257‘000 3‘700 153‘300 226‘600 600‘000 277‘000 5‘100 134‘000 227‘700 Rechnung 2014 597‘000 242‘000 5‘000 128'000 251‘000 2013 613‘100 261‘200 2'400 118‘000 207‘800 1‘266‘300 1‘243‘800 1‘213‘600 1‘223‘000 1‘202‘500 Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 8 / 40 Disparitätenabbau Mindestausstattung geographischtopografische Lasten Zuschuss soziodemografische Lasten 167‘200 0 186‘000 0 162‘000 0 157‘000 0 140‘500 0 197‘600 198'000 198‘000 194‘000 194‘300 7‘000 6‘200 7'300 7‘000 6‘500 Total Finanzausgleich 371‘800 390‘200 367‘300 358‘000 341‘300 Nettoaufwand 894‘500 853‘600 846‘300 865‘000 861‘200 Für die Berechnung des Finanz- und Lastenausgleichs wird die Finanzplanungshilfe des Kantons Bern verwendet. Hier werden die Ergebnisse der letzten drei Rechnungsjahre, die Annahme des Budgets vom laufenden Jahr und des Folgejahres, sowie die Annahmen der nächsten vier Planjahre, eingetragen. Die effektiven Beiträge berechnet der Kanton aus den letzten 3 Rechnungsperioden. 2.3 Investitionen Geplant sind folgende Investitionen im Verwaltungsvermögen: Projekte Steuerhaushalt Sanierung Kirchweg bis Anschluss Salzmatt Total Projekte Steuerhaushalt CHF CHF 50‘000.00 50‘000.00 Projekte Spezialfinanzierungen Spezialfinanzierung Wasser Spezialfinanzierung Abwasser Total Projekte Spezialfinanzierungen CHF CHF CHF 80‘500.00 107‘500.00 188‘000.00 Gesamtinvestitionen Verwaltungsvermögen CHF 238‘000.00 Für das Projekt Sanierung Kirchweg muss der Verpflichtungskredit noch für die Gemeindeversammlung vom Mai 2017 traktandiert werden. (Strasse Total Fr. 95‘000.-- (Fr. 45‘000.-in LF), Abwasser Fr. 45‘000.-- (GEP Ersatzinvestition), Gesamtkredit Fr. 140‘000.--). Die voraussichtlichen Investitionen/Sanierungen im Bereich Wasser/Abwasser können in der Finanzkompetenz des Gemeinderates genehmigt werden. Die erwähnten, neuen Investitionen (seit 2016) werden mit HRM2 nach Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Projekt Abschreibungsdauer Sanierung Strasse Kirchrain ab 2017 / 40 Jahre Spezialfinanzierung Wasser ab 2017 / 80 Jahre Spezialfinanzierung Abwasser ab 2017 / 80 Jahre Total neue Abschreibungen pro Jahr Abschreibungsbetrag CHF CHF CHF CHF 1‘250.00 1‘000.00 1‘340.00 3‘590.00 Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Sanierung mittleres Schulhaus Sanierung Werkhof, Detligen Fahrzeug Ladog Sanierung Igelrainstrasse (Anteil) altes Verwaltungsvermögen Total Abschreibungen ab 2016 / 25 Jahre ab 2016 / 40 Jahre ab 2016 / 10 Jahre ab 2016 / 40 Jahre ab 2016 / 16 Jahre Seite 9 / 40 CHF CHF CHF CHF CHF CHF 6‘080.00 4‘000.00 12‘500.00 1‘250.00 67‘250.00 94‘670.00 Diese Abschreibungen im Steuerhaushalt werden neu den Funktionen direkt belastet. Die Abschreibungen der Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall auch. Geplant sind folgende Investitionen im Finanzvermögen: Projekte Finanzvermögen keine Total Projekte Finanzvermögen CHF CHF 0.00 0.00 Gesamtinvestitionen Finanzvermögen CHF 0.00 Für einen Teil des Gewerbelandes im Jucher, Detligen, bestehen Interessenten, welche eventuell im 2017 Land kaufen möchten. Da noch keine Verträge vorliegen, wird auf die Budgetierung eines Verkaufsgewinns verzichtet. 3 3.1 ERGEBNIS Übersicht Gesamtergebnis Gemeinde 3.1.1 Erfolgsrechnung inkl. Spezialfinanzierungen (Ertragsüberschuss Fr. 48‘000.-- Ausgleich in SF Wasser, Abwasser, Abfall) Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF CHF CHF 4‘992‘940.00 4‘371‘860.00 -621‘080.00 Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung CHF CHF CHF 253‘962.00 446‘708.00 192‘746.00 Operatives Ergebnis inkl. Aufwandüberschuss SF CHF -428‘334.00 Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis CHF CHF CHF 0.00 0.00 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF -428‘334.00 Gewinne aus Landverkäufen sowie die Mehrwertabschöpfungen für eingezonte und neu bebaute Parzellen sind grösstenteils realisiert worden. Ein Verkauf des Baulandes im Jucher (siehe Projekte Finanzvermögen) wird nicht budgetiert. Mit dem Rechnungsjahr 2015 wur- Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 10 / 40 den auch die nötigen Anpassungen (Teilauflösungen) der Wertberichtigungen und Rückstellungen noch vorgenommen. Die im Finanzplan prognostizierten, hohen Aufwandüberschüsse der nächsten Planjahre werden nun ausschliesslich über den Abbau des Eigenkapitals ausgeglichen. 3.1.2 Investitionsrechnung Investitionsausgaben Investitionseinnahmen CHF CHF 238‘000.00 0.00 Ergebnis Investitionsrechnung CHF 238‘000.00 Bei den Investitionsprojekten sind keine Beiträge/Subventionen verbindlich zugesichert, deshalb wird auf eine Budgetierung verzichtet. Die einmaligen Anschlussgebühren in den Spezialfinanzierungen Wasser/Abwasser werden mit HRM2 neu in der Erfolgsrechnung gutgeschrieben. 3.1.3 Finanzierungsergebnis Selbstfinanzierung: Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 90 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 33 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 35 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen WB Darlehen VV 364 WB Beteiligungen VV 365 Abschreibungen Investitionsbeiträge 366 Zusätzliche Abschreibungen 383 Einlagen in das Eigenkapital 389 Entnahmen aus dem Eigenkapital 489 + + 45+ + + + + - Selbstfinanzierung Nettoinvestitionen: Ergebnis Investitionsrechnung 5 ./. 