Bedarfsmanagement Infrastruktur Universität Zürich Bedarfsmanagement Infrastruktur Stampfenbachstrasse 73 8006 Zürich Merkblatt 14. November 2016 Verwendungszweck Einrichtungskredit Grundsatz Einrichtungskredite werden Professorinnen oder Professoren bei deren Ernennung oder Beförderung zugesprochen. Sie dienen dem Aufbau und der Einrichtung der Professur. Die genaue Aufteilung des Einrichtungskredits wird der Professorin oder dem Professor im Sinne eines effizienten Mitteleinsatzes überlassen. Die wichtigsten Ausgabepositionen, die während der Berufungsverhandlung vereinbart worden sind, sollten eingehalten werden. Erlaubte Beschaffungen aus dem Einrichtungskredit Einrichtung der Professur • Mobile Geräte/Systeme (Laborgeräte, Informatikgeräte, audiovisuelle Geräte, Fahrzeuge) für die Forschung (entspricht der Infrastruktur der Professur) • Bauliche Anpassungen an Büros oder an Labors, die in direktem Zusammenhang mit einer Gerätebeschaffung für die Forschung stehen • Beschaffungen von Softwareprodukten/-Lizenzen sowie Softwareentwicklungen für die Forschung • Beschaffungen von Büchern für die persönliche Bibliothek oder für die allgemeine Bibliothek • Dienstleistungskosten externer Firmen/Personen für den Aufbau der Infrastruktur der Professur • Personalbeschaffungskosten • Kosten für Geräte/Bücher, die vom früheren Arbeitsort übernommen werden Anschubhilfe (jeweils für den während der Berufungsverhandlung vereinbarten Zeitraum) • Tierhaltungskosten • Verbrauchsmaterialien für Forschung • Unterhalts- und Wartungskosten für Geräte oder für Hard- und Software, die für die Forschung eingesetzt werden • Kosten für die Mitbenutzung von Geräten, die durch andere Forschungsgruppen oder Organisationseinheiten der UZH betrieben werden Aufbau eines nationalen und internationalen wissenschaftlichen Netzwerkes • Organisation von Kongressen in Zürich: Übernahme von Spesen für Referenten (Flugtickets, weitere Transportkosten, Verpflegung, Hotelübernachtungen), Blumenschmuck, Verpflegung für Teilnehmende, Saalmiete, Druckkosten einer Begleitschrift • Druckkosten von eigenen Publikationen (auch von Publikationen mit Forschungsergebnissen, die an früheren Arbeitsorten erzielt worden sind) • Eigene Kongressbesuche oder Kongressbesuche von Mitarbeitenden: Flugtickets und Transportkosten, Hotelübernachtungen, Verpflegungskosten, Kongressgebühren Seite 1/2 Version 16/11, ersetzt Version 15/05 Bedarfsmanagement Infrastruktur Verschiedenes • In begründeten Ausnahmefällen: Lohnkosten für den Aufbau der Infrastruktur der Professur oder für Forschungs-Projektarbeiten. Gemäss Beschluss der Universitätsleitung vom 18. August 2004 dürfen aus Einrichtungskrediten generell keine Lohnkosten finanziert werden. Über Ausnahmen entscheidet die Universitätsleitung. Der Antrag für eine Ausnahmeregelung ist direkt an das für Ihre Fakultät zuständige Prorektorat zu richten. Kontakt Vera Tosic, Tel. 42384, [email protected] Seite 2/2 Version 16/11, ersetzt Version 15/05
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