newsletter - Behörden Spiegel

REGISTER NOW
newsletter
Berliner Sicherheitskonferenz 2016/
15. Kongress zur Europäischen Sicherheit und Verteidigung
29. – 30. November 2016
Netzwerk Sicherheit
Nr. 669 Berlin und Bonn
Ankündigung
Herausforderung Big Data
(BS) Auch die Sicherheitsbehörden müssen immer größere Datenmengen durchforsten und analysieren. Dies gilt insbesondere im Kampf gegen Cybercrime und
vorausschauende Polizeiarbeit im Sinne
von "Predictive Analytics". Dabei kommt
es entscheidend darauf an, die gewonnenen Massendaten zielgerichtet auszuwerten und für die einzelfallspezifischen Zwecke der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BOS) zu nutzen.
Die Cyber Akademie und Fraunhofer FOKUS wollen die Verantwortlichen in den
Verwaltungen beim Umgang mit dem
Phänomen Big Data unterstützen. Hierzu bieten sie am 24. November in Berlin
einen entsprechenden Workshop an. Bei
der Veranstaltung "Big Data Analytics in
der Praxis" sollen Rahmenbedingungen,
Herausforderungen sowie Herangehensweisen und Lösungsansätze für die Auswertung unstrukturierter Massendaten
erörtert werden. Behandelte Themengebiete sind u.a. die IT-Forensik und die
Früherkennung von Schäden. Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos, um
Anmeldung per E-Mail an [email protected] wird jedoch gebeten.
15. November 2016
andel’s Hotel & Convention Center Berlin
www.euro-defence.eu
ISSN 1867-2000
Auf Sicherheitspaket verständigt
(BS) Vertreter der Großen Koalition auf
Bundesebene haben sich auf zahlreiche
Elemente des von Innenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) geforderten Sicherheitspakets geeinigt. So soll künftig die
Möglichkeit bestehen, verurteilte Extremisten auch nach ihrer Haftentlassung per
elektronischer Fußfessel zu überwachen.
Dies teilte de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in Berlin mit.
Videoüberwachung soll ausgedehnt
werden
Ebenfalls übereingekommen sind die
Koalitionäre hinsichtlich der Ausweitung
von Videoüberwachungsmaßnahmen im
öffentlichen Raum. Um diese zu ermöglichen, solle das Datenschutzgesetz reformiert werden, erklärte der Bundesinnenminister. Darüber hinaus ist vorgesehen,
dass die Bundespolizei Geräte anschafft,
mit denen sie Autokennzeichen erfassen
kann. Dies soll der effektiveren Bekämpfung der grenzüberschreitenden, transnationalen Kriminalität dienen. Außerdem
sollen die Bundespolizisten mit weiteren
Körperkameras ausgestattet werden. In einigen Direktionen, u.a. in Berlin und Düsseldorf, werden die Bodycams im Rahmen von
Planungen der Großen Koalition zufolge
soll die Videoüberwachung des öffentlichen
Raumes ausgeweitet werden.
Foto: BS/Stephan Mosel, CC BY 2.0, flickr.com
Pilotversuchen bereits verwendet. Außerdem beabsichtigen die Regierungsvertreter Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte und
Wohnungseinbruchsdiebstähle in Zukunft
härter zu bestrafen.
Konkrete Gesetzentwürfe zu all diesen
Vorhaben existieren allerdings noch nicht.
Auch konnte keine Einigung in Bezug auf
Planungen, Extremisten die Staatsbürgerschaft zu entziehen, erzielt werden. Gleiches gilt für konkrete Zahlen hinsichtlich
der personellen Aufstockung der Sicherheitsbehörden des Bundes.
Weitere Informationen
finden Sie HIER.
Inhalt/Themen
Für die mobile Verwaltung
Die Behörden Spiegel App
Bayern startet Bodycam-Pilotprojekt....2
Datenbank beanstandet.......................3
Neuer Interpol-Präsident......................3
Vogelgrippe ist zurück...........................4
Die Behörden Spiegel App für
nur 9,99 Euro im Jahres-Abonnement.
