02 Ausschreibungsunterlagen

211EU
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Landeshauptstadt
München
Baureferat
Landeshauptstadt München, Baureferat, Verwaltung und Recht, Submissionsbüro
Friedenstraße 40, 81671 München
Datum der Versendung
Vergabenummer
H 07 3592 16
Vergabeart
✘ Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
✘ Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
Eröffnungs-/Einreichungstermin
Mittwoch, 30.11.2016, 10:20 Uhr
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A)
Baumaßnahme
Leistung
Ort
Anschrift wie oben
Raum 0.243
Zuschlagsfrist endet am 28.01.2017
voraussichtliche Ausführungsfrist
Beginn 19.04.2017
Ende 22.12.2017
Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung
Gerüstbauarbeiten
Anlagen
A)
✘
die beim Bieter verbleiben
212EU
Teilnahmebedingungen EU
2120EU.StB
Ergänzung Teilnahmebedingungen EU
215
Zusätzliche Vertragsbedingungen
2150.StB
Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen
2260.StB
Mindestanforderungen an Nebenangebote
226EU.H
Mindestanforderungen an Nebenangebote EU
226EU.StB
Mindestanforderungen an Nebenangebote EU
227.H
Gewichtung der Wertungskriterien
236EU
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EU
245
Datenträger Angebotsanforderung
✘
444
Referenzbescheinigung
✘
621
Merkblatt Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe
623
Merkblatt Staubminderung
✘
✘
✘
Anlagen 01-22
VHB München Stand 06/2016
211EU
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
B)
✘
die immer 1-fach zurück zu geben sind
213EU
Angebotsschreiben EU
2-fach
✘
214.H
Besondere Vertragsbedingungen
2-fach
214.StB
Besondere Vertragsbedingungen
2-fach
2140.Wa
Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen
2-fach
225.H
Stoffpreisgleitklausel
2-fach
225.StB
Stoffpreisgleitklausel
2-fach
241
Abfall
2-fach
✘
242.H
Wartung
2-fach
243.H
Instandhaltung
2-fach
244
Datenverarbeitung
2-fach
248
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
2-fach
2491
Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit
451
Datenträger Abrechnung
2-fach
4510.StB
Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung
2-fach
2510.StB
Leistungsverzeichnis Standardleistungstexte
2-fach
Leistungsbeschreibung
2-fach
✘
Stück Pläne/Zeichnungen Nr(n).
C)
die (in Abhängigkeit des Angebotes) ausgefüllt 1-fach zurück zu geben sind
124EU
Eigenerklärung zur Eignung
2-fach
224.H
Angebot Lohngleitklausel
2-fach
224.StB
Angebot Lohngleitklausel
2-fach
✘
234
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
✘
235EU
Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU
✘
VHB München Stand 06/2016
2-fach
211EU
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
1
Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben.
2
Die beigefügten Teilnahmebedingungen EU – 212 EU sind zu beachten.
3
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen werden bei/beim
zu den üblichen Bürozeiten; um Terminabstimmung wird gebeten:
Tel.
E-Mail: [email protected]
Nicht beigefügte Vergabeunterlagen sind:
4
Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen, zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen (Formblatt 212EU) genannten
Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem
benannten Unternehmen das Formblatt Verpflichtungserklärung – 236 EU vorzulegen.
5
Vorlage weiterer Unterlagen, die nicht Vertragsbestandteil werden
Die nachstehenden Formblätter sind ausgefüllt
✘ mit dem Angebot abzugeben
ab Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6
Kalendertagen vorzulegen
2210/2220
Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation - 2210 oder Preisermittlung bei Kalkulation über
die Endsumme - 2220
✘ ab Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen
223
Aufgliederung der Einheitspreise
✘ auf Verlangen der Vergabestelle
Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen (auf gesondertem Blatt)
6
Losweise Vergabe
✘ nein
ja, Angebote können abgegeben werden
nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
für alle Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
Bedingungen für die Abgabe von Losen
7
Nebenangebote
✘
Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Teilnahmebedingungen – 212 EU gilt nicht.
Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen – 212 EU),
ausgenommen Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen enthalten und Nebenangebote, die
einen Verzicht auf eine vom Auftraggeber vorgesehene Stoffpreisgleitklausel (Formblatt 225)
beinhalten.
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden Bedingungen:
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
VHB München Stand 06/2016
211EU
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
8
Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote gemäß § 16d EU Abs. 2 VOB/A
✘ Wertungskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter
Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- und Wahlpositionen, des eventuellen Erstattungsbetrages
aus der Lohngleitklausel sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Mehrere Wertungskriterien gemäß Formblatt Wertungskriterien 227.H
Werkstätten für behinderte Menschen wird bei der Ermittlung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H.
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für behinderte Menschen abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich
wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für behinderte Menschen
erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für behinderte Menschen ist mit dem Angebot zu führen.
9
✘ Elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen.
10
Für Ihre Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den
Anlagen (siehe B), C), Nrn. 4 und 5) im verschlossenen beiliegenden Angebotskuvert bis zum Eröffnungs- /
Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Das Angebotskuvert ist mit
Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu versehen.
Bei Nichtoffenen Verfahren und Verhandlungsververfahren:
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten.
11
- frei -
12
Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen wenden kann (§ 21 EU VOB/A):
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39, 80538 München
13
VHB München Stand 06/2016
212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A, Abschnitt 2, "Allgemeine Bestimmungen für die
Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A-EU).
1
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder
Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben,
ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3
Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der
dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen
Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Kurzfassungen
müssen die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen
Nummern wie in dem vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnis wiedergeben.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.4 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
3.5 Die Angebote müssen die geforderten Preise enthalten. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm
tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise
anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise . Deshalb werden
Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf
andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes
hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
3.7 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in
der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.
4
Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter
mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unternehmer.
VHB München Stand 06/2016
212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
5
Nebenangebote
5.1 Etwaige Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet
werden.
5.2 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
5.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die
Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung
erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben
über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.5 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6
Bietergemeinschaften
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben.
6.2 Sofern nicht im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht
zugelassen.
7
Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der
Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem
von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen
Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den
gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende
Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für
die Auftragsausführung haften und ist die Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“
abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
8
Eignung
8.1 Offene Verfahren
Präqualifzierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende
Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
VHB München Stand 06/2016
212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
8.2 Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren
Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes
Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und
Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben
werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter
und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
VHB München Stand 06/2016
213EU
(Angebotsschreiben EU)
Name und Anschrift des Bieters
Landeshauptstadt München
Baureferat, Submissionsbüro
Friedenstraße 40
81671 München
Vergabenummer H
07 3592 16
Vergabeart
✘ Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
✘ Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
Eröffnungs-/Einreichungstermin
Mittwoch, 30.11.2016, 10:20 Uhr
Zuschlagsfrist endet am
28.01.2017
Angebot
Baumaßnahme
Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung
Leistung
Gerüstbauarbeiten
1
Mein/Unser Angebot umfasst:
1.1
folgende beigefügte Unterlagen
- Leistungsbeschreibung mit den Preisen und den geforderten Erklärungen,
- Besondere Vertragsbedingungen,
- alle weiteren nach der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU geforderten und soweit erforderlich
ausgefüllten Anlagen, die diesem Angebotsschreiben beigefügt sind (vgl. 211EU Abschnitte B und C sowie
Nrn. 4 und 5).
-
1.2
folgende nicht beigefügte Unterlagen
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016
- Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen – 2150.StB
2.1
2.2
Ich bin/Wir sind bevorzugte/r Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegendem(n) Nachweis/en.
Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem
EWR-Staat bzw. Staat des WTO Abkommens
3
anderen Staat
Nationalität:
(bitte intern. Kfz. Kennzeichen eintragen)
Ich bin/Wir sind für die zu vergebene Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis
eingetragen unter der/den Nummer/n:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
VHB München Stand 06/2016
213EU
(Angebotsschreiben EU)
4
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n)
Ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU (Formblatt 235 EU)
aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
5
Ich/Wir erkläre(n), dass
−
−
−
−
−
6
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als
alleinverbindlich anerkenne(n).
mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
ein von mir/uns zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß
Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf
Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation
verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
Entsprechende Referenzen werden nach Auftragserteilung vorgelegt.
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns
keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden.
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation
der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
Ich/Wir biete/n die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen
und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
6.1
Hauptangebot
keine Vergabe nach Losen
Endbetrag
einschl. Umsatzsteuer
(ohne Nachlass)
Summe Angebot
6.2
Nebenangebote zum Hauptangebot
Preisnachlass ohne
Bedingung auf die Abrechnungssumme für alle Hauptund alle Nebenangebote 1
€
%
Anzahl:
Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im Angebotsschreiben Eintragungsfelder für die im
Eröffnungstermin zu dokumentierenden Endbeträge und andere den Preis betreffende Angaben sowie für weitere Angaben zum Angebot
zusammengefasst.
7
An mein/unser Angebot halte ich mich / halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift
Ist das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen.
¹ siehe Nr. 3.6 der Teilnahmebedingungen EU- 212 EU
VHB München Stand 06/2016
124EU
(Eigenerklärungen zur Eignung - EU)
Vergabenummer
H 07 3592 16
Datum
Baumaßnahme
Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung
Leistung
Gerüstbauarbeiten
EU - Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen
(Abzugeben vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen anderen Unternehmen, soweit diese
nicht präqualifiziert sind oder eine EEE abgeben wollen)
□ Bewerber*)
□ Bieter*)
□ Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*)
□ Nachunternehmer*)
□ anderes Unternehmen*)
*) Zutreffendes ankreuzen
(Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)
Jahr
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen
und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
€
€
€
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines
vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
erbracht habe(n).
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir für die wichtigsten
Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung
an beiliegendes Muster (Formblatt 444) vorlegen.
Angaben zu Arbeitskräften
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir die Zahl der in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben.
Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder
Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das
Handelsregister verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer
VHB München Stand 06/2016
124EU
(Eigenerklärungen zur Eignung - EU)
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation
befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf
Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU
VOB/A
Ich erkläre/Wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen
keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
vorliege(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage
stellen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren
nicht wegen eines Gesetzesverstoßes in Sinne des
- § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mit
einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden
bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir meine/unsere
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit
sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse1), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes2)
sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied
der Berufsgenossenschaft
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit
Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabegestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt
werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig
innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Ort, Datum, Unterschrift3)
1)
soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist
2)
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3)
Nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebots ist.
VHB München Stand 06/2016
<Nr>
444
<Bereich>
(Referenzbescheinigung)
Firma (Name und vollständige Anschrift)
Referenzbescheinigung
Vom Referenznehmer auszufüllen:
Referenzgeber: Bauherr/Auftraggeber
Name
Anschrift
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
vertreten durch
Name
Anschrift
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Bezeichnung des Bauvorhabens
Ausgeführte Leistung
Einzelleistung 1
Komplettleistung2
Ort der Ausführung (Ort, Straße)
Ausführungszeit (Monat/Jahr)
vertraglich gebunden als
Art der Baumaßnahme
Baubeginn
Hauptauftragnehmer
Neubau
Fertigstellung
ARGE-Partner
Umbau
Nachunternehmer
Denkmal
Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie des BMVBS zur Durchführung eines PQ - Verfahrens
(http://www.pq-verein.de/anlage264296binary), auf die sich die Referenz bezieht
Nummer
Bezeichnung
1
Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich
2
Gewerkbündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer
VHB München Stand 06/2016
444
(Referenzbescheinigung)
Bei Einzelleistung: stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges
unter Angabe der ausgeführten Mengen
Bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
Bei Einzelleistung: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer:
Bei Komplettleistung: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke:
Bei Einzelleistung: stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen
Bei Komplettleistung: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung
Bei Einzelleistung: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in €)
Bei Komplettleistung: Auftragswerk der vorgenannten Maßnahme (netto in €)
Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben richtig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Angaben meine Zuverlässigkeit
beeinträchtigen.
(Ort, Datum, Unterschrift Referenznehmer)
VHB München Stand 06/2016
444
(Referenzbescheinigung)
Nur vom Referenzgeber auszufüllen!3
Die Leistungen sind
auftragsgemäß durchgeführt worden.
im Ergebnis auftragsgemäß durchgeführt worden, folgende Feststellungen wurden während der Abwicklung
gemacht:
Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B
die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt
wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung
dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht
die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert
wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen
die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden
nicht auftragsgemäß ausgeführt worden.
wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden.
Ansprechpartner ist
im
Tel.
Fax
E-Mail
Einer Veröffentlichung zum Zwecke der Präqualifikation des Unternehmens wird zugestimmt.
Die Richtigkeit folgender Angaben
− stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter
Angabe der ausgeführten Mengen
− Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer
− Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke
− Auftragswert der vorgenannten Leistungen (soweit es sich um Nachunternehmerleistungen handelt)
liegt in der alleinigen Verantwortung des Unternehmens und wird mit der Unterschrift durch den Referenzgeber
ausdrücklich nicht bestätigt.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift)
3
Es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben.
VHB München Stand 06/2016
214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
H 07 3592 16
Baumaßnahme
Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung
Leistung
Gerüstbauarbeiten
Besondere Vertragsbedingungen
1.
1.1
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
✘
am 19.04.2017
spätestens ___ Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
___
in der ___ KW ___, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2
Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum
___ zugehen.
nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
✘
am 22.12.2017
innerhalb von ___ Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
in der ___ KW ___, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
1.2
Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
✘
vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn
✘
vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung
folgende Einzelfristen
aus dem beigefügten Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart
(§ 5 Abs.1 Satz 2 VOB/B)
ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart:
1.3
Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß § 6
Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist.
VHB München Stand 06/2016
214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
2.
2.1
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1 als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der
Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
___ € (ohne Umsatzsteuer)
___ v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer;
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die
Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als
Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu
diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.2
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne
Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die
Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu
erbringenden Leistungen entspricht.
2.3
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine
(Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für
die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3.
Rechnungen (§ 14 VOB/B)
3.1
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
1-fach und zugleich
bei der Objektüberwachung
2-fach einzureichen.
Mehrfertigungen des Rechnungsoriginals sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen, z. B. durch die
Bezeichnung „Duplikat“ oder „Abschrift“.
3.2
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen,
Handskizzen) sind
2-fach einzureichen.
3.3
Bei Bauüberwachung durch ein externes Büro: Das Rechnungsoriginal sowie die rechnungsbegleitenden
Unterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind zur Prüfung direkt
an das externe Büro zu senden.
Gleichzeitig ist der Auftraggeber über die Rechnungsstellung schriftlich zu informieren.
✘ Gleichzeitig ist dem Auftraggeber eine Kopie der Rechnung ohne Anlagen zuzusenden. Die Kopie ist
ausdrücklich als solche zu kennzeichnen, z. B. durch die Bezeichnung „Duplikat“ oder „Abschrift“.
4.
Zahlung (§ 16 VOB/B)
Die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß §
16 Abs. 5 Nr. 3 VO/B/B wird verlängert auf 60 Tage.
5.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
5.1
Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von
__ v.H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens
250.000 Euro ohne Umsatzssteuer beträgt.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft,
so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht
ist.
VHB München Stand 06/2016
214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für
Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von
der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese
Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1
VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Sicherheit für die Vertragserfüllung nur nicht
durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt
__ v.H. der Brutto-Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B):
✘
Nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche. Soweit zu diesem Zeitpunkt die geltend
gemachten Mängelansprüche des Auftraggebers noch nicht erfüllt sind, darf er einen
entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten.
___
5.2
Art der Sicherheit
Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder
Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten
ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen
ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
5.3
Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist für
- die Vertragserfüllung das Formblatt Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft - 421,
- die Mängelansprüche das Formblatt Mängelansprüchebürgschaft - 422 und
- für vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das
Formblatt Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft - 423
zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem betreffenden Formblatt
entsprechen.
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem
Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770,
771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung
bindend.
- Gerichtsstand ist München, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für
die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige
Zahlungen angerechnet worden ist.
6.
Steuerabzug bei Bauleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug
eine eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.
7. - 9. - frei -
VHB München Stand 06/2016
214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
10.
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen
Vertragsbedingungen".
VHB München Stand 06/2016
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
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Rohbau- und Ausbaugewerke
Seite 1 von 15
Fortsetzung
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (WBVB)
10.2
HINWEISE ZU TECHNISCHEN SPEZIFIKATIONEN UND NORMABWEICHUNGEN
10.2.1 Technischen Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug
genommen
10.2.2 Normabweichung
Falls im Leistungsverzeichnis bei der Verwendung von technischen Spezifikationen auf Normen
(DIN, EN etc.) Bezug genommen wird, kann auch der Norm gleichwertig angeboten werden. Die
Gleichwertigkeit ist bei Angebotsabgabe gesondert nachzuweisen.
In einem gesonderten Anhang bzw. im Angebotsanschreiben sind die LV-Positionen zu benennen, in denen der Bieter von den angegebenen Normen abweicht.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist dem Angebot beizulegen.
10.3
GRUNDSÄTZLICHES ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS – FÜR ALLE GEWERKE
10.3.1 Vertragsgrundlagen und allgemeine Vorschriften
Vereinbart ist die VOB in der aktuell zur Auftragserteilung gültigen Fassung für alle beschriebenen
Arbeiten und Gewerke sowie alle in diesem Zusammenhang anwendbaren DIN und EN, sowie die
DASt-Richtlinien.
Neben der jeweils gewerkspezifisch gültigen ATV/ DIN gem. VOB/C (in den ZTV benannt) gilt die
DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art.
Ergänzend dazu gelten:
- die Bayerische Bauordnung BayBO
- Unfallverhütungs- und Brandschutzvorschriften
- alle auf Kindergärten, Horte und Schulen bezogenen Sicherheitsregeln und
- die Vorschriften der Kommunalen Unfallversicherung Bayern in der derzeit gültigen Fassung
Diese sind eigenverantwortlich einzuhalten und können auf Anfrage beim AG eingesehen werden.
10.3.2 Allgemeiner Leistungsumfang
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoffe und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis hin zur fertigen Leistung unter
Zugrundelegung der der momentan gültigen DIN-Vorschriften, sowie den dort aufgeführten Normen,
bzw. den „Anerkannten Regeln der Technik“. Hierbei bedeutet 'Bauart' das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bestandteile bis zur fertigen Werkleistung inkl. Montage.
Zur Klarstellung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Positionen dieses Leistungsverzeichnisses in funktionsfähiger Ausführung der beschriebenen Leistung zu erbringen sind.
