Stellungnahme Ryanair

Servicezeit – Das Verbrauchermagazin im WDR
Fernsehen Montag – Freitag um 18:15 Uhr
Stellungnahme Ryanair
1. Wieso sollte per AGB ausgeschlossen werden, dass sich Kunden
bezüglich Ausgleichszahlungen an Dritte (z.B. an Fluggasthelfer-Portale)
wenden?
„Ryanair möchte sicherstellen, dass alle Ryanair-Kunden 100 Prozent ihrer
EU261 Entschädigung (250 Euro), ohne Abzug von übermäßigen Kosten
Dritter von bis zu 100 Euro (pro Anspruch), erhalten - dieses Vorgehen
besteht seit Ende des Jahres 2015. Da Ryanair-Kunden diese Kompensation
ohne zusätzliche Kosten direkt bei Ryanair geltend machen können, stellen
diese ‚Servicegesellschaften' keinerlei Service da." (Robin Kiely, Head of
Communications bei Ryanair)
2. Wieso wurden der Absatz 15.3 rückwirkend eingefügt und die AGB damit
rückdatiert?
„Wir denken, dass Sie unsere AGB missverstehen. Wenn ein Passagier eine
Buchung vornimmt, ist diese im Sinne der AGB, die zum Zeitpunkt der
Buchung gültig sind. Diese können nachträglich nicht verändert werden. Ein
weiterer Passagier, der eine Buchung zu einem späteren Zeitpunkt vornimmt,
kann von Änderungen der AGB betroffen sein, falls Änderungen in den AGB in
dieser Zwischenzeit vorgenommen worden sind. Aus diesem Grund tragen
alle AGB ein Inkrafttretungsdatum." (Robin Kiely, Head of Communications bei
Ryanair)
3. Stellen Sie fest, dass durch Fluggasthelfer-Portale mehr
Ausgleichszahlungen eingefordert werden, als dies ohne sie der Fall
wäre?
„Wie erwähnt, möchte Ryanair sicherstellen, dass alle Ryanair-Kunden 100
Prozent ihrer EU261 Entschädigung (250 Euro) erhalten, ohne Abzug von
übermäßigen Kosten Dritter von bis zu 100 Euro (pro Anspruch)." (Robin
Kiely, Head of Communications bei Ryanair)
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