Einladung zur Gemeindeversammlung 25. November 2016 in der Turnhalle Hornussen Einwohnergemeindeversammlung: 20.15 Uhr Gemeinde Hornussen 2 Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Der Gemeinderat lädt Sie herzlich zur Wintergemeindeversammlung für Freitag, 25. November 2016 ein. Wie gewohnt findet die Versammlung in der Turnhalle von Hornussen statt. Der Gemeinderat informiert die Bevölkerung ausführlich über aktuelle Themen und laufende Projekte. Im Anschluss wird die Versammlung in einer gemütlichen Runde abgeschlossen werden. Die Landfrauen Hornussen zeichnen sich erneut für das Wohl der Versammlungsteilnehmer verantwortlich. Wir weisen Sie gerne darauf hin, dass die detaillierten Unterlagen zu den Gemeindeversammlungsgeschäften bei der Verwaltung 3plus während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten sowie auf der Gemeinde-Homepage (www.hornussen.ch bzw. www.verwaltung3plus.ch) eingesehen und bezogen werden können. Die Auflage frist dauert vom 11. November 2016 bis 25. November 2016. Hinweis Die Unterlagen zu den Geschäften liegen während 14 Tagen vor der Versammlung auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. GEMEINDERAT HORNUSSEN Infos zu den Traktanden Traktanden 1. Protokoll der Einwohner gemeindeversammlung Traktandum 1 – Protokoll Das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2016 liegt in der Zeit vom 11. November 2016 bis 25. November 2016 in der Gemeindekanzlei auf oder kann auf der Homepage unter www.hornussen.ch bzw. www.verwaltung3plus.ch eingesehen werden. Einwohnerinnen und Einwohner, welche eine Kopie des Protokolls wünschen, können diese auf der Gemeindekanzlei bestellen. Antrag Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2016 sei zu genehmigen. Traktandum 2 – Jungbürgeraufnahme des Jahrganges 1998 Im Verlaufe dieses Jahres können oder konnten folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger ihren 18. Geburtstag feiern: vom 24. Juni 2016 2.Jungbürgeraufnahme Jahrgang 1998 3. Verpflichtungskredit für die Sanierung der Hofzufahrt Langacker 4. Verpflichtungskredit für die ■■ Carlino Angela ■■ Catanzaro Vincenzo ■■ Grünenfelder Tania ■■ Kägi Joshua ■■ Materese Lisa ■■ Raschle Mischa ■■ Senn Andrea ■■ Sonderegger Joel ■■ Vogel Sonja Sie sind damit befähigt, ihre aktiven Bürgerrechte wahrzunehmen. Der Gemeinderat ermuntert die Jungbürgerinnen und Jungbürger zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung und lädt sie dazu herzlich ein. Sanierung der Hofzufahrt Widacker- und Oesch brunnenhof 5. Verpflichtungskredit für die Sanierung der Hofzufahrt Wettacher 6. Verpflichtungskredit für den Beizug eines Rechts beistandes in der Sache Richtplananpassung «Deponie standorte Oberes Fricktal» 7. Kreditabrechnung Deponie «Unter Brüsch» 8. Voranschlag 2017 und Steuerfuss 9. Verschiedenes und Umfrage 9.1 Interne Verzinsung Spezialfinanzierung 9.2 Entwicklungskonzept 3 Traktandum 3 – Verpflichtungskredit für die Sanierung der Hofzufahrt Langacker Der Strassenabschnitt 228.1 befindet sich nördlich der Autobahn N03 und erstreckt sich über eine Länge von 880 m und einer Breite von 3.50 m. Es ist in diesem Bereich kaum Kofferung vorhanden und der Belag weist enorme Schäden auf. Der Nachweis des landwirtschaftlichen Interessens