Bekanntmachung der Gemeinde Kirchheim b. München

Gemeinde Kirchheim b. München
Bekanntmachung
über die Absicht der Neuaufstellung mit Änderung des
Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 90-2/K und
Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 90-3/K für das Gebiet
„nördlich der Münchner Straße und westlich des Hausner
Grenzweges“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch)
Der Gemeinderat hat am 07.06.2016 beschlossen ein Verfahren zur Neuaufstellung mit
Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 90-2/K und zur
Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 90-3/K einzuleiten.
Nachstehend ist der Wortlaut des Aufstellungsbeschlusses vom 07.06.2016 abgedruckt:
„1. Der Gemeinderat erkennt, dass im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 90-2/K eine Teilung des Plangebiets Ziel führend erscheint, weil eine
kurzfristige Überplanung der im Plangebiet Hausen Süd östlich des Hausner
Grenzweges liegenden Grundstücke zur Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen
möglich ist.
2. Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 90-2/K für das Gebiet
„Hausen Süd“ nördlich der Münchner Straße und westlich des Hausner Grenzweges
wird der bisherige Plangeltungsbereich um die Grundstücke Fl.Nr. 1054, 1054/7,
1054/5, 1054/4, 1054/3, 1054/2, 1054/1, 1053/1 der Gemarkung Kirchheim sowie
um die Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1053, Teilfläche Hausner Grenzweg
(Fl.Nr. 1055/2) und Teilflächen der Münchner Straße (Fl.Nr. 1050) reduziert.
3. Für das neue Gebiet „Beim Zenz und beim Bammer“ wird der Bebauungsplan Nr.
90-3/K aufgestellt. Es handelt sich um einen qualifizierten Bebauungsplan i. S. d. §
30 Abs. 1 Baugesetzbuch. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden
insbesondere folgende städtebauliche Ziele verfolgt:
- Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen
- Siedlungsabrundung der bebauten Ortslage
- Festlegung einer geordneten Erschließung der künftigen Wohnbaugrundstücke
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1053/1, 1053 teilweise, 1054,
1054/7, 1054/5, 1054/4, 1054/3, 1054/2, 1054/1 sowie Teilfläche Hausner Grenzweg
(Fl.Nr. 1055/2) und Teilflächen der Münchner Straße (Fl.Nr. 1050).
Der Plangeltungsbereich wird von den folgenden in der Gemarkung Kirchheim
liegenden Grundstücken bzw. Straßen umgrenzt:
- im Norden: von den Grundstücken Hausen 5, 5 a, 5 b und 7
- im Osten: von den Grundstücken Hausner Grenzweg 1, 3, Salbeiweg 1, 3, 5, 7, 9
und 11
- im Süden: von der Münchner Straße und
- im Westen: von den Grundstücken Fl.Nr. 1052 und 1052/1
4. Für den Bebauungsplan Nr. 90-3/K wird das Büro Baumann Architekten – Architekt
und Stadtplaner SRL – aus Wörthsee beauftragt.
Mit der Untersuchung der Geräuschsituation und der Unterstützung des
Architekturbüros bei der Erarbeitung der erforderlichen Festsetzungen zum
Lärmschutz wird das Ingenieurbüro Steger & Partner GmbH Lärmschutzberatung
aus München beauftragt.
Zu untersuchen ist u.a., welche immissionsschutzrechtlichen Konsequenzen durch
die Abspaltung des östlichen Teilgebiets vom übrigen Plangebiet und der damit zu
erwartenden vorgezogenen Bebauung bei der Überplanung zu beachten sind.
5. Dieser Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu
machen.
6. Der Erste Bürgermeister wird mit der Verhandlung der für die Umsetzung der
Planung erforderlichen Städtebaulichen Verträge beauftragt; die rechtliche Beratung
der Gemeinde erfolgt durch die Kanzlei GSK Stockmann und Kollegen
Rechtsanwälte in München.“
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In Kürze wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Der Zeitraum, in
dem sich Interessierte über die Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen
bei der Gemeinde erkundigen können, wird noch gesondert öffentlich bekannt gemacht.
Ansprechpartner im Bauamt der Gemeindeverwaltung:
Herr Müller, Tel. 089/90909-3112 oder Herr Wagner, Tel. 089/90909-3116
Gemeinde Kirchheim b. München, 16.11.2016
Bauamt - Sachgebiet Bauverwaltung
Ortsüblich bekannt gemacht durch Anschlag an den Bekanntmachungstafeln
der Gemeinde Kirchheim b. München
Ausgehängt am: 17.11.2016
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Abgenommen am: ______________
Maximilian B ö l t l
Erster Bürgermeister
(Siegel)
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Unterschrift