Die anzubietenden Einheitspreise enthalten auch alle erforderlichen Nebenleistungen für Anschlüsse, Befestigungen, Verbindungen, Verankerungen und dergleichen, Lieferung der Materialien und
Hilfsmaterialien, Bereitstellung und Vorhalten von Geräten, Maschinen etc. sowie die Betriebskosten der Maschinen.
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um die Werkleistung funktionsfähig herzustellen.
Etwaige Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahin aufzulösen, dass eine den
übrigen Vorschriften der hier gegenständlichen Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen entsprechende funktionsfähige Leistung geschuldet wird.
Stand: 12.05.2016
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
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Rohbau- und Ausbaugewerke
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10.3.3 LV-Plananlagen und Ausführungsunterlagen
Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind als Grundlage zur Angebotskalkulation des AN und zur Übersicht zu verstehen – dies sind keine zur Bauausführung freigegebenen Pläne. In Plänen und im LV ausgeworfene Mengen dienen nicht als Bestellmengen.
Planunterlagen zur Ausführung bzw. zur Erstellung der Werkstattplanung erhält der Auftragnehmer
nach Beauftragung in 4-facher Ausfertigung. Weitere Plansätze kann er gegen Bezahlung anfordern.
Die für Ausführung und Bestellung erforderlichen Mengen, genauen Maße, Stückzahlen etc. hat der
AN selbst vor Ort / nach örtlichem Aufmessarbeiten festzustellen.
Abweichungen gegenüber Zeichnungen, Angaben und Beschreibungen sind unverzüglich mit der
Bauüberwachung vor der Ausführung zu klären.
Die Haftung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm erstellten Ausführungsunterlagen wird durch die Freigabe des Architekten/ Auftraggebers nicht berührt.
10.4
ANGABEN ZUR BAUSTELLE SOWIE ZUR BAUSTELLEN- UND VERKEHRSSICHERUNG
10.4.1 Lage der Baustelle, Baustellenzufahrt und -verkehr
Die Grundschule Berg-am-Laim-Straße befindet sich im Stadtteil Berg am Laim im Osten Münchens
und wird von der Berg-am-Laim-Straße und der Baumkirchener Straße tangiert.
Die Zu- und Ausfahrt der Baustelle befindet sich in der Berg-am-Laim-Straße, in besonderen Ausnahmefällen (außerhalb der Schulzeiten) ist die Zufahrt über die Echardinger Straße möglich.
Die Feuerwehrzufahrt zum Bestandsschulgebäude über die Echardinger Straße ist während des
laufenden Schulbetriebes zu jedem Zeitpunkt der Baumaßnahme sicherzustellen.
Die Echardinger Straße ist daher freizuhalten und darf nur nach Sondergenehmigung, d.h. im Ausnahmefall und außerhalb der Schulzeiten als Zufahrt/ Transportweg genutzt werden.
Wege für den Personen- bzw. Fahrzeugverkehr auf der Baustelle dürfen nicht durch Bauarbeiten
beeinträchtigt werden.
Das Bestandsgebäude mit laufendem Schulbetrieb wird während der Baumaßnahme vom provisorischen Haupteingang in der Berg-am-Laim-Straße erschlossen.
Anderweitige betriebliche Tätigkeiten auf der Baustelle und den Zufahren, auch durch den Nutzer,
dürfen nicht gefährdet werden.
Private PKW und Firmenfahrzeuge (mit Ausnahme kurzzeitiger Anlieferungen) können nicht auf dem
Baugrundstück abgestellt werden. Das Parken der Firmenfahrzeuge hat im öffentlichen Straßenraum zu erfolgen (Parklizenzbereiche).
Der Auftraggeber hat das Recht, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig zu Lasten des
AN abschleppen zu lassen.
Auf der Baustelle gilt § 1 Straßenverkehrsordnung.
10.4.2 Baustellen- und Verkehrssicherung
Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die ordnungsgemäßen Baustellenabsicherungen in seinem
Arbeitsbereich.
Ebenso besteht die Verkehrssicherungspflicht des AN über die gesamte Bauzeit für sämtliche Verkehrszeichen und Zufahrten zum Baustellengelände.
Hierbei sind während des Befahrens der Ein-/ Ausfahrt mit Baufahrzeugen, insbesondere während
der Schulwegzeiten, seitens des AN Warnposten oder Einweiser abzustellen!
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, es besteht kein Anspruch auf gesonderte Vergütung.
Die in der Berg-am-Laim-Straße verlaufenden Straßenbahnschienen sind grundsätzlich freizuhalten.
Auf den Straßenbahnverkehr ist bei der Ein- und Ausfahrt auf die Baustellenfläche immer Rücksicht
zu nehmen.
Stand: 12.05.2016
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Rohbau- und Ausbaugewerke
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10.4.3 Vermeidung/ Beseitigung von Verschmutzungen, Beschädigungen auf Verkehrswegen
Der AN ist verpflichtet, Verschmutzungen, Beschädigungen und dergleichen von benutzten Straßenkörpern (Art. 2 Bay StrWG) und deren Zubehör (z.B. Verkehrseinrichtungen, Bepflanzungen
usw.) durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, d.h. der Auftragnehmer hat Maßnahmen gegen
Beschädigungen und Verschmutzungen der Transportwege auf öffentlichen Straßen und Wegen bei
der Ausfahrt von Fahrzeugen aus der Baustelle zu treffen. Verschmutzungen sind mindestens täglich zu reinigen, bei groben Verschmutzungen auch mehrmals täglich. Eine gesonderte Vergütung
hierfür erfolgt nicht.
10.4.4 Sicherung der Baustelle, Zugangsregelung
Die Baustelle wird zur Sicherung gegen Zutritt Unbefugter mit einem Bauzaun umgeben, der Zugang / die Zufahrt zur Baustelle hat nur über die vorgesehenen Türen/ Tore zu erfolgen.
Das Verschließen der Zugänge ist Sache des AN, dessen Beschäftigte als letzte die Baustelle verlassen.
Bauzäune sind immer geschlossen zu halten.
Bei erforderlichen Arbeiten in geöffneten Bereichen während der Schulzeit müssen die Arbeitsbereiche deutlich sichtbar abgegrenzt und abgesichert werden.
Zuwiderhandlungen können zum Verweis von der Baustelle führen.
10.5
SICHERHEITSKONZEPT, BAUSTELLENVERORDNUNG
(1) Unfallverhütungsvorschriften:
Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften der BG BAU, der Gewerbeaufsicht und den Vorschriften der Versicherungen erforderlichen oder sonstigen Maßnahmen unter eigener Verantwortung und zu jeder Zeit auszuführen oder
diese zu veranlassen.
(2) Einhaltung Baustellenverordnung:
Alle an der Maßnahme beteiligten Firmen sind verpflichtet, die Baustelle gem. den Bestimmungen
der Baustellenverordnung zu betreiben und dies für ihre eigenen Gewerke eigenständig zu überwachen. Verstöße anderer Firmen dagegen sind dann der Bauüberwachung des Auftraggebers anzuzeigen, wenn das eigene Gewerk betroffen ist.
(3) Sicherheits- und Gesundheitskoordinator:
Für das Bauvorhaben ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) nach BaustellV bestellt. Hinweise und Vorgaben des Koordinators sind zu beachten und unverzüglich umzusetzen.
Die Abstellung der vom Koordinator festgestellten Mängel sind der Bauüberwachung des Auftraggebers und dem Koordinator schriftlich anzuzeigen.
Der für das Bauvorhaben erstellte SiGePlan ist zu beachten. Abweichungen hiervon sind mit der
Bauüberwachung des AG und dem Koordinator abzustimmen und schriftl. zu dokumentieren.
Formulare wie Unterweisungen, Mitarbeiter- und Werkzeuglisten sind auf Anforderung des
SiGeKo's auszufüllen und vorzulegen.
Bei Gefahr in Verzug hat der SiGeKo ein unmittelbares Weisungsrecht gegenüber den Beteiligten.
Die Baustellenordnung mit dem dazu gehörigen SiGe-Plan wird bei Vertragsabschluss ausgehändigt und Vertragsbestandteil.
(4) Sicherheitseinrichtungen:
Die Baustelleneinrichtung einschl. dem Vorhalten der nach BGV A5 (früher VBG 109) erforderlichen
Erste Hilfe Einrichtungen und der nach ZH1/201 benötigten Feuerlöscher sind in die EP einzurechnen und werden nicht in einer gesonderten Position vergütet.
(5) Gefährdungsbeurteilung:
Vor Aufnahme der Arbeiten ist die gemäß § 5 ArbSchG für das Bauvorhaben zu erstellende Gefährdungsanalyse der Bauüberwachung des Auftraggebers und dem Koordinator nach BaustellV vorzulegen.
Stand: 12.05.2016
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(6) Ersthelfer:
Vor Beginn der Arbeiten sind mind. zwei dauerhaft auf der Baustelle anwesende Ersthelfer zu benennen. Ein gültiger Nachweis über die Ausbildung zum Ersthelfer und die Beauftragung ist der
Bauüberwachung des AG vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu übergeben. Wechsel sind zeitnah
mit dem SiGeKo und der Bauüberwachung des Auftraggebers abzustimmen.
(7) Vorkehrungen bei Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Zur Ersten Hilfe hat jeder AN nach der Arbeitsstättenverordnung und der Unfallverhütungs-vorschrift
"Erste Hilfe" die notwendigen Vorkehrungen selbst zu treffen. Der AN ist verpflichtet, seine Mitarbeiter entsprechend einzuweisen.
In der benachbarten Schule steht ergänzend ein mit nutzbarer Sanitätsraum zur Verfügung.
(8) Elektrische Geräte und Maschinen:
Elektrische Geräte (auch Baustromverteiler) sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig zu
prüfen. Die Prüfung der auf der Baustelle verwendeten Geräte ist der Bauüberwachung des Auftraggebers in geeigneter Art und Weise schriftlich nachzuweisen. Geräte ohne gültige Prüfung dürfen nicht betrieben werden und sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen.
(9) Arbeitsmedizinische Untersuchungen:
Sind für auszuführende Arbeiten bei dieser Baumaßnahme spezielle Arbeitsmedizinische Untersuchungen notwendig, so sind diese der Bauüberwachung des Auftraggebers und dem Koordinator
vor Aufnahme der Arbeiten schriftlich nachzuweisen.
(10) Anwendung von Arbeitsverfahren:
Die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch den Arbeitgeber
erfolgt durch die zuständige Bauüberwachungen. Entsprechende Nachweise sind insbesondere bei
der Abweichung von Normalverfahren vor Aufnahme der Arbeiten mit der Bauüberwachung des
Auftraggebers und mit dem SiGeKo dokumentiert abzustimmen (Koordination der Überwachung
gem. RAB 30 Punkt 3.2).
(11) Bereitstellung von Feuerlöschern:
In den Baubaracken, Lagern, Werkstätten und auf der Baustelle sind, soweit hier brennbare Stoffe
verarbeitet und gelagert werden, an leicht zugänglichen Stellen zugelassene Feuerlöscher nach
DIN14406, mindestens Type PG 6, in ausreichender Zahl bereitzuhalten. Dies gilt auch bei Arbeiten
mit Gasbrennern.
(12) Sicherungsmaßnahmen:
Jeder Auftragnehmer ist verpflichtet, alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen für seine Leistungen
bei Lagerung, Transport und Montage sowie Schutzmaßnahmen bei fertig gestellten Leistungen
nach der gültigen Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen durchzuführen.
(13) Rauchverbot – Nichtraucherschutz:
Innerhalb der Gebäude, auf dem Grundstück und den unmittelbar angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen die zur Baustelleneinrichtungsfläche gehören, sowie im gesamten Bereich der Schule,
darf nicht geraucht werden. Das Rauchverbot gilt grundsätzlich und nicht nur während des Schulbetriebes. Seitens der Bauüberwachung des Auftraggebers werden Raucherbereiche ausgewiesen.
10.6
BAUSTELLENEINRICHTUNG
10.6.1 Allgemeiner Hinweis zur Kalkulation der BE
Einrichten, Vorhalten, Unterhalten und Räumen der erforderlichen Baustelleneinrichtung für die termin- und fachgerechte Ausführung der Leistungen des AN sind gem. BE- Leistungsposition(en) zu
kalkulieren, sofern gesondert ausgewiesen - hierbei sind die als Nebenleistungen gem. VOB/C, DIN
18299, Pkt. 4.1 beschriebenen Maßnahmen in diese Position(en) einzukalkulieren.
Für Maßnahmen mit geringem Baustelleneinrichtungsaufwand, für die keine gesonderten BEPositionen im LV ausgewiesen sind, sind die Kosten für die Baustelleneinrichtung des AN in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Stand: 12.05.2016
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10.6.2 Einrichten der Baustelle
(1) BE-Fläche, Aufenthalts- und Lagercontainer:
Baustelle und Bauwerk werden gemäß beiliegendem Baustelleneinrichtungsplan erschlossen.
Aufgrund insgesamt beengter Flächenverhältnisse ist die gewerkebezogene Baustelleneinrichtung
des AN entsprechend zu disponieren und mit der Bauüberwachung des AG abzustimmen.
Als Lagerflächen sind nur die abgezäunten Bereiche zugelassen.
Das Lagern von Material sowie das Aufstellen von Gerät / Containern und Tagesunterkünften auf
dem Baustellengelände ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber,
bzw. mit der Bauüberwachung des Auftraggebers auf eigens dafür zugewiesenen Flächen möglich.
Aufenthalts- und Lagercontainer bzw. -räume stehen für die Vorabmaßnahmen nicht zur Verfügung
– der AN hat für seine Belange Tagesunterkünfte oder sonstige Einrichtungen entsprechend der Arbeitsstättenverordnung sowie Lagercontainer auf der ihm zugewiesenen Fläche zu stellen. Übernachtungsunterkünfte dürfen auf dem Gelände nicht errichtet werden!
Über die zugewiesenen Flächen hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat sich der AN auf
eigene Kosten zu beschaffen; es besteht kein Anspruch auf gesonderte Vergütung.
(2) Materialanlieferung:
Materialien, Maschinen und Geräte sind gem. dem Arbeitsfortschritt auf die Baustelle zu bringen.
Lagerflächen, über die dem AN zugewiesenen Flächen, stehen nicht zur Verfügung - Anlieferungsort, Standort sowie Be- und Entladung sind vorab mit der Objektüberwachung abzustimmen.
Materialtransporte müssen so koordiniert werden, dass die Materialverarbeitung möglichst ohne
Zwischenlagerung auf der Baustelle erfolgen kann.
Die Bauüberwachung ist nicht verpflichtet, Materiallieferungen für den Auftragnehmer anzunehmen.
Der Auftragnehmer hat Materiallieferungen so zu disponieren, dass eine Abnahme durch den Auftragnehmer erfolgen kann.
Bei Materiallieferungen, insbesondere durch Drittfirmen, ist dafür Sorge zu tragen, dass in den Lieferpapieren, über die Bezeichnung der Baumaßnahme hinaus, immer die Empfängerfirma (AN) angegeben ist.
(3) Einrichtung/ Nutzung Toiletten:
Der Auftraggeber stellt durch den AN "Baumeisterarbeiten" Sanitärcontainer (Waschraum, Toiletten)
für alle am Bau beteiligten Auftragnehmer bis zum Bauende unentgeltlich zur Verfügung.
Einrichtung, Wartung, Reinigung und Betrieb erfolgt über das Gewerk Baumeisterarbeiten.
Auf den pfleglichen Umgang mit den sanitären Einrichtungen wird besonders hingewiesen.
Das Entsorgen von Arbeitsmaterial über Waschbecken und Toiletten ist untersagt, ebenso die
Reinigung von Eimern, Behältern und sonstigen Arbeitsgeräten.
Bei mutwilliger Verschmutzung oder Beschädigung der Einrichtungen werden die Kosten auf die dafür verantwortlichen Unternehmen umgelegt.
Eine Mitbenutzung der Toiletten im Bestandsschulgebäude ist untersagt.
(4) Gerüste und Absturzsicherungen
Arbeits- und Schutzgerüste müssen bezüglich der verwendeten Bauteile, der Standsicherheit sowie
der Arbeits- und Betriebssicherheit DIN EN 12811 in Verbindung mit DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" entsprechen. Sie sind vor Inbetriebnahme, nach längeren Arbeitspausen, nach konstruktiven Veränderungen und nach außergewöhnlichen Einwirkungen vom Gerüstersteller zu prüfen und
entsprechend zu kennzeichnen.
Für die Einhaltung der Betriebssicherheit und die bestimmungsgemäße Verwendung der Gerüste ist
jeder AN verantwortlich, deren Beschäftigte die Gerüste benutzen. Gerüste dürfen nur von fachlich
qualifizierten und geeigneten Personen erstellt und betreten werden. Veränderungen und Umbauten
am Gerüst dürfen nur durch den Ersteller erfolgen.
(5) Sonstiges:
Veränderungen der Baustelleneinrichtung und der Auf- und Abbau von Großgeräten dürfen während
der Bauzeit nur nach Abstimmung mit der Bauüberwachung des Auftraggebers erfolgen.
Die Mitbenutzung von vorhandenen Geräten und Einrichtungen anderer Unternehmer ist vom Auftragnehmer mit diesen selbst zu vereinbaren.
Stand: 12.05.2016
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10.6.3 Unterhalten der Baustelleneinrichtung, Sauberhaltung Arbeitsbereiche
Die überlassenen Flächen für die Baustelleneinrichtung und Lagerplätze sind während der Bauzeit
zu unterhalten.
Gemäß VOB/C hat der Auftragnehmer sein eingebrachtes Verpackungsmaterial, Restmaterialien,
Bauschutt etc. unaufgefordert und selbständig arbeitstäglich zu entsorgen, selbst verursachte Verschmutzungen zu reinigen. Die Kosten hierfür, inkl. Abfuhr und Entsorgungsgebühren, sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
Die Bauschutt-Trennung und -Entsorgung ist entsprechend der zum Ausführungszeitpunkt gültigen
Baustellenabfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München durchzuführen.
10.6.4 Räumen der Baustelleneinrichtung, Schuttbeseitigung
Das Gelände ist nach Leistungsausführung unverzüglich zu räumen. Erforderliche Teilräumungen
während der Leistungsausführung sind auf Anordnung durchzuführen.
Kommt der AN einer Aufforderung zur Räumung bzw. Teilräumung nicht innerhalb angemessener
Frist nach, ist der Auftraggeber zur Räumung auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt.
