Nr. 65 / November 2016

Landerswil (3.12.2015)
www.radelfingen.ch
Nr. 65 / November 2016
Aufnahmen 13.11.2011 (Ines Badertscher)
Inhalt
Gemeindeversammlung
Aus dem Gemeinderat
Aus der Gemeindeverwaltung
Information AHV-Zweigstelle
Mitteilungen / Informationen
Verschiedene Beiträge
Anhänge
I SP Frienisberg / Erzählnacht
II Energieberatung Seeland
III IG Sternen, Erhalt Gasthof
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03
23
24
28
31
34
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38
39
40
IG Sternen, Rettung für das Restaurant in Detligen?
Nächste Ausgabe
16. Dezember 2016
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Gemeindeverwaltung / Postagentur
Gemeindehaus:
Bühlstrasse 2, 3036 Detligen
Gemeindeverwaltung/Postagentur im 1. Stock
Gemeindesaal
Sitzungszimmer Gemeinderat im Erdgeschoss
Präsidialbüro im Erdgeschoss
Allgemeines Sitzungszimmer im Untergeschoss
Abwartswohnung im 2. Stock
Zivilschutzanlage/weitere Räume im 2. Untergeschoss
 Telefon:
031 825 61 06
 E-Mail:
[email protected]
 Homepage:
www.radelfingen.ch
Öffnungszeiten:
Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag
08.00h - 12.00h
08.00h - 12.00h
08.00h - 12.00h
13.30h - 18.00h
13.30h - 16.30h
13.30h - 16.00h
AHV-Zweigstelle
Schulsekretariat
nur Montag und Dienstag
Bausekretariat
nur Donnerstag und Freitag
Postagentur
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Radelfinger - Nr. 65 / November 2016
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Gemeindeversammlung
Montag, 5. Dezember 2016, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Detligen
Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger
Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung laden Sie freundlich
ein zur:
Gemeindeversammlung vom Montag, 5. Dezember 2016 um 20.00
Uhr im Gemeindehaus Detligen
Traktanden
1.
2.
3.
4.
5.
Budget 2017
a. Genehmigung Budget 2017
 Steueranlage mit 1.69 Einheiten
 Liegenschaftssteueransatz 1,3‰
b. Informationen
 Finanzplan 2016 – 2021
 Investitionsbudget 2017
Kenntnisnahme Verpflichtungskreditabrechnung
 Ladog Fahrzeug, Werkhof
Genehmigung Organisationsreglement (OgR) des Schulverbandes Aarberg
Integration Naturgefahrenkarte in Zonenplan
Mitteilungen und Verschiedenes
In Anwendung von Art. 37 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 liegen die Unterlagen
30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeverwaltung Radelfingen in Detligen
öffentlich auf.
Das Budget 2017 sowie das OgR des Schulverbandes Aarberg können unter www.radelfingen.ch
herunter geladen oder (Budget) auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind bis spätestens 30 Tage nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, 3270
Aarberg, einzureichen (Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23.5.1989, Art. 60 ff.).
Wer pflichtwidrig nicht anlässlich der Versammlung rügt, kann gegen Beschlüsse nachträglich
nicht mehr Beschwerde führen (Gemeindegesetz vom 16.3.1998, Art. 49a Abs. 3).
Zu dieser Versammlung sind freundlich eingeladen:
Alle seit drei Monaten in der Gemeinde Radelfingen wohnhaften Schweizerbürgerinnen
und -bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Der Gemeinderat
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Traktandum 1 / Budget 2017
Referent: Gemeindepräsident Urs Kuhn
Vorbericht Gemeinderat / Gemeindeverwalter zum Voranschlag
1
1.1
RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE HARMONISIERTES RECHNUNGSLEGUNGSMODELL 2 (HRM2)
Allgemeines
Das Budget 2017 wurde das zweite Mal nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2,
gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, BSG 170.11), erstellt.
Für die Buchhaltung wird die Gemeindesoftware W+W der Ruf Informatik AG verwendet.
Verantwortlich für die Rechnungsführung ist Martin Riesen, Gemeindeverwalter, im Amt seit
1. Dezember 2005.
1.2
Abschreibungen
1.2.1 Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.1.1 bis 4.1.4
GV)
Das am 31.12.2015 bestehende Verwaltungsvermögen wurde zu Buchwerten ins HRM2
übernommen:
Verwaltungsvermögen (Gemäss Beschluss Gemeinderat vom 23.3.2015)
Kontogruppe 11 (HRM1), Stand 31.12.2015
CHF 1‘246‘000.00
Abzüglich:
./. Darlehen und Beteiligungen im Verwaltungsvermögen
- CHF 170‘000.00
./. Verwaltungsvermögen, das nach den Vorschriften der besonderen
Gesetzgebung abzuschreiben ist
- CHF
0.00
./. Investitionen für Anlagen im Bau
- CHF
0.00
./. Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser
- CHF
0.00
./. Verwaltungsvermögen mit Ausnahmebewilligungen Abschreibungen - CHF
0.00
Verwaltungsvermögen netto
Das bestehende Verwaltungsvermögen per 31.12.2015 von
wird gemäss Beschluss Gemeindeversammlung vom 7.12.2015
innert
d.h. ab dem Rechnungsjahr 2016 bis und mit Rechnungsjahr 2032
linear abgeschrieben.
Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungssatz von
oder
CHF
1‘076‘000.00
CHF
1‘076‘000.00
16 Jahren
CHF
6,25%
67‘250.00
Zusammen mit den voraussichtlichen Abschreibungen der neu geplanten Investitionen von
Fr. 27‘420.-- werden für das Budgetjahr 2017 planmässige Abschreibungen von
Fr. 94‘670.-- budgetiert, was deutlich tiefer ist als in den vergangenen Jahren von durchschnittlich Fr. 238‘000.--.
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Hier gilt es aber auch zu berücksichtigen, dass neu Investitionen bis Fr. 50‘000.-- in der Erfolgsrechnung direkt der Jahresrechnung belastet werden.
1.2.2 Sonderfälle Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3 GV)
-
Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser:
Lineare Abschreibung in der Höhe der Einlage in die Spezialfinanzierung im Jahr vor der
Einführung.
Das Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser war per 31.12.2015
abgeschrieben.
1.2.3 Neues Verwaltungsvermögen
Ab Rechnungsjahr 2016 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anlagekategorien
(Anhang 2 GV), und Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2 GV) der neuen Vermögenswerte
berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer.
1.2.4 Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV)
Zusätzliche Abschreibungen werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr
a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und
b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind.
Es sind keine zusätzlichen Abschreibungen zu budgetieren, das Budget sieht einen Aufwandüberschuss von Fr. 476‘334.-- vor.
1.3
Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze
Der Gemeinderat belastet gemäss Beschluss vom 23. März 2015 einzelne Investitionen im
Steuerhaushalt neu bis zum Betrag von CHF 50‘000.00 (maximal bis zur Aktivierungsgrenze
gemäss Art. 79a GV) der Erfolgsrechnung. Er verfolgt dabei eine konstante Praxis.
In den Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser werden Investitionen bis zum Betrag
von CHF 1‘000.-- der Erfolgsrechnung belastet. Hier wird die Entwicklung der Spezialfinanzierungen genau beobachtet.
1.4
Übergang HRM1 - HRM2 (Vergleich zu Voranschlag 2016/Jahresrechnung 2015)
Das Budget 2016 wurde bereits gemäss HRM2 erstellt. Die Rechnung 2015 wurde auf die
Kontostruktur nach HRM2 umgeschlüsselt, damit für die Finanzverantwortlichen ein Vergleich mit dem Budget 2016 möglich ist.
Da durch die neue Kontostruktur der Vergleich nur mit fundierten Kenntnissen HRM1/HRM2
und zusätzlichen Berechnungen möglich ist, wird für das Budget 2017 bei den Auswertungen
generell auf den Ausdruck der Rechnung 2015 verzichtet.
