Deutschland-Berlin: Event

ABl./S S222
17/11/2016
404798-2016-DE
- - Dienstleistungen - Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
- Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
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Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:404798-2016:TEXT:DE:HTML
Deutschland-Berlin: Event-Organisation
2016/S 222-404798
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)
Name und Adressen
Land Berlin
Eingang Jüdenstraße 1
Berlin
10178
Deutschland
Kontaktstelle(n): Regierender Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei,
Telefon: +49 309026-0
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 309026-2013
NUTS-Code: DE30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.senatskanzlei.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergebeplattform/
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags:
Vorbereitung und Durchführung des Fests zum Tag der „Deutschen Einheit 2018“.
II.1.2)
CPV-Code Hauptteil
79952000
II.1.3)
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Dienstleitungen im Zusammenhang mit der Organisation der Feierlichkeiten zum Tag der
Deutschen Einheit 2018.
II.1.6)
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 2 500 000.00 EUR
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S222
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Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
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II.2)
Beschreibung
II.2.1)
Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
79952100
79954000
II.2.3)
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30
Hauptort der Ausführung:
Berlin.
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Berlin wird die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am 3.10.2018 ausrichten. In diesem
Zusammenhang sind Dienstleistungen mit einem geschätzten Auftragswert von ca. 2 500 000 EUR zubringen.
Die Leistungen bestehen schwerpunktmäßig in der Planung und Durchführung des Bügerfestes und der
Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes.
II.2.5)
Zuschlagskriterien
II.2.11)
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert
wird: nein
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der
Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
• Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der öffentliche Auftrag darf ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben
werden, da er als öffentliche Zusammenarbeit gemäß §108 Absatz 1 GWB (entspricht Artikel 12 Absatz 1
der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) nicht in den Anwendungsbereich
des §§97 ff GWB fällt (sogenannte Inhouse-Vergabe). Die Kulturprojekte Berlin GmbH (Auftragnehmerin) ist
eine zu 100 % im Eigentum des Landes Berlin stehende Gesellschaft. Damit verfügt das Land Berlin über
ein unbegrenztes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung der Gesellschaft und übt über diese eine
ähnliche Kontrolle aus, wie übers eine eigenen Dienststellen. Es besteht keine direkte private Kapitalbeteiligung
an der Auftragnehmerin. In den vergangenen 3 Geschäftsjahren hat die die Auftragnehmerin jeweils und
durchschnittlich mehr als 80 % ihres Gesamtumsatzes mit Tätigkeiten erzielt,
die der Durchführung dienen, mit denen sie von dem öffentlichen Auftraggeber oder von einer anderen
juristischen Person, die von diesem kontrolliert wird, betraut wurde. Damit sind die Voraussetzungen für eine
zulässige Inhouse-Vergabe nach § 108 Absatz 1 GWB erfüllt.
Die Auftragnehmerin wird aufgrund ihrer beschränkten personellen Kapazitäten große Teile der zu erbringenden
Leistungen im Wettbewerb untervergeben.
IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung
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IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.1)
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
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Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
14/11/2016
V.2.2)
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Kulturprojekte Berlin GmbH Gf Moritz van Dülmen
Klosterstraße 68
Berlin
10179
Deutschland
Telefon: +49 3024749701
NUTS-Code: DE30
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 500 000.00 EUR
V.2.5)
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)
Zusätzliche Angaben:
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 309013-7613
Internet-Adresse:https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/
vergabekammer/
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein öffentlicher Auftrag ist gem. gemäß § 135 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB ) von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
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2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie gemäß § 135 Absatz 2
Satz 1 GWB im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags jedoch nicht später
als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber über die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet
die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB tritt nicht ein, wenn gemäß § 135
Absatz 3 Nr. 1 GWB der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche
Auftraggeber gemäß 135 Absatz 3 Nr. 2 GWB eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und der Vertrag gemäß § 135
Absatz 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde.
VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 309013-7613
Internet-Adresse:https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/
vergabekammer/
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
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