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind nach
der Räumung im ursprünglichen Zustand zurückzugeben, soweit keine abweichende Vereinbarung
getroffen wurde.
Die Rückgabe der in Anspruch genommenen Einrichtungsflächen und der Abbau der Baustelleneinrichtung sind der Bauüberwachung des AG zehn Arbeitstage vorher schriftlich anzuzeigen.
Der AN hat die Baustelle ordnungsgemäß, schuttfrei und sauber zu verlassen.
Für den Fall, dass dies trotz 2-maliger, schriftlicher Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht
erfolgt und Restmüll / Schutt hinterlassen wird, behalten sich Bauüberwachung / AG das Recht vor,
zur Entsorgung ein Fremdunternehmen einzusetzen.
Hierfür wird beim AN eine Rechnungskürzung in Höhe mind. 1.000 €, bei größerem Schuttanfall in
Höhe der anfallenden Entsorgungskosten vorgenommen.
Sind / waren mehrere AN auf der Baustelle nebeneinander tätig und lässt sich hinterlassener Schutt
oder Verschmutzungen nicht mehr zuordnen, werden die Entsorgungs- und Reinigungskosten auf
die betroffenen Auftragnehmer zu gleichen Teilen umverlegt.
10.7
BAUSTROM- UND BAUWASSERANSCHLUSS
10.7.1 Baustromanschluss
Ein Baustromanschluss wird vom Auftraggeber erstellt, vorgehalten und rückgebaut. Bei Bedarf erforderliche Unterverteilungen liegen im Aufgabenbereich des Auftragnehmers.
Die erforderlichen Leitungen, Kabel und Anschlüsse ab Hauptverteilung bis zur Verwendungsstelle
des Auftragnehmers, sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu beschaffen und bereitzustellen; dies ist in die EP einzukalkulieren - eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Die bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers entstehenden Verbrauchskosten für Baustrom werden durch den Auftraggeber getragen. Der Verbrauch wird gezählt. Die kostenlose Energiebereitstellung betrifft den Verbrauch für Klein- und Großgeräte.
Energieverbrauch für Verbrennungsmotoren (Diesel, Benzin, Öl) ist vom Auftragnehmer in Eigenregie zu organisieren und wirtschaftlich zu tragen.
Der Einsatz von elektrischen Geräten zur Beheizung von Anlagen der eigenen Baustelleneinrichtung ist ausdrücklich untersagt.
10.7.2 Bauwasseranschluss
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer bauseits einen Bauwasseranschluss an einer Stelle im
Außenbereich zur freien Mitbenutzung zur Verfügung.
Die erforderlichen Leitungen, Schläuche und Anschlüsse ab Übergabestelle bis zur Verwendungsstelle des Auftragnehmers sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu beschaffen und
bereitzustellen; dies ist in die EP einzukalkulieren - eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Schlauchverbindungen zum Arbeitsbereich müssen druckfest und dicht sein.
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Die bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers entstehenden Kosten für
Verbrauch und Gebühren für Bauwasser sowie Bauabwasser trägt der Auftraggeber.
Frisch- und Abwasser dürfen nicht unkontrolliert entweichen. Abwasser muss ordnungsgemäß eingeleitet werden, es darf keine größere Verunreinigung aufweisen, als es die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vorschreiben.
10.8
BAUSTELLENORGANISATION
10.8.1 Fachbauleitung des AN
Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer schriftlich seinen verantwortlichen Fachbauleiter als
bevollmächtigten Vertreter zu benennen und jeden Personalwechsel in dieser Funktion schriftlich
anzuzeigen. Der Fachbauleiter ist Ansprechpartner der Bauüberwachung und auch verantwortlich
für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften im Fachbereich des Auftragnehmers.
Der benannte Fachbauleiter muss die erforderliche Sachkunde und Befugnis haben, um alle Arbeiten des AN zu kontrollieren und das Personal zu beaufsichtigen.Aussagen des Fachbauleiters sind
für den Auftragnehmer bindend. Er kann sich nicht auf "Handeln ohne Auftrag" berufen.
Der Firmenbauleiter muss arbeitstäglich immer erreichbar sein und sollte bei der Ausführung der eigenen Leistungen auf der Baustelle anwesend sein.
Ein Auswechseln des verantwortlichen Bauleiters ist nur in begründeten Fällen nach schriftlicher Antragstellung durch den Auftragnehmer mit Genehmigung des Auftraggebers möglich.
10.8.2 Verständigung auf der Baustelle, Sprache
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig eine Person anwesend ist, die eine fachliche Verständigung in deutscher Sprache ermöglicht.
Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, einen
Dolmetscher auf Kosten des Auftragnehmers heranzuziehen.
10.8.3 Baustellenbesprechungen
Die Besprechungen finden regelmäßig im 14-tägigen Rhythmus statt. Bei Erfordernis können zusätzlich Arbeitsbesprechungen von der Bauüberwachung des Auftraggebers einberufen werden.
Die Teilnahme des verantwortlichen Fachbauleiters, oder eines stellvetretend bevollmächtigten und
weisungsbefugten Vertreters des Auftragnehmers, an den Baubesprechungen ist verpflichtend!
Die Vertretungsvollmacht ist dem Auftraggeber mit Auftragsvergabe schriftlich vorzulegen.
Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
10.8.4 Termin- und Ablaufplanung
Innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung ist zusammen mit der Bauüberwachung oder der jeweils zuständigen Fachbauleitung ein detaillierter Termin- und Arbeitsablaufplan über die zu erbringenden Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nach-gewiesen
und überwacht werden kann.
Für die jeweiligen Einzelleistungen ist die vorgesehene Personalstärke anzugeben.
Die Festlegungen des AG z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen
Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen.
Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Termin- und Arbeitsablaufplan unverzüglich zu überarbeiten.
Der Plan ist dem AG 14 Tage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 2facher Ausfertigung zu übergeben. Die Detaillierung hat sich dabei z.B. auf alle Bauelemente pro
Geschoss und Bauteil zu beziehen.
In jedem Fall ist der Termin- und Arbeitsablaufplan über die gesamte Bauzeit des AN, spätestens alle 4 Wochen fortzuschreiben. Der aktuelle Termin- und Arbeitsablaufplan ist stets auf der Baustelle
vorzuhalten. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
10.8.5 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in geeigneter Form über den Personal-, Nachunternehmer- und Geräteeinsatz, Materiallieferungen, die Arbeitsleistungen, den Arbeitsfortschritt und über besondere Vorkommnisse aktuell schriftlich zu berichten.
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Hierzu zählen auch Begehungen mit der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt.
Dem Auftraggeber sind alle Unfälle, Erste Hilfe - Fälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht an Behörden und Berufsgenossenschaften bleibt davon unberührt.
Auftragnehmern ohne spezifische Bautagebücher wird die Verwendung des Zweckform Bautagesberichtes Nr. 1777 empfohlen.
Die Bautagesberichte sind arbeitstäglich unaufgefordert bei der Objektüberwachung abzugeben.
10.9
KOORDINIERUNGSLEISTUNGEN UND VERMESSUNGSARBEITEN
10.9.1 Koordinierungsleistungen
Die Maßnahmen sind z.T. in Zusammenarbeit bzw. Abstimmung mit anderen Gewerken auszuführen. Eine Absprache über die zeitliche Abfolge der Arbeiten ist daher zwingend erforderlich.
Abstimmungs-/ Koordinierungsleistungen sowie kleinere Unterbrechungen im Bauablauf sind in entsprechende Leistungspositionen einzukalkulieren. Hierfür besteht kein Anspruch auf gesonderte
Vergütung.
10.9.2 Vermessungsarbeiten
Bauseits werden an markanten Stellen die Gebäudeachsen eingemessen. Vom AN Rohbau werden
pro Geschoss an markanten Stellen Höhenfestpunkte eingemessen.
Diese Kennzeichnungen dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe der Objektüberwachung verändert oder abgebaut werden! Nachvermessungen aufgrund von Zuwiderhandlungen gehen zu Lasten
des Verursachers.
Sämtliche für die Ausführung der Leistung des AN notwendigen Vermessungs- und Aufmaßarbeiten
sind eigenverantwortlich durch den AN durchzuführen. Diese Leistungen sind in die entsprechenden
Einheitspreise einzukalkulieren; es besteht kein Anspruch auf gesonderte Vergütung.
10.10 ARBEITSZEITEN, IMMISSIONSSCHUTZ, MASCHINEN UND GERÄTE
10.10.1 Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten sind werktags Montag bis Samstag von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Arbeiten (ohne Lärmbelästigung) an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie werktags außerhalb
der Regelarbeitszeiten sind nur nach Abstimmung/ Freigabe durch den AG zulässig.
Die Einschränkungen des Bauablaufs durch reglementierte Arbeitszeiten sind zu berücksichtigen.
10.10.2 Ausführung lärmintensiver Arbeiten
Lärmintensive Arbeiten während der Unterrichtszeiten sind zu vermeiden.
Die Ausführungszeiten hierfür sind entsprechend zu koordinieren/ einzutakten und mit der Bauüberwachung im Vorfeld abzustimmen.
Dieser evtl. Mehraufwand ist bei der Kalkulation relevanter Leistungspositionen einzurechnen es besteht hier kein Anspruch auf gesonderte Vergütung.
10.10.3 Immissionsschutz-Lärm
Nach § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 26. September 2002 (BGBl.
I S. 3830) ist beim Betrieb von Baustellen dafür zu sorgen, dass. Geräusche verhindert werden, die
nach dem Stand der Technik vermeidbar sind bzw. Vorkehrungen getroffen werden, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken
Das Baugrundstück befindet sich zwischen einem „Allgemeinen Wohngebiet“ im Süden und Südwesten (Echardinger Straße und Josephsburgstraße) und einem „Mischgebiet“ (Berg-am-LaimStraße) im Norden.
Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des BIMSCHG, der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm – Geräuschimmission - und den zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften.
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Folgende Immissionsrichtwerte sind nach dem „Merkblatt für Maßnahmen zum Schutz gegen Baulärm“ (Stand 10-2009, herausgegeben vom LRA München) einzuhalten:
Lärmschutzvorgaben:
Tagsüber: an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten
von 8:00 bis 20:00 Uhr:
55 dB (A)
Tagsüber: an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten
von 6.00 bis 8.00 Uhr und 20:00 bis 22:00 Uhr:
50 dB (A)
Nachts:
von 22.00 bis 6.00 Uhr:
40 dB (A)
(Informationen hierzu auch im Internet unter www.muenchen.de/laerm.)
Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die geltenden Immissionsrichtwerte tagsüber um nicht
mehr als 30 dB (A) überschreiten.
Vorgaben für Maschinen und Geräte:
Für die Ausführung der gesamten Arbeiten sind Maschinen und Geräte zu verwenden, die dem
Stand der Technik sowie der Richtlinie 89/392 EWG entsprechen, nach § 39 der VBG 1 geprüft sind
und die gemäß den einschlägigen Vorschriften die Lärm- und Erschütterungsbelästigungen der Anlieger auf ein Minimum reduzieren.
Das heißt insbesondere, dass hinsichtlich den Anforderungen zur sicherheitsgerechten Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen ist, dass Prüfungen und Prüffristen von Arbeitsmitteln festgelegt und befähigte Personen benannt werden
Der AN hat den Nachweis gem. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erbringen, dass sich
seine Maschinen und Geräte in einem arbeitssicheren Zustand befinden.
Auf der Baustelle dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzt werden. Der Geräuschpegel der Maschinen darf bei Vollbelastung den Wert von tagsüber 55 dB (A) nicht überschreiten.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass der geforderte Immissionswert (55 dB (A)) in der
Regel nur mit zusätzlichen geeigneten Maßnahmen zu erreichen ist.
Diese Aufwendungen sind in die EP einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die Verwendung von Luftkompressoren und druckluftbetriebenen Geräten ist prinzipiell untersagt,
außer es sind keine anderen Arbeitsverfahren möglich - hierfür ist jedoch eine vorherige Abstimmung mit der Bauüberwachung des AG zwingend erforderlich!
Vom Auftraggeber werden bei Erfordernis Lärmmessungen durchgeführt, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen.
Werden bei den Lärmmessungen Überschreitungen der Immissionswerte festgestellt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der o. g. Werte unverzüglich
zu gewährleisten. Hierfür besteht kein Anspruch auf gesonderte Vergütung.
10.10.4 Immissionsschutz-Staub
Die Staubentwicklung auf der Baustelle ist im Außen- und Innenbereich durch geeignete Schutzmaßnahmen nach Wahl des AN auf ein Minimum zu beschränken.Dieser evtl. Mehraufwand ist bei
der Kalkulation relevanter Leistungspositionen einzurechnen - es besteht kein Anspruch auf gesonderte Vergütung.
10.11 UMGANG MIT GEFAHRSTOFFEN UND WASSERGEFÄHRDENDEN STOFFEN
Der Umgang mit Gefahrstoffen (z.B. künstliche Mineralfasern, Strahlmittel, Oberflächenbehandlungsmittel, Lösemittel) einschließlich ihrer Lagerung hat nach der Gefahrstoffverordnung zu erfolgen. Er ist u.a. nur zulässig, wenn eine ausreichende Betriebsanweisung auf der Baustelle vorliegt
und erforderlichenfalls der Gewerbeaufsicht und der zuständigen Berufsgenossenschaft die Tätigkeit
angezeigt wurde.
Die Lagerung von bzw. der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist der Objektüberwachung
und dem durch den AG beauftragten Si-Ge-Ko anzuzeigen.
Darüber hinaus sind alle Böden (Grundflächen), auf denen mit wassergefährdenden Stoffen gearbeitet bzw. hantiert wird, flüssigkeitsdicht und medienbeständig auszuführen.
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10.12 BAUMSCHUTZ
Bei der Ausführung der Baumaßnahmen inkl. Baustellenverkehr, Anlieferungen, Lagerflächen etc.
ist auf den zu erhaltenden Baumbestand (im Südwesten und Südosten des Baugrundstücks) besonders Rücksicht zu nehmen.Im Schutzbereich der Bäume (Kronentraufe + 1,50 m) dürfen keine Maschinen eingesetzt werden. Das Wurzelwerk ist zu schonen. (Beachtung DIN 18920 RAS-LP 4)
10.13 BRANDSCHUTZ
Hier ist die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) Stand 10.12.2012 (BayRSII, S. 615)
zu beachten..
Der AN hat sich vor Arbeitsbeginn selbständig über den Rettungswegeplan bei der Bauleitung des
AG zu informieren und den Anordnungen Folge zu leisten.
Leicht entzündliche oder selbstentzündliche Stoffe dürfen nur in Mengen, die für den Fortschritt der
Arbeiten erforderlich sind, am Arbeitsplatz vorgehalten werden. Diese Stoffe sind nach Beendigung
der Arbeiten zu entfernen.
Bei feuergefährlichen Arbeiten sind die Vorschriften gemäß BGV A 1 § 43 und BGV D 1 § 30 ohne
zusätzliche Vergütung genauestens einzuhalten.
An Arbeitsstellen mit Feuerarbeiten (z.B. Arbeiten im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren") hat der Auftragnehmer je nach Brandgefährlichkeit geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen und Feuerlöscheinrichtungen und folgende Löschmittel bereitzustellen:
1 Eimer Sand, 1 Wasserfeuerlöscher 12 kg, 1 Löschdecke.
Die Arbeiten sind in der Regel bis spätestens 14:00 Uhr zu beenden. Nach Beendigung der Arbeiten
sind ohne gesonderte Vergütung Brandwachen für einen ausreichenden Zeitraum (mind. 2 Stunden)
zu stellen, bis eine Brandgefahr ausgeschlossen werden kann.
Prinzipiell ist bei Schneide- und Schweißarbeiten vor Ausführungs- beginn eine schriftliche Schweißerlaubnis bei der Bauüberwachung einzuholen.
Brandgefährdete Bereiche sind zu kennzeichnen. Erforderlichenfalls (siehe Arbeitsstättenverordnung) ist ein Flucht- und Rettungsplan aufzustellen. Die Arbeitnehmer sind entsprechend zu unterweisen (siehe § 12 Arbeitsschutzgesetz). Die Maßnahmen sind mit den anderen Gewerken abzustimmen und dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten bekanntzugeben.
Schweißarbeiten in der Nähe von Holz- und anderen brennbaren Bauteilen sind untersagt.
10.14 PRÜF- UND HINWEISPFLICHTEN DES AN
10.14.1 Prüfung der geplanten Art der Ausführung
Die geplante Art der Ausführung sowie die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Konstruktionsteile und Werkstoffe hinsichtlich der geforderten Güte und Qualität sind vom AN auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Hat der AN Bedenken gegen die geplante Art der Ausführung, vorgegebene Materialqualitäten o.ä., so hat er den AG gem. VOB/B, § 4, Abs.3 schriftlich und vor Vertragsabschluss
darauf hinzuweisen.
10.14.2 Prüfung der Vorleistungen anderer AN vor Ausführungsbeginn
Der AN hat gem. VOB/B, § 4, Abs.3 die Pflicht, die Beschaffenheit von Vorleistungen anderer Unternehmen, auf die er aufbaut, anschließt etc., spätestens 14 Tage vor Ausführung seiner Leistungen zu überprüfen und Mängel dem AG schriftlich in Form einer Bedenkenanzeige mitzuteilen.
Der Umfang der Überprüfungspflicht orientiert sich an objektiven Kriterien d.h. der Auftragnehmer
muss Kenntnisse auch von der Leistung seines Vorunternehmers haben, damit er mit seiner Leistung fachgerecht und mängelfrei aufbauen kann.
Der Aufwand für alle erforderlichen Überprüfungsleistungen ist in die EP einzukalkulieren.
Bei nicht rechtzeitiger Meldung festgestellter Mängel von Vorleistungen, spätestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn des AN, gehen der Terminverzug und ggf. daraus entstehende Mehrkosten zu Lasten
des AN.
Eine generelle Verletzung dieser Prüf- und Mitteilungspflicht führt zu Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüchen - unterlässt der AN diesen Hinweis auf Mängel, so haftet er für den entstandenen Schaden nicht nur anteilig für seine Leistung, sondern in vollem Umfang.
