Allgemeines Merkblatt zum Weiberfastnachtszug

Merkblatt zum Weiberfastnachtszug am 23.02.2017
Liebe Zugteilnehmer, leev Jecke!
Die Bezirksverwaltungsstelle Beuel als Veranstalterin des Weiberfastnachtszuges in Beuel möchte Ihnen
mit diesem Merkblatt alle wichtigen Informationen zum diesjährigen Weiberfastnachtszug in Beuel mit
der Bitte um Beachtung an die Hand geben:
Veranstalter
Veranstalterin des Weiberfastnachtszuges ist die Bundesstadt Bonn, Bezirksverwaltungsstelle Beuel,
Friedrich-Breuer-Str. 65, 53225 Bonn. Der Ansprechpartner ist Christian Siegberg, Tel. 0228 - 77 49 17,
[email protected] steht für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Zugleiter und eingesetzte Kräfte:
Zugleiter:
Joachim Mertens (Arbeitskreis Weiberfastnacht), Tel. 0170 – 101 7991
Der Zugleiter befindet sich bis zum Start des Zuges im Aufstellungsbereich und während des Zuges an
der Zugspitze. Dort ist er über das Spitzenfahrzeug der Polizei bzw. über die mit Sprechfunk
ausgestatteten Zugbegleiter zu erreichen.
Eingesetzte Kräfte:
 Polizeikräfte der Wache Ramersdorf zur Verkehrsregelung und Sicherung des Zuges
 Zugordner der Bundesstadt Bonn sowie die Verantwortlichen der jeweiligen Zuggruppen
 Mitarbeiter des Bauhofes der Bundesstadt Bonn zur Verkehrsbeschilderung
 Mitarbeiter von bonnrange AöR (ehem. Amt für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft) für die
Straßenreinigung
 Mitarbeiter des Sondereinsatz-Teams (SET) als Zugordner und für Sonderaufgaben
 Kräfte der Sanitätsdienste
 Mitarbeiter des Amtes Stadtgrün zum Einsammeln der Zugschilder
Zugweg:
Siegburger Straße, Königswinterer Straße, Gustav-Kessler-Straße, Obere Wilhelmstraße, SiegfriedLeopold-Straße, Gottfried-Claren-Straße, An St. Josef, Johann-Link-Straße, Hermannstraße, FriedrichBreuer-Straße bis zum Rathaus Beuel
Die Auflösung erfolgt über Friedrich-Breuer-Straße, ab Rathaus Beuel, in Richtung Hans-Böckler-Straße.
Anmeldeunterlagen
Alle erforderlichen Anmeldeunterlagen stehen ab sofort auf den Internetseiten der Bundesstadt Bonn unter
www.bonn.de/@weiberfastnacht
und
auf
den
Internetseiten
der
Wäscherprinzessin
www.waescherprinzessin.de zum Herunterladen bereit. Sie können aber auch telefonisch bei der
Bezirksverwaltungsstelle Beuel unter 0228 / 77 49 18 angefordert werden.
Da die Veranstaltung inkl. aller erforderlichen Absperrmaßnahmen von der Bezirksverwaltungsstelle
Beuel rechtzeitig bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden muss, bitten wir um Abgabe der
Zugunterlagen bis spätestens 01.12.2016. Später eingehende Anmeldungen werden aus
organisatorischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt.
Reine Fußgruppen, die kein Fahrzeug mitführen, füllen bitte lediglich die Anlagen Nr. 1 und 2 aus.
Für Zugteilnehmer mit einem Festwagen mit oder ohne Anhänger bzw. Pferden benötigen neben den
Anlagen Nr. 1 und 2 zusätzlich die Erklärungen Nr. 3 bis 6. Unbedingt erforderlich ist in diesem Fall auch
die Fotokopie des Kfz-Scheins, des TÜV-Gutachtens und einer Bescheinigung der Versicherung.
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Formulare zur Rücksendung an die Bezirksverwaltungsstelle Beuel (zwingend):

Anlage Nr. 1: Anmeldeformular für den Weiberfastnachtszug 2017
Für Zugteilnehmer, die mit einem PKW bzw. Baggagewagen teilnehmen, ist neben der Anmeldung
eine Kopie des Kfz-Scheins einzureichen.

