Erläuterungen - Verwaltung 3plus

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Erläuterungen Einwohnergemeinde Hornussen
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A. Allgemeines
Budget 2017 Einwohnergemeinde, Erfolgsrechnung (ohne Spezialfinanzierungen)
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
+ Ergebnis aus Finanzierung
= Operatives Ergebnis
+ Ausserordentliches Ergebnis
= Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
Budget 2017
Fr. -249'500.00
Fr. -18'250.00
Fr. -267'750.00
Fr.
32'000.00
Fr. -235'750.00
Budget 2016
Fr. -99'700.00
Fr. -23'150.00
Fr. -122'850.00
Fr.
32'000.00
Fr. -90'850.00
Rechnung 2015
Fr. 243'798.04
Fr. -23'164.48
Fr. 220'633.56
Fr.
31'944.70
Fr. 252'578.26
Budget 2017 Einwohnergemeinde, Investitionsrechnung (ohne Spezialfinanzierungen)
Investitionsausgaben
Investitionseinnahmen
Ergebnis Investitionsrechnung
Selbstfinanzierung
Finanzierungsergebnis
Budget 2017
Fr. 661'000.00
Fr. 130'000.00
Fr -531'000.00
Fr. -68'250.00
Fr. -599'250.00
Budget 2016
Fr. 156'000.00
Fr.
79'543.00
Fr. -76'457.00
Fr.
87'500.00
Fr.
11'043.00
Rechnung 2015
Fr. 109'939.90
Fr.
0.00
Fr. -109'939.90
Fr. 470'162.91
Fr. 360'223.01
Dem betrieblichen Aufwand von Fr. 4'078'550.00 steht ein betrieblicher Ertrag von Fr. 3'829'050.00 gegenüber. Dies führt zu
einem Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit von Fr. -249'500.00. Die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen belaufen sich
auf Fr. 173'450.00. Der Nettofinanzertrag beträgt Fr. -18'250.00 womit sich ein Operatives Ergebnis von Fr. -267'750.00 ergibt.
Aufgrund der Änderung der Weisung zur Entnahme aus der Aufwertungsreserve durch die Aufsichtsbehörde wird im Voranschlag
2017 eine Entnahme von Fr. 32'000.00 getätigt (Mehrabschreibungen HRM1 zu HRM2). Somit resultiert ein Aufwandüberschuss
von Fr. 235'750.00, welcher dem Eigenkapital belastet wird.
Massgebend für die Vermögensentwicklung ist die Selbstfinanzierung. Sie ist jene Summe, die zur Finanzierung der Investitionen
durch eigene, im selben Rechnungsjahr erwirtschaftete Mittel, eingesetzt werden kann. Die geplanten Nettoinvestitionen von Fr.
531'000.00 können nicht mit eigenen Mitteln finanziert werden. Die Selbstfinanzierung beträgt Fr. -68'250.00 womit ein
Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 599'250.00 resultiert.
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B. Erfolgsrechnung
Konto
0
Bemerkungen
ALLGEMEINDE VERWALTUNG
0210.3153.00 Die Vertragslösungen der EDV wurden neu geprüft. Ab 2017 wird es für die Verwaltung3plus eine effizientere und
kostengünstigere Gesamtlösung geben. Die Aufteilung der Kosten pro Gemeinde erfolgt zum Ligado-Schlüssel.
0210.3611.00 Es wurden zusätzliche Kosten von Fr. 4'000.00 für das Informatik-Projekt Verana3 berücksichtigt. Weiter wurden
Fr. 1'100.00 für das neue Verrechnungsmodell KOMKA berücksichtigt. Ein Kostenanteil von Fr. 1'100.00 für das
Verrechnungsmodell KOMKA wurde ebenso im Konto 1.0217.3611.00 budgetiert.
0210.3910.00 Für die Führung der Regionalen Finanzverwaltung resultiert ein Budgetbetrag für die Verwaltung3plus von total Fr.
230'100.00. Der Anteil für Hornussen beträgt Fr. 93'700.00.
0210.3910.01 Für die Führung des Regionalen Steueramtes resultiert ein Budgetbetrag von total Fr. 249'600.00. Der Anteil für
Hornussen beträgt Fr. 62'900.00.
0220.3130.00 Es werden mit allgemein weniger Dienstleistungen auf Seite der Bauverwaltung gerechnet. Dies wirkt sich auch
0220.4210.00 auf die Rückerstattungen aus.
0220.3153.00 Die Vertragslösungen der EDV wurden neu geprüft. Ab 2017 wird es für die Verwaltung3plus eine effizientere und
kostengünstigere Gesamtlösung geben. Die Aufteilung der Kosten pro Gemeinde erfolgt zum Ligado-Schlüssel.