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10.15 GÜTENACHWEISE, ÜBEREINSTIMMUNGSERKLÄRUNG, BAUBESTANDSDOKUMENTATION
10.15.1 Gütenachweise, Übereinstimmungserklärung
Bis spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung hat der AN dem AG unaufgefordert alle erforderlichen Produktdatenblätter, Nachweise, Werksbescheinigungen, bauaufsichtlichen Zulassungen, etc.
zu den angebotenen Erzeugnissen bzw. den zur Ausführung gelangenden Materialien und Systemen zu übergeben.
Eventuelle Änderungen von Materialien sind dem AG unmittelbar darauf schriftlich mitzuteilen. Die
Ausführung der Änderungen darf jedoch nur nach schriftlicher Zustimmung des AG erfolgen. Die
Unterlagen sind dann entsprechend auszutauschen.
Der AG behält sich vor, nicht entsprechende Baustoffe zurückzuweisen bzw. im Falle von Zweifeln
an deren Güte entsprechende Gütenachweise durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle oder einer
vom AG anerkannten Prüfstelle zu verlangen.
Mindestens 4 Wochen vor Abnahme ist vom AN abschließend eine Übereinstimmungserklärung abzugeben, dass die übergebenen Unterlagen der Dokumentation den ausgeführten Leistungen entsprechen. Der Aufwand wird in gesonderter Position vergütet.
10.15.2 Baubestandsdokumentation
Für den späteren Betrieb und Nutzung sowie für spätere bauliche Maßnahmen ist durch den AN eine Baubestandsdokumentation zu übergeben, die im Wesentlichen nachfolgend aufgeführte Unterlagen, soweit zutreffend, enthalten muss:
- Verlegepläne und statische Berechnungen
- Nachweis zur Einhaltung der im LV vorgegebene Qualität
- Nachweise von Baustoff- und Bauteilprüfungen
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse mit Übereinstimmungsnachweis
- Produktdatenblätter, Techn. Merkblätter der verwendeten Produkte inkl. Sicherheitsdatenblätter
- Hersteller- und Fabrikatsverzeichnis
- Fachunternehmererklärung
- EG-Konformitätserklärung, Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung nach DIN 1090
- Reinigungs- und Pflegeanleitungen.
(Hinweis: Unabhängig davon, ob oben aufgeführte Unterlagen bereits gem. Pkt. 10.15.1 vorgelegt
wurden, sind diese nochmals mit der Bestandsdokumentation abzugeben.)
Der Aufwand für die Erstellung der Baubestandsdokumentation wird in einer gesonderten LVPosition vergütet. Weitere, gewerkabhängig geforderten Unterlagen werden in dieser Position benannt.
Die Dokumentationsunterlagen sind bis spätestens 4 Wochen vor Abnahme vollständig zu übergeben.
10.15.3 Form der Nachweise/ Baubestandsdokumentation
Die Unterlagen müssen in einer vom AG vorgegebenen 3-stufigen Gliederungsstruktur geordnet
und mit entsprechend gegliedertem Verzeichnis erfasst werden.
Sämtliche Unterlagen sind in Papierform, in Ringbüchern geordnet sowie mit Inhaltsverzeichnis und
Trennblättern versehen, zu übergeben.
Die gesamten Unterlagen sind zusätzlich in einem üblichen EDV- Format auf einem Datenträger
zusammenzustellen.
10.16 RECHNUNGSSTELLUNG UND AUFMASSUNTERLAGEN
(1) Form der Rechnungsstellung/ Aufmaßunterlagen:
Der AN hat seine Abrechnungsunterlagen zur Prüfung grundsätzlich mit prüffähigen Aufmaßunterlagen und Aufmaßplänen einzureichen.
Die im Auftragsschreiben genannte Firmennummer sowie die Maßnahmen- und Vergabenummer
müssen auf jeder Abschlags- und Schlussrechnung enthalten sein, um eine eindeutige Zuordnung
zu ermöglichen.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Leistungspositionen des LV's bzw. der Nachträge.
Abrechnungshinweise in den einzelnen Positionen sind zu beachten.
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Abschlagsrechnungen (inkl. Schlussrechnung) sind kumuliert aufzustellen. Alle bis dahin geleisteten
Abschlagszahlungen sind in jeweils in jeder Rechnung aufzuführen und von der neu ermittelten Brutto-Gesamtsumme abzuziehen.
Die Erstellung des Aufmaßes der erbrachten Leistungen erfolgt in der Regel auf Grundlage freigegebenen Ausführungs-, Werk- bzw. Montagepläne.
Ein örtliches Aufmaß, bei Bedarf gemeinsam mit der Bauüberwachung, ist durchzuführen, wenn die
Ermittlung aus den Ausführungsplänen nicht möglich ist, dies in den ZTV gefordert wird bzw. auf
Anordnung der Bauüberwachung bei Unklarheiten o.ä.
Aufmaße sind immer prüffähig, nachvollziehbar und bezogen auf die entsprechende Positionsnummer des LV's/ Angebotes oder Nachtrags zu erstellen.
Es dürfen nur gleiche Positionen auf einem Aufmaßblatt abgerechnet werden.
Bezugsmaße sind zu kennzeichnen und zuzuordnen.
Aufmaße sind immer kumuliert zu erstellen und vor Rechnungsstellung mit der Bauleitung des AG
abzustimmen.
Rechnungen ohne prüffähige Aufmaßunterlagen werden nicht anerkannt – Rechnung und Aufmaß
werden ungeprüft an den AN zurückgesandt.
Dies gilt insbesondere auch für die Schlussrechnung - die Prüfungs-/ Zahlungsfrist für die Schlussrechnung beginnt erst nach bestätigter Vorlage komplett prüffähiger Aufmaßunterlagen!
(2) Hinweise zur Einarbeitung von Korrekturen in Rechnungen und Aufmaße:
Von der Bauüberwachung des AN durchgeführte Korrekturen/ Prüfvermerke in Rechnung und Aufmaß (gem. Firmen-Rücklaufexemplar) sind vom AN zwingend in seine nächste AZ bzw. Schlussrechnung inkl. Außmaß einzuarbeiten, sofern von ihm hierzu kein Einspruch eingelegt wird.
Dieser Einspruch muss gesondert, mit konkreten Positionsbezügen und Begründung/ Nachweis
erfolgen; ein Nicht-Einarbeiten der Korrekturen in die nächste AZ bzw. SZ gilt nicht als Einspruch;
ebensowenig ein Pauschaleinspruch im Anschreiben zur Rechnung!
Erfolgen diese Einarbeitungen nicht, werden auch in diesem Fall Rechnung und Aufmaß ungeprüft
an den AN zurückgesandt, um unnötige Doppelprüfungen und wiederholte Korrekturvermerke zu
vermeiden. Die Prüffrist beginnt mit Neueinreichung der vom AN korrigierten Rechnung.
Alle Aufwendungen für die Erstellung der Aufmaße und Rechnungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, es besteht kein Anspruch auf gesonderte Vergütung.
10.17 SONSTIGES
10.17.1 Hinweis zur Ausführung von Stundenlohnarbeiten
Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten darf grundsätzlich erst nach ausdrücklicher und schriftlicher Anordnung durch die Bauüberwachung des Auftraggebers erfolgen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt.
Die Stundenlohnzettel sind umgehend bei der Objektüberwachung einzureichen.
Auf eigenmächtig ausgeführte, nicht veranlasste Stundenlohnarbeiten besteht kein Anspruch auf
Vergütung!
10.17.2 Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung)
Der Auftraggeber schließt keine projektbezogene Bauleistungsversicherung ab. Der Auftragnehmer
hat vor Auftragserteilung den Nachweis über eine bestehende und angemessene Bauhaftpflichtversicherung vorzulegen.
10.17.3 Urkalkulation
Im Auftragsfall ist die dem Angebot zugrunde liegende Urkalkulation des AN beim AG in einem verschlossenen Umschlag zu hinterlegen.
10.17.4 Änderung Freistellungsbescheinigung
Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf
die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
10.17.5 Werbung
Das Anbringen eigener Firmenschilder auf der Baustelle ist nicht zulässig.
Durch den AG wird eine Bautafel erstellt, die lediglich die notwendigen Angaben zum Projekt und zu
den beteiligten FBT's enthält. Firmennennungen sind nicht vorgesehen.
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10.17.6 Informationen an Dritte
Die Durchführung von Besichtungen, die Gestattung der Einsichtnahme in technische Unterlagen
(Beschreibungen, Pläne, Zeichnungen, Bilder, Berichte usw.) und die Erteilung von Auskünften über
diesen Vertrag, über das Bauwerk und die bereits installierten Einrichtungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.
10.17.7 Durchführung Raumluftmessung
Nach Abschluss der Bauarbeiten und der Feinreinigung findet, auf Veranlassung des Auftraggebers
eine Raumluftmessung auf Formaldehyd und VOC’s (flüchtige organische Verbindungen) durch ein
sachverständiges Ingenieurbüro statt.
Die Messung muss im Ergebnis folgende Beurteilungswerte unterschreiten:
- Formaldehyd- Raumluftkonzentration < 0,05 ppm,
- den Summenwert VOV gesamt y 1000 µg/m³
- die Richtwerte I (Vorsorgerichtwerte) entspr. den Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes.
Ebenso wird die Vorgabe „Vermeidung von 2-Butanonoxim-emittierenden Produkten“ messtechnisch kontrolliert.
Bei Überschreitung der Werte sind Minderungsmaßnahmen durch den Auftragnehmer einzuleiten,
einzurichten und bis zur Erreichung der geforderten Qualität zu betreiben (z.B. eine mechanische
Lüftung, Ausbau der abweichenden Produkte).
10.18 ANHANG:
Materialökologie der Landeshauptstadt München – Stand Juni 2013
Die jeweiligen Technischen Merkblätter, Produkt- und EU-Sicherheitsdatenblätter der nachfolgend
beschriebenen Produkte / Materialien sind auf Anforderung vorzulegen.
(1) Beschichtungen
Bei jeder Beschichtung (Grundierung, Imprägnierung, Lasur, Lackierung, sonstige Anstriche, Spachtelmasse, Öl/Wachs-, Korrosions-, Brandschutzsystem, etc.) ist - bei gleicher Eignung - das jeweils
umweltverträglichste Produkt und Verfahren zu verwenden.
Dabei sind die Einstufungen gemäß Produkt- bzw. Giscode der Bauberufsgenossenschaft zu Grunde zu legen (siehe: www.gisbau.de) und die Vorgaben der einschlägigen Technischen Regeln für
Gefahrstoffe (TRGS) zu beachten.
Soweit technisch möglich sind Produkte einzusetzen, die qualitativ den Vergabeunterlagen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ RAL–UZ 12a Schadstoffarme Lacke bzw. RAL-UZ 102 emissionsarme
Wandfarben entsprechen.
Reaktionsharze dürfen nur im technisch notwendigen Umfang eingesetzt werden. Die technische
Notwendigkeit ist nachzuweisen. Die Produkte sind an der Baustelle im Originalgebinde zu verwenden.
Die Beschichtungen der Schreiner-, Stahlbau-, Metallbau- und Schlosserarbeiten sind im Produktionsbetrieb des Auftragnehmers vorzunehmen.
Auf der Baustelle sind sie nur im Ausnahmefall nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erlaubt.
(2) Bodenbeläge, elastische
- Linoleum:
Werk- und bauseitige Polyurethan (PU)-Versiegelungen und metallvernetzte Dispersionen sind ausgeschlossen.
- Kautschuk:
Es sind Produkte einzusetzen, die qualitativ den Vergabeunterlagen des Umweltzeichens „Blauer
Engel“ RAL-UZ 120 entsprechen.
(3) Erstpflege Bodenbelag
Produkte für die Erstpflege, die folg. Inhaltsstoffe enthalten, dürfen nicht zur Anwendung kommen:
- Alkylphenolethoxylate (APEO)
- Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA)
- chlororganische und chlorabspaltende Verbindungen
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- Thioharnstoff
- kationische Tenside
- Konservierungsstoffe auf Chlor- oder Halogenbasis / Halogenkohlenwasserstoff
- Phenol und dessen Derivate
- Quarternäre Ammoniumverbindung
- Diethanolamin, Methylglykol, Ethylglykol
- 2-N-Methylpyrrolidon
- p-Dichlorbenzol
- synthetische Moschus-Verbindungen
Ebenso ausgeschlossen sind metallvernetzte Dispersionen und PU-Versiegelungen.
Spätestens 10 Tage vor Ausführung der Erstpflege übermittelt der Auftragnehmer das Produkt- und
EU-Sicherheitsdatenblatt des Erstpflegeprodukts, die Pflegeanleitung für den Boden und den Termin
für die Erstpflege per Fax an die Projektleitung.
Notwendige Produktänderungen während der Ausführung sind unverzüglich mit dem Auftraggeber
abzustimmen.
(4) Feinstaub / Gesundheitsgefährdender Staub
Das „Merkblatt zur Staubminderung bei Baustellen“ der Regierung von Oberbayern ist zu beachten.
Die Staubentwicklung ist, soweit technisch möglich, zu vermeiden.
Bei Maschineneinsatz sind staubarme, abgestimmte Bearbeitungssysteme (Maschine und Mobilentstauber) zu verwenden, die den allgemeinen Staubgrenzwert von 3 mg/m³ für die alveolengängige (A-) Fraktion sowie 10 mg/m³ für die einatembare (E-) Fraktion einhalten.
Entsprechende Maschinen sind von der BG BAU als "Typ I - Gerät" klassifiziert und unter
„www.gisbau.de“ veröffentlicht.
Werden gesundheitsgefährdende mineralische Stäube oder andere Gefahrstoffe freigesetzt, sind die
notwendigen Maßnahmen der jeweiligen Technischen Regel Gefahrstoffe (TRGS 505, 519, 521, 559
u.a.) und der Gefahrstoffverordnung festzulegen.
Bei bleiweißhaltigen Anstrichen sind die einschlägigen Vorgaben der Berufsgenossenschaften (Expositionsbeschreibungen) zu beachten.
(5) Gefährliche Inhaltsstoffe
Produkte, bei denen im Produkt- und/oder Sicherheitsdatenblatt
CMR-Stoffe (krebserzeugende/cancerogene, erbgutverändernde / mutagene und fortpflanzungsgefährdende/ reproduktionstoxische Inhaltsstoffe) sowie
PBT- und vPvB-Stoffe (persistent, bioakkumulierend, toxisch entspr. Reach-Verordnung) aufgeführt
sind, dürfen nicht verwendet werden.
(6) Holz, Holzwerkstoffe
Um Terpene in der Innenraumluft zu minimieren, ist auf stark harzhaltige Nadelhölzer (Kiefer) sowie
einschlägige Holzwerkstoffe (Kiefernsperrholz, OSB-Platten) zu verzichten.
Zur Vermeidung von unzumutbaren Formaldehydkonzentrationen sind Holzwerkstoffe min. in E1Qualität entsprechend der Richtlinie .Klassifizierung und Überwachung von Holzwerkstoffplatten bezüglich der Formaldehydabgabe. (DIBT-Richtlinie 100) zu verwenden.
Der Nachweis über die Emissionsklasse der Holzwerkstoffe ist vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Bei großflächigem Einbau von Holzwerkstoffen (z.B. Prallwände, Akustikdecken etc.) und/oder konstruktiven Holzbauteilen (z.B. Holzleimbinder, Pfosten-Riegel-Konstruktionen) im Innenraum sind
formaldehydfreie Produkte zu verwenden.
(7) Holzschutzmittel
Es muss bei gleicher Eignung. das jeweils umweltverträglichste Produkt und Verfahren verwendet
werden. Dabei ist die Einstufung entsprechend dem Produkt-Code der Bauberufsgenossenschaft zu
Grunde zu legen.
Holzschutzmittel e.V., für tragende Bauteile das Prüfzeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik
aufweisen.
Behandlungen mit Holzschutzmitteln sind im Produktionsbetrieb des Auftragnehmers vorzunehmen.
An der Baustelle sind sie nur im Ausnahmefall nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erlaubt.
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Holzschutzmittel für nichttragende Bauteile müssen das RAL-Prüfzeichen der Gütegemeinschaft
Holzschutzmittel e.V. , für tragende Bauteile das Prüfzeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik
aufweisen.
Behandlungen mit Holzschutzmitteln sind im Produktionsbetrieb des AN vorzunehmen. An der Baustelle sind diese nur im Ausnahmefall nach vorheriger Zustimmung des AG erlaubt
(8) Kleber, sonstige Verlegewerkstoffe
Es dürfen nur lösemittelfreie/-arme Verlegewerkstoffe (Voranstriche, Leime, Kleber, Spachtel etc.)
gemäß Giscode-Einstufung der Bauberufsgenossenschaft und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 610 verwendet werden. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erlaubt.
(9) Künstliche Mineralfasern (KMF)
Produkte mit Künstlichen Mineralfasern (KMF) müssen entsprechend der Gefahrstoffverordnung,
Anhang IV Nr. 22 (2), folgende Anforderungen erfüllen:
- Kanzerogenitätsindex (KI) > 40 oder Halbwertszeit < 40 Tage.
Sie sind in Akustikdecken- und Putzsystemen zu vermeiden.
Beim Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen ist die TRGS 521 zu beachten.
(10) Montageschaum
Das Verwenden von Montageschaum und sonstigen Ortschäumen ist ausgeschlossen (ggf. Ausnahme bei WDVS, Dämmplattenfugen).
(11) Polyvinylchlorid (PVC) / Chlorchemische Produkte
Auf den Einsatz von chlorchemischen Produkten ist zu verzichten.
(12) Recyclingprodukte zum Bauteilschutz
Bei Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen oder der Ausstattung sind Produkte aus Recyclingmaterial (Altpapier, Alttextilien, PE-Regenerat) zu verwenden.
(13) Schaumkunststoffe
Produkte aus Schaumkunststoffen müssen FCKW- und HFCKW-frei sein.
Nicht erlaubt sind Formaldehyd- freisetzende Produkte (z.B. Melaminharz-Akustikschaumstoffe) sowie 2-Chlorpropan- emittierende Phenolharzplatten.
(14) Trennmittel
Es dürfen nur Trennmittel verwendet werden, die biologisch schnell abbaubar sind und dem Umweltzeichen RAL-UZ 64 entsprechen. Auf technisch notwendige Ausnahmen ist die Bauüberwachung des Auftraggebers hinzuweisen.
(15) Tropenholz
Auf den Einsatz von Tropenholz ist zu verzichten.
