Europäische Kommission - Pressemitteilung Ecuador tritt Handelsübereinkommen zwischen EU und Kolumbien/Peru bei Brüssel, 11. November 2016 Im Rahmen einer feierlichen Unterzeichnung unterzeichnet Kommissarin Malmström heute um 13 Uhr in Brüssel das Protokoll über den Beitritt Ecuadors zu dem Abkommen Handelskommissarin Cecilia Malmström unterzeichnet heute das Protokoll über den Beitritt Ecuadors zu dem Handelsabkommen der EU mit Kolumbien und Peru. Dieses entwicklungsorientierte Abkommen wird zu einer asymmetrischen Öffnung der Märkte auf beiden Seiten führen, bei Handel und Investitionen in beiden Richtungen für mehr Stabilität und Berechenbarkeit sorgen und inklusive und nachhaltige Entwicklung fördern. Kommissarin Malmström erklärte dazu: „ Dieses Abkommen ist ein Meilenstein in den Beziehungen zwischen Ecuador und der EU und schafft die richtigen Rahmenbedingungen, um Handel und Investitionen auf beiden Seiten anzukurbeln. Es ist wichtig, dass es bald umgesetzt wird, so dass Ausführer, Arbeitnehmer und Bürger die mit ihm verbundenen Vorteile nutzen können. Wir müssen den Handel zwischen uns ausbauen, denn der Handel ist ein entscheidender Faktor für Wachstum und Beschäftigung in der EU, aber auch für eine Volkswirtschaft wie Ecuador, die eine Diversifizierung und die Integration in globale Wertschöpfungsketten anstrebt. Das Abkommen bietet europäischen Unternehmen die Möglichkeit, in der Region Fuß zu fassen, und unterstützt Reformen in Ecuador.“ Kommissarin Malmström unterzeichnet heute um 13 Uhr das Beitrittsprotokoll im Rahmen eines Festaktes zusammen mit dem slowakischen Ratsvorsitz der EU – vertreten durch Wirtschaftsminister Peter Žiga –, dem Vizepräsidenten Ecuadors Jorge Glas, Botschafter Rodrigo Rivera aus Kolumbien und der peruanischen Botschafterin Cristina Ronquillo De Blödorn. Das Abkommen muss nun die Zustimmung des Europäischen Parlaments erhalten, bevor es vorläufig angewandt werden kann. Mit dem Abkommen werden die Zölle auf alle gewerblichen Erzeugnisse und Fischereierzeugnisse abgeschafft; außerdem werden der Marktzugang für landwirtschaftliche Produkte sowie der Zugang zu öffentlichen Aufträgen und zu den Dienstleistungsmärkten verbessert und technische Handelshemmnisse weiter abgebaut. Ist die Übereinkunft erst einmal vollständig umgesetzt, werden sich die Einsparungen bei den Zöllen für die Ausführer in der EU auf mindestens 106 Millionen EUR pro Jahr belaufen, und bei den Ausfuhren aus Ecuador werden sich durch weggefallene Zölle Einsparungen in Höhe von 248 Millionen EUR ergeben. Mit seinem asymmetrischen Ansatz ist das Abkommen gezielt auf die Entwicklungsbedürfnisse Ecuadors zugeschnitten. Die Zollsenkungen werden erst nach und nach über einen Zeitraum von 17 Jahren umgesetzt, wobei die EU nahezu 95 % der Zolltarifpositionen bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens liberalisiert und Ecuador rund 60 %. Den Schätzungen der Kommission zufolge dürften die Auswirkungen auf das ecuadorianische BIP erheblich sein. Das Übereinkommen gewährt Ecuador für seine wichtigsten Exportgüter (zum Beispiel Fischereierzeugnisse, Schnittblumen, Kaffee, Kakao, Obst und Nüsse) einen besseren Marktzugang in der EU. Bananen werden ebenfalls von einem Präferenzzoll profitieren – allerdings ist auch ein Stabilisierungsmechanismus vorgesehen, mit dem die Kommission bei Erreichen eines jährlichen Schwellenwertes gegebenenfalls die Präferenzen aussetzen kann. In unseren Handelsabkommen mit Kolumbien, Peru und Zentralamerika wird dies bereits so gehandhabt. Die Vorteile für die EU werden ebenfalls bedeutend sein. So wird beispielweise die Landwirtschaft der EU in den Genuss eines besseren Marktzugangs für ihre Erzeugnisse kommen, und rund 100 geografische Angaben der EU werden künftig auf dem ecuadorianischen Markt geschützt. Zuwächse dürfte es aufseiten der EU auch in bestimmten Branchen wie dem Automobil- und Maschinenbau geben, für die ein neuer Marktzugang vorgesehen ist. Darüber hinaus enthält das vorgeschlagene Abkommen Verpflichtungen zur wirksamen Anwendung internationaler Übereinkommen in den Bereichen Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz, deren Einhaltung mithilfe der systematischen Einbeziehung der Zivilgesellschaft überwacht wird. Das Übereinkommen wird die regionale Integration stärken – Ecuador ist nun (neben Kolumbien und Peru) das dritte Mitglied der Andengemeinschaft in diesem Handelsabkommen. Dabei steht nach wie vor auch dem vierten Mitglied der Andengemeinschaft, Bolivien, der Beitritt zu dem Übereinkommen offen, wenn es dies wünscht. Mit dieser Handelsvereinbarung setzt die EU die Stärkung ihrer Beziehungen zu Lateinamerika fort und treibt ihre ehrgeizige Handelsagenda mit dieser Region weiter voran. Hintergrund Der bilaterale Warenhandel zwischen der EU und Ecuador belief sich 2015 auf 4,6 Mrd. EUR: Die EU exportierte Waren im Wert von 2 Mrd. EUR nach Ecuador, der Wert der Importe betrug 2,6 Mrd. EUR. Die Verhandlungen über ein Handelsübereinkommen wurden im Januar 2009 zwischen der EU sowie Kolumbien, Ecuador und Peru aufgenommen. Im Juli 2009 setzte Ecuador seine Teilnahme an den Gesprächen aus. Die Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der EU, Kolumbien und Peru wurden im März 2010 abgeschlossen, wobei das Abkommen mit Peru seit März 2013 und mit Kolumbien seit August 2013 vorläufig angewandt wird. Die Vorteile des Abkommens für Kolumbien und Peru sind bereits erkennbar: Seit Inkrafttreten des Abkommens haben beispielsweise mehr als 500 Unternehmen in Kolumbien und 1100 Unternehmen in Peru – darunter vor allem kleine und mittlere Unternehmen – erstmals in die EU ausgeführt. Im Mai 2013 bekundete Ecuador seine Bereitschaft, die Gespräche wieder aufzunehmen und dem Abkommen mit Kolumbien und Peru beizutreten. Die Verhandlungen wurden im Januar 2014 offiziell wieder aufgenommen und am 17. Juli 2014 abgeschlossen. Weitere Informationen - Ausgehandelter Wortlaut des Abkommens - Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Ecuador - Detaillierte Informationen über die Vorteile des Handelsabkommens mit Kolumbien und Peru - Weitere Informationen zu den Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Andengemeinschaft IP/16/3615 Kontakt für die Medien: Daniel ROSARIO (+ 32 2 295 61 85) Axel FOUGNER (+32 2 295 72 76) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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