Merkblatt zum Weiberfastnachtszug am 23.02.2017 Liebe Zugteilnehmer, leev Jecke! Die Bezirksverwaltungsstelle Beuel als Veranstalterin des Weiberfastnachtszuges in Beuel möchte Ihnen mit diesem Merkblatt alle wichtigen Informationen zum diesjährigen Weiberfastnachtszug in Beuel mit der Bitte um Beachtung an die Hand geben: Veranstalter Veranstalterin des Weiberfastnachtszuges ist die Bundesstadt Bonn, Bezirksverwaltungsstelle Beuel, Friedrich-Breuer-Str. 65, 53225 Bonn. Der Ansprechpartner ist Christian Siegberg, Tel. 0228 - 77 49 17, [email protected] steht für Rückfragen gerne zur Verfügung. Zugleiter und eingesetzte Kräfte: Zugleiter: Joachim Mertens (Arbeitskreis Weiberfastnacht), Tel. 0170 – 101 7991 Der Zugleiter befindet sich bis zum Start des Zuges im Aufstellungsbereich und während des Zuges an der Zugspitze. Dort ist er über das Spitzenfahrzeug der Polizei bzw. über die mit Sprechfunk ausgestatteten Zugbegleiter zu erreichen. Eingesetzte Kräfte: Polizeikräfte der Wache Ramersdorf zur Verkehrsregelung und Sicherung des Zuges Zugordner der Bundesstadt Bonn sowie die Verantwortlichen der jeweiligen Zuggruppen Mitarbeiter des Bauhofes der Bundesstadt Bonn zur Verkehrsbeschilderung Mitarbeiter von bonnrange AöR (ehem. Amt für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft) für die Straßenreinigung Mitarbeiter des Sondereinsatz-Teams (SET) als Zugordner und für Sonderaufgaben Kräfte der Sanitätsdienste Mitarbeiter des Amtes Stadtgrün zum Einsammeln der Zugschilder Zugweg: Siegburger Straße, Königswinterer Straße, Gustav-Kessler-Straße, Obere Wilhelmstraße, SiegfriedLeopold-Straße, Gottfried-Claren-Straße, An St. Josef, Johann-Link-Straße, Hermannstraße, FriedrichBreuer-Straße bis zum Rathaus Beuel Die Auflösung erfolgt über Friedrich-Breuer-Straße, ab Rathaus Beuel, in Richtung Hans-Böckler-Straße. Anmeldeunterlagen Alle erforderlichen Anmeldeunterlagen stehen ab sofort auf den Internetseiten der Bundesstadt Bonn unter www.bonn.de/@weiberfastnacht und auf den Internetseiten der Wäscherprinzessin www.waescherprinzessin.de zum Herunterladen bereit. Sie können aber auch telefonisch bei der Bezirksverwaltungsstelle Beuel unter 0228 / 77 49 18 angefordert werden. Da die Veranstaltung inkl. aller erforderlichen Absperrmaßnahmen von der Bezirksverwaltungsstelle Beuel rechtzeitig bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden muss, bitten wir um Abgabe der Zugunterlagen bis spätestens 01.12.2016. Später eingehende Anmeldungen werden aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt. Reine Fußgruppen, die kein Fahrzeug mitführen, füllen bitte lediglich die Anlagen Nr. 1 und 2 aus. Für Zugteilnehmer mit einem Festwagen mit oder ohne Anhänger bzw. Pferden benötigen neben den Anlagen Nr. 1 und 2 zusätzlich die Erklärungen Nr. 3 bis 6. Unbedingt erforderlich ist in diesem Fall auch die Fotokopie des Kfz-Scheins, des TÜV-Gutachtens und einer Bescheinigung der Versicherung. 