211EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) Landeshauptstadt München Baureferat Landeshauptstadt München, Baureferat, Verwaltung und Recht, Submissionsbüro Friedenstraße 40, 81671 München Datum der Versendung Vergabenummer H 07 3592 16 Vergabeart ✘ Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren ✘ Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Eröffnungs-/Einreichungstermin Mittwoch, 30.11.2016, 10:20 Uhr Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A) Baumaßnahme Leistung Ort Anschrift wie oben Raum 0.243 Zuschlagsfrist endet am 28.01.2017 voraussichtliche Ausführungsfrist Beginn 19.04.2017 Ende 22.12.2017 Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung Gerüstbauarbeiten Anlagen A) ✘ die beim Bieter verbleiben 212EU Teilnahmebedingungen EU 2120EU.StB Ergänzung Teilnahmebedingungen EU 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen 2150.StB Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen 2260.StB Mindestanforderungen an Nebenangebote 226EU.H Mindestanforderungen an Nebenangebote EU 226EU.StB Mindestanforderungen an Nebenangebote EU 227.H Gewichtung der Wertungskriterien 236EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EU 245 Datenträger Angebotsanforderung ✘ 444 Referenzbescheinigung ✘ 621 Merkblatt Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe 623 Merkblatt Staubminderung ✘ ✘ ✘ Anlagen 01-22 VHB München Stand 06/2016 211EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) B) ✘ die immer 1-fach zurück zu geben sind 213EU Angebotsschreiben EU 2-fach ✘ 214.H Besondere Vertragsbedingungen 2-fach 214.StB Besondere Vertragsbedingungen 2-fach 2140.Wa Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen 2-fach 225.H Stoffpreisgleitklausel 2-fach 225.StB Stoffpreisgleitklausel 2-fach 241 Abfall 2-fach ✘ 242.H Wartung 2-fach 243.H Instandhaltung 2-fach 244 Datenverarbeitung 2-fach 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2-fach 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit 451 Datenträger Abrechnung 2-fach 4510.StB Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung 2-fach 2510.StB Leistungsverzeichnis Standardleistungstexte 2-fach Leistungsbeschreibung 2-fach ✘ Stück Pläne/Zeichnungen Nr(n). C) die (in Abhängigkeit des Angebotes) ausgefüllt 1-fach zurück zu geben sind 124EU Eigenerklärung zur Eignung 2-fach 224.H Angebot Lohngleitklausel 2-fach 224.StB Angebot Lohngleitklausel 2-fach ✘ 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ✘ 235EU Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU ✘ VHB München Stand 06/2016 2-fach 211EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) 1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. 2 Die beigefügten Teilnahmebedingungen EU – 212 EU sind zu beachten. 3 Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen werden bei/beim zu den üblichen Bürozeiten; um Terminabstimmung wird gebeten: Tel. E-Mail: [email protected] Nicht beigefügte Vergabeunterlagen sind: 4 Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen, zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen (Formblatt 212EU) genannten Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen das Formblatt Verpflichtungserklärung – 236 EU vorzulegen. 5 Vorlage weiterer Unterlagen, die nicht Vertragsbestandteil werden Die nachstehenden Formblätter sind ausgefüllt ✘ mit dem Angebot abzugeben ab Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen 2210/2220 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation - 2210 oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme - 2220 ✘ ab Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen 223 Aufgliederung der Einheitspreise ✘ auf Verlangen der Vergabestelle Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen (auf gesondertem Blatt) 6 Losweise Vergabe ✘ nein ja, Angebote können abgegeben werden nur für ein Los für ein oder mehrere Lose für alle Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) Bedingungen für die Abgabe von Losen 7 Nebenangebote ✘ Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Teilnahmebedingungen – 212 EU gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen – 212 EU), ausgenommen Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen enthalten und Nebenangebote, die einen Verzicht auf eine vom Auftraggeber vorgesehene Stoffpreisgleitklausel (Formblatt 225) beinhalten. für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden Bedingungen: Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. VHB München Stand 06/2016 211EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) 8 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote gemäß § 16d EU Abs. 2 VOB/A ✘ Wertungskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- und Wahlpositionen, des eventuellen Erstattungsbetrages aus der Lohngleitklausel sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Mehrere Wertungskriterien gemäß Formblatt Wertungskriterien 227.H Werkstätten für behinderte Menschen wird bei der Ermittlung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für behinderte Menschen abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für behinderte Menschen erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für behinderte Menschen ist mit dem Angebot zu führen. 9 ✘ Elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. 10 Für Ihre Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen (siehe B), C), Nrn. 4 und 5) im verschlossenen beiliegenden Angebotskuvert bis zum Eröffnungs- / Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Das Angebotskuvert ist mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu versehen. Bei Nichtoffenen Verfahren und Verhandlungsververfahren: Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten. 11 - frei - 12 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (§ 21 EU VOB/A): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39, 80538 München 13 VHB München Stand 06/2016 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A, Abschnitt 2, "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A-EU). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in dem vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnis wiedergeben. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.4 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. 3.5 Die Angebote müssen die geforderten Preise enthalten. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise . Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen. 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3.7 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unternehmer. VHB München Stand 06/2016 212EU (Teilnahmebedingungen EU) 5 Nebenangebote 5.1 Etwaige Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden. 5.2 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.5 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. 6.2 Sofern nicht im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften und ist die Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. 8 Eignung 8.1 Offene Verfahren Präqualifzierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. VHB München Stand 06/2016 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 8.2 Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. VHB München Stand 06/2016 213EU (Angebotsschreiben EU) Name und Anschrift des Bieters Landeshauptstadt München Baureferat, Submissionsbüro Friedenstraße 40 81671 München Vergabenummer H 07 3592 16 Vergabeart ✘ Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren ✘ Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Eröffnungs-/Einreichungstermin Mittwoch, 30.11.2016, 10:20 Uhr Zuschlagsfrist endet am 28.01.2017 Angebot Baumaßnahme Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung Leistung Gerüstbauarbeiten 1 Mein/Unser Angebot umfasst: 1.1 folgende beigefügte Unterlagen - Leistungsbeschreibung mit den Preisen und den geforderten Erklärungen, - Besondere Vertragsbedingungen, - alle weiteren nach der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU geforderten und soweit erforderlich ausgefüllten Anlagen, die diesem Angebotsschreiben beigefügt sind (vgl. 211EU Abschnitte B und C sowie Nrn. 4 und 5). - 1.2 folgende nicht beigefügte Unterlagen - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016 - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) - Zusätzliche Vertragsbedingungen Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen – 2150.StB 2.1 2.2 Ich bin/Wir sind bevorzugte/r Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegendem(n) Nachweis/en. Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat bzw. Staat des WTO Abkommens 3 anderen Staat Nationalität: (bitte intern. Kfz. Kennzeichen eintragen) Ich bin/Wir sind für die zu vergebene Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: VHB München Stand 06/2016 213EU (Angebotsschreiben EU) 4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n) Ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU (Formblatt 235 EU) aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n). 5 Ich/Wir erkläre(n), dass − − − − − 6 ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. ein von mir/uns zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. Entsprechende Referenzen werden nach Auftragserteilung vorgelegt. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden. falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. Ich/Wir biete/n die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: 6.1 Hauptangebot keine Vergabe nach Losen Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) Summe Angebot 6.2 Nebenangebote zum Hauptangebot Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für alle Hauptund alle Nebenangebote 1 € % Anzahl: Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im Angebotsschreiben Eintragungsfelder für die im Eröffnungstermin zu dokumentierenden Endbeträge und andere den Preis betreffende Angaben sowie für weitere Angaben zum Angebot zusammengefasst. 7 An mein/unser Angebot halte ich mich / halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Ist das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen. ¹ siehe Nr. 3.6 der Teilnahmebedingungen EU- 212 EU VHB München Stand 06/2016 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung - EU) Vergabenummer H 07 3592 16 Datum Baumaßnahme Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung Leistung Gerüstbauarbeiten EU - Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Abzugeben vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen anderen Unternehmen, soweit diese nicht präqualifiziert sind oder eine EEE abgeben wollen) □ Bewerber*) □ Bieter*) □ Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*) □ Nachunternehmer*) □ anderes Unternehmen*) *) Zutreffendes ankreuzen (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens) Jahr Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen € € € Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen erbracht habe(n). Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an beiliegendes Muster (Formblatt 444) vorlegen. Angaben zu Arbeitskräften Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer VHB München Stand 06/2016 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung - EU) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A Ich erkläre/Wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliege(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht wegen eines Gesetzesverstoßes in Sinne des - § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse1), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes2) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabegestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. Ort, Datum, Unterschrift3) 1) soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist 2) soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3) Nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebots ist. VHB München Stand 06/2016 <Nr> 444 <Bereich> (Referenzbescheinigung) Firma (Name und vollständige Anschrift) Referenzbescheinigung Vom Referenznehmer auszufüllen: Referenzgeber: Bauherr/Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer E-Mail-Adresse vertreten durch Name Anschrift Telefonnummer E-Mail-Adresse Bezeichnung des Bauvorhabens Ausgeführte Leistung Einzelleistung 1 Komplettleistung2 Ort der Ausführung (Ort, Straße) Ausführungszeit (Monat/Jahr) vertraglich gebunden als Art der Baumaßnahme Baubeginn Hauptauftragnehmer Neubau Fertigstellung ARGE-Partner Umbau Nachunternehmer Denkmal Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie des BMVBS zur Durchführung eines PQ - Verfahrens (http://www.pq-verein.de/anlage264296binary), auf die sich die Referenz bezieht Nummer Bezeichnung 1 Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich 2 Gewerkbündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer VHB München Stand 06/2016 444 (Referenzbescheinigung) Bei Einzelleistung: stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen Bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme Bei Einzelleistung: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer: Bei Komplettleistung: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke: Bei Einzelleistung: stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen Bei Komplettleistung: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung Bei Einzelleistung: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in €) Bei Komplettleistung: Auftragswerk der vorgenannten Maßnahme (netto in €) Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben richtig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Angaben meine Zuverlässigkeit beeinträchtigen. (Ort, Datum, Unterschrift Referenznehmer) VHB München Stand 06/2016 444 (Referenzbescheinigung) Nur vom Referenzgeber auszufüllen!3 Die Leistungen sind auftragsgemäß durchgeführt worden. im Ergebnis auftragsgemäß durchgeführt worden, folgende Feststellungen wurden während der Abwicklung gemacht: Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden nicht auftragsgemäß ausgeführt worden. wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden. Ansprechpartner ist im Tel. Fax E-Mail Einer Veröffentlichung zum Zwecke der Präqualifikation des Unternehmens wird zugestimmt. Die Richtigkeit folgender Angaben − stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen − Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer − Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke − Auftragswert der vorgenannten Leistungen (soweit es sich um Nachunternehmerleistungen handelt) liegt in der alleinigen Verantwortung des Unternehmens und wird mit der Unterschrift durch den Referenzgeber ausdrücklich nicht bestätigt. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift) 3 Es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben. VHB München Stand 06/2016 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer H 07 3592 16 Baumaßnahme Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung Leistung Gerüstbauarbeiten Besondere Vertragsbedingungen 1. 1.1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen ✘ am 19.04.2017 spätestens ___ Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. ___ in der ___ KW ___, spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum ___ zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) ✘ am 22.12.2017 innerhalb von ___ Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der ___ KW ___, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: ✘ vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn ✘ vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart (§ 5 Abs.1 Satz 2 VOB/B) ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart: 1.3 Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. VHB München Stand 06/2016 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 2. 2.1 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1 als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: ___ € (ohne Umsatzsteuer) ___ v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3. Rechnungen (§ 14 VOB/B) 3.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 1-fach und zugleich bei der Objektüberwachung 2-fach einzureichen. Mehrfertigungen des Rechnungsoriginals sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen, z. B. durch die Bezeichnung „Duplikat“ oder „Abschrift“. 3.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 2-fach einzureichen. 3.3 Bei Bauüberwachung durch ein externes Büro: Das Rechnungsoriginal sowie die rechnungsbegleitenden Unterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind zur Prüfung direkt an das externe Büro zu senden. Gleichzeitig ist der Auftraggeber über die Rechnungsstellung schriftlich zu informieren. ✘ Gleichzeitig ist dem Auftraggeber eine Kopie der Rechnung ohne Anlagen zuzusenden. Die Kopie ist ausdrücklich als solche zu kennzeichnen, z. B. durch die Bezeichnung „Duplikat“ oder „Abschrift“. 4. Zahlung (§ 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VO/B/B wird verlängert auf 60 Tage. 5. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) 5.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von __ v.H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzssteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. VHB München Stand 06/2016 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Sicherheit für die Vertragserfüllung nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt __ v.H. der Brutto-Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): ✘ Nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche. Soweit zu diesem Zeitpunkt die geltend gemachten Mängelansprüche des Auftraggebers noch nicht erfüllt sind, darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten. ___ 5.2 Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. 5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist für - die Vertragserfüllung das Formblatt Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft - 421, - die Mängelansprüche das Formblatt Mängelansprüchebürgschaft - 422 und - für vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft - 423 zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem betreffenden Formblatt entsprechen. Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist München, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 6. Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug eine eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 7. - 9. - frei - VHB München Stand 06/2016 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 10. Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". VHB München Stand 06/2016 Weitere Besondere Vertragsbedingungen BaL – Erweiterung Grundschule Berg-am-Laim-Straße Rohbau- und Ausbaugewerke Seite 1 von 15 Fortsetzung WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (WBVB) 10.2 HINWEISE ZU TECHNISCHEN SPEZIFIKATIONEN UND NORMABWEICHUNGEN 10.2.1 Technischen Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen 10.2.2 Normabweichung Falls im Leistungsverzeichnis bei der Verwendung von technischen Spezifikationen auf Normen (DIN, EN etc.) Bezug genommen wird, kann auch der Norm gleichwertig angeboten werden. Die Gleichwertigkeit ist bei Angebotsabgabe gesondert nachzuweisen. In einem gesonderten Anhang bzw. im Angebotsanschreiben sind die LV-Positionen zu benennen, in denen der Bieter von den angegebenen Normen abweicht. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist dem Angebot beizulegen. 10.3 GRUNDSÄTZLICHES ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS – FÜR ALLE GEWERKE 10.3.1 Vertragsgrundlagen und allgemeine Vorschriften Vereinbart ist die VOB in der aktuell zur Auftragserteilung gültigen Fassung für alle beschriebenen Arbeiten und Gewerke sowie alle in diesem Zusammenhang anwendbaren DIN und EN, sowie die DASt-Richtlinien. Neben der jeweils gewerkspezifisch gültigen ATV/ DIN gem. VOB/C (in den ZTV benannt) gilt die DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art. Ergänzend dazu gelten: - die Bayerische Bauordnung BayBO - Unfallverhütungs- und Brandschutzvorschriften - alle auf Kindergärten, Horte und Schulen bezogenen Sicherheitsregeln und - die Vorschriften der Kommunalen Unfallversicherung Bayern in der derzeit gültigen Fassung Diese sind eigenverantwortlich einzuhalten und können auf Anfrage beim AG eingesehen werden. 10.3.2 Allgemeiner Leistungsumfang Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoffe und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis hin zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der der momentan gültigen DIN-Vorschriften, sowie den dort aufgeführten Normen, bzw. den „Anerkannten Regeln der Technik“. Hierbei bedeutet 'Bauart' das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bestandteile bis zur fertigen Werkleistung inkl. Montage. Zur Klarstellung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Positionen dieses Leistungsverzeichnisses in funktionsfähiger Ausführung der beschriebenen Leistung zu erbringen sind. Die anzubietenden Einheitspreise enthalten auch alle erforderlichen Nebenleistungen für Anschlüsse, Befestigungen, Verbindungen, Verankerungen und dergleichen, Lieferung der Materialien und Hilfsmaterialien, Bereitstellung und Vorhalten von Geräten, Maschinen etc. sowie die Betriebskosten der Maschinen. Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um die Werkleistung funktionsfähig herzustellen. Etwaige Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahin aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften der hier gegenständlichen Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen entsprechende funktionsfähige Leistung geschuldet wird. Stand: 12.05.2016 Weitere Besondere Vertragsbedingungen BaL – Erweiterung Grundschule Berg-am-Laim-Straße Rohbau- und Ausbaugewerke Seite 2 von 15 10.3.3 LV-Plananlagen und Ausführungsunterlagen Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind als Grundlage zur Angebotskalkulation des AN und zur Übersicht zu verstehen – dies sind keine zur Bauausführung freigegebenen Pläne. In Plänen und im LV ausgeworfene Mengen dienen nicht als Bestellmengen. Planunterlagen zur Ausführung bzw. zur Erstellung der Werkstattplanung erhält der Auftragnehmer nach Beauftragung in 4-facher Ausfertigung. Weitere Plansätze kann er gegen Bezahlung anfordern. Die für Ausführung und Bestellung erforderlichen Mengen, genauen Maße, Stückzahlen etc. hat der AN selbst vor Ort / nach örtlichem Aufmessarbeiten festzustellen. Abweichungen gegenüber Zeichnungen, Angaben und Beschreibungen sind unverzüglich mit der Bauüberwachung vor der Ausführung zu klären. Die Haftung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm erstellten Ausführungsunterlagen wird durch die Freigabe des Architekten/ Auftraggebers nicht berührt. 10.4 ANGABEN ZUR BAUSTELLE SOWIE ZUR BAUSTELLEN- UND VERKEHRSSICHERUNG 10.4.1 Lage der Baustelle, Baustellenzufahrt und -verkehr Die Grundschule Berg-am-Laim-Straße befindet sich im Stadtteil Berg am Laim im Osten Münchens und wird von der Berg-am-Laim-Straße und der Baumkirchener Straße tangiert. Die Zu- und Ausfahrt der Baustelle befindet sich in der Berg-am-Laim-Straße, in besonderen Ausnahmefällen (außerhalb der Schulzeiten) ist die Zufahrt über die Echardinger Straße möglich. Die Feuerwehrzufahrt zum Bestandsschulgebäude über die Echardinger Straße ist während des laufenden Schulbetriebes zu jedem Zeitpunkt der Baumaßnahme sicherzustellen. Die Echardinger Straße ist daher freizuhalten und darf nur nach Sondergenehmigung, d.h. im Ausnahmefall und außerhalb der Schulzeiten als Zufahrt/ Transportweg genutzt werden. Wege für den Personen- bzw. Fahrzeugverkehr auf der Baustelle dürfen nicht durch Bauarbeiten beeinträchtigt werden. Das Bestandsgebäude mit laufendem Schulbetrieb wird während der Baumaßnahme vom provisorischen Haupteingang in der Berg-am-Laim-Straße erschlossen. Anderweitige betriebliche Tätigkeiten auf der Baustelle und den Zufahren, auch durch den Nutzer, dürfen nicht gefährdet werden. Private PKW und Firmenfahrzeuge (mit Ausnahme kurzzeitiger Anlieferungen) können nicht auf dem Baugrundstück abgestellt werden. Das Parken der Firmenfahrzeuge hat im öffentlichen Straßenraum zu erfolgen (Parklizenzbereiche). Der Auftraggeber hat das Recht, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig zu Lasten des AN abschleppen zu lassen. Auf der Baustelle gilt § 1 Straßenverkehrsordnung. 10.4.2 Baustellen- und Verkehrssicherung Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die ordnungsgemäßen Baustellenabsicherungen in seinem Arbeitsbereich. Ebenso besteht die Verkehrssicherungspflicht des AN über die gesamte Bauzeit für sämtliche Verkehrszeichen und Zufahrten zum Baustellengelände. Hierbei sind während des Befahrens der Ein-/ Ausfahrt mit Baufahrzeugen, insbesondere während der Schulwegzeiten, seitens des AN Warnposten oder Einweiser abzustellen! Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, es besteht kein Anspruch auf gesonderte Vergütung. Die in der Berg-am-Laim-Straße verlaufenden Straßenbahnschienen sind grundsätzlich freizuhalten. Auf den Straßenbahnverkehr ist bei der Ein- und Ausfahrt auf die Baustellenfläche immer Rücksicht zu nehmen. Stand: 12.05.2016 Weitere Besondere Vertragsbedingungen BaL – Erweiterung Grundschule Berg-am-Laim-Straße Rohbau- und Ausbaugewerke Seite 3 von 15 10.4.3 Vermeidung/ Beseitigung von Verschmutzungen, Beschädigungen auf Verkehrswegen Der AN ist verpflichtet, Verschmutzungen, Beschädigungen und dergleichen von benutzten Straßenkörpern (Art. 2 Bay StrWG) und deren Zubehör (z.B. Verkehrseinrichtungen, Bepflanzungen usw.) durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, d.h. der Auftragnehmer hat Maßnahmen gegen Beschädigungen und Verschmutzungen der Transportwege auf öffentlichen Straßen und Wegen bei der Ausfahrt von Fahrzeugen aus der Baustelle zu treffen. Verschmutzungen sind mindestens täglich zu reinigen, bei groben Verschmutzungen auch mehrmals täglich. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. 10.4.4 Sicherung der Baustelle, Zugangsregelung Die Baustelle wird zur Sicherung gegen Zutritt Unbefugter mit einem Bauzaun umgeben, der Zugang / die Zufahrt zur Baustelle hat nur über die vorgesehenen Türen/ Tore zu erfolgen. Das Verschließen der Zugänge ist Sache des AN, dessen Beschäftigte als letzte die Baustelle verlassen. Bauzäune sind immer geschlossen zu halten. Bei erforderlichen Arbeiten in geöffneten Bereichen während der Schulzeit müssen die Arbeitsbereiche deutlich sichtbar abgegrenzt und abgesichert werden. Zuwiderhandlungen können zum Verweis von der Baustelle führen. 10.5 SICHERHEITSKONZEPT, BAUSTELLENVERORDNUNG (1) Unfallverhütungsvorschriften: Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften der BG BAU, der Gewerbeaufsicht und den Vorschriften der Versicherungen erforderlichen oder sonstigen Maßnahmen unter eigener Verantwortung und zu jeder Zeit auszuführen oder diese zu veranlassen. (2) Einhaltung Baustellenverordnung: Alle an der Maßnahme beteiligten Firmen sind verpflichtet, die Baustelle gem. den Bestimmungen der Baustellenverordnung zu betreiben und dies für ihre eigenen Gewerke eigenständig zu überwachen. Verstöße anderer Firmen dagegen sind dann der Bauüberwachung des Auftraggebers anzuzeigen, wenn das eigene Gewerk betroffen ist. (3) Sicherheits- und Gesundheitskoordinator: Für das Bauvorhaben ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) nach BaustellV bestellt. Hinweise und Vorgaben des Koordinators sind zu beachten und unverzüglich umzusetzen. Die Abstellung der vom Koordinator festgestellten Mängel sind der Bauüberwachung des Auftraggebers und dem Koordinator schriftlich anzuzeigen. Der für das Bauvorhaben erstellte SiGePlan ist zu beachten. Abweichungen hiervon sind mit der Bauüberwachung des AG und dem Koordinator abzustimmen und schriftl. zu dokumentieren. Formulare wie Unterweisungen, Mitarbeiter- und Werkzeuglisten sind auf Anforderung des SiGeKo's auszufüllen und vorzulegen. Bei Gefahr in Verzug hat der SiGeKo ein unmittelbares Weisungsrecht gegenüber den Beteiligten. Die Baustellenordnung mit dem dazu gehörigen SiGe-Plan wird bei Vertragsabschluss ausgehändigt und Vertragsbestandteil. (4) Sicherheitseinrichtungen: Die Baustelleneinrichtung einschl. dem Vorhalten der nach BGV A5 (früher VBG 109) erforderlichen Erste Hilfe Einrichtungen und der nach ZH1/201 benötigten Feuerlöscher sind in die EP einzurechnen und werden nicht in einer gesonderten Position vergütet. (5) Gefährdungsbeurteilung: Vor Aufnahme der Arbeiten ist die gemäß § 5 ArbSchG für das Bauvorhaben zu erstellende Gefährdungsanalyse der Bauüberwachung des Auftraggebers und dem Koordinator nach BaustellV vorzulegen. Stand: 12.05.2016 Weitere Besondere Vertragsbedingungen BaL – Erweiterung Grundschule Berg-am-Laim-Straße Rohbau- und Ausbaugewerke Seite 4 von 15 (6) Ersthelfer: Vor Beginn der Arbeiten sind mind. zwei dauerhaft auf der Baustelle anwesende Ersthelfer zu benennen. Ein gültiger Nachweis über die Ausbildung zum Ersthelfer und die Beauftragung ist der Bauüberwachung des AG vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu übergeben. Wechsel sind zeitnah mit dem SiGeKo und der Bauüberwachung des Auftraggebers abzustimmen. (7) Vorkehrungen bei Erste-Hilfe-Maßnahmen: Zur Ersten Hilfe hat jeder AN nach der Arbeitsstättenverordnung und der Unfallverhütungs-vorschrift "Erste Hilfe" die notwendigen Vorkehrungen selbst zu treffen. Der AN ist verpflichtet, seine Mitarbeiter entsprechend einzuweisen. In der benachbarten Schule steht ergänzend ein mit nutzbarer Sanitätsraum zur Verfügung. (8) Elektrische Geräte und Maschinen: Elektrische Geräte (auch Baustromverteiler) sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig zu prüfen. Die Prüfung der auf der Baustelle verwendeten Geräte ist der Bauüberwachung des Auftraggebers in geeigneter Art und Weise schriftlich nachzuweisen. Geräte ohne gültige Prüfung dürfen nicht betrieben werden und sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. (9) Arbeitsmedizinische Untersuchungen: Sind für auszuführende Arbeiten bei dieser Baumaßnahme spezielle Arbeitsmedizinische Untersuchungen notwendig, so sind diese der Bauüberwachung des Auftraggebers und dem Koordinator vor Aufnahme der Arbeiten schriftlich nachzuweisen. (10) Anwendung von Arbeitsverfahren: Die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch den Arbeitgeber erfolgt durch die zuständige Bauüberwachungen. Entsprechende Nachweise sind insbesondere bei der Abweichung von Normalverfahren vor Aufnahme der Arbeiten mit der Bauüberwachung des Auftraggebers und mit dem SiGeKo dokumentiert abzustimmen (Koordination der Überwachung gem. RAB 30 Punkt 3.2). (11) Bereitstellung von Feuerlöschern: In den Baubaracken, Lagern, Werkstätten und auf der Baustelle sind, soweit hier brennbare Stoffe verarbeitet und gelagert werden, an leicht zugänglichen Stellen zugelassene Feuerlöscher nach DIN14406, mindestens Type PG 6, in ausreichender Zahl bereitzuhalten. Dies gilt auch bei Arbeiten mit Gasbrennern. (12) Sicherungsmaßnahmen: Jeder Auftragnehmer ist verpflichtet, alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen für seine Leistungen bei Lagerung, Transport und Montage sowie Schutzmaßnahmen bei fertig gestellten Leistungen nach der gültigen Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen durchzuführen. (13) Rauchverbot – Nichtraucherschutz: Innerhalb der Gebäude, auf dem Grundstück und den unmittelbar angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen die zur Baustelleneinrichtungsfläche gehören, sowie im gesamten Bereich der Schule, darf nicht geraucht werden. Das Rauchverbot gilt grundsätzlich und nicht nur während des Schulbetriebes. Seitens der Bauüberwachung des Auftraggebers werden Raucherbereiche ausgewiesen. 10.6 BAUSTELLENEINRICHTUNG 10.6.1 Allgemeiner Hinweis zur Kalkulation der BE Einrichten, Vorhalten, Unterhalten und Räumen der erforderlichen Baustelleneinrichtung für die termin- und fachgerechte Ausführung der Leistungen des AN sind gem. BE- Leistungsposition(en) zu kalkulieren, sofern gesondert ausgewiesen - hierbei sind die als Nebenleistungen gem. VOB/C, DIN 18299, Pkt. 4.1 beschriebenen Maßnahmen in diese Position(en) einzukalkulieren. Für Maßnahmen mit geringem Baustelleneinrichtungsaufwand, für die keine gesonderten BEPositionen im LV ausgewiesen sind, sind die Kosten für die Baustelleneinrichtung des AN in die Einheitspreise einzukalkulieren. Stand: 12.05.2016 Weitere Besondere Vertragsbedingungen BaL – Erweiterung Grundschule Berg-am-Laim-Straße Rohbau- und Ausbaugewerke Seite 5 von 15 10.6.2 Einrichten der Baustelle (1) BE-Fläche, Aufenthalts- und Lagercontainer: Baustelle und Bauwerk werden gemäß beiliegendem Baustelleneinrichtungsplan erschlossen. Aufgrund insgesamt beengter Flächenverhältnisse ist die gewerkebezogene Baustelleneinrichtung des AN entsprechend zu disponieren und mit der Bauüberwachung des AG abzustimmen. Als Lagerflächen sind nur die abgezäunten Bereiche zugelassen. Das Lagern von Material sowie das Aufstellen von Gerät / Containern und Tagesunterkünften auf dem Baustellengelände ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber, bzw. mit der Bauüberwachung des Auftraggebers auf eigens dafür zugewiesenen Flächen möglich. Aufenthalts- und Lagercontainer bzw. -räume stehen für die Vorabmaßnahmen nicht zur Verfügung – der AN hat für seine Belange Tagesunterkünfte oder sonstige Einrichtungen entsprechend der Arbeitsstättenverordnung sowie Lagercontainer auf der ihm zugewiesenen Fläche zu stellen. Übernachtungsunterkünfte dürfen auf dem Gelände nicht errichtet werden! Über die zugewiesenen Flächen hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat sich der AN auf eigene Kosten zu beschaffen; es besteht kein Anspruch auf gesonderte Vergütung. (2) Materialanlieferung: Materialien, Maschinen und Geräte sind gem. dem Arbeitsfortschritt auf die Baustelle zu bringen. Lagerflächen, über die dem AN zugewiesenen Flächen, stehen nicht zur Verfügung - Anlieferungsort, Standort sowie Be- und Entladung sind vorab mit der Objektüberwachung abzustimmen. Materialtransporte müssen so koordiniert werden, dass die Materialverarbeitung möglichst ohne Zwischenlagerung auf der Baustelle erfolgen kann. Die Bauüberwachung ist nicht verpflichtet, Materiallieferungen für den Auftragnehmer anzunehmen. Der Auftragnehmer hat Materiallieferungen so zu disponieren, dass eine Abnahme durch den Auftragnehmer erfolgen kann. Bei Materiallieferungen, insbesondere durch Drittfirmen, ist dafür Sorge zu tragen, dass in den Lieferpapieren, über die Bezeichnung der Baumaßnahme hinaus, immer die Empfängerfirma (AN) angegeben ist. (3) Einrichtung/ Nutzung Toiletten: Der Auftraggeber stellt durch den AN "Baumeisterarbeiten" Sanitärcontainer (Waschraum, Toiletten) für alle am Bau beteiligten Auftragnehmer bis zum Bauende unentgeltlich zur Verfügung. Einrichtung, Wartung, Reinigung und Betrieb erfolgt über das Gewerk Baumeisterarbeiten. Auf den pfleglichen Umgang mit den sanitären Einrichtungen wird besonders hingewiesen. Das Entsorgen von Arbeitsmaterial über Waschbecken und Toiletten ist untersagt, ebenso die Reinigung von Eimern, Behältern und sonstigen Arbeitsgeräten. Bei mutwilliger Verschmutzung oder Beschädigung der Einrichtungen werden die Kosten auf die dafür verantwortlichen Unternehmen umgelegt. Eine Mitbenutzung der Toiletten im Bestandsschulgebäude ist untersagt. (4) Gerüste und Absturzsicherungen Arbeits- und Schutzgerüste müssen bezüglich der verwendeten Bauteile, der Standsicherheit sowie der Arbeits- und Betriebssicherheit DIN EN 12811 in Verbindung mit DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" entsprechen. Sie sind vor Inbetriebnahme, nach längeren Arbeitspausen, nach konstruktiven Veränderungen und nach außergewöhnlichen Einwirkungen vom Gerüstersteller zu prüfen und entsprechend zu kennzeichnen. Für die Einhaltung der Betriebssicherheit und die bestimmungsgemäße Verwendung der Gerüste ist jeder AN verantwortlich, deren Beschäftigte die Gerüste benutzen. Gerüste dürfen nur von fachlich qualifizierten und geeigneten Personen erstellt und betreten werden. Veränderungen und Umbauten am Gerüst dürfen nur durch den Ersteller erfolgen. (5) Sonstiges: Veränderungen der Baustelleneinrichtung und der Auf- und Abbau von Großgeräten dürfen während der Bauzeit nur nach Abstimmung mit der Bauüberwachung des Auftraggebers erfolgen. Die Mitbenutzung von vorhandenen Geräten und Einrichtungen anderer Unternehmer ist vom Auftragnehmer mit diesen selbst zu vereinbaren. Stand: 12.05.2016 Weitere Besondere Vertragsbedingungen BaL – Erweiterung Grundschule Berg-am-Laim-Straße Rohbau- und Ausbaugewerke Seite 6 von 15 10.6.3 Unterhalten der Baustelleneinrichtung, Sauberhaltung Arbeitsbereiche Die überlassenen Flächen für die Baustelleneinrichtung und Lagerplätze sind während der Bauzeit zu unterhalten. Gemäß VOB/C hat der Auftragnehmer sein eingebrachtes Verpackungsmaterial, Restmaterialien, Bauschutt etc. unaufgefordert und selbständig arbeitstäglich zu entsorgen, selbst verursachte Verschmutzungen zu reinigen. Die Kosten hierfür, inkl. Abfuhr und Entsorgungsgebühren, sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Bauschutt-Trennung und -Entsorgung ist entsprechend der zum Ausführungszeitpunkt gültigen Baustellenabfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München durchzuführen. 