Fragen und Antworten für die DKB-Investoren zum Thema Fondsmaßnahmen 12./13. Dezember 2016 Nr. Frage 1 Ich habe eine Änderungsmitteilung zum DKB Osteuropa Fonds, DKB Ökofonds oder DKB Neue Bundesländer Fonds erhalten. Worum handelt es sich dabei? Antwort Weiterführende Informationen finden Sie auf https://www.dkb.de/privatkunden/dkb-fonds/ sowie auf der Website der Fondsgesellschaft BayernInvest Luxembourg S.A. (http://www.bayerninvest.lu/) unter der Rubrik „Aktuelles“ oder im Profil des jeweiligen Fonds. Direkter Link: http://www.bayerninvest.lu/fileadmin/mediapool_lu/downloads/fonds/Dokumente/News2016/201 61108_Veroeffentlichung_DKB_Fusionen_lang.pdf 2 Was ändert sich für mich als Anleger der Fonds zum 13.12.2016? Zum 13.12.2016 wird der DKB Ökofonds mit dem DKB Zukunftsfonds verschmolzen, der DKB Neue Bundesländer Fonds mit dem DKB Europa Fonds verschmolzen und der DKB Osteuropa Fonds in BayernInvest Osteuropa Fonds umbenannt und unter die ähnliche Fondsstruktur des BayernInvest Fonds „umgehangen“. 3 Entstehen durch die Änderungen für mich Kosten? Nein, durch diese Maßnahme entstehen keine Kosten für den Anleger. Die Kosten trägt die Fondsgesellschaft. 4 Wie unterscheidet sich die Anlagepolitik bei den verschmolzenen Fonds? Der DKB Zukunftsfonds hat seinen Anlagefokus in Europa, während der DKB Ökofonds eher global investierte. Durch die Fusion verringern sich die Fremdwährungsrisiken. Der DKB Europa Fonds investiert als Aktienfonds in Europa, während der Mischfonds DKB Neue Bundesländer Fonds hauptsächlich in Ostdeutschland und Berlin investierte. Durch die Fusion steht dem Anleger ein viel größeres Anlageuniversum, nämlich Europa, zur Verfügung. 5 Ändert sich die Anlagepolitik im DKB/BayernInvest Osteuropa Fonds? Nein, die Anlagepolitik bleibt unverändert, ebenso der Fondsmanager und die weiteren Beteiligten (z. B. Verwahrstelle). http://www.bayerninvest.lu/fileadmin/mediapool_lu/downloads/fonds/Dokumente/News2016/201 61108_Veroeffentlichung_DKB_Fusionen_lang.pdf siehe Seite 7 der Veröffentlichung 1 1von von 4 4 1/4 Nr. Frage 6 Was sind die wichtigsten Informationsquellen für einen Publikumsfonds? Antwort Aktuelle Fondsmaßnahmen (z. B. Fondsfusionen oder Liquidationen) werden durch ein preAvis und ein Avis auf der Website der Fondsgesellschaft angekündigt. In den Wesentlichen Anlegerinformationen (im weiteren „KIID“ abgekürzt für „Key Investor Information Document“) werden die Wesensart und die Risiken des Fonds dargestellt. Der Verkaufsprospekt ist das zentrale Dokument eines jeden Fonds. Er informiert unter anderem über Anlageziel und Anlagegrundsätze des jeweiligen Fonds, enthält die Vertragsbedingungen und gibt einen Überblick über alle wichtigen Informationen, inklusive der Kostenstruktur. Jährlich erscheinen der geprüfte Jahresbericht (auch Rechenschaftsbericht genannt) und der Halbjahresbericht. In diesen wird die Umsetzung der Anlagepolitik beschrieben und die Wertentwicklung dargelegt. Per Stichtag wird zudem eine Vermögensaufstellung auf Basis von Einzelwerten des jeweiligen Fonds veröffentlicht. Unterjährig dienen Factsheets als Informationsquelle über die Fondsentwicklung. Diese erscheinen i.d.R. monatlich. Aktuelle Preise finden sich täglich im DKB-Broker und auf der Website der Fondsgesellschaft sowie auf den Portalen diverser Fondsdatendienste. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von DKB Fonds sind die jeweiligen wesentlichen Anleger-informationen, der Verkaufsprospekt und die jeweiligen Halbjahres- und Jahresberichte, die Sie in deutscher Sprache bei der BayernInvest Luxembourg S.A., 6B, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach, und unter www.bayerninvest.lu erhalten. 