REGISTER NOW newsletter Berliner Sicherheitskonferenz 2016/ 15. Kongress zur Europäischen Sicherheit und Verteidigung 29. – 30. November 2016 Netzwerk Sicherheit Nr. 669 Berlin und Bonn Ankündigung Herausforderung Big Data (BS) Auch die Sicherheitsbehörden müssen immer größere Datenmengen durchforsten und analysieren. Dies gilt insbesondere im Kampf gegen Cybercrime und vorausschauende Polizeiarbeit im Sinne von "Predictive Analytics". Dabei kommt es entscheidend darauf an, die gewonnenen Massendaten zielgerichtet auszuwerten und für die einzelfallspezifischen Zwecke der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu nutzen. Die Cyber Akademie und Fraunhofer FOKUS wollen die Verantwortlichen in den Verwaltungen beim Umgang mit dem Phänomen Big Data unterstützen. Hierzu bieten sie am 24. November in Berlin einen entsprechenden Workshop an. Bei der Veranstaltung "Big Data Analytics in der Praxis" sollen Rahmenbedingungen, Herausforderungen sowie Herangehensweisen und Lösungsansätze für die Auswertung unstrukturierter Massendaten erörtert werden. Behandelte Themengebiete sind u.a. die IT-Forensik und die Früherkennung von Schäden. Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos, um Anmeldung per E-Mail an [email protected] wird jedoch gebeten. 15. November 2016 andel’s Hotel & Convention Center Berlin www.euro-defence.eu ISSN 1867-2000 Auf Sicherheitspaket verständigt (BS) Vertreter der Großen Koalition auf Bundesebene haben sich auf zahlreiche Elemente des von Innenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) geforderten Sicherheitspakets geeinigt. So soll künftig die Möglichkeit bestehen, verurteilte Extremisten auch nach ihrer Haftentlassung per elektronischer Fußfessel zu überwachen. Dies teilte de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in Berlin mit. Videoüberwachung soll ausgedehnt werden Ebenfalls übereingekommen sind die Koalitionäre hinsichtlich der Ausweitung von Videoüberwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum. Um diese zu ermöglichen, solle das Datenschutzgesetz reformiert werden, erklärte der Bundesinnenminister. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Bundespolizei Geräte anschafft, mit denen sie Autokennzeichen erfassen kann. Dies soll der effektiveren Bekämpfung der grenzüberschreitenden, transnationalen Kriminalität dienen. Außerdem sollen die Bundespolizisten mit weiteren Körperkameras ausgestattet werden. In einigen Direktionen, u.a. in Berlin und Düsseldorf, werden die Bodycams im Rahmen von Planungen der Großen Koalition zufolge soll die Videoüberwachung des öffentlichen Raumes ausgeweitet werden. Foto: BS/Stephan Mosel, CC BY 2.0, flickr.com Pilotversuchen bereits verwendet. Außerdem beabsichtigen die Regierungsvertreter Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte und Wohnungseinbruchsdiebstähle in Zukunft härter zu bestrafen. Konkrete Gesetzentwürfe zu all diesen Vorhaben existieren allerdings noch nicht. Auch konnte keine Einigung in Bezug auf Planungen, Extremisten die Staatsbürgerschaft zu entziehen, erzielt werden. Gleiches gilt für konkrete Zahlen hinsichtlich der personellen Aufstockung der Sicherheitsbehörden des Bundes. Weitere Informationen finden Sie HIER. Inhalt/Themen Für die mobile Verwaltung Die Behörden Spiegel App Bayern startet Bodycam-Pilotprojekt....2 Datenbank beanstandet.......................3 Neuer Interpol-Präsident......................3 Vogelgrippe ist zurück...........................4 Die Behörden Spiegel App für nur 9,99 Euro im Jahres-Abonnement. Erhältlich im App Store und im Google Play Store newsletter Netzwerk Sicherheit Polizei 2 Bayerns Polizei startet Bodycam-Versuch (BS) Auch bayerische Polizisten können ab sofort auf Körperkameras zurückgreifen. Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) startete ein entsprechendes Pilotprojekt in Dienststellen in Augsburg, München und Rosenheim. Es soll getestet werden, ob Vollzugskräfte, die mit der Technik ausgestattet sind, weniger oft beleidigt oder attackiert werden. Eingesetzt werden die Bodycams ausschließlich an gefährlichen Orten, an denen bereits heute nach geltender Rechtslage eine stationäre Videoüberwachung zulässig wäre, und in kritischen Einsatzsituationen. Aus diesem Grunde sei auch keine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes erforderlich, so der Ressortchef in München. Herrmann unterstrich hierzu: "Wir haben bei den teilnehmenden Polizeiinspektio- In Hessen (Foto) werden die Körperkameras bereits länger von der Polizei genutzt. Nun setzt auch Bayern im Rahmen eines Pilotprojekts auf die Technik. Foto: BS/HMdIuS nen bestimmte Bereiche als "gefährliche Orte" ausgewiesen, an denen Angriffe auf Polizisten besonders häufig sind. Dort gestattet das Polizeiaufgabengesetz Bild- und Tonaufzeichnungen bereits zur Abwehr abstrakter Gefahren." Parallel dazu bestehe jederzeit die Möglichkeit, im Falle konkreter Gefahrensituationen sowie zur Beweissicherung im Strafverfahren entsprechende Aufnahmen zu fertigen, erläuterte der CSUPolitiker. Versuch dauert zunächst zwölf Monate Das Pilotprojekt ist zunächst auf ein Jahr beschränkt und soll wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Diese Aufgabe übernimmt der Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in München. So sollen die Vor- und Nachteile der Körperkameras im alltäglichen Einsatzgeschehen bewertet werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die am Projekt teilnehmenden Beamten zu ihren Erfahrungen mit der Technik zu befragen. "Außerdem binden wir den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Personalvertretung eng in das Pilotprojekt mit ein", betonte Innenminister Herrmann. Und er ergänzte: "Damit wollen wir diejenigen besser schützen, die tagtäglich für unsere Sicherheit ihren Kopf hinhalten." In Augsburg beteiligt sich die Inspektion Mitte. In München sind es die Inspektionen in der Altstadt und im Stadtteil Au. Neuer Präsident in Mittelhessen (BS) Bernd Paul wird neuer Präsident des Polizeipräsidiums Mittelhessen mit Sitz in Gießen. Der 58-Jährige war zuletzt als Bernd Paul (58) Abteilungsdi- Foto: BS/LfV Hessen rektor im hessischen Landesamt für Verfassungsschutz tätig. Paul folgt auf Manfred Schweizer. Bernd Paul trat 1974 in den hessischen Polizeivollzugsdienst ein. Nach seiner Ausbildung für den mittleren Dienst arbeitete er bis 1978 beim Wiesbadener Polizeipräsidium. 1984 stieg der verheiratete Familienvater in den gehobenen Dienst auf und ging ins Polizeipräsidium Frankfurt am Main. Anschließend wechselte er ins hessische Landeskriminalamt. 1990 beendete Paul zudem seine Ausbildung für den höheren Dienst. 1994 kehrte der gelernte Streifenbeamte ins Polizeipräsidium der Bankenmetropole am Main zurück. Zwischen 2007 und 2011 agierte Paul dann als Referent im Einsatzreferat des Landespolizeipräsidiums. Im September 2011 wurde er zum Vizepräsidenten des Polizeipräsidiums Nordhessen in Kassel ernannt. Eine Veranstaltung des Praxisworkshop Illegaler Zigarettenhandel und -schmuggel Lagebild und IT-gestützte Bekämpfungsmaßnahmen Diesen Praxisworkshop führt der Behörden Spiegel als behördeninterne Schulung im Rahmen des Dienstunterrichts durch. Vorteile sind neben einer Minimierung der Arbeitsabwesenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und keinen anfallenden Reise- und Übernachtungskosten vor allem eine individuelle, bedarfsorientierte Gestaltung der Schulungsinhalte. Voraussetzung ist ein Schulungsraum mit Standardtagungstechnik. Weitere Informationen unter: www.polizeitage.de/praxisworkshop/ Nr. 669 November 2016 Sicherheit newsletter Netzwerk Sicherheit Rauschgiftdatei beanstandet (BS) Die Datenschutzbeauftragten des Bundes sowie von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben erstmals gemeinsam die Falldatei Rauschgift (FDR) überprüft. Diese gehört zur bundesweiten INPOL-Datenbank, die vom Bundeskriminalamt (BKA) geführt wird, und enthielt 2015 Informationen zu Drogendelikten von etwa 680.000 Personen. Eingespeist werden die Daten vom BKA, dem Zollkriminalamt und den Landespolizeien. Speicherung unter engen Bedingungen Gespeichert werden dürfen jedoch nur Delikte mit länderübergreifender oder erheblicher Relevanz. Zudem muss jede Speicherung einzeln geprüft und in einer "Nega- tivprognose" begründet