COM(2016) 713 final / PDF, 113 KB

122063/EU XXV.GP
Eingelangt am 10/11/16
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 8.11.2016
COM(2016) 713 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN
RAT
über die Ausgaben des EGFL
Frühwarnsystem Nr. 8-10/2016
DE
DE
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Einleitung ...................................................................................................................... 3
2.
Zweckgebundene Einnahmen des EGFL...................................................................... 3
3.
Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2016 ...................... 4
4.
Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL .......................................... 7
5.
Schlussfolgerungen ....................................................................................................... 7
ANHANG 1:
VORLÄUFIGER VERBRAUCH VON EGFL-MITTELN – STAND 31.8.2016
2
1.
EINLEITUNG
Dieser Bericht enthält den neuesten Stand des vorläufigen Haushaltsvollzugs 2016
für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL). Insbesondere in
Anhang 1 wird der tatsächliche Stand der Ausführung der EGFL-Mittel im Zeitraum
vom 16. Oktober 2015 bis zum 31. August 2016 mit dem voraussichtlichen
Ausgabenprofil verglichen. Letzteres ist das Ergebnis der Anwendung des Indikators
auf die Haushaltsmittel. Der Indikator wird auf der Grundlage der Bestimmungen
von Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung, die
Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik1 festgelegt.
2.
ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN DES EGFL
Gemäß Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 werden die Einnahmen aus
finanziellen
Berichtigungen
aufgrund
von
Rechnungsabschlussund
Konformitätsabschlussbeschlüssen,
aus
Wiedereinziehungen
infolge
von
Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur
Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den einschlägigen
Bestimmungen können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung jeglicher
EGFL-Ausgaben verwendet werden. Innerhalb des Haushaltsjahres nicht genutzte
zweckgebundene Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr
übertragen.2 Da die Milchquotenregelung am 31. März 2015 ausgelaufen ist, ist das
Haushaltsjahr 2016 das letzte Jahr, in dem Einnahmen aus der Milchabgabe
zusammenkommen.
Der EGFL-Haushalt 2016 umfasste sowohl die neueste Schätzung der Kommission
für die Mittel, die zur Finanzierung der veranschlagten Ausgaben für marktbezogene
Maßnahmen und Direktzahlungen notwendig sind, als auch ihre Schätzungen für die
zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres zusammenkommen
dürften, und die Übertragung des Saldos der aus dem vorangegangenen
Haushaltsjahr verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen. In ihrem Vorschlag für
die Höhe der EGFL-Mittel für den Haushalt 2016 berücksichtigte die Kommission
den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen und
beantragte für das Jahr 2016 Mittel in Höhe der Differenz zwischen den geschätzten
Ausgaben und den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen. Die Haushaltsbehörde
hat den Haushaltsplan des EGFL unter Berücksichtigung der erwarteten
zweckgebundenen Einnahmen angenommen.
Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2016 schätzte die Kommission die Höhe der
verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen auf 2980 Mio. EUR. Im Einzelnen:
–
Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des
Haushaltsjahres 2016 zusammenkommen dürften, wurde auf 2090 Mio. EUR
geschätzt. Aus den Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses
und aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden dabei
1
ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549.
2
Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union werden interne
zweckgebundene Einnahmen nur auf das unmittelbar folgende Jahr übertragen. Im Interesse einer
wirtschaftlichen Haushaltsführung sind diese zweckgebundenen Einnahmen in der Regel vor den
bewilligten Mitteln des betreffenden Haushaltsartikels zu verwenden.
3
1125 Mio. EUR bzw. 155 Mio. EUR erwartet. Die Einnahmen aus der
Milchabgabe wurden mit 810 Mio. EUR veranschlagt.
–
Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2015 auf das Haushaltsjahr 2016 zu
übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden mit 890 Mio. EUR
angesetzt.
