Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 2016/2151(DEC) 8.11.2016 ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für den Haushaltskontrollausschuss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan III – Kommission und Exekutivagenturen (2016/2151(DEC)) Verfasser der Stellungnahme: Peter Jahr PA\1106439DE.docx DE PE592.130v01-00 In Vielfalt geeint DE PA_NonLeg PE592.130v01-00 DE 2/4 PA\1106439DE.docx VORSCHLÄGE Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen: 1. Stellt fest, dass die vom Europäischen Rechnungshof festgestellte Fehlerrate im Agrarbereich für 2015 mit 2,9 % (verglichen mit 3,6 % im Jahr 2014) weiterhin rückläufig ist; bedauert gleichzeitig, dass die geschätzte Fehlerquote nach wie vor über der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % liegt; erinnert daran, dass Störungen oft administrativer Natur sind und damit die Fehlerquote weder als Maß für Betrug, Ineffizienz oder Verschwendung zu verstehen ist, noch, dass dies zwangsläufig bedeutet, dass Gelder verschwunden, verloren oder verschwendet worden sind; 2. Nimmt zur Kenntnis, dass sich die Fehlerrate der 1. Säule der GAP (EAGL: 2,2%) erheblich von der der 2. Säule der GAP (ELER: 5,3% ) unterscheidet und merkt an, dass sich dieser erhebliche Unterschied durch die jeweilige Gestaltung, den Umfang und die Zielsetzung der beiden Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik erklären lässt; begrüßt die überwiegend ordnungsgemäße Durchführung der Direktzahlungen; 3. Betont, dass es einen wichtigen Unterschied in der Art der Fehler gibt, nämlich in der Differenzierung zwischen Fahrlässigkeit und größeren Fehlern; stellt fest, dass es sich bei der Mehrheit der quantifizierbaren Fehler um überhöhte Angaben zu den beihilfefähigen Flächen handelt und diese insgesamt 0,7% zu der geschätzten Gesamtfehlerquote beitragen, währenddessen Störungen/Verstöße von nationalen Verwaltungen Einzelfälle sind; weist außerdem darauf hin, dass es sich oftmals nicht um Fehlinvestitionen handelt, sondern, dass Ausgaben für Projekte getätigt wurden, die keinen Anspruch auf Förderung haben; 4. Betont, dass die Zuverlässigkeit der Informationen über GAP Direktzahlungen, wie von den Mitgliedstaaten berichtet, durch falsche Berichterstattung oft ernsthaft untergraben wird; 5. Lenkt die Aufmerksamkeit auf die Tatsache, dass viele kleinere Programme, wie das Schulobstprogramm und Schulmilch nicht benutzerfreundlich sind, teilweise wegen der damit verbundenen Bürokratie; damit ist ihre Akzeptanz und Umsetzung suboptimal; begrüßt in diesem Zuge die Vereinfachungsinitiativen von Kommissar Hogan; 6. Ruft dazu auf, kleinere Programme in die zweite Säule der GAP zu verschieben; 7. Begrüßt den Einsatz von zusätzlichen Finanzinstrumenten, diese müssen jedoch so kompatibel gestaltet werden, dass sie nicht zu einer Zunahme von Fehlerquoten führen; 8. Begrüßt das von der Kommission vorgeschlagen neue Konzept zur Analyse der Fehlerquoten; begrüßt außerdem das neue Verfahren der Kommission bezüglich der Vorabkontrollen bei gleichzeitigem Erhalt der Kleinfehlerregelung, welches voraussichtlich erstmalig im Jahr 2016 angewandt werden soll; PA\1106439DE.docx 3/4 PE592.130v01-00 DE 9. Begrüßt die Aktualisierung des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS), welches eine genauere Flächenerkennung ermöglicht; ist sich bewusst, dass es bei der Anwendung dieses zentralen Kontrollsystems aufgrund der Verbesserung der Zuverlässigkeit der Daten zu einer Erhöhung der Fehlerquoten in den ersten Jahren kommen muss, wie auch vom ERH bestätigt, was aber auf lange Sicht gesehen zu einer Verminderung der Fehlerquoten in diesem Bereich führen wird; weist darauf hin, dass es bereits auf mitgliedstaatlicher Ebene Bestrebungen und Initiativen gibt, die GAP in voller Kompatibilität mit den GPS-Messungen weiter zu vereinfachen; 10. Stellt fest, dass die Anwendung des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKo) funktioniert, da nachweislich die vom Rechnungshof gemeldeten Fehler weniger als 5,0 % betragen. PE592.130v01-00 DE 4/4 PA\1106439DE.docx
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