ist mit dem Betrieb des Langackerhofes gegeben. Ausgangslage Mit der neuen Agrarpolitik 2007 des Bundes sind neue Rechtsgrundlagen erlassen worden, die es Bund und Kantonen ermöglichen, die vielerorts anstehenden Wiederinstandstellungen und Erneuerungen von Bodenverbesserungsanlagen mit Beiträgen finanziell zu unterstützen. Für die Kosten lnstandstellung und Erneuerung des um- Grundlage zur Ermittlung der Beitragssätze fangreichen Flurwegnetzes der Gemeinde der Erneuerungsprojekte wird das VergaHornussen sollen die notwendigen Unter- beschreiben sowie das Angebot des wirtlagen erarbeitet werden, um bei Bund und schaftlich günstigsten Bauunternehmens Kanton ein Beitragsgesuch für die Instand- sein. Die effektiven Beiträge werden anhand stellungen und Erneuerungen einzureichen. der Schlussabrechnung ermittelt. Am 15. Dezember 2015 wurden die ausge- Basis für den Kostenvoranschlag sind Erarbeiteten Pläne zum Vorprojekt, «Periodi- fahrungswerte ähnlicher Projekte. Die Kossche Wiederinstandstellung (PWl) und Er- ten verstehen sich inkl. Baumeister, Technineuerung von Flurwegen» bei der Sektion schem Honorar, Unvorhergesehenes sowie Strukturverbesserung und Raumnutzung MwSt. (8.0 %) und weisen eine Genauigkeit (SSR) eingereicht. Auf diesen Plänen ba- von +/- 10 % auf. sierend wurde die Tagfahrt durchgeführt. Anlässlich der Tagfahrt vom 01. März 2016 Die Kostenschätzung präsentiert sich mit Gemeinderat Bruno Brack und der Sek- wie folgt: tion Strukturverbesserung und CHF 15’000.00 Raumnutzung des Kantons Aar- Allgemeine Kosten gau (SSR) wurden drei Stras Baumeisterarbeiten Bauphase 228.1 CHF 265’000.00 senabschnitte besichtigt und deHonorar / Nebenkosten CHF 26’000.00 ren Massnahmen besprochen. CHF 26’000.00 Die Grundsätze der Ausführung UVG 10 % (PWl oder Erneuerung) wurden Total Erneuerung CHF 332’000.00 vor Ort pro Abschnitt definiert. CHF 27’000.00 Es wird unterschieden zwischen MwSt. 8 % Erneuerung (Beitragssätze pro- Total Kosten CHF 359’000.00 zentual), PWI (pauschale Beiträge pro Laufmeter) und PWI mit Zusatz (erhöhte Gemäss den Ausführungen der KSL Ingenieurbüro AG kann mit Beiträgen von Pauschale, Beitragssätze pro Laufmeter). Nach Abschluss der 2. Vorlage wurde der Bund und Kanton in der Höhe von rund Zustandsplan aktualisiert. Die Strasse CHF 110’000.00 gerechnet werden. Dem nördlich entlang der Autobahn (228.1) wur- Stimmvolk sind jedoch die Bruttokosten zur de in der 2. Vorlage nicht saniert, da eine Genehmigung zu unterbreiten. Tragdeckschicht (TDS) Sanierung nicht ausreichend war. Unter der TDS ist zurzeit kein Antrag ausreichender Koffer vorhanden. Deshalb Der Verpflichtungskredit für die Hofzufahrt muss bei einer Sanierung auch die komplet- Langacker in der Höhe von CHF 359’000.00 sei zu genehmigen. te Kofferung erneuert werden. 