Einladungsbroschüre

Einladung
zur Gemeindeversammlung
25. November 2016
in der Turnhalle Hornussen
Einwohnergemeindeversammlung: 20.15 Uhr
Gemeinde Hornussen
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Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Der Gemeinderat lädt Sie herzlich zur
Wintergemeindeversammlung für Freitag,
25. November 2016 ein. Wie gewohnt findet
die Versammlung in der Turnhalle von Hornussen statt. Der Gemeinderat informiert
die Bevölkerung ausführlich über aktuelle
Themen und laufende Projekte.
Im Anschluss wird die Versammlung in
einer gemütlichen Runde abgeschlossen
werden. Die Landfrauen Hornussen zeichnen sich erneut für das Wohl der Versammlungsteilnehmer verantwortlich.
Wir weisen Sie gerne darauf hin, dass die
detaillierten Unterlagen zu den Gemeindeversammlungsgeschäften bei der Verwaltung 3plus während den ordentlichen
Schalteröffnungszeiten sowie auf der
Gemeinde-Homepage (www.hornussen.ch
bzw. www.verwaltung3plus.ch) eingesehen
und bezogen werden können. Die Auflage­
frist dauert vom 11. November 2016 bis
25. November 2016.
Hinweis
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen während 14 Tagen
vor der Versammlung auf der
Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
GEMEINDERAT HORNUSSEN
Infos zu den Traktanden
Traktanden
1. Protokoll der Einwohner­
gemeindeversammlung
Traktandum 1 – Protokoll
Das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2016
liegt in der Zeit vom 11. November 2016 bis
25. November 2016 in der Gemeindekanzlei auf oder kann auf der Homepage unter
www.hornussen.ch bzw. www.verwaltung3plus.ch eingesehen werden. Einwohnerinnen und Einwohner, welche eine Kopie des
Protokolls wünschen, können diese auf der
Gemeindekanzlei bestellen.
Antrag
Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2016 sei zu genehmigen.
Traktandum 2 – Jungbürgeraufnahme
des Jahrganges 1998
Im Verlaufe dieses Jahres können oder
konnten folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger ihren 18. Geburtstag feiern:
vom 24. Juni 2016
2.Jungbürgeraufnahme
­Jahrgang 1998
3. Verpflichtungskredit für die
Sanierung der Hofzufahrt
Langacker
4. Verpflichtungskredit für die
■■ Carlino Angela
■■ Catanzaro Vincenzo
■■ Grünenfelder Tania
■■ Kägi Joshua
■■ Materese Lisa
■■ Raschle Mischa
■■ Senn Andrea
■■ Sonderegger Joel
■■ Vogel Sonja
Sie sind damit befähigt, ihre aktiven Bürgerrechte wahrzunehmen.
Der Gemeinderat ermuntert die Jungbürgerinnen und Jungbürger zur Teilnahme
an der Gemeindeversammlung und lädt sie
dazu herzlich ein.
Sanierung der Hofzufahrt
­Widacker- und Oesch­
brunnenhof
5. Verpflichtungskredit für die
Sanierung der Hofzufahrt
Wettacher
6. Verpflichtungskredit für
den Beizug eines Rechts­
beistandes in der Sache Richtplananpassung «Deponie­
standorte Oberes Fricktal»
7. Kreditabrechnung Deponie
«Unter Brüsch»
8. Voranschlag 2017 und
­Steuerfuss
9. Verschiedenes und Umfrage
9.1 Interne Verzinsung
Spezial­finanzierung
9.2 Entwicklungskonzept
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Traktandum 3 – Verpflichtungskredit
für die Sanierung der Hofzufahrt Langacker
Der Strassenabschnitt 228.1 befindet sich
nördlich der Autobahn N03 und erstreckt
sich über eine Länge von 880 m und einer
Breite von 3.50 m. Es ist in diesem Bereich
kaum Kofferung vorhanden und der Belag
weist enorme Schäden auf. Der Nachweis
des landwirtschaftlichen Interessens ist
mit dem Betrieb des Langackerhofes gegeben.