1 Formulare zur Rücksendung an die Bezirksverwaltungsstelle Beuel (zwingend): Anlage Nr. 1: Anmeldeformular für den Weiberfastnachtszug 2017 Für Zugteilnehmer, die mit einem PKW bzw. Baggagewagen teilnehmen, ist neben der Anmeldung eine Kopie des Kfz-Scheins einzureichen. Anlage Nr. 2: Beiblatt für die Zugkommentatoren Jeder Anmeldung ist ein ausführlicher Text über die Komitee, Vereins- oder Gesellschaftshistorie sowie Informationen zum Motto beizufügen, damit die einzelnen Gruppen entsprechend begrüßt, kommentiert und in der Presse dargestellt werden. Ggf. können auch andere Informationen wie z. B. Ausdrucke aus den eigenen Internetseiten oder Prospektmaterial beigelegt werden. Eigene Recherchen durch die Bezirksverwaltungsstelle Beuel oder die Zugkommentatoren erfolgen nicht. Dem o.g. Anmeldeformular (Anlage 1) sind beizufügen: Anlage Nr. 3: Erklärung über die Teilnahme am Weiberfastnachtszug mit Fahrzeugen und/oder Anhänger Diese Erklärung ist nicht erforderlich, wenn Kraftfahrzeuge eingesetzt werden, die - zulassungsfrei oder zugelassen sind - und nicht durch Auf-, An- oder Umbauten die zulässigen Abmessungen / Gewichte überschreiten - und auf denen keine Personen befördert werden. Ein TÜV-Gutachten ist erforderlich, - wenn durch Auf-, An- oder Umbauten, die in der Betriebserlaubnis angegebenen Gewichte oder Abmessungen überschritten werden oder - wenn mit dem Fahrzeug oder dem Anhänger, der nicht für die Beförderung von Personen bestimmt ist, Personen befördert werden sollen oder - wenn nicht zugelassene Zugfahrzeuge und / oder Anhänger eingesetzt werden sollen. Sollte ein TÜV-Gutachten erforderlich sein, wird gebeten, die Kopie des kompletten TÜVGutachtens unaufgefordert unmittelbar nach dem Prüftermin einzureichen, spätestens jedoch 14 Tage vor Weiberfastnacht. Die Bezirksverwaltungsstelle Beuel bietet wieder einen TÜV-Sammeltermin zur Abnahme von Fahrzeugen an. Das Datum steht allerdings noch nicht fest und kann ab Anfang November telefonisch erfragt werden. Bei Fragen zur Fahrzeugtechnik wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Mitarbeiter des TÜVRheinland unter Tel. 0228 / 64803 - 0 Ein Kurzzeitkennzeichen ist erforderlich, - wenn ein nicht zugelassenes Kraftfahrzeug eingesetzt werden soll und/oder - wenn bei nicht zugelassenen Anhängern das zugelassene Zugfahrzeug bauartbedingt schneller als 60 km/h (Höchstgeschwindigkeit) fährt. - Hierzu benötigen Sie eine Elektronische Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen! Bei Fragen zur Zulassung von Fahrzeugen und Anhängern wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsbehörde: Herrn Markus Mahr Tel. 0228 / 77 3332 oder Herrn Matthias Nöthen, 0228 / 77 2725 Anlage Nr. 4: Erklärung über die Teilnahme mit Pferdegespannen bzw. berittenen Pferden ist notwendig, sofern Pferde, Gespanne oder Kutschen am Zug teilnehmen. 2 Anlage Nr. 5: Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für den Weiberfastnachtszug Zugelassene und somit pflichtversicherte Fahrzeuge, die baulich verändert wurden und / oder Personen befördern, benötigen eine Zusatzerklärung der Versicherung, dass trotz dieser Änderungen Deckung besteht. Formular zur Abgabe beim Zugleiter am Aufstellungstag: Anlage Nr. 6: Erklärung zur Radsicherung und Benennung des Begleitschutzes Vom Anfang bis zum Ende des Zuges sind die Wagen technisch und personell so abzusichern, dass eine Gefährdung der Zuschauer verhindert wird. Die jeweiligen Gruppen haben die Begleitpersonen (Wagenengel) selbst zu stellen. Die Wagenengel müssen mind. 18 Jahre alt sein