2
2.1
ERLÄUTERUNGEN
Allgemeines
Dem Budget 2017 liegen folgende Ansätze zu Grunde:
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Gebührenansätze in der Kompetenz der Gemeindeversammlung:
Steueranlage:
Liegenschaftssteuer:
1.69 Einheiten
1.30 ‰ des amtlichen Wertes
Gebührenansätze in der Kompetenz des Gemeinderates:
Hundesteuer
CHF
Wasser (inkl. MwSt.)
Jährlich wiederkehrende Gebühren
75.00
pro Hund
CHF
1.60
CHF 200.00
CHF 50.00
pro m3 Wasserverbrauch
Grundgebühr pro Anschluss
Grundgebühr pro zusätzliche
Wohnung
Einmalige Anschlussgebühr
CHF 150.00
CHF
2.00
pro Belastungswert
pro m3 umbauten Raum
Löschwasser
CHF
pro m3 umbauten Raum
Abwasser (inkl. MwSt.)
Jährlich wiederkehrende Gebühren
2.00
CHF
1.20
CHF 300.00
CHF 250.00
pro m3 Abwasseranfall
Grundgebühr pro Anschluss
Grundgebühr pro zusätzliche
Wohnung
Einmalige Anschlussgebühr
CHF 300.00
pro Belastungswert
Abfall
Jährlich wiederkehrende Gebühren
CHF
pro EinwohnerIn
75.00
Die Budgeteingaben der Kommissionen unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem provisorischen noch nach HRM1 erstellten Finanzplan, ergeben für das Jahr 2017 bei Aufwendungen von Fr. 5‘308‘732.00 und Erträgen von Fr. 4‘832‘398.00 einen geplanten
Aufwandüberschuss von Fr. 476‘334.00.
2.2
Erfolgsrechnung
2.2.1 Erläuterung zur Entwicklung Personalaufwand
Budget 2017
Aufwand
Ertrag
932‘210
Budget 2016
Aufwand
Ertrag
916‘410
Rechnung 2015
Aufwand
Ertrag
915‘767
Der Personalaufwand liegt um 1,72% über dem Vorjahresbudget und weist einen Mehraufwand von Fr. 15‘800.00 auf. Die Erhöhung ist vorab auf die organisatorische Massnahme
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der Gemeindeverwaltung, die Auszubildende ab August 2015 durch eine Angestellte zu ersetzen, zurückzuführen. Dies wurde in der Budgetierung 2016 noch nicht berücksichtigt.
Die Erhöhung zum Rechnungsjahr 2015 und zum Budget 2016 ist auf Umstrukturierungen/Ausbildungen in der Verwaltung und eine zusätzlich pensionskassenpflichtige Person
im Reinigungswesen zurückzuführen.
2.2.2 Erläuterung zur Entwicklung Sachaufwand
Budget 2017
Aufwand
Ertrag
1‘320‘480
Budget 2016
Aufwand
Ertrag
1‘143‘385
Rechnung 2015
Aufwand
Ertrag
1‘091‘450
Im 2017 sind gegenüber den Vorjahren keine Auflösung bzw. Teilauflösung Wertberichtigungen vorgesehen. Durch die neue Methode, Investitionen bis Fr. 50‘000.-- der Erfolgsrechnung zu belasten, wird diese mit ca. Fr. 180‘000.-- (Pausenplatzsanierungen Kindergarten und Schulhaus, Heizungssanierung Schule Radelfingen, Ersatz Gemeindefahrzeug
Toyota, Anteil Sanierung Strassenbeleuchtungsleitung Gewerbegasse u.a.), gegenüber den
Vorjahresbudgets mehr belastet.
2.2.3 Erläuterung zur Entwicklung Steuerertrag
Die Steuerprognose basiert auf der Berechnung der Finanzplanungshilfe des Kantons Bern
und der vorsichtigen Variante an Prognoseannahmen der Kantonalen Planungsgruppe. Zudem wurden die Erkenntnisse aus der Steuerstatistik 2001 - 2015 der Gemeinde Radelfingen mitberücksichtigt. Der Steuerteilungsertrag der BKW AG wurde vorsichtig bewertet.
Hier wird mit einer Halbierung der Steuererträge ab 2010 und mit einem Einbruch ab Steuerjahr 2011 gerechnet. Im laufenden Rechnungsjahr 2016 wurden uns die Steuerteilungserträge 2009 und 2010 im Betrage von Fr. 172‘000.-- (104‘000.--/68‘000.--) gutgeschrieben.
Wann die Steuererträge ab 2011 gutgeschrieben werden, ist nicht klar, da die interkantonale Steuerteilung sehr komplex und zeitaufwändig ist.
2.2.4 Entwicklung Finanz- und Lastenausgleich
Finanz- und Lastenausgleich ohne Bildung
Sozialhilfe
Ergänzungsleistungen
Familienzulagen
öffentlicher Verkehr
neue Aufgabenteilung
Total Lastenverteiler
Budget
2017
2016
2015
625‘200
281‘400
4‘900
127‘000
227‘800
573‘000
257‘000
3‘700
153‘300
226‘600
600‘000
277‘000
5‘100
134‘000
227‘700
Rechnung
2014
597‘000
242‘000
5‘000
128'000
251‘000
2013
613‘100
261‘200
2'400
118‘000
207‘800
1‘266‘300 1‘243‘800 1‘213‘600 1‘223‘000 1‘202‘500
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Disparitätenabbau
Mindestausstattung
geographischtopografische Lasten
Zuschuss soziodemografische Lasten
167‘200
0
186‘000
0
162‘000
0
157‘000
0
140‘500
0
197‘600
198'000
198‘000
194‘000
194‘300
7‘000
6‘200
7'300
7‘000
6‘500
Total Finanzausgleich
371‘800
390‘200
367‘300
358‘000
341‘300
Nettoaufwand
894‘500
853‘600
846‘300
865‘000
861‘200
Für die Berechnung des Finanz- und Lastenausgleichs wird die Finanzplanungshilfe des
Kantons Bern verwendet. Hier werden die Ergebnisse der letzten drei Rechnungsjahre, die
Annahme des Budgets vom laufenden Jahr und des Folgejahres, sowie die Annahmen der
nächsten vier Planjahre, eingetragen. Die effektiven Beiträge berechnet der Kanton aus den
letzten 3 Rechnungsperioden.
2.3
Investitionen
Geplant sind folgende Investitionen im Verwaltungsvermögen:
Projekte Steuerhaushalt
Sanierung Kirchweg bis Anschluss Salzmatt
Total Projekte Steuerhaushalt
CHF
CHF
50‘000.00
50‘000.00
Projekte Spezialfinanzierungen
Spezialfinanzierung Wasser
Spezialfinanzierung Abwasser
Total Projekte Spezialfinanzierungen
CHF
CHF
CHF
80‘500.00
107‘500.00
188‘000.00
Gesamtinvestitionen Verwaltungsvermögen
CHF
238‘000.00
Für das Projekt Sanierung Kirchweg muss der Verpflichtungskredit noch für die Gemeindeversammlung vom Mai 2017 traktandiert werden. (Strasse Total Fr. 95‘000.-- (Fr. 45‘000.-in LF), Abwasser Fr. 45‘000.-- (GEP Ersatzinvestition), Gesamtkredit Fr. 140‘000.--).
Die voraussichtlichen Investitionen/Sanierungen im Bereich Wasser/Abwasser können in
der Finanzkompetenz des Gemeinderates genehmigt werden.