Im Haushalt 2016 hat die Kommission die vorläufig angesetzten zweckgebundenen
Einnahmen in Höhe von 2980 Mio. EUR zwei Regelungen zugewiesen:
–
600 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und
Gemüsesektor;
–
2380 Mio. EUR für die Basisprämienregelung.
Für diese beiden Regelungen bewilligte die Haushaltsbehörde schließlich Mittel in
Höhe des Vorschlags der Kommission. Die Summe der bewilligten Mittel und der
erwähnten zweckgebundenen Einnahmen entspricht
–
898 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und
Gemüsesektor;
–
18 307 Mio. EUR für die Basisprämienregelung.
In Anhang 1, der den vorläufigen Haushaltsvollzug 2016 für die Zeit bis zum
31. August 2016 wiedergibt, sind die genannten zweckgebundenen Einnahmen bei
den Zahlen der Haushaltsansätze auf Artikelebene für Obst und Gemüse und für die
entkoppelten Direktzahlungen nicht mitberücksichtigt. Bei den Zahlen handelt es
sich um die bewilligten Mittel für diese Artikel in Höhe von 611,8 Mio. EUR bzw.
34 269,2 Mio. EUR. Mit den diesen Artikeln zugewiesenen Einnahmen belaufen sich
die Gesamtbeträge im Haushaltsplan 2016 auf 1211,8 Mio. EUR für den Obst- und
Gemüsesektor und auf 36 649,2 Mio. EUR für die entkoppelten Direktzahlungen.
3.
ANMERKUNGEN ZUR VORLÄUFIGEN AUSFÜHRUNG DES EGFL-HAUSHALTS 2016
Der vorläufige Stand der Mittelausführung im Zeitraum vom 16. Oktober 2015 bis
zum 31. August 2016 ist in Anhang 1 dargestellt. Er wird an dem gemäß Artikel 28
der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 erstellten Ausgabenprofil gemessen, das als
Indikator dient. Nachstehend wird kurz auf bestimmte Haushaltsartikel eingegangen,
bei denen die deutlichsten Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem
erwarteten Stand des Haushaltsvollzugs für 2016 festzustellen sind.
3.1.
Marktbezogene Maßnahmen
Der Mittelverbrauch für Interventionen auf den Agrarmärkten lag nach Maßgabe des
Indikators zum 31. August 2016 um 158,6 Mio. EUR über den bewilligten
Haushaltsmitteln. Diese Veränderung ist auf die Auswirkungen der
zweckgebundenen Einnahmen für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im
Obst- und Gemüsesektor zurückzuführen, wohingegen der Indikator für die Zeit bis
zum 31. August 2016 nur auf den bewilligten Haushalt angewendet wird (Anm.:
Einzelheiten siehe Ziffer 2).
Nach Beseitigung dieser Auswirkungen ergibt sich ein Minderverbrauch von etwa
272,5 Mio. EUR, welcher die Nettoauswirkung der Verbrauchsmuster vor allem in
den Sektoren Obst und Gemüse sowie tierische Erzeugnisse darstellt.
4
3.1.1.
Obst und Gemüse (+ 189,0 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)
Wie zuvor erwähnt, ergibt sich dieser Stand der Ausführung in erster Linie aus den
Ausgaben für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen, die sowohl aus den
bewilligten Haushaltsmitteln als auch aus den zweckgebundenen Einnahmen
finanziert werden.
Eine Fußnote* in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch in Anhang 1
zeigt, wie die Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator auf die
Gesamtmittel für diesen Artikel einschließlich der zweckgebundenen Einnahmen
von 600 Mio. EUR angewandt würde. Wäre der Indikator auf den für diesen Artikel
voraussichtlich verfügbaren Gesamtbetrag von 1211,8 Mio. EUR angewandt
worden, so wäre ein Minderverbrauch von 272,6 Mio. EUR zu verzeichnen.
Dies ist die Folge der langsameren Inanspruchnahme der Mittel für die
verschiedenen unter diesem Artikel finanzierten Regelungen. Das Profil der
Umsetzung der Maßnahmen zur Krisenbewältigung, das im Rahmen der
Betriebsfonds für Erzeugerorganisationen und der sonstigen Maßnahmen für Obst
und Gemüse zur Verfügung steht, konnte nicht zuverlässig abgeschätzt werden.