4 Traktandum 4 – Verpflichtungskredit für die Sanierung der Hofzufahrt Widackerund Oeschbrunnenhof Ausgangslage Mit der neuen Agrarpolitik 2007 des Bundes sind neue Rechtsgrundlagen erlassen worden, die es Bund und Kantonen ermöglichen, die vielerorts anstehenden Wiederinstandstellungen und Erneuerungen von Bodenverbesserungsanlagen mit Beiträgen finanziell zu unterstützen. Für die lnstandstellung und Erneuerung des umfangreichen Flurwegnetzes der Gemeinde Hornussen sollen die notwendigen Unterlagen erarbeitet werden, um bei Bund und Kanton ein Beitragsgesuch für die Instandstellungen und Erneuerungen einzureichen. Am 15. Dezember 2015 wurden die ausgearbeiteten Pläne zum Vorprojekt, «Periodische Wiederinstandstellung (PWl) und Erneuerung von Flurwegen» bei der Sektion Strukturverbesserung und Raumnutzung (SSR) eingereicht. Auf diesen Plänen basierend wurde die Tagfahrt durchgeführt. Anlässlich der Tagfahrt vom 01. März 2016 mit Gemeinderat Bruno Brack und der Sektion Strukturverbesserung und Raum nutzung des Kantons Aargau (SSR) wurden drei Stras senabschnitte besichtigt und deren Massnahmen besprochen. Die Grundsätze der Ausführung (PWl oder Erneuerung) wurden vor Ort pro Abschnitt definiert. Es wird unterschieden zwischen Erneuerung (Beitragssätze prozentual), PWI (pauschale Beiträge pro Laufmeter) und PWI mit Zusatz (erhöhte Pauschale, Beitragssätze pro Laufmeter). Der Strassenabschnitt 218.2 Schwarzländi erstreckt sich über eine Länge von 340 m und einer Breite von aktuell 3.00 m. Die Breite soll im Rahmen der Arbeiten auf 3.20 m ausgebaut werden. Der Belag weist enorme Schäden auf. Im Rahmen der Sanierungsmassnahmen soll die Kofferung im Bereich der Strassenränder ersetzt werden. Die ganze Strasse soll stabilisiert und eine Anpassung auf ein seitiges Gefälle angebracht werden. Der neue Belag soll eine Tragdeckschicht von 6 cm aufweisen. Der Nachweis des landwirtschaftlichen Interessens ist mit den Betrieben des Widackerund Oeschbrunennhofes gegeben. Kosten Die Beiträge PWI werden über die Lauf meterpreise und den festgelegten Beitragssatz ermittelt. Basis für den Kostenvoranschlag sind Erfahrungswerte ähnlicher Projekte. Die Kosten verstehen sich inkl. Baumeister, Technischem Honorar, Unvorhergesehenes sowie MwSt. (8.0%) und weisen eine Genauigkeit von +/- 10 % auf . Die Kostenschätzung präsentiert sich wie folgt: Allgemeine Kosten CHF 6’000.00 Baumeisterarbeiten Bauphase 218.2 CHF 93’000.00 Honorar / Nebenkosten CHF 8’000.00 UVG 10 % CHF 8’500.00 Total Erneuerung CHF 115’500.00 MwSt. 8 % CHF Total Kosten CHF 125’000.00 9’500.00 Gemäss den Ausführungen der KSL Ingenieurbüro AG kann mit Beiträgen von Bund und Kanton in der Höhe von rund CHF 10’000.00 gerechnet werden. Dem Stimmvolk sind jedoch die Bruttokosten zur Genehmigung zu unterbreiten. Antrag Der Verpflichtungskredit für die Hofzufahrt Widacker- und Oeschbrunnenhof in der Höhe von CHF 125’000.00 sei zu genehmigen. 5 Traktandum 5 – Verpflichtungskredit für die Sanierung der Hofzufahrt Wettacher Kosten Die Beiträge PWI werden über die Lauf meterpreise und den festgelegten Beitragssatz ermittelt. Basis für den Kostenvoranschlag sind Erfahrungswerte ähnlicher Projekte. Die Kosten verstehen sich inkl. Baumeister, Technischem Honorar, Unvorhergesehenes sowie MwSt. (8.0%) und weisen eine Genauigkeit von +/- 10 % auf. Ausgangslage Mit der neuen Agrarpolitik 2007 des Bundes sind neue Rechtsgrundlagen erlassen worden, die es Bund und Kantonen ermöglichen, die vielerorts anstehenden Wiederinstandstellungen und Erneuerungen von Bodenverbesserungsanlagen mit Beiträgen finanziell zu unterstützen. Für die Die Kostenschätzung präsentiert sich lnstandstellung und Erneuerung des um- wie folgt: fangreichen