10.6.4 Räumen der Baustelleneinrichtung, Schuttbeseitigung Das Gelände ist nach Leistungsausführung unverzüglich zu räumen. Erforderliche Teilräumungen während der Leistungsausführung sind auf Anordnung durchzuführen. Kommt der AN einer Aufforderung zur Räumung bzw. Teilräumung nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist der Auftraggeber zur Räumung auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind nach der Räumung im ursprünglichen Zustand zurückzugeben, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Rückgabe der in Anspruch genommenen Einrichtungsflächen und der Abbau der Baustelleneinrichtung sind der Bauüberwachung des AG zehn Arbeitstage vorher schriftlich anzuzeigen. Der AN hat die Baustelle ordnungsgemäß, schuttfrei und sauber zu verlassen. Für den Fall, dass dies trotz 2-maliger, schriftlicher Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt und Restmüll / Schutt hinterlassen wird, behalten sich Bauüberwachung / AG das Recht vor, zur Entsorgung ein Fremdunternehmen einzusetzen. Hierfür wird beim AN eine Rechnungskürzung in Höhe mind. 1.000 €, bei größerem Schuttanfall in Höhe der anfallenden Entsorgungskosten vorgenommen. Sind / waren mehrere AN auf der Baustelle nebeneinander tätig und lässt sich hinterlassener Schutt oder Verschmutzungen nicht mehr zuordnen, werden die Entsorgungs- und Reinigungskosten auf die betroffenen Auftragnehmer zu gleichen Teilen umverlegt. 10.7 BAUSTROM- UND BAUWASSERANSCHLUSS 10.7.1 Baustromanschluss Ein Baustromanschluss wird vom Auftraggeber erstellt, vorgehalten und rückgebaut. Bei Bedarf erforderliche Unterverteilungen liegen im Aufgabenbereich des Auftragnehmers. Die erforderlichen Leitungen, Kabel und Anschlüsse ab Hauptverteilung bis zur Verwendungsstelle des Auftragnehmers, sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu beschaffen und bereitzustellen; dies ist in die EP einzukalkulieren - eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Die bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers entstehenden Verbrauchskosten für Baustrom werden durch den Auftraggeber getragen. Der Verbrauch wird gezählt. Die kostenlose Energiebereitstellung betrifft den Verbrauch für Klein- und Großgeräte. Energieverbrauch für Verbrennungsmotoren (Diesel, Benzin, Öl) ist vom Auftragnehmer in Eigenregie zu organisieren und wirtschaftlich zu tragen. Der Einsatz von elektrischen Geräten zur Beheizung von Anlagen der eigenen Baustelleneinrichtung ist ausdrücklich untersagt. 10.7.2 Bauwasseranschluss Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer bauseits einen Bauwasseranschluss an einer Stelle im Außenbereich zur freien Mitbenutzung zur Verfügung. Die erforderlichen Leitungen, Schläuche und Anschlüsse ab Übergabestelle bis zur Verwendungsstelle des Auftragnehmers sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu beschaffen und bereitzustellen; dies ist in die EP einzukalkulieren - eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Schlauchverbindungen zum Arbeitsbereich müssen druckfest und dicht sein. Stand: 12.05.2016 Weitere Besondere Vertragsbedingungen BaL – Erweiterung Grundschule Berg-am-Laim-Straße Rohbau- und Ausbaugewerke Seite 7 von 15 Die bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers entstehenden Kosten für Verbrauch und Gebühren für Bauwasser sowie Bauabwasser trägt der Auftraggeber. Frisch- und Abwasser dürfen nicht unkontrolliert entweichen. Abwasser muss ordnungsgemäß eingeleitet werden, es darf keine größere Verunreinigung aufweisen, als es die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vorschreiben. 10.8 BAUSTELLENORGANISATION 10.8.1 Fachbauleitung des AN Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer schriftlich seinen verantwortlichen Fachbauleiter als bevollmächtigten Vertreter zu benennen und jeden Personalwechsel in dieser Funktion schriftlich anzuzeigen. Der Fachbauleiter ist Ansprechpartner der Bauüberwachung und auch verantwortlich für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften im Fachbereich des Auftragnehmers. Der benannte Fachbauleiter muss die erforderliche Sachkunde und Befugnis haben, um alle Arbeiten des AN zu kontrollieren und das Personal zu beaufsichtigen.Aussagen des Fachbauleiters sind für den Auftragnehmer bindend. Er kann sich nicht auf "Handeln ohne Auftrag" berufen. Der Firmenbauleiter muss arbeitstäglich immer erreichbar sein und sollte bei der Ausführung der eigenen Leistungen auf der Baustelle anwesend sein. Ein Auswechseln des verantwortlichen Bauleiters ist nur in begründeten Fällen nach schriftlicher Antragstellung durch den Auftragnehmer mit Genehmigung des Auftraggebers möglich. 10.8.2 Verständigung auf der Baustelle, Sprache Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig eine Person anwesend ist, die eine fachliche Verständigung in deutscher Sprache ermöglicht. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des Auftragnehmers heranzuziehen. 10.8.3 Baustellenbesprechungen Die Besprechungen finden regelmäßig im 14-tägigen Rhythmus statt. Bei Erfordernis können zusätzlich Arbeitsbesprechungen von der Bauüberwachung des Auftraggebers einberufen werden. Die Teilnahme des verantwortlichen Fachbauleiters, oder eines stellvetretend bevollmächtigten und weisungsbefugten Vertreters des Auftragnehmers, an den Baubesprechungen ist verpflichtend! Die Vertretungsvollmacht ist dem Auftraggeber mit Auftragsvergabe schriftlich vorzulegen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. 10.8.4 Termin- und Ablaufplanung Innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung ist zusammen mit der Bauüberwachung oder der jeweils zuständigen Fachbauleitung ein detaillierter Termin- und Arbeitsablaufplan über die zu erbringenden Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nach-gewiesen und überwacht werden kann. Für die jeweiligen Einzelleistungen ist die vorgesehene Personalstärke anzugeben. Die Festlegungen des AG z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Termin- und Arbeitsablaufplan unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem AG 14 Tage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 2facher Ausfertigung zu übergeben. Die Detaillierung hat sich dabei z.B. auf alle Bauelemente pro Geschoss und Bauteil zu beziehen. In jedem Fall ist der Termin- und Arbeitsablaufplan über die gesamte Bauzeit des AN, spätestens alle 4 Wochen fortzuschreiben. Der aktuelle Termin- und Arbeitsablaufplan ist stets auf der Baustelle vorzuhalten. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 10.8.5 Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in geeigneter Form über den Personal-, Nachunternehmer- und Geräteeinsatz, Materiallieferungen, die Arbeitsleistungen, den Arbeitsfortschritt und über besondere Vorkommnisse aktuell schriftlich zu berichten. Stand: 12.05.2016 Weitere Besondere Vertragsbedingungen BaL – Erweiterung Grundschule Berg-am-Laim-Straße Rohbau- und Ausbaugewerke Seite 8 von 15 Hierzu zählen auch Begehungen mit der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt. Dem Auftraggeber sind alle Unfälle, Erste Hilfe - Fälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht an Behörden und Berufsgenossenschaften bleibt davon unberührt. Auftragnehmern ohne spezifische Bautagebücher wird die Verwendung des Zweckform Bautagesberichtes Nr. 1777 empfohlen. Die Bautagesberichte sind arbeitstäglich unaufgefordert bei der Objektüberwachung abzugeben. 10.9 KOORDINIERUNGSLEISTUNGEN UND VERMESSUNGSARBEITEN 10.9.1 Koordinierungsleistungen Die Maßnahmen sind z.T. in Zusammenarbeit bzw. Abstimmung mit anderen Gewerken auszuführen. Eine Absprache über die zeitliche Abfolge der Arbeiten ist daher zwingend erforderlich. Abstimmungs-/ Koordinierungsleistungen sowie kleinere Unterbrechungen im Bauablauf sind in entsprechende Leistungspositionen einzukalkulieren. Hierfür besteht kein Anspruch auf gesonderte Vergütung. 10.9.2 Vermessungsarbeiten Bauseits werden an markanten Stellen die Gebäudeachsen eingemessen. Vom AN Rohbau werden pro Geschoss an markanten Stellen Höhenfestpunkte eingemessen. Diese Kennzeichnungen dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe der Objektüberwachung verändert oder abgebaut werden! Nachvermessungen aufgrund von Zuwiderhandlungen gehen zu Lasten des Verursachers. Sämtliche für die Ausführung der Leistung des AN notwendigen Vermessungs- und Aufmaßarbeiten sind eigenverantwortlich durch den AN durchzuführen. Diese Leistungen sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren; es besteht kein Anspruch auf gesonderte Vergütung. 10.10 ARBEITSZEITEN, IMMISSIONSSCHUTZ, MASCHINEN UND GERÄTE 10.10.1 Arbeitszeiten Die Arbeitszeiten sind werktags Montag bis Samstag von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Arbeiten (ohne Lärmbelästigung) an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie werktags außerhalb der Regelarbeitszeiten sind nur nach Abstimmung/ Freigabe durch den AG zulässig. Die Einschränkungen des Bauablaufs durch reglementierte Arbeitszeiten sind zu berücksichtigen. 10.10.2 Ausführung lärmintensiver Arbeiten Lärmintensive Arbeiten während der Unterrichtszeiten sind zu vermeiden. Die Ausführungszeiten hierfür sind entsprechend zu koordinieren/ einzutakten und mit der Bauüberwachung im Vorfeld abzustimmen. Dieser evtl. Mehraufwand ist bei der Kalkulation relevanter Leistungspositionen einzurechnen es besteht hier kein Anspruch auf gesonderte Vergütung. 10.10.3 Immissionsschutz-Lärm Nach § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) ist beim Betrieb von Baustellen dafür zu sorgen, dass. Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind bzw. Vorkehrungen getroffen werden, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken Das Baugrundstück befindet sich zwischen einem „Allgemeinen Wohngebiet“ im Süden und Südwesten (Echardinger Straße und Josephsburgstraße) und einem „Mischgebiet“ (Berg-am-LaimStraße) im Norden. Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des BIMSCHG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm – Geräuschimmission - und den zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften. Stand: 12.05.2016 Weitere Besondere Vertragsbedingungen BaL – Erweiterung Grundschule Berg-am-Laim-Straße Rohbau- und Ausbaugewerke Seite 9 von 15 Folgende Immissionsrichtwerte sind nach dem „Merkblatt für Maßnahmen zum Schutz gegen Baulärm“ (Stand 10-2009, herausgegeben vom LRA München) einzuhalten: Lärmschutzvorgaben: Tagsüber: an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten von 8:00 bis 20:00 Uhr: 55 dB (A) Tagsüber: an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten von 6.00 bis 8.00 Uhr und 20:00 bis 22:00 Uhr: 50 dB (A) Nachts: von 22.00 bis 6.00 Uhr: 40 dB (A) (Informationen hierzu auch im Internet unter www.muenchen.de/laerm.) Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die geltenden Immissionsrichtwerte tagsüber um nicht mehr als 30 dB (A) überschreiten. Vorgaben für Maschinen und Geräte: Für die Ausführung der gesamten Arbeiten sind Maschinen und Geräte zu verwenden, die dem Stand der Technik sowie der Richtlinie 89/392 EWG entsprechen, nach § 39 der VBG 1 geprüft sind und die gemäß den einschlägigen Vorschriften die Lärm- und Erschütterungsbelästigungen der Anlieger auf ein Minimum reduzieren. Das heißt insbesondere, dass hinsichtlich den Anforderungen zur sicherheitsgerechten Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen ist, dass Prüfungen und Prüffristen von Arbeitsmitteln festgelegt und befähigte Personen benannt werden Der AN hat den Nachweis gem. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erbringen, dass sich seine Maschinen und Geräte in einem arbeitssicheren Zustand befinden. Auf der Baustelle dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzt werden. Der Geräuschpegel der Maschinen darf bei Vollbelastung den Wert von tagsüber 55 dB (A) nicht überschreiten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass der geforderte Immissionswert (55 dB (A)) in der Regel nur mit zusätzlichen geeigneten Maßnahmen zu erreichen ist. Diese Aufwendungen sind in die EP einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Verwendung von Luftkompressoren und druckluftbetriebenen Geräten ist prinzipiell untersagt, außer es sind keine anderen Arbeitsverfahren möglich - hierfür ist jedoch eine vorherige Abstimmung mit der Bauüberwachung des AG zwingend erforderlich! Vom Auftraggeber werden bei Erfordernis Lärmmessungen durchgeführt, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen. Werden bei den Lärmmessungen Überschreitungen der Immissionswerte festgestellt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der o. g. Werte unverzüglich zu gewährleisten. Hierfür besteht kein Anspruch auf gesonderte Vergütung. 10.10.4 Immissionsschutz-Staub Die Staubentwicklung auf der Baustelle ist im Außen- und Innenbereich durch geeignete Schutzmaßnahmen nach Wahl des AN auf ein Minimum zu beschränken.Dieser evtl. Mehraufwand ist bei der Kalkulation relevanter Leistungspositionen einzurechnen - es besteht kein Anspruch auf gesonderte Vergütung. 10.11 UMGANG MIT GEFAHRSTOFFEN UND WASSERGEFÄHRDENDEN STOFFEN Der Umgang mit Gefahrstoffen (z.B. künstliche Mineralfasern, Strahlmittel, Oberflächenbehandlungsmittel, Lösemittel) einschließlich ihrer Lagerung hat nach der Gefahrstoffverordnung zu erfolgen. Er ist u.a. nur zulässig, wenn eine ausreichende Betriebsanweisung auf der Baustelle vorliegt und erforderlichenfalls der Gewerbeaufsicht und der zuständigen Berufsgenossenschaft die Tätigkeit angezeigt wurde. Die Lagerung von bzw. der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist der Objektüberwachung und dem durch den AG beauftragten Si-Ge-Ko anzuzeigen. Darüber hinaus sind alle Böden (Grundflächen), auf denen mit wassergefährdenden Stoffen gearbeitet bzw. hantiert wird, flüssigkeitsdicht und medienbeständig auszuführen. Stand: 12.05.2016 Weitere Besondere Vertragsbedingungen BaL – Erweiterung Grundschule Berg-am-Laim-Straße Rohbau- und Ausbaugewerke Seite 10 von 15 10.12 BAUMSCHUTZ Bei der Ausführung der Baumaßnahmen inkl. Baustellenverkehr, Anlieferungen, Lagerflächen etc. ist auf den zu erhaltenden Baumbestand (im Südwesten und Südosten des Baugrundstücks) besonders Rücksicht zu nehmen.Im Schutzbereich der Bäume (Kronentraufe + 1,50 m) dürfen keine Maschinen eingesetzt werden. Das Wurzelwerk ist zu schonen. (Beachtung DIN 18920 RAS-LP 4) 10.13 BRANDSCHUTZ Hier ist die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) Stand 10.12.2012 (BayRSII, S. 615) zu beachten.. Der AN hat sich vor Arbeitsbeginn selbständig über den Rettungswegeplan bei der Bauleitung des AG zu informieren und den Anordnungen Folge zu leisten. Leicht entzündliche oder selbstentzündliche Stoffe dürfen nur in Mengen, die für den Fortschritt der Arbeiten erforderlich sind, am Arbeitsplatz vorgehalten werden. Diese Stoffe sind nach Beendigung der Arbeiten zu entfernen. Bei feuergefährlichen Arbeiten sind die Vorschriften gemäß BGV A 1 § 43 und BGV D 1 § 30 ohne zusätzliche Vergütung genauestens einzuhalten. An Arbeitsstellen mit Feuerarbeiten (z.B. Arbeiten im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren") hat der Auftragnehmer je nach Brandgefährlichkeit geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen und Feuerlöscheinrichtungen und folgende Löschmittel bereitzustellen: 1 Eimer Sand, 1 Wasserfeuerlöscher 12 kg, 1 Löschdecke. Die Arbeiten sind in der Regel bis spätestens 14:00 Uhr zu beenden. Nach Beendigung der Arbeiten sind ohne gesonderte Vergütung Brandwachen für einen ausreichenden Zeitraum (mind. 2 Stunden) zu stellen, bis eine Brandgefahr ausgeschlossen werden kann. Prinzipiell ist bei Schneide- und Schweißarbeiten vor Ausführungs- beginn eine schriftliche Schweißerlaubnis bei der Bauüberwachung einzuholen. Brandgefährdete Bereiche sind zu kennzeichnen. Erforderlichenfalls (siehe Arbeitsstättenverordnung) ist ein Flucht- und Rettungsplan aufzustellen. Die Arbeitnehmer sind entsprechend zu unterweisen (siehe § 12 Arbeitsschutzgesetz). Die Maßnahmen sind mit den anderen Gewerken abzustimmen und dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten bekanntzugeben. Schweißarbeiten in der Nähe von Holz- und anderen brennbaren Bauteilen sind untersagt. 10.14 PRÜF- UND HINWEISPFLICHTEN DES AN 10.14.1 Prüfung der geplanten Art der Ausführung Die geplante Art der Ausführung sowie die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Konstruktionsteile und Werkstoffe hinsichtlich der geforderten Güte und Qualität sind vom AN auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Hat der AN Bedenken gegen die geplante Art der Ausführung, vorgegebene Materialqualitäten o.ä., so hat er den AG gem. VOB/B, § 4, Abs.3 schriftlich und vor Vertragsabschluss darauf hinzuweisen. 10.14.2 Prüfung der Vorleistungen anderer AN vor Ausführungsbeginn Der AN hat gem. VOB/B, § 4, Abs.3 die Pflicht, die Beschaffenheit von Vorleistungen anderer Unternehmen, auf die er aufbaut, anschließt etc., spätestens 14 Tage vor Ausführung seiner Leistungen zu überprüfen und Mängel dem AG schriftlich in Form einer Bedenkenanzeige mitzuteilen. Der Umfang der Überprüfungspflicht orientiert sich an objektiven Kriterien d.h. der Auftragnehmer muss Kenntnisse auch von der Leistung seines Vorunternehmers haben, damit er mit seiner Leistung fachgerecht und mängelfrei aufbauen kann. Der Aufwand für alle erforderlichen Überprüfungsleistungen ist in die EP einzukalkulieren. Bei nicht rechtzeitiger Meldung festgestellter Mängel von Vorleistungen, spätestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn des AN, gehen der Terminverzug und ggf. daraus entstehende Mehrkosten zu Lasten des AN. Eine generelle Verletzung dieser Prüf- und Mitteilungspflicht führt zu Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüchen - unterlässt der AN diesen Hinweis auf Mängel, so haftet er für den entstandenen Schaden nicht nur anteilig für seine Leistung, sondern in vollem Umfang. Stand: 12.05.2016 Weitere Besondere Vertragsbedingungen BaL – Erweiterung Grundschule Berg-am-Laim-Straße Rohbau- und Ausbaugewerke Seite 11 von 15 10.15 GÜTENACHWEISE, ÜBEREINSTIMMUNGSERKLÄRUNG, BAUBESTANDSDOKUMENTATION 10.15.1 Gütenachweise, Übereinstimmungserklärung Bis spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung hat der AN dem AG unaufgefordert alle erforderlichen Produktdatenblätter, Nachweise, Werksbescheinigungen, bauaufsichtlichen Zulassungen, etc. zu den angebotenen Erzeugnissen bzw. den zur Ausführung gelangenden Materialien und Systemen zu übergeben. Eventuelle Änderungen von Materialien sind dem AG unmittelbar darauf schriftlich mitzuteilen. Die Ausführung der Änderungen darf jedoch nur nach schriftlicher Zustimmung des AG erfolgen. Die Unterlagen sind dann entsprechend auszutauschen. Der AG behält sich vor, nicht entsprechende Baustoffe zurückzuweisen bzw. im Falle von Zweifeln an deren Güte entsprechende Gütenachweise durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle oder einer vom AG anerkannten Prüfstelle zu verlangen. Mindestens 4 Wochen vor Abnahme ist vom AN abschließend eine Übereinstimmungserklärung abzugeben, dass die übergebenen Unterlagen der Dokumentation den ausgeführten Leistungen entsprechen. Der Aufwand wird in gesonderter Position vergütet. 