6 Finanzierungsergebnis (+ = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag) CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF -428‘334.00 94‘670.00 225‘680.00 -58‘840.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 CHF -166‘824.00 CHF -238‘000.00 CHF -404‘824.00 Der Finanzierungsfehlbetrag von CHF 404‘824.00 muss teilweise durch neue Fremdmittel bzw. Abbau der flüssigen Mittel finanziert werden. 3.2 Ergebnis Allgemeiner Haushalt (ohne Ertragsüberschuss der Spezialfinanzierungen) Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF CHF CHF 4‘471‘420.00 3‘823‘920.00 -647‘500.00 Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 11 / 40 Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung CHF CHF CHF 253‘962.00 425‘128.00 171‘166.00 Operatives Ergebnis CHF -476‘334.00 Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis CHF CHF CHF 0.00 0.00 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF -476‘334.00 Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF CHF CHF 167‘870.00 222‘000.00 54‘130.00 Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung CHF CHF CHF 0.00 7‘700.00 7‘700.00 Operatives Ergebnis CHF 61‘830.00 Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis CHF CHF CHF 0.00 0.00 0.00 Gesamtergebnis / Ertragsüberschuss CHF 61‘830.00 3.3 Ergebnis Spezialfinanzierung Wasser Durch die Erhöhung der jährlichen Gebühren kann die Spezialfinanzierung Wasser nun wieder positiv abschliessen. Hier muss wie in den letzten Jahren vermehrt mit Reparaturkosten an den Wasserleitungen gerechnet werden. 3.4 Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasser Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF CHF CHF 250‘850.00 228‘340.00 -22‘510.00 Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung CHF CHF CHF 0.00 13‘510.00 13‘510.00 Operatives Ergebnis CHF -9‘000.00 Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 12 / 40 Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis CHF CHF CHF 0.00 0.00 0.00 Gesamtergebnis / Aufwandüberschuss CHF -9‘000.00 Durch die Teilrevision des Abwasserreglementes hätte der Gemeinderat die Möglichkeit, die jährlichen Gebühren weiter zu senken, um das Guthaben der Spezialfinanzierung für den Rechnungsausgleich abzubauen. Zur Finanzierung der Massnahmen gegen Mikroverunreinigungen im Abwasser der ARAReinigungsanlagen erhebt der Bund ab 2016 erstmals eine Abwasserabgabegebühr, welche ungefähr Fr. 9.-- pro Einwohner ausmacht. Die Mehrbelastung beträgt für die Gemeinde Radelfingen also Fr. 11‘000.--. Diese Erhöhung wurde nicht auf die Haushalte abgewälzt, was eine Gebührensenkung bedeutet. 3.5 Ergebnis Spezialfinanzierung Abfall Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF CHF CHF 102‘800.00 97‘600.00 -5‘200.00 Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung CHF CHF CHF 0.00 370.00 370.00 Operatives Ergebnis CHF -4‘830.00 Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis CHF CHF CHF 0.00 0.00 0.00 Gesamtergebnis / Aufwandüberschuss CHF -4‘830.00 Es sind keine ausserordentlichen Aufwendungen vorgesehen, die Grünabfuhr in der bisherigen Form kann weiterhin ohne Gebührenerhöhung durchgeführt werden. 3.6 Ergebnis Spezialfinanzierung Liegenschaften Finanzvermögen Da im Bereich Reparaturen/Unterhalt keine grösseren Aufwendungen budgetiert sind, können voraussichtlich weitere Fr. 48‘800.00 in die Spezialfinanzierung eingelegt werden. Der Bestand ohne Berücksichtigung des Rechnungsjahres 2016 würde damit ca. Fr. 291‘000.-betragen. Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 4 Seite 13 / 40 ERFOLGSRECHNUNG 4.1 Zusammenzug Gliederung nach Sachgruppen Erfolgsrechnung (inkl. Ertragsüberschuss der Spezialfinanzierungen, welche aber durch Einlage in die SF neutralisiert werden) 4.2 Zusammenzug Erfolgsrechnung nach funktionaler Gliederung (ohne Ertragsüberschuss der Spezialfinanzierungen) Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 5 5.1 Seite 14 / 40 INVESTITIONSRECHNUNG Zusammenzug Investitionsrechnung nach funktionaler Gliederung (1-stellige Kontenstufe) Die einzelnen Investitionen sind unter Punkt 2.3. aufgelistet. 6 EIGENKAPITALNACHWEIS Der Eigenkapitalnachweis zeigt die Ursachen der Veränderungen über die einzelnen Positionen. Er soll die Transparenz und die Analyse der finanziellen Situation der Gemeinde erleichtern. 6.1 Auswertungen Der Nachweis über das voraussichtliche Eigenkapital erfolgt erst ab der Budgetierung 2018. 6.2 Kommentare zu den Auswertungen 6.2.1 Spezialfinanzierungen im Eigenkapital Die Spezialfinanzierungen sind unter Punkt 3.3 - 3.6 bereits erläutert worden. 6.2.2 Verwaltete unselbständige Stiftungen im Eigenkapital Die Einwohnergemeinde Radelfingen verwaltet keine Fonds, Legate oder Stiftungen im Eigenkapital 6.2.3 Neubewertungsreserve Finanzvermögen Mit der Einführung von HRM2 musste das Finanzvermögen per 1.1.2016 neu bewertet werden. Diese Neubewertung richtet sich nach der Gemeindeverordnung (Anhang zu Artikel 81, Absatz 3 und Ziffer 3 der Übergangsbestimmungen). Die berechnete und vom Gemeinderat am 11. April 2016 genehmigte Neubewertungsreserve von netto Fr. 2‘091‘504.-- wurde per 31.1.2016 erfolgsneutral auf das Konto 29600.00 verbucht. Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 15 / 40 6.2.4 Bilanzüberschuss Der bestehende Bilanzüberschuss wird sich aufgrund des Aufwandüberschusses um CHF 476‘334.00 reduzieren. 