Somit ist mit einer Abweichung von den angenommenen Verbrauchsprofilen zu
rechnen, die die Grundlage für den Indikator für diesen Posten bilden.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird dies als vorübergehend angesehen, da bis zum
Ende des Jahres noch Ausgabenvoranschläge für erhebliche Beträge vorliegen. Die
Umsetzung dieses Artikels wird von den Kommissionsdienststellen sehr genau
überwacht.
3.1.2.
Milch und Milcherzeugnisse (- 135,2 Mio. EUR)
Der Ausführungsstand bei diesem Artikel ist vor allem auf die Fortschritte bei der
Durchführung und Anwendung der gezielten Unterstützung für die
Tierhaltungssektoren zurückzuführen. Die Mittel in Höhe von 420 Mio. EUR für die
gezielte Unterstützung wurden unter Posten 05 02 12 99 – Sonstige Maßnahmen
(Milch und Milcherzeugnisse) veranschlagt. Da die Mitgliedstaaten beschlossen
haben einen Teil dieser Unterstützung Erzeugern aus anderen Tierhaltungssektoren
zuzuweisen, wird die Inanspruchnahme der Mittel bei diesem Artikel um
106 Mio. EUR niedriger ausfallen und notwendige Übertragungen mussten
vorgesehen werden, um die im Rahmen anderer Artikel gemeldeten Ausgaben zu
decken.
Im Hinblick auf den Gesamtbetrag der gezielten Unterstützung, wurden die zur
Verfügung stehenden Mittel bis zum Ablauf der festgesetzten Frist zum 30. Juni
2016 beinahe vollständig in Anspruch genommen (Ausgaben in Höhe von
414,7 Mio. EUR oder 98,7 % der Gesamtmittel).
Der verbliebene Betrag des Minderverbrauchs in dem Artikel ist die kombinierte
Wirkung der langsameren Inanspruchnahme der Mittel im Rahmen des
Schulmilchprogramms und der Lagerhaltung.
3.1.3.
Rind- und Kalbfleisch (+ 30,1 Mio. EUR), Schaf- und Ziegenfleisch
(+ 1,8 Mio. EUR), Schweinefleisch, Eier und Geflügel (+ 74,8 Mio. EUR)
Der Mehrverbrauch bei diesen Artikeln ist das Spiegelbild des Minderverbrauchs bei
Milch und Milcherzeugnissen infolge der Anwendung der gezielten Unterstützung
für die Tierhaltungssektoren. Die für diese Sektoren gemeldeten Ausgaben werden
5
durch Übertragungen von Mitteln gedeckt, die für diese Maßnahme unter dem
Artikel 05 02 12 verfügbar sind.
3.2.
Direktzahlungen
Gegenüber dem Indikator zum 31. August 2016 wurden weniger Haushaltsmittel für
Direktzahlungen in Anspruch genommen, wobei sich der Minderverbrauch auf
4 793,5 Mio. EUR beläuft.
3.2.1.
Entkoppelte Direktzahlungen (- 5195,5 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten
Mitteln)
In Bezug auf die bewilligten Mittel ist dieser Stand der Ausführung nur begrenzt
aussagekräftig aufgrund der Ausgaben für die Basisprämienregelung, die sowohl aus
den bewilligten Haushaltsmitteln als auch aus den dieser Regelung im Haushaltsplan
2016 zugewiesenen zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden (Anm.:
Einzelheiten siehe Ziffer 2). Der angegebene Ausführungsstand ist das Ergebnis der
Anwendung des Indikators für den Zeitraum bis zum 31. August 2016 auf die
bewilligten Haushaltsmittel, die die zweckgebundenen Einnahmen dieses Artikels
nicht umfassen.
Eine Fußnote* in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch in Anhang 1
zeigt, wie die Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator auf die
Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung der entkoppelten
Direktzahlungen veranschlagt sind. Wäre der Indikator also auf den für entkoppelte
Direktzahlungen veranschlagten Gesamtbetrag von 36 649,2 Mio. EUR angewandt
worden, so wäre ein Minderverbrauch von 7573,1 Mio. EUR zu verzeichnen.