10.15.2 Baubestandsdokumentation Für den späteren Betrieb und Nutzung sowie für spätere bauliche Maßnahmen ist durch den AN eine Baubestandsdokumentation zu übergeben, die im Wesentlichen nachfolgend aufgeführte Unterlagen, soweit zutreffend, enthalten muss: - Verlegepläne und statische Berechnungen - Nachweis zur Einhaltung der im LV vorgegebene Qualität - Nachweise von Baustoff- und Bauteilprüfungen - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse mit Übereinstimmungsnachweis - Produktdatenblätter, Techn. Merkblätter der verwendeten Produkte inkl. Sicherheitsdatenblätter - Hersteller- und Fabrikatsverzeichnis - Fachunternehmererklärung - EG-Konformitätserklärung, Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung nach DIN 1090 - Reinigungs- und Pflegeanleitungen. (Hinweis: Unabhängig davon, ob oben aufgeführte Unterlagen bereits gem. Pkt. 10.15.1 vorgelegt wurden, sind diese nochmals mit der Bestandsdokumentation abzugeben.) Der Aufwand für die Erstellung der Baubestandsdokumentation wird in einer gesonderten LVPosition vergütet. Weitere, gewerkabhängig geforderten Unterlagen werden in dieser Position benannt. Die Dokumentationsunterlagen sind bis spätestens 4 Wochen vor Abnahme vollständig zu übergeben. 10.15.3 Form der Nachweise/ Baubestandsdokumentation Die Unterlagen müssen in einer vom AG vorgegebenen 3-stufigen Gliederungsstruktur geordnet und mit entsprechend gegliedertem Verzeichnis erfasst werden. Sämtliche Unterlagen sind in Papierform, in Ringbüchern geordnet sowie mit Inhaltsverzeichnis und Trennblättern versehen, zu übergeben. Die gesamten Unterlagen sind zusätzlich in einem üblichen EDV- Format auf einem Datenträger zusammenzustellen. 10.16 RECHNUNGSSTELLUNG UND AUFMASSUNTERLAGEN (1) Form der Rechnungsstellung/ Aufmaßunterlagen: Der AN hat seine Abrechnungsunterlagen zur Prüfung grundsätzlich mit prüffähigen Aufmaßunterlagen und Aufmaßplänen einzureichen. Die im Auftragsschreiben genannte Firmennummer sowie die Maßnahmen- und Vergabenummer müssen auf jeder Abschlags- und Schlussrechnung enthalten sein, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Leistungspositionen des LV's bzw. der Nachträge. Abrechnungshinweise in den einzelnen Positionen sind zu beachten. Stand: 12.05.2016 Weitere Besondere Vertragsbedingungen BaL – Erweiterung Grundschule Berg-am-Laim-Straße Rohbau- und Ausbaugewerke Seite 12 von 15 Abschlagsrechnungen (inkl. Schlussrechnung) sind kumuliert aufzustellen. Alle bis dahin geleisteten Abschlagszahlungen sind in jeweils in jeder Rechnung aufzuführen und von der neu ermittelten Brutto-Gesamtsumme abzuziehen. Die Erstellung des Aufmaßes der erbrachten Leistungen erfolgt in der Regel auf Grundlage freigegebenen Ausführungs-, Werk- bzw. Montagepläne. Ein örtliches Aufmaß, bei Bedarf gemeinsam mit der Bauüberwachung, ist durchzuführen, wenn die Ermittlung aus den Ausführungsplänen nicht möglich ist, dies in den ZTV gefordert wird bzw. auf Anordnung der Bauüberwachung bei Unklarheiten o.ä. Aufmaße sind immer prüffähig, nachvollziehbar und bezogen auf die entsprechende Positionsnummer des LV's/ Angebotes oder Nachtrags zu erstellen. Es dürfen nur gleiche Positionen auf einem Aufmaßblatt abgerechnet werden. Bezugsmaße sind zu kennzeichnen und zuzuordnen. Aufmaße sind immer kumuliert zu erstellen und vor Rechnungsstellung mit der Bauleitung des AG abzustimmen. Rechnungen ohne prüffähige Aufmaßunterlagen werden nicht anerkannt – Rechnung und Aufmaß werden ungeprüft an den AN zurückgesandt. Dies gilt insbesondere auch für die Schlussrechnung - die Prüfungs-/ Zahlungsfrist für die Schlussrechnung beginnt erst nach bestätigter Vorlage komplett prüffähiger Aufmaßunterlagen! (2) Hinweise zur Einarbeitung von Korrekturen in Rechnungen und Aufmaße: Von der Bauüberwachung des AN durchgeführte Korrekturen/ Prüfvermerke in Rechnung und Aufmaß (gem. Firmen-Rücklaufexemplar) sind vom AN zwingend in seine nächste AZ bzw. Schlussrechnung inkl. Außmaß einzuarbeiten, sofern von ihm hierzu kein Einspruch eingelegt wird. Dieser Einspruch muss gesondert, mit konkreten Positionsbezügen und Begründung/ Nachweis erfolgen; ein Nicht-Einarbeiten der Korrekturen in die nächste AZ bzw. SZ gilt nicht als Einspruch; ebensowenig ein Pauschaleinspruch im Anschreiben zur Rechnung! Erfolgen diese Einarbeitungen nicht, werden auch in diesem Fall Rechnung und Aufmaß ungeprüft an den AN zurückgesandt, um unnötige Doppelprüfungen und wiederholte Korrekturvermerke zu vermeiden. Die Prüffrist beginnt mit Neueinreichung der vom AN korrigierten Rechnung. Alle Aufwendungen für die Erstellung der Aufmaße und Rechnungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, es besteht kein Anspruch auf gesonderte Vergütung. 10.17 SONSTIGES 10.17.1 Hinweis zur Ausführung von Stundenlohnarbeiten Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten darf grundsätzlich erst nach ausdrücklicher und schriftlicher Anordnung durch die Bauüberwachung des Auftraggebers erfolgen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind umgehend bei der Objektüberwachung einzureichen. Auf eigenmächtig ausgeführte, nicht veranlasste Stundenlohnarbeiten besteht kein Anspruch auf Vergütung! 10.17.2 Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung) Der Auftraggeber schließt keine projektbezogene Bauleistungsversicherung ab. Der Auftragnehmer hat vor Auftragserteilung den Nachweis über eine bestehende und angemessene Bauhaftpflichtversicherung vorzulegen. 10.17.3 Urkalkulation Im Auftragsfall ist die dem Angebot zugrunde liegende Urkalkulation des AN beim AG in einem verschlossenen Umschlag zu hinterlegen. 10.17.4 Änderung Freistellungsbescheinigung Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 10.17.5 Werbung Das Anbringen eigener Firmenschilder auf der Baustelle ist nicht zulässig. Durch den AG wird eine Bautafel erstellt, die lediglich die notwendigen Angaben zum Projekt und zu den beteiligten FBT's enthält. Firmennennungen sind nicht vorgesehen. Stand: 12.05.2016 Weitere Besondere Vertragsbedingungen BaL – Erweiterung Grundschule Berg-am-Laim-Straße Rohbau- und Ausbaugewerke Seite 13 von 15 10.17.6 Informationen an Dritte Die Durchführung von Besichtungen, die Gestattung der Einsichtnahme in technische Unterlagen (Beschreibungen, Pläne, Zeichnungen, Bilder, Berichte usw.) und die Erteilung von Auskünften über diesen Vertrag, über das Bauwerk und die bereits installierten Einrichtungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. 10.17.7 Durchführung Raumluftmessung Nach Abschluss der Bauarbeiten und der Feinreinigung findet, auf Veranlassung des Auftraggebers eine Raumluftmessung auf Formaldehyd und VOC’s (flüchtige organische Verbindungen) durch ein sachverständiges Ingenieurbüro statt. Die Messung muss im Ergebnis folgende Beurteilungswerte unterschreiten: - Formaldehyd- Raumluftkonzentration < 0,05 ppm, - den Summenwert VOV gesamt y 1000 µg/m³ - die Richtwerte I (Vorsorgerichtwerte) entspr. den Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes. Ebenso wird die Vorgabe „Vermeidung von 2-Butanonoxim-emittierenden Produkten“ messtechnisch kontrolliert. Bei Überschreitung der Werte sind Minderungsmaßnahmen durch den Auftragnehmer einzuleiten, einzurichten und bis zur Erreichung der geforderten Qualität zu betreiben (z.B. eine mechanische Lüftung, Ausbau der abweichenden Produkte). 10.18 ANHANG: Materialökologie der Landeshauptstadt München – Stand Juni 2013 Die jeweiligen Technischen Merkblätter, Produkt- und EU-Sicherheitsdatenblätter der nachfolgend beschriebenen Produkte / Materialien sind auf Anforderung vorzulegen. (1) Beschichtungen Bei jeder Beschichtung (Grundierung, Imprägnierung, Lasur, Lackierung, sonstige Anstriche, Spachtelmasse, Öl/Wachs-, Korrosions-, Brandschutzsystem, etc.) ist - bei gleicher Eignung - das jeweils umweltverträglichste Produkt und Verfahren zu verwenden. Dabei sind die Einstufungen gemäß Produkt- bzw. Giscode der Bauberufsgenossenschaft zu Grunde zu legen (siehe: www.gisbau.de) und die Vorgaben der einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu beachten. Soweit technisch möglich sind Produkte einzusetzen, die qualitativ den Vergabeunterlagen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ RAL–UZ 12a Schadstoffarme Lacke bzw. RAL-UZ 102 emissionsarme Wandfarben entsprechen. Reaktionsharze dürfen nur im technisch notwendigen Umfang eingesetzt werden. Die technische Notwendigkeit ist nachzuweisen. Die Produkte sind an der Baustelle im Originalgebinde zu verwenden. Die Beschichtungen der Schreiner-, Stahlbau-, Metallbau- und Schlosserarbeiten sind im Produktionsbetrieb des Auftragnehmers vorzunehmen. Auf der Baustelle sind sie nur im Ausnahmefall nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erlaubt. (2) Bodenbeläge, elastische - Linoleum: Werk- und bauseitige Polyurethan (PU)-Versiegelungen und metallvernetzte Dispersionen sind ausgeschlossen. - Kautschuk: Es sind Produkte einzusetzen, die qualitativ den Vergabeunterlagen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ RAL-UZ 120 entsprechen. (3) Erstpflege Bodenbelag Produkte für die Erstpflege, die folg. Inhaltsstoffe enthalten, dürfen nicht zur Anwendung kommen: - Alkylphenolethoxylate (APEO) - Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) - chlororganische und chlorabspaltende Verbindungen Stand: 12.05.2016 Weitere Besondere Vertragsbedingungen BaL – Erweiterung Grundschule Berg-am-Laim-Straße Rohbau- und Ausbaugewerke Seite 14 von 15 - Thioharnstoff - kationische Tenside - Konservierungsstoffe auf Chlor- oder Halogenbasis / Halogenkohlenwasserstoff - Phenol und dessen Derivate - Quarternäre Ammoniumverbindung - Diethanolamin, Methylglykol, Ethylglykol - 2-N-Methylpyrrolidon - p-Dichlorbenzol - synthetische Moschus-Verbindungen Ebenso ausgeschlossen sind metallvernetzte Dispersionen und PU-Versiegelungen. Spätestens 10 Tage vor Ausführung der Erstpflege übermittelt der Auftragnehmer das Produkt- und EU-Sicherheitsdatenblatt des Erstpflegeprodukts, die Pflegeanleitung für den Boden und den Termin für die Erstpflege per Fax an die Projektleitung. Notwendige Produktänderungen während der Ausführung sind unverzüglich mit dem Auftraggeber abzustimmen. (4) Feinstaub / Gesundheitsgefährdender Staub Das „Merkblatt zur Staubminderung bei Baustellen“ der Regierung von Oberbayern ist zu beachten. Die Staubentwicklung ist, soweit technisch möglich, zu vermeiden. Bei Maschineneinsatz sind staubarme, abgestimmte Bearbeitungssysteme (Maschine und Mobilentstauber) zu verwenden, die den allgemeinen Staubgrenzwert von 3 mg/m³ für die alveolengängige (A-) Fraktion sowie 10 mg/m³ für die einatembare (E-) Fraktion einhalten. Entsprechende Maschinen sind von der BG BAU als "Typ I - Gerät" klassifiziert und unter „www.gisbau.de“ veröffentlicht. Werden gesundheitsgefährdende mineralische Stäube oder andere Gefahrstoffe freigesetzt, sind die notwendigen Maßnahmen der jeweiligen Technischen Regel Gefahrstoffe (TRGS 505, 519, 521, 559 u.a.) und der Gefahrstoffverordnung festzulegen. Bei bleiweißhaltigen Anstrichen sind die einschlägigen Vorgaben der Berufsgenossenschaften (Expositionsbeschreibungen) zu beachten. (5) Gefährliche Inhaltsstoffe Produkte, bei denen im Produkt- und/oder Sicherheitsdatenblatt CMR-Stoffe (krebserzeugende/cancerogene, erbgutverändernde / mutagene und fortpflanzungsgefährdende/ reproduktionstoxische Inhaltsstoffe) sowie PBT- und vPvB-Stoffe (persistent, bioakkumulierend, toxisch entspr. Reach-Verordnung) aufgeführt sind, dürfen nicht verwendet werden. (6) Holz, Holzwerkstoffe Um Terpene in der Innenraumluft zu minimieren, ist auf stark harzhaltige Nadelhölzer (Kiefer) sowie einschlägige Holzwerkstoffe (Kiefernsperrholz, OSB-Platten) zu verzichten. Zur Vermeidung von unzumutbaren Formaldehydkonzentrationen sind Holzwerkstoffe min. in E1Qualität entsprechend der Richtlinie .Klassifizierung und Überwachung von Holzwerkstoffplatten bezüglich der Formaldehydabgabe. (DIBT-Richtlinie 100) zu verwenden. Der Nachweis über die Emissionsklasse der Holzwerkstoffe ist vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Bei großflächigem Einbau von Holzwerkstoffen (z.B. Prallwände, Akustikdecken etc.) und/oder konstruktiven Holzbauteilen (z.B. Holzleimbinder, Pfosten-Riegel-Konstruktionen) im Innenraum sind formaldehydfreie Produkte zu verwenden. (7) Holzschutzmittel Es muss bei gleicher Eignung. das jeweils umweltverträglichste Produkt und Verfahren verwendet werden. Dabei ist die Einstufung entsprechend dem Produkt-Code der Bauberufsgenossenschaft zu Grunde zu legen. Holzschutzmittel e.V., für tragende Bauteile das Prüfzeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik aufweisen. Behandlungen mit Holzschutzmitteln sind im Produktionsbetrieb des Auftragnehmers vorzunehmen. An der Baustelle sind sie nur im Ausnahmefall nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erlaubt. Stand: 12.05.2016 Weitere Besondere Vertragsbedingungen BaL – Erweiterung Grundschule Berg-am-Laim-Straße Rohbau- und Ausbaugewerke Seite 15 von 15 Holzschutzmittel für nichttragende Bauteile müssen das RAL-Prüfzeichen der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V. , für tragende Bauteile das Prüfzeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik aufweisen. Behandlungen mit Holzschutzmitteln sind im Produktionsbetrieb des AN vorzunehmen. An der Baustelle sind diese nur im Ausnahmefall nach vorheriger Zustimmung des AG erlaubt (8) Kleber, sonstige Verlegewerkstoffe Es dürfen nur lösemittelfreie/-arme Verlegewerkstoffe (Voranstriche, Leime, Kleber, Spachtel etc.) gemäß Giscode-Einstufung der Bauberufsgenossenschaft und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 610 verwendet werden. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erlaubt. (9) Künstliche Mineralfasern (KMF) Produkte mit Künstlichen Mineralfasern (KMF) müssen entsprechend der Gefahrstoffverordnung, Anhang IV Nr. 22 (2), folgende Anforderungen erfüllen: - Kanzerogenitätsindex (KI) > 40 oder Halbwertszeit < 40 Tage. Sie sind in Akustikdecken- und Putzsystemen zu vermeiden. Beim Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen ist die TRGS 521 zu beachten. (10) Montageschaum Das Verwenden von Montageschaum und sonstigen Ortschäumen ist ausgeschlossen (ggf. Ausnahme bei WDVS, Dämmplattenfugen). (11) Polyvinylchlorid (PVC) / Chlorchemische Produkte Auf den Einsatz von chlorchemischen Produkten ist zu verzichten. (12) Recyclingprodukte zum Bauteilschutz Bei Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen oder der Ausstattung sind Produkte aus Recyclingmaterial (Altpapier, Alttextilien, PE-Regenerat) zu verwenden. (13) Schaumkunststoffe Produkte aus Schaumkunststoffen müssen FCKW- und HFCKW-frei sein. Nicht erlaubt sind Formaldehyd- freisetzende Produkte (z.B. Melaminharz-Akustikschaumstoffe) sowie 2-Chlorpropan- emittierende Phenolharzplatten. (14) Trennmittel Es dürfen nur Trennmittel verwendet werden, die biologisch schnell abbaubar sind und dem Umweltzeichen RAL-UZ 64 entsprechen. Auf technisch notwendige Ausnahmen ist die Bauüberwachung des Auftraggebers hinzuweisen. (15) Tropenholz Auf den Einsatz von Tropenholz ist zu verzichten. - ENDE DER WEITEREN BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN - Stand: 12.05.2016 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Einheitliche Fassung (Februar 2010) Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1 Sicherung von Mindestlohnpflichten Mindestlohnpflichten bestehen in der Baubranche aufgrund der geltenden allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und aufgrund des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Danach ist der Auftragnehmer verpflichtet, den zur Erfüllung seiner Vertragsleistungen eingesetzten eigenen Arbeitskräften tarifliche bzw. gesetzliche Mindestlöhne zu gewähren. Daneben haftet der Auftragnehmer gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz dafür, dass auch den auf seiner Baustelle von Nachunternehmern eingesetzten Arbeitskräften der Mindestlohn vergütet wird. Erhalten Arbeitskräfte, die zur Erfüllung von Vertragsleistungen des Auftragnehmers eingesetzt sind, für tatsächlich geleistete Arbeit den ihnen nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Lohn nicht, nicht vollständig oder nicht termingerecht, so hat der Auftragnehmer als sofort fällige Pflicht gegenüber dem Auftraggeber an alle betroffenen Arbeitskräfte die vorenthaltenen Löhne zu zahlen. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Kosten für Dolmetscherdienste sowie für anwaltliche Betreuung der betroffenen Arbeitskräfte zu erstatten und übliche Vorschüsse zu leisten. Bei begründetem Verdacht von Verstößen gegen die Mindestlohnpflichten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nachzuweisen, dass alle Arbeitskräfte den ihnen zustehenden Mindestlohn auch tatsächlich erhalten haben; dies kann z.B. durch Testat eines Wirtschaftsprüfers erfolgen. Bis zum Nachweis der vollständigen Erfüllung der Mindestlohnpflichten ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Zahlungen bis zu 5 % der Auftragssumme zurückzubehalten. 2 Preisermittlungen (§ 2) 2.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 2.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 2.3 Nrn. 2.1 und 2.