Ausgangslage
Mit der neuen Agrarpolitik 2007 des Bundes sind neue Rechtsgrundlagen erlassen
worden, die es Bund und Kantonen ermöglichen, die vielerorts anstehenden Wiederinstandstellungen und Erneuerungen
von Bodenverbesserungsanlagen mit Beiträgen finanziell zu unterstützen. Für die Kosten
lnstandstellung und Erneuerung des um- Grundlage zur Ermittlung der Beitrags­sätze
fangreichen Flurwegnetzes der Gemeinde der Erneuerungsprojekte wird das VergaHornussen sollen die notwendigen Unter- beschreiben sowie das Angebot des wirtlagen erarbeitet werden, um bei Bund und schaftlich günstigsten Bauunternehmens
Kanton ein Beitragsgesuch für die Instand- sein. Die effektiven Beiträge werden anhand
stellungen und Erneuerungen einzureichen. der Schlussabrechnung ermittelt.
Am 15. Dezember 2015 wurden die ausge- Basis für den Kostenvoranschlag sind Erarbeiteten Pläne zum Vorprojekt, «Periodi- fahrungswerte ähnlicher Projekte. Die Kossche Wiederinstandstellung (PWl) und Er- ten verstehen sich inkl. Baumeister, Technineuerung von Flurwegen» bei der Sektion schem Honorar, Unvorhergesehenes sowie
Strukturverbesserung und Raumnutzung MwSt. (8.0 %) und weisen eine Genauigkeit
(SSR) eingereicht. Auf diesen Plänen ba- von +/- 10 % auf.
sierend wurde die Tagfahrt durchgeführt.
Anlässlich der Tagfahrt vom 01. März 2016 Die Kostenschätzung präsentiert sich
mit Gemeinderat Bruno Brack und der Sek- wie folgt:
tion Strukturverbesserung und
CHF 15’000.00
Raum­nutzung des Kantons Aar- Allgemeine Kosten
gau (SSR) wurden drei Stras­ Baumeisterarbeiten Bauphase 228.1 CHF 265’000.00
senabschnitte besichtigt und deHonorar / Nebenkosten
CHF 26’000.00
ren Massnahmen besprochen.
CHF 26’000.00
Die Grundsätze der Ausführung UVG 10 %
(PWl oder Erneuerung) wurden
Total Erneuerung
CHF 332’000.00
vor Ort pro Abschnitt definiert.
CHF 27’000.00
Es wird unterschieden zwischen MwSt. 8 %
Erneuerung (Beitragssätze pro- Total Kosten
CHF 359’000.00
zentual), PWI (pauschale Beiträge
pro Laufmeter) und PWI mit Zusatz (erhöhte Gemäss den Ausführungen der KSL Ingenieurbüro AG kann mit Beiträgen von
Pauschale, Beitragssätze pro Laufmeter).
Nach Abschluss der 2. Vorlage wurde der Bund und Kanton in der Höhe von rund
Zustandsplan aktualisiert. Die Strasse CHF 110’000.00 gerechnet werden. Dem
nördlich entlang der Autobahn (228.1) wur- Stimmvolk sind jedoch die Bruttokosten zur
de in der 2. Vorlage nicht saniert, da eine Genehmigung zu unterbreiten.
Tragdeckschicht (TDS) Sanierung nicht ausreichend war. Unter der TDS ist zurzeit kein Antrag
ausreichender Koffer vorhanden. Deshalb Der Verpflichtungskredit für die Hofzufahrt
muss bei einer Sanierung auch die komplet- Langacker in der Höhe von CHF 359’000.00
sei zu genehmigen.
te Kofferung erneuert werden.
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Traktandum 4 – Verpflichtungskredit für
die Sanierung der Hofzufahrt Widackerund Oeschbrunnenhof
Ausgangslage
Mit der neuen Agrarpolitik 2007 des Bundes sind neue Rechtsgrundlagen erlassen
worden, die es Bund und Kantonen ermöglichen, die vielerorts anstehenden Wiederinstandstellungen und Erneuerungen
von Bodenverbesserungsanlagen mit Beiträgen finanziell zu unterstützen. Für die
lnstandstellung und Erneuerung des umfangreichen Flurwegnetzes der Gemeinde
Hornussen sollen die notwendigen Unterlagen erarbeitet werden, um bei Bund und
Kanton ein Beitragsgesuch für die Instandstellungen und Erneuerungen einzureichen.