Die erwähnten, neuen Investitionen (seit 2016) werden mit HRM2 nach Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Projekt
Abschreibungsdauer
Sanierung Strasse Kirchrain
ab 2017 / 40 Jahre
Spezialfinanzierung Wasser
ab 2017 / 80 Jahre
Spezialfinanzierung Abwasser
ab 2017 / 80 Jahre
Total neue Abschreibungen pro Jahr
Abschreibungsbetrag
CHF
CHF
CHF
CHF
1‘250.00
1‘000.00
1‘340.00
3‘590.00
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Sanierung mittleres Schulhaus
Sanierung Werkhof, Detligen
Fahrzeug Ladog
Sanierung Igelrainstrasse (Anteil)
altes Verwaltungsvermögen
Total Abschreibungen
ab 2016 / 25 Jahre
ab 2016 / 40 Jahre
ab 2016 / 10 Jahre
ab 2016 / 40 Jahre
ab 2016 / 16 Jahre
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CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
6‘080.00
4‘000.00
12‘500.00
1‘250.00
67‘250.00
94‘670.00
Diese Abschreibungen im Steuerhaushalt werden neu den Funktionen direkt belastet. Die
Abschreibungen der Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall auch.
Geplant sind folgende Investitionen im Finanzvermögen:
Projekte Finanzvermögen
keine
Total Projekte Finanzvermögen
CHF
CHF
0.00
0.00
Gesamtinvestitionen Finanzvermögen
CHF
0.00
Für einen Teil des Gewerbelandes im Jucher, Detligen, bestehen Interessenten, welche
eventuell im 2017 Land kaufen möchten.
Da noch keine Verträge vorliegen, wird auf die Budgetierung eines Verkaufsgewinns verzichtet.
3
3.1
ERGEBNIS
Übersicht Gesamtergebnis Gemeinde
3.1.1 Erfolgsrechnung inkl. Spezialfinanzierungen (Ertragsüberschuss Fr. 48‘000.-- Ausgleich
in SF Wasser, Abwasser, Abfall)
Betrieblicher Aufwand
Betrieblicher Ertrag
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
CHF
CHF
CHF
4‘992‘940.00
4‘371‘860.00
-621‘080.00
Finanzaufwand
Finanzertrag
Ergebnis aus Finanzierung
CHF
CHF
CHF
253‘962.00
446‘708.00
192‘746.00
Operatives Ergebnis inkl. Aufwandüberschuss SF
CHF
-428‘334.00
Ausserordentlicher Aufwand
Ausserordentlicher Ertrag
Ausserordentliches Ergebnis
CHF
CHF
CHF
0.00
0.00
0.00
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
CHF
-428‘334.00
Gewinne aus Landverkäufen sowie die Mehrwertabschöpfungen für eingezonte und neu bebaute Parzellen sind grösstenteils realisiert worden. Ein Verkauf des Baulandes im Jucher
(siehe Projekte Finanzvermögen) wird nicht budgetiert. Mit dem Rechnungsjahr 2015 wur-
Radelfinger - Nr. 65 / November 2016
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den auch die nötigen Anpassungen (Teilauflösungen) der Wertberichtigungen und
Rückstellungen noch vorgenommen.
Die im Finanzplan prognostizierten, hohen Aufwandüberschüsse der nächsten Planjahre
werden nun ausschliesslich über den Abbau des Eigenkapitals ausgeglichen.
3.1.2 Investitionsrechnung
Investitionsausgaben
Investitionseinnahmen
CHF
CHF
238‘000.00
0.00
Ergebnis Investitionsrechnung
CHF
238‘000.00
Bei den Investitionsprojekten sind keine Beiträge/Subventionen verbindlich zugesichert, deshalb wird auf eine Budgetierung verzichtet.
Die einmaligen Anschlussgebühren in den Spezialfinanzierungen Wasser/Abwasser werden
mit HRM2 neu in der Erfolgsrechnung gutgeschrieben.
3.1.3 Finanzierungsergebnis
Selbstfinanzierung:
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
90
Abschreibungen Verwaltungsvermögen
33
Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 35
Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen
WB Darlehen VV
364
WB Beteiligungen VV
365
Abschreibungen Investitionsbeiträge
366
Zusätzliche Abschreibungen
383
Einlagen in das Eigenkapital
389
Entnahmen aus dem Eigenkapital
489
+
+
45+
+
+
+
+
-
Selbstfinanzierung
Nettoinvestitionen:
Ergebnis Investitionsrechnung
5 ./. 6
Finanzierungsergebnis
(+ = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag)
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
-428‘334.00
94‘670.00
225‘680.00
-58‘840.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
CHF
-166‘824.00
CHF
-238‘000.00
CHF
-404‘824.00
Der Finanzierungsfehlbetrag von CHF 404‘824.00 muss teilweise durch neue Fremdmittel
bzw. Abbau der flüssigen Mittel finanziert werden.
3.2 Ergebnis Allgemeiner Haushalt (ohne Ertragsüberschuss der Spezialfinanzierungen)
Betrieblicher Aufwand
Betrieblicher Ertrag
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
CHF
CHF
CHF
4‘471‘420.00
3‘823‘920.00
-647‘500.00
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Finanzaufwand
Finanzertrag
Ergebnis aus Finanzierung
CHF
CHF
CHF
253‘962.00
425‘128.00
171‘166.00
Operatives Ergebnis
CHF
-476‘334.00
Ausserordentlicher Aufwand
Ausserordentlicher Ertrag
Ausserordentliches Ergebnis
CHF
CHF
CHF
0.00
0.00
0.00
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
CHF
-476‘334.00
Betrieblicher Aufwand
Betrieblicher Ertrag
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
CHF
CHF
CHF
167‘870.00
222‘000.00
54‘130.00
Finanzaufwand
Finanzertrag
Ergebnis aus Finanzierung
CHF
CHF
CHF
0.00
7‘700.00
7‘700.00
Operatives Ergebnis
CHF
61‘830.00
Ausserordentlicher Aufwand
Ausserordentlicher Ertrag
Ausserordentliches Ergebnis
CHF
CHF
CHF
0.00
0.00
0.00
Gesamtergebnis / Ertragsüberschuss
CHF
61‘830.00
3.3 Ergebnis Spezialfinanzierung Wasser
Durch die Erhöhung der jährlichen Gebühren kann die Spezialfinanzierung Wasser nun wieder positiv abschliessen. Hier muss wie in den letzten Jahren vermehrt mit Reparaturkosten
an den Wasserleitungen gerechnet werden.
3.4
Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasser
Betrieblicher Aufwand
Betrieblicher Ertrag
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
CHF
CHF
CHF
250‘850.00
228‘340.00
-22‘510.00
Finanzaufwand
Finanzertrag
Ergebnis aus Finanzierung
CHF
CHF
CHF
0.00
13‘510.00
13‘510.00
Operatives Ergebnis
CHF
-9‘000.00
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Ausserordentlicher Aufwand
Ausserordentlicher Ertrag
Ausserordentliches Ergebnis
CHF
CHF
CHF
0.00
0.00
0.00
Gesamtergebnis / Aufwandüberschuss
CHF
-9‘000.00
Durch die Teilrevision des Abwasserreglementes hätte der Gemeinderat die Möglichkeit, die
jährlichen Gebühren weiter zu senken, um das Guthaben der Spezialfinanzierung für den
Rechnungsausgleich abzubauen.
Zur Finanzierung der Massnahmen gegen Mikroverunreinigungen im Abwasser der ARAReinigungsanlagen erhebt der Bund ab 2016 erstmals eine Abwasserabgabegebühr, welche
ungefähr Fr. 9.-- pro Einwohner ausmacht. Die Mehrbelastung beträgt für die Gemeinde Radelfingen also Fr. 11‘000.--. Diese Erhöhung wurde nicht auf die Haushalte abgewälzt, was
eine Gebührensenkung bedeutet.
