122063/EU XXV.GP Eingelangt am 10/11/16 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 8.11.2016 COM(2016) 713 final BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 8-10/2016 DE DE INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung ...................................................................................................................... 3 2. Zweckgebundene Einnahmen des EGFL...................................................................... 3 3. Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2016 ...................... 4 4. Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL .......................................... 7 5. Schlussfolgerungen ....................................................................................................... 7 ANHANG 1: VORLÄUFIGER VERBRAUCH VON EGFL-MITTELN – STAND 31.8.2016 2 1. EINLEITUNG Dieser Bericht enthält den neuesten Stand des vorläufigen Haushaltsvollzugs 2016 für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL). Insbesondere in Anhang 1 wird der tatsächliche Stand der Ausführung der EGFL-Mittel im Zeitraum vom 16. Oktober 2015 bis zum 31. August 2016 mit dem voraussichtlichen Ausgabenprofil verglichen. Letzteres ist das Ergebnis der Anwendung des Indikators auf die Haushaltsmittel. Der Indikator wird auf der Grundlage der Bestimmungen von Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik1 festgelegt. 2. ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN DES EGFL Gemäß Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 werden die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Rechnungsabschlussund Konformitätsabschlussbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den einschlägigen Bestimmungen können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung jeglicher EGFL-Ausgaben verwendet werden. Innerhalb des Haushaltsjahres nicht genutzte zweckgebundene Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen.2 Da die Milchquotenregelung am 31. März 2015 ausgelaufen ist, ist das Haushaltsjahr 2016 das letzte Jahr, in dem Einnahmen aus der Milchabgabe zusammenkommen. Der EGFL-Haushalt 2016 umfasste sowohl die neueste Schätzung der Kommission für die Mittel, die zur Finanzierung der veranschlagten Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen und Direktzahlungen notwendig sind, als auch ihre Schätzungen für die zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres zusammenkommen dürften, und die Übertragung des Saldos der aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen. In ihrem Vorschlag für die Höhe der EGFL-Mittel für den Haushalt 2016 berücksichtigte die Kommission den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen und beantragte für das Jahr 2016 Mittel in Höhe der Differenz zwischen den geschätzten Ausgaben und den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen. Die Haushaltsbehörde hat den Haushaltsplan des EGFL unter Berücksichtigung der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen angenommen. Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2016 schätzte die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen auf 2980 Mio. EUR. Im Einzelnen: – Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres 2016 zusammenkommen dürften, wurde auf 2090 Mio. EUR geschätzt. Aus den Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses und aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden dabei 1 ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549. 2 Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union werden interne zweckgebundene Einnahmen nur auf das unmittelbar folgende Jahr übertragen. Im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sind diese zweckgebundenen Einnahmen in der Regel vor den bewilligten Mitteln des betreffenden Haushaltsartikels zu verwenden. 