7 ANTRAG DES GEMEINDERATES GEMÄSS BESCHLUSS VOM 17. OKTOBER 2016 Genehmigung Budget 2017 Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1,69 Einheiten Genehmigung Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1,3‰ Genehmigung des Aufwandüberschusses von Fr. 476‘334.00. Kenntnisnahme Hundetaxe Fr. 75.-- pro Tier (wie bisher) Finanzplanung 2017 - 2021 Mit der Umstellung von HRM1 auf HRM2 musste auch der Finanzplan der Firma RUF neu programmiert werden. Dieser kann aber voraussichtlich erst im Dezember 2016 ausgeliefert und installiert werden. Wir haben die kurzfristige Anschaffung eines Finanzplanes (KPG) für die einmalige Erstellung geprüft. Aufwand der Einführung und die Kosten von ca. Fr. 6‘000.-- haben zum Entscheid geführt, auf die Anschaffung zu verzichten. Der Finanzplan wurde ausnahmsweise noch einmal nach NRM-Vorgaben erstellt, ist aber daher nur bedingt aussagekräftig, da die neue Gesetzgebung HRM2 vorab in den Spezialfinanzierungen/Abschreibungen/Investitionen nicht berücksichtigt werden konnte. Sobald RUF den neuen Finanzplan nach HRM2 installiert hat, wird der Finanzplan nachträglich noch definitiv erstellt und über die wichtigsten Erkenntnisse an der Gemeindeversammlung vom Mai 2017 informiert. Auf den nachfolgenden Seiten sind die ‚provisorischen‘ Ergebnisse der Finanzplanung und des Investitionsprogramms bis 2021 aufgeführt. An der Gemeindeversammlung wird Finanzvorsteher Urs Kuhn kurz über die Finanzplanung und die geplanten Investitionen im 2017 informieren. Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 16 / 40 Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 17 / 40 Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 18 / 40 Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 19 / 40 Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 20 / 40 Traktandum 2 / Verpflichtungskreditabrechnung zur Kenntnisnahme Ladog Fahrzeug, Werkhof Referent: Gemeinderat Ueli Kocher Wie im Radelfinger-Nr. 25 vom November 2015 bereits informiert wurde, musste das alte Gemeindefahrzeug Bucher ersetzt werden. Da die Firma Bucher infolge Qualitätsproblemen mit dem Fahrzeug der Gemeinde eine ausserordentlich kulante Eintauschofferte unterbreitete, hat der Gemeinderat am 3.8.2015 einen gebundenen Verpflichtungskredit von Fr. 125‘000.-- bewilligt. Das Fahrzeug wurde Anfangs 2016 ausgeliefert und hat sich seither sowohl im Winterdienst als auch in allen anderen Einsätzen bewährt. Der Gemeinderat hat die Abrechnung (Restkredit von Fr. 41.--) an seiner Sitzung vom 9. Mai 2016 genehmigt. 3. Genehmigung Organisationsreglement (OgR), Schulverband Aarberg Referent: Gemeinderat Andreas Waldvogel Ausgangslage Die Real- und Sekundarschülerinnen und -schüler unserer Gemeinde besuchen den Unterricht in der Real- und Sekundarschule Aarberg. Diese wird vom Schulverband Aarberg betrieben, einem Gemeindeverband bestehend aus den Gemeinden Aarberg, Bargen, Bühl, Kallnach, Kappelen, Radelfingen, Seedorf und Walperswil. Zum Angebot des Verbandes gehören darüber hinaus auch Integration und besondere Massnahmen (IBEM) nach Artikel 17 des Volksschulgesetzes. Sein heute gültiges Organisationsreglement (OgR) wurde 1998 verfasst und 2007 sowie 2009 teilrevidiert. Es entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Darum erteilten die Verbandsgemeinden der Arbeitsgruppe „Umstrukturierung Schulverband“ den Auftrag, dieses den aktuellen Bedürfnissen anzupassen und die Struktur der Verbandsschulkommission effizienter und schlanker zu gestalten. Was soll ändern? Art. 30, Finanzkompetenz: die Finanzkompetenz der Delegiertenversammlung soll erhöht und damit der Zeit angepasst werden. Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums soll sie neue einmalige Ausgaben von mehr als 100’000 Franken und abschliessend neue einmalige Ausgaben von Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 21 / 40 50’000 bis 100’000 Franken, sowie neue wiederkehrende Ausgaben von 10’000 bis 20'000 Franken beschliessen können. Art 34 ff: Verbandsschulkommission: Die Anzahl Mitglieder soll von derzeit 11 auf 8 reduziert werden. Sie soll sich aus den Bildungsgemeinderätinnen und –räten der Verbandsgemeinden zusammensetzen. Dadurch soll die Fachkompetenz gewährleistet werden. Aarberg soll nicht mehr mit fünf, sondern wie die andern Gemeinden mit einer Person vertreten sein. Im Gegenzug wird Aarberg das Präsidium zugestanden, denn diese Gemeinde stellt am meisten Schülerinnen und Schüler und muss als Besitzerin der Infrastruktur diese unterhalten sowie neuen Bedürfnissen anpassen. Die Kommission für besondere Massnahmen soll aufgehoben und deren Aufgaben von der Verbandschulkommission wahrgenommen werden. Art 53, Kostenverteilung des Aufwandüberschusses. Der Aufwandüberschuss für die Sekundar und Realschule wird wie folgt durch die Verbandsgemeinden getragen: Betriebskosten: Zu 15% nach Massgabe ihrer Wohnbevölkerung Zu 85% nach Massgabe der Anzahl ihrer Schülerinnen und Schüler in der Real- und Sekundarschule des Verbandes Lehrerbesoldung: den durch den Verband zu tragenden Anteil der Lehrerbesoldungskosten nach Massgabe der Anzahl ihrer Schülerinnen und Schüler Der Aufwandüberschuss für IBEM soll wie folgt durch die Verbandsgemeinden getragen werden: a Betriebskosten 1. zu 20 