3.5
Ergebnis Spezialfinanzierung Abfall
Betrieblicher Aufwand
Betrieblicher Ertrag
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
CHF
CHF
CHF
102‘800.00
97‘600.00
-5‘200.00
Finanzaufwand
Finanzertrag
Ergebnis aus Finanzierung
CHF
CHF
CHF
0.00
370.00
370.00
Operatives Ergebnis
CHF
-4‘830.00
Ausserordentlicher Aufwand
Ausserordentlicher Ertrag
Ausserordentliches Ergebnis
CHF
CHF
CHF
0.00
0.00
0.00
Gesamtergebnis / Aufwandüberschuss
CHF
-4‘830.00
Es sind keine ausserordentlichen Aufwendungen vorgesehen, die Grünabfuhr in der bisherigen Form kann weiterhin ohne Gebührenerhöhung durchgeführt werden.
3.6
Ergebnis Spezialfinanzierung Liegenschaften Finanzvermögen
Da im Bereich Reparaturen/Unterhalt keine grösseren Aufwendungen budgetiert sind, können voraussichtlich weitere Fr. 48‘800.00 in die Spezialfinanzierung eingelegt werden. Der
Bestand ohne Berücksichtigung des Rechnungsjahres 2016 würde damit ca. Fr. 291‘000.-betragen.
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4
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ERFOLGSRECHNUNG
4.1
Zusammenzug Gliederung nach Sachgruppen Erfolgsrechnung (inkl. Ertragsüberschuss
der Spezialfinanzierungen, welche aber durch Einlage in die SF neutralisiert werden)
4.2
Zusammenzug Erfolgsrechnung nach funktionaler Gliederung (ohne Ertragsüberschuss
der Spezialfinanzierungen)
Radelfinger - Nr. 65 / November 2016
5
5.1
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INVESTITIONSRECHNUNG
Zusammenzug Investitionsrechnung nach funktionaler Gliederung (1-stellige Kontenstufe)
Die einzelnen Investitionen sind unter Punkt 2.3. aufgelistet.
6
EIGENKAPITALNACHWEIS
Der Eigenkapitalnachweis zeigt die Ursachen der Veränderungen über die einzelnen Positionen. Er soll die Transparenz und die Analyse der finanziellen Situation der Gemeinde erleichtern.
6.1
Auswertungen
Der Nachweis über das voraussichtliche Eigenkapital erfolgt erst ab der Budgetierung 2018.
6.2
Kommentare zu den Auswertungen
6.2.1 Spezialfinanzierungen im Eigenkapital
Die Spezialfinanzierungen sind unter Punkt 3.3 - 3.6 bereits erläutert worden.
6.2.2 Verwaltete unselbständige Stiftungen im Eigenkapital
Die Einwohnergemeinde Radelfingen verwaltet keine Fonds, Legate oder Stiftungen im Eigenkapital
6.2.3 Neubewertungsreserve Finanzvermögen
Mit der Einführung von HRM2 musste das Finanzvermögen per 1.1.2016 neu bewertet werden. Diese Neubewertung richtet sich nach der Gemeindeverordnung (Anhang zu Artikel
81, Absatz 3 und Ziffer 3 der Übergangsbestimmungen).
Die berechnete und vom Gemeinderat am 11. April 2016 genehmigte Neubewertungsreserve von netto Fr. 2‘091‘504.-- wurde per 31.1.2016 erfolgsneutral auf das Konto 29600.00
verbucht.
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6.2.4 Bilanzüberschuss
Der bestehende Bilanzüberschuss wird sich aufgrund des Aufwandüberschusses um
CHF 476‘334.00 reduzieren.
7
ANTRAG DES GEMEINDERATES GEMÄSS BESCHLUSS VOM 17. OKTOBER 2016
Genehmigung Budget 2017
 Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1,69 Einheiten
 Genehmigung Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1,3‰
 Genehmigung des Aufwandüberschusses von Fr. 476‘334.00.
Kenntnisnahme Hundetaxe Fr. 75.-- pro Tier (wie bisher)
Finanzplanung 2017 - 2021
Mit der Umstellung von HRM1 auf HRM2 musste auch der Finanzplan der Firma RUF neu programmiert werden.
Dieser kann aber voraussichtlich erst im Dezember 2016 ausgeliefert und installiert werden.
Wir haben die kurzfristige Anschaffung eines Finanzplanes (KPG) für die einmalige Erstellung geprüft. Aufwand der Einführung und die Kosten von ca. Fr. 6‘000.-- haben zum Entscheid geführt,
auf die Anschaffung zu verzichten.
Der Finanzplan wurde ausnahmsweise noch einmal nach NRM-Vorgaben erstellt, ist aber daher
nur bedingt aussagekräftig, da die neue Gesetzgebung HRM2 vorab in den Spezialfinanzierungen/Abschreibungen/Investitionen nicht berücksichtigt werden konnte.
Sobald RUF den neuen Finanzplan nach HRM2 installiert hat, wird der Finanzplan nachträglich
noch definitiv erstellt und über die wichtigsten Erkenntnisse an der Gemeindeversammlung vom
Mai 2017 informiert.
Auf den nachfolgenden Seiten sind die ‚provisorischen‘ Ergebnisse der Finanzplanung und des
Investitionsprogramms bis 2021 aufgeführt.
An der Gemeindeversammlung wird Finanzvorsteher Urs Kuhn kurz über die Finanzplanung und
die geplanten Investitionen im 2017 informieren.
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Traktandum 2 / Verpflichtungskreditabrechnung zur Kenntnisnahme
Ladog Fahrzeug, Werkhof
Referent: Gemeinderat Ueli Kocher
Wie im Radelfinger-Nr. 25 vom November 2015 bereits informiert wurde, musste das alte Gemeindefahrzeug Bucher ersetzt werden. Da die Firma Bucher infolge Qualitätsproblemen mit dem
Fahrzeug der Gemeinde eine ausserordentlich kulante Eintauschofferte unterbreitete, hat der Gemeinderat am 3.8.2015 einen gebundenen Verpflichtungskredit von Fr. 125‘000.-- bewilligt.
Das Fahrzeug wurde Anfangs 2016 ausgeliefert und hat sich seither sowohl im Winterdienst als
auch in allen anderen Einsätzen bewährt.
Der Gemeinderat hat die Abrechnung (Restkredit von Fr. 41.--) an seiner Sitzung vom
9. Mai 2016 genehmigt.
3. Genehmigung Organisationsreglement (OgR), Schulverband Aarberg
Referent: Gemeinderat Andreas Waldvogel
Ausgangslage
Die Real- und Sekundarschülerinnen und -schüler unserer Gemeinde besuchen den Unterricht in
der Real- und Sekundarschule Aarberg. Diese wird vom Schulverband Aarberg betrieben, einem
Gemeindeverband bestehend aus den Gemeinden Aarberg, Bargen, Bühl, Kallnach, Kappelen,
Radelfingen, Seedorf und Walperswil. Zum Angebot des Verbandes gehören darüber hinaus auch
Integration und besondere Massnahmen (IBEM) nach Artikel 17 des Volksschulgesetzes.
Sein heute gültiges Organisationsreglement (OgR) wurde 1998 verfasst und 2007 sowie 2009 teilrevidiert. Es entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Darum erteilten die Verbandsgemeinden der Arbeitsgruppe „Umstrukturierung Schulverband“ den Auftrag, dieses den aktuellen
Bedürfnissen anzupassen und die Struktur der Verbandsschulkommission effizienter und schlanker zu gestalten.
Was soll ändern?
Art. 30, Finanzkompetenz: die Finanzkompetenz der Delegiertenversammlung soll erhöht und damit der Zeit angepasst werden. Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums soll sie neue einmalige Ausgaben von mehr als 100’000 Franken und abschliessend neue einmalige Ausgaben von
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50’000 bis 100’000 Franken, sowie neue wiederkehrende Ausgaben von 10’000 bis 20'000 Franken beschliessen können.