Am 15. Dezember 2015 wurden die ausgearbeiteten Pläne zum Vorprojekt, «Periodische Wiederinstandstellung (PWl) und Erneuerung von Flurwegen» bei der Sektion
Strukturverbesserung und Raumnutzung
(SSR) eingereicht. Auf diesen Plänen basierend wurde die Tagfahrt durchgeführt. Anlässlich der Tagfahrt vom 01. März 2016 mit
Gemeinderat Bruno Brack und der Sektion
Strukturverbesserung und Raum­
nutzung
des Kantons Aargau (SSR) wurden drei
Stras­
senabschnitte besichtigt und deren
Massnahmen besprochen.
Die Grundsätze der Ausführung (PWl oder
Erneuerung) wurden vor Ort pro Abschnitt
definiert. Es wird unterschieden zwischen
Erneuerung (Beitragssätze prozentual), PWI
(pauschale Beiträge pro Laufmeter) und
PWI mit Zusatz (erhöhte Pauschale, Beitragssätze pro Laufmeter).
Der Strassenabschnitt 218.2 Schwarzländi
erstreckt sich über eine Länge von 340 m
und einer Breite von aktuell 3.00 m. Die
Breite soll im Rahmen der Arbeiten auf
3.20 m ausgebaut werden. Der Belag weist
enorme Schäden auf. Im Rahmen der Sanierungsmassnahmen soll die Kofferung
im Bereich der Strassenränder ersetzt werden. Die ganze Strasse soll stabilisiert und
eine Anpassung auf ein seitiges Gefälle angebracht werden. Der neue Belag soll eine
Tragdeckschicht von 6 cm aufweisen. Der
Nachweis des landwirtschaftlichen Interessens ist mit den Betrieben des Widackerund Oeschbrunennhofes gegeben.
Kosten
Die Beiträge PWI werden über die Lauf­
meterpreise und den festgelegten Beitragssatz ermittelt. Basis für den Kostenvoranschlag sind Erfahrungswerte ähnlicher
Projekte. Die Kosten verstehen sich inkl.
Baumeister, Technischem Honorar, Unvorhergesehenes sowie MwSt. (8.0%) und weisen eine Genauigkeit von +/- 10 % auf .
Die Kostenschätzung präsentiert sich
wie folgt:
Allgemeine Kosten
CHF
6’000.00
Baumeisterarbeiten Bauphase 218.2
CHF
93’000.00
Honorar / Nebenkosten
CHF
8’000.00
UVG 10 %
CHF
8’500.00
Total Erneuerung
CHF 115’500.00
MwSt. 8 %
CHF
Total Kosten
CHF 125’000.00
9’500.00
Gemäss den Ausführungen der KSL Ingenieurbüro AG kann mit Beiträgen von
Bund und Kanton in der Höhe von rund
CHF 10’000.00 gerechnet werden. Dem
Stimmvolk sind jedoch die Bruttokosten zur
Genehmigung zu unterbreiten.
Antrag
Der Verpflichtungskredit für die Hofzufahrt
Widacker- und Oeschbrunnenhof in der
Höhe von CHF 125’000.00 sei zu genehmigen.
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Traktandum 5 – Verpflichtungskredit
für die Sanierung der Hofzufahrt Wettacher
Kosten
Die Beiträge PWI werden über die Lauf­
meterpreise und den festgelegten Beitragssatz ermittelt. Basis für den Kostenvoranschlag sind Erfahrungswerte ähnlicher
Projekte. Die Kosten verstehen sich inkl.
Baumeister, Technischem Honorar, Unvorhergesehenes sowie MwSt. (8.0%) und weisen eine Genauig­keit von +/- 10 % auf.
