HERBSTKONFERENZ am 17. November 2016 in Berlin Beschluss der Ministerinnen und Minister TOP I.13: „Hate Speech“ im Internet effektiv unterbinden - Stärkung der Position der von Hasskriminalität betroffenen Nutzer Berichterstattung: Hamburg 1. Die Justizministerinnen und Justizminister nehmen mit Besorgnis die Zunahme von Fällen sogenannter „Hate Speech“ zur Kenntnis. Sie begrüßen, dass in einem ersten Schritt eine Task Force „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“ ins Leben gerufen wurde. Sie weisen aber darauf hin, dass Nutzer, die die im Ausland ansässigen Internetunternehmen nach erfolgloser Rüge (gerichtlich) in Anspruch nehmen wollen, häufig vor erheblichen Problemen stehen. 2. Im Anschluss an ihre Beschlüsse der 87. Konferenz vom 1. und 2. Juni 2016 (TOPe II.2, II.20) bitten die Justizministerinnen und Justizminister den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, geeignete Lösungsvorschläge zu entwickeln, die eine effektive Löschung von „Hate Speech“ im Internet bei gleichzeitiger Beweissicherung ermöglichen. Dazu sollte insbesondere sichergestellt werden, dass Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 2 • Schriftsätze und Klagen an Internetunternehmen mit Sitz im Ausland zeitnah zugestellt werden können, • Anfragen von Ermittlungsbehörden, die an diesen oder einen anderen zu benennenden Ansprechpartner im Inland erfolgen, in angemessener Zeit inhaltlich beantwortet werden, • die Betreiber betroffener Internetplattformen und -foren den Nutzern verlässliche und funktionierende Kommunikationswege für Begehren auf Löschung von „Hate Speech“ bereitstellen und • die Begehren zügig und angemessen bearbeitet werden. Zur Durchsetzung dieser den Unternehmen auferlegten Pflichten soll ein Ordnungswidrigkeitentatbestand, orientiert etwa an der Regelung des § 130 OWiG, geprüft werden. 3. Um die Umsetzung von Begehren auf Löschung transparent zu machen, bitten die Justizministerinnen und Justizminister den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz weiter, zeitnah Regelungsvorschläge zu prüfen, mit denen die sozialen Netzwerke, Videoportale und Medienplattformen verpflichtet werden, die Zahl der Beschwerden wegen „Hate Speech“ sowie die Zahl der erfolgten Löschungen regelmäßig zu veröffentlichen. Die Öffentlichkeit hat darüber hinaus einen Anspruch darauf, dass die Beschwerden im Rahmen eines transparenten Verfahrens bearbeitet werden. Dazu gehört insbesondere auch, den Ablauf der von ihnen praktizierten Prüfverfahren, die insoweit eingesetzten personellen Ressourcen sowie die Kriterien der Entscheidungsfindung zu veröffentlichen. 4. In Bekräftigung ihrer Beschlüsse auf der 87. Konferenz am 1. und 2. Juni 2016 (TOPe II.2, II.20) bitten die Justizministerinnen und Justizminister den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz zudem zu beobachten, ob die Strafrahmen der Beleidigungstatbestände für über das Internet begangene Taten weiter ausdifferenziert werden sollten.
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