werden. Einträge in der Datenbank sollen helfen, weitere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verhindern und künftige Ermittlungen zu erleichtern. Die Behörden aber halten die Anforderungen an eine Speicherung in der Datei nach Ansicht der Datenschützer offenbar nicht immer ein. So fanden die Kontrolleure Einträge zu Bagatellfällen, wie etwa dem Konsum eines Joints. Auch ein Apotheker wurde in der Datenbank registriert, nachdem ihm ein Kunde rezeptpflichtige Medikamente entwendet hatte. Darüber hinaus mangelte es in mehreren Fällen an der für eine Speicherung erforderlichen Negativprognose. Auch wurde oftmals nicht überprüft, ob Daten nach einem Freispruch oder einer Einstellung der Verfahren gelöscht werden müssen. Zusätzlichen Dienst geleistet (BS) Das An- und Ablegen der persönlich zugewiesenen Ausrüstungsgegenstände von Polizeivollzugsbeamten, wie etwa Dienstwaffe, Handschellen und Einsatzmehrzweckstock, ist Arbeitszeit. Damit leisten Mitarbeiter, die sich vor Schichtbeginn beziehungsweise nach Schichtende so auf ihre Arbeit oder Freizeit vorbereiten, über die geschuldete Arbeitszeit hinaus Dienst. Das entschied kürzlich das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Geklagt hatte u.a. ein Polizist aus Bochum. Ihm steht nun möglicherweise ein Ausgleichsanspruch zu. Ob dies in diesem Verfahren tatsächlich der Fall ist, hatte das OVG nicht zu entscheiden. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Hier gegen kann Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht werden. Das An- und Ablegen persönlicher Schutzausrüstung gehört bei Polizisten zur Arbeitszeit. Das entschied kürzlich das Münsteraner Oberverwaltungsgericht. Foto: BS/Metropolico.org, CC BY-SA 2.0, flickr.com Nr. 669 November 2016 3 Neuer Interpol-Präsident (BS) Die internationale Polizeiorganisation Interpol steht unter neuer Präsidentschaft. Der bisherige chinesische Vizeminister für Hongwei Meng Foto: BS/Interpol Innere Sicher- heit, Hongwei Meng, beerbt die Französin Mireille Ballestrazzi an. Seine Amtszeit dauert vier Jahre. Der Interpol-Präsident ist Vorsitzender des Exekutivausschusses, der über die Leitlinien der Organisation entscheidet. Zudem kontrolliert das Gremium das Generalsekretariat. An dessen Spitze steht seit 2014 der frühere Vizepräsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jürgen Stock. Katastrophenschutz newsletter Netzwerk Sicherheit 4 Vogelgrippe zurück in Deutschland (BS) In Deutschland sind erstmals seit längerer Zeit wieder Fälle von Vogelgrippe aufgetreten. Sowohl in Schleswig-Holstein als auch in Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern waren mehrere verendete Wildvögel mit dem Erreger vom Subtyp H5N8 infiziert. Das bestätigte als nationales Referenzlabor auch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems. In Schleswig-Holstein trat das Virus u.a. auch schon in einer kommerziellen Anlage, einem Zuchtbetrieb für Bruteier in Grumby, auf. Alle 30.000 Tiere dort mussten gekeult werden. Menschliche H5N8-Infektion unwahrscheinlich Zuvor waren bereits in Ungarn, Kroatien und Polen Vogelgrippefälle aufgetreten. Und das sowohl bei Hausgeflügel als auch bei wilden Wasservögeln. Eine Übertragung dieser Form der Geflügelpest auf den Menschen gilt als äußerst unwahrscheinlich. Bisher sind laut FLI auch noch keine Infektionsfälle bei Menschen hinsichtlich des Untertyps H5N8, der Anfang 2014 erstmals in Südkorea aufgetaucht war, gemel- det worden. Die Subform H5N1 hingegen ist auch für Menschen hochgefährlich. Die zuständigen Behörden auf Landesebene haben auf die Befunde bereits reagiert. So richteten die örtlichen Veterinärämter - entsprechend den Vorgaben der Geflügelpestverordnung - Sperrbezirke von mindestens drei Kilometern und Beobachtungsgebiete von mindestens weiteren sieben Kilometern rund um die Fundorte der toten Vögel ein. In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhalter. So müssen sie ihre Tiere in einem geschlossenen Stall unterbringen und dürfen es temporär auch nicht transportieren. Dieses Verbot gilt in den Sperrbezirken für drei Wochen und in den Beobachtungsgebieten für 15 Tage. Stallpflichten angeordnet Darüber hinaus existiert in ganz SchleswigHolstein ab sofort ein Aufstallungsgebot für Geflügel. Gleiches gilt in Baden-Württemberg bis Januar kommenden Jahres für die Landkreise Ravensburg, Konstanz und Bodensee. Das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium tauscht sich zudem eng mit Auch Reiherenten (Foto) sind schon am H5N8-Virus verendet. Für Menschen besteht wohl noch keine Infektionsgefahr. Foto: BS/Fabio Sommaruga, pixelio.de den Kollegen in Österreich und der Schweiz ab. Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) richtete einen Krisenstab ein. Dessen Mitglieder plädierten für ein bundesweit einheitliches Vorgehen gegen die Geflügelpest. Zudem sprachen sie sich für eine Aufstallungspflicht von Geflügelbeständen überall dort aus, wo eine hohe Eintragswahrscheinlichkeit für das H5N8-Virus bestehe. Dies gelte u.a. für Feuchtgebiete und Regionen mit zahlreichen Geflügelbetrieben. Rheinland-Pfalz warnt per KATWARN vor Hochwasser (BS) Als erstes Bundesland verbreitet Rheinland-Pfalz ab sofort amtliche Hochwasserwarnungen für kleine Flüsse auch über das mobile Warnsystem KATWARN. Alle betroffenen Nutzer werden direkt vom Hochwassermeldedienst des Landesamts In Rheinland-Pfalz werden die Bürger künftig über eine Smartphone-App vor Hochwassergefahren gewarnt. Foto: BS/Lupo, pixelio.de Nr. 669 November 2016 für Umwelt über die betroffenen Regionen und Gefahrenstufen informiert. "Derartige Warnsysteme sind eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Hochwasser-Meldewegen. Insbesondere für kleine Flüsse, wo nach Starkregen aber auch bei starker Schneeschmelze schnell ansteigende Hochwasserwellen auftreten können, ist KATWARN eine gute Möglichkeit, die Bevölkerung und lokale Einsatzkräfte zeitnah und effizient informieren zu können", betonte Dr. Margret Johst vom Landesamt für Umwelt in Rheinland-Pfalz. Die über KATWARN verbreiteten Hochwasserwarnungen stammen direkt aus dem Frühwarnsystem des Hochwassermeldedienstes und gelten für kleine Flüsse mit einem Einzugsgebiet von etwa zehn bis 500 Quadratkilometer. Droht ein Hochwasser, das im Mittel höchstens einmal in zehn Jahren auftritt (orange Warnstufe), so wird eine Information ohne Sirenenton gesendet. Sirenenartig gewarnt wird hingegen bei einer höheren Gefährdung (rote oder sogar lila Warnstufe). KATWARN schon länger genutzt Bereits seit 2015 nutzt das Mainzer Innenministerium das Warnsystem, um die Bevölkerung bei großflächigen Gefahren einheitlich zu informieren. Dies gilt u.a. für Unfälle in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Für die Warnung bei kleinflächigen kommunalen Gefahren, wie Großbränden, haben sich zudem zahlreiche Landkreise und kreisfreien Städte an KATWARN angeschlossen. Impressum newsletter Netzwerk Sicherheit 5 Europas führende Veranstaltung zur Inneren Sicherheit 20. Europäischer Polizeikongress s es r g n o k s ubiläum J Europa – grenzenlos? Freiheit, Mobilität, Sicherheit 21.–22. Februar 2017, bcc Berlin Congress Center www.europäischer-polizeikongress.de Foto: Henning Schacht Referenten, u.a. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern, Bundesrepublik Deutschland Fabrice Leggeri, Exekutivdirektor, Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) Nicoletta della Valle, Direktorin, Bundesamt für Polizei (fedpol), Schweizerische Eidgenossenschaft Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesrepublik Deutschland Eine Veranstaltung des Impressum Herausgeber und Chefredakteur von “Behörden Spiegel Newsletter Netzwerk Sicherheit” und verantwortlich: R. Uwe Proll. Redaktionelle Leitung: Marco Feldmann. Redaktion: Benjamin Bauer, Hartmut Bühl (Brüssel), Julian Einhaus, Jörn Fieseler, Guido Gehrt, Tobias Henke, Carsten Köppl, Lora Köstler-Messaoudi, Gerd Lehmann, Dr. Gerd Portugall. Redaktionsassistenz: Kirsten Klenner, Kerstin Marmulla (Berlin). ProPress Verlagsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Allee 57, 53113 Bonn, Telefon: 0049-228-970970, Telefax: 0049-228-97097-75, E-Mail: [email protected]; www.behoerdenspiegel.de. 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