STADT GAGGENAU Öffentliche Ausschreibung nach V O L Zur Angebotsabgabe auffordernde und Zugschlag erteilende Stelle: Stadt Gaggenau, Tiefbau und Betrieb, Abteilung Tiefbau, Hauptstr. 71, 76571 Gaggenau, Tel. 07225/962-562 oder 962-532, Fax 07225/962-377, E-Mail: [email protected] Maßnahme: T 39/2016 Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet von Gaggenau Umfang: ca. 2.400 Kehrkilomater/Jahr Reinigung von Straßen- und Fahrbahnrändern einschließlich Haltebuchten von Bushaltestellen (ca. 14.400 m²/Jahr). Ausführungszeit: 02. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 Nebenangebote: Sind nicht zugelassen. Ausgabe, Einsicht und Versand der Angebotsunterlagen: Die Angebotsunterlagen können ab Montag, 14. November 2016 kostenlos unter https://www.subreport.de/E38995283 eingesehen und heruntergeladen werden. Alternativ können die Angebotsunterlagen ab dem gleichen Zeitpunkt in Papierform bei der Stadtverwaltung Gaggenau, Bauverwaltung, Hauptstr. 71, 76571 Gaggenau, E-Mail: [email protected], Zimmer 412, 4.OG, jeweils von montags bis freitags, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, außer freitags bis 13.00 Uhr, angefordert werden. Entgelt für Bereitstellung der Angebotsunterlagen in Papierform: 15,-- Euro bar oder gegen Vorlage eines Verrechnungsschecks. Die Gebühr wird nicht zurückerstattet. Angebotsform: Schriftlich Angebotssprache: Deutsch Anschrift für die Einreichung der Angebote: Stadtverwaltung Gaggenau, Bauverwaltung, Hauptstr. 71, 76571 Gaggenau, Tel. 07225/962-530. Ablauf der Angebotsfrist: Dienstag, 29. November 2016, 10.00 Uhr , im Rathaus Gaggenau, Bauverwaltung, Hauptstr. 71, 76571 Gaggenau, Zimmer 412, 4. OG. Bieter sind bei der Eröffnung der Angebote nicht zugelassen. Sicherheiten: Keine. Zuschlags-/Auswahlkriterien: Preis Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Nach § 17 VOL/B, den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen. Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Geforderte Eignungsnachweise: Transportgenehmigung nach § 49 KrW-/AbfG oder Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW/AbfG. Die Forderung von weiteren Eignungsnachweisen gem. § 6 Abs. 3 VOL/A wird vorbehalten. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 20. Januar 2017 gez. Christof Florus, Oberbürgermeister
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