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Wechselsaison
Warum Basistarife in der Kfz-Versicherung nicht erste Wahl sind
Bis Ende November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung wechseln. Hierbei sollte der Preis allein aber
nicht ausschlaggebend sein, denn günstige Basisversicherungen decken wichtige Leistungen oft nicht ab.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) weiß, wo es wehtut. Führerschein-Entzug statt Geldstrafe,
lautet sein Vorschlag, um straffällige Autofahrer zu sanktionieren. Gerade gut betuchte Täter würde das
härter treffen, als sie zahlen zu lassen.
Zutreffend ist diese politisch etwas fragwürdige Idee wahrscheinlich schon: Rund die Hälfte der vom
Meinungsforschungsinstitut Yougov zum Thema Befragten lehnte den Vorschlag vehement ab. Das
eigene Auto ist eben immer noch wichtigstes Utensil, auf das der Deutsche nicht verzichten möchte.
Nur der Unterhalt soll möglichst wenig kosten. Beim Vergleich von Auto-Versicherungen ist die
günstigste Variante dann gut genug.
Am 30. November ist es wieder so weit: Der alljährliche Stichtag für die Kündigung des alten
Kfz-Versicherungsvertrags naht, um zum Jahreswechsel einen neuen, günstigeren Anbieter zu finden.
Häufig nur erkauft man sich den günstigeren Beitrag mit abgespeckten Leistungen. Der vermeintlich
günstige Tarif entpuppt sich dann im Schadenfall als Leistungsgerippe.
Sicherheit für wenige Euro
Steffen Sebastian, Direktor am Center of Finance der Universität Regensburg, erklärt, welcher Schutz
wirklich wichtig ist, damit man nicht am falschen Ende spart: „Der Haftpflichtschutz sollte nicht auf die
Mindestdeckung begrenzt sein. Zwar ist die Deckung von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und
1,2 Millionen Euro bei Sachschäden meistens ausreichend. Ist der Unfall aber doch teurer, droht die
private Insolvenz. Für wenige Euro zusätzlich gibt es hier viel Sicherheit.“ Ein guter Tarif sollte deshalb
mindestens 50, am besten aber 100 Millionen Euro Deckungssumme enthalten.
Außerdem sollte die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen. Denn grob fahrlässig handelt
man schnell, weiß Sebastian: „Nicht nur das Überfahren einer roten Ampel gehört dazu, sondern auch
die Bedienung von Navi oder Handy während der Fahrt.“ Versicherungsmakler Bastian Zink sagt: „In
einigen Billigtarifen wird eine Regulierung bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das spart Kosten
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und sorgt für eine günstige Prämie, für den Betroffenen jedoch wird’s teuer.“
Verlorene 15 Jahre
Das gilt auch, wenn der Vertrag keine Rabattretterklausel enthält. „Sie verhindert, dass Fahrer, die
jahrelang unfallfrei gefahren sind, bei einem Schaden ihren erreichten Freiheitsrabatt verlieren und
deutlich höhere Beiträge zahlen müssen. Ohne die Klausel werden Versicherte nach einem Unfall so
stark hochgestuft, dass sie bis zu 15 Jahre brauchen, um ihren alten Schadenfreiheitsrabatt wieder zu
erhalten.
Aber es gibt auch andere Beispiele von Anbietern, die nach einem Schaden nur ein Jahr zurückstufen“,
sagt Makler Zink. Die Rabattretterklausel findet sich häufig nur in höherwertigen Tarifen. Bei den drei
Leistungsvarianten des BGV etwa gibt es sie nur im Tarif „Exklusiv“.
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Verschiedene Zeiträume für die Neuwertentschädigung
Auch ist der Zeitraum, in dem ein Kfz-Versicherer im Schadenfall für eine Neuwagenentschädigung
aufkommt, in Basistarifen häufig geringer als in Komforttarifen. So zahlt die VHV im Klassik Garant-Tarif
bis zu 14 Monate nach der ersten Zulassung den Neuwert des Wagens, in der Exklusiv-Variante sind es
bereits 24 Monate. Und beim BGV ist das Leistungsspektrum in den drei Tarifvarianten noch größer: 6,
18 oder 24 Monate bietet der Versicherer an, den Neuwert im Fall des Schadens zu entschädigen.
Der gewählte Haftpflichtschutz sollte auch für einen Mietwagen im Ausland gelten. Die im Ausland oft
drastisch niedrigeren Versicherungssummen reichen im Ernstfall nicht aus, um
Schadenersatzforderungen zu erfüllen. Höhere Kosten müssen dann selbst getragen werden und
können in den finanziellen Ruin führen.
Doch diese Lücke lässt sich für wenige Euro Zusatzbeitrag im Jahr mit der sogenannten
„Mallorca-Police“ schließen. Die Absicherung ist nicht auf die spanische Insel beschränkt. Sondern
heißt so, weil viele Urlauber auf Mallorca Autos leihen. Darauf verzichten kann, wer sich im Ausland nie
ein Auto mietet.
Unterschiede zwischen Basis- und besserem Schutz gibt es zum Beispiel auch bei Unfällen mit Tieren.
So zahlt die Kaskoversicherung nur für Unfälle, die durch den Zusammenstoß mit Rehen oder Hirschen,
dem sogenannten Haarwild, verursacht wurden. Wer mit Nutztieren wie einer Kuh oder einem Pferd
kollidiert, geht leer aus – obwohl deren Folgen genauso teuer werden können.
Deshalb sollten Autofahrer möglichst gegen jegliche Art von Tierunfällen versichert sein, rät die
Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten. Die Klausel findet sich aber ebenfalls meist nur
in den Komfortvarianten der Versicherer.
Werkstattbindung, oder nicht?
Großen Einfluss auf die Tarifhöhe nimmt die Werkstattbindung. Solche Tarife sind verlockend, weil sie
bis zu 20 Prozent Rabatt bringen. Das Management nach einem Kaskoschaden liegt dann allein in der
Hand des Versicherers.
„Zwar wird für die Bindung an Vertragswerkstätten der Versicherungen in der Kasko ein Rabatt von
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etwa 20 Prozent gewährt. Es ist aber ratsam, sich vorher zu informieren, wo die nächste Werkstatt liegt
– nicht selten kann es ansonsten vorkommen, dass die geforderte Vertragswerkstatt mehrere Kilometer
entfernt ist“, erklärt Experte Sebastian.
Wer nicht zu viel Geld für seine Autoversicherung bezahlen möchte, hat auch bei einer
Komfortversicherung die Chance zu sparen. Das Angebot auf Rabatte ist groß. Fährt beispielsweise nur
der Versicherungsnehmer das Auto, parkt es dann noch in der Garage oder einem Carport, sinkt die
Prämie. Wenigfahrer, Eigenheimbesitzer und Familien gelten ebenfalls als rabattwürdig und zahlen
weniger.
Bevor der Kündigungsbrief schon geschrieben wird, sollte man prüfen, ob der Vertrag überhaupt zum 1.
Januar gekündigt werden kann. Einige Kfz-Versicherer, wie Allianz und Ergo, sind nämlich dazu
übergegangen, das Versicherungsjahr am Tag des Vertragsabschlusses beginnen zu lassen. Dann
spielt der Kündigungstermin zum 1. Dezember keine Rolle mehr.
Dieser Artikel erschien am 17.11.2016 unter folgendem Link:
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