3 1125 Mio. EUR bzw. 155 Mio. EUR erwartet. Die Einnahmen aus der Milchabgabe wurden mit 810 Mio. EUR veranschlagt. – Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2015 auf das Haushaltsjahr 2016 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden mit 890 Mio. EUR angesetzt. Im Haushalt 2016 hat die Kommission die vorläufig angesetzten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 2980 Mio. EUR zwei Regelungen zugewiesen: – 600 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor; – 2380 Mio. EUR für die Basisprämienregelung. Für diese beiden Regelungen bewilligte die Haushaltsbehörde schließlich Mittel in Höhe des Vorschlags der Kommission. Die Summe der bewilligten Mittel und der erwähnten zweckgebundenen Einnahmen entspricht – 898 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor; – 18 307 Mio. EUR für die Basisprämienregelung. In Anhang 1, der den vorläufigen Haushaltsvollzug 2016 für die Zeit bis zum 31. August 2016 wiedergibt, sind die genannten zweckgebundenen Einnahmen bei den Zahlen der Haushaltsansätze auf Artikelebene für Obst und Gemüse und für die entkoppelten Direktzahlungen nicht mitberücksichtigt. Bei den Zahlen handelt es sich um die bewilligten Mittel für diese Artikel in Höhe von 611,8 Mio. EUR bzw. 34 269,2 Mio. EUR. Mit den diesen Artikeln zugewiesenen Einnahmen belaufen sich die Gesamtbeträge im Haushaltsplan 2016 auf 1211,8 Mio. EUR für den Obst- und Gemüsesektor und auf 36 649,2 Mio. EUR für die entkoppelten Direktzahlungen. 3. ANMERKUNGEN ZUR VORLÄUFIGEN AUSFÜHRUNG DES EGFL-HAUSHALTS 2016 Der vorläufige Stand der Mittelausführung im Zeitraum vom 16. Oktober 2015 bis zum 31. August 2016 ist in Anhang 1 dargestellt. Er wird an dem gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 erstellten Ausgabenprofil gemessen, das als Indikator dient. Nachstehend wird kurz auf bestimmte Haushaltsartikel eingegangen, bei denen die deutlichsten Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem erwarteten Stand des Haushaltsvollzugs für 2016 festzustellen sind. 3.1. Marktbezogene Maßnahmen Der Mittelverbrauch für Interventionen auf den Agrarmärkten lag nach Maßgabe des Indikators zum 31. August 2016 um 158,6 Mio. EUR über den bewilligten Haushaltsmitteln. Diese Veränderung ist auf die Auswirkungen der zweckgebundenen Einnahmen für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor zurückzuführen, wohingegen der Indikator für die Zeit bis zum 31. August 2016 nur auf den bewilligten Haushalt angewendet wird (Anm.: Einzelheiten siehe Ziffer 2). Nach Beseitigung dieser Auswirkungen ergibt sich ein Minderverbrauch von etwa 272,5 Mio. EUR, welcher die Nettoauswirkung der Verbrauchsmuster vor allem in den Sektoren Obst und Gemüse sowie tierische Erzeugnisse darstellt. 4 3.1.1. Obst und Gemüse (+ 189,0 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln) Wie zuvor erwähnt, ergibt sich dieser Stand der Ausführung in erster Linie aus den Ausgaben für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen, die sowohl aus den bewilligten Haushaltsmitteln als auch aus den zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden. Eine Fußnote* in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch in Anhang 1 zeigt, wie die Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator auf die Gesamtmittel für diesen Artikel einschließlich der zweckgebundenen Einnahmen von 600 Mio. EUR angewandt würde. Wäre der Indikator auf den für diesen Artikel voraussichtlich verfügbaren Gesamtbetrag von 1211,8 Mio. EUR angewandt worden, so wäre ein Minderverbrauch von 272,6 Mio. EUR zu verzeichnen. Dies ist die Folge der langsameren Inanspruchnahme der Mittel für die verschiedenen unter diesem Artikel finanzierten Regelungen. Das Profil der Umsetzung der Maßnahmen zur Krisenbewältigung, das im Rahmen der Betriebsfonds für Erzeugerorganisationen und der sonstigen Maßnahmen für Obst und Gemüse zur Verfügung steht, konnte nicht zuverlässig abgeschätzt werden. Somit ist mit einer Abweichung von den angenommenen Verbrauchsprofilen zu rechnen, die die Grundlage für den Indikator für diesen Posten bilden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird dies als vorübergehend angesehen, da bis zum Ende des Jahres noch Ausgabenvoranschläge für erhebliche Beträge vorliegen. Die Umsetzung dieses Artikels wird von den Kommissionsdienststellen sehr genau überwacht. 