Gemeinde Kirchheim b. München Bekanntmachung über die Absicht der Neuaufstellung mit Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 90-2/K und Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 90-3/K für das Gebiet „nördlich der Münchner Straße und westlich des Hausner Grenzweges“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch) Der Gemeinderat hat am 07.06.2016 beschlossen ein Verfahren zur Neuaufstellung mit Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 90-2/K und zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 90-3/K einzuleiten. Nachstehend ist der Wortlaut des Aufstellungsbeschlusses vom 07.06.2016 abgedruckt: „1. Der Gemeinderat erkennt, dass im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 90-2/K eine Teilung des Plangebiets Ziel führend erscheint, weil eine kurzfristige Überplanung der im Plangebiet Hausen Süd östlich des Hausner Grenzweges liegenden Grundstücke zur Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen möglich ist. 2. Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 90-2/K für das Gebiet „Hausen Süd“ nördlich der Münchner Straße und westlich des Hausner Grenzweges wird der bisherige Plangeltungsbereich um die Grundstücke Fl.Nr. 1054, 1054/7, 1054/5, 1054/4, 1054/3, 1054/2, 1054/1, 1053/1 der Gemarkung Kirchheim sowie um die Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1053, Teilfläche Hausner Grenzweg (Fl.Nr. 1055/2) und Teilflächen der Münchner Straße (Fl.Nr. 1050) reduziert. 3. Für das neue Gebiet „Beim Zenz und beim Bammer“ wird der Bebauungsplan Nr. 90-3/K aufgestellt. Es handelt sich um einen qualifizierten Bebauungsplan i. S. d. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden insbesondere folgende städtebauliche Ziele verfolgt: - Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen - Siedlungsabrundung der bebauten Ortslage - Festlegung einer geordneten Erschließung der künftigen Wohnbaugrundstücke Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1053/1, 1053 teilweise, 1054, 1054/7, 1054/5, 1054/4, 1054/3, 1054/2, 1054/1 sowie Teilfläche Hausner Grenzweg (Fl.Nr. 1055/2) und Teilflächen der Münchner Straße (Fl.Nr. 1050). Der Plangeltungsbereich wird von den folgenden in der Gemarkung Kirchheim liegenden Grundstücken bzw. Straßen umgrenzt: - im Norden: von den Grundstücken Hausen 5, 5 a, 5 b und 7 - im Osten: von den Grundstücken Hausner Grenzweg 1, 3, Salbeiweg 1, 3, 5, 7, 9 und 11 - im Süden: von der Münchner Straße und - im Westen: von den Grundstücken Fl.Nr. 1052 und 1052/1 4. Für den Bebauungsplan Nr. 90-3/K wird das Büro Baumann Architekten – Architekt und Stadtplaner SRL – aus Wörthsee beauftragt. Mit der Untersuchung der Geräuschsituation und der Unterstützung des Architekturbüros bei der Erarbeitung der erforderlichen Festsetzungen zum Lärmschutz wird das Ingenieurbüro Steger & Partner GmbH Lärmschutzberatung aus München beauftragt. Zu untersuchen ist u.a., welche immissionsschutzrechtlichen Konsequenzen durch die Abspaltung des östlichen Teilgebiets vom übrigen Plangebiet und der damit zu erwartenden vorgezogenen Bebauung bei der Überplanung zu beachten sind. 5. Dieser Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. 6. Der Erste Bürgermeister wird mit der Verhandlung der für die Umsetzung der Planung erforderlichen Städtebaulichen Verträge beauftragt; die rechtliche Beratung der Gemeinde erfolgt durch die Kanzlei GSK Stockmann und Kollegen Rechtsanwälte in München.“ ============================ In Kürze wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Der Zeitraum, in dem sich Interessierte über die Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen bei der Gemeinde erkundigen können, wird noch gesondert öffentlich bekannt gemacht. Ansprechpartner im Bauamt der Gemeindeverwaltung: Herr Müller, Tel. 089/90909-3112 oder Herr Wagner, Tel. 089/90909-3116 Gemeinde Kirchheim b. München, 16.11.2016 Bauamt - Sachgebiet Bauverwaltung Ortsüblich bekannt gemacht durch Anschlag an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Kirchheim b. München Ausgehängt am: 17.11.2016 ................................................... Abgenommen am: ______________ Maximilian B ö l t l Erster Bürgermeister (Siegel) ____________________ Unterschrift
© Copyright 2024 ExpyDoc