Arbeitsrecht A2_31-16 Bauwirtschaft Rheinland

Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz
Rundschreiben
Arbeitsrecht
A2_31-16
09.11.2016
Betriebliche Altersversorgung
Beitragsentwicklung beim Pensions-Sicherungs-Verein - Beitragssatz 2016
Der Beitragssatz zum Pensions-Sicherungs-Verein wird für das Kalenderjahr 2016
erstmals auf 0,0 Promille festgelegt.
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) hat den Beitragssatz für das Kalenderjahr 2016 auf
0,0 Promille der Bemessungsgrundlage festgelegt. Damit müssen die Mitgliedsunternehmen
erstmals seit Beginn des Geschäftsbetriebes für 2016 keinen Beitrag an den PSV zahlen,
nachdem dieser im Vorjahr noch auf 2,4 Promille angestiegen war. Die günstige
Schadenentwicklung in diesem Jahr sowie entlastenden Komponenten, wie die
Überschussbeteiligung vom Konsortium der Lebensversicherer, Erträge aus Insolvenzforderungen und die vorjährige Rückstellung für Beitragsrückgewähr, haben dazu geführt,
dass kein Beitrag für das laufende Geschäftsjahr erforderlich ist. Der langjährige
durchschnittliche Beitragssatz des PSV liegt bei 2,8 Promille.
Die Mitteilung über die Festlegung des Beitragssatzes für 2016 erfolgt mit dem Jahresbeitragsbescheid, der demnächst an die PSV-Mitgliedsunternehmen versandt wird. Auf die
Erhebung eines Vorschusses für 2017 wird zunächst ebenfalls verzichtet. Die weiteren
Einzelheiten können Sie der beigefügten Pressemitteilung des PSV vom 08.11.2016
entnehmen (Anlage).
Wir weisen darauf hin, dass nur diejenigen Baubetriebe zur Beitragszahlung im PSV
verpflichtet sind, die eine betriebliche Altersversorgung in einem der Durchführungswege
der Direktzusage, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds anbieten. In den Durchführungswegen Pensionskasse und Direktversicherung besteht dagegen keine Beitragspflicht zum
PSV. Da es sich bei der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) um eine solche
Pensionskasse handelt, unterfallen die dort bestehen Versorgungszusagen auch nicht der
PSV-Beitragspflicht. Dies gilt sowohl für die allgemeinverbindlichen Rentenbeihilfen nach
dem Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA) als auch für
die tarifliche Zusatzrente (TZR).
Anlage
Ihr Ansprechpartner:
Friedhelm Schreiner
Telefon (0261) 30 40 70