Kleine Anfrage 5326

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/13439
10.11.2016
Kleine Anfrage 5326
der Abgeordneten Birgit Rydlewski, Daniel Düngel und Torsten Sommer PIRATEN
Wie gefährlich sind polizeiliche Reizstoffe (Pfefferspray)?
Nach einer polizeilichen Festnahme Mitte Oktober in Bielefeld ist ein Mann gestorben. Bei der
polizeilichen Maßnahme kam es zum Einsatz von polizeilichen Reizstoffen (Pfefferspray) und
der Mann hatte zuvor Kokain genommen. Diese Kombination führte vermutlich zum Tod. Nun
ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung gegen
drei Polizisten.
Mitglieder der Piratenfraktion hatten 2015 schon Anfragen zum Einsatz von Pfefferspray durch
polizeiliche Behörden in NRW gestellt. Die Landesregierung konnte in der Antwort keine Aussagen darüber tätigen, wie oft Reizstoffe von der Polizei verwendet werden und ob Personen
oder Polizeibeamte selbst durch den Einsatz der Reizstoffe verletzt wurden.
Zu Recht weist der Kriminologe Prof. Feltes hingegen in seinem Beitrag für die Zeitschrift "Bürgerrechte und Polizei" auf die Tatsache hin, dass zumindest in den Berichten der Zentralen
Informationsstelle Sporteinsätze seit zwei Jahren Fälle von Verletzungen wegen Reizstoffen
aufgeführt werden. In seinem Beitrag führt Prof. Feltes aus, dass der Einsatz der Mittel gefährlich sein kann und dies durch die Landesregierung verharmlost wird. Sein Fazit lautet: "Der
Einsatz von Pfefferspray durch die deutsche Polizei ist vor allem vor dem Hintergrund der
zunehmenden Verwendung auch größerer Mengen und nicht nur zur direkten Selbstverteidigung, sondern vor allem für taktische Zwecke (Auflösen einer Menschenmenge; Freimachen
eines Zugangs) von der Polizei intensiver empirisch zu untersuchen. Dazu sind entsprechende
Meldungen von Pfefferspray-Einsätzen bei den Innenministerien zu sammeln. Die Innenminister des Bundes und der Länder sollten Richtlinien erlassen und bekannt geben, in denen die
Anwendung von Pfefferspray eindeutig geregelt wird ..."
In Niedersachen wird seit kurzem die Menge des Pfeffersprays, das bei polizeilichen Maßnahmen zum Einsatz kommt, dokumentiert. Diese Maßnahme hat laut Berichten des NDR dazu
geführt, dass der Verbrauch von Reizstoffen in Niedersachsen rückläufig ist.
Datum des Originals: 10.11.2016/Ausgegeben: 11.11.2016
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/13439
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.
Wie verlief der Einsatz der Polizei in der Nacht zum 16. Oktober 2016 in Bielefeld genau?
2.
Wie bewertet die Landesregierung die Ausführungen des Kriminologen Prof. Feltes in
seinem Beitrag „Begrenztes Risiko? Polizeilicher Einsatz von Pfefferspray bei Fußballspielen“ 1?
3.
Welches Wissen wird bei der Ausbildung nordrhein-westfälischer Polizeibeamt/innen
über den Einsatz von Pfefferspray vermittelt?
4.
Nach welchen Vorschriften (nach welchem Verfahren) müssen Beamt/innen der Polizei
die Anwendung von Pfefferspray als Hilfsmittel körperlicher Gewalt gegen Personen
melden?
5.
Wird die Landesregierung nach dem Vorbild Niedersachsens die Menge an verwendeten
polizeilichen Reizstoffen zukünftig erfassen?
Birgit Rydlewski
Daniel Düngel
Torsten Sommer
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https://www.cilip.de/2016/08/19/begrenztes-risiko-polizeilicher-einsatz-von-pfefferspray-bei-fussballspielen/
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