2 2von von 4 4 2/4 Nr. Frage 8 Was passiert mit meinen Beständen und vorhandenen Fondssparplänen der fusionierten Fonds? Antwort Im Rahmen der Fusion werden Ihre Anteile des bisherigen Fonds aus Ihrem Depot ausgebucht und im Gegenzug Anteile des neuen Fonds eingebucht. Beachten Sie, dass Ihre neuen Anteile eine andere ISIN / WKN haben. Das Umtauschverhältnis von alten in neue Anteile entnehmen Sie der Veröffentlichung. Die Sparpläne der zu fusionierenden Fonds werden nach dem 02.12.2016 eingestellt. 9 Was muss ich im Zusammenhang mit der Fusion meiner DKB-Fondsanteile unternehmen? Die Maßnahme wird automatisch durchgeführt. Sofern Sie einverstanden sind, müssen Sie nichts beauftragen. Sollte der Fonds nach der Fondsmaßnahme nicht mehr in Ihr Anlagekonzept passen, können Sie die Fondsanteile bis zum 12.12.2016 14h an die Verwaltungsgesellschaft zurückgeben. Die Verwaltungsgesellschaft berechnet dafür keine Kosten. Der Gegenwert wird Ihrem Konto gutgeschrieben. Selbstverständlich können Sie auch nach der Umsetzung der Fondsmaßnahme die Anteile des neuen Fonds jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgeben und den Gegenwert vereinnahmen. Bitte beachten Sie, dass es möglicherweise während der Umstellung einen Zeitraum von wenigen Tagen gibt, in denen kein Handel stattfinden kann. 10 Ändert sich die Anlagestrategie oder die Risikoklasse durch die Fusion? Die Anlagepolitik des neuen Fonds kann von der des bisherigen Fonds abweichen. Bitte prüfen Sie daher, ob die neue Anlagestrategie und Risikoklasse noch zu Ihrer beim Ersterwerb gewählten Risikoklasse passen. Details hierzu finden Sie in der Veröffentlichung auf der Website der Fondsgesellschaft BayernInvest Luxembourg S.A. unter der Rubrik „Aktuelles“ oder im Profil des jeweiligen Fonds. Dort finden Sie z.B. den Verkaufsprospekt und das KIID mit weiteren Informationen zur Anlagepolitik. 3 3von von 4 4 3/4 Nr. Frage Antwort 11 Ändert sich durch die Fusion die Gebührenstruktur des Fonds? Die Gebühren des neuen Fonds können von denen des alten abweichen. Details hierzu finden Sie in der Veröffentlichung auf der Website der Fondsgesellschaft BayernInvest Luxembourg S.A. unter der Rubrik „Aktuelles“ oder im Profil des jeweiligen Fonds. Dort finden Sie z.B. den Verkaufsprospekt und das KIID mit weiteren Informationen zur Anlagepolitik. 12 Ändert sich durch die Fusion die Ertragsverwendung (Ausschüttung / Thesaurierung) des neuen Fonds? Die Ertragsverwendung des neuen Fonds kann von der des alten abweichen. Details hierzu finden Sie in der Veröffentlichung auf der Website der Fondsgesellschaft BayernInvest Luxembourg S.A. unter der Rubrik „Aktuelles“ oder im Profil des jeweiligen Fonds. Dort finden Sie z.B. den Verkaufsprospekt und das KIID mit weiteren Informationen zur Anlagepolitik. 13 Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Maßnahme für mich als deutscher Anleger? Bei einer Fusion werden die steuerlichen Daten des bisherigen Fonds auf den neuen übertragen bzw. angepasst. Auch die Informationen über das Ersterwerbsdatum, welches bei Käufen vor 2008 für die Besteuerung des Gewinns bei Realisierung durch Verkauf relevant ist, werden mitübertragen. Für Auswirkungen auf Ihre konkrete Situation konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater. 14 Was kann ich machen, wenn ich mit den Änderungen nicht einverstanden bin? Ein Widerspruch Ihrerseits hat keine Auswirkung auf die Durchführung der Maßnahme. Sie können die Fondsanteile bis zum 12.12.2016 14h an die Verwaltungsgesellschaft zurückgeben. Die Verwaltungsgesellschaft berechnet dafür keine Kosten. Der Gegenwert wird Ihrem Konto gutgeschrieben. Selbstverständlich können Sie auch nach der Umsetzung der Fondsmaßnahme die Anteile des neuen Fonds jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgeben und den Gegenwert vereinnahmen. Bitte beachten Sie, dass es möglicherweise während der Umstellung einen Zeitraum von wenigen Tagen gibt, in denen kein Handel stattfinden kann. Stand: 14.11.2016 4 4von von 4 4 4/4
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