Erhältlich im App Store und im Google Play Store
newsletter Netzwerk Sicherheit
Polizei
2
Bayerns Polizei startet Bodycam-Versuch
(BS) Auch bayerische Polizisten können
ab sofort auf Körperkameras zurückgreifen.
Landesinnenminister Joachim Herrmann
(CSU) startete ein entsprechendes Pilotprojekt in Dienststellen in Augsburg, München
und Rosenheim. Es soll getestet werden,
ob Vollzugskräfte, die mit der Technik ausgestattet sind, weniger oft beleidigt oder
attackiert werden.
Eingesetzt werden die Bodycams ausschließlich an gefährlichen Orten, an denen
bereits heute nach geltender Rechtslage
eine stationäre Videoüberwachung zulässig wäre, und in kritischen Einsatzsituationen. Aus diesem Grunde sei auch keine
Änderung des Polizeiaufgabengesetzes erforderlich, so der Ressortchef in München.
Herrmann unterstrich hierzu: "Wir haben
bei den teilnehmenden Polizeiinspektio-
In Hessen (Foto) werden die Körperkameras
bereits länger von der Polizei genutzt. Nun
setzt auch Bayern im Rahmen eines Pilotprojekts auf die Technik.
Foto: BS/HMdIuS
nen bestimmte Bereiche als "gefährliche
Orte" ausgewiesen, an denen Angriffe auf
Polizisten besonders häufig sind. Dort gestattet das Polizeiaufgabengesetz Bild- und
Tonaufzeichnungen bereits zur Abwehr abstrakter Gefahren." Parallel dazu bestehe
jederzeit die Möglichkeit, im Falle konkreter
Gefahrensituationen sowie zur Beweissicherung im Strafverfahren entsprechende
Aufnahmen zu fertigen, erläuterte der CSUPolitiker.
Versuch dauert zunächst zwölf Monate
Das Pilotprojekt ist zunächst auf ein Jahr
beschränkt und soll wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Diese Aufgabe übernimmt der Fachbereich Polizei der
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
und Rechtspflege in München. So sollen
die Vor- und Nachteile der Körperkameras
im alltäglichen Einsatzgeschehen bewertet
werden. Darüber hinaus ist vorgesehen,
die am Projekt teilnehmenden Beamten zu
ihren Erfahrungen mit der Technik zu befragen. "Außerdem binden wir den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die
Personalvertretung eng in das Pilotprojekt
mit ein", betonte Innenminister Herrmann.
Und er ergänzte: "Damit wollen wir diejenigen besser schützen, die tagtäglich für
unsere Sicherheit ihren Kopf hinhalten." In
Augsburg beteiligt sich die Inspektion Mitte.
In München sind es die Inspektionen in der
Altstadt und im Stadtteil Au.
Neuer Präsident in Mittelhessen
(BS) Bernd
Paul wird neuer Präsident
des Polizeipräsidiums Mittelhessen mit
Sitz in Gießen.
Der 58-Jährige
war zuletzt als Bernd Paul (58)
Abteilungsdi- Foto: BS/LfV Hessen
rektor im hessischen Landesamt für Verfassungsschutz tätig. Paul folgt auf Manfred
Schweizer. Bernd Paul trat 1974 in den
hessischen Polizeivollzugsdienst ein.
Nach seiner Ausbildung für den mittleren Dienst arbeitete er bis 1978 beim
Wiesbadener Polizeipräsidium. 1984
stieg der verheiratete Familienvater in
den gehobenen Dienst auf und ging ins
Polizeipräsidium Frankfurt am Main.
Anschließend wechselte er ins hessische Landeskriminalamt. 1990 beendete Paul zudem seine Ausbildung für
den höheren Dienst.
1994 kehrte der gelernte Streifenbeamte ins Polizeipräsidium der Bankenmetropole am Main zurück. Zwischen
2007 und 2011 agierte Paul dann als
Referent im Einsatzreferat des Landespolizeipräsidiums. Im September 2011
wurde er zum Vizepräsidenten des Polizeipräsidiums Nordhessen in Kassel
ernannt.
