Abfallentsorgungsgebühren

Information der
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Abfallwirtschaft
Zahlungserinnerung der Kreiskasse
Die Kreiskasse Kaiserslautern weist darauf hin, dass zum 15.11.2016 die Abfallentsorgungsgebühren für das vierte Quartal zur Zahlung fällig werden.
Bei vorliegenden Einzugsermächtigungen werden die fälligen Forderungen zum Fälligkeitstag
vom angegebenen Konto abgebucht. Alle anderen Zahlungspflichtigen werden gebeten,
Überweisungen so rechtzeitig vorzunehmen, dass diese zum Fälligkeitstermin dem Konto der
Kreisverwaltung Kaiserslautern gutgeschrieben sind.
Wir weisen darauf hin, dass bei nicht fristgemäßer Zahlung weitere Kosten (z. B.
Säumniszuschläge, Mahngebühren usw.) entstehen können.
Das Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) kann
bequem über die Internetadresse www.kaiserslautern-kreis.de/buergerservice/formularpool.html
heruntergeladen werden.