Hockeyverband Baden - Württemberg e.V. Schiedsrichter- und Regelausschuss An die Vereine und SR Obleute im HBW Daniel Gruss Bregenzer Str. 1 97980 Bad Mergentheim HBW SRA Vorsitzender Bad MGH, den 11.11.2015 Liebe Hockeyfreunde, das Schiedsrichterwesen im HBW ist seit Jahren ein Dauerthema. Der HBW Vorstand hat sich auf der Vorstandssitzung am 06/07.11.2015 intensiv mit diesem Thema befasst und Reglungen getroffen, die insbesondere den Jugendschiedsrichterbereich fördern soll. Die beschlossenen Regelungen unterstützen direkt die Jugendlichen aber auch die Vereine, die im Schiedsrichterwesen aktiv sind. Folgende neue Regelungen wurden beschlossen: • Alle neuen Jugendliche, die in den J-Pool des HBW aufgenommen werden, erhalten jeweils ein SR Trikot (in beiden Farben), ein Kartenset und eine Pfeife vom HBW. Die Jugendliche erhalten die Ausrüstung erst, nachdem diese an einer Endrunde teilgenommen haben. • Für alle J-Pool Schiedsrichter wird ab 01.01.2016 nur noch ein Lehrgang mit der Gebühr von 25,- Euro berechnet. Bei allen weiteren Lehrgängen im Kalenderjahr, fällt die Lehrgangsgebühr von 25,- Euro weg. • Für alle SR des B und A Pools, die regelmäßig (mind. 3 Spiele pro Saison) Ihren namentlichen Ansetzungen durch den SRA nachkommen, übernimmt der HBW die Lehrgangsgebühren ab dem 01.01.2016 (Theorie 10,- Euro und 25,- Euro). • Bei allen Jugendlehrgängen erhalten die Jugendlichen ein Verpflegungsentgelt in Höhe von 10,- Euro durch den HBW. • Bei den namentlichen Schiedsrichtermeldungen gem. § 7 der SO, werden DHB Schiedsrichter ab 01.08.2016, die im eigenen Heimverein zum DHB SR ausgebildet wurden, angerechnet. DHB Schiedsrichter, die aus sonstigen Gründen den Verein wechseln, können erst nach Ablauf einer 12 Monatsfrist für den neuen Verein angerechnet werden. • Spesen der Jugendlichen und der SR Koordinatoren im Jugendbereich werden bei Einzelspielen von 12,50 Euro auf 18,- Euro erhöht. • Spesen der Jugendlichen und der SR Koordinatoren werden im Jugendbereich bei Endrunden von 24,- Euro auf 30,- Euro erhöht. Hockeyverband Baden - Württemberg e.V. Schiedsrichter- und Regelausschuss Folgende Änderungen der Schiedsrichterordnung wurde beschlossen (gültig ab 11.11.2015): • In den Jugend Verbandsligen (bis zur WJB und MJB) können Spiele der eigene Altersklasse mit der J-Lizenz geleitet werden. Betrifft die Endrunden der Jugend Verbandsligen Altersklasse MäB und KnB: • • • • • • Eine SR Lizenzpflicht für die Endrunden der Jugend Verbandsligen der Altersklasse MäB und KnB wird eingeführt. Die für die Endrunden qualifizierten Mannschaften haben dem SRA zwei Wochen vor der Endrunde, die SR namentlich zu melden. Das Höchstalter der zu meldenden Schiedsrichter, darf das bis zum vollendeten 27. Lebensjahr nicht überschreiten. Der Vereinsschiedsrichterobmann oder ein erfahrener Schiedsrichter des ausrichtenden Vereines der Endrunde, übernimmt die Aufgaben des Schiedsrichterkoordinators. Die Schiedsrichter und der SR Koordinator erhalten Spesen aber keine Fahrkosten !. Die Spesen für den SR Koordinator übernimmt der HBW, die Spesen der Schiedsrichter sind von den teilnehmenden Mannschaften der Endrunde zu zahlen. Diese Regelung wurde bei den Regionaltreffen im Jahr 2014 angeregt. Diese Maßnahme dient dazu, Jugendliche beim Pfeifen durch den SR Koordinator zu unterstützen und durch die Beobachtung beim Pfeifen weiter zu bringen. Gleichzeitig können die Jugendliche durch den SR Koordinator bei entstehenden Problemen durch Trainer / Zuschauer usw. besser unterstützt und geschützt werden. Aus diesem Grund hat der SRA in diesem Jahr die Vereinsschiedsrichterobleute bei praktischen Lehrgängen geschult um die Jugendlichen SR entsprechend unterstützen zu können. Diese Regelung werden wir ab der Hallensaison 2016/2017 vermutlich auf weitere Altersklassen in den Jugend Verbandsligen ausweiten. Die geänderte Schiedsrichterordnung (gültig ab 11.11.2015) steht im Downloadcenter zu Ihrer Verfügung. Mit sportlichen Grüßen Hockeyverband Baden-Württemberg e.V. Daniel Gruss - Vorstand Schiedsrichter -
© Copyright 2024 ExpyDoc