Ausgangslage
Mit der neuen Agrarpolitik 2007 des Bundes sind neue Rechtsgrundlagen erlassen
worden, die es Bund und Kantonen ermöglichen, die vielerorts anstehenden Wiederinstandstellungen und Erneuerungen
von Bodenverbesserungsanlagen mit Beiträgen finanziell zu unterstützen. Für die Die Kostenschätzung präsentiert sich
lnstandstellung und Erneuerung des um- wie folgt:
fangreichen Flurwegnetzes der
CHF
6’000.00
Gemeinde Hornussen sollen die Allgemeine Kosten
6
notwendigen Unterlagen erar- Baumeisterarbeiten Bauphase 256.7 CHF 72’000.00
beitet werden, um bei Bund und
Honorar / Nebenkosten
CHF
8’000.00
Kanton ein Beitragsgesuch für
CHF
8’500.00
die Instandstellungen und Er- UVG 10 %
neuerungen einzureichen.
Total Erneuerung
CHF 94’500.00
Am 15. Dezember 2015 wurden
CHF
7’500.00
die ausgearbeiteten Pläne zum MwSt. 8 %
Vorprojekt, «Periodische Wieder- Total Kosten
CHF 102’000.00
instandstellung (PWl) und Erneuerung von Flurwegen» bei der Sektion Gemäss den Ausführungen der KSL InStrukturverbesserung und Raumnutzung genieurbüro AG kann mit Beiträgen von
(SSR) eingereicht. Auf diesen Plänen ba- Bund und Kanton in der Höhe von rund
sierend wurde die Tagfahrt durchgeführt. CHF 10’000.00 gerechnet werden. Dem
Anlässlich der Tagfahrt vom 01. März 2016 Stimmvolk sind jedoch die Bruttokosten zur
mit Gemeinderat Bruno Brack und der Sek- Genehmigung zu unterbreiten.
tion Strukturverbesserung und Raumnutzung des Kantons Aargau (SSR) wurden drei Antrag
Stras­
senabschnitte besichtigt und deren Der Verpflichtungskredit für die Hofzufahrt
Massnahmen besprochen.
Wettacher in der Höhe von CHF 102’000.00
Die Grundsätze der Ausführung (PWl oder sei zu genehmigen.
Erneuerung) wurden vor Ort pro Abschnitt
definiert. Es wird unterschieden zwischen
Traktandum 6 – Verpflichtungskredit
Erneuerung (Beitragssätze prozentual), PWI
für den Beizug eines Rechtsbeistandes
(pauschale Beiträge pro Laufmeter) und
in der Sache Richtplananpassung
PWI mit Zusatz (erhöhte Pauschale, Bei«Deponiestandorte Oberes Fricktal»
tragssätze pro Laufmeter).
Der Strassenabschnitt 256.7 Wolftal­strasse Ausgangslage
erstreckt sich über eine Länge von 250 m Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt
und einer Breite von aktuell 3.00 m. Die hat die folgende Anpassung des Richtplans
Breite soll im Rahmen der Arbeiten auf für die Vernehmlassung und Anhörung/Mit3.20 m ausgebaut werden. Der Belag weist wirkung freigegeben: Aufnahme der Deponienorme Schäden auf. Im Rahmen der Sa- en des Typs A (Deponien für unverschmutznierungsmassnahmen soll die Kofferung tes Aushubmaterial) «Buech» in Herznach
im Bereich der Strassenränder ersetzt wer- als Festsetzung, «Breiti» in Hornussen als
den. Die ganze Strasse wird stabilisiert und Zwischenergebnis, «Förlig» in Bözen als
eine Anpassung auf ein seitiges Gefälle an- Vororientierung und «Hersberg» in Wegen­
gebracht werden. Der neue Belag soll eine stetten als Vororientierung. Das VernehmlasTragdeckschicht von 6 cm aufweisen. Der sungs- und Anhörungs-/MitwirkungsverfahNachweis des landwirtschaftlichen Interes- ren erfolgt gemäss §§ 3 und 9 des Gesetzes
sens ist mit den Betrieben des Wettacher­ über Raumentwicklung und Bauwesen. Der
hofes gegeben.
Entwurf für die Anpassung des Richtplans
kann vom Montag, 10. Oktober 2016, bis am
Freitag, 20. Januar 2017, bei den Gemeinden
Herznach, Hornussen, Bözen und Wegenstetten sowie bei der Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und
Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau,
während den ordentlichen Bürostunden eingesehen werden. Eingaben zur vorgesehen
Richtplananpassung haben bis zum 20. Januar 2017 an das Departement Bau, Verkehr
und Umwelt zu erfolgen.
