Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz Rundschreiben Arbeitsrecht A2_31-16 09.11.2016 Betriebliche Altersversorgung Beitragsentwicklung beim Pensions-Sicherungs-Verein - Beitragssatz 2016 Der Beitragssatz zum Pensions-Sicherungs-Verein wird für das Kalenderjahr 2016 erstmals auf 0,0 Promille festgelegt. Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) hat den Beitragssatz für das Kalenderjahr 2016 auf 0,0 Promille der Bemessungsgrundlage festgelegt. Damit müssen die Mitgliedsunternehmen erstmals seit Beginn des Geschäftsbetriebes für 2016 keinen Beitrag an den PSV zahlen, nachdem dieser im Vorjahr noch auf 2,4 Promille angestiegen war. Die günstige Schadenentwicklung in diesem Jahr sowie entlastenden Komponenten, wie die Überschussbeteiligung vom Konsortium der Lebensversicherer, Erträge aus Insolvenzforderungen und die vorjährige Rückstellung für Beitragsrückgewähr, haben dazu geführt, dass kein Beitrag für das laufende Geschäftsjahr erforderlich ist. Der langjährige durchschnittliche Beitragssatz des PSV liegt bei 2,8 Promille. Die Mitteilung über die Festlegung des Beitragssatzes für 2016 erfolgt mit dem Jahresbeitragsbescheid, der demnächst an die PSV-Mitgliedsunternehmen versandt wird. Auf die Erhebung eines Vorschusses für 2017 wird zunächst ebenfalls verzichtet. Die weiteren Einzelheiten können Sie der beigefügten Pressemitteilung des PSV vom 08.11.2016 entnehmen (Anlage). Wir weisen darauf hin, dass nur diejenigen Baubetriebe zur Beitragszahlung im PSV verpflichtet sind, die eine betriebliche Altersversorgung in einem der Durchführungswege der Direktzusage, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds anbieten. In den Durchführungswegen Pensionskasse und Direktversicherung besteht dagegen keine Beitragspflicht zum PSV. Da es sich bei der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) um eine solche Pensionskasse handelt, unterfallen die dort bestehen Versorgungszusagen auch nicht der PSV-Beitragspflicht. Dies gilt sowohl für die allgemeinverbindlichen Rentenbeihilfen nach dem Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA) als auch für die tarifliche Zusatzrente (TZR). Anlage Ihr Ansprechpartner: Friedhelm Schreiner Telefon (0261) 30 40 70
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