Eine Veranstaltung des
Praxisworkshop
Illegaler Zigarettenhandel und -schmuggel
Lagebild und IT-gestützte Bekämpfungsmaßnahmen
Diesen Praxisworkshop führt der Behörden Spiegel als behördeninterne Schulung im Rahmen des Dienstunterrichts durch.
Vorteile sind neben einer Minimierung der Arbeitsabwesenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und keinen anfallenden
Reise- und Übernachtungskosten vor allem eine individuelle, bedarfsorientierte Gestaltung der Schulungsinhalte.
Voraussetzung ist ein Schulungsraum mit Standardtagungstechnik.
Weitere Informationen unter: www.polizeitage.de/praxisworkshop/
Nr. 669 November 2016
Sicherheit
newsletter Netzwerk Sicherheit
Rauschgiftdatei beanstandet
(BS) Die Datenschutzbeauftragten des
Bundes sowie von Baden-Württemberg,
Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben erstmals
gemeinsam die Falldatei Rauschgift (FDR)
überprüft. Diese gehört zur bundesweiten
INPOL-Datenbank, die vom Bundeskriminalamt (BKA) geführt wird, und enthielt
2015 Informationen zu Drogendelikten von
etwa 680.000 Personen. Eingespeist werden die Daten vom BKA, dem Zollkriminalamt und den Landespolizeien.
Speicherung unter engen Bedingungen
Gespeichert werden dürfen jedoch nur
Delikte mit länderübergreifender oder erheblicher Relevanz. Zudem muss jede Speicherung einzeln geprüft und in einer "Nega-
tivprognose" begründet werden. Einträge
in der Datenbank sollen helfen, weitere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zu
verhindern und künftige Ermittlungen zu
erleichtern.
Die Behörden aber halten die Anforderungen an eine Speicherung in der Datei
nach Ansicht der Datenschützer offenbar
nicht immer ein. So fanden die Kontrolleure
Einträge zu Bagatellfällen, wie etwa dem
Konsum eines Joints. Auch ein Apotheker
wurde in der Datenbank registriert, nachdem ihm ein Kunde rezeptpflichtige Medikamente entwendet hatte. Darüber hinaus
mangelte es in mehreren Fällen an der für eine Speicherung erforderlichen Negativprognose. Auch wurde oftmals nicht überprüft,
ob Daten nach einem Freispruch oder einer
Einstellung der Verfahren gelöscht werden
müssen.
Zusätzlichen Dienst geleistet
(BS) Das An- und Ablegen der persönlich zugewiesenen Ausrüstungsgegenstände von Polizeivollzugsbeamten, wie etwa
Dienstwaffe, Handschellen und Einsatzmehrzweckstock, ist Arbeitszeit. Damit leisten Mitarbeiter, die sich vor Schichtbeginn
beziehungsweise nach Schichtende so auf ihre Arbeit oder Freizeit vorbereiten, über die geschuldete Arbeitszeit hinaus Dienst.
Das entschied kürzlich das Oberverwaltungsgericht (OVG) in
Münster. Geklagt hatte u.a. ein Polizist aus Bochum. Ihm steht
nun möglicherweise ein Ausgleichsanspruch zu. Ob dies in
diesem Verfahren tatsächlich der Fall ist, hatte das OVG nicht zu
entscheiden. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Hier gegen
kann Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht werden.
Das An- und Ablegen persönlicher Schutzausrüstung gehört bei
Polizisten zur Arbeitszeit. Das entschied kürzlich das Münsteraner Oberverwaltungsgericht.
Foto: BS/Metropolico.org, CC BY-SA 2.0, flickr.com
Nr. 669 November 2016
3
Neuer Interpol-Präsident
(BS) Die internationale Polizeiorganisation Interpol steht unter
neuer Präsidentschaft. Der bisherige chinesische
Vizeminister für Hongwei Meng
Foto: BS/Interpol
Innere Sicher- heit, Hongwei
Meng, beerbt die Französin Mireille
Ballestrazzi an. Seine Amtszeit dauert
vier Jahre. Der Interpol-Präsident ist
Vorsitzender des Exekutivausschusses,
der über die Leitlinien der Organisation entscheidet. Zudem kontrolliert
das Gremium das Generalsekretariat.