0220.3910.01 Für die Führung der Regionalen Verwaltung resultiert ein Budgetbetrag für die Verwaltung3plus von total Fr.
614'250. Der Anteil für Hornussen beträgt Fr. 250'050.00 und wurde unter den Funktionen 0220, 1400 und 5310
aufgeteilt.
0226.3110.00 Anschaffung neuer Büromöbel Verwaltung3plus.
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ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG
1400.3130.00 Kosten für den Geometer wurden im Konto 1400.3132.00 budgetiert.
1400.3612.03 Das regionale Betreibungsamt Frick rechnet im 2017 mit einer schwarzen Null. Daher werden keine
Gemeindebeiträge anfallen.
1500.3130.00 Feuerschau.
1500.3612.04 Die budgetierten Nettokosten der Feuerwehr Oberes Fricktal belaufen sich auf Fr. 225'650.00. Der Anteil für
Hornussen beträgt Fr. 57'610.00.
1610.3144.00 Diverse Unterhaltsarbeiten Schiessplatz Wildi: Sanierung Eingangstür Scheibenstand Fr. 1'750.00,
Wandverkleidung Waffenreinigungsnische Fr. 6'100.00, Verlegung Absperrvorrichtung aufgrund Waldabstand Fr.
1'050.00.
1620.3612.03 RFO: Aufgrund erhöhtem Arbeitsaufwand müssen die Löhne, Sitzungsgelder etc. erhöht werden. ZSO: Für das
Budget 2017 ist eine Pensenerhöhung von 50% vorgesehen. Diese Massnahmen ziehen eine Erhöhung der
Gemeindebeiträge mit sich.
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BILDUNG
Die Anzahl Schüler wie auch Kindergärtler wird im nächsten Jahr ansteigen. Daher fallen höhere Kosten an. Diese spiegeln sich
bei der Anpassung an die schulischen Lernlandschaften (Umgang und Einsatz mit Medien) sowie der Anpassung und
Anschaffung der Schulmaterialien bzw. Mobiliar aufgrund höherer Schülerzahlen.
2110.3110.00 Anschaffung 3 zusätzlicher Kindergartentische sowie 10 Kindergartenstühle. Lernlandschaften.
2120.3110.00 Anschaffung von 10 Tablets sowie 2 Klassenlehrerlaptops.
2120.3631.00 Der Stellenanteil Primarschule ist gegenüber dem Budget 2016 um 0.15 gestiegen.
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2130.3612.03 Schulgelder und Besoldungsanteile an die Gemeinde Frick für 22 Oberstufenschüler sowie für die Gemeinde
2130.3632.00 Gipf-Oberfrick für 2 Oberstufenschüler.
2140.3612.03 Zum vierten Mal ist auf das bevorstehende Schuljahr keine Schulgelderhöhung nötig.
2170.3111.00 Anschaffung Reinigungsmaschine Unterhalt Fr. 3'700.00. 2 neue Tore für Pausenplatz Fr. 1'700.00.
2170.3140.00 Sandentfernung beim Spielplatz (Fr. 8'000.00) sowie Sandabdeckung.
2170.3144.00 Die Sportplatzbeleuchtung muss repariert werden Fr. 3'000.00. Neue Fenstersimse beim Schulhaus Fr. 9'700.00.
Montage eines Handlaufs beim Treppenaufgang Schulstrasse-Sportplatz Fr. 700.00.
2170.4260.00 Anteil Gemeinde Bözen für die Reinigungsfachkräfte der Verwaltungs- und Schulliegenschaften.
2190.3170.00 Behördenessen sowie Schulpflege-/Lehrerausflug, Geschenke etc.
2191.3170.00 Anteil an den TNW-Abokosten für Hornusser Schüler, welche Schulen ausserhalb von Hornussen besuchen. Es
handelt sich dabei um 20 Schüler welche die Oberstufen in Frick und Gipf-Oberfrick besuchen.
2200.3614.00 3 Kinder besuchen eine Sonderschule.
2200.4260.00 Kosten für Verpflegung werden den Eltern weiterverrechnet.
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KULTUR, SPORT UND FREIZEIT
3290.3170.00 Bundesfeier.
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GESUNDHEIT
4210.3636.01 Der höhere Gemeindebeitrag gegenüber dem Vorjahr ist hauptsächlich auf den steigenden Umsatz zu begründen,
denn rund ein Drittel des zusätzlichen Umsatzes in der ambulanten Pflege verbleibt als Restkosten für die
Gemeinden. Die vom Kanton vorgegebene Strategie "ambulant vor stationär" führt zwangsläufig zu höheren
Restkostenbeiträgen der Gemeinden. Weiter wurden die Stellen Qualität und Bildung geschaffen. Beitrag Spitex
Fr. 57'600.00. Beitrag hauswirtschaftliche Leistungen Fr. 1'000.00.