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen. 3 Ausführungsunterlagen (§ 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 4 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 5 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) 5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien der FSC oder PEFC einzeln erfüllen. 5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. 5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC und PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen. VHB München Stand 06/2016 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) 6 Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 7 Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8) 7.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 7.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. 7.3 Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 7.1 und 7.2 gelten entsprechend. 8 Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 9 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4) 9.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschänkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeiter oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 9.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 9.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 9.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 9.1 b oder 9.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. 9.4 Die Ziffern 9.1 b und 9.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreiben des Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 08. November 2004“1 handelt. 9.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 10 Mitteilung von Bauunfällen (§ 10) Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm VHB München Stand 06/2016 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) 11 Abnahme (§ 12) Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne Umsatzsteuer). 12 Abrechnung (§ 14)s 12.1 Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7. 12.2 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. 12.3 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 12.4 Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. 13 Preisnachlässe (§§ 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 14 Rechnungen (§§ 14 und 16) 14.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. 14.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. 14.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 14.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 15 Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10 und § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Wird ihm hierfür vom Auftraggeber eine Vorlage zur Verfügung gestellt, so hat er ausschließlich diese zu verwenden. Stundenzettel müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. VHB München Stand 06/2016 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) 16 Zahlungen (§ 16) 16.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 16.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 17 Überzahlungen (§ 16) 17.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 17.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 18 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 18 Gerichtsstand Gerichtsstand ist München, sofern die Voraussetzungen des § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen. VHB München Stand 06/2016 241 (Abfall) Vergabenummer H 07 3592 16 Baumaßnahme Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung Leistung Gerüstbauarbeiten Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen 1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass - die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, - bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, - die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind, - die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass - die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, - die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt, - die erforderlichen Transportgenehmigungen (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) vorliegen. 2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel). 2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik und führt die von ihm zu erbringenden Nachweise. 2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. 2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen. 2.5 Die Satzung über die Entsorgung von Gewerbe- und Bauabfällen in der Landeshauptstadt München in der jeweils gültigen Fassung ist zu beachten. VHB München Stand 06/2016 621 (Merkblatt Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe) Merkblatt Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe, Bauteile und Bauarten Der Grundsatz der Umweltvorsorge und des Umweltschutzes findet bei der Durchführung von Bauvorhaben der Landeshauptstadt München besondere Beachtung. Als öffentlicher Auftraggeber sieht sie sich verpflichtet, die Forderung nach umweltfreundlichen und gesundheitlich unbedenklichen Baustoffen, Bauteilen und Bauarten, die bei ihrer Verwendung Schaden von Mensch und Umwelt abwenden und unvermeidbare Beeinträchtigungen minimieren, in den Vordergrund zu stellen. Die Bieter werden daher aufgefordert, beim Angebot von Baustoffen, Bauteilen und Bauarten die Umweltbedeutsamkeit zu beachten sowie ökologische und ökonomische Voraussetzungen so zu berücksichtigen, dass Gewinnung, Herstellung, Nutzung, Unterhaltung und Wiederverwertung der Baustoffe, Bauteile und Bauarten im Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit in das Angebot einbezogen werden. Umweltfreundliche Baustoffe, Bauteile und Bauarten sind im Angebot zu kennzeichnen. Von der Möglichkeit, Nebenangebote oder Änderungsvorschläge einzureichen, ist Gebrauch zu machen, es sei denn, Nebenangebote sind nach Ziffer 7 des Formblatts 211 bzw. 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) ausgeschlossen. Dabei ist zu beachten, − dass die angebotenen Baustoffe, Bauteile und Bauarten den anerkannten Regeln der Baukunst und Technik entsprechen müssen, und − dass bei Baustoffen, Bauteilen und Bauarten, die noch nicht allgemein gebräuchlich und bewährt sind, die Brauchbarkeit für den Verwendungszweck nachgewiesen werden muss. Unter vorstehenden Voraussetzungen kommen Nebenangebote in die engere Wahl, wenn − der Vergleich mit dem herkömmlichen Baustoff, Bauteil oder Bauart keine Nachteile erwarten lässt, − die Umweltfreundlichkeit durch Prüfungszeugnisse, Inhaltsangaben, Angaben über Ausführung und Beschaffenheit belegt ist und − eine allgemein anerkannte Kennzeichnung/Auszeichnung der Umweltfreundlichkeit vorliegt. Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit erfolgt unter Einbeziehung vorgenannter Gesichtspunkte. VHB München Stand 06/2016 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Vergabenummer H 07 3592 16 Baumaßnahme Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung Leistung Gerüstbauarbeiten Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Wir, die nachstehend aufgeführten Firmen einer Bietergemeinschaft, Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. bevollmächtigter Vertreter: Wir erklären1), dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1) (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. VHB München Stand 06/2016 235EU (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen EU) Vergabenummer H 07 3592 16 Datum Baumaßnahme Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung Leistung Gerüstbauarbeiten Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich / wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde/n. OZ/Leistungsbereich 1) 1) Beschreibung der Teilleistungen OZ = Ordnungsziffer des Leistungsverzeichnisses VHB München Stand 06/2016 Namen des Nachnternehmens (einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern) (erst nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle) 235EU (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen EU) Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige ich mich im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne ich nachfolgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen. Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Unternehmens VHB München Stand 06/2016 Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung 236EU (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EU) Vergabenummer H 07 3592 16 Datum Baumaßnahme Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung Leistung Gerüstbauarbeiten Name des Bieters: Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Ich/Wir verpflichte/n mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen. OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift1) Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Fall der Auftragsvergabe an den o. g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.2) (Ort, Datum, Stempel1)) 1) Wird eine Kopie oder ein Telefax vorgelegt, behält sich die Vergabestelle vor, das Original zu verlangen. 2) Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist. 2) 1) VHB München Stand 06/2016 2210 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Vergabenummer H 07 3592 16 Datum Baumaßnahme Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung Leistung Gerüstbauarbeiten Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Zuschlag % 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) 2 €/h Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf Lohn 2.1 Baustellengemeinkosten 2.2 Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge VHB München Stand 06/2016 Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen 2210 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3 Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtzuschläge gem. 2.4 Angebotssumme % € Gesamtstunden x 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.4 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: ¹ Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. VHB München Stand 06/2016 2210 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 4 Angaben zur Beschäftigung der Mitarbeiter a) Ich/Wir stelle(n) bei mir/uns beschäftigten Mitarbeitern im Durchschnitt folgende Eigenkosten (z.B. für Unterkunft, Verpflegung, Heimflüge u.ä.) je Person und Tag in Rechnung: Ich/Wir stelle(n) etwaigen bei meinen/unseren Nachunternehmern beschäftigten Mitarbeitern im Durchschnitt folgende Eigenkosten je Person und Tag in Rechnung: b) Euro Euro Soweit ich/wir unter a) oder b) keine Eintragung(en) vorgenommen habe(n), erkläre(n) ich/wir ausdrücklich, dass ich/wir bei mir/uns bzw. meinen/unseren Nachunternehmern beschäftigten Mitarbeitern keine Eigenkosten in Rechnung stelle(n). Soweit meine/unsere Nachunternehmer den Mitarbeitern Eigenkosten in Rechnung stellen, werde(n) ich/wir diese spätestens 14 Tage vor dem Einsatz des jeweiligen Nachunternehmers nachweisen. VHB München Stand 06/2016 2220 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Vergabenummer H 07 3592 16 Datum Baumaßnahme Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung Leistung Gerüstbauarbeiten Angaben zur Kalkulation über die Endsumme Lohn €/h 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) eventuelle Erläuterungen des Bieters: VHB München Stand 06/2016 €/h v.H. 2220 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Ermittlung der Angebotssumme 2 Betrag € Gesamt € Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise % € Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 2.2 2.3 2.4 2.5 x Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) Nachunternehmerleistungen 1 x x x x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt (€) Anteil BGK (€) Anteil AGK (€) Anteil W+G (€) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen 3 Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) 3.1.1 Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. 3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung 3.1.4 An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. 3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen VHB München Stand 06/2016 2220 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) 4 Angaben zur Beschäftigung der Mitarbeiter a) Ich/Wir stelle(n) bei mir/uns beschäftigten Mitarbeitern im Durchschnitt folgende Eigenkosten (z.B. für Unterkunft, Verpflegung, Heimflüge u.ä.) je Person und Tag in Rechnung: Ich/Wir stelle(n) etwaigen bei meinen/unseren Nachunternehmern beschäftigten Mitarbeitern im Durchschnitt folgende Eigenkosten je Person und Tag in Rechnung: b) Euro Euro Soweit ich/wir unter a) oder b) keine Eintragung(en) vorgenommen habe(n), erkläre(n) ich/wir ausdrücklich, dass ich/wir bei mir/uns bzw. meinen/unseren Nachunternehmern beschäftigten Mitarbeitern keine Eigenkosten in Rechnung stelle(n). Soweit meine/unsere Nachunternehmer den Mitarbeitern Eigenkosten in Rechnung stellen, werde(n) ich/wir diese spätestens 14 Tage vor dem Einsatz des jeweiligen Nachunternehmers nachweisen. VHB München Stand 06/2016 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) Vergabenummer H 07 3592 16 Datum Baumaßnahme Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung Leistung Gerüstbauarbeiten Aufgliederung der Einheitspreise OZ des LV ¹ 1 Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 2 Menge/ Mengeneinheit 1 3 Zeitansatz ² 4 Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit Löhne 2, 3 Stoffe 2 5 6 2 Geräte 2, Sonstiges 4 2 7 8 Angebotener Einheitspreis (Sp. 5+6+7+8) 9 Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Einheitspreise sämtlicher Positionen des Leistungsverzeichnisses innerhalb von 6 Kalendertagen aufzugliedern. ¹ Wird vom Auftraggeber vorgegeben. ² Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221.H/2210 oder 222.H/2220 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. VHB München Stand 06/2016 Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG LEISTUNGSVERZEICHNIS Für Bauvorhaben: Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Art der Leistung: 05.1_Gerüstbauarbeiten Seite : Datum : LV-Key : 1 31.08.2016 65509 Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG INHALTSVERZEICHNIS Seite : Datum : LV-Key : 2 31.08.2016 65509 3 3 BAUABLAUF: ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. ALLGEMEINES 1.2 Transporte 1.3 Eignungs- und Gütenachweise 1.4 Sicherheit- und Gesundheitsschutz 1.5 Widerspruch Langtext zu Kurztext 2. Technische Angaben / Ausführung 2.1 Auf- und Abbau 2.2 Höhenkoten 2.3 Baukörper 2.4 Anordnung der Gerüste 2.5 Verankerung 2.6 Abrechnungshinweis 1 1.1 1.2 1.3 1.4 2 2.1 2.2 - Ende der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen LÄNGENORIENTIERTE GERÜSTE LERNHAUS 3 6 6 6 6 6 6 7 7 7 7 7 7 7 8 8 8 9 9 SPORTHALLE 22 VERBINDUNGSBAUTEN 36 BESTAND ARBEITEN GEGEN NACHWEIS Lohnkosten Fuhrkosten 31 46 46 47 Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Seite : Datum : LV-Key : 3 31.08.2016 65509 LEISTUNGSVERZEICHNIS Leistung: GERÜSTBAUARBEITEN Vergabenummer: .................................... Projekt-Nr.: 1513 Bauvorhaben: "Erweiterung der Grundschule an der Berg-am-Laim-Straße 142 um 3 Züge, Doppelsporthalle, Mensa und Räumlichkeiten für die ganztägige Betreuung" mit TG/Brückenanbindung an den Bestand Bauort: Berg-am-Laim-Str. 142 81673 München Bauherr: Landeshauptstadt München Baureferat Hochbau H31 Friedensstraße 40 81660 München ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG Lage- und Grundstücksbeschreibung: Die Grundschule Berg-am-Laim-Straße befindet sich im Stadtteil Berg am Laim im Osten Münchens und wird von der 4-spurigen Berg-am-LaimStraße (mit mittigen Tram-Gleisen) und der Baumkirchener Straße als Nebenstraße tangiert. Das Grundstück liegt in einem Gewerbe-Wohn-Mischgebiet und ist nahezu eben, die mittlere Höhe des Baugrundstückes (= Gebäude-Null der Planung) liegt bei ca. 528,89 m NN. Nach geologischer Karte befindet sich das Grundstück im Bereich von quartären, würmzeitlichen Terrassenschottern. Zur Untersuchung der Untergrundverhältnisse wurden Bohrungen, Kleinbohrungen und Rammsondierungen durchgeführt. Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Seite : Datum : LV-Key : 4 31.08.2016 65509 Fortsetzung von vorheriger Seite Der geotechnische Bericht steht als Anlage zum LV zur Verfügung. Bauvorhaben: Das geplante Bauvorhaben umfasst - eine Schulerweiterung nach dem Münchener Lernhauskonzept zu einer 7-zügigen Grundschule mit Mensa und Schulküche, - eine Doppelsporthalle (Schul- und Vereinssport), - eine Tiefgarage zur Unterbringung der PKW-Stellplätze nach der Stellplatzsatzung der Stadt München. Städtebauliches Konzept und Erschließung: Zwischen der Sporthalle und dem Lernhaus wird eine neue Eingangssituation für die Grundschule geschaffen. Der Fußweg Echardinger Straße weitet sich auf zu einem öffentlichem Vorplatz, der als sicherer Vorbereich in ausreichender Entfernung zur stark befahrenen Berg-amLaim-Straße die Erschließung der Grundschule deutlich verbessert. Der Vorplatz ist sowohl vom südlich gelegenen Quartier über die Echardinger Straße (Feuerwehrzufahrt und Fuß- und Radweg) als auch von der Berg-am-Laim-Strasse sehr gut erreichbar. Räumliche Organisation / Funktionalität: Die Schulerweiterung, das sog. Lernhaus, ist als 4-geschossiger Baukörper geplant. Das Erdgeschoss wird als multifunktionale Fläche (Versammlungsstätte für 300 Personen, Schulnutzung) mit angrenzenden Räumen für Küche, Musik und Mehrzweckraum genutzt. In den drei Obergeschossen werden jeweils vier Unterrichtsräume und zwei Ganztagsräume an den Außenseiten nach Osten und Westen orientiert. Die für das Lernhaus wichtige "Mitte" mit Sichtbeziehungen in die angrenzenden Ganztags- und Unterrichtsräume erhält über einen verglasten Lichthof über drei Geschosse Tageslicht. Über das neue Eingangsfoyer der Schule wird neben dem Lernhaus und der Verbindung zum Bestand auch die tiefer gelegene Sporthalle erschlossen. Eine jeweils separate Nutzung von Sporthalle und Lernhaus ist über das gemeinsame Eingangsfoyer leicht möglich. Über das zweite Treppenhaus im Süden sind die Obergeschosse direkt an den Pausenhof und die Mensa angebunden. Die Anlieferung der Küche erfolgt direkt an der BaL-Straße. Die geplante Tiefgarage ist eine Mittelgarage nach GaStellV und erhält eine Ein- und Ausfahrt zur Berg-am-Laim-Straße zwischen Lernhaus und Bestandsgebäude. Die Geschossebenen EG, 1. OG und 2. OG werden bodengleich barrierefrei mit den Bestandsgebäuden der Grundschule baulich verbunden. Im EG ist der Verbindungsbau an die erforderliche Durchfahrtshöhe der Tiefgaragen-Rampe angepasst. Westlich des heutigen Fußweges Echardinger Straße wird die DoppelSporthalle situiert. Die Lage der Sporthalle ergibt sich aus der Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Seite : Datum : LV-Key : 5 31.08.2016 65509 Fortsetzung von vorheriger Seite gegebenen Grundrissfläche der Sporthalle (27mx 30m) und der Berücksichtigung der erforderlichen Abstandsflächen. Die Gebäudeflucht an der Berg-am-Laim-Straße korrespondiert mit dem Bestandsgebäude der Grundschule. Das aus der Straßenflucht zurücktretende Lernhaus betont mit der neuen Vorplatzsituation die neue Eingangssituation der Grundschule. Oberirdisch ist der umbaute Luftraum der Doppelsporthallenfläche sichtbar, die Nebenräume für Sport, Tiefgarage und Technikflächen befinden sich im UG, auf ca. - 4,10 m. Die Baumgruppe im südwestlichen Bereich des Flurstücks 108/7 wird weitestgehend erhalten, die Dachflächen der Sporthalle werden extensiv begrünt. Auf der Dachfläche über dem 3. OG des Lernhauses ist eine nicht eingehauste Lüftungszentrale geplant. Konstruktion und Materialien: Die tragende Konstruktion ist als fugenloser Stahlbeton-Skelettbau mit aussteifenden Kernen, wandartigen Trägern und Flachdecken konzipiert, die Gründung sieht eine Flachgründung und Einzel- und Streifenfundamente vor. Erdberührte Wände und Bodenplatten werden als sogenannte Weiße Wanne als WU-Konstruktion ausgelegt, unterbaute und überfahrbare Bereiche sind für Fahrzeuge bis 12 Tonnen dimensioniert. Die Stahlbetonkonstruktion wird teilweise als Speichermasse für den sommerlichen Wärmeschutz herangezogen mit Oberflächen aus Sichtbeton. Wand- und Deckenflächen werden teilweise mit akustisch wirksamen Bekleidungen aus Holzwerkstoffen vorgesehen. Als Nutzfußboden für stark frequentierte Verkehrsflächen und den Speiseraum wird ein hoch belastbarer mineralischer Belag als fertige Oberfläche eingesetzt, in den Unterrichtsräumen und gesamten Lernhaus Linoleum. Die Fassade des Neubaus stellt mit ihrer einheitlichen mineralischen Vorhangfassade aus textilbewehrtem Beton eine Anlehnung an den Bestand dar. Gebäudedaten: Einstufung: Gebäudeklasse 5 Brutto-Grundfläche BGF: ca. 7.500 m2. Flächen und Kubaturen: - Gesamt: NF 4.350 qm, VF 1492 qm, BRI a 35.069 cbm, Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Seite : Datum : LV-Key : 6 31.08.2016 65509 Fortsetzung von vorheriger Seite - Lernhaus: NF 2.356 qm, VF 986 qm, BGF a 4.374 qm, BRI a 16.439 cbm - Sporthalle: NF 1.242 qm, VF 87 qm, BGF a 1.566 qm, BRI a 12.545 cbm - Tiefgarage: NF 570 qm, VF 0 qm, BGF a 590 qm, BRI a 2.444 cbm - PSMK: NF 181qm, VF 419 qm, BGF a 943 qm, BRI a 3.641 cbm. -----------------------------------------------------------------------------------------------BAUABLAUF: Geplanter Ausführungszeitraum der Gesamtmaßnahme (alle Gewerke): März 2016 - August 2018. Die Gerüstbauarbeiten sind für den Zeitraum zwischen Anfang April 2017 und Dezember 2017 geplant. Die nach diesem Leistungsverzeichnis zu erbringenden Leistungen beschreiben die Ausführung der Gerüstbauarbeiten an den Fassaden Lernhaus, Sporthalle und einzelnen Fassadenseiten des Bestands, die an den Neubau anschließen. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZTV - Gerüstarbeiten 1. ALLGEMEINES 1.1 Leistungsumfang Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich für Lieferung, Aufbauen, Vorhalten über die Grundstandzeit von 4 Wochen, Abbauen und Abfahren inklusive aller Befestigungsmittel, Hilfsstoffe, etc., für eine komplette betriebsbereite Erstellung der Gerüste, auch wenn dies in einzelnen Positionen nicht gesondert erwähnt wird. 1.2 Transporte Vor dem Antransport der Gerüstbauteile sind vom AN sämtliche Transportwege verantwortlich zu prüfen. Alle eventuellen Erschwernisse des Transportes sind mit den EP abgegolten. 1.3 Eignungs- und Gütenachweise Vor Aufbau der Gerüstteile hat der AN alle erforderlichen Nachweise, Werksbescheinigungen, Übereinstimmungszertifikate und Prüfprotokolle etc. zu dem einzubauenden Gerüst-System der Objektüberwachung des AG zu übergeben. Auf der Baustelle muss eine zum Gerüstsystem zugehörige Aufbau- und Verwendungsanleitung verfügbar sein und der Objektüberwachung mit der Abnahme übergeben werden. Die Fassaden- und Raumgerüste müssen mit der Bezeichnung der aufstellenden Firma einschl. Telefonnummer sowie des flächenbezogenen Nutzungsgewicht gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung nach DIN 4420-1 wird Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Seite : Datum : LV-Key : 7 31.08.2016 65509 Fortsetzung von vorheriger Seite dadurch nicht ersetzt. 1.4 Sicherheit- und Gesundheitsschutz Innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung ist dem AG bzw. dem bestellten Sicherheitskoordinator eine Gefährdungsdokumentation zu übergeben. Spätestens bei Arbeitsbeginn sind die Sicherheitsfachkraft bzw. der Sicherheitsbeauftragte für die Baustelle schriftlich zu benennen. 1.5 Widerspruch Langtext zu Kurztext Bei eventuell fehlender Übereinstimmung (Widerspruch) zwischen Langtext und Kurztext gilt in jedem Fall nur der Langtext der Leistungsbeschreibung. 2. Technische Angaben / Ausführung 2.1 Auf- und Abbau Grundsätzlich kann der Auf- und Abbau aller in den einzelnen Positionen beschriebenen Gerüstbauteile, unabhängig von deren Menge, zu unterschiedlichen Zeitpunkten je nach Abruf durch die Objektüberwachung erfolgen, auch wenn die in den Positionen nicht gesondert erwähnt wird. Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern. Zusätzlich gilt, dass ein gesonderter Auf- und Abbau nach Abruf durch die Objektüberwachung für Teilleistungen - von längenorientierten Gerüsten (Fassadengerüst) ab 200 m² - von flächenorientierten Gerüsten (Raumgerüst) ab 200 m³ mit den Angebotspreisen ohne zusätzliche Vergütung abgerechnet wird. 2.2 Höhenkoten Alle in den Positionen angegebenen absoluten Höhenkoten beziehen sich auf ± 0,00 (= OK FFB EG). Am Bestandsgebäude Nordseite Berg-am-Laim-Straße befindet sich ein Festpunkt 529,00 m ü. NN 2.3 Baukörper Die Gliederung und Höhenlage der Baukörper ist den beigefügten Übersichtsplänen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) zu entnehmen. 2.4 Anordnung der Gerüste Die Platzierung der Gerüststiele sowie die Höhenlagen der Gerüstbeläge ist für Arbeiten an den Dachrändern und Dachflächen, sowie für Arbeiten an der Fassade entsprechend einzuteilen. Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Objektüberwachung zu informieren. Neben den in gesonderten Positionen beschriebenen Treppenaufgängen sind auch in jedem Fall Leitergänge nach DIN 18451 anzuordnen. Die Platzierung erfolgt in Abstimmung mit der Objektüberwachung. Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Fortsetzung von vorheriger Seite Unabhängig davon, dass Gerüste in verschiedenen Positionen beschrieben werden, müssen die Beläge innerhalb zusammenhängender Gerüstflächen ohne größere Höhensprünge durchlaufen. Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlagen freizuhalten. 2.5 Verankerung Verankerungsgrund für die Gerüste sind Stahlbetonbauteile. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist. Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zu verwendet werden, bevorzugt Injektionsdübel. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein - ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Um die Zugfestigkeit der Anker sicherzustellen, müssen ausreichend lange Ringschrauben verwendet werden. Vor der Ausführung ist das Dübelbild in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und dem Architekten festzulegen und zur Prüfung und Freigabe einzureichen. Die Löcher werden im Zuge des Gerüstabbaus bauseits durch den Fassadenmonteur verschlossen. 2.6 Abrechnungshinweis Der Nutzungsbeginn wird mit dem Tag der ausdrücklichen Freigabe der Gerüstnutzung bei komplett fertiggestellten Gerüstteilleistungen festgelegt, aber nicht vor dem vom Auftraggeber geforderten Termin. - Ende der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen - Seite : Datum : LV-Key : 8 31.08.2016 65509 Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: LERNHAUS Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1 1.1 Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 9 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR LÄNGENORIENTIERTE GERÜSTE LERNHAUS Kurzbeschreibung Das Lernhaus ist ein Kubus mit einem Flachdach. Die Gerüststellung erfolgt teilweise auf den Stahlbeton-Lastplatten der darunter befindlichen Tiefgarage bzw. Kellergeschoss. Auf der Südseite steht das Gerüst auf aufgeschüttetem, verdichtetem Kiesbett und auf der Ostseite auf der Dachabdichtung mit Bautenschutzmatte. Die Gerüste sind für die Montage der vorgehängten Fassadenbekleidungen und die Dacharbeiten erforderlich. Die Aufbaudicke der Fassadenbekleidungen beträgt ca. 30 cm. Höhe der Lastplatten, der Stahlbetondecke mit Abdichtung bzw. der Aufschüttung: von ca. - 0,40 bis 0,60 m, Flächenneigung ca. 2% Höhe der obersten Stahlbetondecke: + 14,25 m üb. +/0,00 m Höhe der Attikaabdeckung: + 14,80 m üb. +/- 0,00 m An der Nordseite des Gebäudes (im Bereich der Baustellenzufahrt) soll ein Lastenaufzug mit 4 Lastbühnen errichtet werden. Drei Treppentürme werden an der Nordseite, auf der Westseite im Bereich der S/W-Ecke und an der Ostseite im Bereich des Verbindungsbaus aufgestellt, so dass gleichermaßen auch der Verbindungsbau erreicht werden kann. Plananlagen Grundriss: 03_100, 03_500, 03_700 Schnitte: 03_801, 03_802, 03_810, 03_820, 03_830, 03_840, 03_850, 03_860 1.1. 1 Ansichten: 03_910, 03_920, 03_930, 03_940, 03_960 1,000 St Statische Berechnung Gerüst Statische Berechnung DIN EN 12811-1 einschl. erforderlicher Ausführungszeichnungen für nachfolgend beschriebenes Gerüst anfertigen. ....................... ....................... Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: LERNHAUS Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1.1. 2 1.1. 3 1.1. 4 1.1. 5 1.1. 6 Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 10 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR 1,000 St Verankerungsplan Verankerungsplan für das zu erstellende Gerüst. ....................... ....................... 1,000 St Verankerungsprotokoll Gerüst Verankerungsprotokoll für nachfolgend beschriebenes Gerüst, DGUV Information 201-011. ....................... ....................... 2.002,000 m2 Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand längenorientiert 3kN/m2 W09 H1 H 15m Erstellen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09, Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung 0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, verankern, Befestigung in der Tragkonstruktion der Fassade aus Beton, Einrüstung für Montagearbeiten und Dacharbeiten, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf Gelände, Höhe der obersten Gerüstlage 15 m, Standfläche waagerecht, direkt belastbar. ....................... ....................... 2.002,000 m2 Abbau Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 15m Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09, Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung 0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 15 m, direkt belastbar. ....................... ....................... 56.055,000 m2Wo Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 15m ....................... ....................... Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: LERNHAUS Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 11 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite 1.1. 7 1.1. 8 1.1. 9 150,000 m2 Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 16m Erstellen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09, Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung 0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, verankern, Befestigung in der Tragkonstruktion der Fassade aus Beton, Einrüstung für Montagearbeiten und Dacharbeiten, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf Decken, Höhe der obersten Gerüstlage 16 m, Standfläche geneigt, direkt belastbar. ....................... ....................... ....................... ....................... 4.200,000 m2Wo Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 16m ....................... ....................... 150,000 m2 Abbau Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 16m Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09, Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung 0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 16 m, direkt belastbar. Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: LERNHAUS Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1.1. 10 1.1. 11 1.1. 12 1.1. 13 1.1. 14 1.1. 15 Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 12 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR 3,000 m Aufbau Belagverbreiterung stirnseitig 4Wo B 0,3m Aufbauen Belagverbreiterung stirnseitig, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 0,3 m, Ausführung auf Anordnung des AG. ....................... ....................... 3,000 m Abbau Belagverbreiterung außenseitig B 0,3m Abbauen Belagverbreiterung außenseitig, für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 0,3 m, Ausführung auf Anordnung des AG. ....................... ....................... 84,000 mWo Gebrauchsüberlassung Belagverbreiterung außenseitig B 0,3m ....................... ....................... 20,000 m Aufbau Belagverbreiterung außenseitig 4Wo B 0,5m Aufbauen Belagverbreiterung außenseitig, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 0,5 m, Ausführung zeitlich versetzt. ....................... ....................... ....................... ....................... 560,000 mWo Gebrauchsüberlassung Belagverbreiterung außenseitig B 0,5m ....................... ....................... 20,000 m Abbau Belagverbreiterung außenseitig B 0,5m Abbauen Belagverbreiterung außenseitig, für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 0,5 m, Ausführung auf Anordnung des AG. Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: LERNHAUS Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1.1. 16 1.1. 17 1.1. 18 1.1. 19 1.1. 20 1.1. 21 Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 13 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR 5,000 m Aufbau zusätzl. Gerüstlage 4Wo 3kN/m2 W09 Aufbauen zusätzliche Gerüstlage, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, für Standgerüste, längenorientiert, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09. ....................... ....................... 5,000 m Abbau zusätzl. Gerüstlage 3kN/m2 W09 Abbauen zusätzliche Gerüstlage, für Standgerüste, längenorientiert, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09. ....................... ....................... 140,000 mWo Gebrauchsüberlassung zusätzl. Gerüstlage 3kN/m2 W09 ....................... ....................... 866,000 m aufbauen Seitenschutz alle Gerüstlagen 4Wo 7Lagen H 15m Aufbauen zusätzlichen Seitenschutz DIN EN 12811-1 an allen Gerüstlagen, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, 7 Gerüstlagen, Höhe der obersten Gerüstlage 15 m. ....................... ....................... ....................... ....................... 17.324,000 mWo Gebrauchsüberlassung Seitenschutz alle Gerüstlagen 7Lagen H 15m ....................... ....................... 866,000 m entfernen Seitenschutz alle Gerüstlagen 7Lagen H 15m Entfernen zusätzlichen Seitenschutz DIN EN 12811-1 an allen Gerüstlagen, 7 Gerüstlagen, Höhe der obersten Gerüstlage 15 m. Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: LERNHAUS Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1.1. 22 1.1. 23 1.1. 24 1.1. 25 1.1. 26 Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 14 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR 50,000 m Aufbau Überbrückung 4Wo Systemgitterträger L bis 5m H bis 4m Gerüstbelag Aufbauen Überbrückung in Gerüst, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten Zwischenraumes (Spannweite) bis 5 m, Höhe über Standfläche bis 4 m, über Eingang, einschl. Gerüstbelag in Überbrückungshöhe. ....................... ....................... 50,000 m Abbau Überbrückung Systemgitterträger L bis 5m H bis 4m Gerüstbelag Abbauen Überbrückung in Gerüst, aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten Zwischenraumes (Spannweite) bis 5 m, Höhe über Standfläche bis 4 m, über Eingang, einschl. Gerüstbelag in Überbrückungshöhe. ....................... ....................... 1.400,000 mWo Gebrauchsüberlassung Überbrückung Systemgitterträger L bis 5m H bis 4m Gerüstbelag ....................... ....................... 8,000 m Aufbau Überbrückung 4Wo Systemgitterträger L bis 5m H bis 20m Gerüstbelag Aufbauen Überbrückung in Gerüst, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten Zwischenraumes (Spannweite) bis 5 m, Höhe über Standfläche bis 20 m, über Anbauten, einschl. Gerüstbelag in Überbrückungshöhe. ....................... ....................... ....................... ....................... 8,000 m Abbau Überbrückung Systemgitterträger L bis 5m H bis 20m Gerüstbelag Abbauen Überbrückung in Gerüst, Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: LERNHAUS Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 15 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite 1.1. 27 aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten Zwischenraumes (Spannweite) bis 5 m, Höhe über Standfläche bis 20 m, über Anbauten, einschl. Gerüstbelag in Überbrückungshöhe. 224,000 mWo Gebrauchsüberlassung Überbrückung Systemgitterträger L bis 5m H bis 20m Gerüstbelag ....................... ....................... 1.1. 28 36,000 m Aufbau Überbrückung 4Wo Systemgitterträger L 5-6m Gerüstbelag ....................... ....................... 1.1. 29 36,000 m Abbau Überbrückung Systemgitterträger L 5-6m Gerüstbelag ....................... ....................... ....................... ....................... 1.1. 30 1.008,000 mWo Gebrauchsüberlassung Überbrückung Systemgitterträger L 5-6m Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: LERNHAUS Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 16 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite Gerüstbelag 1.1. 31 1.1. 32 1.1. 33 3,000 St Aufbau Treppenaufgang einläufig 4Wo H 14-15m Lauf-B 0,75-1m H 2m Aufbauen Treppenaufgang für Gerüst, einläufig, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, Verankerung am Gerüst, Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage, Höhe über 14 bis 15 m, Laufbreite (Stufenlänge) über 0,75 bis 1 m, mit Podesten alle 2 m Höhe. ....................... ....................... ....................... ....................... 