STADTGAGGENAU Öffentliche Ausschreibung nach VOL gez

STADT GAGGENAU
Öffentliche Ausschreibung nach V O L
Zur Angebotsabgabe auffordernde
und Zugschlag erteilende Stelle:
Stadt Gaggenau, Tiefbau und Betrieb, Abteilung Tiefbau,
Hauptstr. 71, 76571 Gaggenau, Tel. 07225/962-562 oder
962-532, Fax 07225/962-377, E-Mail: [email protected]
Maßnahme:
T 39/2016
Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen im gesamten
Stadtgebiet von Gaggenau
Umfang:
ca. 2.400 Kehrkilomater/Jahr Reinigung von Straßen- und
Fahrbahnrändern einschließlich Haltebuchten von
Bushaltestellen (ca. 14.400 m²/Jahr).
Ausführungszeit:
02. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018
Nebenangebote:
Sind nicht zugelassen.
Ausgabe, Einsicht und Versand der
Angebotsunterlagen:
Die Angebotsunterlagen können ab
Montag, 14. November 2016 kostenlos unter
https://www.subreport.de/E38995283 eingesehen und
heruntergeladen werden.
Alternativ können die Angebotsunterlagen ab dem gleichen
Zeitpunkt in Papierform bei der Stadtverwaltung Gaggenau,
Bauverwaltung, Hauptstr. 71, 76571 Gaggenau, E-Mail:
[email protected], Zimmer 412, 4.OG, jeweils
von montags bis freitags, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00
Uhr bis 16.00 Uhr, außer freitags bis 13.00 Uhr, angefordert
werden.
Entgelt für Bereitstellung der
Angebotsunterlagen in Papierform:
15,-- Euro bar oder gegen Vorlage eines Verrechnungsschecks. Die Gebühr wird nicht zurückerstattet.
Angebotsform:
Schriftlich
Angebotssprache:
Deutsch
Anschrift für die Einreichung der
Angebote:
Stadtverwaltung Gaggenau, Bauverwaltung, Hauptstr. 71,
76571 Gaggenau, Tel. 07225/962-530.
Ablauf der Angebotsfrist:
Dienstag, 29. November 2016, 10.00 Uhr , im Rathaus
Gaggenau, Bauverwaltung, Hauptstr. 71, 76571 Gaggenau,
Zimmer 412, 4. OG.
Bieter sind bei der Eröffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sicherheiten:
Keine.
Zuschlags-/Auswahlkriterien:
Preis
Wesentliche Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen:
Nach § 17 VOL/B, den Besonderen und Zusätzlichen
Vertragsbedingungen.
Rechtsform für
Bietergemeinschaften:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem
Vertreter.
Geforderte Eignungsnachweise:
Transportgenehmigung nach § 49 KrW-/AbfG oder Nachweis
als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW/AbfG.
Die Forderung von weiteren Eignungsnachweisen gem.
§ 6 Abs. 3 VOL/A wird vorbehalten.
Ablauf der Zuschlags- und
Bindefrist:
20. Januar 2017
gez. Christof Florus, Oberbürgermeister