4210.3636.03 Betreuung eines Kindes durch die Kinderspitex Nordwestschweiz.
4900.3111.00 Beschaffung eines öffentlich zugänglichen Defibrillators.
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SOZIALE SICHERHEIT
5350.3130.00 Mögliche Gründung einer Arbeitsgruppe zur Alterspolitik.
5350.3636.00 Unterstützung Benz'sche Stiftung mit Fr. 500.00.
5440.3636.00 Beitrag an Jugendfreff „Domizil“ in Effingen.
5450.3631.00 Familienergänzendes Kinderbetreuungsangebot.
5730.3611.00 Aufgrund der Aufnahme von Asylbewerber entstehen keine Abgaben an den Kanton.
5730.3910.01 Betreuungskosten an die Regionale Verwaltung. Fr. 500.00 pro Monat und pro aufzunehmenden Asylant.
5790.3631.00 Beitrag an die Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten. Ansatz Pro Einwohner Fr. 237.02.
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VERKEHR UND NACHRICHTENÜBERMITTLUNG
6150.3111.00 Ersatz von 3 Robidog-Behältern.
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6150.3141.00 Beleuchtungserweiterung Mülimatt Fr. 5'700.00. Sonstiger Unterhalt Gemeindestassen sowie Winterdienst.
6150.3144.00 Abfalleimer bei den Bushaltehäuschen ersetzen.
6220.3631.00 Anteil an öffentlichem Verkehr.
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UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG
7100.3143.00 Der Brunnen beim Pfarrhaus muss saniert werden.
7101.3111.00 Die Pumpe im Pumpwerk muss ersetzt werden.
7101.3612.04 Beim Wasserverband BEH resultiert ein Nettoaufwand von Fr. 104'150.00. Der Anteil für die Gemeinde
Hornussen beträgt Fr. 50'600.00.
7101.4409.01 Das Nettovermögen der Wasserversorgung (Guthaben gegenüber Einwohnergemeinde) beträgt Ende 2016
voraussichtlich Fr. 1'191'123.00. Dieses wird mit 0.90% bzw. Fr. 10'720.00 verzinst.
7101.9011.00 Der Aufwandüberschuss beträgt Fr. 24'900.00 und wird der Spezialfinanzierung entnommen.
7201.3143.00 Jährliche Spülung der Kanalisationsleitungen.
7201.3612.04 Beim Abwasserverband Bözberg West resultiert ein Nettoaufwand von Fr. 301'400.00. Der Anteil für die
Gemeinde Hornussen beträgt Fr. 71'600.00. Ab 2016 verrechnet der Bund den ARA eine Abwasserabgabe von
Fr. 9.00 pro Einwohner, welche durch jede einzelne Gemeinde auf die Einwohner überwälzt wird. Diese
Bundesgebühr wird im Kto. 1.7201.4240.00 verbucht.
7201.4409.01 Das Nettovermögen der Abwasserbeseitigung (Guthaben gegenüber Einwohnergemeinde) beträgt Ende 2016
voraussichtlich Fr. 1'071'156.00. Dieses wird mit 0.90% bzw. Fr. 9'641.00 verzinst.
7201.9011.00 Der Aufwandüberschuss beträgt Fr. 14'300.00 und wird der Spezialfinanzierung entnommen.
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7301.4409.01 Das Nettovermögen der Abfallwirtschaft (Guthaben gegenüber Einwohnergemeinde) beträgt Ende 2016
voraussichtlich Fr. 94'224.00. Dieses wird mit 0.90% bzw. Fr. 848.00 verzinst.
7301.9010.00 Der Ertragsüberschuss beträgt Fr. 1'350.00 und wird der Spezialfinanzierung gutgeschrieben.
7410.3611.00 Der Gewässerunterhalt durch den Kanton wird auf Fr. 12'950.00 geschätzt. Der Anteil der Gemeinde Hornussen
beträgt Fr. 5'180.00.
7900.3132.00 Beitrag Entwicklungskonzept für weitere mögliche Abklärungen und Infoveranstaltungen (Fr. 10'000.00). Mandat
für ein Rechtsbeistand in Bezug auf den möglichen Richtplaneintrag "Deponie sauberes Aushubmaterial".
