Gemeinde Bözen Erstellung Poststrasse mit Instandstellung Werkleitungen Grundlagenerarbeitung Projektierungen Poststrasse für Kreditbeschluss durch die GV Technischer Kurzbericht Der Gemeinderat Bözen beabsichtigt, die Poststrasse erstmals gemäss den Anforderungen an eine Erschliessungsstrasse zu erstellen. Zu diesem Zweck hat er uns den Auftrag erteilt, die notwendigen Grundlagen zusammenzutragen und einen Vorschlag zur Genehmigung eines Projektierungskredites bis zur rechtlichen und finanziellen Sicherstellung der Projekte zu erarbeiten. Der vorliegende Kurzbericht fasst den in einem Grundlagenplan 1 : 200 dargestellten ISTZustandes aller Werkleitungen in der Poststrasse zusammen und stellt die zu erneuernden Bauteile dar. Dieser Situationsplan zeigt auch die nicht einfache Aufgabe, neue Werkleitungen zu erstellen und gleichzeitig die entsprechende Infrastruktur bis zur Inbetriebnahme der neuen Anlagen funktionstüchtig zu halten. Wir haben also mit allen betroffenen Werkleitungseigentümer Kontakt aufgenommen, sie über die Absicht des Gemeinderates informiert und die Ausbaubedürfnisse ihrer Werkleitungen in der Poststrasse ermittelt. Im Folgenden beschreiben wir alle Bauteile mit deren notwendigen Instandstellungs- und Neubauarbeiten, soweit dies möglich war. Gleichzeitig haben wir auf der Basis von Erfahrungswerten mit m1 und m2-Preisen die zu erwartenden Kosten grob abgeschätzt, damit der Gemeinderat von Anfang über die zu erwartenden Investitionen informiert ist. Strassenbau: Die Poststrasse wurde im Zusammengang mit dem Neubau der Kantonsstrasse K 116 bis zur Einmündung der Bühlstrasse auf eine Breite von 6,50 m ausgebaut. Dieser Abschnitt bedarf einer Deckbelagserneuerung. Von der Bühlstrasse her bis zur Heurigstrasse wurde jedoch bisher noch nie eine konforme Erschliessungsstrasse erstellt. Ausbaubereich Erneuerung Deckbelag (Abschnitt 1 Länge ca. 75 m) Wir gehen davon aus, dass die Fundation genügend dimensioniert ist UND DIE Tragschicht noch soweit intakt ist, dass nur der Deckbelag und einige Meter abgefahrener Randabschlüsse erneuert werden müssen. Gemeinde Bözen Erstellung Poststrasse mit Sanierung Werkleitungen Seite 2 Da dieser Abschnitt klar als Erneuerung einer bestehenden Strasse zu betrachten ist wird die Gemeinde die Baukosten vollumfänglich übernehmen müssen. Ausbaubereich erstmalige Erstellung der Poststrasse: (Abschnitt 2 Länge ca. 300 m) Dieser Bereich der Poststrasse wurde noch nie als eine den Anforderungen entsprechende Erschliessungsstrasse ausgebaut. Das heisst, es hat noch nie ein konformer systematischer Strassenbau mit tragfähiger Fundationsschicht, einer systematischen Strassenentwässerung, Randabschlüssen und einem tragfähigen Belag stattgefunden. Im Laufe der Jahre wurde der alte Weg je nach Bedarf mit verschiedenenden Oberflächenbehandlungen versehen (früher: Staubfreimachung) und Anstösser haben im Zusammenhang mit ihren privaten Neubauten teilweise Randabschlüsse entlang ihrer Parzellengrenze erstellt. Es fehlen also grundsätzlich die den Anforderungen entsprechenden Bauteile. Wir haben vorgesehen, dass die Poststrasse als Sammelstrasse auf eine Breite von 5,00 m ausgebaut werden soll. Kostenverlegung auf das angrenzende Grundeigentum: Wir sind der Auffassung, dass es sich hier nicht um eine Erneuerung, sondern um eine erstmalige Erstellung handelt, an welche auch das angrenzende Grundeigentum zu Perimeterbeiträgen verpflichtet werden kann. Gemäss Reglementen der Gemeinde Bözen handelt es sich um eine Sammelstrasse, an welche das Grundeigentum 30 % mitfinanzieren muss. Unsere groben Berechnungen zeigen auf, dass es sich dabei um einen Betrag zwischen Fr. 15.- bis Fr. 20.