DE DE ENTWURF EINER STELLUNGNAHME

Europäisches Parlament
2014-2019
Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
2016/2151(DEC)
8.11.2016
ENTWURF EINER
STELLUNGNAHME
des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
für den Haushaltskontrollausschuss
über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan III – Kommission
und Exekutivagenturen
(2016/2151(DEC))
Verfasser der Stellungnahme: Peter Jahr
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VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden
Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu
übernehmen:
1. Stellt fest, dass die vom Europäischen Rechnungshof festgestellte Fehlerrate im
Agrarbereich für 2015 mit 2,9 % (verglichen mit 3,6 % im Jahr 2014) weiterhin rückläufig
ist; bedauert gleichzeitig, dass die geschätzte Fehlerquote nach wie vor über der
Wesentlichkeitsschwelle von 2 % liegt; erinnert daran, dass Störungen oft administrativer
Natur sind und damit die Fehlerquote weder als Maß für Betrug, Ineffizienz oder
Verschwendung zu verstehen ist, noch, dass dies zwangsläufig bedeutet, dass Gelder
verschwunden, verloren oder verschwendet worden sind;
2. Nimmt zur Kenntnis, dass sich die Fehlerrate der 1. Säule der GAP (EAGL: 2,2%)
erheblich von der der 2. Säule der GAP (ELER: 5,3% ) unterscheidet und merkt an, dass
sich dieser erhebliche Unterschied durch die jeweilige Gestaltung, den Umfang und die
Zielsetzung der beiden Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik erklären lässt; begrüßt die
überwiegend ordnungsgemäße Durchführung der Direktzahlungen;
3. Betont, dass es einen wichtigen Unterschied in der Art der Fehler gibt, nämlich in der
Differenzierung zwischen Fahrlässigkeit und größeren Fehlern; stellt fest, dass es sich bei
der Mehrheit der quantifizierbaren Fehler um überhöhte Angaben zu den beihilfefähigen
Flächen handelt und diese insgesamt 0,7% zu der geschätzten Gesamtfehlerquote
beitragen, währenddessen Störungen/Verstöße von nationalen Verwaltungen Einzelfälle
sind; weist außerdem darauf hin, dass es sich oftmals nicht um Fehlinvestitionen handelt,
sondern, dass Ausgaben für Projekte getätigt wurden, die keinen Anspruch auf Förderung
haben;
4. Betont, dass die Zuverlässigkeit der Informationen über GAP Direktzahlungen, wie von
den Mitgliedstaaten berichtet, durch falsche Berichterstattung oft ernsthaft untergraben
wird;
5. Lenkt die Aufmerksamkeit auf die Tatsache, dass viele kleinere Programme, wie das
Schulobstprogramm und Schulmilch nicht benutzerfreundlich sind, teilweise wegen der
damit verbundenen Bürokratie; damit ist ihre Akzeptanz und Umsetzung suboptimal;
begrüßt in diesem Zuge die Vereinfachungsinitiativen von Kommissar Hogan;
6. Ruft dazu auf, kleinere Programme in die zweite Säule der GAP zu verschieben;
7. Begrüßt den Einsatz von zusätzlichen Finanzinstrumenten, diese müssen jedoch so
kompatibel gestaltet werden, dass sie nicht zu einer Zunahme von Fehlerquoten führen;
8. Begrüßt das von der Kommission vorgeschlagen neue Konzept zur Analyse der
Fehlerquoten; begrüßt außerdem das neue Verfahren der Kommission bezüglich der
Vorabkontrollen bei gleichzeitigem Erhalt der Kleinfehlerregelung, welches
voraussichtlich erstmalig im Jahr 2016 angewandt werden soll;
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9. Begrüßt die Aktualisierung des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen
(LPIS), welches eine genauere Flächenerkennung ermöglicht; ist sich bewusst, dass es bei
der Anwendung dieses zentralen Kontrollsystems aufgrund der Verbesserung der
Zuverlässigkeit der Daten zu einer Erhöhung der Fehlerquoten in den ersten Jahren
kommen muss, wie auch vom ERH bestätigt, was aber auf lange Sicht gesehen zu einer
Verminderung der Fehlerquoten in diesem Bereich führen wird; weist darauf hin, dass es
bereits auf mitgliedstaatlicher Ebene Bestrebungen und Initiativen gibt, die GAP in voller
Kompatibilität mit den GPS-Messungen weiter zu vereinfachen;
10. Stellt fest, dass die Anwendung des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
(InVeKo) funktioniert, da nachweislich die vom Rechnungshof gemeldeten Fehler
weniger als 5,0 % betragen.
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