Der Richtplan ist behördenverbindlich.
Das heisst, dass sich die in den Richtplan­
beschlüssen genannten Behörden bei ihren
Planungen und Entscheiden an die Vorgaben des Richtplans halten müssen. Für Private und die Wirtschaft ist der Richtplan
nicht direkt verbindlich, aber trotzdem von
Bedeutung. lhnen zeigt der Richtplan vor allem, welches die Rahmenbedingungen ihres
räumlichen Handelns sind und wohin die
Richtung der kantonalen Entwicklung geht.
Mit der Anpassung oder Nicht-Anpassung
des Richtplans wird ein grundsätzlicher
Standortentscheid gefällt. Die Konkretisierung erfolgt stufengerecht, im vorliegenden
Fall ist die Festsetzung mit einer Vorlage
zur Anpassung der kommunalen Nutzungsplanung umzusetzen. Bei Zwischenergebnissen und Vororientierungen besteht auf
Stufe Nutzungsplanung noch kein Handlungsbedarf.
Gestützt auf eine fachliche Beurteilung wurden, in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe, die bestgeeigneten Deponiestandorte ausgewählt. Anschliessend wurden die
Gemeinderäte der evaluierten Standorte für
Aushubdeponien informiert. Die Gemeinderäte der betroffenen Gemeinden gaben daraufhin eine Grundsatzerklärung ab, dass
sie mit weiteren Abklärungen für ein Projekt einverstanden sind. Am 2. Februar 2015
hat der Planungsverband schliesslich die
Aufnahme der vier Standorte «Buech» (Herznach), «Breiti» (Hornussen), «Förlig» (Bözen) und «Hersberg» (Wegenstetten) in den
Richtplan beantragt.
Der Gemeinderat Hornussen knüpft den Antrag des Planungsverbands an den Vorbehalt,
dass der Standort «Breiti» in der Gemeinde Hornussen an eine neue Gewerbezone in
diesem Gebiet gekoppelt werde, ansonsten
der Gemeinderat keinen Sinn und Nutzen in
der geplanten Deponie sehe und sie ablehne.
Dem Gemeinderat Hornussen wurde dar-
aufhin mitgeteilt, dass unabhängig von der
Frage des Deponiestandorts diesem Anliegen
aufgrund der neuen bundesrechtlichen Bestimmungen (revidiertes Raumplanungsgesetz IRPGI) und dessen Umsetzung im Kantonalen Richtplan zurzeit nicht entsprochen
werden kann. Aufgrund dessen teilte der Gemeinderat Hornussen mit, dass er keinen Deponiestandort in Hornussen wolle und der
Standort aus der vorgesehenen Richtplan­
anpassung zu entfernen sei.
Weil die Deponieplanung einem regionalen
lnteresse entspricht, erfolgt die öffentliche
Auflage gemäss dem Antrag des Regionalplanungsverbands. In der Auflage ist vermerkt, dass der Gemeinderat Hornussen
einen Standort «Breiti» ablehnt. Mit der vorgesehenen Aufnahme als Zwischenergebnis
wird ein Vorentscheid über den noch weiter
zu vertiefenden Standort «Breiti» gefällt.
Dieser verpflichtet die Behörden zur Berücksichtigung bei den übrigen raumwirksamen Tätigkeiten, damit eine zeitgerechte
Abstimmung erreicht werden kann.
Absicht
Der Gemeinderat Hornussen hat anlässlich
der letzten Gemeindeversammlungen immer
wieder über das Vorhaben informiert. Die
Versammlung war sich einig, dass man nicht
nur ein Deponiestandort sein wolle und daher aktiv gegen diese geplante Massnahme
vorgehen soll. Wie sich zeigte, wurden den
Anträgen und Bitten des Gemeinderates
nicht entsprochen und der Standort Hornussen ist mit der Aufnahme als Zwischenergebnis weiterhin im Vorhaben aufgeführt.