3.1.2. Milch und Milcherzeugnisse (- 135,2 Mio. EUR) Der Ausführungsstand bei diesem Artikel ist vor allem auf die Fortschritte bei der Durchführung und Anwendung der gezielten Unterstützung für die Tierhaltungssektoren zurückzuführen. Die Mittel in Höhe von 420 Mio. EUR für die gezielte Unterstützung wurden unter Posten 05 02 12 99 – Sonstige Maßnahmen (Milch und Milcherzeugnisse) veranschlagt. Da die Mitgliedstaaten beschlossen haben einen Teil dieser Unterstützung Erzeugern aus anderen Tierhaltungssektoren zuzuweisen, wird die Inanspruchnahme der Mittel bei diesem Artikel um 106 Mio. EUR niedriger ausfallen und notwendige Übertragungen mussten vorgesehen werden, um die im Rahmen anderer Artikel gemeldeten Ausgaben zu decken. Im Hinblick auf den Gesamtbetrag der gezielten Unterstützung, wurden die zur Verfügung stehenden Mittel bis zum Ablauf der festgesetzten Frist zum 30. Juni 2016 beinahe vollständig in Anspruch genommen (Ausgaben in Höhe von 414,7 Mio. EUR oder 98,7 % der Gesamtmittel). Der verbliebene Betrag des Minderverbrauchs in dem Artikel ist die kombinierte Wirkung der langsameren Inanspruchnahme der Mittel im Rahmen des Schulmilchprogramms und der Lagerhaltung. 3.1.3. Rind- und Kalbfleisch (+ 30,1 Mio. EUR), Schaf- und Ziegenfleisch (+ 1,8 Mio. EUR), Schweinefleisch, Eier und Geflügel (+ 74,8 Mio. EUR) Der Mehrverbrauch bei diesen Artikeln ist das Spiegelbild des Minderverbrauchs bei Milch und Milcherzeugnissen infolge der Anwendung der gezielten Unterstützung für die Tierhaltungssektoren. Die für diese Sektoren gemeldeten Ausgaben werden 5 durch Übertragungen von Mitteln gedeckt, die für diese Maßnahme unter dem Artikel 05 02 12 verfügbar sind. 3.2. Direktzahlungen Gegenüber dem Indikator zum 31. August 2016 wurden weniger Haushaltsmittel für Direktzahlungen in Anspruch genommen, wobei sich der Minderverbrauch auf 4 793,5 Mio. EUR beläuft. 3.2.1. Entkoppelte Direktzahlungen (- 5195,5 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln) In Bezug auf die bewilligten Mittel ist dieser Stand der Ausführung nur begrenzt aussagekräftig aufgrund der Ausgaben für die Basisprämienregelung, die sowohl aus den bewilligten Haushaltsmitteln als auch aus den dieser Regelung im Haushaltsplan 2016 zugewiesenen zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden (Anm.: Einzelheiten siehe Ziffer 2). Der angegebene Ausführungsstand ist das Ergebnis der Anwendung des Indikators für den Zeitraum bis zum 31. August 2016 auf die bewilligten Haushaltsmittel, die die zweckgebundenen Einnahmen dieses Artikels nicht umfassen. Eine Fußnote* in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch in Anhang 1 zeigt, wie die Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator auf die Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung der entkoppelten Direktzahlungen veranschlagt sind. Wäre der Indikator also auf den für entkoppelte Direktzahlungen veranschlagten Gesamtbetrag von 36 649,2 Mio. EUR angewandt worden, so wäre ein Minderverbrauch von 7573,1 Mio. EUR zu verzeichnen. Diese erhebliche Abweichung bei der Ausführung der Mittel für entkoppelte Direktzahlungen ist in erster Linie auf vorübergehende Verzögerungen administrativer Art zurückzuführen, die in einigen Mitgliedstaaten im ersten Durchführungsjahr der neugestalteten Direktzahlungsregelungen aufgetreten sind. Seit dem 31. Mai 2016 haben die Mitgliedstaaten weitere Fortschritte hinsichtlich ihrer Ausführungsmuster bei den entkoppelten Direktbeihilfen erzielt und gegenwärtig sind 79 % der verfügbaren Mittel einschließlich der zweckgebundenen Einnahmen gezahlt worden. Die Kommission wird den Ausführungsstand in den Mitgliedstaaten und deren Prognosen für künftige Ausgaben weiterhin überwachen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ausnahmsweise keine Kürzungen für Zahlungen zwischen dem 30. Juni und dem 16. Oktober 2016 vorgenommen werden, betrachtet die Kommission diese Abweichung als vorübergehend und geht davon aus, dass die entkoppelten Direktzahlungen wie im Haushaltsplan 2016 vorgesehen ausgeführt werden. 