Wir bieten irtschaftsschulabschluss W (Mittlerer Schulabschluss) olide Allgemeinbildung und fundierte S berufliche Bildung athematik- bzw. Handelszweig M in der vierstufigen Wirtschaftsschule ahlpflichtfach Mathematik alternativ zu W Übungsfirmenarbeit in der zweistufigen Wirtschaftsschule ffene Ganztagsschule für die O 7. bis 9. Klasse Anmeldung Erforderliche Unterlagen: - Geburtsurkunde - ggf. Sorgerechtsbescheid - ggf. Vollmacht für die Anmeldung 3- und 4-jährige Ausbildung 7. und 8. Klasse Anmeldetermin: 05.04.2016 8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr Zeugnis: Zwischenzeugnis im Original 2-jährige Ausbildung 10. Klasse Anmeldetermin: 26.07.2016 8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr Zeugnis: Mittelschule: Jahres- und Qualizeugnis in Original und Kopie Realschule, Gymnasium, M-Zug: Zwischenzeugnis in Kopie etriebserkundungen, Fachvorträge von B Referenten aus der Wirtschaft und Verwaltung Projekt Übergang Schule – Arbeitswelt nterstützung bei der Suche nach U Ausbildungsplätzen und Praktika Informationsabend Dienstag 08. März 2016, 19:00 Uhr Städt. Friedrich-List-Wirtschaftsschule Westenriederstraße 20, 80331 München (S-Bahn Isartor) Telefon: 089 233-24516, Fax: 089 233-24525 E-Mail: [email protected] Internet: www.flistws.musin.de Herausgegeben von Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Fachabteilung 1 Bayerstr. 28, 80335 München Stand: November 2016 Fotos: Gerhard Blank; Städt. Friedrich-List-Wirtschaftsschule Bildung und Sport Städtische Friedrich-List-Wirtschaftsschule Vierstufige Wirtschaftsschule Dreistufige Wirtschaftsschule Zweistufige Wirtschaftsschule 7., 8., 9. und 10. Klasse 8., 9. und 10. Klasse = Berufsfachschule 10. und 11. Klasse Aufnahme in die 7. Klasse: Aufnahme in die 8. Klasse: a)Aus der Mittelschule: Nach bestandener 6. Klasse. Die Eignung wird im Zwischenzeugnis evtl. Jahreszeugnis mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik nachgewiesen. a)Aus der Mittelschule: Nach bestandener 7. Klasse. Die Eignung wird im Zwischenzeugnis evtl. Jahreszeugnis mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik nachgewiesen. Aufnahme in die 10. Klasse: b)Aus dem Gymnasium, der Realschule oder einer Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule wenn sie die Vorrückungserlaubnis in die 7. Jahrgangsstufe nachweisen b) Aus dem Gymnasium, der Realschule oder einer Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule wenn sie die Vorrückungser-laubnis in die 8. Jahrgangsstufe nachweisen b)Aus dem Gymnasium, der Realschule oder einer Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule: die Jahrgangsstufe 9 mit Erfolg durchlaufen hat oder mindestens Note 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis der 6. Klasse oder mindestens Note 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis der 7. Klasse oder mindestens Note 4 in den Fächern Deutsch und Englisch im Jahreszeugnis der 9. Klasse oder im Jahreszeugnis nur einmal die Note 5 in Fächern, die in der 7. Jahrgangsstufe an der Wirtschaftsschule unterrichtet werden. oder im Jahreszeugnis nur einmal die Note 5 in Fächern, die in der 8. Jahrgangsstufe an der Wirtschaftsschule unterrichtet werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, entscheidet das Ergebnis eines dreitägigen Probeunterrichts über die Aufnahme. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, entscheidet das Ergebnis eines dreitägigen Probeunterrichts über die Aufnahme. Eintrittsalter: Die Schülerin/der Schüler darf am 30. Juni des Übertrittsjahres noch nicht 15 Jahre alt sein. Eintrittsalter: Die Schülerin/der Schüler darf am 30. Juni des Übertrittsjahres noch nicht 16 Jahre alt sein. a)Aus der Mittelschule: Mit qualifizierendem Mittelschulabschluss. Englisch muss im Qualizeugnis oder im Zeugnis des Mittelschulabschlusses mindestens mit der Note 3 bewertet sein. oder die Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule erfolgreich durchlaufen und die Probezeit bestanden hat. Die Einschreibung erfolgt auf eine Warteliste. Melden sich mehr SchülerInnen an, als Plätze vorhanden sind, dann entscheidet der Notendurchschnitt des Qualizeugnisses bzw. des Jahreszeugnisses. Eintrittsalter: Keine Altersgrenze
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