Servicezeit – Das Verbrauchermagazin im WDR Fernsehen Montag – Freitag um 18:15 Uhr Stellungnahme Ryanair 1. Wieso sollte per AGB ausgeschlossen werden, dass sich Kunden bezüglich Ausgleichszahlungen an Dritte (z.B. an Fluggasthelfer-Portale) wenden? „Ryanair möchte sicherstellen, dass alle Ryanair-Kunden 100 Prozent ihrer EU261 Entschädigung (250 Euro), ohne Abzug von übermäßigen Kosten Dritter von bis zu 100 Euro (pro Anspruch), erhalten - dieses Vorgehen besteht seit Ende des Jahres 2015. Da Ryanair-Kunden diese Kompensation ohne zusätzliche Kosten direkt bei Ryanair geltend machen können, stellen diese ‚Servicegesellschaften' keinerlei Service da." (Robin Kiely, Head of Communications bei Ryanair) 2. Wieso wurden der Absatz 15.3 rückwirkend eingefügt und die AGB damit rückdatiert? „Wir denken, dass Sie unsere AGB missverstehen. Wenn ein Passagier eine Buchung vornimmt, ist diese im Sinne der AGB, die zum Zeitpunkt der Buchung gültig sind. Diese können nachträglich nicht verändert werden. Ein weiterer Passagier, der eine Buchung zu einem späteren Zeitpunkt vornimmt, kann von Änderungen der AGB betroffen sein, falls Änderungen in den AGB in dieser Zwischenzeit vorgenommen worden sind. Aus diesem Grund tragen alle AGB ein Inkrafttretungsdatum." (Robin Kiely, Head of Communications bei Ryanair) 3. Stellen Sie fest, dass durch Fluggasthelfer-Portale mehr Ausgleichszahlungen eingefordert werden, als dies ohne sie der Fall wäre? „Wie erwähnt, möchte Ryanair sicherstellen, dass alle Ryanair-Kunden 100 Prozent ihrer EU261 Entschädigung (250 Euro) erhalten, ohne Abzug von übermäßigen Kosten Dritter von bis zu 100 Euro (pro Anspruch)." (Robin Kiely, Head of Communications bei Ryanair) Verbraucher.wdr.de © WDR 2016 Seite 1 von 1
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