Anlage Nr. 2: Beiblatt für die Zugkommentatoren
Jeder Anmeldung ist ein ausführlicher Text über die Komitee, Vereins- oder Gesellschaftshistorie
sowie Informationen zum Motto beizufügen, damit die einzelnen Gruppen entsprechend begrüßt,
kommentiert und in der Presse dargestellt werden. Ggf. können auch andere Informationen wie z. B.
Ausdrucke aus den eigenen Internetseiten oder Prospektmaterial beigelegt werden. Eigene
Recherchen durch die Bezirksverwaltungsstelle Beuel oder die Zugkommentatoren erfolgen nicht.
Dem o.g. Anmeldeformular (Anlage 1) sind beizufügen:

Anlage Nr. 3: Erklärung über die Teilnahme am Weiberfastnachtszug mit Fahrzeugen und/oder
Anhänger
Diese Erklärung ist nicht erforderlich, wenn Kraftfahrzeuge eingesetzt werden, die
- zulassungsfrei oder zugelassen sind
- und nicht durch Auf-, An- oder Umbauten die zulässigen Abmessungen / Gewichte überschreiten
- und auf denen keine Personen befördert werden.
Ein TÜV-Gutachten ist erforderlich,
- wenn durch Auf-, An- oder Umbauten, die in der Betriebserlaubnis angegebenen Gewichte oder
Abmessungen überschritten werden oder
- wenn mit dem Fahrzeug oder dem Anhänger, der nicht für die Beförderung von Personen
bestimmt ist, Personen befördert werden sollen oder
- wenn nicht zugelassene Zugfahrzeuge und / oder Anhänger eingesetzt werden sollen.
Sollte ein TÜV-Gutachten erforderlich sein, wird gebeten, die Kopie des kompletten TÜVGutachtens unaufgefordert unmittelbar nach dem Prüftermin einzureichen, spätestens jedoch 14
Tage vor Weiberfastnacht.
Die Bezirksverwaltungsstelle Beuel bietet wieder einen TÜV-Sammeltermin zur Abnahme von
Fahrzeugen an. Das Datum steht allerdings noch nicht fest und kann ab Anfang November
telefonisch erfragt werden.
Bei Fragen zur Fahrzeugtechnik wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Mitarbeiter des TÜVRheinland unter Tel. 0228 / 64803 - 0
Ein Kurzzeitkennzeichen ist erforderlich,
- wenn ein nicht zugelassenes Kraftfahrzeug eingesetzt werden soll und/oder
- wenn bei nicht zugelassenen Anhängern das zugelassene Zugfahrzeug bauartbedingt schneller
als 60 km/h (Höchstgeschwindigkeit) fährt.
- Hierzu benötigen Sie eine Elektronische Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen!
Bei Fragen zur Zulassung von Fahrzeugen und Anhängern wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter
der Kfz-Zulassungsbehörde:
Herrn Markus Mahr Tel. 0228 / 77 3332 oder
Herrn Matthias Nöthen, 0228 / 77 2725

Anlage Nr. 4: Erklärung über die Teilnahme mit Pferdegespannen bzw. berittenen Pferden
ist notwendig, sofern Pferde, Gespanne oder Kutschen am Zug teilnehmen.
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
Anlage Nr. 5: Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der
Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für den Weiberfastnachtszug
Zugelassene und somit pflichtversicherte Fahrzeuge, die baulich verändert wurden und / oder
Personen befördern, benötigen eine Zusatzerklärung der Versicherung, dass trotz dieser
Änderungen Deckung besteht.
Formular zur Abgabe beim Zugleiter am Aufstellungstag:

Anlage Nr. 6: Erklärung zur Radsicherung und Benennung des Begleitschutzes
Vom Anfang bis zum Ende des Zuges sind die Wagen technisch und personell so abzusichern, dass
eine Gefährdung der Zuschauer verhindert wird. Die jeweiligen Gruppen haben die Begleitpersonen
(Wagenengel) selbst zu stellen. Die Wagenengel müssen mind. 18 Jahre alt sein und werden
spätestens vor Abmarsch des Zuges mit der Erklärung Nr. 6 dem Zugleiter bekannt gegeben. Ohne
unterschriebene Erklärung kann keine Teilnahme am Zug erfolgen.
Personen, die noch nicht das 18. aber bereits das 16. Lebensjahr erreicht haben, können
ausnahmsweise als Radsicherung eingesetzt werden, wenn die Erziehungsberechtigten auf
beigefügtem Vordruck ihr Einverständnis für die Tätigkeit erklärt haben.
Alle Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von max. 5 Meter müssen mit einer Person an jeder Seite
begleitet werden. Längere Fahrzeuge oder Gespanne (Zugmaschine und Anhänger) benötigen eine
Absicherung beidseitig pro Rad sowie Gespanne zusätzlich für den Bereich der Deichsel.
Aufstellung und zeitlicher Ablauf
Die Zugaufstellung erhalten Sie ca. eine Woche vor Weiberfastnacht auf dem Postwege. Dennoch
können sich vor Ort Änderungen ergeben, die dann vom Zugleiter vor Ort mitgeteilt werden. Den
Anordnungen des Zugleiters, der Zugordner, der Polizei und anderen eingesetzten Kräften ist Folge zu
leisten.
Im Aufstellbereich befinden sich auf dem Gelände des Schauspiels zwei mobile Toilettenkabinen, bitte
vermeiden Sie das Urinieren im Freien.
Ein Müllpressfahrzeug von bonnorange AöR ist ab 9 Uhr im Aufstellbereich im Einsatz, um
Verpackungen und Kartons von den Zugteilnehmern aufzunehmen.
Zeitablauf:

Ab 9.00 Uhr erfolgt die Aufstellung an der Siegburger Straße ab Einmündung Paulusstraße bis in
das Gelände der ehemaligen Jute-Spinnerei (Schauspielhalle Beuel).

Der Zug startet pünktlich um 10.00 Uhr.

Gegen 12.15 Uhr wird der Wäscherprinzessinnenwagen (letzter Wagen) am Rathaus Beuel
erwartet.