Prozent nach Massgabe ihrer Wohnbevölkerung 2. zu 30 Prozent nach Massgabe der gesamten Anzahl ihrer Schülerinnen und Schüler (Kindergarten und Volksschule) und 3. zu 50 Prozent nach Massgabe der Anzahl ihrer Schülerinnen und Schüler, die besondere Klassen besuchen oder, sofern keine besonderen Klassen bestehen, die besonderen Massnahmen in Anspruch nehmen b c den durch den Verband zu tragenden Anteil der Lehrerbesoldungskosten für den Klassenunterricht nach Massgabe der Anzahl ihrer Schülerinnen und Schüler, welche entsprechende Angebote in Anspruch nehmen den durch den Verband zu tragenden Anteil der Lehrerbesoldungskosten für den Spezialunterricht (integrative Förderung, Logopädie, Psychomotorik) nach Massgabe der gesamten Anzahl ihrer Schülerinnen und Schüler (Kindergarten und Volksschule) Weiteres Vorgehen Damit das revidierte OgR in Kraft gesetzt werden kann, muss es von allen Verbandsgemeinden genehmigt werden. Sechs der acht Verbandsgemeinden haben die Änderungen bereits gutgeheissen. Nur in Bühl und unserer Gemeinde muss es noch durch die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember genehmigt werden. Antrag Der Gemeinderat und die Bildungskommission beantragen der Gemeindeversammlung, das Organisationsreglement des Schulverbandes Aarberg zu genehmigen. Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 22 / 40 4. Integration Naturgefahrenkarte in Zonenplan Referent: Gemeinderat Hansjörg Tschannen Gemäss dem Auftrag der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2016 wurde mit den zuständigen kantonalen Fachstellen eine Besprechung betreffend Wildtierdurchlässe in der Dammmauer von Oltigen durchgeführt. Ein Umbau der Durchlässe z. Bsp. mit Rampen, so dass keine manuellen Massnahmen mehr notwendig wären, ist aus baulicher Sicht möglich, doch belaufen sich die Kosten auf mehr als Fr. 150‘000.00, welche von der Gemeinde getragen werden müssten. Der Bau der Rampen stellt weiter einen massiven Eingriff in die Ufervegetation dar. Da sich die Dammmauer im Naturschutzgebiet befindet, wäre man dafür auf eine Ausnahmebewilligung des Amtes für Naturförderung (ANF) angewiesen. Diese wird jedoch vom ANF nicht in Aussicht gestellt, womit der Umbau nicht bewilligungsfähig wäre. Das Gespräch mit den Fachstellen zeigte uns auch Positives auf, z. Bsp. dass die Erhöhung des Dammes uns resp. die Eigentümer der betroffenen Liegenschaften in Oltigen aus der Pflicht entlässt, eigene Massnahmen gegen das Hochwasser vorkehren zu müssen, da der Schutz zentral durch den Einbau der Dammbalken erfolgt. Ebenfalls zeigt das Projekt „Froschkönig“ dass ein Neubau/Erweiterung oder dergleichen mit kleinen Anpassungen in der roten Zone möglich ist. Mit einer Terrainerhöhung kann die Gefahrenstufe reduziert und auf blau (mittlere Gefährdung) gesetzt und danach im Baubewilligungsverfahren die risikobeurteilte Karte angewandt werden. Weiter ist auch zu beachten, dass wenn die Wildtierdurchlässe geschlossen würden, die Hälfte der betroffenen Gebäude gleich wohl in der roten Zone verbleiben würde, da eine zusätzliche Gefahr durch den Kesselgraben besteht. Wir sind der Ansicht, dass die Gefahrenkarte wie vorliegend in den Zonenplan integriert werden sollte. Denn es betrifft ja nicht nur Oltigen und durch die Integration erhalten wir ein Werkzeug, das uns aufzeigt, wo und welche Gefahren in unserer Gemeinde möglich wären. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, der Integration Naturgefahrenkarte in den Zonenplan zu zustimmen. 5. Mitteilungen des Gemeinderates / Verschiedenes aus der Versammlung Leitung: Gemeindepräsident Urs Kuhn Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 23 / 40 Aus dem Gemeinderat Gemeindeversammlung / Situation der Finanzen / Kauf der Parzelle „alter Holzschopf“ Restaurant Sternen Detligen Am 5. Dezember 2016 wird der Gemeindeversammlung ein Budget für 2017mit rund 480'000 Franken Verlust zur Genehmigung vorgestellt. Gestützt auf den Finanzplan werden auch die Ergebnisse der nachfolgenden Jahre nicht wesentlich besser ausfallen, der Gemeinderat plant mit Ausgabenüberschüssen von jährlich 300'000 bis 400'000 Franken. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass wir auf dem Boden der Realität angelangt sind, wie dies die Finanzverantwortlichen bereits vor einiger Zeit prognostiziert haben. Leider kann nicht jedes Jahr mit ausserordentlichen, nichtplanbaren Einnahmen gerechnet werden, wie das voraussichtlich im Rechnungsjahr 2016 der Fall sein wird. Zwar können wir momentan von einem erfreulich hohen finanziellen Polster profitieren, das Eigenkapital der Gemeinde beträgt nämlich über 3 Millionen Franken. Wenn die Prognosen aber eintreffen sollten, werden die Reserven rasch kleiner, und eine Erhöhung des Steuerfusses in ein paar Jahren wird unumgänglich sein, da der Finanzhaushalt der Gemeinde sonst aus dem Ruder geraten würde. An der kommenden Gemeindeversammlung hätte der Gemeinderat dem Souverän zudem ein Angebot des Wirteehepaars Walther für den Kauf der Parzelle „alter Holzschopf“ vis-à-vis des Restaurants Sternen unterbreiten wollen. Dies ist ein Auftrag, den er an der Versammlung vom vergangenen Mai entgegengenommen hat. Aufgrund der neusten Entwicklung bezüglich der Gründung der „IG Restaurant Sternen“ hat der Rat beschlossen, das Thema des Parzellenkaufs zu