und werden spätestens vor Abmarsch des Zuges mit der Erklärung Nr. 6 dem Zugleiter bekannt gegeben. Ohne unterschriebene Erklärung kann keine Teilnahme am Zug erfolgen. Personen, die noch nicht das 18. aber bereits das 16. Lebensjahr erreicht haben, können ausnahmsweise als Radsicherung eingesetzt werden, wenn die Erziehungsberechtigten auf beigefügtem Vordruck ihr Einverständnis für die Tätigkeit erklärt haben. Alle Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von max. 5 Meter müssen mit einer Person an jeder Seite begleitet werden. Längere Fahrzeuge oder Gespanne (Zugmaschine und Anhänger) benötigen eine Absicherung beidseitig pro Rad sowie Gespanne zusätzlich für den Bereich der Deichsel. Aufstellung und zeitlicher Ablauf Die Zugaufstellung erhalten Sie ca. eine Woche vor Weiberfastnacht auf dem Postwege. Dennoch können sich vor Ort Änderungen ergeben, die dann vom Zugleiter vor Ort mitgeteilt werden. Den Anordnungen des Zugleiters, der Zugordner, der Polizei und anderen eingesetzten Kräften ist Folge zu leisten. Im Aufstellbereich befinden sich auf dem Gelände des Schauspiels zwei mobile Toilettenkabinen, bitte vermeiden Sie das Urinieren im Freien. Ein Müllpressfahrzeug von bonnorange AöR ist ab 9 Uhr im Aufstellbereich im Einsatz, um Verpackungen und Kartons von den Zugteilnehmern aufzunehmen. Zeitablauf: Ab 9.00 Uhr erfolgt die Aufstellung an der Siegburger Straße ab Einmündung Paulusstraße bis in das Gelände der ehemaligen Jute-Spinnerei (Schauspielhalle Beuel). Der Zug startet pünktlich um 10.00 Uhr. Gegen 12.15 Uhr wird der Wäscherprinzessinnenwagen (letzter Wagen) am Rathaus Beuel erwartet. Die Auflösung erfolgt über die Friedrich-Breuer-Straße, ab Rathaus Beuel, in Richtung HansBöckler-Straße Holzschilder mit Zug-Nummer: Jede Zuggruppe erhält ein Holzschild mit der jeweiligen Zugnummer. Die Schilder werden am Aufstellungstag zwischen 9.00 und 9.45 Uhr an der Wagenhalle (der Bezirksverwaltungsstelle Beuel) auf dem Gelände der Schauspielhalle ausgeben und können von einem Verantwortlichen der Zuggruppen dort abgeholt werden. Unmittelbar nach dem Zug sammelt ein städtischer Mitarbeiter die Holzschilder im Bereich der Rathausstr. wieder bis ca. 12.45 Uhr ein. Alternativ können sie bis zum Ende der Karnevalswoche, also bis Freitag, den 03.03.2017, in der Bezirksverwaltungsstelle Beuel, Zimmer 115, abgegeben werden. Nicht zurückgegebene Schilder werden mit 30,00 Euro Kostenanteil den jeweiligen Gruppen oder Vereinen in Rechnung gestellt. 3 Sicherheit für Zugteilnehmer und Zuschauer Zur Durchführung eines unfallfreien, geordneten und schönen Weiberfastnachtszuges wird um Beachtung der nachfolgenden Punkte gebeten: Bei einem Einsatz von Fahrzeugen der Polizei oder der Rettungs- und Sanitätsdienste ist sofort eine Fahrspur frei zu machen. Ein auseinander gerissener Zug bietet kein schönes Bild. Daher vermeiden Sie auf jeden Fall Abstände von mehr als 30 Metern zu den vor Ihnen laufenden/fahrenden Zugteilnehmergruppen. Wirken Sie diesbezüglich auch auf die Fahrer Ihrer Fahrzeuge ein. Die Fahrzeuge dürfen bei der An- und Abfahrt zu der Veranstaltung eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und während des Umzuges von 6 km/h nicht überschreiten. Aufgrund der Verletzungsgefahr