Wechselsaison Warum Basistarife in der Kfz-Versicherung nicht erste Wahl sind Bis Ende November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung wechseln. Hierbei sollte der Preis allein aber nicht ausschlaggebend sein, denn günstige Basisversicherungen decken wichtige Leistungen oft nicht ab. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) weiß, wo es wehtut. Führerschein-Entzug statt Geldstrafe, lautet sein Vorschlag, um straffällige Autofahrer zu sanktionieren. Gerade gut betuchte Täter würde das härter treffen, als sie zahlen zu lassen. Zutreffend ist diese politisch etwas fragwürdige Idee wahrscheinlich schon: Rund die Hälfte der vom Meinungsforschungsinstitut Yougov zum Thema Befragten lehnte den Vorschlag vehement ab. Das eigene Auto ist eben immer noch wichtigstes Utensil, auf das der Deutsche nicht verzichten möchte. Nur der Unterhalt soll möglichst wenig kosten. Beim Vergleich von Auto-Versicherungen ist die günstigste Variante dann gut genug. Am 30. November ist es wieder so weit: Der alljährliche Stichtag für die Kündigung des alten Kfz-Versicherungsvertrags naht, um zum Jahreswechsel einen neuen, günstigeren Anbieter zu finden. Häufig nur erkauft man sich den günstigeren Beitrag mit abgespeckten Leistungen. Der vermeintlich günstige Tarif entpuppt sich dann im Schadenfall als Leistungsgerippe. Sicherheit für wenige Euro Steffen Sebastian, Direktor am Center of Finance der Universität Regensburg, erklärt, welcher Schutz wirklich wichtig ist, damit man nicht am falschen Ende spart: „Der Haftpflichtschutz sollte nicht auf die Mindestdeckung begrenzt sein. Zwar ist die Deckung von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,2 Millionen Euro bei Sachschäden meistens ausreichend. Ist der Unfall aber doch teurer, droht die private Insolvenz. Für wenige Euro zusätzlich gibt es hier viel Sicherheit.“ Ein guter Tarif sollte deshalb mindestens 50, am besten aber 100 Millionen Euro Deckungssumme enthalten. Außerdem sollte die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen. Denn grob fahrlässig handelt man schnell, weiß Sebastian: „Nicht nur das Überfahren einer roten Ampel gehört dazu, sondern auch die Bedienung von Navi oder Handy während der Fahrt.“ Versicherungsmakler Bastian Zink sagt: „In einigen Billigtarifen wird eine Regulierung bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das spart Kosten Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de und sorgt für eine günstige Prämie, für den Betroffenen jedoch wird’s teuer.“ Verlorene 15 Jahre Das gilt auch, wenn der Vertrag keine Rabattretterklausel enthält. „Sie verhindert, dass Fahrer, die jahrelang unfallfrei gefahren sind, bei einem Schaden ihren erreichten Freiheitsrabatt verlieren und deutlich höhere Beiträge zahlen müssen. Ohne die Klausel werden Versicherte nach einem Unfall so stark hochgestuft, dass sie bis zu 15 Jahre brauchen, um ihren alten Schadenfreiheitsrabatt wieder zu erhalten. Aber es gibt auch andere Beispiele von Anbietern, die nach einem Schaden nur ein Jahr zurückstufen“, sagt Makler Zink. Die Rabattretterklausel findet sich häufig nur in höherwertigen Tarifen. Bei den drei Leistungsvarianten des BGV etwa gibt es sie nur im Tarif „Exklusiv“. Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Verschiedene Zeiträume für die Neuwertentschädigung Auch ist der Zeitraum, in dem ein Kfz-Versicherer im Schadenfall für eine Neuwagenentschädigung aufkommt, in Basistarifen häufig geringer als in Komforttarifen. So zahlt die VHV im Klassik Garant-Tarif bis zu 14 Monate nach der ersten Zulassung den Neuwert des Wagens, in der Exklusiv-Variante sind es bereits 24 Monate. Und beim BGV ist das Leistungsspektrum in den drei Tarifvarianten noch größer: 6, 18 oder 24 Monate bietet der Versicherer an, den Neuwert im Fall des Schadens zu entschädigen. Der gewählte Haftpflichtschutz sollte auch für einen Mietwagen im Ausland gelten. Die im Ausland oft drastisch niedrigeren Versicherungssummen reichen im Ernstfall nicht aus, um Schadenersatzforderungen zu erfüllen. Höhere Kosten müssen dann selbst getragen werden und können in den finanziellen Ruin führen. Doch diese Lücke lässt sich für wenige Euro Zusatzbeitrag im Jahr mit der sogenannten „Mallorca-Police“ schließen. Die Absicherung ist nicht auf die spanische Insel beschränkt. Sondern heißt so, weil viele Urlauber auf Mallorca Autos leihen. Darauf verzichten kann, wer sich im Ausland nie ein Auto mietet. Unterschiede zwischen Basis- und besserem Schutz gibt es zum Beispiel auch bei Unfällen mit Tieren. So zahlt die Kaskoversicherung nur für Unfälle, die durch den Zusammenstoß mit Rehen oder Hirschen, dem sogenannten Haarwild, verursacht wurden. Wer mit Nutztieren wie einer Kuh oder einem Pferd kollidiert, geht leer aus – obwohl deren Folgen genauso teuer werden können. Deshalb sollten Autofahrer möglichst gegen jegliche Art von Tierunfällen versichert sein, rät die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten. Die Klausel findet sich aber ebenfalls meist nur in den Komfortvarianten der Versicherer. Werkstattbindung, oder nicht? Großen Einfluss auf die Tarifhöhe nimmt die Werkstattbindung. Solche Tarife sind verlockend, weil sie bis zu 20 Prozent Rabatt bringen. Das Management nach einem Kaskoschaden liegt dann allein in der Hand des Versicherers. „Zwar wird für die Bindung an Vertragswerkstätten der Versicherungen in der Kasko ein Rabatt von Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de etwa 20 Prozent gewährt. Es ist aber ratsam, sich vorher zu informieren, wo die nächste Werkstatt liegt – nicht selten kann es ansonsten vorkommen, dass die geforderte Vertragswerkstatt mehrere Kilometer entfernt ist“, erklärt Experte Sebastian. Wer nicht zu viel Geld für seine Autoversicherung bezahlen möchte, hat auch bei einer Komfortversicherung die Chance zu sparen. Das Angebot auf Rabatte ist groß. Fährt beispielsweise nur der Versicherungsnehmer das Auto, parkt es dann noch in der Garage oder einem Carport, sinkt die Prämie. Wenigfahrer, Eigenheimbesitzer und Familien gelten ebenfalls als rabattwürdig und zahlen weniger. Bevor der Kündigungsbrief schon geschrieben wird, sollte man prüfen, ob der Vertrag überhaupt zum 1. Januar gekündigt werden kann. Einige Kfz-Versicherer, wie Allianz und Ergo, sind nämlich dazu übergegangen, das Versicherungsjahr am Tag des Vertragsabschlusses beginnen zu lassen. Dann spielt der Kündigungstermin zum 1. Dezember keine Rolle mehr. Dieser Artikel erschien am 17.11.2016 unter folgendem Link: http://www.pfefferminzia.de/wechselsaison-warum-basistarife-in-der-kfz-versicherung-nicht-erste-wahl-sind-1479378757/ Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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