Zulassungsbeschränkung zum WS 16/17

Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus) zum WS 2017/18
Bachelor-Studienrichtungen
Für das Wintersemester (WS) 2017/18 muss wiederum mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus, kurz: NC) in den folgenden Bachelor-Studienrichtungen gerechnet werden:
– Erziehungswissenschaft,
– Förderpädagogik,
– Internationale Beziehungen
– Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie sowie
– Primare und Elementare Bildung.
Die Zulassungszahl (Platzkapazität) für die o. g. Studienrichtungen wird bis Anfang Juni 2017 durch die Universität Erfurt ermittelt und in der Zulassungszahlenordnung der Universität Erfurt für das WS 2017/18 festgelegt (Veröffentlichung der Zulassungszahlenordnung spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist unter:
https://www.uni-erfurt.de/uni/hochschulrecht/satzungsrecht/studium/zulassungszahlenordnung/).
Die Studienplatzvergabe erfolgt gemäß Thüringer Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen an den
staatlichen Hochschulen (Thüringer Vergabeverordnung) vom 18. Juni 2009 in einem örtlichen Zulassungsverfahren (Vergabeverfahren). Die Universität Erfurt nimmt mit allen zulassungsbeschränkten Studienrichtungen
am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teil (Näheres unter:
https://www.uni-erfurt.de/studium/studierendenangelegenheiten/bewerbung/bachelor/nc-faecher/).
Ist die Bewerberzahl größer als die festgesetzte Zulassungszahl, werden die Studienplätze, die nach Abzug
der im Rahmen gesetzlich vorgesehener Vorwegquoten zu berücksichtigenden Plätze noch verfügbar sind,
auf der Grundlage der im Folgenden genannten Zulassungskriterien und Quoten vergeben:
– Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB):
20% der Plätze,
– ergänzendes Hochschulauswahlverfahren (einziges Kriterium: Durchschnittsnote der HZB):
60% der Plätze,
– Wartezeit (Anzahl der Wartesemester = Dauer der Zeit – in vollen Halbjahren – seit dem Erwerb der HZB
bis zum Beginn des Semesters, für das die Zulassung beantragt wird, vermindert um die in einem ande20% der Plätze.
ren Studium verbrachten Zeiten):
Über die jeweilige Anzahl der verfügbaren Studienplätze, d. h. die Zulassungszahl (Platzkapazität), im Vergabeverfahren für das WS 2014/15, WS 2015/16 und das WS 2016/17 wie auch die jeweiligen Bewerberzahlen
können Sie sich anhand der nachfolgenden Übersicht informieren:
Zulassungszahl (Platzkapazität) [Bewerberzahl]
Bachelor-Studienrichtung
Hauptstudienrichtung:
WS 14/15 WS 15/16 WS 16/17
Nebenstudienrichtung:
WS 14/15 WS 15/16 WS 16/17
Erziehungswissenschaft
150 [497]
140 [463]
150 [384]
Förderpädagogik
50 [587]
50 [493]
57 [464]
195 [1093] 124 [1064]
96 [922]
95 [93]
24 [104]
18 [82]
50 [432]
66 [447]
81 [386]
Internationale Beziehungen
Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie
Primare und Elementare Bildung
72 [535]
83 [489]
94 [391]
225 [852]
226 [729]
235 [794]
66 [336]
–
–
43 [319]
–
–
59 [271]
–
–
Bitte beachten Sie Folgendes:
– Der so genannte Zulassungsgrenzwert hinsichtlich der Durchschnittsnote der HZB (umgangssprachlich
als NC bezeichnet) wie auch der Zulassungsgrenzwert hinsichtlich der Wartezeit wird nicht von der Universität festgelegt, sondern ist – in Abhängigkeit von der Zulassungszahl, der Bewerbersituation (Anzahl
der Bewerber, deren Durchschnittsnoten und Wartezeiten) und den gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsquoten – Resultat des Studienplatzvergabeverfahrens.
Aus diesem Grunde ist eine Vorhersage der Zulassungsgrenzwerte für künftige Zulassungsverfahren
nicht möglich!
– Zulassungsgrenzwerte aus zurückliegenden Vergabeverfahren werden von der Universität Erfurt nicht
veröffentlicht.
Redaktion: Dezernat 1: Studium und Lehre/Allgemeine Studienberatung
Stand: 09.11.2016