- ENDE DER WEITEREN BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN -
Stand: 12.05.2016
215
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Einheitliche Fassung (Februar 2010)
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1
Sicherung von Mindestlohnpflichten
Mindestlohnpflichten bestehen in der Baubranche aufgrund der geltenden allgemeinverbindlich erklärten
Tarifverträge und aufgrund des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Danach ist der Auftragnehmer verpflichtet, den
zur Erfüllung seiner Vertragsleistungen eingesetzten eigenen Arbeitskräften tarifliche bzw. gesetzliche
Mindestlöhne zu gewähren.
Daneben haftet der Auftragnehmer gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz dafür, dass
auch den auf seiner Baustelle von Nachunternehmern eingesetzten Arbeitskräften der Mindestlohn vergütet
wird.
Erhalten Arbeitskräfte, die zur Erfüllung von Vertragsleistungen des Auftragnehmers eingesetzt sind, für
tatsächlich geleistete Arbeit den ihnen nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Lohn nicht, nicht
vollständig oder nicht termingerecht, so hat der Auftragnehmer als sofort fällige Pflicht gegenüber dem
Auftraggeber an alle betroffenen Arbeitskräfte die vorenthaltenen Löhne zu zahlen. Der Auftragnehmer hat die
erforderlichen Kosten für Dolmetscherdienste sowie für anwaltliche Betreuung der betroffenen Arbeitskräfte zu
erstatten und übliche Vorschüsse zu leisten.
Bei begründetem Verdacht von Verstößen gegen die Mindestlohnpflichten hat der Auftragnehmer dem
Auftraggeber nachzuweisen, dass alle Arbeitskräfte den ihnen zustehenden Mindestlohn auch tatsächlich
erhalten haben; dies kann z.B. durch Testat eines Wirtschaftsprüfers erfolgen. Bis zum Nachweis der
vollständigen Erfüllung der Mindestlohnpflichten ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Zahlungen bis zu 5 %
der Auftragssumme zurückzubehalten.
2
Preisermittlungen (§ 2)
2.1
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem
Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
2.2
Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine
Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle
Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu
erteilen.
2.3
Nrn. 2.1 und 2.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen.
3
Ausführungsunterlagen (§ 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung
bestimmt gekennzeichnet sind.
4
Werbung (§ 4 Abs. 1)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
5
Holzprodukte (§ 4 Abs. 6)
5.1
Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder
die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien der FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2
Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch
Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch
Einzelnachweis zu erbringen.
5.3
Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Standards von FSC und PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen
Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom
Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu
erbringen.
VHB München Stand 06/2016
215
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
6
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3)
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten
hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
7
Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8)
7.1
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und
zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um
einen öffentlichen Auftrag handelt.
7.2
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name,
Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen
Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben.
7.3
Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem
Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die
Nummern 7.1 und 7.2 gelten entsprechend.
8
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10)
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile
der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
9
Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4)
9.1
Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt,
den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine
Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschänkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen
nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder
mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeiter oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen
begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei
Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333
StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
9.2
Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 9.1 a vorgenommen hat, ist er dem
Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme
verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag
gekündigt oder bereits erfüllt ist.
9.3
Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 9.1 b oder 9.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer
Vertragsstrafe in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
9.4
Die Ziffern 9.1 b und 9.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne
von Nummer IV des „Rundschreiben des Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von
Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 08. November 2004“1 handelt.
9.5
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
10
Mitteilung von Bauunfällen (§ 10)
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
1
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
VHB München Stand 06/2016
215
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
11
Abnahme (§ 12)
Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne
Umsatzsteuer).
12
Abrechnung (§ 14)s
12.1
Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7.
12.2
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer
Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
12.3
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber,
die Durchschriften der Auftragnehmer.
12.4
Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen
mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben.
13
Preisnachlässe (§§ 14 und 16)
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei
der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen
der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden
sind.
Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter
Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
14
Rechnungen (§§ 14 und 16)
14.1
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen;
die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
14.2
In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der
Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.
14.3
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des
Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen
dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht
erstattet.
14.4
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen
mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
15
Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10 und § 15)
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher
Ausfertigung einzureichen. Wird ihm hierfür vom Auftraggeber eine Vorlage zur Verfügung gestellt, so hat er
ausschließlich diese zu verwenden. Stundenzettel müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit,
sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der
Auftragnehmer.
VHB München Stand 06/2016
215
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
16
Zahlungen (§ 16)
16.1
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
16.2
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen
schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
17
Überzahlungen (§ 16)
17.1
Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer
nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
17.2
Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er
sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247,
288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
18
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut
verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der
vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München, sofern die Voraussetzungen des § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen.
VHB München Stand 06/2016
241
(Abfall)
Vergabenummer
H 07 3592 16
Baumaßnahme
Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung
Leistung
Gerüstbauarbeiten
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
1.1
Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der
Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit
seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass
- die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des
Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,
- bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der
Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt,
- die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
- die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden
können.
1.2
Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten
Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und
Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass
- die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und
erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,
- die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die
Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer
ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,
- die erforderlichen Transportgenehmigungen (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) vorliegen.
2
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
2.1
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden
(Bemühensklausel).
2.2
Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der
Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des
Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der
einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik
und führt die von ihm zu erbringenden Nachweise.
2.3
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden
Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
2.4
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung
erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
2.5
Die Satzung über die Entsorgung von Gewerbe- und Bauabfällen in der Landeshauptstadt München in der
jeweils gültigen Fassung ist zu beachten.
VHB München Stand 06/2016
621
(Merkblatt Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe)
Merkblatt
Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe, Bauteile und Bauarten
Der Grundsatz der Umweltvorsorge und des Umweltschutzes findet bei der Durchführung von Bauvorhaben der
Landeshauptstadt München besondere Beachtung. Als öffentlicher Auftraggeber sieht sie sich verpflichtet, die
Forderung nach umweltfreundlichen und gesundheitlich unbedenklichen Baustoffen, Bauteilen und Bauarten, die
bei ihrer Verwendung Schaden von Mensch und Umwelt abwenden und unvermeidbare Beeinträchtigungen
minimieren, in den Vordergrund zu stellen.
Die Bieter werden daher aufgefordert, beim Angebot von Baustoffen, Bauteilen und Bauarten die
Umweltbedeutsamkeit zu beachten sowie ökologische und ökonomische Voraussetzungen so zu berücksichtigen,
dass Gewinnung, Herstellung, Nutzung, Unterhaltung und Wiederverwertung der Baustoffe, Bauteile und Bauarten
im Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit in das Angebot einbezogen werden.
Umweltfreundliche Baustoffe, Bauteile und Bauarten sind im Angebot zu kennzeichnen. Von der Möglichkeit,
Nebenangebote oder Änderungsvorschläge einzureichen, ist Gebrauch zu machen, es sei denn, Nebenangebote sind
nach Ziffer 7 des Formblatts 211 bzw. 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) ausgeschlossen. Dabei ist
zu beachten,
− dass die angebotenen Baustoffe, Bauteile und Bauarten den anerkannten Regeln der Baukunst und Technik
entsprechen müssen, und
− dass bei Baustoffen, Bauteilen und Bauarten, die noch nicht allgemein gebräuchlich und bewährt sind, die
Brauchbarkeit für den Verwendungszweck nachgewiesen werden muss.
Unter vorstehenden Voraussetzungen kommen Nebenangebote in die engere Wahl, wenn
−
der Vergleich mit dem herkömmlichen Baustoff, Bauteil oder Bauart keine Nachteile erwarten lässt,
−
die Umweltfreundlichkeit durch Prüfungszeugnisse, Inhaltsangaben, Angaben über Ausführung und
Beschaffenheit belegt ist und
−
eine allgemein anerkannte Kennzeichnung/Auszeichnung der Umweltfreundlichkeit vorliegt.
Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit erfolgt unter Einbeziehung vorgenannter Gesichtspunkte.
VHB München Stand 06/2016
234
(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
Vergabenummer
H 07 3592 16
Baumaßnahme
Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung
Leistung
Gerüstbauarbeiten
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Firmen einer Bietergemeinschaft,
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
bevollmächtigter Vertreter:
Wir erklären1), dass
der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1)
(Ort)
(Datum)
(Stempel und Unterschrift)
(Ort)
(Datum)
(Stempel und Unterschrift)
(Ort)
(Datum)
(Stempel und Unterschrift)
(Ort)
(Datum)
(Stempel und Unterschrift)
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine
von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben.
VHB München Stand 06/2016
235EU
(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen EU)
Vergabenummer
H 07 3592 16
Datum
Baumaßnahme
Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung
Leistung
Gerüstbauarbeiten
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer
Unternehmen bedienen wird (Unteraufträge/Eignungsleihe)
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich
mich / wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde/n.
OZ/Leistungsbereich
1)
1)
Beschreibung der Teilleistungen
OZ = Ordnungsziffer des Leistungsverzeichnisses
VHB München Stand 06/2016
Namen des Nachnternehmens (einschl. ggf.
vorh. PQ-Nummern)
(erst nach gesonderter Aufforderung der
Vergabestelle)
235EU
(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen EU)
Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige ich mich im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne ich nachfolgend die
Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des
Unternehmens
VHB München Stand 06/2016
Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen
Eignung
236EU
(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EU)
Vergabenummer
H 07 3592 16
Datum
Baumaßnahme
Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung
Leistung
Gerüstbauarbeiten
Name des Bieters:
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g.
Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die
nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich
Beschreibung der Teilleistungen
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift1)
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem
Auftraggeber, im Fall der Auftragsvergabe an den o. g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die
Auftragsausführung zu haften.2)
(Ort, Datum, Stempel1))
1) Wird eine Kopie oder ein Telefax vorgelegt, behält sich die Vergabestelle vor, das Original zu verlangen.
2) Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.
2)
1)
VHB München Stand 06/2016
2210
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Vergabenummer
H 07 3592 16
Datum
Baumaßnahme
Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung
Leistung
Gerüstbauarbeiten
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Zuschlag
%
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
Lohnzusatzkosten
Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten, als Zuschlag auf ML
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
2
€/h
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
Lohn
2.1
Baustellengemeinkosten
2.2
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
VHB München Stand 06/2016
Stoffkosten Gerätekosten Sonstige
Kosten
Nachunternehmerleistungen
2210
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3
Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der
Teilleistungen =
unmittelbare
Herstellungskosten
€
3.1
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Gesamtzuschläge
gem. 2.4
Angebotssumme
%
€
Gesamtstunden
x
3.2
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und
Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.4
3.5
Nachunternehmerleistungen 1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
¹ Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
VHB München Stand 06/2016
2210
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
4
Angaben zur Beschäftigung der Mitarbeiter
a)
Ich/Wir stelle(n) bei mir/uns beschäftigten Mitarbeitern im Durchschnitt folgende
Eigenkosten (z.B. für Unterkunft, Verpflegung, Heimflüge u.ä.) je Person und Tag in
Rechnung:
Ich/Wir stelle(n) etwaigen bei meinen/unseren Nachunternehmern beschäftigten
Mitarbeitern im Durchschnitt folgende Eigenkosten je Person und Tag in Rechnung:
b)
Euro
Euro
Soweit ich/wir unter a) oder b) keine Eintragung(en) vorgenommen habe(n), erkläre(n) ich/wir ausdrücklich, dass
ich/wir bei mir/uns bzw. meinen/unseren Nachunternehmern beschäftigten Mitarbeitern keine Eigenkosten in
Rechnung stelle(n).
Soweit meine/unsere Nachunternehmer den Mitarbeitern Eigenkosten in Rechnung stellen, werde(n) ich/wir diese
spätestens 14 Tage vor dem Einsatz des jeweiligen Nachunternehmers nachweisen.
VHB München Stand 06/2016
2220
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Vergabenummer
H 07 3592 16
Datum
Baumaßnahme
Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung
Leistung
Gerüstbauarbeiten
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
Lohn
€/h
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
Lohnzusatzkosten
Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.5
Umlage auf Lohn
(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5)
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
VHB München Stand 06/2016
€/h
v.H.
2220
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Ermittlung der Angebotssumme
2
Betrag
€
Gesamt
€
Umlage Summe 3 auf die
Einzelkosten für die
Ermittlung der EH-Preise
%
€
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4)
x Gesamtstunden:
x
2.2
2.3
2.4
2.5
x
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(Vom Bieter zu erläutern)
Nachunternehmerleistungen 1
x
x
x
x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
noch zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage
gesamt (€)
Anteil
BGK (€)
Anteil
AGK (€)
Anteil W+G
(€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3
Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
3.1
Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind)
3.1.1 Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € :
Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € :
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
x
3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung
Vermessung usw.
3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.
Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u.
Kleingeräte, Materialkosten f.
Baustelleneinrichtung
3.1.4 An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen,
Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn.
Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2
Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3
Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber
vorzulegen
VHB München Stand 06/2016
2220
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
4
Angaben zur Beschäftigung der Mitarbeiter
a)
Ich/Wir stelle(n) bei mir/uns beschäftigten Mitarbeitern im Durchschnitt folgende
Eigenkosten (z.B. für Unterkunft, Verpflegung, Heimflüge u.ä.) je Person und Tag in
Rechnung:
Ich/Wir stelle(n) etwaigen bei meinen/unseren Nachunternehmern beschäftigten
Mitarbeitern im Durchschnitt folgende Eigenkosten je Person und Tag in Rechnung:
b)
Euro
Euro
Soweit ich/wir unter a) oder b) keine Eintragung(en) vorgenommen habe(n), erkläre(n) ich/wir ausdrücklich, dass
ich/wir bei mir/uns bzw. meinen/unseren Nachunternehmern beschäftigten Mitarbeitern keine Eigenkosten in
Rechnung stelle(n). Soweit meine/unsere Nachunternehmer den Mitarbeitern Eigenkosten in Rechnung stellen,
werde(n) ich/wir diese spätestens 14 Tage vor dem Einsatz des jeweiligen Nachunternehmers nachweisen.
VHB München Stand 06/2016
223
(Aufgliederung der Einheitspreise)
Vergabenummer
H 07 3592 16
Datum
Baumaßnahme
Grundschule Berg-am-Laim-Straße, Sanierung und Erweiterung
Leistung
Gerüstbauarbeiten
Aufgliederung der Einheitspreise
OZ
des
LV ¹
1
Kurzbezeichnung d. Teilleistung
1
2
Menge/
Mengeneinheit 1
3
Zeitansatz ²
4
Teilkosten einschl. Zuschläge in €
(ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit
Löhne 2, 3
Stoffe 2
5
6
2
Geräte 2,
Sonstiges
4
2
7
8
Angebotener
Einheitspreis
(Sp. 5+6+7+8)
9
Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Einheitspreise sämtlicher
Positionen des Leistungsverzeichnisses innerhalb
von 6 Kalendertagen
aufzugliedern.
¹ Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
² Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
3
Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221.H/2210 oder 222.H/2220 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen.
4
Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind.
VHB München Stand 06/2016
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Für Bauvorhaben:
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Art der Leistung:
05.1_Gerüstbauarbeiten
Seite :
Datum :
LV-Key :
1
31.08.2016
65509
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
INHALTSVERZEICHNIS
Seite :
Datum :
LV-Key :
2
31.08.2016
65509
3
3
BAUABLAUF:
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINES
1.2 Transporte
1.3 Eignungs- und Gütenachweise
1.4 Sicherheit- und Gesundheitsschutz
1.5 Widerspruch Langtext zu Kurztext
2. Technische Angaben / Ausführung
2.1 Auf- und Abbau
2.2 Höhenkoten
2.3 Baukörper
2.4 Anordnung der Gerüste
2.5 Verankerung
2.6 Abrechnungshinweis
1
1.1
1.2
1.3
1.4
2
2.1
2.2
- Ende der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen LÄNGENORIENTIERTE GERÜSTE
LERNHAUS
3
6
6
6
6
6
6
7
7
7
7
7
7
7
8
8
8
9
9
SPORTHALLE
22
VERBINDUNGSBAUTEN
36
BESTAND
ARBEITEN GEGEN NACHWEIS
Lohnkosten
Fuhrkosten
31
46
46
47
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Seite :
Datum :
LV-Key :
3
31.08.2016
65509
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Leistung:
GERÜSTBAUARBEITEN
Vergabenummer:
....................................
Projekt-Nr.:
1513
Bauvorhaben:
"Erweiterung der Grundschule an der Berg-am-Laim-Straße 142
um 3 Züge, Doppelsporthalle, Mensa und Räumlichkeiten für die ganztägige
Betreuung" mit TG/Brückenanbindung an den Bestand
Bauort:
Berg-am-Laim-Str. 142
81673 München
Bauherr:
Landeshauptstadt München
Baureferat Hochbau H31
Friedensstraße 40
81660 München
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Lage- und Grundstücksbeschreibung:
Die Grundschule Berg-am-Laim-Straße befindet sich im Stadtteil Berg
am Laim im Osten Münchens und wird von der 4-spurigen Berg-am-LaimStraße (mit mittigen Tram-Gleisen) und der Baumkirchener Straße als
Nebenstraße tangiert.
Das Grundstück liegt in einem Gewerbe-Wohn-Mischgebiet und ist
nahezu eben, die mittlere Höhe des Baugrundstückes
(= Gebäude-Null der Planung) liegt bei ca. 528,89 m NN.
Nach geologischer Karte befindet sich das Grundstück im Bereich von
quartären, würmzeitlichen Terrassenschottern.
Zur Untersuchung der Untergrundverhältnisse wurden Bohrungen,
Kleinbohrungen und Rammsondierungen durchgeführt.
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Seite :
Datum :
LV-Key :
4
31.08.2016
65509
Fortsetzung von vorheriger Seite
Der geotechnische Bericht steht als Anlage zum LV zur Verfügung.
Bauvorhaben:
Das geplante Bauvorhaben umfasst
- eine Schulerweiterung nach dem Münchener Lernhauskonzept zu
einer 7-zügigen Grundschule mit Mensa und Schulküche,
- eine Doppelsporthalle (Schul- und Vereinssport),
- eine Tiefgarage zur Unterbringung der PKW-Stellplätze nach der
Stellplatzsatzung der Stadt München.
Städtebauliches Konzept und Erschließung:
Zwischen der Sporthalle und dem Lernhaus wird eine neue Eingangssituation für die Grundschule geschaffen. Der Fußweg Echardinger
Straße weitet sich auf zu einem öffentlichem Vorplatz, der als sicherer
Vorbereich in ausreichender Entfernung zur stark befahrenen Berg-amLaim-Straße die Erschließung der Grundschule deutlich verbessert.
Der Vorplatz ist sowohl vom südlich gelegenen Quartier über die Echardinger Straße (Feuerwehrzufahrt und Fuß- und Radweg) als auch von
der Berg-am-Laim-Strasse sehr gut erreichbar.
