Bauherren-Information Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Sie stehen vor der Herausforderung, aus einer Vielzahl an Gesprächen mit Architekten, Fachplanern und Handwerkern – uns eingeschlossen – die wichtigsten Informationen für Ihren Neubau herauszufiltern und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Stadtwerke Neustadt in Holstein als Ihr Energiefürsorger vor Ort will und kann Sie bei dieser Aufgabe unterstützen. Deshalb haben wir für Sie diese „Bauherreninformation" erstellt. Sie ist als Leitfaden für die Ver- und Entsorgung Ihres Gebäudes gedacht. Wir haben uns auf die notwendigen Formulare sowie auf wesentliche Informationen beschränkt. Der nachfolgende Fahrplan stellt sicher, dass Sie schnell und reibungslos zu Energie und Wasser kommen. Neben Energie erhalten Sie von uns auch Anschlüsse an das Abwassernetz. Sprechen Sie uns an. Nutzen Sie den kurzen Weg zu den Stadtwerken und stellen Sie unsere Kompetenz in einem persönlichen Gespräch auf die Probe! Ihre STADTWERKE Neustadt in Holstein Vera Litzka Werkleiterin Der Bauherren-Fahrplan Um für Ihr Bauvorhaben die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser zu realisieren, empfehlen wir Ihnen folgenden Fahrplan einzuhalten, nachdem auch diese Bauherrenmappe aufgebaut ist: Führen Sie frühestmöglich ein Beratungsgespräch mit uns. Beauftragen Sie rechtzeitig vor Baubeginn die Versorgung mit Bauwasser und Baustrom. Beauftragen Sie die Hausanschlüsse, indem Sie das von uns erstellte Angebot unterschrieben zurücksenden. Um die Zähler zu setzen, wenden Sie sich an Ihren Installateur. Ihre Ansprechpartner für Ihr Bauvorhaben: Leiter Technik Elektrizität Stadtwerke Neustadt in Holstein Michael Scherf Telefon: 04561 / 5110-202 Ziegelhof 8 23730 Neustadt i. H. Hausanschlüsse Internet: www.swnh.de E-Mail: [email protected] Volker Ewald Telefon: 04561 / 5110-201 Telefon: 04561 / 5110-0 Fax: 04561 / 5110-600 Öffnungszeiten: • Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr • Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Seite 2 von 14 Baustrom-Versorgung Die Baustrom-Versorgung erfolgt durch die Stadtwerke Neustadt in Holstein und Ihr Elektroinstallationsunternehmen. Prinzipskizze Baustromversorgung: Verteilerschrank A-Schrank des Elektrizitätsversorgungs unternehmens (EVU) Elektrizitätszähler Anschlusspunkt der Baustromversorgung ist im Regelfall ein Verteilerschrank oder eine Transformatorenstation. Anschluss-Schrank/ B-Schrank Er muss unmittelbar neben dem Verteilerschrank des EVU aufgestellt werden. Straßenquerung B-Schrank Bei Straßenquerung sind gegebenenfalls Gerüste zu stellen. -bauseits- ggf. Baustellenverteiler Dieser befindet sich auf der Baustelle und beinhaltet Steckdosen, Sicherungen etc. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Volker Ewald. Telefon: 04561 / 5110-201 Mobil: 0151 / 17135985 Unsere Leistungen: Leistungen Ihres Elektroinstallationsunternehmens: • Stromzähler einbauen und nach Abschluss der Baustromlieferung ausbauen. • Anmeldung an das NS-Netz • Bereitstellung des A- und/oder B-Schrankes. • Verlegen sämtlicher Kabel. • Ggfs. Erstellen der erforderlichen Gerüste etc. • Terminabsprache • Anschluss des A- bzw. B-Schranks an den Verteilerschrank oder eine Trafostation herstellen und nach Abschluss der Baustromlieferung demontieren. • Die Einstellung der Baustromversorgung erfolgt nach Ihrer schriftlichen Abmeldung. Seite 3 von 14 Baustrom-Versorgung Dabei gehen Sie wie folgt vor: 1. Bitte wenden Sie sich zur Realisierung der Baustromversorgung zunächst an Ihr Elektroinstallationsunternehmen. 2. Bitte beachten Sie, dass der beiliegende Vordruck (Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz-Fertigstellung/Inbetriebsetzung) sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Elektroinstallationsunternehmen unterschrieben ist. 3. Die Klärung der technischen Details erfolgt zwischen Ihrem Elektroinstallationsunternehmen und uns. Ihr Ansprechpartner für Baustrom ist Herr Volker Ewald. Telefon: 04561 / 5110-201 Mobil: 0151 / 17135985 Berechnung unserer Leistungen: • Pauschale/netto für das An- und Abklemmen von vorübergehenden Anschlüssen an das Netz der Stadtwerke Neustadt in Holstein: 140,00 EUR bis 3 x 63 A. Alle anderen Anschlusssicherungen werden nach Aufwand berechnet. • Die Lieferung von Baustrom erfolgt zu den jeweils gültigen