Fragen und Antworten für die DKB

Fragen und Antworten für die DKB-Investoren zum Thema Fondsmaßnahmen 12./13. Dezember 2016
Nr. Frage
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Ich habe eine Änderungsmitteilung zum
DKB Osteuropa Fonds, DKB Ökofonds
oder DKB Neue Bundesländer Fonds
erhalten. Worum handelt es sich dabei?
Antwort
Weiterführende Informationen finden Sie auf https://www.dkb.de/privatkunden/dkb-fonds/
sowie auf der Website der Fondsgesellschaft BayernInvest Luxembourg S.A.
(http://www.bayerninvest.lu/) unter der Rubrik „Aktuelles“ oder im Profil des jeweiligen Fonds.
Direkter Link:
http://www.bayerninvest.lu/fileadmin/mediapool_lu/downloads/fonds/Dokumente/News2016/201
61108_Veroeffentlichung_DKB_Fusionen_lang.pdf
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Was ändert sich für mich als Anleger der
Fonds zum 13.12.2016?
Zum 13.12.2016 wird der DKB Ökofonds mit dem DKB Zukunftsfonds verschmolzen, der DKB
Neue Bundesländer Fonds mit dem DKB Europa Fonds verschmolzen und der DKB Osteuropa
Fonds in BayernInvest Osteuropa Fonds umbenannt und unter die ähnliche Fondsstruktur des
BayernInvest Fonds „umgehangen“.
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Entstehen durch die Änderungen für
mich Kosten?
Nein, durch diese Maßnahme entstehen keine Kosten für den Anleger. Die Kosten trägt die
Fondsgesellschaft.
4
Wie unterscheidet sich die Anlagepolitik
bei den verschmolzenen Fonds?
Der DKB Zukunftsfonds hat seinen Anlagefokus in Europa, während der DKB Ökofonds eher
global investierte. Durch die Fusion verringern sich die Fremdwährungsrisiken.
Der DKB Europa Fonds investiert als Aktienfonds in Europa, während der Mischfonds DKB
Neue Bundesländer Fonds hauptsächlich in Ostdeutschland und Berlin investierte. Durch die
Fusion steht dem Anleger ein viel größeres Anlageuniversum, nämlich Europa, zur Verfügung.
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Ändert sich die Anlagepolitik im
DKB/BayernInvest Osteuropa Fonds?
Nein, die Anlagepolitik bleibt unverändert, ebenso der Fondsmanager und die weiteren
Beteiligten (z. B. Verwahrstelle).
http://www.bayerninvest.lu/fileadmin/mediapool_lu/downloads/fonds/Dokumente/News2016/201
61108_Veroeffentlichung_DKB_Fusionen_lang.pdf siehe Seite 7 der Veröffentlichung
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Nr. Frage
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Was sind die wichtigsten
Informationsquellen für einen
Publikumsfonds?
Antwort
Aktuelle Fondsmaßnahmen (z. B. Fondsfusionen oder Liquidationen) werden durch ein preAvis und ein Avis auf der Website der Fondsgesellschaft angekündigt.
In den Wesentlichen Anlegerinformationen (im weiteren „KIID“ abgekürzt für „Key Investor
Information Document“) werden die Wesensart und die Risiken des Fonds dargestellt.
Der Verkaufsprospekt ist das zentrale Dokument eines jeden Fonds. Er informiert unter
anderem über Anlageziel und Anlagegrundsätze des jeweiligen Fonds, enthält die
Vertragsbedingungen und gibt einen Überblick über alle wichtigen Informationen, inklusive der
Kostenstruktur.
Jährlich erscheinen der geprüfte Jahresbericht (auch Rechenschaftsbericht genannt) und der
Halbjahresbericht. In diesen wird die Umsetzung der Anlagepolitik beschrieben und die
Wertentwicklung dargelegt. Per Stichtag wird zudem eine Vermögensaufstellung auf Basis von
Einzelwerten des jeweiligen Fonds veröffentlicht. Unterjährig dienen Factsheets als
Informationsquelle über die Fondsentwicklung. Diese erscheinen i.d.R. monatlich.
Aktuelle Preise finden sich täglich im DKB-Broker und auf der Website der Fondsgesellschaft
sowie auf den Portalen diverser Fondsdatendienste.
Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von DKB Fonds sind die jeweiligen wesentlichen
Anleger-informationen, der Verkaufsprospekt und die jeweiligen Halbjahres- und
Jahresberichte, die Sie in deutscher Sprache bei der BayernInvest Luxembourg S.A., 6B, rue
Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach, und unter www.bayerninvest.lu erhalten.
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Nr. Frage
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Was passiert mit meinen Beständen und
vorhandenen Fondssparplänen der
fusionierten Fonds?