Räumliche Organisation / Funktionalität:
Die Schulerweiterung, das sog. Lernhaus, ist als 4-geschossiger Baukörper geplant.
Das Erdgeschoss wird als multifunktionale Fläche (Versammlungsstätte
für 300 Personen, Schulnutzung) mit angrenzenden Räumen für Küche,
Musik und Mehrzweckraum genutzt.
In den drei Obergeschossen werden jeweils vier Unterrichtsräume und
zwei Ganztagsräume an den Außenseiten nach Osten und Westen
orientiert.
Die für das Lernhaus wichtige "Mitte" mit Sichtbeziehungen in die angrenzenden Ganztags- und Unterrichtsräume erhält über einen verglasten Lichthof über drei Geschosse Tageslicht.
Über das neue Eingangsfoyer der Schule wird neben dem Lernhaus
und der Verbindung zum Bestand auch die tiefer gelegene Sporthalle
erschlossen.
Eine jeweils separate Nutzung von Sporthalle und Lernhaus ist über
das gemeinsame Eingangsfoyer leicht möglich.
Über das zweite Treppenhaus im Süden sind die Obergeschosse direkt
an den Pausenhof und die Mensa angebunden. Die Anlieferung der
Küche erfolgt direkt an der BaL-Straße.
Die geplante Tiefgarage ist eine Mittelgarage nach GaStellV und erhält
eine Ein- und Ausfahrt zur Berg-am-Laim-Straße zwischen Lernhaus und
Bestandsgebäude.
Die Geschossebenen EG, 1. OG und 2. OG werden bodengleich barrierefrei mit den Bestandsgebäuden der Grundschule baulich verbunden.
Im EG ist der Verbindungsbau an die erforderliche Durchfahrtshöhe der
Tiefgaragen-Rampe angepasst.
Westlich des heutigen Fußweges Echardinger Straße wird die DoppelSporthalle situiert. Die Lage der Sporthalle ergibt sich aus der
Fortsetzung nächste Seite
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LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Seite :
Datum :
LV-Key :
5
31.08.2016
65509
Fortsetzung von vorheriger Seite
gegebenen
Grundrissfläche der Sporthalle (27mx 30m) und der Berücksichtigung der
erforderlichen Abstandsflächen.
Die Gebäudeflucht an der Berg-am-Laim-Straße korrespondiert mit dem
Bestandsgebäude der Grundschule.
Das aus der Straßenflucht zurücktretende Lernhaus betont mit der neuen
Vorplatzsituation die neue Eingangssituation der Grundschule.
Oberirdisch ist der umbaute Luftraum der Doppelsporthallenfläche sichtbar, die Nebenräume für Sport, Tiefgarage und Technikflächen befinden
sich im UG, auf ca. - 4,10 m.
Die Baumgruppe im südwestlichen Bereich des Flurstücks 108/7 wird
weitestgehend erhalten, die Dachflächen der Sporthalle werden extensiv
begrünt.
Auf der Dachfläche über dem 3. OG des Lernhauses ist eine nicht eingehauste Lüftungszentrale geplant.
Konstruktion und Materialien:
Die tragende Konstruktion ist als fugenloser Stahlbeton-Skelettbau mit
aussteifenden Kernen, wandartigen Trägern und Flachdecken konzipiert,
die Gründung sieht eine Flachgründung und Einzel- und Streifenfundamente vor.
Erdberührte Wände und Bodenplatten werden als sogenannte Weiße
Wanne als WU-Konstruktion ausgelegt, unterbaute und überfahrbare
Bereiche sind für Fahrzeuge bis 12 Tonnen dimensioniert.
Die Stahlbetonkonstruktion wird teilweise als Speichermasse für den
sommerlichen Wärmeschutz herangezogen mit Oberflächen aus Sichtbeton.
Wand- und Deckenflächen werden teilweise mit akustisch wirksamen
Bekleidungen aus Holzwerkstoffen vorgesehen.
Als Nutzfußboden für stark frequentierte Verkehrsflächen und den Speiseraum wird ein hoch belastbarer mineralischer Belag als fertige
Oberfläche
eingesetzt, in den Unterrichtsräumen und gesamten Lernhaus Linoleum.
Die Fassade des Neubaus stellt mit ihrer einheitlichen mineralischen
Vorhangfassade aus textilbewehrtem Beton eine Anlehnung an den Bestand
dar.
Gebäudedaten:
Einstufung:
Gebäudeklasse 5
Brutto-Grundfläche BGF: ca. 7.500 m2.
Flächen und Kubaturen:
- Gesamt: NF 4.350 qm, VF 1492 qm, BRI a 35.069 cbm,
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Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Seite :
Datum :
LV-Key :
6
31.08.2016
65509
Fortsetzung von vorheriger Seite
- Lernhaus: NF 2.356 qm, VF 986 qm, BGF a 4.374 qm, BRI a 16.439 cbm
- Sporthalle: NF 1.242 qm, VF 87 qm, BGF a 1.566 qm, BRI a 12.545 cbm
- Tiefgarage: NF 570 qm, VF 0 qm, BGF a 590 qm, BRI a 2.444 cbm
- PSMK: NF 181qm, VF 419 qm, BGF a 943 qm, BRI a 3.641 cbm.
-----------------------------------------------------------------------------------------------BAUABLAUF:
Geplanter Ausführungszeitraum der Gesamtmaßnahme (alle Gewerke):
März 2016 - August 2018.
Die Gerüstbauarbeiten sind für den Zeitraum zwischen Anfang April 2017
und Dezember 2017 geplant.
Die nach diesem Leistungsverzeichnis zu erbringenden Leistungen
beschreiben die Ausführung der Gerüstbauarbeiten an den Fassaden
Lernhaus, Sporthalle und einzelnen Fassadenseiten des Bestands, die an
den Neubau anschließen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZTV - Gerüstarbeiten 1. ALLGEMEINES
1.1 Leistungsumfang
Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich für Lieferung, Aufbauen,
Vorhalten über die Grundstandzeit von 4 Wochen, Abbauen und Abfahren
inklusive aller Befestigungsmittel, Hilfsstoffe, etc., für eine
komplette betriebsbereite Erstellung der Gerüste, auch wenn dies in
einzelnen Positionen nicht gesondert erwähnt wird.
1.2 Transporte
Vor dem Antransport der Gerüstbauteile sind vom AN sämtliche
Transportwege verantwortlich zu prüfen.
Alle eventuellen Erschwernisse des Transportes sind mit den EP
abgegolten.
1.3 Eignungs- und Gütenachweise
Vor Aufbau der Gerüstteile hat der AN alle erforderlichen Nachweise,
Werksbescheinigungen, Übereinstimmungszertifikate und Prüfprotokolle etc. zu
dem einzubauenden Gerüst-System der Objektüberwachung des AG zu
übergeben.
Auf der Baustelle muss eine zum Gerüstsystem zugehörige Aufbau- und
Verwendungsanleitung verfügbar sein und der Objektüberwachung mit der
Abnahme übergeben werden.
Die Fassaden- und Raumgerüste müssen mit der Bezeichnung der aufstellenden Firma einschl. Telefonnummer sowie des flächenbezogenen Nutzungsgewicht gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung nach DIN 4420-1 wird
Fortsetzung nächste Seite
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LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Seite :
Datum :
LV-Key :
7
31.08.2016
65509
Fortsetzung von vorheriger Seite
dadurch nicht ersetzt.
1.4 Sicherheit- und Gesundheitsschutz
Innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung ist dem AG bzw. dem
bestellten Sicherheitskoordinator eine Gefährdungsdokumentation zu
übergeben. Spätestens bei Arbeitsbeginn sind die Sicherheitsfachkraft
bzw. der Sicherheitsbeauftragte für die Baustelle schriftlich zu benennen.
1.5 Widerspruch Langtext zu Kurztext
Bei eventuell fehlender Übereinstimmung (Widerspruch) zwischen Langtext
und Kurztext gilt in jedem Fall nur der Langtext der
Leistungsbeschreibung.
2. Technische Angaben / Ausführung
2.1 Auf- und Abbau
Grundsätzlich kann der Auf- und Abbau aller in den einzelnen Positionen
beschriebenen Gerüstbauteile, unabhängig von deren Menge, zu
unterschiedlichen Zeitpunkten je nach Abruf durch die Objektüberwachung
erfolgen, auch wenn die in den Positionen nicht gesondert erwähnt wird.
Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern.
Zusätzlich gilt, dass ein gesonderter Auf- und Abbau nach Abruf durch
die Objektüberwachung für Teilleistungen
- von längenorientierten Gerüsten (Fassadengerüst) ab 200 m²
- von flächenorientierten Gerüsten (Raumgerüst) ab 200 m³
mit den Angebotspreisen ohne zusätzliche Vergütung abgerechnet wird.
2.2 Höhenkoten
Alle in den Positionen angegebenen absoluten Höhenkoten beziehen sich
auf ± 0,00 (= OK FFB EG).
Am Bestandsgebäude Nordseite Berg-am-Laim-Straße befindet sich ein
Festpunkt 529,00 m ü. NN
2.3 Baukörper
Die Gliederung und Höhenlage der Baukörper ist den beigefügten
Übersichtsplänen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) zu entnehmen.
2.4 Anordnung der Gerüste
Die Platzierung der Gerüststiele sowie die Höhenlagen der Gerüstbeläge
ist für Arbeiten an den Dachrändern und Dachflächen, sowie für Arbeiten
an der Fassade entsprechend einzuteilen.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer und Flachdächer
erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende
Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt
wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung
genutzt werden. Im Zweifel ist die Objektüberwachung zu informieren.
Neben den in gesonderten Positionen beschriebenen Treppenaufgängen sind
auch in jedem Fall Leitergänge nach DIN 18451 anzuordnen. Die
Platzierung erfolgt in Abstimmung mit der Objektüberwachung.
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Fortsetzung von vorheriger Seite
Unabhängig davon, dass Gerüste in verschiedenen Positionen beschrieben
werden, müssen die Beläge innerhalb zusammenhängender Gerüstflächen ohne
größere Höhensprünge durchlaufen.
Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt
von Bauteilen der Gerüstanlagen freizuhalten.
2.5 Verankerung
Verankerungsgrund für die Gerüste sind Stahlbetonbauteile.
Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das
Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.)
abgestimmt ist.
Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zu verwendet werden,
bevorzugt Injektionsdübel. Dübel zur Befestigung müssen auf den
Untergrund abgestimmt sein - ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen
inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund
sind Injektionsanker zu verwenden.
Um die Zugfestigkeit der Anker sicherzustellen, müssen ausreichend lange
Ringschrauben verwendet werden.
Vor der Ausführung ist das Dübelbild in Zusammenarbeit mit dem
Auftraggeber und dem Architekten festzulegen und zur Prüfung und
Freigabe einzureichen.
Die Löcher werden im Zuge des Gerüstabbaus bauseits durch den Fassadenmonteur verschlossen.
2.6 Abrechnungshinweis
Der Nutzungsbeginn wird mit dem Tag der ausdrücklichen Freigabe der
Gerüstnutzung bei komplett fertiggestellten Gerüstteilleistungen
festgelegt, aber nicht vor dem vom Auftraggeber geforderten Termin.
- Ende der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen -
Seite :
Datum :
LV-Key :
8
31.08.2016
65509
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: LERNHAUS
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1
1.1
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
9
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
LÄNGENORIENTIERTE GERÜSTE
LERNHAUS
Kurzbeschreibung
Das Lernhaus ist ein Kubus mit einem Flachdach. Die
Gerüststellung erfolgt teilweise auf den
Stahlbeton-Lastplatten der darunter befindlichen
Tiefgarage bzw. Kellergeschoss. Auf der Südseite steht
das Gerüst auf aufgeschüttetem, verdichtetem Kiesbett
und auf der Ostseite auf der Dachabdichtung mit
Bautenschutzmatte.
Die Gerüste sind für die Montage der vorgehängten
Fassadenbekleidungen und die Dacharbeiten erforderlich.
Die Aufbaudicke der Fassadenbekleidungen beträgt ca. 30
cm.
Höhe der Lastplatten, der Stahlbetondecke mit
Abdichtung bzw. der Aufschüttung: von ca. - 0,40 bis 0,60 m, Flächenneigung ca. 2%
Höhe der obersten Stahlbetondecke: + 14,25 m üb. +/0,00 m
Höhe der Attikaabdeckung: + 14,80 m üb. +/- 0,00 m
An der Nordseite des Gebäudes (im Bereich der
Baustellenzufahrt) soll ein Lastenaufzug mit 4
Lastbühnen errichtet werden. Drei Treppentürme werden
an der Nordseite, auf der Westseite im Bereich der
S/W-Ecke und an der Ostseite im Bereich des
Verbindungsbaus aufgestellt, so dass gleichermaßen auch
der Verbindungsbau erreicht werden kann.
Plananlagen
Grundriss:
03_100, 03_500, 03_700
Schnitte:
03_801, 03_802, 03_810, 03_820, 03_830, 03_840, 03_850,
03_860
1.1. 1
Ansichten:
03_910, 03_920, 03_930, 03_940, 03_960
1,000 St
Statische Berechnung Gerüst
Statische Berechnung DIN EN 12811-1 einschl.
erforderlicher Ausführungszeichnungen für nachfolgend
beschriebenes Gerüst anfertigen.
.......................
.......................
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: LERNHAUS
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.1. 2
1.1. 3
1.1. 4
1.1. 5
1.1. 6
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
10
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
1,000 St
Verankerungsplan
Verankerungsplan für das zu erstellende Gerüst.
.......................
.......................
1,000 St
Verankerungsprotokoll Gerüst
Verankerungsprotokoll für nachfolgend beschriebenes
Gerüst, DGUV Information 201-011.
.......................
.......................
2.002,000 m2
Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand längenorientiert
3kN/m2 W09 H1 H 15m
Erstellen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst
DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09,
Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung
0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt,
verankern, Befestigung in der Tragkonstruktion der
Fassade aus Beton,
Einrüstung für Montagearbeiten und Dacharbeiten, an
senkrechten Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf
Gelände, Höhe der obersten Gerüstlage 15 m, Standfläche
waagerecht, direkt belastbar.
.......................
.......................
2.002,000 m2
Abbau Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 W09 H1 H
15m
Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1,
Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst
DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09,
Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung
0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten
Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 15
m, direkt belastbar.
.......................
.......................
56.055,000 m2Wo
Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand
längenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 W09 H1 H 15m
.......................
.......................
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: LERNHAUS
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
11
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
1.1. 7
1.1. 8
1.1. 9
150,000 m2
Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand längenorientiert
Stahlrohr 3kN/m2
W09 H1 H 16m
Erstellen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst
DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09,
Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung
0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt,
verankern, Befestigung in der Tragkonstruktion der
Fassade aus Beton,
Einrüstung für Montagearbeiten und Dacharbeiten, an
senkrechten Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf
Decken, Höhe der obersten Gerüstlage 16 m, Standfläche
geneigt, direkt belastbar.
.......................
.......................
.......................
.......................
4.200,000 m2Wo
Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand
längenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 W09 H1 H 16m
.......................
.......................
150,000 m2
Abbau Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 W09 H1 H
16m
Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1,
Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst
DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09,
Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung
0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten
Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 16
m, direkt belastbar.
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: LERNHAUS
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.1. 10
1.1. 11
1.1. 12
1.1. 13
1.1. 14
1.1. 15
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
12
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
3,000 m
Aufbau Belagverbreiterung stirnseitig 4Wo B 0,3m
Aufbauen Belagverbreiterung stirnseitig, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 0,3 m,
Ausführung auf Anordnung des AG.
.......................
.......................
3,000 m
Abbau Belagverbreiterung außenseitig B 0,3m
Abbauen Belagverbreiterung außenseitig,
für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 0,3 m,
Ausführung auf Anordnung des AG.
.......................
.......................
84,000 mWo
Gebrauchsüberlassung Belagverbreiterung außenseitig B
0,3m
.......................
.......................
20,000 m
Aufbau Belagverbreiterung außenseitig 4Wo B 0,5m
Aufbauen Belagverbreiterung außenseitig, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 0,5 m,
Ausführung zeitlich versetzt.
.......................
.......................
.......................
.......................
560,000 mWo
Gebrauchsüberlassung Belagverbreiterung außenseitig B
0,5m
.......................
.......................
20,000 m
Abbau Belagverbreiterung außenseitig B 0,5m
Abbauen Belagverbreiterung außenseitig,
für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 0,5 m,
Ausführung auf Anordnung des AG.
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: LERNHAUS
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.1. 16
1.1. 17
1.1. 18
1.1. 19
1.1. 20
1.1. 21
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
13
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
5,000 m
Aufbau zusätzl. Gerüstlage 4Wo 3kN/m2 W09
Aufbauen zusätzliche Gerüstlage, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
für Standgerüste, längenorientiert, Lastklasse 4 (3
kN/m2), Breitenklasse W09.
.......................
.......................
5,000 m
Abbau zusätzl. Gerüstlage 3kN/m2 W09
Abbauen zusätzliche Gerüstlage,
für Standgerüste, längenorientiert, Lastklasse 4 (3
kN/m2), Breitenklasse W09.
.......................
.......................
140,000 mWo
Gebrauchsüberlassung zusätzl. Gerüstlage 3kN/m2 W09
.......................
.......................
866,000 m
aufbauen Seitenschutz alle Gerüstlagen 4Wo 7Lagen H
15m
Aufbauen zusätzlichen Seitenschutz DIN EN 12811-1 an
allen Gerüstlagen, einschl. Grundeinsatzzeit (4
Wochen), Abbau wird gesondert vergütet,
7 Gerüstlagen, Höhe der obersten Gerüstlage 15 m.
.......................
.......................
.......................
.......................
17.324,000 mWo
Gebrauchsüberlassung Seitenschutz alle Gerüstlagen
7Lagen H 15m
.......................
.......................
866,000 m
entfernen Seitenschutz alle Gerüstlagen 7Lagen H 15m
Entfernen zusätzlichen Seitenschutz DIN EN 12811-1 an
allen Gerüstlagen,
7 Gerüstlagen, Höhe der obersten Gerüstlage 15 m.
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: LERNHAUS
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.1. 22
1.1. 23
1.1. 24
1.1. 25
1.1. 26
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
14
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
50,000 m
Aufbau Überbrückung 4Wo Systemgitterträger L bis 5m H
bis 4m
Gerüstbelag
Aufbauen Überbrückung in Gerüst, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten
Zwischenraumes (Spannweite) bis 5 m, Höhe über
Standfläche bis 4 m, über Eingang, einschl. Gerüstbelag
in Überbrückungshöhe.
