LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13493 18.11.2016 Kleine Anfrage 5356 des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS Entschädigung von Opfern der Schwulenverfolgung im öffentlichen Dienst in NRW „Nichts, dem die Gerechtigkeit mangelt, kann moralisch richtig sein“. Cicero Derzeit wird auf Bundesebene der Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) debattiert. Der Gesetzentwurf sieht eine Entschädigung ausschließlich für Verurteilungen nach §§ 175, 175a StGB vor und wird damit den vielfältigen Formen der Verfolgung schwuler Männer in der Bundesrepublik nur ansatzweise gerecht, wie zwei beispielhafte Fälle zeigen: In Köln wurde in den 1950er Jahren einem Taxifahrer die Verlängerung seiner Personenbeförderungserlaubnis mit der Begründung versagt, sein Name tauche in der örtlichen Homosexuellenkartei („Rosa Liste“) auf. Er sei daher „charakterlich nicht geeignet“ Personen zu befördern. In Solingen wurde 1955 ein städtischer Beamter nach einer Verurteilung wegen §175 StGB entlassen. Er war anschließend arbeitslos und musste später Hilfsarbeiterarbeiten annehmen. Eine Entschädigung für die mit der Zerstörung der beruflichen Existenz verbundenen materiellen Einbußen, die bei den Betroffenen durch entsprechend niedrigere Renten andauert, ist im Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums überhaupt nicht vorgesehen. Die Landesregierung in NRW wiederum hat bislang überhaupt keine Schritte unternommen, um festzustellen, wie viele Männer in Nordrhein-Westfalen im Zuge der Schwulenverfolgung in NRW aus dem öffentlichen Dienst entlassen wurden. Auf die entsprechende Kleine Anfrage 4995 des Unterzeichnenden antworte die Landesregierung lapidar „Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor“. Datum des Originals: 17.11.2016/Ausgegeben: 18.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13493 Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Hält die Landesregierung die erfolgte Entlassung von Angestellten und Beamten aus dem öffentlichen Dienst in NRW aufgrund von Verurteilungen oder Ermittlungen nach den §§ 175 und 175a StGB aus heutiger Sicht für gerechtfertigt? Begründen Sie Ihre Meinung. 2. Hält die Landesregierung es für erstrebenswert, die von Entlassungen Betroffenen für die erlittenen materiellen Einbußen zu entschädigen? Begründen Sie Ihre Meinung. 3. Plant die Landesregierung die Einrichtung eines Härtefonds zur Unterstützung derjenigen, die durch Entlassungen und anschließende Arbeitslosigkeit heute Renten unterhalb des Grundsicherungsniveaus beziehen und damit allmonatlich mit den Folgen ihrer Verfolgung konfrontiert sind? Geben Sie ggf. Details an. 4. Plant die Landesregierung finanzielle Mittel (z. B. in Form einer Zustiftung an die ARCUS-Stiftung) bereitzustellen, um damit zu einer „Kollektiventschädigung“ für die Schwulenverfolgung durch Behörden in NRW beizutragen? Geben Sie ggf. Details an. 5. Welche konkreten Schritte plant die Landesregierung, um die Schwulenverfolgung im Bereich des öffentlichen Dienstes in NRW und durch kommunale und Landesbehörden aufzuarbeiten? Daniel Schwerd 2
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