Allgemeinen Tarifpreisen für die Versorgung aus dem Niederspannungsnetz. Seite 4 von 14 Bauwasser-Versorgung Die Bauwasser-Versorgung erfolgt ausgehend vom nächsten Hydranten durch einen Standrohrwasserzähler vorverlegten Trinkwasser-Hausanschluss Sofern zu Beginn Ihres Bauvorhabens zunächst ein Abwasseranschluss erstellt wird, besteht in der Regel die Möglichkeit einen Trinkwasser-Hausanschluss bis an die Grundstücksgrenze zu verlegen und dort, an diesem vorverlegten Hausanschluss, eine Bauwasserzapfstelle einzurichten. getrennten Trinkwasser-Hausanschluss Muss zunächst ein bestehendes Gebäude abgerissen werden, ist es sinnvoll, das Bauwasser durch den vorhandenen Trinkwasser-Hausanschluss zu beziehen. Er wird an der Grundstücksgrenze getrennt. Anschließend wird ein Bauwasserzähler an der getrennten Leitung installiert. Bitte beachten Sie, dass Bauwasserzähler gegen Frost und mechanische Zerstörung geschützt werden müssen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Desaga. Telefon: 04561 / 5110-301 Mobil: 0151 / 17135965 Ausleihen von Standrohrwasserzählern: • Die Kaution als Sicherheit für das mietweise Überlassen von Standrohren mit Wasserzähler beträgt 200,00 EUR. • Die Kosten für die Miete betragen 1,00 EUR/ Tag. Das abgenommene Wasser wird zu dem jeweils gültigen Grund- und Arbeitspreis abgerechnet. Seite 5 von 14 Planauskunft Unsere Planauskunft gibt Grundstückseigentümern und -besitzern Informationen darüber, ob und wo unsere Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen verlaufen. Nutzen Sie diesen Service, wenn Sie beispielsweise einen Baum pflanzen oder einen Zaun setzen möchten oder eine größere Baumaßnahme planen. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht unerwartet auf unsere Leitungen stoßen oder diese gar beschädigt werden. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir folgende Angaben: Allgemeine Informationen Name, Nachname / Firma Telefon-/ Handynummer Straße PLZ und Ort Informationen zur Planungs- bzw. Baumaßnahme genaue Angaben des Bereiches, Ort, Straße, Hausnummer Zusätzlich bei Baumaßnahmen: Art der geplanten Baumaßnahme geplanter Baubeginn, geplantes Bauende geplante Tiefe der Aufgrabungen Lagepläne (im Maßstab 1:500) Die Unterlagen stellen wir Ihnen zur Abholung bereit: Stadtwerke Neustadt in Holstein Planung – Manfred Grönwoldt Ziegelhof 8 23730 Neustadt i.H. Telefon: 04561 / 5110-311 Fax: 04561 / 5110-600 E-Mail: [email protected] Bitte beachten Sie, dass die Pläne gewissen Toleranzen unterliegen können. Genaue Angaben vor Ort erhalten Sie durch unseren zuständigen Meister. Seite 6 von 14 Anschluss von Gebäuden auf einem Grundstück innerhalb des Versorgungsgebietes der Stadtwerke Neustadt in Holstein Für die Herstellung eines standardisierten Elektrizitäts-, Gas- oder Wasseranschlusses an das Netz der Stadtwerke Neustadt in Holstein zur Versorgung mehrerer Gebäude (z. B. Einzel-, Doppel-, Reihenhäuser, Wohnblöcke) auf einem Grundstück, welches eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet, ist die Errichtung eines gemeinsamen Hausanschlussraumes oder einer Hausanschlusssäule zur Unterbringung der jeweiligen Hausanschlusseinrichtungen zusammen mit den Zählerplätzen erforderlich. Hiermit wird sichergestellt, dass jedes Grundstück ausschließlich an einer Übergabestelle mit dem jeweiligen Versorgungsnetz verbunden ist. Die Ausführung des Raumes oder der Säule hat nach den aktuellen technischen Regelwerken und den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers zu erfolgen. Zur Durchführung betriebsnotwendiger Arbeiten am Hausanschluss ist den Beauftragten des Netzbetreibers jederzeit – auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten – der ungehinderte Zugang (räumlich und zeitlich) zu den Versorgungseinrichtungen innerhalb des Raumes oder der Säule vorzugsweise durch eine Doppelschließung zu gewähren. Anschlussnehmer (i. d. R. Grundstückseigentümer), Anschlussnutzer (i. d. R. Mieter oder Eigentümer selbst genutzter Grundstücke) und Netzbetreiber müssen unabhängig voneinander Zutritt zum Raum bzw. Zugang zur Säule haben. Bei Verwendung einer Hausanschlusssäule sind Maßnahmen zur Reduzierung der inneren Betauung und Sicherstellung der Frostfreiheit der Wasserversorgungseinrichtungen zu treffen. Der Aufstellungsort ist mit dem Netzbetreiber insbesondere hinsichtlich Sicherung vor