Flurwegnetzes der CHF 6’000.00 Gemeinde Hornussen sollen die Allgemeine Kosten 6 notwendigen Unterlagen erar- Baumeisterarbeiten Bauphase 256.7 CHF 72’000.00 beitet werden, um bei Bund und Honorar / Nebenkosten CHF 8’000.00 Kanton ein Beitragsgesuch für CHF 8’500.00 die Instandstellungen und Er- UVG 10 % neuerungen einzureichen. Total Erneuerung CHF 94’500.00 Am 15. Dezember 2015 wurden CHF 7’500.00 die ausgearbeiteten Pläne zum MwSt. 8 % Vorprojekt, «Periodische Wieder- Total Kosten CHF 102’000.00 instandstellung (PWl) und Erneuerung von Flurwegen» bei der Sektion Gemäss den Ausführungen der KSL InStrukturverbesserung und Raumnutzung genieurbüro AG kann mit Beiträgen von (SSR) eingereicht. Auf diesen Plänen ba- Bund und Kanton in der Höhe von rund sierend wurde die Tagfahrt durchgeführt. CHF 10’000.00 gerechnet werden. Dem Anlässlich der Tagfahrt vom 01. März 2016 Stimmvolk sind jedoch die Bruttokosten zur mit Gemeinderat Bruno Brack und der Sek- Genehmigung zu unterbreiten. tion Strukturverbesserung und Raumnutzung des Kantons Aargau (SSR) wurden drei Antrag Stras senabschnitte besichtigt und deren Der Verpflichtungskredit für die Hofzufahrt Massnahmen besprochen. Wettacher in der Höhe von CHF 102’000.00 Die Grundsätze der Ausführung (PWl oder sei zu genehmigen. Erneuerung) wurden vor Ort pro Abschnitt definiert. Es wird unterschieden zwischen Traktandum 6 – Verpflichtungskredit Erneuerung (Beitragssätze prozentual), PWI für den Beizug eines Rechtsbeistandes (pauschale Beiträge pro Laufmeter) und in der Sache Richtplananpassung PWI mit Zusatz (erhöhte Pauschale, Bei«Deponiestandorte Oberes Fricktal» tragssätze pro Laufmeter). Der Strassenabschnitt 256.7 Wolftalstrasse Ausgangslage erstreckt sich über eine Länge von 250 m Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt und einer Breite von aktuell 3.00 m. Die hat die folgende Anpassung des Richtplans Breite soll im Rahmen der Arbeiten auf für die Vernehmlassung und Anhörung/Mit3.20 m ausgebaut werden. Der Belag weist wirkung freigegeben: Aufnahme der Deponienorme Schäden auf. Im Rahmen der Sa- en des Typs A (Deponien für unverschmutznierungsmassnahmen soll die Kofferung tes Aushubmaterial) «Buech» in Herznach im Bereich der Strassenränder ersetzt wer- als Festsetzung, «Breiti» in Hornussen als den. Die ganze Strasse wird stabilisiert und Zwischenergebnis, «Förlig» in Bözen als eine Anpassung auf ein seitiges Gefälle an- Vororientierung und «Hersberg» in Wegen gebracht werden. Der neue Belag soll eine stetten als Vororientierung. Das VernehmlasTragdeckschicht von 6 cm aufweisen. Der sungs- und Anhörungs-/MitwirkungsverfahNachweis des landwirtschaftlichen Interes- ren erfolgt gemäss §§ 3 und 9 des Gesetzes sens ist mit den Betrieben des Wettacher über Raumentwicklung und Bauwesen. Der hofes gegeben. Entwurf für die Anpassung des Richtplans kann vom Montag, 10. Oktober 2016, bis am Freitag, 20. Januar 2017, bei den Gemeinden Herznach, Hornussen, Bözen und Wegenstetten sowie bei der Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, während den ordentlichen Bürostunden eingesehen werden. Eingaben zur vorgesehen Richtplananpassung haben bis zum 20. Januar 2017 an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt zu erfolgen. Der Richtplan ist