anmeldung münchen-exkursion - ELSA Erlangen

ANMELDUNG ZUR ERSTISFAHRT
NACH DRACHSELSRIED VOM 18.11.2016 BIS 20.11.2016
I. Anmeldung
Name, Vorname
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Geburtsdatum
Telefon/ Mobil
E-Mail
Personalausweisnummer
ELSA-Mitglied
Semesterzahl
Mit meiner Unterschrift melde ich mich verbindlich für die Studienfahrt nach Drachselsried an und akzeptiere die Nachfolgenden abgedruckten ‚Allgemeinen Teilnahmebedingungen‘.
Ort und Datum
Unterschrift
II. SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige ELSA Erlangen-Nürnberg e.V., einmalig eine Zahlung von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ELSA Erlangen-Nürnberg e.V. auf
mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Kontoinhaber
Anschrift
Kreditinstitut
BIC
IBAN
Mandatsreferenz/Verwendungszweck WIRD SEPARAT MITGETEILT
Ort und Datum
Unterschrift
! Die vollständig ausgefüllte Anmeldung bitte in den ELSA Briefkasten im JDC einwerfen !
European Law Students’ Association (ELSA) - Fakultätsgruppe Erlangen-Nürnberg e.V.
Fachbereich Rechtswissenschaft • Schillerstraße 1 • 91054 Erlangen
Vereinsregister-Nummer 21006 beim Amtsgericht Fürth  als gemeinnützig anerkannt
Gläubigeridentifikationsnummer: DE60ZZZ00000826493
Bankverbindung: Sparkasse Erlangen  IBAN: DE32 7635 0000 0000 0923 48  BIC: BYLADEM1ERH
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Stand: 11.10.2016
1. Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln alle Vertragsverhältnisse zwischen ELSA-Erlangen-Nürnberg e.V.,
Vereinsregister Fürth, Nr. 21006 (Ausrichter) und dem Teilnehmer in Bezug auf die Erstis-Fahrt nach 94256 Drachselsried vom
18.11.2016 bis 20.11.2016.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Plätze werden im Losverfahren vergeben, sofern der Anmeldebogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. Anmeldungen von Nicht-ELSA Mitgliedern können erst bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl durch ELSA-Mitglieder berücksichtigt
werden. Die Veranstaltung ist ausdrücklich für Erstsemester vorgesehen. Der Reisevertrag ist zustande gekommen, wenn die
Anmeldung von ELSA-Erlangen-Nürnberg e.V. per E-Mail bestätigt worden ist.
3. Pflichten des Ausrichters
(1) Der Ausrichter verpflichtet sich, dem Teilnehmer für den Zeitraum der Erstis-Fahrt (18.11. – 20.11.2016) eine Unterkunft in
Drachselsried zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Ausrichter verpflichtet sich weiterhin, den Teilnehmer mit Mahlzeiten während der Erstis-Fahrt zu versorgen. Dies sind
insbesondere Abendessen am Freitag, Frühstück, Mittagessen und Abendessen am Samstag sowie Frühstück am Sonntag.
(3) Der Ausrichter verpflichtet sich zu folgenden Reiseleistungen:
- Busfahrt von Erlangen nach Drachselsried und von Drachselsried nach Erlangen
- 2 x Übernachtung in einem Selbstversorgerhaus in Drachselsried inklusive der oben genannten Mahlzeiten
- Ausgewählte alkoholische und alkoholfrei Getränke während des Aufenthaltes in Drachselried
(4) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von ELSA Erlangen-Nürnberg e.V. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Der Anbieter wird den Kunden von notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
4. Pflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer hat sich während der gesamten Veranstaltung angemessen zu verhalten, insbesondere den Ablauf der ErstisFahrt nicht zu behindern, andere Teilnehmer und Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters nicht zu belästigen und
Dritte nicht zu gefährden. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Vertreter, sowie Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
(2) Des Weiteren ist der Besitz und Konsum von jeglichen illegalen Betäubungsmitteln während der gesamten Dauer der Veranstaltung untersagt. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
(3) Im Falle eines Verstoßes gegen Nr. 4 Abs. 1, 2 darf der Veranstalter den Teilnehmer von einzelnen Teilen oder der gesamten
Erstis-Fahrt ausschließen. Hierdurch werden weitergehende, gesetzliche Rechte des Ausrichters nicht beschränkt. Eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die vertragliche Pflicht zu erfüllen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, dem Ausrichter ein
SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Teilnahmegebühr zu gewähren.