3.2.2. Andere Direktzahlungen (+ 402,1 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln) Dieser Mehrverbrauch für andere Direktzahlungen gegenüber dem als Indikator dienenden Ausgabenprofil ist die Folge des Minderverbrauchs, der insbesondere bei der fakultativen gekoppelten Stützung mit dem Mehrverbrauch in der Kleinerzeugerregelung verrechnet wird. In mehreren Mitgliedstaaten kam es im ersten Jahr der Umsetzung zu vorübergehenden Verzögerungen administrativer Art, die zu einer langsameren Inanspruchnahme der fakultativen gekoppelten Stützung führten. 6 Im Hinblick auf die Kleinerzeugerregelung umfasste der Haushalt 2016 keinerlei Mittel für diesen Haushaltspostens, da die benötigten Beträge nicht zuverlässig geschätzt werden konnten. Die Regelung wird aus den verfügbaren Mitteln der anderen Direktzahlungsregelungen finanziert. Zum 31. August 2016 lagen die gemeldeten Ausgaben für diesen Posten bei etwa 905 Mio. EUR und die Finanzierung der Regelung wurde durch die Übertragung von Direktzahlungen anderer Posten abgedeckt. Die Entwicklung der Ausgaben für die fakultative gekoppelte Stützung wird von der Kommission sehr genau überwacht. 4. AUSFÜHRUNG DER ZWECKGEBUNDENEN EINNAHMEN DES EGFL Aus der Tabelle in Anhang 1 geht hervor, dass bis zum 31. August 2016 zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 2497 Mio. EUR zusammengekommen waren. Im Einzelnen: – Die Einnahmen aus auf Konformitäts- und Rechnungsabschlussbeschlüsse zurückzuführende finanzielle Berichtigungen beliefen sich auf 1583,7 Mio. EUR. – Die Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten beliefen sich auf 98,9 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres weitere Beträge erwartet werden; – die Gesamteinnahmen aus der Milchabgabe, die inzwischen vollständig abgeführt wurde, belaufen sich bisher auf etwa 814,5 Mio. EUR. Der Betrag der vom Haushaltsjahr 2015 auf das Haushaltsjahr 2016 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen belief sich auf 896,4 Mio. EUR. Die zum 31. August 2016 zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen belaufen sich somit auf 3393,4 Mio. EUR, zu denen sich voraussichtlich zum Ende des Haushaltsjahres noch neu zusammengekommene zweckgebundene Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten addieren werden. 5. SCHLUSSFOLGERUNGEN Der bis zum 31. August 2016 zu verzeichnende vorläufige Verbrauch von EGFLMitteln des Haushalts 2016 zeigt, dass die monatlichen Zahlungen an die Mitgliedstaaten das als Indikator für den Haushaltsvollzug dienende Ausgabenprofil um etwa 4572,4 Mio. EUR unterschreiten. Diese erhebliche Abweichung ist fast ausschließlich auf eine vorübergehende Verzögerung bei der Ausführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe zurückzuführen. Es stehen bereits zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 3393,4 Mio. EUR zur Verfügung, und im Verlauf des Jahres 2016 dürften noch weitere Beträge hinzukommen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Kommission davon aus, dass die Inanspruchnahme der Mittel für Direktzahlungen annähernd den ursprünglichen Erwartungen bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2016 entspricht. Ferner ist die Kommission der Ansicht, dass die am Ende des Jahres verfügbaren geringfügig höheren Beträge zweckgebundener Einnahmen nicht nur ausreichen werden, um die Haushaltslücke zwischen den benötigten und den bewilligten Mitteln zu schließen, 7 sondern auch wie im Entwurf des Haushaltsplans 2017 vorgesehen ein Überschuss zur Übertragung auf den Haushalt 2017 verfügbar sein wird, auch wenn der genaue Betrag noch nicht verlässlich geschätzt werden kann. 8 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 8.11.2016 COM(2016) 713 final ANNEX 1 ANHANG des BERICHTS DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 8-10/2016 DE DE Haushaltsjahr 2016 (1) VORLÄUFIGER VERBRAUCH VON