behördenverbindlich. Das heisst, dass sich die in den Richtplan beschlüssen genannten Behörden bei ihren Planungen und Entscheiden an die Vorgaben des Richtplans halten müssen. Für Private und die Wirtschaft ist der Richtplan nicht direkt verbindlich, aber trotzdem von Bedeutung. lhnen zeigt der Richtplan vor allem, welches die Rahmenbedingungen ihres räumlichen Handelns sind und wohin die Richtung der kantonalen Entwicklung geht. Mit der Anpassung oder Nicht-Anpassung des Richtplans wird ein grundsätzlicher Standortentscheid gefällt. Die Konkretisierung erfolgt stufengerecht, im vorliegenden Fall ist die Festsetzung mit einer Vorlage zur Anpassung der kommunalen Nutzungsplanung umzusetzen. Bei Zwischenergebnissen und Vororientierungen besteht auf Stufe Nutzungsplanung noch kein Handlungsbedarf. Gestützt auf eine fachliche Beurteilung wurden, in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe, die bestgeeigneten Deponiestandorte ausgewählt. Anschliessend wurden die Gemeinderäte der evaluierten Standorte für Aushubdeponien informiert. Die Gemeinderäte der betroffenen Gemeinden gaben daraufhin eine Grundsatzerklärung ab, dass sie mit weiteren Abklärungen für ein Projekt einverstanden sind. Am 2. Februar 2015 hat der Planungsverband schliesslich die Aufnahme der vier Standorte «Buech» (Herznach), «Breiti» (Hornussen), «Förlig» (Bözen) und «Hersberg» (Wegenstetten) in den Richtplan beantragt. Der Gemeinderat Hornussen knüpft den Antrag des Planungsverbands an den Vorbehalt, dass der Standort «Breiti» in der Gemeinde Hornussen an eine neue Gewerbezone in diesem Gebiet gekoppelt werde, ansonsten der Gemeinderat keinen Sinn und Nutzen in der geplanten Deponie sehe und sie ablehne. Dem Gemeinderat Hornussen wurde dar- aufhin mitgeteilt, dass unabhängig von der Frage des Deponiestandorts diesem Anliegen aufgrund der neuen bundesrechtlichen Bestimmungen (revidiertes Raumplanungsgesetz IRPGI) und dessen Umsetzung im Kantonalen Richtplan zurzeit nicht entsprochen werden kann. Aufgrund dessen teilte der Gemeinderat Hornussen mit, dass er keinen Deponiestandort in Hornussen wolle und der Standort aus der vorgesehenen Richtplan anpassung zu entfernen sei. Weil die Deponieplanung einem regionalen lnteresse entspricht, erfolgt die öffentliche Auflage gemäss dem Antrag des Regionalplanungsverbands. In der Auflage ist vermerkt, dass der Gemeinderat Hornussen einen Standort «Breiti» ablehnt. Mit der vorgesehenen Aufnahme als Zwischenergebnis wird ein Vorentscheid über den noch weiter zu vertiefenden Standort «Breiti» gefällt. Dieser verpflichtet die Behörden zur Berücksichtigung bei den übrigen raumwirksamen Tätigkeiten, damit eine zeitgerechte Abstimmung erreicht werden kann. Absicht Der Gemeinderat Hornussen hat anlässlich der letzten Gemeindeversammlungen immer wieder über das Vorhaben informiert. Die Versammlung war sich einig, dass man nicht nur ein Deponiestandort sein wolle und daher aktiv gegen diese geplante Massnahme vorgehen soll. Wie sich zeigte, wurden den Anträgen und Bitten des Gemeinderates nicht entsprochen und der Standort Hornussen ist mit der Aufnahme als Zwischenergebnis weiterhin im Vorhaben aufgeführt. Sollte trotz der Eingaben bis zum 20. Januar 2017 weiterhin an der Eintragung im Richtplan