7900.3632.00 Beitrag an Regionalplanung pro Einwohner Fr. 2.80.
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VOLKSWIRTSCHAFT
8120.3101.00 Anschaffung von Mergel für den Unterhalt der Flurstrassen.
8120.3143.00 Drainagen spülen oder ersetzen.
8200.3511.00 Der Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg rechnet mit einem Ertragsüberschuss von Total Fr. 33'000.00. Der
8200.4612.00 Anteil der Gemeinde Hornussen beträgt Fr. 4'700.00 und wird der Forstreserve gutgeschrieben.
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FINANZEN UND STEUERN
9300.4621.50 Der Beitrag aus dem Finanzausgleichsfonds beträgt Fr. 381'000.00 (basierend auf Abschlussjahr 2015). Dies ist
bedeutend weniger als im 2016 budgetiert wurde. Grund dafür sind vor allem die höheren Aktiensteuereinnahmen.
Aufgrund des positiven Resultats im Jahr 2015 wird der Finanzausgleich gekürzt.
9300.4622.70 Ausgleichsbeitrag der Mehrbelastung der Beiträge an den Personalaufwendungen der Volksschule gegenüber der
Entlastung bei der Spitalfinanzierung von Fr. 69'300.00.
9610.3400.00 Skonti und Vergütungszinsen Steuern.
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9610.3401.00 Verzinsung Darlehen Postfinance, Fr. 700'000.00 zu 0.86% (läuft bis Dezember 2018).
9990.4895.00 Entnahme aus der Aufwertungsreserve. Die Weisung der Aufsichtsbehörde wurde mittlerweile abgeändert.
Ursprünglich ging man davon aus, dass die Aufwertungsreserve dem Eigenkapital gutschrieben wird und zur
Deckung von Defiziten zur Verfügung steht. In der neuen Weisung steht die Aufwertungsreserve für die Deckung
von zukünftigen Aufwandüberschüssen nicht mehr zur Verfügung, sondern sie wird auf dem jetzigen Passivkonto
belassen.
9990.9000.00 Der Aufwandüberschuss beträgt Fr. 235'750.00.
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C. Investitionsrechnung
6130.5010.00 Strassenlärmsanierungsprojekt, Dekretsbeitrag.
7201.5290.00 Die Kosten des Abwasser Verbands-GEP belaufen sich auf total Fr. 78'706.00; Anteil für Hornussen Fr.
18'700.00.
7201.6310.00 Anteil für Hornussen vom Kantonsbeitrag Fr. 7'250.00.
8120.5010….
8120.6310….
Hofzufahrten Langacker, Wettacher und Widackerhof/Oeschbrunnenhof.
Beiträge Hofzufahrten Langacker, Wettacher und Widackerhof/Oeschbrunnenhof.
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D. Aufgaben- und Finanzplanung 2017 - 2021
Die Aufgaben- und Finanzplanung soll aufzeigen, dass ein mittelfristig ausgeglichener Finanzhaushalt möglich ist. Ausgeglichen
ist ein Finanzhaushalt dann, wenn das kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung innert einer Zeitspanne von 4 - 7 Jahren
ausgeglichen ist. Dies bedeutet, dass am Ende einer Planperiode die bestehende Verschuldung tragbar ist und dass die
gesetzliche Mindestkapitalisierung von 30% des Aufwands des vorangehenden Rechnungsjahrs (§ 9 FiV) eingehalten ist.
Investitionsprogramm
Projekte in Bau
Projekte geplant
Total
2016
121
0
121
2017
75
456
531
2018
0
750
750
2019
0
136
136
2020
0
200
200
2021
0
600
600
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Die jährlichen Investitionsausgaben sollten im Rahmen der Selbstfinanzierung (Abschreibungen und Aufwand/Ertragsüberschuss) liegen. Das heisst, dass im besten Fall keine „fremden“ Mittel aufgenommen werden müssten. Leider ist dies
nicht immer möglich. Im Budgetjahr 2017 können die Nettoinvestitionen nicht mit der Selbstfinanzierung gedeckt werden. Auch im
Jahr 2018 werden die geplanten Investitionen voraussichtlich nicht selber gedeckt werden können. In den Folgejahren 2019 bis
2020 überwiegt die Selbstfinanzierung gegenüber den Investitionen. Aufgrund der geplanten Investitionen in den Jahren 2017 und
2018 wird die Nettoschuld rapide nach oben schiessen.
