LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13439 10.11.2016 Kleine Anfrage 5326 der Abgeordneten Birgit Rydlewski, Daniel Düngel und Torsten Sommer PIRATEN Wie gefährlich sind polizeiliche Reizstoffe (Pfefferspray)? Nach einer polizeilichen Festnahme Mitte Oktober in Bielefeld ist ein Mann gestorben. Bei der polizeilichen Maßnahme kam es zum Einsatz von polizeilichen Reizstoffen (Pfefferspray) und der Mann hatte zuvor Kokain genommen. Diese Kombination führte vermutlich zum Tod. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung gegen drei Polizisten. Mitglieder der Piratenfraktion hatten 2015 schon Anfragen zum Einsatz von Pfefferspray durch polizeiliche Behörden in NRW gestellt. Die Landesregierung konnte in der Antwort keine Aussagen darüber tätigen, wie oft Reizstoffe von der Polizei verwendet werden und ob Personen oder Polizeibeamte selbst durch den Einsatz der Reizstoffe verletzt wurden. Zu Recht weist der Kriminologe Prof. Feltes hingegen in seinem Beitrag für die Zeitschrift "Bürgerrechte und Polizei" auf die Tatsache hin, dass zumindest in den Berichten der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze seit zwei Jahren Fälle von Verletzungen wegen Reizstoffen aufgeführt werden. In seinem Beitrag führt Prof. Feltes aus, dass der Einsatz der Mittel gefährlich sein kann und dies durch die Landesregierung verharmlost wird. Sein Fazit lautet: "Der Einsatz von Pfefferspray durch die deutsche Polizei ist vor allem vor dem Hintergrund der zunehmenden Verwendung auch größerer Mengen und nicht nur zur direkten Selbstverteidigung, sondern vor allem für taktische Zwecke (Auflösen einer Menschenmenge; Freimachen eines Zugangs) von der Polizei intensiver empirisch zu untersuchen. Dazu sind entsprechende Meldungen von Pfefferspray-Einsätzen bei den Innenministerien zu sammeln. Die Innenminister des Bundes und der Länder sollten Richtlinien erlassen und bekannt geben, in denen die Anwendung von Pfefferspray eindeutig geregelt wird ..." In Niedersachen wird seit kurzem die Menge des Pfeffersprays, das bei polizeilichen Maßnahmen zum Einsatz kommt, dokumentiert. Diese Maßnahme hat laut Berichten des NDR dazu geführt, dass der Verbrauch von Reizstoffen in Niedersachsen rückläufig ist. Datum des Originals: 10.11.2016/Ausgegeben: 11.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13439 Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie verlief der Einsatz der Polizei in der Nacht zum 16. Oktober 2016 in Bielefeld genau? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Ausführungen des Kriminologen Prof. Feltes in seinem Beitrag „Begrenztes Risiko? Polizeilicher Einsatz von Pfefferspray bei Fußballspielen“ 1? 3. Welches Wissen wird bei der Ausbildung nordrhein-westfälischer Polizeibeamt/innen über den Einsatz von Pfefferspray vermittelt? 4. Nach welchen Vorschriften (nach welchem Verfahren) müssen Beamt/innen der Polizei die Anwendung von Pfefferspray als Hilfsmittel körperlicher Gewalt gegen Personen melden? 5. Wird die Landesregierung nach dem Vorbild Niedersachsens die Menge an verwendeten polizeilichen Reizstoffen zukünftig erfassen? Birgit Rydlewski Daniel Düngel Torsten Sommer 1 https://www.cilip.de/2016/08/19/begrenztes-risiko-polizeilicher-einsatz-von-pfefferspray-bei-fussballspielen/ 2
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