Hinweise zur Teilnahme an der Klausur am 15

Übung im Strafrecht für Anfänger
Hinweise zur Teilnahme an den Klausuren
am 15.11.2016 und 17.1.2017
von 9.00 s.t. bis 11.00 s.t., Heuscheuer I
– An der Klausur kann nur teilnehmen, wer angemeldet ist.
– Es finden Einlasskontrollen statt. Bitte bringen Sie einen amtlichen
Lichtbildausweis mit.
– Die Einlasskontrolle an den Hörsälen beginnt 20 Minuten vor
Beginn der schriftlichen Prüfung. Damit die Prüfung pünktlich
beginnen kann, werden die Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig
einzufinden, aber vor Beginn der Einlasskontrolle den Hörsaal
nicht zu betreten; ein vorheriges Belegen von Plätzen im Hörsaal
ist untersagt.
– Es dürfen nur die gesetzlich zugelassen Hilfsmittel verwendet
werden.
– Lassen Sie zwischen sich und Ihrem Sitznachbarn jeweils einen Platz
frei. Setzen Sie sich hintereinander.
– Als Deckblatt ist die Rückseite des Sachverhalts zu benutzen
(Vordruck).