Diese erhebliche Abweichung bei der Ausführung der Mittel für entkoppelte
Direktzahlungen ist in erster Linie auf vorübergehende Verzögerungen
administrativer Art zurückzuführen, die in einigen Mitgliedstaaten im ersten
Durchführungsjahr der neugestalteten Direktzahlungsregelungen aufgetreten sind.
Seit dem 31. Mai 2016 haben die Mitgliedstaaten weitere Fortschritte hinsichtlich
ihrer Ausführungsmuster bei den entkoppelten Direktbeihilfen erzielt und
gegenwärtig sind 79 % der verfügbaren Mittel einschließlich der zweckgebundenen
Einnahmen gezahlt worden.
Die Kommission wird den Ausführungsstand in den Mitgliedstaaten und deren
Prognosen für künftige Ausgaben weiterhin überwachen. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ausnahmsweise keine
Kürzungen für Zahlungen zwischen dem 30. Juni und dem 16. Oktober 2016
vorgenommen werden, betrachtet die Kommission diese Abweichung als
vorübergehend und geht davon aus, dass die entkoppelten Direktzahlungen wie im
Haushaltsplan 2016 vorgesehen ausgeführt werden.
3.2.2.
Andere Direktzahlungen (+ 402,1 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten
Mitteln)
Dieser Mehrverbrauch für andere Direktzahlungen gegenüber dem als Indikator
dienenden Ausgabenprofil ist die Folge des Minderverbrauchs, der insbesondere bei
der fakultativen gekoppelten Stützung mit dem Mehrverbrauch in der
Kleinerzeugerregelung verrechnet wird.
In mehreren Mitgliedstaaten kam es im ersten Jahr der Umsetzung zu
vorübergehenden Verzögerungen administrativer Art, die zu einer langsameren
Inanspruchnahme der fakultativen gekoppelten Stützung führten.
6
Im Hinblick auf die Kleinerzeugerregelung umfasste der Haushalt 2016 keinerlei
Mittel für diesen Haushaltspostens, da die benötigten Beträge nicht zuverlässig
geschätzt werden konnten. Die Regelung wird aus den verfügbaren Mitteln der
anderen Direktzahlungsregelungen finanziert. Zum 31. August 2016 lagen die
gemeldeten Ausgaben für diesen Posten bei etwa 905 Mio. EUR und die
Finanzierung der Regelung wurde durch die Übertragung von Direktzahlungen
anderer Posten abgedeckt.
Die Entwicklung der Ausgaben für die fakultative gekoppelte Stützung wird von der
Kommission sehr genau überwacht.
4.
AUSFÜHRUNG DER ZWECKGEBUNDENEN EINNAHMEN DES EGFL
Aus der Tabelle in Anhang 1 geht hervor, dass bis zum 31. August 2016
zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 2497 Mio. EUR zusammengekommen
waren. Im Einzelnen:
–
Die Einnahmen aus auf Konformitäts- und Rechnungsabschlussbeschlüsse
zurückzuführende
finanzielle
Berichtigungen
beliefen
sich
auf
1583,7 Mio. EUR.
–
Die Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten
beliefen sich auf 98,9 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres
weitere Beträge erwartet werden;
–
die Gesamteinnahmen aus der Milchabgabe, die inzwischen vollständig
abgeführt wurde, belaufen sich bisher auf etwa 814,5 Mio. EUR.
Der Betrag der vom Haushaltsjahr 2015 auf das Haushaltsjahr 2016 übertragenen
zweckgebundenen Einnahmen belief sich auf 896,4 Mio. EUR.
Die zum 31. August 2016 zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verfügbaren
zweckgebundenen Einnahmen belaufen sich somit auf 3393,4 Mio. EUR, zu denen
sich voraussichtlich zum Ende des Haushaltsjahres noch neu zusammengekommene
zweckgebundene
Einnahmen
aus
Wiedereinziehungen
infolge
von
Unregelmäßigkeiten addieren werden.
5.