festgehalten werden, sieht der Gemeinderat Hornussen vor, dagegen rechtlich vorzugehen um einen Deponiestandort «Breiti» zu verhindern. Da sich das Verfahren über einen längeren Zeitraum erstrecken kann und auch entsprechend finanziert werden muss, will man den Handlungsspielraum für den Beizug eines Rechtsbeistandes mit einem Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 45’000.00 gewährleisten. Antrag Der Verpflichtungskredit für den Beizug eines Rechtsbeistandes in der Sache «De poniestandort Oberes Fricktal» in der Höhe von CHF 45’000.00 sei zu genehmigen. 7 Traktandum 7 – Kreditabrechnung Deponie «Unter Brüsch» Die Gemeindeversammlung hat am 25. November 2011 den Verpflichtungskredit Deponie «Unter Brüsch» über CHF 12’200.00 bewilligt. Der Kredit von CHF 12’200.00 wird bei Bruttoanlagekosten von CHF 7’581.30 um CHF 4’498.85 unterschritten. Von Seiten des Bundes wurden CHF 3’032.00 und von Seiten des Kantons 2’274.40 gesprochen und entsprechend überwiesen. Dies macht ein Total von CHF 5’306.40 an Beiträgen Dritter aus. Somit waren für die Gemeinde Hornussen Nettoinvestitionen für die Realisierung des Projektes in der Höhe von CHF 2’274.90 fällig. Die detaillierte Abrechnung und die damit verbundenen Begründungen liegen in der Zeit vom 11. November 2016 bis 25. November 2016 in der Gemeindekanzlei auf oder können auf der Homepage unter www.hornussen.ch eingesehen werden. Antrag Die Kreditabrechnung Deponie Brüsch» sei zu genehmigen. «Unter Antrag Dem Voranschlag 2017 mit einem Steuerfuss von 125% sei zuzustimmen. Traktandum 8 – Voranschlag 2017 mit einem Steuerfuss von 125% Das Budget für das Jahr 2017 ist unter www.hornussen.ch publiziert und kann heruntergeladen werden. Das Budget kann auf Wunsch auch in Papierform bei der Abteilung Finanzen bezogen werden. Gerne unterbreiten wir Ihnen folgende kurze Ausführungen zum Voranschlag: Dem betrieblichen 8 Verwaltung 3plus Hauptstrasse 7, 5076 Bözen Aufwand von CHF 4’078’550.00 steht ein betrieblicher Ertrag von CHF 3’829’050.00 gegenüber. Dies führt zu einem Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit von CHF -249’500.00. Die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen belaufen sich auf CHF 173’450.00. Der Nettofinanzertrag beträgt CHF -18’250.00 womit sich ein Operatives Ergebnis von CHF -267’750.00 ergibt. Aufgrund der Änderung der Weisung zur Entnahme aus der Auswertungsreserve durch die Aufsichtsbehörde wird im Voranschlag 2017 eine Entnahme von CHF 32’000.00 getätigt (Mehrabschreibung HRM1 zu HRM2). Somit resultiert ein Aufwandüberschuss von CHF 235’750.00, welcher dem Eigenkapital belastet wird. Massgebend für die Vermögensentwicklung ist die Selbstfinanzierung. Sie ist jene Summe, die zur Finanzierung der Investitionen durch eigene, im selben Rechnungsjahr erwirtschaftete Mittel eingesetzt werden kann. Die geplanten Nettoinvestitionen von CHF 531’000.00 können nicht mit eigenen Mittel finanziert werden. Die Selbstfinanzierung beträgt CHF -68’250.00 womit ein Finanzierungsfehlbetrag von CHF 599’250.00 resultiert. Traktandum 9 – Verschiedenes und Umfrage 9.1 Interne Verzinsung Spezialfinanzierung 9.2 Entwicklungskonzept Tel. 062 865 35 85 [email protected] www.hornussen.ch www.verwaltung3plus.ch
© Copyright 2025 ExpyDoc