verschieben, um den Bemühungen zur Rettung des „Sternens“ durch eine Zerstückelung der Gesamtliegenschaft nicht in die Quere zu kommen. Gemeindepräsident Urs Kuhn Stand Schulleitung in Radelfingen Wie schon im Radelfinger-Nr. 63/ Juli 2016 berichtet wurde, wird mit der Gemeinde Seedorf über die Möglichkeit einer gemeinsamen Schulführung, im Sinne der Strategie zur Stärkung unserer Schule, diskutiert. Inzwischen hat sich am 6. September eine Arbeitsgruppe aus beiden Gemeinden getroffen. Radelfingen war vertreten durch den Schulpräsidenten, Andreas Waldvogel, seinen Stellvertreter, Roland Sieber, und Marcel Sahli, Mitglied der Bildungskommission und Schulleiter eines grossen Schulkreises in der Stadt Bern mit mehreren Schulhäusern. Seedorf wurde vertreten durch die Schulpräsidentin, Vreni Remund, ihre Vizepräsidentin in der Bildungskommission, Regula Zurschmiede, sowie die beiden Schulleitenden, Ruth Stämpfli und Peter Christen. Die Schulstandorte Jucher und Radelfingen sollen bestehen bleiben und der Grundsatz, dass die Schülerinnen und Schüler in ihrer Wohnsitzgemeinde die Schule besuchen, wird aufrecht erhalten. Die Kompetenzen der Gemeinderäte und der Gemeindeversammlung von Radelfingen und Seedorf in strategisch wichtigen Fragen wie Schulorganisation und Finanzen soll nicht geschmälert werden. Insbesondere sollen weiterhin die Gemeinden autonom entscheiden über allfällige Klassenschliessungen bzw. Eröffnung neuer Klassen, Schülertransporte, Unterhalt der Schulhäuser und die damit verbundenen finanziellen Folgen. Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 24 / 40 Die Seedorfer Schulleitenden erklärten sich einverstanden, diese Herausforderung Gewinn bringend für alle Seiten umzusetzen. Ein solches Projekt kann aber nur dann Erfolg haben, wenn es getragen wird von den beiden Gemeinden und die Zusammenarbeit auch rechtlich geregelt ist. Dazu müssen die Organisationsreglemente angepasst werden. Diese Änderungen können erst in Kraft treten, wenn sie von den jeweiligen Gemeindeversammlungen genehmigt worden sind. Bevor wir jedoch den Stimmberechtigten etwas unterbreiten, wollen wir wissen, ob es funktioniert. Auf der anderen Seite müssen wir auf Anfang des Schuljahres 2017/18 eine Schulleitung haben. Auf Grund dieser Überlegungen soll vorerst in einer Einführungsphase die gemeinsame Schulführung gelebt werden, soweit dies im Rahmen der heute geltenden rechtlichen Grundlagen möglich ist. Diese Phase wird evaluiert und die notwendigen Anpassungen im Organisations- und Schulreglement werden erarbeitet. Durch dieses Vorgehen soll sichergestellt werden, dass über ein ausgereiftes Projekt, das für beide Gemeinden stimmt, an den Gemeindeversammlungen vom Frühjahr 2018 abgestimmt werden kann. Gemeinderat Andreas Waldvogel Aus der Gemeindeverwaltung Verwaltung und Postagentur / Brücke über die Feiertage Die Verwaltung und die Postagentur bleiben vom Freitag, 23. Dezember 2016 bis Montag, 2. Januar 2017 geschlossen. Gemeindeverwaltung In dringenden Notfällen können Sie die Pikett-Nr. 079 933 56 48 wählen, wir werden Sie (ausser an Sonn- und Feiertagen) innert 24 Stunden zurückrufen. Postagentur Während dieser Zeit werden alle Sendungen an die Poststelle Aarberg avisiert und können dort abgeholt werden. Auf den Avisierungszetteln wird zusätzlich ein Hinweis bezüglich der Abholstelle angebracht. Wir danken allen für die angenehme Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr und wünschen frohe Festtage und einen guten ‚Rutsch’ ins neue Jahr. Das Verwaltungs-Team Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 25 / 40 Kehrichtabfuhr während der Feiertage Während den kommenden Feiertagen wird die Kehrichtabfuhr wie gewohnt am Dienstag durchgeführt, da die Feiertage nicht auf diese Wochentage fallen. Die Kehrichtentsorgung in der Gemeinde erfolgt an folgenden Daten: Dienstag, 27. Dezember 2016 Dienstag, 3. Januar 2017 An diesen Tagen ist es sehr wichtig, dass der Kehricht um 07.00 Uhr an den üblichen Sammelstellen bereitsteht. Das Verwaltungs-Team Wohnungsbörse (Miet- und Verkaufsobjekte) Gemeindegebiet Radelfingen Diese Rubrik kann für die Liegenschaften auf dem Gemeindegebiet von Radelfingen gratis benützt werden. Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit der Publikation auf unserer Homepage www.radelfingen.ch. Inserate bitte an die Gemeindeverwaltung Radelfingen (siehe letzte Seite) senden Auszug aus unserer Homepage www.radelfingen.ch/Gemeinde/Wohnungsbörse zu vermieten: nach Vereinbarung, gemütliche Stöckli- Wohnung 3 ½ Zimmer in Radelfingen Zur Wohnung gehört eine Garage und Autoabstellplatz Mietzins Fr.1350.- inkl. Nebenkosten. Tel. 032 392 52 12 // 079 785 06 47 von Privat zu verkaufen: In Oberruntigen, historische Liegenschaft Nähere Informationen zu den inserierten Wohnungen/Liegenschaften finden Sie auf unserer Homepage www.radelfingen.ch/Gemeinde/Wohnungsbörse Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 26 / 40 Urnenwahlen Für die Urnenwahlen vom 27. November 2016 sind folgende Wahlvorschläge rechtzeitig und vorschriftsgemäss auf der Gemeindeverwaltung eingegangen: 1. Majorzwahl Nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl auf die Dauer von vier Jahren, vom 1.1.2017-31.12.2020 Gemeinde- und Gemeinderatspräsident (in einer Person) Kuhn Urs, 1959, Betriebsökonom HWV, Detligen (BDP / bisher) 3 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (RPK) Gerber Hermann, 1948, eidg. dipl. Buchhalter, Detligen (BDP / bisher) Kessi Thomas, 1958, Leiter Administration/Rechnungswesen, Jucher (parteilos / bisher) Lötscher Pascal, 1974, Buchhalter, Oltigen (parteilos / bisher) Zenger Emil, 1964, Buchhalter, Detligen (parteilos / neu) als Ersatz für Kessi Thomas, wenn dieser als Gemeinderat (siehe Liste SP) gewählt würde. 