Bieterfragen zum Vergabeverfahren Rahmenvertrag Kommunikation für die Jahre 2017 bis 2020 Folgende Fragen wurden von Bietern gestellt: 1. Können Sie uns eine Auskunft erteilen, welches Budget für die ausgeschriebenen Leis tungen voraussichtlich zur Verfügung stehen werden? Auf welchen Zeitraum wird sich das Budget beziehen? Antwort der Vergabestelle: Bei den in der Auftragsbekanntmachung angegebenen 2,1 Mio Euro (netto) handelt sich um eine bloße Schätzung des Gesamtauftragswerts bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren. Diese Schätzung ist unverbindlich. Es han delt sich also um kein Budget, das vergeben wird. Die Schätzung des Auftragswerts basiert auf der Grundlage der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Angabe des Auftragswerts ist allein für die Festlegung des Vergabeverfahrens – eine europaweite Ausschreibung – erforderlich. Es handelt sich bei der Bezifferung weder um eine verbindliche Absichtserklärung des StMAS oder gar um eine Verpflichtung des StMAS, diese Mittel auszugeben, noch wird die Summe Eingang in den angestrebten Rahmenvertrag finden. 2. Welche Kosten werden mit diesem Budget abgedeckt/welche ausgeschlossen? (Agenturkosten, Fremdkosten, o.Ä)? Antwort der Vergabestelle: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, handelt es sich bei den 2,1 Mio. € nicht um ein zu beauftragendes Budget, sondern lediglich um die unverbindliche Schätzung des voraussichtlichen Gesamtauftragswerts. In diese Schätzung sind sämtliche anfallenden Kosten, also Agenturkosten gleichermaßen wie Fremdkosten für Produkti on/Programmierung oder Mediaschaltungskosten, eingegangen. 3. Laut Ausschreibungsunterlagen ist folgendes gefordert bzw. einzureichen: „Mindestens drei ausgewählte Referenzen über in den letzten fünf Jahren ausgeführte Aufträge vergleichbaren Inhalts und Umfangs (Kampagnen) unter kurzer Beschreibung des Umfangs und der erbrachten Leistungen im Rahmen der jeweiligen Referenz.“ Könnten Sie bitte etwas spezifischer erläutern, was genau Sie unter „vergleichbaren Inhalts uns Umfangs (Kampagnen)“ meinen? Muss es sich beispielsweise um Kampagnen öffentlicher Auftraggeber bzgl. (gesell schafts-)politischer Themen handeln oder akzeptieren Sie als „vergleichbare Kampag ne“ auch Projekte/Kunden aus der Privatwirtschaft bei denen vergleichbare Leistungen erbracht wurden? Antwort der Vergabestelle: Wie aus den Ausschreibungsunterlagen hervorgeht, sollen über den angestrebten Rahmenvertrag insbesondere die Planung, Gestaltung und Durchführung von öffent lichkeitswirksamen Kampagnen des StMAS beauftragt werden (vgl. Satz 1 der Leis tungsbeschreibung). Ziffer 1, Buchstabe a) der Leistungsbeschreibung konkretisiert dies weiter, insofern dort für die zu vergebenden Leistungen an erster Stelle „integrierte -2 Kampagnen verschiedensten Umfangs“ genannt werden. Der Begriff der „integrierten Kampagne“ ist nicht scharf oder abschließend definiert. Typischerweise umfasst eine integrierte Kampagne ein mehr oder weniger großes Bündel von im Einzelfall aufei nander abgestimmten und sich ergänzenden, öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen (z.B. Internet, Print, Event, Mediaschaltungen etc.), durch die in Summe das Kampag nenziel möglichst erfolgreich und nachhaltig erreichet werden soll. Die Projektbe schreibung „Kampagne „Familienland Bayern“ in den Jahren 2017/2018“ (Anlage 5 der Ausschreibungsunterlagen) skizziert eine typische kommunikative Bedarfslage für eine integrierte Kampagne. Das im Einzelfall zur Verfügung stehende Budget kann dabei sehr unterschiedlich hoch ausfallen. Unter „Aufträgen vergleichbaren Inhalts und Umfangs (Kampagnen)“ sind „integrierte Kampagnen“ wie eben beschrieben zu verstehen. Es ist nicht erforderlich, dass es sich dabei um Kampagnen öffentlicher Auftraggeber handelt. Hingegen sind Referenzen über Kampagnen zu gesellschaftspolitischen Themen von Vorteil. 4. In der Leistungsbeschreibung und im Entwurf des Rahmenvertrags (unter §2) wird be schrieben, dass die bestehenden Internetauftritte über das Content Management Sys tem „Imperia“ zu pflegen sind. Gehen wir recht in der Annahme, dass die Entwicklung neuer, zusätzlicher Internetauftritte (z.b. im Rahmen von Kampagnen) auch auf Basis anderer Content Management Systeme erfolgen kann (z.B. Wordpress oder Typo3)? Antwort der Vergabestelle: Unabhängig davon, wie Internetauftritte des StMAS auf Seiten des Auftragnehmers entwickelt werden, ist festzuhalten, dass diese Webauftritte dem StMAS so zu überge ben sind, dass sie problemlos im System Imperia implementiert werden können. Das StMAS nutzt für die Pflege seiner Internetauftritte ausschließlich das Content Ma nagement System (CMS) Imperia. Auch künftige, neue Internetauftritte werden allein über dieses System installiert und gepflegt werden. 5. In der Leistungsbeschreibung und im Entwurf des Rahmenvertrags (unter § 2) wird beschrieben, dass die bestehenden Internetauftritte über das Content Management System „Imperia“ zu pflegen sind. Gehen wir recht in der Annahme, dass für die Prü fung der grundsätzlichen Eignung und Bewertung der Teilnahmeanträge Referenzen ausreichend sind, die generelle Entwicklungs- und Programmierfähigkeiten mit unter schiedlichen Content Management Systemen (z.B. Wordpress oder Typo3) belegen, es jedoch nicht erforderlich ist, Referenzen für die Umsetzung mit "Imperia" vorzule gen? Führt es zum Ausschluß, wenn keine Vorkenntnisse mit "Imperia" vorzuweisen sind? Antwort der Vergabestelle: Es ist nicht erforderlich, Referenzen über eine Umsetzung von Webauftritten mit dem CMS Imperia vorzulegen. Es führt nicht zum Ausschluss, wenn keine Vorkenntnisse zum CMS Imperia vorgewiesen werden.
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