dürfen als Wurfmaterial keine schweren, scharfkantigen oder aus Glas geschaffenen Gegenstände, sondern nur ungefährliche, weiche Materialien verwendet werden. Papierstreifen, Papierschnipsel, Prospektmaterial, Bierdeckel sowie karnevalsuntypische Artikel, die geeignet sind, die Straße über das normale Maß hinaus zu verunreinigen, sind nicht gestattet. Wurfmaterial ist möglichst weit vom Zug in Richtung Zuschauer zu werfen. Bitte nicht „gezielt feuern“, um Verletzungen der Besucher zu vermeiden. Ebenso bitte nicht in Richtung Fenster werfen, auch wenn dies von Zuschauern gewünscht wird. Bei stehendem Zug sowie im Aufstellbereich darf kein Material geworfen werden. Verpackungsmaterialen gehören nicht auf die Fahrbahn oder die Gehwege, sondern müssen selbst entsorgt werden. Zuschauer, besonders Kinder, sind von den Fahrzeugen fernzuhalten. Nach jedem Halt, d.h. vor jedem Anfahren der Zugfahrzeuge, hat sich der Verantwortliche der Wagenbesatzung und die Wagenengel davon zu überzeugen, dass die Fahrbahn unter und um das Fahrzeug von Personen frei ist. Erst dann ist die Weiterfahrt anzuordnen. Für die Verkehrssicherheit und die technisch einwandfreie Beschaffenheit der mitgeführten Fahrzeuge aller Art ist allein derjenige verantwortlich, der diese in den Verkehr bringt bzw. diese im Zug mitführt. Der Karnevalswagen muss unbedingt über die notwendigen Sicherungen für die auf dem Wagen befindlichen Personen sowie über stabile Verankerungen der Wagenaufbauten verfügen. Die seitlichen Verkleidungen einschließlich Radabdeckungen (Dekoration) der Festwagen müssen bis 20 cm über den Boden reichen. Personen, die aufgrund körperlicher oder sonstiger Mängel (plötzliche Erkrankungen, Trunkenheit o.ä.) Ausfallerscheinungen zeigen, sind von den Verantwortlichen der Zuggruppen sofort dem Sanitätspersonal zur weiteren Betreuung zu übergeben. Ohne Ausnahme gilt: Kein Alkohol für den Fahrzeugführer und die Wagenbegleiter! Andere Gruppenteilnehmer vermeiden bitte übertriebenen Alkoholgenuss. Es dürfen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Die Fahrzeuge sind so zu beladen, dass eine gleichmäßige Auslastung der Achsen gewährleistet ist und weder das zulässige Gesamtgewicht noch die zulässigen Achslasten gemäß § 34 StVZO überschritten werden. Die im Gutachten genannte maximale Personenzahl ist unbedingt einzuhalten. Bei Fahrzeugen ohne Gutachten ist für die überschlägige Berechnung der Ladung sicherheitshalber von einem Durchschnittsgewicht von 80 kg pro Person auszugehen. Es dürfen nur Pferde mitgeführt werden, durch die eine Gefährdung der Zugteilnehmer und Zuschauer ausgeschlossen ist. Der Hufbeschlag ist so zu wählen, dass ein Ausrutschen der Pferde nicht möglich ist. Dies ist vor Zugbeginn von dem jeweiligen Reiter zu überprüfen. Die Reiter müssen einen ausreichenden Abstand von den Zuschauern halten. Die angeordneten Sperrmaßnahmen werden erst aufgehoben, wenn die Reinigungskräfte von bonnorange AöR die Straßen gesäubert haben. Ausschluss vom Zug Wer den beschriebenen Sicherheitsauflagen, Anordnungen der eingesetzten Kräfte oder den allgemein üblichen Verhaltensregeln nicht nachkommt, kann an einer Teilnahme am Zug ausgeschlossen werden. 4
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