Gelb: Selbstfinanzierung / Violette: Nettoinvestitionen
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Übersicht Aufgaben- und Finanzplanung
Abschreibungen
Operatives Ergebnis
Gesamtergebnis
Finanzierungsergebnis (+
Überschuss / - Fehlbetrag)
Bilanzüberschuss / -fehlbetrag
2016
196
18
50
93
2017
194
-268
-236
-600
2018
198
61
93
-486
2019
197
77
77
143
2020
207
62
62
74
2021
213
52
52
-330
1'069
833
8'859
8'936
8'998
9'050
In tausender Zahlen
Die Ergebnisse wandeln sich ab dem Jahr 2018 ins Positive. Dies hauptsächlich aufgrund des voraussichtlich neuen
Finanzausgleichs. Die Zahlen vom Jahr 2016 basieren auf den Prognosen (Veränderungen gegenüber Budget 2016), deshalb
variieren die Zahlen mit dem Budget 2016.
Prognosen
Steuern
Steuerfuss
Einkommens- und Vermögenssteuern
natürliche Pers.
Abschreibungen
Quellensteuern
Aktiensteuern
Total Steuern
Operatives Ergebnis
Ausserordentlicher Ertrag
Gesamtergebnis
Mittelfristiges Haushaltsgleichgewicht 2016
mit operativen Ergebnis
Mittelfristiges Haushaltsgleichgewicht 2016
mit Gesamtergebnis (Übergangsphase)
In tausender Zahlen
2016
2017
2018
2019
2020
2021
125%
1'950
125%
1'930
122%
1'893
122%
1'923
122%
1'933
122%
1'943
18
54
45
2'031
18
32
50
20
95
70
2'075
-268
32
-236
15
90
70
2'038
61
32
93
15
90
70
2'068
77
0
77
15
90
70
2'078
62
0
62
15
90
70
2'088
52
0
52
-109
50
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Es wurde mit Zuwachsraten gemäss Steuerprognosen des Kantonalen Steueramts und einem Bevölkerungswachstum gerechnet.
Mit dem neuen Finanzausgleich und der neuen Aufgabenverschiebung zwischen Kanton und Gemeinde ist ab dem Jahr 2018 ein
Steuerfussabtausch zwischen Kanton und Gemeinde geplant (Senkung Gemeindesteuerfuss um 3%, Erhöhung
Kantonssteuerfuss um 3%) Für das Jahr 2018 muss allerdings geprüft werden, ob der Gemeindesteuerfuss bei 125% belassen
wird. Dies wird auch vom neuen Finanzausgleich abhängig sein, für welchen das Referendum ergriffen wurde und frühestens im
Jahr 2018 umgesetzt wird.
Anhand der Entwicklung der Verbundaufgaben Kanton-Gemeinden werden folgende Positionen im Speziellen berücksichtigt:
•
Aufgabenverschiebungsbilanz Brutto
•
Wegfall Ausgleichsabgabe aus Spitalfinanzierung
Finanzausgleich
Ab 2018 sind die Auswirkungen des neuen Finanzausgleichs zu berücksichtigen. Er besteht einerseits aus der
Aufgabenverschiebungsbilanz, in welcher die finanziellen Auswirkungen aller Lastenverschiebungen aufgeführt werden.
Anderseits aus der Finanzausgleichsbilanz, welche die Finanzausgleichszahlungen einer Gemeinde gemäss heutigem
Finanzausgleich aufzeigt. In der Gesamtbilanz werden diese beiden Totale zusammengezählt. Gemeinden, deren Gesamtbilanz
eine Mehrbelastung von mehr als zwei Steuerfussprozenten aufweist, erhalten in den ersten vier Jahren Übergangsbeiträge.
Hornussen
Finanzausgleich Status quo
Finanzausgleich neu
Finanzausgleichsbilanz gerundet
Aufgabenverschiebungsbilanz
Gesamtbilanz
Übergangsbeitrag
(+ Belastung / - Entlastung)
-619'644
-734'000
-114'000
32'000
-82'000
0
Es ist damit zu rechnen, dass der neue Finanzausgleich jährlich konstanter ausfällt als bisher. Gemeinden, die in der
Gesamtbilanz um mehr als zwei Steuerfussprozente mehrbelastet werden, erhalten Übergangsbeiträge. Die Übergangsbeiträge
werden so ausgerichtet, dass sich die Mehrbelastung in der Gesamtbilanz im ersten Jahr auf zwei Steuerfussprozente reduziert.
Im zweiten Jahr wird der so errechnete Übergangsbeitrag noch zu 75 %, im dritten zu 50 % und im vierten zu 25 % ausbezahlt. Ab
dem fünften Jahr fällt er weg.
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Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, es sei das Budget mit einem unveränderten Steuerfuss von
125 % zu genehmigen.
5075 Hornussen, 25. November 2016
NAMENS DES GEMEINDERATES
Der Gemeindeammann:
George Winet
Der Gemeindeschreiber: Markus Schlatter