SCHLUSSFOLGERUNGEN
Der bis zum 31. August 2016 zu verzeichnende vorläufige Verbrauch von EGFLMitteln des Haushalts 2016 zeigt, dass die monatlichen Zahlungen an die
Mitgliedstaaten das als Indikator für den Haushaltsvollzug dienende Ausgabenprofil
um etwa 4572,4 Mio. EUR unterschreiten. Diese erhebliche Abweichung ist fast
ausschließlich auf eine vorübergehende Verzögerung bei der Ausführung der
Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe zurückzuführen.
Es stehen bereits zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 3393,4 Mio. EUR zur
Verfügung, und im Verlauf des Jahres 2016 dürften noch weitere Beträge
hinzukommen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Kommission davon aus, dass die
Inanspruchnahme der Mittel für Direktzahlungen annähernd den ursprünglichen
Erwartungen bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2016 entspricht. Ferner ist die
Kommission der Ansicht, dass die am Ende des Jahres verfügbaren geringfügig
höheren Beträge zweckgebundener Einnahmen nicht nur ausreichen werden, um die
Haushaltslücke zwischen den benötigten und den bewilligten Mitteln zu schließen,
7
sondern auch wie im Entwurf des Haushaltsplans 2017 vorgesehen ein Überschuss
zur Übertragung auf den Haushalt 2017 verfügbar sein wird, auch wenn der genaue
Betrag noch nicht verlässlich geschätzt werden kann.
8
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 8.11.2016
COM(2016) 713 final
ANNEX 1
ANHANG
des
BERICHTS DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN
RAT
über die Ausgaben des EGFL
Frühwarnsystem Nr. 8-10/2016
DE
DE
Haushaltsjahr 2016 (1)
VORLÄUFIGER VERBRAUCH VON EGFL-MITTELN
Stand 31.8.2016
In Mio. EUR
Mittelansatz im
Haushalt(2)
Verbrauch von
November bis
August
Mio. EUR
Mio. EUR
%
%
Mio. EUR
%
Mio. EUR
A
B
C=B/A
D
E=D*A
F=C-D
G=B-E
Ausführung
Verbrauchsprofil Stand:
August
Differenz zwischen
Verbrauch und Profil
Ausgaben
05 01
VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „LANDWIRTSCHAFT
UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS“ (nur 05010401 und 05010601)
9,6
4,2
43,8 %
48,2 %
4,6
-4,4 %
-0,4
Summe 05 01 Verwaltungsausgaben des Politikbereichs „Landwirtschaft
und Entwicklung des ländlichen Raums“
9,6
4,2
43,8 %
48,2 %
4,6
-4,4 %
-0,4
0,0
0,0 %
98,0 %
0,1
-98,0 %
-0,1
0,0
05 02
INTERVENTIONEN AUF DEN AGRARMÄRKTEN
05 02 01
Getreide
p.m.
05 02 02
Reis
p.m.
0,0
05 02 03
Erstattung bei nicht unter Anhang I fallenden Erzeugnissen
0,1
0,0
05 02 04
Nahrungsmittelhilfeprogramme
p.m.
0,0
05 02 05
Zucker
p.m.
0,0
05 02 06
Olivenöl
45,3
42,1
93,0 %
93,1 %
42,2
0,0 %
05 02 07
Textilpflanzen
6,2
6,1
98,9 %
99,2 %
6,1
-0,2 %
0,0
05 02 08
611,8
665,1
108,7 %
77,8 %
476,1
30,9 %
189,0
05 02 09
Obst und Gemüse (schätzungsweise 600 Mio. EUR aus zweckgebundenen
Einnahmen)(*)(3)
Weinbauerzeugnisse
1 076,0
538,4
50,0 %
50,4 %
542,8
-0,4 %
-4,4
05 02 10
Absatzförderung
93,0
70,6
75,9 %
74,3 %
69,1
1,6 %
1,4
05 02 11
Sonstige pflanzliche Erzeugnisse/Maßnahmen
239,4
225,7
94,3 %
93,7 %
224,4
0,5 %
1,3
05 02 12
Milch und Milcherzeugnisse
537,1
384,3
71,5 %
96,7 %
519,5
-25,2 %
-135,2
05 02 13
Rind- und Kalbfleisch
0,1
30,2
30202,1 %
96,0 %
0,1
30106,1 %
30,1
05 02 14
Schaf- und Ziegenfleisch
p.m.