Art 34 ff: Verbandsschulkommission: Die Anzahl Mitglieder soll von derzeit 11 auf 8 reduziert werden. Sie soll sich aus den Bildungsgemeinderätinnen und –räten der Verbandsgemeinden zusammensetzen. Dadurch soll die Fachkompetenz gewährleistet werden. Aarberg soll nicht mehr
mit fünf, sondern wie die andern Gemeinden mit einer Person vertreten sein. Im Gegenzug wird
Aarberg das Präsidium zugestanden, denn diese Gemeinde stellt am meisten Schülerinnen und
Schüler und muss als Besitzerin der Infrastruktur diese unterhalten sowie neuen Bedürfnissen anpassen.
Die Kommission für besondere Massnahmen soll aufgehoben und deren Aufgaben von der Verbandschulkommission wahrgenommen werden.
Art 53, Kostenverteilung des Aufwandüberschusses. Der Aufwandüberschuss für die Sekundar
und Realschule wird wie folgt durch die Verbandsgemeinden getragen:
Betriebskosten:
 Zu 15% nach Massgabe ihrer Wohnbevölkerung
 Zu 85% nach Massgabe der Anzahl ihrer Schülerinnen und Schüler in der Real- und Sekundarschule des Verbandes
Lehrerbesoldung: den durch den Verband zu tragenden Anteil der Lehrerbesoldungskosten nach
Massgabe der Anzahl ihrer Schülerinnen und Schüler
Der Aufwandüberschuss für IBEM soll wie folgt durch die Verbandsgemeinden getragen werden:
a Betriebskosten
1. zu 20 Prozent nach Massgabe ihrer Wohnbevölkerung
2. zu 30 Prozent nach Massgabe der gesamten Anzahl ihrer Schülerinnen und Schüler (Kindergarten und Volksschule) und
3. zu 50 Prozent nach Massgabe der Anzahl ihrer Schülerinnen und Schüler, die besondere
Klassen besuchen oder, sofern keine besonderen Klassen bestehen, die besonderen
Massnahmen in Anspruch nehmen
b
c
den durch den Verband zu tragenden Anteil der Lehrerbesoldungskosten für den Klassenunterricht nach Massgabe der Anzahl ihrer Schülerinnen und Schüler, welche entsprechende
Angebote in Anspruch nehmen
den durch den Verband zu tragenden Anteil der Lehrerbesoldungskosten für den Spezialunterricht (integrative Förderung, Logopädie, Psychomotorik) nach Massgabe der gesamten Anzahl
ihrer Schülerinnen und Schüler (Kindergarten und Volksschule)
Weiteres Vorgehen
Damit das revidierte OgR in Kraft gesetzt werden kann, muss es von allen Verbandsgemeinden
genehmigt werden. Sechs der acht Verbandsgemeinden haben die Änderungen bereits gutgeheissen. Nur in Bühl und unserer Gemeinde muss es noch durch die Gemeindeversammlung vom
5. Dezember genehmigt werden.
Antrag
Der Gemeinderat und die Bildungskommission beantragen der Gemeindeversammlung, das
Organisationsreglement des Schulverbandes Aarberg zu genehmigen.
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4. Integration Naturgefahrenkarte in Zonenplan
Referent: Gemeinderat Hansjörg Tschannen
Gemäss dem Auftrag der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2016 wurde mit den zuständigen
kantonalen Fachstellen eine Besprechung betreffend Wildtierdurchlässe in der Dammmauer von
Oltigen durchgeführt.
Ein Umbau der Durchlässe z. Bsp. mit Rampen, so dass keine manuellen Massnahmen mehr
notwendig wären, ist aus baulicher Sicht möglich, doch belaufen sich die Kosten auf mehr als Fr.
150‘000.00, welche von der Gemeinde getragen werden müssten. Der Bau der Rampen stellt weiter einen massiven Eingriff in die Ufervegetation dar. Da sich die Dammmauer im Naturschutzgebiet befindet, wäre man dafür auf eine Ausnahmebewilligung des Amtes für Naturförderung (ANF)
angewiesen. Diese wird jedoch vom ANF nicht in Aussicht gestellt, womit der Umbau nicht bewilligungsfähig wäre.
Das Gespräch mit den Fachstellen zeigte uns auch Positives auf, z. Bsp. dass die Erhöhung des
Dammes uns resp. die Eigentümer der betroffenen Liegenschaften in Oltigen aus der Pflicht entlässt, eigene Massnahmen gegen das Hochwasser vorkehren zu müssen, da der Schutz zentral
durch den Einbau der Dammbalken erfolgt.
Ebenfalls zeigt das Projekt „Froschkönig“ dass ein Neubau/Erweiterung oder dergleichen mit kleinen Anpassungen in der roten Zone möglich ist. Mit einer Terrainerhöhung kann die Gefahrenstufe
reduziert und auf blau (mittlere Gefährdung) gesetzt und danach im Baubewilligungsverfahren die
risikobeurteilte Karte angewandt werden.
Weiter ist auch zu beachten, dass wenn die Wildtierdurchlässe geschlossen würden, die Hälfte der
betroffenen Gebäude gleich wohl in der roten Zone verbleiben würde, da eine zusätzliche Gefahr
durch den Kesselgraben besteht.
Wir sind der Ansicht, dass die Gefahrenkarte wie vorliegend in den Zonenplan integriert werden
sollte. Denn es betrifft ja nicht nur Oltigen und durch die Integration erhalten wir ein Werkzeug, das
uns aufzeigt, wo und welche Gefahren in unserer Gemeinde möglich wären.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, der Integration Naturgefahrenkarte
in den Zonenplan zu zustimmen.
5. Mitteilungen des Gemeinderates / Verschiedenes aus der Versammlung
Leitung: Gemeindepräsident Urs Kuhn
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Aus dem Gemeinderat
Gemeindeversammlung / Situation der Finanzen / Kauf der Parzelle „alter
Holzschopf“ Restaurant Sternen Detligen
Am 5. Dezember 2016 wird der Gemeindeversammlung ein Budget für 2017mit rund 480'000
Franken Verlust zur Genehmigung vorgestellt. Gestützt auf den Finanzplan werden auch die Ergebnisse der nachfolgenden Jahre nicht wesentlich besser ausfallen, der Gemeinderat plant mit
Ausgabenüberschüssen von jährlich 300'000 bis 400'000 Franken. Diese Zahlen zeigen deutlich,
dass wir auf dem Boden der Realität angelangt sind, wie dies die Finanzverantwortlichen bereits
vor einiger Zeit prognostiziert haben. Leider kann nicht jedes Jahr mit ausserordentlichen, nichtplanbaren Einnahmen gerechnet werden, wie das voraussichtlich im Rechnungsjahr 2016 der Fall
sein wird. Zwar können wir momentan von einem erfreulich hohen finanziellen Polster profitieren,
das Eigenkapital der Gemeinde beträgt nämlich über 3 Millionen Franken. Wenn die Prognosen
aber eintreffen sollten, werden die Reserven rasch kleiner, und eine Erhöhung des Steuerfusses in
ein paar Jahren wird unumgänglich sein, da der Finanzhaushalt der Gemeinde sonst aus dem Ruder geraten würde.
An der kommenden Gemeindeversammlung hätte der Gemeinderat dem Souverän zudem ein Angebot des Wirteehepaars Walther für den Kauf der Parzelle „alter Holzschopf“ vis-à-vis des Restaurants Sternen unterbreiten wollen. Dies ist ein Auftrag, den er an der Versammlung vom vergangenen Mai entgegengenommen hat. Aufgrund der neusten Entwicklung bezüglich der Gründung der „IG Restaurant Sternen“ hat der Rat beschlossen, das Thema des Parzellenkaufs zu
verschieben, um den Bemühungen zur Rettung des „Sternens“ durch eine Zerstückelung der Gesamtliegenschaft nicht in die Quere zu kommen.