- / m2 handeln wird. Entwässerungen: Schmutzwasserleitungen (Basis: GEP Bözen) Gemäss GEP reicht die Kapazität der bestehenden Schmutzwasserleitung auch in Zukunft. Es sind jedoch Schäden zu reparieren, allenfalls mit Robotereinsatz. Falls die Rohre entgegen dem GEP wie im Kataster eingetragen keine SBR Rohre sind, oder die Dichtigkeitsprüfungen zeigen, dass die Leitungen nicht dicht sind, müsste die Leitung mit einem Inliner versehen werden. Wir schlagen vor, alle Schachtabdeckungen zu erneuern. Vorgehensvorschlag: Nachdem die Kanal-TV Aufnahmen bereits 16 Jahre alt sind und wir Differenzen in der Materialisierung festgestellt haben schlagen wir vor, im Rahmen der Projektierungsarbeiten die bestehende Schmutzwasserleitung mittels Kanal-TV neu aufzunehmen, auf deren baulichen Zustand und deren Dichtigkeit zu prüfen. Erst mit diesen Resultaten können die notwendigen baulichen Massnahmen definiert werden. Gemeinde Bözen Erstellung Poststrasse mit Sanierung Werkleitungen Seite 3 Sauberwasserleitung: Gemäss GEP ist auf der ganzen Länge der Poststrasse die Erneuerung und Erweiterung der bestehenden Sauberwasserleitung vorgesehen. Finanzierung der Entwässerungsanlage: Da es sich auch bei der Sauberwasserleitung um einen Ersatz (mit Erweiterung) der bestehenden Ableitung und bei der Schmutzwasserableitung allenfalls um eine Erneuerung mittels Inliner handelt, sind die Kosten gemäss Erschliessungsfinanzierungsreglement vollumfänglich durch die Gemeinde zu tragen. Wasserversorgung (Infos gemäss Herr Fischer, Brunnenmeister, Bözen) Herr Fischer hat die vorhandenen Kenntnisse über den Zustand der bestehenden Wasserleitung in der Poststrasse zusammengetragen. Aufgrund des Leitungszustandes haben wir vorgesehen, die Hauptwasserleitung auf der ganzen Länge der Poststrasse ab Parzellengrenze K 116 bis zum Hydranten Nr. 12 zu ersetzen.Gleichzeitig sollen alle Hausanschlüsse bis mindestens 1 m über die Parzellengrenzen erneuert und mit einem Hausanschlussschieber versehen werden. Auch hier handelt es sich um eine Erneuerung, welche vollumfänglich durch die Gemeinde zu finanzieren ist. Elektrische Versorgung (Herr Hösli, IBB, Brugg) Die IBB beabsichtigen, mit dem Strassenbau einige Reserve-Leerrohre einzubauen. Ansonsten benötigt elektrische Erschliessung in der Poststrasse keine Erweiterungsbauten. Die vorhandene Strassenbeleuchtung soll belassen werden. Die Investitionskosten für die Elektra Bözen belaufen sich auf ca. Fr. 40‘000.- Fernmeldeanlagen (Swisscom) (Herr M. Bitterli, Swisscom Olten) Die Swisscom hat ausser drei kleinen Anpassungen keine Ausbaubedürfnisse im Bereich der Poststrasse. Somit fallen der Gemeinde keine Kosten an. Cablecom: Keine Angaben bisher. Allfällige Anpassungen und Erweiterungen gehen jedoch zu Lasten Cablecom. Gemeinde Bözen Erstellung Poststrasse mit Sanierung Werkleitungen Seite 4 Projektierungskredit Wir schlagen Ihnen vor für die Projektierungsarbeiten bis zur rechtlichen und finanziellen Sicherstellung der Vorhaben folgende Summen genehmigen zu lassen: Strassenbau Abschnitt 1 Abschnitt 2: Fr. Fr. 4‘000.30‘000.- Entwässerungen Schmutzwasserleitung Erneuerung Sauberwasserleitung Fr. Fr. 7‘000.15‘000.- Wasserversorgung: Ersatz Hauptwasserleitung Fr. 13‘000.- Beitragsplan Strassenbau Abschnitt 2: Fr. 8‘000.- Total also Fr. 77‘000.- Mehrwersteuer 8 % von Fr. 77‘000.- Fr. 6‘200.- Total Projektierungskosten (inkl. MwSt) Fr. 83‘200.- Vorschlag zu genehmigender Projektierungekredit Fr. 85‘000.-- Wir sind gerne bereit, Ihnen unsere Überlegungen und Berechnungen noch im Detail zu erläutern. Laufenburg 14. Oktober 20116 Koch + Partner Ingenieure Geometer Planer Peter Hofmann
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