2. Proporzwahlen Für eine vierjährige Amtsdauer, vom 1.1.2017 - 31.12.2020, im Verhältniswahlverfahren 7 Mitglieder des Gemeinderates Liste Nr. 1 SP Sektion Radelfingen 1. Sieber Roland, 1960, Erwachsenenbildung, Oltigen (SP / bisher) 2. Sieber Roland, 1960, Erwachsenenbildung, Oltigen (SP / bisher) 3. Kessi Thomas, 1958, Leiter Administration/Rechnungswesen, Jucher (parteilos / neu) 4. Kessi Thomas, 1958, Leiter Administration/Rechnungswesen, Jucher (parteilos / neu) 5. Spring Corinne, 1962, Lic. phil. Psychologin, Jucher (SP / neu) 6. Spring Corinne, 1962, Lic. phil. Psychologin, Jucher (SP / neu) 7. Maag Stephan, 1965, Projektleiter, Oltigen (SP / neu) Liste-Nr. 2 SVP Radelfingen 1. Gerber Christine, 1966, Bäuerin/kaufm. Angestellte, Oberruntigen (SVP / bisher) 2. Gerber Christine, 1966, Bäuerin/kaufm. Angestellte, Oberruntigen (SVP / bisher) 3. Hurni Stephan, 1966, Landwirt, Ostermanigen (SVP / bisher) 4. Hurni Stephan, 1966, Landwirt, Ostermanigen (SVP / bisher) 5. Bucher Adrian, 1962, Landwirt, Detligen (SVP / neu) 6. Burri Sven, 1981, Fachberufsoffizier, Radelfingen (SVP / neu) 7. Messerli Andreas, 1963, Disponent, Detligen (parteilos / neu) Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 27 / 40 Liste Nr. 3 BDP Radelfingen 1. Kuhn Urs, 1959, Betriebsökonom HWV, Detligen (BDP / bisher) 2. Kuhn Urs, 1959, Betriebsökonom HWV, Detligen (BDP bisher) 3. Waldvogel Andreas, 1950, Tierarzt, Detligen (BDP / bisher) 4. Waldvogel Andreas, 1950, Tierarzt, Detligen (BDP / bisher) 5. Zimmermann Sonja, 1973, Geschäftsfrau, Detligen (BDP / neu) 6. Zimmermann Sonja, 1973, Geschäftsfrau, Detligen (BDP / neu) 7. Neuenschwander Eric, 1962, Kaufmann, Detligen (BDP / neu) Da für die Majorzwahl (Gemeindepräsidium, Rechnungsprüfungskommission) die Gesamtzahl der Vorgeschlagenen die Zahl der zu besetzenden Sitze und Stellen nicht übersteigt, hat der Gemeinderat am 17.10.2016, gestützt auf Art. 24 des Organisationsreglements, Anhang II über die Urnenwahlen, die Vorgeschlagenen für die Amtsdauer vom 1.1.2017 bis 31.12.2020 ohne Wahlverhandlung als in stiller Wahl für gewählt erklärt. Es findet somit nur ein öffentlicher Wahlgang (Proporzwahlen) für die 7 Mitglieder des Gemeinderates am 27.11.2016 statt. Die Publikation erfolgt in den Amtsanzeigern Nr. 44/45 vom 4.11. und 11.11.2016. Betreffend der stillen Wiederwahl von Gemeindepräsident Urs Kuhn und der nun folgenden Proporzwahl von 7 Mitgliedern in den Gemeinderat ist folgendes zu beachten: Auszug (verständlich ausgedeutscht) aus dem OgR der Einwohnergemeinde Radelfingen, Art. 20. Wird Gemeindepräsident Urs Kuhn nicht gleichzeitig in den Gemeinderat gewählt, so fällt von den in den Gemeinderat Gewählten jener aus der Wahl, welcher derselben Liste angehört wie der Gemeindepräsident und dort am wenigsten Stimmen erhalten hat. Ist aber auf dieser Liste kein weiterer Kandidat bzw. keine weitere Kandidatin gewählt, so fällt von der Liste, welcher am meisten Mandate zugeteilt wurden, der- oder diejenige mit den wenigsten Stimmen aus der Wahl. Am Wahlsonntag findet im Gemeindesaal in Detligen ab 18.00 Uhr ein Apéro statt, für welches nebst Gemeinderatskandidatinnen und Gemeinderatskandidaten, Parteimitglieder, Wahlausschüsse und Angestellte (mit Partnerinnen und Partnern), auch die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Radelfingen herzlich eingeladen sind. Gemeinderat Legislatur 2013 - 2016 Der Gemeindeverwalter Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 28 / 40 Information AHV-Zweigstelle AHV/IV: Bei Scheidung Einkommensteilung verlangen! Grundsätzliches Bei der Berechnung der AHV/IV-Renten für verheiratete, verwitwete und geschiedene Personen werden die Einkommen, die von der Ehefrau und vom Ehemann während der Kalenderjahre der gemeinsamen Ehe erzielt wurden, zusammengezählt und je hälftig auf die beiden Ehepartner aufgeteilt. Für die Einkommensteilung (Splitting) fallen nur die Kalenderjahre in Betracht, während welchen beide Ehegatten in der schweizerischen AHV/IV versichert gewesen sind. Einkommen, welche die Ehegatten im Jahr der Eheschliessung und im Jahr der Auflösung der Ehe erzielt haben, werden nicht geteilt. Ein Splitting wird somit erst durchgeführt, wenn die Ehe mindestens ein ganzes Kalenderjahr gedauert hat. Die Regeln über das Splitting bei Auflösung einer Ehe durch Tod oder Scheidung sind vollumfänglich auf eingetragene Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare anwendbar. Wann wird die Einkommensteilung durchgeführt? Eine Einkommensteilung erfolgt bei Ehepaaren, wenn: Die Ehe durch Scheidung oder Ungültigerklärung aufgelöst wird, auf Antrag der ExEhepartner, beide Ehegatten Anspruch auf eine Alters- oder Invalidenrente haben, von Amtes wegen, ein Ehegatte stirbt und der andere einen Anspruch auf eine Alters- oder Invalidenrente hat, ebenfalls von Amtes wegen, eine Einkommensteilung