EGFL-MITTELN Stand 31.8.2016 In Mio. EUR Mittelansatz im Haushalt(2) Verbrauch von November bis August Mio. EUR Mio. EUR % % Mio. EUR % Mio. EUR A B C=B/A D E=D*A F=C-D G=B-E Ausführung Verbrauchsprofil Stand: August Differenz zwischen Verbrauch und Profil Ausgaben 05 01 VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS“ (nur 05010401 und 05010601) 9,6 4,2 43,8 % 48,2 % 4,6 -4,4 % -0,4 Summe 05 01 Verwaltungsausgaben des Politikbereichs „Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums“ 9,6 4,2 43,8 % 48,2 % 4,6 -4,4 % -0,4 0,0 0,0 % 98,0 % 0,1 -98,0 % -0,1 0,0 05 02 INTERVENTIONEN AUF DEN AGRARMÄRKTEN 05 02 01 Getreide p.m. 05 02 02 Reis p.m. 0,0 05 02 03 Erstattung bei nicht unter Anhang I fallenden Erzeugnissen 0,1 0,0 05 02 04 Nahrungsmittelhilfeprogramme p.m. 0,0 05 02 05 Zucker p.m. 0,0 05 02 06 Olivenöl 45,3 42,1 93,0 % 93,1 % 42,2 0,0 % 05 02 07 Textilpflanzen 6,2 6,1 98,9 % 99,2 % 6,1 -0,2 % 0,0 05 02 08 611,8 665,1 108,7 % 77,8 % 476,1 30,9 % 189,0 05 02 09 Obst und Gemüse (schätzungsweise 600 Mio. EUR aus zweckgebundenen Einnahmen)(*)(3) Weinbauerzeugnisse 1 076,0 538,4 50,0 % 50,4 % 542,8 -0,4 % -4,4 05 02 10 Absatzförderung 93,0 70,6 75,9 % 74,3 % 69,1 1,6 % 1,4 05 02 11 Sonstige pflanzliche Erzeugnisse/Maßnahmen 239,4 225,7 94,3 % 93,7 % 224,4 0,5 % 1,3 05 02 12 Milch und Milcherzeugnisse 537,1 384,3 71,5 % 96,7 % 519,5 -25,2 % -135,2 05 02 13 Rind- und Kalbfleisch 0,1 30,2 30202,1 % 96,0 % 0,1 30106,1 % 30,1 05 02 14 Schaf- und Ziegenfleisch p.m. 1,8 05 02 15 Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Bienenzucht und sonstige tierische Erzeugnisse Summe 05 02 Interventionen auf den Agrarmärkten 05 03 DIREKTZAHLUNGEN (**) 05 03 01 05 03 02 Entkoppelte Direktzahlungen (schätzungsweise 2380 Mio EUR aus zweckgebundenen Einnahmen)(*)(3) Andere Direktzahlungen 05 03 03 Zusätzliche Unterstützungsbeträge Summe 05 03 Direktzahlungen (**) 64,0 107,0 167,2 % 50,4 % 32,3 116,8 % 74,8 2 673,0 2 071,4 77,5 % 71,6 % 1 912,8 5,9 % 158,6 34 269,2 29 039,9 84,7 % 99,9 % 34 235,4 -15,2 % -5 195,5 4 734,8 5 134,4 108,4 % 99,9 % 4 732,4 8,5 % 402,1 0,1 0,0 5,4 % 102,6 % 0,1 -97,3 % -0,1 39 004,1 34 174,3 87,6 % 99,9 % 38 967,8 -12,3 % -4 793,5 SONSTIGE AUSGABEN 05 04 ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS (nur 05040114 und 05040302) p.m. -1,0 05 07 AUDIT DER AUS DEM EGFL FINANZIERTEN AGRARAUSGABEN 58,6 110,8 189,0 % 86,7 % 50,8 102,3 % 60,0 05 08 ALLGEMEINE OPERATIVE UNTER STÜTZUNG UND KOORDINIERUNG DES POLITIKBEREICHS „LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS“ (ohne 050877 und 050880) Summe Ausgaben 33,4 23,5 70,3 % 58,5 % 19,6 11,8 % 3,9 41 778,7 36 383,3 87,1 % 98,0 % 40 955,6 -10,9 % -4 572,4 Im Haushaltsplan berücksichtigt 1 125,0 1 583,7 140,8 % Zweckgebundene Einnahmen 6701 Rechnungsabschluss EGFL - zweckgebundene Einnahmen 6702 Unregelmäßigkeiten EGFL - zweckgebundene Einnahmen 155,0 98,9 63,8 % 6703 Zusätzliche Abgabe der Milcherzeuger - zweckgebundene Einnahmen 810,0 814,5 100,5 % 890,0 896,4 100,7 % 2 980,0 3 393,4 113,9 % Zweckgebundene Einnahmen — Übertrag aus dem Jahr 2015 Summe Einnahmen (*) Nur zur Information: Ausgaben im Vergleich zu den ursprünglichen Haushaltsmitteln und geschätzte zweckgebundene Einnahmen 05 02 08 05 03 01 Obst und Gemüse (einschl. geschätzte zweckgebundene Einnahmen von 600 Mio. EUR)(3) Entkoppelte Direktzahlungen (einschl. geschätzte zweckgebundene Einnahmen von 2380 Mio. EUR)(3) 1 211,8 665,1 54,9 % 77,4 % 937,7 -22,5 % -272,6 36 649,2 29 039,9 79,2 % 99,9 % 36 613,0 -20,7 % -7 573,1 (**) Nicht inbegriffen 05 03 09 Erstattung von Direktzahlungen im Zusammenhang mit der Haushaltsdisziplin (4) 409,8 161,5 39,4 % 05 03 10 Reserve für Krisen im Agrarsektor 441,6 0,0 0,0 % (1) Haushaltsjahr = 16.10.2015 bis 15.10.2016, aber Direktausgaben möglich bis 31.12.2016 (2) Betrifft die Verpflichtungen (3) Einschließlich der Verwendung von aus dem Vorjahr übertragenen zweckgebundenen Einnahmen (4) Aus dem Vorjahr übertragene Mittel 2
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