5. Zahlungsbedingungen
(1) Der Teilnehmerbeitrag in Höhe von 99,- € für Mitglieder und 140,- € für Nichtmitglieder wird frühestens eine Wochen
nach Bestätigung der Anmeldung mittels SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto eingezogen.
(2) Des Weiteren wird mit der Abbuchung des Teilnehmerbeitrages 10,- € Kaution abgebucht. Diese wird bei mangelloser Abnahme der Unterkunft durch den Eigentümer spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Fahrt auf das Konto des Teilnehmers zurückgebucht. Für den Fall, dass der Eigentümer bei mangelhafter Abnahme der Unterkunft die Kaution nur teilweise
bzw. überhaupt nicht rückerstattet, ist ELSA Erlangen-Nürnberg e.V. berechtigt, die vom Teilnehmer gezahlte Kaution teilweise
bzw. in voller Höhe einzubehalten. Der Teilnehmer erklärt sich hiermit einverstanden.
(3) Die Bestätigung der Anmeldung gilt als Rechnung und Reisebestätigung.
6.
Absage der Reise
European Law Students’ Association (ELSA) - Fakultätsgruppe Erlangen-Nürnberg e.V.
Fachbereich Rechtswissenschaft • Schillerstraße 1 • 91054 Erlangen
Vereinsregister-Nummer 21006 beim Amtsgericht Fürth  als gemeinnützig anerkannt
Gläubigeridentifikationsnummer: DE60ZZZ00000826493
Bankverbindung: Sparkasse Erlangen  IBAN: DE32 7635 0000 0000 0923 48  BIC: BYLADEM1ERH
ELSA Erlangen-Nürnberg e.V. behält sich das Recht vor, die Reise bis spätestens zehn Tage vor Reisebeginn, in Fällen höherer
Gewalt oder Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, abzusagen. Die Mindestteilnehmerzahl ist nicht erreicht, wenn weniger
als 35 Personen teilnehmen. Eine entsprechende Mitteilung muss dem/der Teilnehmer/in bis spätestens zehn Tage vor Beginn der
Studienfahrt in Textform (§ 126b BGB) zugegangen sein. Der bereits gezahlte Teilnehmerbeitrag wird im vollen Umfang rückerstattet.
7. Rücktritt
Der Rücktritt von der Studienfahrt muss schriftlich (§ 126 BGB) erklärt werden. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der
Eingang der Rücktrittserklärung bei ELSA Erlangen-Nürnberg e.V. Tritt ein/e Teilnehmer/in vom Reisevertrag zurück oder aber
tritt er/sie die Studienfahrt nicht an - ohne vom Reisevertrag zurückzutreten - kann ELSA Erlangen-Nürnberg e.V. eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen sowie seine Aufwendungen verlangen:
- Rücktritt vom 28.10.2014 bis 04.11.2016:
60 % des Teilnehmerbeitrages
- Rücktritt vom 05.11.2016 bis 11.11.2016:
80 % des Teilnehmerbeitrages
- Rücktritt vom 12.11.2016 bis zum Beginn der Reise:
100 % des Teilnehmerbeitrages
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen.
8. Haftung des Reiseveranstalters
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein
Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Die Haftung für körperliche Schäden, die vom Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, sowie die daraus resultierenden Schäden, wird nicht von ELSA Erlangen e.V. getragen.
ELSA Erlangen-Nürnberg e.V. haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam
oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
European Law Students’ Association (ELSA) - Fakultätsgruppe Erlangen-Nürnberg e.V.
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Gläubigeridentifikationsnummer: DE60ZZZ00000826493
Bankverbindung: Sparkasse Erlangen  IBAN: DE32 7635 0000 0000 0923 48  BIC: BYLADEM1ERH