ABl./S S222 17/11/2016 404798-2016-DE - - Dienstleistungen - Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung - Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung 1/4 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:404798-2016:TEXT:DE:HTML Deutschland-Berlin: Event-Organisation 2016/S 222-404798 Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1) Name und Adressen Land Berlin Eingang Jüdenstraße 1 Berlin 10178 Deutschland Kontaktstelle(n): Regierender Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei, Telefon: +49 309026-0 E-Mail: [email protected] Fax: +49 309026-2013 NUTS-Code: DE30 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: http://www.senatskanzlei.berlin.de Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergebeplattform/ I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Vorbereitung und Durchführung des Fests zum Tag der „Deutschen Einheit 2018“. II.1.2) CPV-Code Hauptteil 79952000 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Erbringung von Dienstleitungen im Zusammenhang mit der Organisation der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2018. II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 2 500 000.00 EUR 17/11/2016 S222 http://ted.europa.eu/TED - - Dienstleistungen - Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung - Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 1/4 ABl./S S222 17/11/2016 404798-2016-DE - - Dienstleistungen - Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung - Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung 2/4 II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 79952100 79954000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE30 Hauptort der Ausführung: Berlin. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das Land Berlin wird die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am 3.10.2018 ausrichten. In diesem Zusammenhang sind Dienstleistungen mit einem geschätzten Auftragswert von ca. 2 500 000 EUR zubringen. Die Leistungen bestehen schwerpunktmäßig in der Planung und Durchführung des Bügerfestes und der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes. II.2.5) Zuschlagskriterien II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie Erläuterung: Der öffentliche Auftrag darf ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden, da er als öffentliche Zusammenarbeit gemäß §108 Absatz 1 GWB (entspricht Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) nicht in den Anwendungsbereich des §§97 ff GWB fällt (sogenannte Inhouse-Vergabe). Die Kulturprojekte Berlin GmbH (Auftragnehmerin) ist eine zu 100 % im Eigentum des Landes Berlin stehende Gesellschaft. Damit verfügt das Land Berlin über ein unbegrenztes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung der Gesellschaft und übt über diese eine ähnliche Kontrolle aus, wie übers eine eigenen Dienststellen. Es besteht keine direkte private Kapitalbeteiligung an der Auftragnehmerin. In den vergangenen 3 Geschäftsjahren hat die die Auftragnehmerin jeweils und durchschnittlich mehr als 80 % ihres Gesamtumsatzes mit Tätigkeiten erzielt, die der Durchführung dienen, mit denen sie von dem öffentlichen Auftraggeber oder von einer anderen juristischen Person, die von diesem kontrolliert wird, betraut wurde. Damit sind die Voraussetzungen für eine zulässige Inhouse-Vergabe nach § 108 Absatz 1 GWB erfüllt. Die Auftragnehmerin wird aufgrund ihrer beschränkten personellen Kapazitäten große Teile der zu erbringenden Leistungen im Wettbewerb untervergeben. IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung 17/11/2016 S222 http://ted.europa.eu/TED - - Dienstleistungen - Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung - Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 2/4 ABl./S S222 17/11/2016 404798-2016-DE - - Dienstleistungen - Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung - Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 3/4 Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe V.2) Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe V.2.1) Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe: 14/11/2016 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Kulturprojekte Berlin GmbH Gf Moritz van Dülmen Klosterstraße 68 Berlin 10179 Deutschland Telefon: +49 3024749701 NUTS-Code: DE30 Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 500 000.00 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben: VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Str. 105 Berlin 10825 Deutschland Telefon: +49 309013-8316 E-Mail: [email protected] Fax: +49 309013-7613 Internet-Adresse:https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/ vergabekammer/ VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein öffentlicher Auftrag ist gem. gemäß § 135 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB ) von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 17/11/2016 S222 http://ted.europa.eu/TED - - Dienstleistungen - Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung - Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 3/4 ABl./S S222 17/11/2016 404798-2016-DE - - Dienstleistungen - Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung - Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung 4/4 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie gemäß § 135 Absatz 2 Satz 1 GWB im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber über die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB tritt nicht ein, wenn gemäß § 135 Absatz 3 Nr. 1 GWB der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber gemäß 135 Absatz 3 Nr. 2 GWB eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und der Vertrag gemäß § 135 Absatz 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Str. 105 Berlin 10825 Deutschland Telefon: +49 309013-8316 E-Mail: [email protected] Fax: +49 309013-7613 Internet-Adresse:https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/ vergabekammer/ VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 14/11/2016 17/11/2016 S222 http://ted.europa.eu/TED - - Dienstleistungen - Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung - Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 4/4
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