Die Auflösung erfolgt über die Friedrich-Breuer-Straße, ab Rathaus Beuel, in Richtung HansBöckler-Straße
Holzschilder mit Zug-Nummer:
Jede Zuggruppe erhält ein Holzschild mit der jeweiligen Zugnummer. Die Schilder werden am
Aufstellungstag zwischen 9.00 und 9.45 Uhr an der Wagenhalle (der Bezirksverwaltungsstelle Beuel)
auf dem Gelände der Schauspielhalle ausgeben und können von einem Verantwortlichen der
Zuggruppen dort abgeholt werden.
Unmittelbar nach dem Zug sammelt ein städtischer Mitarbeiter die Holzschilder im Bereich der
Rathausstr. wieder bis ca. 12.45 Uhr ein. Alternativ können sie bis zum Ende der Karnevalswoche, also
bis Freitag, den 03.03.2017, in der Bezirksverwaltungsstelle Beuel, Zimmer 115, abgegeben werden.
Nicht zurückgegebene Schilder werden mit 30,00 Euro Kostenanteil den jeweiligen Gruppen oder
Vereinen in Rechnung gestellt.
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Sicherheit für Zugteilnehmer und Zuschauer
Zur Durchführung eines unfallfreien, geordneten und schönen Weiberfastnachtszuges wird um
Beachtung der nachfolgenden Punkte gebeten:
 Bei einem Einsatz von Fahrzeugen der Polizei oder der Rettungs- und Sanitätsdienste ist sofort eine
Fahrspur frei zu machen.
 Ein auseinander gerissener Zug bietet kein schönes Bild. Daher vermeiden Sie auf jeden Fall
Abstände von mehr als 30 Metern zu den vor Ihnen laufenden/fahrenden Zugteilnehmergruppen.
Wirken Sie diesbezüglich auch auf die Fahrer Ihrer Fahrzeuge ein.
 Die Fahrzeuge dürfen bei der An- und Abfahrt zu der Veranstaltung eine Höchstgeschwindigkeit von
25 km/h und während des Umzuges von 6 km/h nicht überschreiten.
 Aufgrund der Verletzungsgefahr dürfen als Wurfmaterial keine schweren, scharfkantigen oder aus
Glas geschaffenen Gegenstände, sondern nur ungefährliche, weiche Materialien verwendet werden.
 Papierstreifen, Papierschnipsel, Prospektmaterial, Bierdeckel sowie karnevalsuntypische Artikel, die
geeignet sind, die Straße über das normale Maß hinaus zu verunreinigen, sind nicht gestattet.
 Wurfmaterial ist möglichst weit vom Zug in Richtung Zuschauer zu werfen. Bitte nicht „gezielt feuern“,
um Verletzungen der Besucher zu vermeiden. Ebenso bitte nicht in Richtung Fenster werfen, auch
wenn dies von Zuschauern gewünscht wird.
 Bei stehendem Zug sowie im Aufstellbereich darf kein Material geworfen werden.
 Verpackungsmaterialen gehören nicht auf die Fahrbahn oder die Gehwege, sondern müssen selbst
entsorgt werden.
 Zuschauer, besonders Kinder, sind von den Fahrzeugen fernzuhalten. Nach jedem Halt, d.h. vor
jedem Anfahren der Zugfahrzeuge, hat sich der Verantwortliche der Wagenbesatzung und die
Wagenengel davon zu überzeugen, dass die Fahrbahn unter und um das Fahrzeug von Personen frei
ist. Erst dann ist die Weiterfahrt anzuordnen.
 Für die Verkehrssicherheit und die technisch einwandfreie Beschaffenheit der mitgeführten
Fahrzeuge aller Art ist allein derjenige verantwortlich, der diese in den Verkehr bringt bzw. diese im
Zug mitführt.
 Der Karnevalswagen muss unbedingt über die notwendigen Sicherungen für die auf dem Wagen
befindlichen Personen sowie über stabile Verankerungen der Wagenaufbauten verfügen.
 Die seitlichen Verkleidungen einschließlich Radabdeckungen (Dekoration) der Festwagen müssen bis
20 cm über den Boden reichen.
 Personen, die aufgrund körperlicher oder sonstiger Mängel (plötzliche Erkrankungen, Trunkenheit
o.ä.) Ausfallerscheinungen zeigen, sind von den Verantwortlichen der Zuggruppen sofort dem
Sanitätspersonal zur weiteren Betreuung zu übergeben.
 Ohne Ausnahme gilt: Kein Alkohol für den Fahrzeugführer und die Wagenbegleiter! Andere
Gruppenteilnehmer vermeiden bitte übertriebenen Alkoholgenuss.
 Es dürfen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.
 Die Fahrzeuge sind so zu beladen, dass eine gleichmäßige Auslastung der Achsen gewährleistet ist
und weder das zulässige Gesamtgewicht noch die zulässigen Achslasten gemäß § 34 StVZO
überschritten werden.
 Die im Gutachten genannte maximale Personenzahl ist unbedingt einzuhalten. Bei Fahrzeugen ohne
Gutachten ist für die überschlägige Berechnung der Ladung sicherheitshalber von einem
Durchschnittsgewicht von 80 kg pro Person auszugehen.
 Es dürfen nur Pferde mitgeführt werden, durch die eine Gefährdung der Zugteilnehmer und
Zuschauer ausgeschlossen ist. Der Hufbeschlag ist so zu wählen, dass ein Ausrutschen der Pferde
nicht möglich ist. Dies ist vor Zugbeginn von dem jeweiligen Reiter zu überprüfen. Die Reiter müssen
einen ausreichenden Abstand von den Zuschauern halten.
 Die angeordneten Sperrmaßnahmen werden erst aufgehoben, wenn die Reinigungskräfte von
bonnorange AöR die Straßen gesäubert haben.
Ausschluss vom Zug
Wer den beschriebenen Sicherheitsauflagen, Anordnungen der eingesetzten Kräfte oder den allgemein
üblichen Verhaltensregeln nicht nachkommt, kann an einer Teilnahme am Zug ausgeschlossen werden.
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