1,8
05 02 15
Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Bienenzucht und sonstige tierische
Erzeugnisse
Summe 05 02 Interventionen auf den Agrarmärkten
05 03
DIREKTZAHLUNGEN (**)
05 03 01
05 03 02
Entkoppelte Direktzahlungen (schätzungsweise 2380 Mio EUR aus
zweckgebundenen Einnahmen)(*)(3)
Andere Direktzahlungen
05 03 03
Zusätzliche Unterstützungsbeträge
Summe 05 03 Direktzahlungen (**)
64,0
107,0
167,2 %
50,4 %
32,3
116,8 %
74,8
2 673,0
2 071,4
77,5 %
71,6 %
1 912,8
5,9 %
158,6
34 269,2
29 039,9
84,7 %
99,9 %
34 235,4
-15,2 %
-5 195,5
4 734,8
5 134,4
108,4 %
99,9 %
4 732,4
8,5 %
402,1
0,1
0,0
5,4 %
102,6 %
0,1
-97,3 %
-0,1
39 004,1
34 174,3
87,6 %
99,9 %
38 967,8
-12,3 %
-4 793,5
SONSTIGE AUSGABEN
05 04
ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS (nur 05040114 und 05040302)
p.m.
-1,0
05 07
AUDIT DER AUS DEM EGFL FINANZIERTEN AGRARAUSGABEN
58,6
110,8
189,0 %
86,7 %
50,8
102,3 %
60,0
05 08
ALLGEMEINE OPERATIVE UNTER STÜTZUNG UND KOORDINIERUNG DES
POLITIKBEREICHS „LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES
LÄNDLICHEN RAUMS“ (ohne 050877 und 050880)
Summe Ausgaben
33,4
23,5
70,3 %
58,5 %
19,6
11,8 %
3,9
41 778,7
36 383,3
87,1 %
98,0 %
40 955,6
-10,9 %
-4 572,4
Im
Haushaltsplan
berücksichtigt
1 125,0
1 583,7
140,8 %
Zweckgebundene Einnahmen
6701
Rechnungsabschluss EGFL - zweckgebundene Einnahmen
6702
Unregelmäßigkeiten EGFL - zweckgebundene Einnahmen
155,0
98,9
63,8 %
6703
Zusätzliche Abgabe der Milcherzeuger - zweckgebundene Einnahmen
810,0
814,5
100,5 %
890,0
896,4
100,7 %
2 980,0
3 393,4
113,9 %
Zweckgebundene Einnahmen — Übertrag aus dem Jahr 2015
Summe Einnahmen
(*) Nur zur Information: Ausgaben im Vergleich zu den ursprünglichen
Haushaltsmitteln und geschätzte zweckgebundene Einnahmen
05 02 08
05 03 01
Obst und Gemüse (einschl. geschätzte zweckgebundene Einnahmen von 600 Mio.
EUR)(3)
Entkoppelte Direktzahlungen (einschl. geschätzte zweckgebundene Einnahmen
von 2380 Mio. EUR)(3)
1 211,8
665,1
54,9 %
77,4 %
937,7
-22,5 %
-272,6
36 649,2
29 039,9
79,2 %
99,9 %
36 613,0
-20,7 %
-7 573,1
(**) Nicht inbegriffen
05 03 09
Erstattung von Direktzahlungen im Zusammenhang mit der Haushaltsdisziplin (4)
409,8
161,5
39,4 %
05 03 10
Reserve für Krisen im Agrarsektor
441,6
0,0
0,0 %
(1) Haushaltsjahr = 16.10.2015 bis 15.10.2016, aber Direktausgaben möglich bis 31.12.2016
(2) Betrifft die Verpflichtungen
(3) Einschließlich der Verwendung von aus dem Vorjahr übertragenen zweckgebundenen Einnahmen
(4) Aus dem Vorjahr übertragene Mittel
2