.......................
.......................
50,000 m
Abbau Überbrückung Systemgitterträger L bis 5m H bis
4m Gerüstbelag
Abbauen Überbrückung in Gerüst,
aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten
Zwischenraumes (Spannweite) bis 5 m, Höhe über
Standfläche bis 4 m, über Eingang, einschl. Gerüstbelag
in Überbrückungshöhe.
.......................
.......................
1.400,000 mWo
Gebrauchsüberlassung Überbrückung Systemgitterträger
L bis 5m H bis 4m
Gerüstbelag
.......................
.......................
8,000 m
Aufbau Überbrückung 4Wo Systemgitterträger L bis 5m H
bis 20m
Gerüstbelag
Aufbauen Überbrückung in Gerüst, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten
Zwischenraumes (Spannweite) bis 5 m, Höhe über
Standfläche bis 20 m, über Anbauten, einschl.
Gerüstbelag in Überbrückungshöhe.
.......................
.......................
.......................
.......................
8,000 m
Abbau Überbrückung Systemgitterträger L bis 5m H bis
20m Gerüstbelag
Abbauen Überbrückung in Gerüst,
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: LERNHAUS
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
15
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
1.1. 27
aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten
Zwischenraumes (Spannweite) bis 5 m, Höhe über
Standfläche bis 20 m, über Anbauten, einschl.
Gerüstbelag in Überbrückungshöhe.
224,000 mWo
Gebrauchsüberlassung Überbrückung Systemgitterträger
L bis 5m H bis
20m Gerüstbelag
.......................
.......................
1.1. 28
36,000 m
Aufbau Überbrückung 4Wo Systemgitterträger L 5-6m
Gerüstbelag
.......................
.......................
1.1. 29
36,000 m
Abbau Überbrückung Systemgitterträger L 5-6m
Gerüstbelag
.......................
.......................
.......................
.......................
1.1. 30
1.008,000
mWo
Gebrauchsüberlassung Überbrückung Systemgitterträger
L 5-6m
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: LERNHAUS
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
16
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
Gerüstbelag
1.1. 31
1.1. 32
1.1. 33
3,000 St
Aufbau Treppenaufgang einläufig 4Wo H 14-15m Lauf-B
0,75-1m H 2m
Aufbauen Treppenaufgang für Gerüst, einläufig, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
Verankerung am Gerüst, Treppenaufgang von Standfläche
bis zur obersten Gerüstlage, Höhe über 14 bis 15 m,
Laufbreite (Stufenlänge) über 0,75 bis 1 m, mit
Podesten alle 2 m Höhe.
.......................
.......................
.......................
.......................
84,000 StWo
Gebrauchsüberlassung Treppenaufgang einläufig H 1415m Lauf-B 0,75-1m
H 2m
.......................
.......................
3,000 St
Abbau Treppenaufgang einläufig H 14-15m Lauf-B 0,751m H 2m
Abbauen Treppenaufgang für Gerüst, einläufig,
Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten
Gerüstlage, Höhe über 14 bis 15 m, Laufbreite
(Stufenlänge) über 0,75 bis 1 m, mit Podesten alle 2 m
Höhe.
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: LERNHAUS
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
17
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
1.1. 34
30,000 m2
Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau
Gerüstlagen
.......................
.......................
1.1. 35
20,000 m
Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau
Seitenschutz
.......................
.......................
1.1. 36
20,000 m
Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau
Konsole Belag B 0,3m
.......................
.......................
1.1. 37
20,000 m
Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau
Überbrückungen
Umbauen Standgerüst, längenorientiert, durch Aus- und
Einbauen von Überbrückungen.
.......................
.......................
.......................
.......................
1,000 St
Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 4m herstellen
.......................
.......................
1.1. 38
1.1. 39
80,000 St
Umankern im Zuge der Fassadenmontage
Verlegen (Aus- und Einbau) von eingebauten
Verankerungen des Gerüst im Zuge der Montagearbeiten
zur Aufnahme der Ankerkräfte nach vorgegebenen
Ankerplan des Fassadenbauers.
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: LERNHAUS
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
18
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
1.1. 40
1,000 St
Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 4m entfernen
.......................
.......................
1.1. 41
28,000 StWo
Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 4m vorhalten
.......................
.......................
1.1. 42
1,000 St
Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 8m herstellen
.......................
.......................
1.1. 43
1,000 St
Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 8m entfernen
.......................
.......................
1.1. 44
28,000 StWo
Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 8m vorhalten
.......................
.......................
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: LERNHAUS
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
19
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
1.1. 45
1,000 St
Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 12m herstellen
.......................
.......................
1.1. 46
1,000 St
Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 12m entfernen
.......................
.......................
1.1. 47
28,000 StWo
Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 12m vorhalten
.......................
.......................
1.1. 48
1,000 St
Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 14m herstellen
.......................
.......................
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: LERNHAUS
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
20
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
1.1. 49
1,000 St
Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 14m entfernen
.......................
.......................
1.1. 50
28,000 StWo
Absetzpodest Tragfähigkeit 400kg H 14m vorhalten
.......................
.......................
1.1. 51
1,000 St
Materialaufzug H 15m 4Haltestellen Traglast 1500kg
Materialaufzug als Selbstfahrer,
mit Zahnstangenantrieb,
an der Außenseite von Bauwerken,
Förderhöhe ca. 15 m,
mit 4 Haltestellen,
max. Traglast 1500 kg,
Montage vor Außenseite Fassadengerüst,
Fahrkorbgrundfläche ca. 1,50 x 3,30 m,
anliefern, montieren, vorschriftsmäßig nach
statischen Erfordernissen aufbauen und abbauen.
Aufbau Nordseite, Bereich Achse B - C nach Angabe der
Objektüberwachung
.......................
.......................
.......................
.......................
1.1. 52
10,000 St
Einweisung von Fremdunternehmen
Einweisung von Fremdunternehmen in die Bedienung und
Funktion des Materialaufzugs
nach Anforderung durch die Objektüberwachung.
Abrechnung pro Einweisung inkl. An- und Abfahrt
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: LERNHAUS
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.1. 53
1.1. 54
1.1. 55
1.1. 56
1.1. 57
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
21
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
4,000 St
Haltestellen für Materialaufzug herstellen
Herstellen von Haltestellen mit entsprechenden
seitlichen Absicherungen zu vorbeschriebenem
Materialaufzug passend,
Belastbarkeit 500 kg/m2,
Überbrückung zur Absetzbühne bis 2 m,
beidseitiger Seitenschutz,
Zugangsschranke auf allen Ebenen, 1. - 4. OG (Dach):
.......................
.......................
28,000 StWo
Materialaufzug H 15m vorhalten
Materialaufzug, an der Außenseite von Bauwerken,
Förderhöhe ca. 15 m, mit 4 Haltestellen,
max. Traglast 1500 kg,
mit allen Bauteilen funktionsfähig vorhalten
und warten, einschl. wöchentlicher Betriebsprüfung,
Freitags 13:00 Uhr, mit Protokollerstellung und
Übergabe an die Objektüberwachung.
.......................
.......................
52,080 m2
Schutzlage über Dachbahn Bautenschutzmatte D 10mm
Schutzlage über der Dachbahn, aus Bautenschutzmatten
oder -platten, Dicke 10 mm, lose verlegen.
.......................
.......................
1,000 St
Aufbau fahrbares Gerüst 4Wo 3kN/m2 1Lage H 2m
.......................
.......................
1,000 St
Abbau fahrbares Gerüst 3kN/m2 1Lage H 2m
.......................
.......................
Summe 1.1
LERNHAUS
.......................
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: SPORTHALLE
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.2
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
22
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
SPORTHALLE
Kurzbeschreibung
Die Sporthalle ist ein Kubus mit einem Flachdach. Die
Gerüststellung erfolgt teilweise auf den
Stahlbeton-Lastplatten der darunter befindlichen
Tiefgarage bzw. Kellergeschoss. Auf der Nordseite steht
das Gerüst auf aufgeschüttetem, verdichtetem Kiesbett
und auf der Südseite auf der Dachabdichtung mit
Bautenschutzmatte.
Die Gerüste sind für die Montage der vorgehängten
Fassadenbekleidungen, im Kellerschacht WDVS, und die
Dacharbeiten erforderlich. Die Aufbaudicke der
Fassadenbekleidungen beträgt ca. 30 cm, das WDVS
beträgt 16 cm.
Höhe der Lastplatten, der Stahlbetondecke mit
Abdichtung bzw. der Aufschüttung:
Ostseite von ca. - 0,27 bis - 0,34 m, Flächenneigung
ca. 2%
Westseite von ca. +0,27 bis +0,20 m, mit Flächenneigung
ca. 2%
Nordseite Aufschüttung im Gefälle: von -0,27 m bis
+0,35 m üb. +/- 0,00 m
Südseite + S/W-Eck: Aufschüttung im Gefälle: von -0,27
m bis +0,27 m üb. +/- 0,00 m
Höhe der Attikaabdeckung: + 6,00 m üb. +/- 0,00 m
Plananlagen
Grundriss:
03_110, 03_710
Schnitte:
03_802, 03_840
1.2. 58
1.2. 59
Ansichten:
03_910, 03_920,03_950
1,000 St
Statische Berechnung Gerüst
Statische Berechnung DIN EN 12811-1 einschl.
erforderlicher Ausführungszeichnungen für nachfolgend
beschriebenes Gerüst anfertigen.
1,000 St
Verankerungsplan
Verankerungsplan für das zu erstellende Gerüst.
.......................
.......................
.......................
.......................
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: SPORTHALLE
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.2. 60
1.2. 61
1.2. 62
1.2. 63
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
23
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
1,000 St
Verankerungsprotokoll Gerüst
Verankerungsprotokoll für nachfolgend beschriebenes
Gerüst, DGUV Information 201-011.
.......................
.......................
348,000 m2
Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand längenorientiert
3kN/m2 W09 H1 H 6m
Erstellen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst
DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09,
Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung
0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt,
verankern, Befestigung in der Tragkonstruktion der
Fassade aus Beton,
Einrüstung für Montagearbeiten und Dacharbeiten, an
senkrechten Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf
Gelände, Höhe der obersten Gerüstlage 6 m, Standfläche
waagerecht, direkt belastbar.
.......................
.......................
348,000 m2
Abbau Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 W09 H1 H
6m
Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1,
Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst
DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09,
Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung
0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten
Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 6 m,
direkt belastbar.
.......................
.......................
7.306,000 m2Wo
Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand
längenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 W09 H1 H 6m
.......................
.......................
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: SPORTHALLE
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.2. 64
1.2. 65
1.2. 66
1.2. 67
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
24
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
34,000 m2
Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand längenorientiert
3kN/m2 W09 H1 H 10m
Erstellen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst
DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09,
Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung
0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt,
verankern, Befestigung in der Tragkonstruktion der
Fassade aus Beton,
Einrüstung für Montagearbeiten und Dacharbeiten, an
senkrechten Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf
Gelände, Höhe der obersten Gerüstlage 10 m, Standfläche
waagerecht, direkt belastbar.
.......................
.......................
34,000 m2
Abbau Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 W09 H1 H
10m
Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1,
Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst
DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09,
Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung
0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten
Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 10
m, direkt belastbar.
.......................
.......................
724,000 m2Wo
Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand
längenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 W09 H1 H 10m
.......................
.......................
467,000 m2
Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand längenorientiert
Stahlrohr 3kN/m2
W09 H1 H 6m
.......................
.......................
Erstellen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, einschl.
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: SPORTHALLE
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
25
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
1.2. 68
1.2. 69
1.2. 70
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst
DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09,
Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung
0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt,
verankern, Befestigung in der Tragkonstruktion der
Fassade aus Beton,
Einrüstung für Montagearbeiten und Dacharbeiten, an
senkrechten Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf
Decken, Höhe der obersten Gerüstlage 6 m, Standfläche
geneigt, direkt belastbar.
467,000 m2
Abbau Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 W09 H1 H
6m
Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1,
Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst
DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09,
Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung
0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten
Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 6 m,
direkt belastbar.
.......................
.......................
9.814,000 m2Wo
Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand
längenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 W09 H1 H 6m
.......................
.......................
5,000 m
Aufbau Belagverbreiterung außenseitig 4Wo B 0,5m
Aufbauen Belagverbreiterung außenseitig, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 0,5 m,
Ausführung zeitlich versetzt.
.......................
.......................
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: SPORTHALLE
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.2. 71
1.2. 72
1.2. 73
1.2. 74
1.2. 75
1.2. 76
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
26
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
5,000 m
Abbau Belagverbreiterung außenseitig B 0,5m
Abbauen Belagverbreiterung außenseitig,
für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 0,5 m,
Ausführung auf Anordnung des AG.
.......................
.......................
105,000 mWo
Gebrauchsüberlassung Belagverbreiterung außenseitig B
0,5m
.......................
.......................
10,000 m
Aufbau zusätzl. Gerüstlage 4Wo 3kN/m2 W09
Aufbauen zusätzliche Gerüstlage, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
für Standgerüste, längenorientiert, Lastklasse 4 (3
kN/m2), Breitenklasse W09.
.......................
.......................
10,000 m
Abbau zusätzl. Gerüstlage 3kN/m2 W09
Abbauen zusätzliche Gerüstlage,
für Standgerüste, längenorientiert, Lastklasse 4 (3
kN/m2), Breitenklasse W09.
.......................
.......................
210,000 mWo
Gebrauchsüberlassung zusätzl. Gerüstlage 3kN/m2 W09
.......................
.......................
403,000 m
aufbauen Seitenschutz alle Gerüstlagen 4Wo 3Lagen H
6m
Aufbauen zusätzlichen Seitenschutz DIN EN 12811-1 an
allen Gerüstlagen, einschl. Grundeinsatzzeit (4
Wochen), Abbau wird gesondert vergütet,
3 Gerüstlagen, Höhe der obersten Gerüstlage 6 m.
.......................
.......................
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: SPORTHALLE
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.2. 77
1.2. 78
1.2. 79
1.2. 80
1.2. 81
1.2. 82
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
27
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
403,000 m
entfernen Seitenschutz alle Gerüstlagen 3Lagen H 6m
Entfernen zusätzlichen Seitenschutz DIN EN 12811-1 an
allen Gerüstlagen,
3 Gerüstlagen, Höhe der obersten Gerüstlage 6 m.
.......................
.......................
5.638,000 mWo
Gebrauchsüberlassung Seitenschutz alle Gerüstlagen
3Lagen H 6m
.......................
.......................
17,000 m
aufbauen Seitenschutz alle Gerüstlagen 4Wo 5Lagen H
10m
Aufbauen zusätzlichen Seitenschutz DIN EN 12811-1 an
allen Gerüstlagen, einschl. Grundeinsatzzeit (4
Wochen), Abbau wird gesondert vergütet,
5 Gerüstlagen, Höhe der obersten Gerüstlage 10 m.
.......................
.......................
17,000 m
entfernen Seitenschutz alle Gerüstlagen 5Lagen H 10m
Entfernen zusätzlichen Seitenschutz DIN EN 12811-1 an
allen Gerüstlagen,
5 Gerüstlagen, Höhe der obersten Gerüstlage 10 m.
.......................
.......................
239,000 mWo
Gebrauchsüberlassung Seitenschutz alle Gerüstlagen
5Lagen H 10m
.......................
.......................
4,000 m
Aufbau Überbrückung 4Wo Systemgitterträger L bis 5m H
bis 4m
Gerüstbelag
.......................
.......................
Aufbauen Überbrückung in Gerüst, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: SPORTHALLE
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
28
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
1.2. 83
Zwischenraumes (Spannweite) bis 5 m, Höhe über
Standfläche bis 4 m, über Eingang, einschl. Gerüstbelag
in Überbrückungshöhe.
4,000 m
Abbau Überbrückung Systemgitterträger L bis 5m H bis
4m Gerüstbelag
Abbauen Überbrückung in Gerüst,
aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten
Zwischenraumes (Spannweite) bis 5 m, Höhe über
Standfläche bis 4 m, über Eingang, einschl. Gerüstbelag
in Überbrückungshöhe.
.......................
.......................
84,000 mWo
Gebrauchsüberlassung Überbrückung Systemgitterträger
L bis 5m H bis 4m
Gerüstbelag
.......................
.......................
1.2. 85
12,000 m
Aufbau Überbrückung 4Wo Systemgitterträger L 5-6m
Gerüstbelag
.......................
.......................
1.2. 86
12,000 m
Abbau Überbrückung Systemgitterträger L 5-6m
Gerüstbelag
.......................
.......................
1.2. 84
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: SPORTHALLE
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
29
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
1.2. 87
252,000 mWo
Gebrauchsüberlassung Überbrückung Systemgitterträger
L 5-6m
Gerüstbelag
.......................
.......................
1.2. 88
2,000 St
Aufbau Treppenaufgang einläufig 4Wo H 6-7m Lauf-B
0,75-1m H 2m
Aufbauen Treppenaufgang für Gerüst, einläufig, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
Verankerung am Gerüst, Treppenaufgang von Standfläche
bis zur obersten Gerüstlage, Höhe über 6 bis 7 m,
Laufbreite (Stufenlänge) über 0,75 bis 1 m, mit
Podesten alle 2 m Höhe.
.......................
.......................
.......................
.......................
42,000 StWo
Gebrauchsüberlassung Treppenaufgang einläufig H 6-7m
Lauf-B 0,75-1m H
2m
.......................
.......................
1.2. 89
1.2. 90
2,000 St
Abbau Treppenaufgang einläufig H 6-7m Lauf-B 0,75-1m
H 2m
Abbauen Treppenaufgang für Gerüst, einläufig,
Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten
Gerüstlage, Höhe über 6 bis 7 m, Laufbreite
(Stufenlänge) über 0,75 bis 1 m, mit Podesten alle 2 m
Höhe.
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: SPORTHALLE
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
30
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
1.2. 91
20,000 m2
Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau
Gerüstlagen
.......................
.......................
1.2. 92
10,000 m
Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau
Seitenschutz
.......................
.......................
1.2. 93
10,000 m
Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau
Konsole Belag B 0,3m
.......................
.......................
1.2. 94
10,000 m
Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau
Überbrückungen
Umbauen Standgerüst, längenorientiert, durch Aus- und
Einbauen von Überbrückungen.
