Darauf sollten Unternehmen bei

Gap-Deckung, Bruchschäden, Fahrschulungen
Darauf sollten Unternehmen bei Flottenversicherungen achten
Ob Sattelschlepper, Busse, Transporter oder Pkw – Fahrzeugflotten sind je nach Branche sehr
unterschiedlich, für die Unternehmen aber oft unentbehrlich. Der richtigen Absicherung der Fahrzeuge
kommt daher eine hohe Bedeutung zu.
Schreinermeister Lars M. ist mit seinem Lieferwagen auf der Landstraße unterwegs zu einem
Kundentermin. Dann läuft ihm ein Reh vor den Wagen. Das Auto ist nicht mehr fahrtauglich und muss
abgeschleppt werden. Es entsteht ein Schaden von 3.000 Euro plus Kosten für ein Ersatzfahrzeug und
den Abschleppdienst.
Servicetechniker Peter H. stellt seinen Dienstwagen abends regelmäßig vor seinem Haus ab. Eines
Nachts klauen Diebe den verschlossenen Wagen. Die Wiederbeschaffungskosten liegen bei 15.000
Euro. Hinzu kommt eine Ablöse für den Leasing-Vertrag in Höhe von 2.500 Euro, da der
Netto-Ablösewert des Fahrzeugs bei 17.500 Euro liegt.
Die beiden Fälle sind typische Beispiele für das, was Handwerkern & Co. bei ihren Dienstfahrzeugen
passieren kann. Gerade bei kleinen Unternehmen kann der Ausfall eines Dienstwagens und damit
verbunden zum Beispiel unterbrochene Lieferketten die Existenz der Firma bedrohen. Eine vernünftige
Versicherung muss also her.
Ein Beitragssatz für alle
Bei Flotten ab drei Fahrzeugen kann sich dabei eine Flottenversicherung lohnen. Das Unternehmen
sichert dann seine verschiedenen Fahrzeuge über eine einzige Police ab. Möglich ist dabei eine
Haftpflichtversicherung plus Teil- oder Vollkaskoschutz und weitere Deckungen wie etwa ein
Insassenunfallschutz.
Der Vorteil: Meist ist die Flottenversicherung günstiger, als jedes Fahrzeug einzeln zu versichern. Es gilt
außerdem ein einheitlicher Beitragssatz für alle Wagen, dadurch ist es egal, ob ein Fahranfänger am
Steuer sitzt oder ein erfahrener Profi.
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Auch neue Fahrzeuge, die im Laufe der Zeit hinzukommen, sind automatisch mitversichert. „Ein
Großteil der Ersparnis bei der Flottenversicherung können Kunden im Bereich der Verringerung der
Verwaltungskosten erzielen“, sagt Matthias Küchemann, Leiter Kraftfahrt Geschäftsfeld Industrie bei
HDI Global.
Die Prämie für die Flottenpolice richtet sich unter anderem nach Fahrzeugzahl und -typ, Art der
Nutzung, Branche, schadenfreie Jahre, gefahrene Kilometer und Abstellort. Dabei ist es für Makler
Frank Schirmer, der sich auf Verkehrshaftungs- und Transportversicherungen spezialisiert hat, ein
Qualitätsmerkmal für einen Flottenvertrag, wenn „weiche Tarifmerkmale wie zum Beispiel
Jahresfahrleistung, Alter der Fahrer und überwiegender Abstellort nachts“ weggelassen werden.
Gap-Deckung ist ein Muss
Darüber hinaus gibt es noch weitere Merkmale, die ein guter Flottenvertrag erfüllen sollte, findet Kristin
Russow, Spezialistin im Bereich Mobility Services des Versicherungsmaklers Schunck: „Für alle
geleasten und finanzierten Fahrzeuge sollte zwingend eine Gap-Deckung abgeschlossen werden.“
Was ist das? Die Gap-Deckung schließt Finanzierungslücken und gleicht die Differenz zwischen dem
Betrag, den die Versicherung zahlt, und noch offenstehenden Leasing-Raten aus.