Sollte trotz der Eingaben bis zum 20. Januar
2017 weiterhin an der Eintragung im Richtplan festgehalten werden, sieht der Gemeinderat Hornussen vor, dagegen rechtlich vorzugehen um einen Deponiestandort «Breiti»
zu verhindern. Da sich das Verfahren über
einen längeren Zeitraum erstrecken kann
und auch entsprechend finanziert werden
muss, will man den Handlungsspielraum
für den Beizug eines Rechtsbeistandes mit
einem Verpflichtungskredit in der Höhe von
CHF 45’000.00 gewährleisten.
Antrag
Der Verpflichtungskredit für den Beizug
eines Rechtsbeistandes in der Sache «De­
poniestandort Oberes Fricktal» in der Höhe
von CHF 45’000.00 sei zu genehmigen.
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Traktandum 7 – Kreditabrechnung
Deponie «Unter Brüsch»
Die Gemeindeversammlung hat am 25. November 2011 den Verpflichtungskredit Deponie «Unter Brüsch» über CHF 12’200.00
bewilligt.
Der Kredit von CHF 12’200.00 wird bei
Bruttoanlagekosten von CHF 7’581.30 um
CHF 4’498.85 unterschritten. Von Seiten des
Bundes wurden CHF 3’032.00 und von Seiten des Kantons 2’274.40 gesprochen und
entsprechend überwiesen. Dies macht ein
Total von CHF 5’306.40 an Beiträgen Dritter
aus. Somit waren für die Gemeinde Hornussen Nettoinvestitionen für die Realisierung
des Projektes in der Höhe von CHF 2’274.90
­fällig.
Die detaillierte Abrechnung und die damit
verbundenen Begründungen liegen in der
Zeit vom 11. November 2016 bis 25. November 2016 in der Gemeindekanzlei auf
oder können auf der Homepage unter
­www.­hornussen.ch eingesehen werden.
Antrag
Die Kreditabrechnung Deponie
Brüsch» sei zu genehmigen.
«Unter
Antrag
Dem Voranschlag 2017 mit einem Steuerfuss von 125% sei zuzustimmen.
Traktandum 8 – Voranschlag 2017
mit einem Steuerfuss von 125%
Das Budget für das Jahr 2017 ist unter
www.hornussen.ch publiziert und kann heruntergeladen werden. Das Budget kann auf
Wunsch auch in Papierform bei der Abteilung Finanzen bezogen werden. Gerne unterbreiten wir Ihnen folgende kurze Ausführungen zum Voranschlag: Dem betrieblichen
8
Verwaltung 3plus
Hauptstrasse 7, 5076 Bözen
Aufwand von CHF 4’078’550.00 steht ein
betrieblicher Ertrag von CHF 3’829’050.00
gegenüber. Dies führt zu einem Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit von
CHF -249’500.00. Die Abschreibungen auf
dem Verwaltungsvermögen belaufen sich
auf CHF 173’450.00. Der Nettofinanz­ertrag
beträgt CHF -18’250.00 womit sich ein
Operatives Ergebnis von CHF -267’750.00
ergibt. Aufgrund der Änderung der Weisung zur Entnahme aus der Auswertungsreserve durch die Aufsichtsbehörde wird
im Voranschlag 2017 eine Entnahme von
CHF 32’000.00 getätigt (Mehrabschreibung
HRM1 zu HRM2). Somit resultiert ein Aufwandüberschuss von CHF 235’750.00, welcher dem Eigenkapital belastet wird.
Massgebend für die Vermögensentwicklung
ist die Selbstfinanzierung. Sie ist jene Summe, die zur Finanzierung der Investitionen
durch eigene, im selben Rechnungsjahr
erwirtschaftete Mittel eingesetzt werden
kann. Die geplanten Nettoinvestitionen von
CHF 531’000.00 können nicht mit eigenen
Mittel finanziert werden. Die Selbstfinanzierung beträgt CHF -68’250.00 womit ein Finanzierungsfehlbetrag von CHF 599’250.00
resultiert.
Traktandum 9 – Verschiedenes
und Umfrage
9.1 Interne Verzinsung Spezialfinanzierung
9.2 Entwicklungskonzept
Tel. 062 865 35 85
[email protected]
www.hornussen.ch
www.verwaltung3plus.ch