An dessen Spitze steht seit 2014 der
frühere Vizepräsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jürgen Stock.
Katastrophenschutz
newsletter Netzwerk Sicherheit
4
Vogelgrippe zurück in Deutschland
(BS) In Deutschland sind erstmals seit längerer Zeit wieder Fälle von Vogelgrippe aufgetreten. Sowohl in Schleswig-Holstein als
auch in Baden-Württemberg, Bayern und
Mecklenburg-Vorpommern waren mehrere verendete Wildvögel mit dem Erreger
vom Subtyp H5N8 infiziert. Das bestätigte als nationales Referenzlabor auch das
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel
Riems. In Schleswig-Holstein trat das Virus u.a. auch schon in einer kommerziellen
Anlage, einem Zuchtbetrieb für Bruteier in
Grumby, auf. Alle 30.000 Tiere dort mussten gekeult werden.
Menschliche H5N8-Infektion unwahrscheinlich
Zuvor waren bereits in Ungarn, Kroatien
und Polen Vogelgrippefälle aufgetreten.
Und das sowohl bei Hausgeflügel als auch
bei wilden Wasservögeln. Eine Übertragung dieser Form der Geflügelpest auf den
Menschen gilt als äußerst unwahrscheinlich. Bisher sind laut FLI auch noch keine
Infektionsfälle bei Menschen hinsichtlich
des Untertyps H5N8, der Anfang 2014 erstmals in Südkorea aufgetaucht war, gemel-
det worden. Die Subform H5N1 hingegen
ist auch für Menschen hochgefährlich. Die
zuständigen Behörden auf Landesebene
haben auf die Befunde bereits reagiert.
So richteten die örtlichen Veterinärämter
- entsprechend den Vorgaben der Geflügelpestverordnung - Sperrbezirke von mindestens drei Kilometern und Beobachtungsgebiete von mindestens weiteren sieben
Kilometern rund um die Fundorte der toten
Vögel ein. In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhalter. So müssen sie ihre Tiere in einem geschlossenen
Stall unterbringen und dürfen es temporär
auch nicht transportieren. Dieses Verbot
gilt in den Sperrbezirken für drei Wochen
und in den Beobachtungsgebieten für 15
Tage.
Stallpflichten angeordnet
Darüber hinaus existiert in ganz SchleswigHolstein ab sofort ein Aufstallungsgebot für
Geflügel. Gleiches gilt in Baden-Württemberg bis Januar kommenden Jahres für die
Landkreise Ravensburg, Konstanz und Bodensee. Das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium tauscht sich zudem eng mit
Auch Reiherenten (Foto) sind schon am
H5N8-Virus verendet. Für Menschen besteht wohl noch keine Infektionsgefahr.
Foto: BS/Fabio Sommaruga, pixelio.de
den Kollegen in Österreich und der Schweiz
ab. Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) richtete
einen Krisenstab ein. Dessen Mitglieder
plädierten für ein bundesweit einheitliches
Vorgehen gegen die Geflügelpest. Zudem
sprachen sie sich für eine Aufstallungspflicht von Geflügelbeständen überall dort
aus, wo eine hohe Eintragswahrscheinlichkeit für das H5N8-Virus bestehe. Dies gelte
u.a. für Feuchtgebiete und Regionen mit
zahlreichen Geflügelbetrieben.
Rheinland-Pfalz warnt per KATWARN vor Hochwasser
(BS) Als erstes Bundesland verbreitet
Rheinland-Pfalz ab sofort amtliche Hochwasserwarnungen für kleine Flüsse auch
über das mobile Warnsystem KATWARN.
Alle betroffenen Nutzer werden direkt vom
Hochwassermeldedienst des Landesamts
In Rheinland-Pfalz werden die Bürger künftig über eine Smartphone-App vor Hochwassergefahren gewarnt.