Gemeindepräsident Urs Kuhn
Stand Schulleitung in Radelfingen
Wie schon im Radelfinger-Nr. 63/ Juli 2016 berichtet wurde, wird mit der Gemeinde Seedorf über
die Möglichkeit einer gemeinsamen Schulführung, im Sinne der Strategie zur Stärkung unserer
Schule, diskutiert. Inzwischen hat sich am 6. September eine Arbeitsgruppe aus beiden Gemeinden getroffen. Radelfingen war vertreten durch den Schulpräsidenten, Andreas Waldvogel, seinen
Stellvertreter, Roland Sieber, und Marcel Sahli, Mitglied der Bildungskommission und Schulleiter
eines grossen Schulkreises in der Stadt Bern mit mehreren Schulhäusern. Seedorf wurde vertreten durch die Schulpräsidentin, Vreni Remund, ihre Vizepräsidentin in der Bildungskommission,
Regula Zurschmiede, sowie die beiden Schulleitenden, Ruth Stämpfli und Peter Christen.
Die Schulstandorte Jucher und Radelfingen sollen bestehen bleiben und der Grundsatz, dass die
Schülerinnen und Schüler in ihrer Wohnsitzgemeinde die Schule besuchen, wird aufrecht erhalten.
Die Kompetenzen der Gemeinderäte und der Gemeindeversammlung von Radelfingen und Seedorf in strategisch wichtigen Fragen wie Schulorganisation und Finanzen soll nicht geschmälert
werden. Insbesondere sollen weiterhin die Gemeinden autonom entscheiden über allfällige Klassenschliessungen bzw. Eröffnung neuer Klassen, Schülertransporte, Unterhalt der Schulhäuser
und die damit verbundenen finanziellen Folgen.
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Die Seedorfer Schulleitenden erklärten sich einverstanden, diese Herausforderung Gewinn bringend für alle Seiten umzusetzen. Ein solches Projekt kann aber nur dann Erfolg haben, wenn es
getragen wird von den beiden Gemeinden und die Zusammenarbeit auch rechtlich geregelt ist.
Dazu müssen die Organisationsreglemente angepasst werden. Diese Änderungen können erst in
Kraft treten, wenn sie von den jeweiligen Gemeindeversammlungen genehmigt worden sind. Bevor wir jedoch den Stimmberechtigten etwas unterbreiten, wollen wir wissen, ob es funktioniert.
Auf der anderen Seite müssen wir auf Anfang des Schuljahres 2017/18 eine Schulleitung haben.
Auf Grund dieser Überlegungen soll vorerst in einer Einführungsphase die gemeinsame Schulführung gelebt werden, soweit dies im Rahmen der heute geltenden rechtlichen Grundlagen möglich
ist. Diese Phase wird evaluiert und die notwendigen Anpassungen im Organisations- und Schulreglement werden erarbeitet. Durch dieses Vorgehen soll sichergestellt werden, dass über ein
ausgereiftes Projekt, das für beide Gemeinden stimmt, an den Gemeindeversammlungen vom
Frühjahr 2018 abgestimmt werden kann.
Gemeinderat Andreas Waldvogel
Aus der Gemeindeverwaltung
Verwaltung und Postagentur / Brücke über die Feiertage
Die Verwaltung und die Postagentur
bleiben vom Freitag, 23. Dezember 2016
bis Montag, 2. Januar 2017 geschlossen.
Gemeindeverwaltung
In dringenden Notfällen können Sie die
Pikett-Nr. 079 933 56 48 wählen,
wir werden Sie (ausser an Sonn- und
Feiertagen) innert 24 Stunden zurückrufen.
Postagentur
Während dieser Zeit werden alle Sendungen an die Poststelle Aarberg avisiert
und können dort abgeholt werden. Auf
den Avisierungszetteln wird zusätzlich
ein Hinweis bezüglich der Abholstelle
angebracht.
Wir danken allen für die angenehme Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr und wünschen frohe
Festtage und einen guten ‚Rutsch’ ins neue Jahr.
Das Verwaltungs-Team
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Kehrichtabfuhr während der Feiertage
Während den kommenden Feiertagen wird die Kehrichtabfuhr wie gewohnt am Dienstag durchgeführt, da die Feiertage nicht auf diese Wochentage fallen.
Die Kehrichtentsorgung in der Gemeinde erfolgt an folgenden Daten:
Dienstag, 27. Dezember 2016
Dienstag, 3. Januar 2017
An diesen Tagen ist es sehr wichtig, dass der Kehricht um 07.00 Uhr an den üblichen Sammelstellen bereitsteht.
Das Verwaltungs-Team
Wohnungsbörse (Miet- und Verkaufsobjekte) Gemeindegebiet Radelfingen
Diese Rubrik kann für die Liegenschaften auf dem Gemeindegebiet von Radelfingen gratis benützt
werden.
Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit der Publikation auf unserer Homepage
www.radelfingen.ch.
Inserate bitte an die Gemeindeverwaltung Radelfingen (siehe letzte Seite) senden
Auszug aus unserer Homepage www.radelfingen.ch/Gemeinde/Wohnungsbörse
zu vermieten:
nach Vereinbarung, gemütliche Stöckli- Wohnung 3 ½ Zimmer in Radelfingen
Zur Wohnung gehört eine Garage und Autoabstellplatz
Mietzins Fr.1350.- inkl. Nebenkosten.
Tel. 032 392 52 12 // 079 785 06 47
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In Oberruntigen, historische Liegenschaft
Nähere Informationen zu den inserierten Wohnungen/Liegenschaften finden Sie auf unserer
Homepage www.radelfingen.ch/Gemeinde/Wohnungsbörse
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Urnenwahlen
Für die Urnenwahlen vom 27. November 2016 sind folgende Wahlvorschläge rechtzeitig und vorschriftsgemäss auf der Gemeindeverwaltung eingegangen:
1. Majorzwahl
Nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl auf die Dauer von vier Jahren, vom 1.1.2017-31.12.2020
Gemeinde- und Gemeinderatspräsident (in einer Person)
Kuhn Urs, 1959, Betriebsökonom HWV, Detligen (BDP / bisher)
3 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (RPK)
Gerber Hermann, 1948, eidg. dipl. Buchhalter, Detligen (BDP / bisher)
Kessi Thomas, 1958, Leiter Administration/Rechnungswesen, Jucher (parteilos / bisher)
Lötscher Pascal, 1974, Buchhalter, Oltigen (parteilos / bisher)
Zenger Emil, 1964, Buchhalter, Detligen (parteilos / neu)
als Ersatz für Kessi Thomas, wenn dieser als Gemeinderat (siehe Liste SP) gewählt würde.