84,000 StWo Gebrauchsüberlassung Treppenaufgang einläufig H 1415m Lauf-B 0,75-1m H 2m ....................... ....................... 3,000 St Abbau Treppenaufgang einläufig H 14-15m Lauf-B 0,751m H 2m Abbauen Treppenaufgang für Gerüst, einläufig, Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage, Höhe über 14 bis 15 m, Laufbreite (Stufenlänge) über 0,75 bis 1 m, mit Podesten alle 2 m Höhe. Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: LERNHAUS Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 17 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite 1.1. 34 30,000 m2 Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau Gerüstlagen ....................... ....................... 1.1. 35 20,000 m Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau Seitenschutz ....................... ....................... 1.1. 36 20,000 m Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau Konsole Belag B 0,3m ....................... ....................... 1.1. 37 20,000 m Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau Überbrückungen Umbauen Standgerüst, längenorientiert, durch Aus- und Einbauen von Überbrückungen. ....................... ....................... ....................... ....................... 1,000 St Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 4m herstellen ....................... ....................... 1.1. 38 1.1. 39 80,000 St Umankern im Zuge der Fassadenmontage Verlegen (Aus- und Einbau) von eingebauten Verankerungen des Gerüst im Zuge der Montagearbeiten zur Aufnahme der Ankerkräfte nach vorgegebenen Ankerplan des Fassadenbauers. Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: LERNHAUS Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 18 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR 1.1. 40 1,000 St Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 4m entfernen ....................... ....................... 1.1. 41 28,000 StWo Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 4m vorhalten ....................... ....................... 1.1. 42 1,000 St Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 8m herstellen ....................... ....................... 1.1. 43 1,000 St Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 8m entfernen ....................... ....................... 1.1. 44 28,000 StWo Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 8m vorhalten ....................... ....................... Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: LERNHAUS Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 19 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite 1.1. 45 1,000 St Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 12m herstellen ....................... ....................... 1.1. 46 1,000 St Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 12m entfernen ....................... ....................... 1.1. 47 28,000 StWo Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 12m vorhalten ....................... ....................... 1.1. 48 1,000 St Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 14m herstellen ....................... ....................... Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: LERNHAUS Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 20 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite 1.1. 49 1,000 St Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 14m entfernen ....................... ....................... 1.1. 50 28,000 StWo Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 14m vorhalten ....................... ....................... 1.1. 51 1,000 St Materialaufzug H 15m 4Haltestellen Traglast 1500kg Materialaufzug als Selbstfahrer, mit Zahnstangenantrieb, an der Außenseite von Bauwerken, Förderhöhe ca. 15 m, mit 4 Haltestellen, max. Traglast 1500 kg, Montage vor Außenseite Fassadengerüst, Fahrkorbgrundfläche ca. 1,50 x 3,30 m, anliefern, montieren, vorschriftsmäßig nach statischen Erfordernissen aufbauen und abbauen. Aufbau Nordseite, Bereich Achse B - C nach Angabe der Objektüberwachung ....................... ....................... ....................... ....................... 1.1. 52 10,000 St Einweisung von Fremdunternehmen Einweisung von Fremdunternehmen in die Bedienung und Funktion des Materialaufzugs nach Anforderung durch die Objektüberwachung. Abrechnung pro Einweisung inkl. An- und Abfahrt Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: LERNHAUS Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1.1. 53 1.1. 54 1.1. 55 1.1. 56 1.1. 57 Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 21 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR 4,000 St Haltestellen für Materialaufzug herstellen Herstellen von Haltestellen mit entsprechenden seitlichen Absicherungen zu vorbeschriebenem Materialaufzug passend, Belastbarkeit 500 kg/m2, Überbrückung zur Absetzbühne bis 2 m, beidseitiger Seitenschutz, Zugangsschranke auf allen Ebenen, 1. - 4. OG (Dach): ....................... ....................... 28,000 StWo Materialaufzug H 15m vorhalten Materialaufzug, an der Außenseite von Bauwerken, Förderhöhe ca. 15 m, mit 4 Haltestellen, max. Traglast 1500 kg, mit allen Bauteilen funktionsfähig vorhalten und warten, einschl. wöchentlicher Betriebsprüfung, Freitags 13:00 Uhr, mit Protokollerstellung und Übergabe an die Objektüberwachung. ....................... ....................... 52,080 m2 Schutzlage über Dachbahn Bautenschutzmatte D 10mm Schutzlage über der Dachbahn, aus Bautenschutzmatten oder -platten, Dicke 10 mm, lose verlegen. ....................... ....................... 1,000 St Aufbau fahrbares Gerüst 4Wo 3kN/m2 1Lage H 2m ....................... ....................... 1,000 St Abbau fahrbares Gerüst 3kN/m2 1Lage H 2m ....................... ....................... Summe 1.1 LERNHAUS ....................... Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: SPORTHALLE Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1.2 Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 22 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR SPORTHALLE Kurzbeschreibung Die Sporthalle ist ein Kubus mit einem Flachdach. Die Gerüststellung erfolgt teilweise auf den Stahlbeton-Lastplatten der darunter befindlichen Tiefgarage bzw. Kellergeschoss. Auf der Nordseite steht das Gerüst auf aufgeschüttetem, verdichtetem Kiesbett und auf der Südseite auf der Dachabdichtung mit Bautenschutzmatte. Die Gerüste sind für die Montage der vorgehängten Fassadenbekleidungen, im Kellerschacht WDVS, und die Dacharbeiten erforderlich. Die Aufbaudicke der Fassadenbekleidungen beträgt ca. 30 cm, das WDVS beträgt 16 cm. Höhe der Lastplatten, der Stahlbetondecke mit Abdichtung bzw. der Aufschüttung: Ostseite von ca. - 0,27 bis - 0,34 m, Flächenneigung ca. 2% Westseite von ca. +0,27 bis +0,20 m, mit Flächenneigung ca. 2% Nordseite Aufschüttung im Gefälle: von -0,27 m bis +0,35 m üb. +/- 0,00 m Südseite + S/W-Eck: Aufschüttung im Gefälle: von -0,27 m bis +0,27 m üb. +/- 0,00 m Höhe der Attikaabdeckung: + 6,00 m üb. +/- 0,00 m Plananlagen Grundriss: 03_110, 03_710 Schnitte: 03_802, 03_840 1.2. 58 1.2. 59 Ansichten: 03_910, 03_920,03_950 1,000 St Statische Berechnung Gerüst Statische Berechnung DIN EN 12811-1 einschl. erforderlicher Ausführungszeichnungen für nachfolgend beschriebenes Gerüst anfertigen. 1,000 St Verankerungsplan Verankerungsplan für das zu erstellende Gerüst. ....................... ....................... ....................... ....................... Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: SPORTHALLE Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1.2. 60 1.2. 61 1.2. 62 1.2. 63 Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 23 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR 1,000 St Verankerungsprotokoll Gerüst Verankerungsprotokoll für nachfolgend beschriebenes Gerüst, DGUV Information 201-011. ....................... ....................... 348,000 m2 Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand längenorientiert 3kN/m2 W09 H1 H 6m Erstellen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09, Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung 0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, verankern, Befestigung in der Tragkonstruktion der Fassade aus Beton, Einrüstung für Montagearbeiten und Dacharbeiten, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf Gelände, Höhe der obersten Gerüstlage 6 m, Standfläche waagerecht, direkt belastbar. ....................... ....................... 348,000 m2 Abbau Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 6m Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09, Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung 0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 6 m, direkt belastbar. ....................... ....................... 7.306,000 m2Wo Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 6m ....................... ....................... Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: SPORTHALLE Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1.2. 64 1.2. 65 1.2. 66 1.2. 67 Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 24 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR 34,000 m2 Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand längenorientiert 3kN/m2 W09 H1 H 10m Erstellen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09, Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung 0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, verankern, Befestigung in der Tragkonstruktion der Fassade aus Beton, Einrüstung für Montagearbeiten und Dacharbeiten, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf Gelände, Höhe der obersten Gerüstlage 10 m, Standfläche waagerecht, direkt belastbar. ....................... ....................... 34,000 m2 Abbau Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 10m Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09, Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung 0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 10 m, direkt belastbar. ....................... ....................... 724,000 m2Wo Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 10m ....................... ....................... 467,000 m2 Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 6m ....................... ....................... Erstellen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, einschl. Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: SPORTHALLE Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 25 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite 1.2. 68 1.2. 69 1.2. 70 Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09, Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung 0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, verankern, Befestigung in der Tragkonstruktion der Fassade aus Beton, Einrüstung für Montagearbeiten und Dacharbeiten, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf Decken, Höhe der obersten Gerüstlage 6 m, Standfläche geneigt, direkt belastbar. 467,000 m2 Abbau Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 6m Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09, Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung 0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 6 m, direkt belastbar. ....................... ....................... 9.814,000 m2Wo Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 6m ....................... ....................... 5,000 m Aufbau Belagverbreiterung außenseitig 4Wo B 0,5m Aufbauen Belagverbreiterung außenseitig, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 0,5 m, Ausführung zeitlich versetzt. ....................... ....................... Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: SPORTHALLE Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1.2. 71 1.2. 72 1.2. 73 1.2. 74 1.2. 75 1.2. 76 Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 26 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR 5,000 m Abbau Belagverbreiterung außenseitig B 0,5m Abbauen Belagverbreiterung außenseitig, für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 0,5 m, Ausführung auf Anordnung des AG. ....................... ....................... 105,000 mWo Gebrauchsüberlassung Belagverbreiterung außenseitig B 0,5m ....................... ....................... 10,000 m Aufbau zusätzl. Gerüstlage 4Wo 3kN/m2 W09 Aufbauen zusätzliche Gerüstlage, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, für Standgerüste, längenorientiert, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09. ....................... ....................... 10,000 m Abbau zusätzl. Gerüstlage 3kN/m2 W09 Abbauen zusätzliche Gerüstlage, für Standgerüste, längenorientiert, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09. ....................... ....................... 210,000 mWo Gebrauchsüberlassung zusätzl. Gerüstlage 3kN/m2 W09 ....................... ....................... 403,000 m aufbauen Seitenschutz alle Gerüstlagen 4Wo 3Lagen H 6m Aufbauen zusätzlichen Seitenschutz DIN EN 12811-1 an allen Gerüstlagen, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, 3 Gerüstlagen, Höhe der obersten Gerüstlage 6 m. ....................... ....................... Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: SPORTHALLE Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1.2. 77 1.2. 78 1.2. 79 1.2. 80 1.2. 81 1.2. 82 Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 27 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR 403,000 m entfernen Seitenschutz alle Gerüstlagen 3Lagen H 6m Entfernen zusätzlichen Seitenschutz DIN EN 12811-1 an allen Gerüstlagen, 3 Gerüstlagen, Höhe der obersten Gerüstlage 6 m. ....................... ....................... 5.638,000 mWo Gebrauchsüberlassung Seitenschutz alle Gerüstlagen 3Lagen H 6m ....................... ....................... 17,000 m aufbauen Seitenschutz alle Gerüstlagen 4Wo 5Lagen H 10m Aufbauen zusätzlichen Seitenschutz DIN EN 12811-1 an allen Gerüstlagen, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, 5 Gerüstlagen, Höhe der obersten Gerüstlage 10 m. ....................... ....................... 17,000 m entfernen Seitenschutz alle Gerüstlagen 5Lagen H 10m Entfernen zusätzlichen Seitenschutz DIN EN 12811-1 an allen Gerüstlagen, 5 Gerüstlagen, Höhe der obersten Gerüstlage 10 m. ....................... ....................... 239,000 mWo Gebrauchsüberlassung Seitenschutz alle Gerüstlagen 5Lagen H 10m ....................... ....................... 4,000 m Aufbau Überbrückung 4Wo Systemgitterträger L bis 5m H bis 4m Gerüstbelag ....................... ....................... Aufbauen Überbrückung in Gerüst, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: SPORTHALLE Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 28 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite 1.2. 83 Zwischenraumes (Spannweite) bis 5 m, Höhe über Standfläche bis 4 m, über Eingang, einschl. Gerüstbelag in Überbrückungshöhe. 4,000 m Abbau Überbrückung Systemgitterträger L bis 5m H bis 4m Gerüstbelag Abbauen Überbrückung in Gerüst, aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten Zwischenraumes (Spannweite) bis 5 m, Höhe über Standfläche bis 4 m, über Eingang, einschl. Gerüstbelag in Überbrückungshöhe. ....................... ....................... 84,000 mWo Gebrauchsüberlassung Überbrückung Systemgitterträger L bis 5m H bis 4m Gerüstbelag ....................... ....................... 1.2. 85 12,000 m Aufbau Überbrückung 4Wo Systemgitterträger L 5-6m Gerüstbelag ....................... ....................... 1.2. 86 12,000 m Abbau Überbrückung Systemgitterträger L 5-6m Gerüstbelag ....................... ....................... 1.2. 84 Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: SPORTHALLE Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 29 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite 1.2. 87 252,000 mWo Gebrauchsüberlassung Überbrückung Systemgitterträger L 5-6m Gerüstbelag ....................... ....................... 1.2. 88 2,000 St Aufbau Treppenaufgang einläufig 4Wo H 6-7m Lauf-B 0,75-1m H 2m Aufbauen Treppenaufgang für Gerüst, einläufig, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, Verankerung am Gerüst, Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage, Höhe über 6 bis 7 m, Laufbreite (Stufenlänge) über 0,75 bis 1 m, mit Podesten alle 2 m Höhe. ....................... ....................... ....................... ....................... 42,000 StWo Gebrauchsüberlassung Treppenaufgang einläufig H 6-7m Lauf-B 0,75-1m H 2m ....................... ....................... 1.2. 89 1.2. 90 2,000 St Abbau Treppenaufgang einläufig H 6-7m Lauf-B 0,75-1m H 2m Abbauen Treppenaufgang für Gerüst, einläufig, Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage, Höhe über 6 bis 7 m, Laufbreite (Stufenlänge) über 0,75 bis 1 m, mit Podesten alle 2 m Höhe. Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: SPORTHALLE Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 30 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite 1.2. 91 20,000 m2 Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau Gerüstlagen ....................... ....................... 1.2. 92 10,000 m Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau Seitenschutz ....................... ....................... 1.2. 93 10,000 m Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau Konsole Belag B 0,3m ....................... ....................... 1.2. 94 10,000 m Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau Überbrückungen Umbauen Standgerüst, längenorientiert, durch Aus- und Einbauen von Überbrückungen. ....................... ....................... ....................... ....................... 1.2. 95 30,000 St Umankern im Zuge der Fassadenmontage Verlegen (Aus- und Einbau) von eingebauten Verankerungen des Gerüst im Zuge der Montagearbeiten zur Aufnahme der Ankerkräfte nach vorgegebenen Ankerplan des Fassadenbauers. Summe 1.2 SPORTHALLE ....................... Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: BESTAND Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1.3 Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 31 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR BESTAND Kurzbeschreibung Das Lernhaus wird über eine Brücke im 2. und 3. OG und einem Gang im Erdgeschoss mit dem Bestandsgebäude verbunden. Die westliche Giebelwand muss deshalb entsprechend baulich angepasst werden und erhält neue Fensteröffnungen und Fenster, sowie eine WDVS-Fassadenverkleidung. Die Gerüststellung erfolgt auf der Tiefgaragenrampe. Die Aufbaudicke des WDVS beträgt ca. 55 mm. Höhe der TG-Stahlbetondecke: von ca. - 2,00 bis - 0,55 m üb. +/- 0,00 m, Flächenneigung ca. 15% Traufhöhe: ca. + 10,80 m üb. +/- 0,00 m Firsthöhe: ca. + 14,10 m üb. +/- 0,00 m Plananlagen Grundriss: 03_500 Schnitte: 03_801 1.3. 96 1.3. 97 1.3. 98 1.3. 99 Ansichten: 03_960 1,000 St Statische Berechnung Gerüst Statische Berechnung DIN EN 12811-1 einschl. erforderlicher Ausführungszeichnungen für nachfolgend beschriebenes Gerüst anfertigen. ....................... ....................... 1,000 St Verankerungsplan Verankerungsplan für das zu erstellende Gerüst. ....................... ....................... 1,000 St Verankerungsprotokoll Gerüst Verankerungsprotokoll für nachfolgend beschriebenes Gerüst, DGUV Information 201-011. ....................... ....................... 220,000 m2 Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand längenorientiert 3kN/m2 W09 H1 H 14m ....................... ....................... Erstellen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: BESTAND Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 32 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite 1.3.100 1.3.101 1.3.102 1.3.103 Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09, Höhenklasse H 1, alle Gerüstlagen genutzt, verankern, Befestigung in der Tragkonstruktion der Fassade aus Mauerwerk, Einrüstung für Montagearbeiten, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf Decken, Höhe der obersten Gerüstlage 14 m, Standfläche geneigt, direkt belastbar. 220,000 m2 Abbau Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 14m Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09, Höhenklasse H 1, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 14 m, direkt belastbar. ....................... ....................... 1.100,000 m2Wo Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 14m ....................... ....................... 9,000 m Aufbau zusätzl. Gerüstlage 4Wo 3kN/m2 W09 Aufbauen zusätzliche Gerüstlage, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, für Standgerüste, längenorientiert, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09. ....................... ....................... ....................... ....................... 9,000 m Abbau zusätzl. Gerüstlage 3kN/m2 W09 Abbauen zusätzliche Gerüstlage, für Standgerüste, längenorientiert, Lastklasse 4 (3 Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: BESTAND Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 33 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite 1.3.104 1.3.105 1.3.106 1.3.107 1.3.108 kN/m2), Breitenklasse W09. 44,000 mWo Gebrauchsüberlassung zusätzl. Gerüstlage 3kN/m2 W09 ....................... ....................... 2,500 m Aufbau Belagverbreiterung außenseitig 4Wo B 0,5m Aufbauen Belagverbreiterung außenseitig, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 0,5 m, Ausführung auf Anordnung des AG. ....................... ....................... 2,500 m Abbau Belagverbreiterung außenseitig B 0,5m Abbauen Belagverbreiterung außenseitig, für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 0,5 m, Ausführung auf Anordnung des AG. ....................... ....................... 12,500 mWo Gebrauchsüberlassung Belagverbreiterung außenseitig B 0,5m ....................... ....................... 73,000 m Aufbau Belagverbreiterung wandseitig 4Wo B 0,3m ....................... ....................... Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: BESTAND Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 34 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR 1.3.109 73,000 m Abbau Belagverbreiterung wandseitig B 0,3m ....................... ....................... 1.3.110 365,000 mWo Gebrauchsüberlassung Belagverbreiterung wandseitig B 0,3m ....................... ....................... 1.3.111 1,000 St Aufbau Treppenaufgang einläufig 4Wo H 11-12m Lauf-B 0,75-1m H 2m Aufbauen Treppenaufgang für Gerüst, einläufig, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, Verankerung am Gerüst, Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage, Höhe über 11 bis 12 m, Laufbreite (Stufenlänge) über 0,75 bis 1 m, mit Podesten alle 2 m Höhe. ....................... ....................... ....................... ....................... 5,000 StWo Gebrauchsüberlassung Treppenaufgang einläufig H 1112m Lauf-B 0,75-1m H 2m ....................... ....................... 1.3.112 1.3.113 1,000 St Abbau Treppenaufgang einläufig H 11-12m Lauf-B 0,751m H 2m Abbauen Treppenaufgang für Gerüst, einläufig, Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage, Höhe über 11 bis 12 m, Laufbreite (Stufenlänge) über 0,75 bis 1 m, mit Podesten alle 2 m Höhe. Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: BESTAND Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 35 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite 1.3.114 5,000 m2 Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau Gerüstlagen Summe 1.3 BESTAND ....................... ....................... ....................... Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1.4 Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 36 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR VERBINDUNGSBAUTEN Kurzbeschreibung Das Lernhaus wird über eine Brücke im 2. und 3. OG mit dem Bestandsgebäude verbunden. Die Brücke erhält eine Glasfassade, die Brückenuntersicht wird mit einem WDVS, Dicke ca. 20 cm, bekleidet. Die Brücke spannt sich über die Tiefgarageneinfahrt. Das Gerüst ist so zu planen, dass einerseits eine Gerüstlage zur Erstellung der Brückenunterseite zur Verfügung steht und andererseits die TG-Einfahrt für Transporte ins UG frei bleibt. Die Fassadengerüste des Bestandsgiebels und der gegenüberliegenden Wand des Lernhauses bleiben davon unberührt und können für die Auflagerung der Gitterträger herangezogen werden. Die Aufbaudicke der Glasfassade beträgt ca. 23 cm. Höhe der TG-Stahlbetonrampe unter der Brücke: von ca. 2,00 m bis - 1,60 m, unter +/- 0,00 m, Flächenneigung ca. 15% Unterkante Brücke roh / fertig: + 3,20 m / + 3,01 m üb. +/- 0,00 m Höhe der obersten Stahlbetondecke: + 10,55 m üb. +/0,00 m Höhe der Attikaabdeckung: + 10,95 m üb. +/- 0,00 m Im Erdgeschoss verbindet ein Flur die Mensa im Lernhaus mit dem Bestandsgebäude. Ca. 6 m des Flures überspannen ebenfalls die Tiefgarageneinfahrt. Die Wände werden mit einer vorgehängten Fassade verkleidet, die Öffnungen mit einer Pfosten-Riegelfassade geschlossen. Die Gerüststellung erfolgt nördlich auf der Tiefgaragenrampe (Beton), auf der Süd- und Ostseite steht das Gerüst auf aufgeschüttetem, verdichtetem Kiesbett und ca. 6 m auf der Dachabdichtung mit Bautenschutzmatte. Höhe der TG-Stahlbetonrampe: von ca. - 2,60 m üb. +/0,00 m, Flächenneigung ca. 15% Höhe der Aufschüttung bzw. Stahlbetondecke mit Abdichtung: ca. - 0,60 m üb. +/- 0,00 m Höhe der obersten Stahlbetondecke: + 2,64 m üb. +/0,00 m Höhe der Attikaabdeckung: + 3,00 m üb. +/- 0,00 m Die Gerüste sind für die Montage der vorgehängten Fassadenbekleidungen und die Dacharbeiten erforderlich. Die Aufbaudicke der Fassadenbekleidungen beträgt, wenn Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 37 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite nicht anders im Positionstext erwähnt, ca. 30 cm. Plananlagen Grundriss: 03_100, 03_500 Schnitte: 03_801, 03_810, 03_850 1.4.115 1.4.116 1.4.117 1.4.118 Ansichten: 03_910, 03_920, 03_960 1,000 St Statische Berechnung Gerüst Statische Berechnung DIN EN 12811-1 einschl. erforderlicher Ausführungszeichnungen für nachfolgend beschriebenes Gerüst anfertigen. 1,000 St Verankerungsplan Verankerungsplan für das zu erstellende Gerüst. 1,000 St Verankerungsprotokoll Gerüst Verankerungsprotokoll für nachfolgend beschriebenes Gerüst, DGUV Information 201-011. VERBINDUNGSBRÜCKE 1./2. OG 158,000 m2 Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand längenorientiert 3kN/m2 W09 H1 H 12m ....................... ....................... ....................... ....................... ....................... ....................... ....................... ....................... Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 38 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite 1.4.119 1.4.120 1.4.121 1.4.122 1.4.123 158,000 m2 Abbau Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 12m Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09, Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung 0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 12 m, direkt belastbar. ....................... ....................... 1.580,000 m2Wo Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 12m ....................... ....................... 50,000 m aufbauen Seitenschutz alle Gerüstlagen 4Wo 4Lagen H 12m Aufbauen zusätzlichen Seitenschutz DIN EN 12811-1 an allen Gerüstlagen, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, 4 Gerüstlagen, Höhe der obersten Gerüstlage 12 m. ....................... ....................... ....................... ....................... 496,000 mWo Gebrauchsüberlassung Seitenschutz alle Gerüstlagen 4Lagen H 12m ....................... ....................... 50,000 m entfernen Seitenschutz alle Gerüstlagen 4Lagen H 12m Entfernen zusätzlichen Seitenschutz DIN EN 12811-1 an allen Gerüstlagen, 4 Gerüstlagen, Höhe der obersten Gerüstlage 12 m. Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 39 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite 1.4.124 25,000 m Aufbau Überbrückung 4Wo Systemgitterträger L 5-6m Gerüstbelag ....................... ....................... 1.4.125 25,000 m Abbau Überbrückung Systemgitterträger L 5-6m Gerüstbelag ....................... ....................... 1.4.126 248,000 mWo Gebrauchsüberlassung Überbrückung Systemgitterträger L bis 5m Gerüstbelag ....................... ....................... 1.4.127 10,000 St Umankern im Zuge der Fassadenmontage ....................... ....................... Verlegen (Aus- und Einbau) von eingebauten Verankerungen des Gerüst im Zuge der Montagearbeiten zur Aufnahme der Ankerkräfte nach vorgegebenen Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 40 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite Ankerplan des Fassadenbauers. 1.4.128 RAUMGERÜST 59,000 m3 Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand flächenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 1Lage H 4m ....................... ....................... 1.4.129 59,000 m3 Abbau Arbeitsgerüst Stand flächenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 1Lage H 4m ....................... ....................... 1.4.130 238,000 m3Wo Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand flächenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 1Lage H 4m ....................... ....................... Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 41 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite 1.4.131 1.4.132 1.4.133 VERBINDUNGSGANG EG 56,000 m2 Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 3m ....................... ....................... 56,000 m2 Abbau Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 4m Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09, Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung 0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 4 m, direkt belastbar. ....................... ....................... ....................... ....................... 555,000 m2Wo Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 4m Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 42 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite 1.4.134 112,000 m2 Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 3m ....................... ....................... 1.4.135 112,000 m2 Abbau Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 3m Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09, Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung 0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 3 m, direkt belastbar. ....................... ....................... ....................... ....................... 1.4.136 1.125,000 m2Wo Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr 3kN/m2 W09 H1 H 3m Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 43 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite 1.4.137 1.4.138 1.4.139 1.4.140 1.4.141 5,000 m Aufbau zusätzl. Gerüstlage 4Wo 3kN/m2 W09 Aufbauen zusätzliche Gerüstlage, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, für Standgerüste, längenorientiert, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09. ....................... ....................... 5,000 m Abbau zusätzl. Gerüstlage 3kN/m2 W09 Abbauen zusätzliche Gerüstlage, für Standgerüste, längenorientiert, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09. ....................... ....................... 46,000 mWo Gebrauchsüberlassung zusätzl. Gerüstlage 3kN/m2 W09 ....................... ....................... 10,000 m Aufbau Überbrückung 4Wo Systemgitterträger L bis 5m H bis 4m Gerüstbelag Aufbauen Überbrückung in Gerüst, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten Zwischenraumes (Spannweite) bis 5 m, Höhe über Standfläche bis 4 m, über Eingang, einschl. Gerüstbelag in Überbrückungshöhe. ....................... ....................... ....................... ....................... 10,000 m Abbau Überbrückung Systemgitterträger L bis 5m H bis 4m Gerüstbelag Abbauen Überbrückung in Gerüst, aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten Zwischenraumes (Spannweite) bis 5 m, Höhe über Standfläche bis 4 m, über Eingang, einschl. Gerüstbelag Fortsetzung nächste Seite Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 44 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR Fortsetzung von vorheriger Seite 1.4.142 in Überbrückungshöhe. 100,000 mWo Gebrauchsüberlassung Überbrückung Systemgitterträger L bis 5m H bis 4m Gerüstbelag ....................... ....................... 1.4.143 5,000 m2 Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau Gerüstlagen ....................... ....................... 1.4.144 5,000 m Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau Seitenschutz ....................... ....................... 1.4.145 5,000 m Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau Konsole Belag B 0,3m ....................... ....................... 1.4.146 5,000 m Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau Überbrückungen Umbauen Standgerüst, längenorientiert, durch Aus- und Einbauen von Überbrückungen. ....................... ....................... Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1.4.147 12,000 m2 Schutzlage über Dachbahn Bautenschutzmatte D 10mm Schutzlage über der Dachbahn, aus Bautenschutzmatten oder -platten, Dicke 10 mm, lose verlegen. Summe 1.4 VERBINDUNGSBAUTEN Summe 1 LÄNGENORIENTIERTE GERÜSTE Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR ....................... 45 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR ....................... ....................... ....................... Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: Lohnkosten Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) 2 2.1 Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 46 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR ARBEITEN GEGEN NACHWEIS Lohnkosten Verrechnungssätze für Löhne Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten. In ihnen sind enthalten: - Lohn- und Gehaltskosten, - Lohn- und Gehaltsnebenkosten, - Sozialkosten einschließlich Sozialkassenbeiträge, - Gemeinkostenanteil, - Gewinn - An- und Abfahrt zu und von der Baustelle - Kosten für benutzte Kleingeräte bis zu einem Neuwert von 2.500,- Euro. Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tariflichen Vereinbarung vergütet. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet. 2.1.148 2.1.149 Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn-/Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies anzugeben und statt dessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten. 30,000 Gerüstbauer, Lohngruppe III Gerüstbauer, Lohngruppe III h ....................... ....................... 30,000 h Gerüstbau-Werker, Lohngruppe V Gerüstbau-Werker, Lohngruppe V ....................... ....................... Summe 2.1 Lohnkosten ....................... Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Unterabschnitt: Fuhrkosten Menge Einheit Ordnungszahl (Pos-Nr.) 2.2 Fuhrkosten 2.2.150 10,000 h Kleintransporter 2,8to Verrechnungssatz für Kleintransporter, - Nutzlast bis 2,8 to - mit Bedienung 2.2.151 10,000 h Transporter 7,5to Verrechnungssatz für Lastwagen, Transporter - Nutzlast bis 7,5 to - mit Bedienung Summe 2.2 Fuhrkosten Summe 2 ARBEITEN GEGEN NACHWEIS Seite : Datum : LV-Key : Einheitspreis in EUR 47 31.08.2016 65509 Gesamtbetrag in EUR ....................... ....................... ....................... ....................... ....................... ....................... Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Zusammenstellung Ordnungszahl (LV-Gruppe) Seite : Datum : LV-Key : 48 31.08.2016 65509 Summe in EUR 1.1 LERNHAUS ....................... 1.2 SPORTHALLE ....................... 1.3 BESTAND ....................... 1.4 VERBINDUNGSBAUTEN ....................... 1 LÄNGENORIENTIERTE GERÜSTE ....................... 2.1 Lohnkosten ....................... 2.2 Fuhrkosten ....................... 2 ARBEITEN GEGEN NACHWEIS ....................... Seite : Datum : LV-Key : Landeshauptstadt München LEISTUNGSBESCHREIBUNG Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142 Zusammenstellung Ordnungszahl (LV-Gruppe) 49 31.08.2016 65509 Summe in EUR 1 LÄNGENORIENTIERTE GERÜSTE ....................... 2 ARBEITEN GEGEN NACHWEIS ....................... Angebotssumme ohne Mehrwertsteuer ....................... zuzügl. 19,00% Mehrwertsteuer ....................... Angebotssumme mit Mehrwertsteuer Seiten: 1 49 Das Dokument enthält 151 Positionen, davon ....................... 11 im freien Text.
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