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Für Nutzfahrzeug-Flotten empfiehlt die Expertin, darüber hinaus spezielle Deckungen wie Brems-,
Betriebs- und Bruchschäden einzuschließen. Betriebsschäden sind zum Beispiel welche, die nicht auf
einem Unfall beruhen. Ein klassisches Beispiel ist hier, wenn die Ladung verrutscht und dadurch
Schäden anrichtet.
Erst das Schlagloch, dann der Bruchschaden
Ein Bruchschaden liegt etwa vor, wenn Achsen oder Radaufhängungen brechen, weil ein Wagen durch
ein tiefes Schlagloch fährt. Auch die Entschädigungsgrenzen für Abschlepp- und Bergungskosten
sollten nicht zu niedrig sein, meint die Expertin.
Sie empfiehlt, bei Abschleppkosten mindestens 2.500 Euro und bei Bergungskosten mindestens 5.000
Euro abzusichern. Aber ein Flottenvertrag hat nicht nur Vorteile für den Betrieb. Eine seiner Stärken
kann sich nämlich auch ins Gegenteil verkehren: die einheitliche Besser- oder Schlechterstellung je
nach Schadenquote für alle Fahrzeuge.
„Eines der größten Risiken ist ein anhaltend schlechter Schadenverlauf, der bei kleinen Flotten bereits
durch ein Schadenereignis ausgelöst werden kann“, sagt Russow. „Hier fordern manche Versicherer
Prämienerhöhungen, die einige Kunden – gerade aus der Transport- und Logistikbranche – in den Ruin
treiben können.“
Schulungen können Schäden reduzieren
Gleichzeitig gibt es vonseiten der Versicherer aber oft Hilfe dabei, die Schadenzahl zu senken.
„Schäden passieren nie einfach, sie haben immer eine Ursache“, sagt Ralph Feldbauer, Leiter
Risikomanagement bei der Allianz. „Nach Ursachenanalyse und Feststellung lassen sich
Maßnahmenansätze entwickeln, um künftige Schäden zu vermeiden und zu reduzieren.“
Auch HDI sammelt und analysiert Fahrzeug- und Schadendaten des Fuhrparks zu einem guten Zweck.
Küchemann: „Ergibt die Analyse, dass Schäden in einem Fuhrpark zum Beispiel häufig auf
Rückwärtsfahren zurückzuführen sind, kann der Einbau technischer Hilfsmittel oder die Durchführung
von gezielten Schulungen helfen.“
„Durch das von uns angebotene Schadenverhütungs- und Qualitätsmanagement tragen wir dazu bei,
dass zum Beispiel durch Beratung und Fahrerschulungen die Risikosituation unserer Kunden
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verbessert wird“, bestätigt auch Patricia Rehse vom Bereich Kraftfahrt-Betrieb der R+V diese
Erfahrungen.
Berechnungen der R+V-Tochter Kravag zeigen, dass die Ausstattung von Fahrzeugen mit einem
elektronischen Stabilitätsprogramm, einem Abstandsregeltempomaten und einem Spurassistenten die
Zahl der Unfälle etwa um ein Drittel senken kann.
Elektronische Helfer
Rehse: „Sicherlich gehören Fahrerassistenzsysteme in ein paar Jahren standardmäßig zur technischen
Ausstattung der Fahrzeuge. Daneben können weitere technische Entwicklungen wie insbesondere
vernetzte Fahrzeugsysteme helfen, die Schadenfrequenz weiter zu senken.“
Spannend ist hier auch die Entwicklung von selbstfahrenden Autos, weiß Russow. Auch von ihnen wird
erwartet, dass sie die Schadenzahlen senken „und somit zwangsläufig auch die Prämien für die
Kfz-Versicherung“.
Dieser Artikel erschien am 17.11.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/gap-deckung-bruchschaeden-fahrschulungen-darauf-sollten-unternehmen-bei-flottenversicherungen-achten-147937506
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