.......................
.......................
.......................
.......................
1.2. 95
30,000 St
Umankern im Zuge der Fassadenmontage
Verlegen (Aus- und Einbau) von eingebauten
Verankerungen des Gerüst im Zuge der Montagearbeiten
zur Aufnahme der Ankerkräfte nach vorgegebenen
Ankerplan des Fassadenbauers.
Summe 1.2
SPORTHALLE
.......................
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: BESTAND
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.3
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
31
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
BESTAND
Kurzbeschreibung
Das Lernhaus wird über eine Brücke im 2. und 3. OG und
einem Gang im Erdgeschoss mit dem Bestandsgebäude
verbunden. Die westliche Giebelwand muss deshalb
entsprechend baulich angepasst werden und erhält neue
Fensteröffnungen und Fenster, sowie eine
WDVS-Fassadenverkleidung. Die Gerüststellung erfolgt
auf der Tiefgaragenrampe.
Die Aufbaudicke des WDVS beträgt ca. 55 mm.
Höhe der TG-Stahlbetondecke: von ca. - 2,00 bis - 0,55
m üb. +/- 0,00 m,
Flächenneigung ca. 15%
Traufhöhe: ca. + 10,80 m üb. +/- 0,00 m
Firsthöhe: ca. + 14,10 m üb. +/- 0,00 m
Plananlagen
Grundriss:
03_500
Schnitte:
03_801
1.3. 96
1.3. 97
1.3. 98
1.3. 99
Ansichten:
03_960
1,000 St
Statische Berechnung Gerüst
Statische Berechnung DIN EN 12811-1 einschl.
erforderlicher Ausführungszeichnungen für nachfolgend
beschriebenes Gerüst anfertigen.
.......................
.......................
1,000 St
Verankerungsplan
Verankerungsplan für das zu erstellende Gerüst.
.......................
.......................
1,000 St
Verankerungsprotokoll Gerüst
Verankerungsprotokoll für nachfolgend beschriebenes
Gerüst, DGUV Information 201-011.
.......................
.......................
220,000 m2
Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand längenorientiert
3kN/m2 W09 H1 H 14m
.......................
.......................
Erstellen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: BESTAND
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
32
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
1.3.100
1.3.101
1.3.102
1.3.103
Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst
DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09,
Höhenklasse H 1, alle Gerüstlagen genutzt,
verankern, Befestigung in der Tragkonstruktion der
Fassade aus Mauerwerk,
Einrüstung für Montagearbeiten, an senkrechten
Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf Decken, Höhe der
obersten Gerüstlage 14 m, Standfläche geneigt, direkt
belastbar.
220,000 m2
Abbau Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 W09 H1 H
14m
Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1,
Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst
DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09,
Höhenklasse H 1, alle Gerüstlagen genutzt, an
senkrechten Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten
Gerüstlage 14 m, direkt belastbar.
.......................
.......................
1.100,000 m2Wo
Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand
längenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 W09 H1 H 14m
.......................
.......................
9,000 m
Aufbau zusätzl. Gerüstlage 4Wo 3kN/m2 W09
Aufbauen zusätzliche Gerüstlage, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
für Standgerüste, längenorientiert, Lastklasse 4 (3
kN/m2), Breitenklasse W09.
.......................
.......................
.......................
.......................
9,000 m
Abbau zusätzl. Gerüstlage 3kN/m2 W09
Abbauen zusätzliche Gerüstlage,
für Standgerüste, längenorientiert, Lastklasse 4 (3
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: BESTAND
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
33
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
1.3.104
1.3.105
1.3.106
1.3.107
1.3.108
kN/m2), Breitenklasse W09.
44,000 mWo
Gebrauchsüberlassung zusätzl. Gerüstlage 3kN/m2 W09
.......................
.......................
2,500 m
Aufbau Belagverbreiterung außenseitig 4Wo B 0,5m
Aufbauen Belagverbreiterung außenseitig, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 0,5 m,
Ausführung auf Anordnung des AG.
.......................
.......................
2,500 m
Abbau Belagverbreiterung außenseitig B 0,5m
Abbauen Belagverbreiterung außenseitig,
für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 0,5 m,
Ausführung auf Anordnung des AG.
.......................
.......................
12,500 mWo
Gebrauchsüberlassung Belagverbreiterung außenseitig B
0,5m
.......................
.......................
73,000 m
Aufbau Belagverbreiterung wandseitig 4Wo B 0,3m
.......................
.......................
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: BESTAND
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
34
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
1.3.109
73,000 m
Abbau Belagverbreiterung wandseitig B 0,3m
.......................
.......................
1.3.110
365,000 mWo
Gebrauchsüberlassung Belagverbreiterung wandseitig B
0,3m
.......................
.......................
1.3.111
1,000 St
Aufbau Treppenaufgang einläufig 4Wo H 11-12m Lauf-B
0,75-1m H 2m
Aufbauen Treppenaufgang für Gerüst, einläufig, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
Verankerung am Gerüst, Treppenaufgang von Standfläche
bis zur obersten Gerüstlage, Höhe über 11 bis 12 m,
Laufbreite (Stufenlänge) über 0,75 bis 1 m, mit
Podesten alle 2 m Höhe.
.......................
.......................
.......................
.......................
5,000 StWo
Gebrauchsüberlassung Treppenaufgang einläufig H 1112m Lauf-B 0,75-1m
H 2m
.......................
.......................
1.3.112
1.3.113
1,000 St
Abbau Treppenaufgang einläufig H 11-12m Lauf-B 0,751m H 2m
Abbauen Treppenaufgang für Gerüst, einläufig,
Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten
Gerüstlage, Höhe über 11 bis 12 m, Laufbreite
(Stufenlänge) über 0,75 bis 1 m, mit Podesten alle 2 m
Höhe.
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: BESTAND
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
35
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
1.3.114
5,000 m2
Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau
Gerüstlagen
Summe 1.3
BESTAND
.......................
.......................
.......................
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.4
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
36
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
VERBINDUNGSBAUTEN
Kurzbeschreibung
Das Lernhaus wird über eine Brücke im 2. und 3. OG mit
dem Bestandsgebäude verbunden. Die Brücke erhält eine Glasfassade,
die Brückenuntersicht wird mit einem WDVS, Dicke ca. 20
cm, bekleidet. Die Brücke spannt sich über die
Tiefgarageneinfahrt.
Das Gerüst ist so zu planen, dass einerseits eine
Gerüstlage zur Erstellung der Brückenunterseite zur
Verfügung steht und andererseits die TG-Einfahrt für
Transporte ins UG frei bleibt. Die Fassadengerüste des
Bestandsgiebels und der gegenüberliegenden Wand des
Lernhauses bleiben davon unberührt und können für die
Auflagerung der Gitterträger herangezogen werden.
Die Aufbaudicke der Glasfassade beträgt ca. 23 cm.
Höhe der TG-Stahlbetonrampe unter der Brücke: von ca. 2,00 m bis - 1,60 m, unter +/- 0,00 m, Flächenneigung
ca. 15%
Unterkante Brücke roh / fertig: + 3,20 m / + 3,01 m üb.
+/- 0,00 m
Höhe der obersten Stahlbetondecke: + 10,55 m üb. +/0,00 m
Höhe der Attikaabdeckung: + 10,95 m üb. +/- 0,00 m
Im Erdgeschoss verbindet ein Flur die Mensa im Lernhaus
mit dem Bestandsgebäude. Ca. 6 m des Flures überspannen ebenfalls die
Tiefgarageneinfahrt. Die Wände werden mit einer
vorgehängten Fassade verkleidet, die Öffnungen mit
einer Pfosten-Riegelfassade geschlossen.
Die Gerüststellung erfolgt nördlich auf der
Tiefgaragenrampe (Beton), auf der Süd- und Ostseite
steht das Gerüst auf aufgeschüttetem, verdichtetem
Kiesbett und ca. 6 m auf der Dachabdichtung mit
Bautenschutzmatte.
Höhe der TG-Stahlbetonrampe: von ca. - 2,60 m üb. +/0,00 m,
Flächenneigung ca. 15%
Höhe der Aufschüttung bzw. Stahlbetondecke mit
Abdichtung: ca. - 0,60 m üb. +/- 0,00 m
Höhe der obersten Stahlbetondecke: + 2,64 m üb. +/0,00 m
Höhe der Attikaabdeckung: + 3,00 m üb. +/- 0,00 m
Die Gerüste sind für die Montage der vorgehängten
Fassadenbekleidungen und die Dacharbeiten erforderlich.
Die Aufbaudicke der Fassadenbekleidungen beträgt, wenn
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
37
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
nicht anders im Positionstext erwähnt, ca. 30 cm.
Plananlagen
Grundriss:
03_100, 03_500
Schnitte:
03_801, 03_810, 03_850
1.4.115
1.4.116
1.4.117
1.4.118
Ansichten:
03_910, 03_920, 03_960
1,000 St
Statische Berechnung Gerüst
Statische Berechnung DIN EN 12811-1 einschl.
erforderlicher Ausführungszeichnungen für nachfolgend
beschriebenes Gerüst anfertigen.
1,000
St
Verankerungsplan
Verankerungsplan für das zu erstellende Gerüst.
1,000 St
Verankerungsprotokoll Gerüst
Verankerungsprotokoll für nachfolgend beschriebenes
Gerüst, DGUV Information 201-011.
VERBINDUNGSBRÜCKE 1./2. OG
158,000 m2
Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand längenorientiert
3kN/m2 W09 H1 H 12m
.......................
.......................
.......................
.......................
.......................
.......................
.......................
.......................
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
38
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
1.4.119
1.4.120
1.4.121
1.4.122
1.4.123
158,000 m2
Abbau Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 W09 H1 H
12m
Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1,
Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst
DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09,
Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung
0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten
Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 12
m, direkt belastbar.
.......................
.......................
1.580,000 m2Wo
Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand
längenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 W09 H1 H 12m
.......................
.......................
50,000 m
aufbauen Seitenschutz alle Gerüstlagen 4Wo 4Lagen H
12m
Aufbauen zusätzlichen Seitenschutz DIN EN 12811-1 an
allen Gerüstlagen, einschl. Grundeinsatzzeit (4
Wochen), Abbau wird gesondert vergütet,
4 Gerüstlagen, Höhe der obersten Gerüstlage 12 m.
.......................
.......................
.......................
.......................
496,000 mWo
Gebrauchsüberlassung Seitenschutz alle Gerüstlagen
4Lagen H 12m
.......................
.......................
50,000 m
entfernen Seitenschutz alle Gerüstlagen 4Lagen H 12m
Entfernen zusätzlichen Seitenschutz DIN EN 12811-1 an
allen Gerüstlagen,
4 Gerüstlagen, Höhe der obersten Gerüstlage 12 m.
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
39
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
1.4.124
25,000 m
Aufbau Überbrückung 4Wo Systemgitterträger L 5-6m
Gerüstbelag
.......................
.......................
1.4.125
25,000 m
Abbau Überbrückung Systemgitterträger L 5-6m
Gerüstbelag
.......................
.......................
1.4.126
248,000 mWo
Gebrauchsüberlassung Überbrückung Systemgitterträger
L bis 5m
Gerüstbelag
.......................
.......................
1.4.127
10,000 St
Umankern im Zuge der Fassadenmontage
.......................
.......................
Verlegen (Aus- und Einbau) von eingebauten
Verankerungen des Gerüst im Zuge der Montagearbeiten
zur Aufnahme der Ankerkräfte nach vorgegebenen
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
40
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
Ankerplan des Fassadenbauers.
1.4.128
RAUMGERÜST
59,000 m3
Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand flächenorientiert
Stahlrohr 3kN/m2
1Lage H 4m
.......................
.......................
1.4.129
59,000 m3
Abbau Arbeitsgerüst Stand flächenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 1Lage H
4m
.......................
.......................
1.4.130
238,000 m3Wo
Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand
flächenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 1Lage H 4m
.......................
.......................
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
41
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
1.4.131
1.4.132
1.4.133
VERBINDUNGSGANG EG
56,000 m2
Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand längenorientiert
Stahlrohr 3kN/m2
W09 H1 H 3m
.......................
.......................
56,000 m2
Abbau Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 W09 H1 H
4m
Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1,
Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst
DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09,
Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung
0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten
Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 4 m,
direkt belastbar.
.......................
.......................
.......................
.......................
555,000 m2Wo
Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand
längenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 W09 H1 H 4m
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
42
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
1.4.134
112,000 m2
Erstellen Arbeitsgerüst 4Wo Stand längenorientiert
Stahlrohr 3kN/m2
W09 H1 H 3m
.......................
.......................
1.4.135
112,000 m2
Abbau Arbeitsgerüst Stand längenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 W09 H1 H
3m
Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1,
Standgerüst, längenorientiert, Stahlrohrkupplungsgerüst
DIN 4420-3, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09,
Höhenklasse H 1, mit wandseitiger Belagverbreiterung
0,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten
Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 3 m,
direkt belastbar.
.......................
.......................
.......................
.......................
1.4.136
1.125,000 m2Wo
Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand
längenorientiert Stahlrohr
3kN/m2 W09 H1 H 3m
Fortsetzung nächste Seite
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
43
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
1.4.137
1.4.138
1.4.139
1.4.140
1.4.141
5,000 m
Aufbau zusätzl. Gerüstlage 4Wo 3kN/m2 W09
Aufbauen zusätzliche Gerüstlage, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
für Standgerüste, längenorientiert, Lastklasse 4 (3
kN/m2), Breitenklasse W09.
.......................
.......................
5,000 m
Abbau zusätzl. Gerüstlage 3kN/m2 W09
Abbauen zusätzliche Gerüstlage,
für Standgerüste, längenorientiert, Lastklasse 4 (3
kN/m2), Breitenklasse W09.
.......................
.......................
46,000 mWo
Gebrauchsüberlassung zusätzl. Gerüstlage 3kN/m2 W09
.......................
.......................
10,000 m
Aufbau Überbrückung 4Wo Systemgitterträger L bis 5m H
bis 4m
Gerüstbelag
Aufbauen Überbrückung in Gerüst, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert
vergütet,
aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten
Zwischenraumes (Spannweite) bis 5 m, Höhe über
Standfläche bis 4 m, über Eingang, einschl. Gerüstbelag
in Überbrückungshöhe.
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10,000 m
Abbau Überbrückung Systemgitterträger L bis 5m H bis
4m Gerüstbelag
Abbauen Überbrückung in Gerüst,
aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten
Zwischenraumes (Spannweite) bis 5 m, Höhe über
Standfläche bis 4 m, über Eingang, einschl. Gerüstbelag
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Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
44
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
Fortsetzung von vorheriger Seite
1.4.142
in Überbrückungshöhe.
100,000 mWo
Gebrauchsüberlassung Überbrückung Systemgitterträger
L bis 5m H bis 4m
Gerüstbelag
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1.4.143
5,000 m2
Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau
Gerüstlagen
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1.4.144
5,000 m
Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau
Seitenschutz
.......................
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1.4.145
5,000 m
Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau
Konsole Belag B 0,3m
.......................
.......................
1.4.146
5,000 m
Umbauen Standgerüst längenorientiert Aus-/Einbau
Überbrückungen
Umbauen Standgerüst, längenorientiert, durch Aus- und
Einbauen von Überbrückungen.
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Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: VERBINDUNGSBAUTEN
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.4.147
12,000 m2
Schutzlage über Dachbahn Bautenschutzmatte D 10mm
Schutzlage über der Dachbahn, aus Bautenschutzmatten
oder -platten, Dicke 10 mm, lose verlegen.
Summe 1.4
VERBINDUNGSBAUTEN
Summe 1
LÄNGENORIENTIERTE GERÜSTE
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
.......................
45
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
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Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: Lohnkosten
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
2
2.1
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
46
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
ARBEITEN GEGEN NACHWEIS
Lohnkosten
Verrechnungssätze für Löhne
Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und
Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten.
In ihnen sind enthalten:
- Lohn- und Gehaltskosten,
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
- Sozialkosten einschließlich Sozialkassenbeiträge,
- Gemeinkostenanteil,
- Gewinn
- An- und Abfahrt zu und von der Baustelle
- Kosten für benutzte Kleingeräte bis zu einem Neuwert
von 2.500,- Euro.
Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom
Auftraggeber angeordnete oder zu vertretende Nacht-,
Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind
gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der
tariflichen Vereinbarung vergütet.
Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als
Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen
Unfallversicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden
zusätzlich die Sozialkosten vergütet.
2.1.148
2.1.149
Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden
Lohn-/Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies
anzugeben und statt dessen den Einsatz möglichst
gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
30,000
Gerüstbauer, Lohngruppe III
Gerüstbauer, Lohngruppe III
h
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.......................
30,000 h
Gerüstbau-Werker, Lohngruppe V
Gerüstbau-Werker, Lohngruppe V
.......................
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Summe 2.1
Lohnkosten
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Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Unterabschnitt: Fuhrkosten
Menge Einheit
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
2.2
Fuhrkosten
2.2.150
10,000 h
Kleintransporter 2,8to
Verrechnungssatz für Kleintransporter,
- Nutzlast bis 2,8 to
- mit Bedienung
2.2.151
10,000
h
Transporter 7,5to
Verrechnungssatz für Lastwagen, Transporter
- Nutzlast bis 7,5 to
- mit Bedienung
Summe 2.2
Fuhrkosten
Summe 2
ARBEITEN GEGEN NACHWEIS
Seite :
Datum :
LV-Key :
Einheitspreis
in EUR
47
31.08.2016
65509
Gesamtbetrag
in EUR
.......................
.......................
.......................
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Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Zusammenstellung
Ordnungszahl
(LV-Gruppe)
Seite :
Datum :
LV-Key :
48
31.08.2016
65509
Summe
in EUR
1.1
LERNHAUS
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1.2
SPORTHALLE
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1.3
BESTAND
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1.4
VERBINDUNGSBAUTEN
.......................
1
LÄNGENORIENTIERTE GERÜSTE
.......................
2.1
Lohnkosten
.......................
2.2
Fuhrkosten
.......................
2
ARBEITEN GEGEN NACHWEIS
.......................
Seite :
Datum :
LV-Key :
Landeshauptstadt München
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße 142
Zusammenstellung
Ordnungszahl
(LV-Gruppe)
49
31.08.2016
65509
Summe
in EUR
1
LÄNGENORIENTIERTE GERÜSTE
.......................
2
ARBEITEN GEGEN NACHWEIS
.......................
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.......................
zuzügl. 19,00%
Mehrwertsteuer
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