Information der Kreisverwaltung Kaiserslautern Abfallwirtschaft Zahlungserinnerung der Kreiskasse Die Kreiskasse Kaiserslautern weist darauf hin, dass zum 15.11.2016 die Abfallentsorgungsgebühren für das vierte Quartal zur Zahlung fällig werden. Bei vorliegenden Einzugsermächtigungen werden die fälligen Forderungen zum Fälligkeitstag vom angegebenen Konto abgebucht. Alle anderen Zahlungspflichtigen werden gebeten, Überweisungen so rechtzeitig vorzunehmen, dass diese zum Fälligkeitstermin dem Konto der Kreisverwaltung Kaiserslautern gutgeschrieben sind. Wir weisen darauf hin, dass bei nicht fristgemäßer Zahlung weitere Kosten (z. B. Säumniszuschläge, Mahngebühren usw.) entstehen können. Das Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) kann bequem über die Internetadresse www.kaiserslautern-kreis.de/buergerservice/formularpool.html heruntergeladen werden.
© Copyright 2024 ExpyDoc