Foto: BS/Lupo, pixelio.de
Nr. 669 November 2016
für Umwelt über die betroffenen Regionen
und Gefahrenstufen informiert. "Derartige
Warnsysteme sind eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Hochwasser-Meldewegen. Insbesondere für kleine Flüsse,
wo nach Starkregen aber auch bei starker Schneeschmelze schnell ansteigende
Hochwasserwellen auftreten können, ist
KATWARN eine gute Möglichkeit, die Bevölkerung und lokale Einsatzkräfte zeitnah und
effizient informieren zu können", betonte
Dr. Margret Johst vom Landesamt für Umwelt in Rheinland-Pfalz.
Die über KATWARN verbreiteten Hochwasserwarnungen stammen direkt aus
dem Frühwarnsystem des Hochwassermeldedienstes und gelten für kleine Flüsse mit
einem Einzugsgebiet von etwa zehn bis 500
Quadratkilometer. Droht ein Hochwasser,
das im Mittel höchstens einmal in zehn Jahren auftritt (orange Warnstufe), so wird eine
Information ohne Sirenenton gesendet. Sirenenartig gewarnt wird hingegen bei einer
höheren Gefährdung (rote oder sogar lila
Warnstufe).
KATWARN schon länger genutzt
Bereits seit 2015 nutzt das Mainzer Innenministerium das Warnsystem, um die Bevölkerung bei großflächigen Gefahren einheitlich zu informieren. Dies gilt u.a. für Unfälle
in der Umgebung kerntechnischer Anlagen.
Für die Warnung bei kleinflächigen kommunalen Gefahren, wie Großbränden, haben
sich zudem zahlreiche Landkreise und kreisfreien Städte an KATWARN angeschlossen.
Impressum
newsletter Netzwerk Sicherheit
5
Europas führende Veranstaltung zur Inneren Sicherheit
20. Europäischer Polizeikongress
s
es
r
g
n
o
k
s
ubiläum
J
Europa – grenzenlos?
Freiheit, Mobilität, Sicherheit
21.–22. Februar 2017, bcc Berlin Congress Center
www.europäischer-polizeikongress.de
Foto: Henning Schacht
Referenten, u.a.
Dr. Thomas de Maizière,
Bundesminister des Innern,
Bundesrepublik Deutschland
Fabrice Leggeri,
Exekutivdirektor, Europäische
Agentur für die Grenz- und
Küstenwache (FRONTEX)
Nicoletta della Valle,
Direktorin, Bundesamt für Polizei
(fedpol), Schweizerische Eidgenossenschaft
Dr. Hans-Georg Maaßen,
Präsident, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesrepublik
Deutschland
Eine Veranstaltung des
Impressum
Herausgeber und Chefredakteur von “Behörden Spiegel Newsletter Netzwerk Sicherheit” und verantwortlich: R. Uwe Proll.
Redaktionelle Leitung: Marco Feldmann. Redaktion: Benjamin Bauer, Hartmut Bühl (Brüssel), Julian Einhaus, Jörn Fieseler, Guido Gehrt, Tobias Henke, Carsten Köppl,
Lora Köstler-Messaoudi, Gerd Lehmann, Dr. Gerd Portugall. Redaktionsassistenz: Kirsten Klenner, Kerstin Marmulla (Berlin).
ProPress Verlagsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Allee 57, 53113 Bonn, Telefon: 0049-228-970970, Telefax: 0049-228-97097-75, E-Mail: [email protected]; www.behoerdenspiegel.de. Registergericht: AG Bonn HRB 3815. UST-Ident.-Nr.:DE 122275444 - Geschäftsführerin: Helga Woll.
Vorsitz Herausgeber- und Programmbeirat: Dr. August Hanning, Staatssekretär a.D.; Reimar Scherz, BrigGen. a.D. Der Verlag hält auch die Nutzungsrechte für die
Inhalte von “Behörden Spiegel Newsletter Netzwerk Sicherheit”. Die Rechte an Marken und Warenzeichen liegen bei den genannten Herstellern. Bei direkten oder
indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (“Links”), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Herausgebers liegen, kann keine Haftung für die Richtigkeit oder Gesetzmäßigkeit der dort publizierten Inhalte gegeben werden.
Nr. 669 November 2016