erfolgt bei eingetragenen Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare, wenn: Eine eingetragene Partnerschaft durch Gerichtsbeschluss aufgelöst wird, auf Antrag der ExPartner, beide Partner Anspruch auf eine Alters- oder eine Invalidenrente haben, von Amtes wegen, ein Partner stirbt und der andere einen Anspruch auf eine Alters- oder Invalidenrente hat, ebenfalls von Amtes wegen. Einkommensteilung bei Scheidung Bei Scheidung können die Ex-Ehegatten die Einkommensteilung bei einer Ausgleichskasse verlangen, bei der einer von ihnen Beiträge bezahlt hat. Mit dem InfoRegister auf der Internetseite www.ahv-iv.info (Rubrik Dienstleistungen) können sich die Versicherten diejenigen AHV-Kassen anzeigen lassen, bei denen für sie ein IK geführt wird. Der Antrag auf Splitting ist mit amtlichem Formular von beiden ehemaligen Ehegatten gemeinsam oder durch jeden für sich einzureichen. Die Antragsformulare können bei jeder Ausgleichskasse in der Schweiz bezogen werden. Im Internet sind sie unter www.ahv-iv.info, Rubriken „Formulare“ „Allgemeine Verwaltungsformulare“ zu finden. Dem Antrag ist ein amtlicher Ausweis (Familienbüchlein usw.) sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung des Gerichts beizulegen. Die dargelegten Grundsätze über die Formalitäten des Splittings bei Scheidung gelten sinngemäss für Personen, deren registrierte Partnerschaft durch Gerichtsbeschluss aufgelöst wurde. Als Beweisakt dient das Auflösungsurteil. Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 29 / 40 Empfehlung Unterlassen beide geschiedenen Ehegatten die Einleitung des Verfahrens, so muss die Ausgleichskasse die Einkommensteilung spätestens im Zeitpunkt der Rentenberechnung von Amtes wegen vornehmen. Bei Personen, die mehrfach verheiratet waren oder bei denen zwischen Scheidung und Beginn des Rentenanspruchs eine lange Zeitspanne liegt, ergeben sich oft Probleme, die für die Rentenberechnung unabdingbaren genauen Daten beizubringen. Wir empfehlen deshalb geschiedenen Ehegatten, das Gesuch möglichst unmittelbar nach der Scheidung gemeinsam einzureichen. Nur so können wir das Verfahren rasch und zuverlässig durchführen und später Verzögerungen bei der Rentenfestsetzung und –auszahlung vermeiden. Weitere Informationen www.akbern.ch oder bei den AHV-Zweigstellen, die kostenlos Formulare und Merkblätter abgeben. AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS BERN Auszug aus Ihrem AHV-Konto (IK) und AHV-Versicherungsausweis/-nachweis Individuelles Konto Auf dem individuellen Konto (IK) werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenenoder Invalidenrente dienen. Fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu einer Kürzung der Versicherungsleistungen. Einkommen des laufenden Jahres sind erst auf dem Kontoauszug des folgenden Jahres vermerkt. Jede AHV-Ausgleichskasse führt ein IK auf den Namen der versicherten Person, für die bei dieser AHV-Ausgleichskasse jemals Einkommen abgerechnet wurde. Die Nummern der Ausgleichskassen, die für eine versicherte Person ein AHV-Beitragskonto (individuelles Konto, IK) führen, sind unter www.ahv-iv.info oder bei den AHV-Ausgleichskassen in Erfahrung zu bringen. Eine versicherte Person kann jederzeit schriftlich oder via www.akbern.ch oder www.ahv-iv.info unter Angabe der Versichertennummer und der Postadresse einen Auszug aus ihrem IK verlangen. Die Kontoauszüge sind kostenlos. Der Kontoauszug wird nur abgegeben an: Die versicherte Person, ihren gesetzlichen Vertreter oder einem von ihr bevollmächtigten Anwalt. Sollte eine andere bevollmächtigte Drittperson einen Kontoauszug verlangen, wird dieser aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nur an die versicherte Person zugestellt. AHV-Versicherungsausweis Der neue Ausweis wird in der Regel nur einmal ausgestellt für Versicherte, die Beiträge bezahlen oder Leistungen beziehen, ohne Beiträge zahlen zu müssen. Er hat die Grösse einer Kreditkarte und enthält den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum sowie die AHV-Nummer der versicherten Person. Personen, die noch den alten Ausweis (graue Karte) besitzen, müssen diesen aufbewahren. Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 30 / 40 Wann muss ein neuer Versicherungsausweis ausgestellt werden: Die Personalien haben geändert (z.B. durch Heirat oder Scheidung) oder sind falsch Der Ausweis wurde gestohlen oder verloren Der Ausweis ist nicht mehr lesbar. Die Kassenstempel, wie sie auf der bisherigen AHV-Karte zu finden waren und die Rückschlüsse auf frühere Arbeitsverhältnisse zuliessen, gibt es nicht mehr. Eine Liste mit Adressen der zuständigen AHV-Ausgleichskassen, welche unter Ihrem Namen ein IK führen, finden Sie unter https://inforegister.zas.admin.ch. Versicherungs-Nachweis Der Versicherungsnachweis bestätigt dem Arbeitnehmer, dass er von seinem Arbeitgeber bei der zuständigen Ausgleichskasse angemeldet wurde. So hat der Arbeitnehmer die Gewissheit, dass die ausstellende Kasse sein individuelles AHV-Konto führt. Der Versicherungsnachweis wird immer dann ausgestellt, wenn der Versicherte von seinem Arbeitgeber bei einer Ausgleichskasse angemeldet wird. Im Laufe des Berufslebens kann es also sein, dass der Versicherte mehrere Versicherungsnachweise von unterschiedlichen Ausgleichskassen erhält. Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und Rentner erhalten keinen Versicherungsnachweis. Was ist zu tun……? Wenn Sie eine Beitragslücke auf Ihrem IK-Auszug feststellen: Setzen Sie sich mit der Ausgleichskasse, die für den Beitragsbezug zuständig war in Verbindung. Lohnausweise oder Lohnabrechnungen sollten nach Möglichkeit vorgewiesen werden können. Auskünfte und Beratung www.akbern.ch oder bei den AHV-Zweigstellen AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS BERN Silberclub-Daten 2016 / 2017 Es ist wieder Silberclub-Zeit, der erste Nachmittag gehört schon der vergangenheit an. weitere werden folgen! kommen Sie doch auch einmal, Sie sind herzlich eingeladen! Wir treffen uns um 14.00 Uhr am Donnerstag, 24. November 2016 „Sternen“ Detligen Auf dem Programm steht: Das „Echo vom Wohlensee“ ist bei uns auf Besuch und erfreut uns mit volkstümlichen Weisen. Die weiteren Daten im neuen Jahr - Donnerstag, 12. Januar 2017 - Donnerstag, 09. Februar 2017 - Donnerstag, 16. März 2017 - Donnerstag, 06. April 2017 - Mittwoch, 17. Mai 2017 (Ausflug) Vorstand“Silberclub und Pfarramt Radelfingen Fredy Schmutz, Pfarrer, Radelfingen Vreni Hofer, Landerswil, Ruth Jegge, Jucher Nelly Stoos, Jucher, Erika Zesiger, Radelfingen Hans Strebel, Radelfingen, Daniel Mauerhofer, Detligen Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 31 / 40 Mitteilungen / Informationen Happy Birthday / Herzliche Glückwünsche! Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung gratulieren: Kocher-Weibel Rosa, Radelfingen Löffel-Krähenbühl Heidi, Radelfingen Schori Madeleine, Radelfingen Heimberg-Krieg Martha, Radelfingen 90 Jahre 91 Jahre 91 Jahre 93 Jahre Jubilarinnen und Jubilare, welche die Gratulation im Radelfinger künftig nicht mehr haben möchten, können dies der Gemeindeverwaltung melden. Nächste Vereins- und Behördenanlässe Radelfingen / Detligen / Frieswil Auszug aus dem Veranstaltungskalender der Kulturkommission 18./20.11.2016 20.11.2018 27.11.2016 29.11.2016 04.12.2016 04.12.2016 05.12.2016 11.12.2016 15.12.2016 16.12.2016 17.12.2016 Musikgesellschaft Detligen, Lotto im „Sternen“, Detligen Kirchgemeinde, Feier zum Ewigkeitssonntag im Gemeindesaal, Detligen Abstimmungssonntag, Gemeinderatswahlen Kirchgemeinde, Frauen-Adventsfeier im Gemeindesaal, Detligen Kirchgemeinde, Kirchgemeindeversammlung im Gemeindesaal, Detligen Musikgesellschaft Detligen, Adventskonzert im Gemeindesaal, Detligen Gemeindeversammlung im Gemeindesaal, Detligen Kulturkommission Radelfingen, Feuerschale beim Gemeindehaus, Detligen Kirchgemeinde und LFV Radelfingen, Altersweihnachten in Kirche R’fingen Schule Radelfingen, Schulweihnachten im Gemeindehaus, Detligen Männerchor Radelfingen, Redlet im „Sternen“, Detligen Advents-Gespräche am Feuer Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 32 / 40 Am Sonntag, den 11. Dezember 2016 um 19.00 Uhr treffen wir uns mit den Einwohnern unserer Gemeinde und weiteren Interessierten auf dem Vorplatz des Gemeindehauses. Dort erwärmen wir uns bei einer Feuerschale und mit einer Tasse Glühwein oder Punsch. Es freut sich die Kulturkommission Radelfingen Landfrauenverein Radelfingen Einladung zur Seniorenweihnacht Am Donnerstag, 15. Dezember 2016 um 14.00 Uhr in der Kirche Radelfingen. Anschliessend gemütliches Zusammensein in der Pfrundscheune! Alle Frauen und Männer ab dem 60. Altersjahr sind ganz herzlich eingeladen. Mitwirkend sind die Schüler der 3. und 4. Klasse mit ihrem Lehrer Herr Rufer, von der Primarschule Radelfingen. Pfarrer Schmutz, die Landfrauen, sowie die Schüler und Lehrer Freuen sich auf euch! Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 33 / 40 Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Verschiedene Beiträge Seite 34 / 40 Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 35 / 40 Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 36 / 40 Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Anhang I Seite 37 / 40 Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Anhang II Seite 38 / 40 Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Anhang III Seite 39 / 40 Radelfinger - Nr. 65 / November 2016 Seite 40 / 40 Nächste Ausgaben Nr. 66 / 16.12.2016 / Redaktionsschluss 09.12.2016 Nr. 67 Nr. 68 Nr. 69 Nr. 70 Nr. 71 Nr. 72 03.02.2017 07.04.2017 07.07.2017 08.09.2017 03.11.2017 08.12.2017 / / / / / / 10.02.2017 14.04.2017 14.07.2017 15.09.2017 10.11.2017 15.12.2017 / / / / / / Redaktionsschluss Redaktionsschluss Redaktionsschluss Redaktionsschluss Redaktionsschluss Redaktionsschluss Impressum „ Radelfinger „ Herausgeber: Gemeindeverwaltung Radelfingen Adresse: Redaktion „Radelfinger“ Gemeindeverwaltung Radelfingen Bühlstrasse 2 3036 Detligen Redaktion: Verwaltungsteam Tel: 031 825 61 06 e-mail: [email protected] Der „Radelfinger „ wird auf Recycling-Papier gedruckt. Wichtige Mitteilung der Redaktion Sämtliche Beiträge müssen jeweils bis Redaktionsschluss bei der Gemeindeverwaltung mittels USB-Stick, CD-Rom oder über die E-mail-Adresse in folgenden Formaten vorhanden sein: Word Excel Bilder im JPEG/TIF-Format Ein Beitrag im PDF-Format kann z.B. beim Verkleinern nicht bearbeitet oder korrigiert werden. Beiträge, welche nicht in diesen Formaten abgegeben werden, werden mit einer Aufwandgebühr von Fr. 50.-- pro Stunde von der Verwaltung erstellt.
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