Antwort
Im Rahmen der Fusion werden Ihre Anteile des bisherigen Fonds aus Ihrem Depot ausgebucht
und im Gegenzug Anteile des neuen Fonds eingebucht. Beachten Sie, dass Ihre neuen Anteile
eine andere ISIN / WKN haben. Das Umtauschverhältnis von alten in neue Anteile entnehmen
Sie der Veröffentlichung.
Die Sparpläne der zu fusionierenden Fonds werden nach dem 02.12.2016 eingestellt.
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Was muss ich im Zusammenhang mit der
Fusion meiner DKB-Fondsanteile
unternehmen?
Die Maßnahme wird automatisch durchgeführt. Sofern Sie einverstanden sind, müssen Sie
nichts beauftragen.
Sollte der Fonds nach der Fondsmaßnahme nicht mehr in Ihr Anlagekonzept passen, können
Sie die Fondsanteile bis zum 12.12.2016 14h an die Verwaltungsgesellschaft zurückgeben. Die
Verwaltungsgesellschaft berechnet dafür keine Kosten. Der Gegenwert wird Ihrem Konto
gutgeschrieben. Selbstverständlich können Sie auch nach der Umsetzung der
Fondsmaßnahme die Anteile des neuen Fonds jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgeben
und den Gegenwert vereinnahmen.
Bitte beachten Sie, dass es möglicherweise während der Umstellung einen Zeitraum von
wenigen Tagen gibt, in denen kein Handel stattfinden kann.
10 Ändert sich die Anlagestrategie oder die
Risikoklasse durch die Fusion?
Die Anlagepolitik des neuen Fonds kann von der des bisherigen Fonds abweichen. Bitte prüfen
Sie daher, ob die neue Anlagestrategie und Risikoklasse noch zu Ihrer beim Ersterwerb
gewählten Risikoklasse passen.
Details hierzu finden Sie in der Veröffentlichung auf der Website der Fondsgesellschaft
BayernInvest Luxembourg S.A. unter der Rubrik „Aktuelles“ oder im Profil des jeweiligen Fonds.
Dort finden Sie z.B. den Verkaufsprospekt und das KIID mit weiteren Informationen zur
Anlagepolitik.
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Nr. Frage
Antwort
11 Ändert sich durch die Fusion die
Gebührenstruktur des Fonds?
Die Gebühren des neuen Fonds können von denen des alten abweichen.
Details hierzu finden Sie in der Veröffentlichung auf der Website der Fondsgesellschaft
BayernInvest Luxembourg S.A. unter der Rubrik „Aktuelles“ oder im Profil des jeweiligen Fonds.
Dort finden Sie z.B. den Verkaufsprospekt und das KIID mit weiteren Informationen zur
Anlagepolitik.
12 Ändert sich durch die Fusion die
Ertragsverwendung (Ausschüttung /
Thesaurierung) des neuen Fonds?
Die Ertragsverwendung des neuen Fonds kann von der des alten abweichen. Details hierzu
finden Sie in der Veröffentlichung auf der Website der Fondsgesellschaft BayernInvest
Luxembourg S.A. unter der Rubrik „Aktuelles“ oder im Profil des jeweiligen Fonds. Dort finden
Sie z.B. den Verkaufsprospekt und das KIID mit weiteren Informationen zur Anlagepolitik.
13 Welche steuerlichen Auswirkungen hat
die Maßnahme für mich als deutscher
Anleger?
Bei einer Fusion werden die steuerlichen Daten des bisherigen Fonds auf den neuen
übertragen bzw. angepasst. Auch die Informationen über das Ersterwerbsdatum, welches bei
Käufen vor 2008 für die Besteuerung des Gewinns bei Realisierung durch Verkauf relevant ist,
werden mitübertragen.
Für Auswirkungen auf Ihre konkrete Situation konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
14 Was kann ich machen, wenn ich mit den
Änderungen nicht einverstanden bin?
Ein Widerspruch Ihrerseits hat keine Auswirkung auf die Durchführung der Maßnahme. Sie
können die Fondsanteile bis zum 12.12.2016 14h an die Verwaltungsgesellschaft zurückgeben.
Die Verwaltungsgesellschaft berechnet dafür keine Kosten. Der Gegenwert wird Ihrem Konto
gutgeschrieben. Selbstverständlich können Sie auch nach der Umsetzung der
Fondsmaßnahme die Anteile des neuen Fonds jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgeben
und den Gegenwert vereinnahmen.
Bitte beachten Sie, dass es möglicherweise während der Umstellung einen Zeitraum von
wenigen Tagen gibt, in denen kein Handel stattfinden kann.
Stand: 14.11.2016
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