2. Proporzwahlen
Für eine vierjährige Amtsdauer, vom 1.1.2017 - 31.12.2020, im Verhältniswahlverfahren
7 Mitglieder des Gemeinderates
Liste Nr. 1
SP Sektion Radelfingen
1. Sieber Roland, 1960, Erwachsenenbildung, Oltigen (SP / bisher)
2. Sieber Roland, 1960, Erwachsenenbildung, Oltigen (SP / bisher)
3. Kessi Thomas, 1958, Leiter Administration/Rechnungswesen, Jucher (parteilos / neu)
4. Kessi Thomas, 1958, Leiter Administration/Rechnungswesen, Jucher (parteilos / neu)
5. Spring Corinne, 1962, Lic. phil. Psychologin, Jucher (SP / neu)
6. Spring Corinne, 1962, Lic. phil. Psychologin, Jucher (SP / neu)
7. Maag Stephan, 1965, Projektleiter, Oltigen (SP / neu)
Liste-Nr. 2
SVP Radelfingen
1. Gerber Christine, 1966, Bäuerin/kaufm. Angestellte, Oberruntigen (SVP / bisher)
2. Gerber Christine, 1966, Bäuerin/kaufm. Angestellte, Oberruntigen (SVP / bisher)
3. Hurni Stephan, 1966, Landwirt, Ostermanigen (SVP / bisher)
4. Hurni Stephan, 1966, Landwirt, Ostermanigen (SVP / bisher)
5. Bucher Adrian, 1962, Landwirt, Detligen (SVP / neu)
6. Burri Sven, 1981, Fachberufsoffizier, Radelfingen (SVP / neu)
7. Messerli Andreas, 1963, Disponent, Detligen (parteilos / neu)
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Liste Nr. 3
BDP Radelfingen
1. Kuhn Urs, 1959, Betriebsökonom HWV, Detligen (BDP / bisher)
2. Kuhn Urs, 1959, Betriebsökonom HWV, Detligen (BDP bisher)
3. Waldvogel Andreas, 1950, Tierarzt, Detligen (BDP / bisher)
4. Waldvogel Andreas, 1950, Tierarzt, Detligen (BDP / bisher)
5. Zimmermann Sonja, 1973, Geschäftsfrau, Detligen (BDP / neu)
6. Zimmermann Sonja, 1973, Geschäftsfrau, Detligen (BDP / neu)
7. Neuenschwander Eric, 1962, Kaufmann, Detligen (BDP / neu)
Da für die Majorzwahl (Gemeindepräsidium, Rechnungsprüfungskommission) die Gesamtzahl der
Vorgeschlagenen die Zahl der zu besetzenden Sitze und Stellen nicht übersteigt, hat der Gemeinderat am 17.10.2016, gestützt auf Art. 24 des Organisationsreglements, Anhang II über die Urnenwahlen, die Vorgeschlagenen für die Amtsdauer vom 1.1.2017 bis 31.12.2020 ohne Wahlverhandlung als in stiller Wahl für gewählt erklärt.
Es findet somit nur ein öffentlicher Wahlgang (Proporzwahlen) für die 7 Mitglieder des Gemeinderates am 27.11.2016 statt. Die Publikation erfolgt in den Amtsanzeigern Nr. 44/45 vom 4.11. und
11.11.2016.
Betreffend der stillen Wiederwahl von Gemeindepräsident Urs Kuhn und der nun folgenden
Proporzwahl von 7 Mitgliedern in den Gemeinderat ist folgendes zu beachten:
Auszug (verständlich ausgedeutscht) aus dem OgR der Einwohnergemeinde Radelfingen, Art. 20.
Wird Gemeindepräsident Urs Kuhn nicht gleichzeitig in den Gemeinderat gewählt, so fällt von den
in den Gemeinderat Gewählten jener aus der Wahl, welcher derselben Liste angehört wie der
Gemeindepräsident und dort am wenigsten Stimmen erhalten hat.
Ist aber auf dieser Liste kein weiterer Kandidat bzw. keine weitere Kandidatin gewählt, so fällt von
der Liste, welcher am meisten Mandate zugeteilt wurden, der- oder diejenige mit den wenigsten
Stimmen aus der Wahl.
Am Wahlsonntag findet im Gemeindesaal in Detligen
ab 18.00 Uhr ein Apéro statt, für welches nebst Gemeinderatskandidatinnen und Gemeinderatskandidaten, Parteimitglieder, Wahlausschüsse und Angestellte (mit Partnerinnen und Partnern), auch die
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Radelfingen herzlich eingeladen sind.
Gemeinderat Legislatur 2013 - 2016
Der Gemeindeverwalter
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Information AHV-Zweigstelle
AHV/IV: Bei Scheidung Einkommensteilung verlangen!
Grundsätzliches
Bei der Berechnung der AHV/IV-Renten für verheiratete, verwitwete und geschiedene Personen
werden die Einkommen, die von der Ehefrau und vom Ehemann während der Kalenderjahre der
gemeinsamen Ehe erzielt wurden, zusammengezählt und je hälftig auf die beiden Ehepartner aufgeteilt. Für die Einkommensteilung (Splitting) fallen nur die Kalenderjahre in Betracht, während
welchen beide Ehegatten in der schweizerischen AHV/IV versichert gewesen sind. Einkommen,
welche die Ehegatten im Jahr der Eheschliessung und im Jahr der Auflösung der Ehe erzielt haben, werden nicht geteilt. Ein Splitting wird somit erst durchgeführt, wenn die Ehe mindestens ein
ganzes Kalenderjahr gedauert hat.
Die Regeln über das Splitting bei Auflösung einer Ehe durch Tod oder Scheidung sind vollumfänglich auf eingetragene Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare anwendbar.
Wann wird die Einkommensteilung durchgeführt?
Eine Einkommensteilung erfolgt bei Ehepaaren, wenn:
 Die Ehe durch Scheidung oder Ungültigerklärung aufgelöst wird, auf Antrag der ExEhepartner,
 beide Ehegatten Anspruch auf eine Alters- oder Invalidenrente haben, von Amtes wegen,
 ein Ehegatte stirbt und der andere einen Anspruch auf eine Alters- oder Invalidenrente hat,
ebenfalls von Amtes wegen,
eine Einkommensteilung erfolgt bei eingetragenen Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare,
wenn:
 Eine eingetragene Partnerschaft durch Gerichtsbeschluss aufgelöst wird, auf Antrag der ExPartner,
 beide Partner Anspruch auf eine Alters- oder eine Invalidenrente haben, von Amtes wegen,
 ein Partner stirbt und der andere einen Anspruch auf eine Alters- oder Invalidenrente hat,
ebenfalls von Amtes wegen.
Einkommensteilung bei Scheidung
Bei Scheidung können die Ex-Ehegatten die Einkommensteilung bei einer Ausgleichskasse verlangen, bei der einer von ihnen Beiträge bezahlt hat. Mit dem InfoRegister auf der Internetseite
www.ahv-iv.info (Rubrik Dienstleistungen) können sich die Versicherten diejenigen AHV-Kassen
anzeigen lassen, bei denen für sie ein IK geführt wird. Der Antrag auf Splitting ist mit amtlichem
Formular von beiden ehemaligen Ehegatten gemeinsam oder durch jeden für sich einzureichen.
Die Antragsformulare können bei jeder Ausgleichskasse in der Schweiz bezogen werden. Im Internet sind sie unter www.ahv-iv.info, Rubriken „Formulare“ „Allgemeine Verwaltungsformulare“ zu
finden. Dem Antrag ist ein amtlicher Ausweis (Familienbüchlein usw.) sowie das Scheidungsurteil
mit Rechtskraftbescheinigung des Gerichts beizulegen.
Die dargelegten Grundsätze über die Formalitäten des Splittings bei Scheidung gelten sinngemäss
für Personen, deren registrierte Partnerschaft durch Gerichtsbeschluss aufgelöst wurde. Als Beweisakt dient das Auflösungsurteil.
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Empfehlung
Unterlassen beide geschiedenen Ehegatten die Einleitung des Verfahrens, so muss die Ausgleichskasse die Einkommensteilung spätestens im Zeitpunkt der Rentenberechnung von Amtes
wegen vornehmen. Bei Personen, die mehrfach verheiratet waren oder bei denen zwischen
Scheidung und Beginn des Rentenanspruchs eine lange Zeitspanne liegt, ergeben sich oft Probleme, die für die Rentenberechnung unabdingbaren genauen Daten beizubringen. Wir empfehlen
deshalb geschiedenen Ehegatten, das Gesuch möglichst unmittelbar nach der Scheidung gemeinsam einzureichen. Nur so können wir das Verfahren rasch und zuverlässig durchführen und später
Verzögerungen bei der Rentenfestsetzung und –auszahlung vermeiden.
Weitere Informationen
www.akbern.ch oder bei den AHV-Zweigstellen, die kostenlos Formulare und Merkblätter abgeben.
AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS BERN
Auszug aus Ihrem AHV-Konto (IK) und AHV-Versicherungsausweis/-nachweis
Individuelles Konto
Auf dem individuellen Konto (IK) werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenenoder Invalidenrente dienen. Fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu einer
Kürzung der Versicherungsleistungen. Einkommen des laufenden Jahres sind erst auf dem Kontoauszug des folgenden Jahres vermerkt.
