Bieterfragen und Antworten

Bieterfragen
zum Vergabeverfahren Rahmenvertrag Kommunikation für die Jahre 2017 bis 2020
Folgende Fragen wurden von Bietern gestellt:
1.
Können Sie uns eine Auskunft erteilen, welches Budget für die ausgeschriebenen Leis­
tungen voraussichtlich zur Verfügung stehen werden? Auf welchen Zeitraum wird sich
das Budget beziehen?
Antwort der Vergabestelle:
Bei den in der Auftragsbekanntmachung angegebenen 2,1 Mio Euro (netto) handelt
sich um eine bloße Schätzung des Gesamtauftragswerts bezogen auf die maximal­
mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren. Diese Schätzung ist unverbindlich. Es han­
delt sich also um kein Budget, das vergeben wird.
Die Schätzung des Auftragswerts basiert auf der Grundlage der voraussichtlich zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Angabe des Auftragswerts ist allein für die
Festlegung des Vergabeverfahrens – eine europaweite Ausschreibung – erforderlich.
Es handelt sich bei der Bezifferung weder um eine verbindliche Absichtserklärung des
StMAS oder gar um eine Verpflichtung des StMAS, diese Mittel auszugeben, noch wird
die Summe Eingang in den angestrebten Rahmenvertrag finden.
2.
Welche Kosten werden mit diesem Budget abgedeckt/welche ausgeschlossen? (Agenturkosten, Fremdkosten, o.Ä)?
Antwort der Vergabestelle:
Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, handelt es sich bei den 2,1 Mio. € nicht um
ein zu beauftragendes Budget, sondern lediglich um die unverbindliche Schätzung des
voraussichtlichen Gesamtauftragswerts. In diese Schätzung sind sämtliche anfallenden
Kosten, also Agenturkosten gleichermaßen wie Fremdkosten für Produkti­
on/Programmierung oder Mediaschaltungskosten, eingegangen.
3.
Laut Ausschreibungsunterlagen ist folgendes gefordert bzw. einzureichen:
„Mindestens drei ausgewählte Referenzen über in den letzten fünf Jahren ausgeführte
Aufträge vergleichbaren Inhalts und Umfangs (Kampagnen) unter kurzer Beschreibung
des Umfangs und der erbrachten Leistungen im Rahmen der jeweiligen Referenz.“
Könnten Sie bitte etwas spezifischer erläutern, was genau Sie unter „vergleichbaren
Inhalts uns Umfangs (Kampagnen)“ meinen?
Muss es sich beispielsweise um Kampagnen öffentlicher Auftraggeber bzgl. (gesell­
schafts-)politischer Themen handeln oder akzeptieren Sie als „vergleichbare Kampag­
ne“ auch Projekte/Kunden aus der Privatwirtschaft bei denen vergleichbare Leistungen
erbracht wurden?
Antwort der Vergabestelle:
Wie aus den Ausschreibungsunterlagen hervorgeht, sollen über den angestrebten
Rahmenvertrag insbesondere die Planung, Gestaltung und Durchführung von öffent­
lichkeitswirksamen Kampagnen des StMAS beauftragt werden (vgl. Satz 1 der Leis­
tungsbeschreibung). Ziffer 1, Buchstabe a) der Leistungsbeschreibung konkretisiert
dies weiter, insofern dort für die zu vergebenden Leistungen an erster Stelle „integrierte
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Kampagnen verschiedensten Umfangs“ genannt werden. Der Begriff der „integrierten
Kampagne“ ist nicht scharf oder abschließend definiert. Typischerweise umfasst eine
integrierte Kampagne ein mehr oder weniger großes Bündel von im Einzelfall aufei­
nander abgestimmten und sich ergänzenden, öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen
(z.B. Internet, Print, Event, Mediaschaltungen etc.), durch die in Summe das Kampag­
nenziel möglichst erfolgreich und nachhaltig erreichet werden soll. Die Projektbe­
schreibung „Kampagne „Familienland Bayern“ in den Jahren 2017/2018“ (Anlage 5 der
Ausschreibungsunterlagen) skizziert eine typische kommunikative Bedarfslage für eine
integrierte Kampagne. Das im Einzelfall zur Verfügung stehende Budget kann dabei
sehr unterschiedlich hoch ausfallen.
Unter „Aufträgen vergleichbaren Inhalts und Umfangs (Kampagnen)“ sind „integrierte
Kampagnen“ wie eben beschrieben zu verstehen. Es ist nicht erforderlich, dass es sich
dabei um Kampagnen öffentlicher Auftraggeber handelt. Hingegen sind Referenzen
über Kampagnen zu gesellschaftspolitischen Themen von Vorteil.
4.
In der Leistungsbeschreibung und im Entwurf des Rahmenvertrags (unter §2) wird be­
schrieben, dass die bestehenden Internetauftritte über das Content Management Sys­
tem „Imperia“ zu pflegen sind. Gehen wir recht in der Annahme, dass die Entwicklung
neuer, zusätzlicher Internetauftritte (z.b. im Rahmen von Kampagnen) auch auf Basis
anderer Content Management Systeme erfolgen kann (z.B. Wordpress oder Typo3)?
Antwort der Vergabestelle:
Unabhängig davon, wie Internetauftritte des StMAS auf Seiten des Auftragnehmers
entwickelt werden, ist festzuhalten, dass diese Webauftritte dem StMAS so zu überge­
ben sind, dass sie problemlos im System Imperia implementiert werden können. Das
StMAS nutzt für die Pflege seiner Internetauftritte ausschließlich das Content Ma­
nagement System (CMS) Imperia. Auch künftige, neue Internetauftritte werden allein
über dieses System installiert und gepflegt werden.
5.
In der Leistungsbeschreibung und im Entwurf des Rahmenvertrags (unter § 2) wird
beschrieben, dass die bestehenden Internetauftritte über das Content Management
System „Imperia“ zu pflegen sind. Gehen wir recht in der Annahme, dass für die Prü­
fung der grundsätzlichen Eignung und Bewertung der Teilnahmeanträge Referenzen
ausreichend sind, die generelle Entwicklungs- und Programmierfähigkeiten mit unter­
schiedlichen Content Management Systemen (z.B. Wordpress oder Typo3) belegen,
es jedoch nicht erforderlich ist, Referenzen für die Umsetzung mit "Imperia" vorzule­
gen? Führt es zum Ausschluß, wenn keine Vorkenntnisse mit "Imperia" vorzuweisen
sind?
Antwort der Vergabestelle:
Es ist nicht erforderlich, Referenzen über eine Umsetzung von Webauftritten mit dem
CMS Imperia vorzulegen. Es führt nicht zum Ausschluss, wenn keine Vorkenntnisse
zum CMS Imperia vorgewiesen werden.