Jede AHV-Ausgleichskasse führt ein IK auf den Namen der versicherten Person, für die bei dieser
AHV-Ausgleichskasse jemals Einkommen abgerechnet wurde. Die Nummern der Ausgleichskassen, die für eine versicherte Person ein AHV-Beitragskonto (individuelles Konto, IK) führen, sind
unter www.ahv-iv.info oder bei den AHV-Ausgleichskassen in Erfahrung zu bringen.
Eine versicherte Person kann jederzeit schriftlich oder via www.akbern.ch oder www.ahv-iv.info
unter Angabe der Versichertennummer und der Postadresse einen Auszug aus ihrem IK verlangen. Die Kontoauszüge sind kostenlos.
Der Kontoauszug wird nur abgegeben an:
 Die versicherte Person, ihren gesetzlichen Vertreter oder einem von ihr bevollmächtigten
Anwalt. Sollte eine andere bevollmächtigte Drittperson einen Kontoauszug verlangen, wird
dieser aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nur an die versicherte Person zugestellt.
AHV-Versicherungsausweis
Der neue Ausweis wird in der Regel nur einmal ausgestellt für Versicherte, die Beiträge bezahlen
oder Leistungen beziehen, ohne Beiträge zahlen zu müssen. Er hat die Grösse einer Kreditkarte
und enthält den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum sowie die AHV-Nummer der versicherten Person. Personen, die noch den alten Ausweis (graue Karte) besitzen, müssen diesen
aufbewahren.
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Wann muss ein neuer Versicherungsausweis ausgestellt werden:
 Die Personalien haben geändert (z.B. durch Heirat oder Scheidung) oder sind falsch
 Der Ausweis wurde gestohlen oder verloren
 Der Ausweis ist nicht mehr lesbar.
Die Kassenstempel, wie sie auf der bisherigen AHV-Karte zu finden waren und die Rückschlüsse
auf frühere Arbeitsverhältnisse zuliessen, gibt es nicht mehr. Eine Liste mit Adressen der zuständigen AHV-Ausgleichskassen, welche unter Ihrem Namen ein IK führen, finden Sie unter
https://inforegister.zas.admin.ch.
Versicherungs-Nachweis
Der Versicherungsnachweis bestätigt dem Arbeitnehmer, dass er von seinem Arbeitgeber bei der
zuständigen Ausgleichskasse angemeldet wurde. So hat der Arbeitnehmer die Gewissheit,
dass die ausstellende Kasse sein individuelles AHV-Konto führt. Der Versicherungsnachweis wird
immer dann ausgestellt, wenn der Versicherte von seinem Arbeitgeber bei einer Ausgleichskasse
angemeldet wird. Im Laufe des Berufslebens kann es also sein, dass der Versicherte mehrere
Versicherungsnachweise von unterschiedlichen Ausgleichskassen erhält.
Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und Rentner erhalten keinen Versicherungsnachweis.
Was ist zu tun……?
Wenn Sie eine Beitragslücke auf Ihrem IK-Auszug feststellen: Setzen Sie sich mit der Ausgleichskasse, die für den Beitragsbezug zuständig war in Verbindung. Lohnausweise oder Lohnabrechnungen sollten nach Möglichkeit vorgewiesen werden können.
Auskünfte und Beratung
www.akbern.ch oder bei den AHV-Zweigstellen
AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS BERN
Silberclub-Daten 2016 / 2017
Es ist wieder Silberclub-Zeit, der erste Nachmittag gehört schon
der vergangenheit an. weitere werden folgen! kommen Sie doch
auch einmal, Sie sind herzlich eingeladen!
Wir treffen uns um 14.00 Uhr am
Donnerstag, 24. November 2016 „Sternen“ Detligen
Auf dem Programm steht:
Das „Echo vom Wohlensee“ ist bei uns auf Besuch
und erfreut uns mit volkstümlichen Weisen.
Die weiteren Daten im neuen Jahr
- Donnerstag, 12. Januar 2017
- Donnerstag, 09. Februar 2017
- Donnerstag, 16. März 2017
- Donnerstag, 06. April 2017
- Mittwoch, 17. Mai 2017 (Ausflug)
Vorstand“Silberclub und Pfarramt Radelfingen
Fredy Schmutz, Pfarrer, Radelfingen
Vreni Hofer, Landerswil, Ruth Jegge, Jucher
Nelly Stoos, Jucher, Erika Zesiger, Radelfingen
Hans Strebel, Radelfingen, Daniel Mauerhofer, Detligen
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Mitteilungen / Informationen
Happy Birthday / Herzliche Glückwünsche!
Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung gratulieren:
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Kocher-Weibel Rosa, Radelfingen
Löffel-Krähenbühl Heidi, Radelfingen
Schori Madeleine, Radelfingen
Heimberg-Krieg Martha, Radelfingen
90 Jahre
91 Jahre
91 Jahre
93 Jahre
Jubilarinnen und Jubilare, welche die Gratulation im Radelfinger künftig nicht mehr haben möchten, können dies
der Gemeindeverwaltung melden.
Nächste Vereins- und Behördenanlässe Radelfingen / Detligen / Frieswil
Auszug aus dem Veranstaltungskalender der Kulturkommission
18./20.11.2016
20.11.2018
27.11.2016
29.11.2016
04.12.2016
04.12.2016
05.12.2016
11.12.2016
15.12.2016
16.12.2016
17.12.2016
Musikgesellschaft Detligen, Lotto im „Sternen“, Detligen
Kirchgemeinde, Feier zum Ewigkeitssonntag im Gemeindesaal, Detligen
Abstimmungssonntag, Gemeinderatswahlen
Kirchgemeinde, Frauen-Adventsfeier im Gemeindesaal, Detligen
Kirchgemeinde, Kirchgemeindeversammlung im Gemeindesaal, Detligen
Musikgesellschaft Detligen, Adventskonzert im Gemeindesaal, Detligen
Gemeindeversammlung im Gemeindesaal, Detligen
Kulturkommission Radelfingen, Feuerschale beim Gemeindehaus, Detligen
Kirchgemeinde und LFV Radelfingen, Altersweihnachten in Kirche R’fingen
Schule Radelfingen, Schulweihnachten im Gemeindehaus, Detligen
Männerchor Radelfingen, Redlet im „Sternen“, Detligen
Advents-Gespräche am Feuer
Radelfinger - Nr. 65 / November 2016
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Am Sonntag, den 11. Dezember 2016 um 19.00 Uhr treffen wir uns mit den Einwohnern unserer Gemeinde und weiteren Interessierten auf dem Vorplatz des Gemeindehauses. Dort erwärmen wir uns bei einer Feuerschale und mit einer Tasse
Glühwein oder Punsch.
Es freut sich die Kulturkommission Radelfingen
Landfrauenverein Radelfingen
Einladung zur Seniorenweihnacht
Am Donnerstag, 15. Dezember 2016 um 14.00 Uhr in der Kirche Radelfingen.
Anschliessend gemütliches Zusammensein in der Pfrundscheune!
Alle Frauen und Männer ab dem
60. Altersjahr sind ganz herzlich
eingeladen.
Mitwirkend sind die Schüler der 3.
und 4. Klasse mit ihrem Lehrer
Herr Rufer, von der Primarschule
Radelfingen.
Pfarrer Schmutz, die Landfrauen,
sowie die Schüler und Lehrer
Freuen sich auf euch!
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Verschiedene Beiträge
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Anhang I
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Anhang II
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Anhang III
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Impressum „ Radelfinger „
Herausgeber:
Gemeindeverwaltung Radelfingen
Adresse:
Redaktion „Radelfinger“
Gemeindeverwaltung Radelfingen
Bühlstrasse 2
3036 Detligen
Redaktion:
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Tel: 031 825 61 06
e-mail:
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