Beschädigung und Hochwasserschutz abzustimmen. Für Grundstücke, die bereits mit mehr als einem Anschluss mit dem entsprechenden Versorgungsnetz verbunden wurden, besteht für die Anschlüsse Bestandsschutz. Speziell bei diesen Grundstücken gilt, dass wesentliche bauliche Veränderungen der Gebäude bzw. Änderungen sowie Sanierungen der Kundenanlagen in Abstimmung mit dem Netzbetreiber zu erfolgen haben. Ziel ist auch hierbei die Versorgung über jeweils einen Anschluss. Seite 7 von 14 Hausanschluss-Mindestplatzbedarf Bild 1von 4 Der Hausanschlussraum Bei einseitiger Wandbelegung kann die Mindestbreite auf 1500 mm reduziert werden. Bild 2 von 4 Die Hausanschlusswand Seite 8 von 14 Hausanschluss-Mindestplatzbedarf Bild 3 von 4 Die Hausanschlussnische Erläuterungen zu den Bildern 1-3 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Mehrspartenhauseinführung oder Wanddurchführungen Hausanschlusskasten (HAK) Zählerschrank Haupterdungsschiene Potenzialausgleichsleiter zum HAK Potenzialausgleichsleiter zur Wasserleitung Potenzialausgleichsleiter zur Gasleitung Potenzialausgleichsleiter zur TK-Anlage Potenzialausgleichsleiter zu weiteren Anlagen Wasserhausanschluss mit Zähler Gashausanschluss mit oder ohne Regler Gaszähler Telekommunikationsanschlüsse Fundamenterder Hinweis: Bitte stimmen Sie den Einsatz von Mehrspartenhauseinführungen in der Planungsphase mit Ihrem VNB ab. Nischenrichtmaße: Breite: 875 mm Höhe: 2000 mm Tiefe: min. 250 mm Bild 4 von 4 Die Bedien- und Arbeitsfläche I Hausanschlusskasten (z. B. unter dem Zählerschrank) II Zählerschrank III Bedien- und Arbeitsfläche IV Sonstige Einrichtungen 1 II Seite 9 von 14 Strangschema einer Gasinstallationsanlage im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neustadt in Holstein 1 Hauptabsperreinrichtung 2 Das Reglerpassstück wird von den Stadtwerken geliefert und vom Installateur gleich hinter der Hauptsperreinrichtung nach Installationsmöglichkeit mit Kappe eingebaut. Abstand zur Wand mindestens 10 cm von der Mitte nach jeder Seite mindestens 20 cm zur Decke mindestens 40 cm. 3 Gas-Strömungswächter je nach Situation, z. B. Ein- oder Mehrfamilienhaus – siehe Arbeitsblatt DVGW G 600 8. 4 Gleich hinter dem Gasströmungswächter lösbare Verbindung (flach dichtende Verschraubung montieren. 5 Absperreinrichtung vor und nach dem Zähler 5a Absperreinrichtung nach dem Zähler ab 10 m Fortleitung. 6 Zählerpassstück wird vom Vertragsinstallateur geliefert und der Zählergröße entsprechend eingebaut. Der Gaszähler wird nach Vorlage der Fertigmeldung von den Stadtwerken gesetzt. Vorprüfung der Leitung mit 1 bar Luft, Hauptprüfung mit 150 mbar. Bei Abnahme der Anlage nochmalige Prüfung mit 150 mbar im Beisein der Stadtwerke und des verantwortlichen Fachmannes des Versorgungsinstallationsunternehmens. Prüfdauer jeweilig 10 Minuten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der DVGW-TRGI. Seite 10 von 14 Grundstücksentwässerung Schmutz- und Niederschlagswasser CHECKLISTE FÜR IHREN ABWASSERANSCHLUSS In der Planungsphase: • Sprechen Sie uns an, um den zu erwartenden Aufwand sowie alle Details Ihrer Entwässerungsanlage in die Kostenplanung aufzunehmen. • Stellen Sie rechtzeitig vor Baubeginn (ca. 6 bis 8 Wochen) einen Entwässerungsantrag und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen dazu in dreifacher Ausfertigung ein. Nutzen Sie dafür bitte das Formular „Entwässungsantrag“. Dieses können Sie bei uns telefonisch oder per E-Mail anfordern. Das Formular steht zudem auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung. In der Bauphase: • Überprüfen Sie vor Beginn der Bauphase der Entwässerungsanlage die Erteilung der Anschlussgenehmigung und berücksichtigen Sie alle Anmerkungen vor der Durchführung von Arbeiten. Nach Fertigstellung: • Nach Fertigstellung der Entwässerungsanlage ist eine Fertigstellungsmeldung an uns zu richten. Die Fertigstellungsmeldung kann formlos und gern telefonisch erfolgen. Die Anlage wird jetzt von uns abgenommen. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin. Für Auskünfte stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Telefon Telefax E-Mail Genehmigungsverfahren Alexander Boos 04561 / 5110-401 04561 / 5110-600 [email protected] Technisches Büro Friedhelm Herbst 04561 / 5110-402 04561 / 5110-600 [email protected] Gebühren und Beiträge Ingo Jans 04561 / 5110-403 04561 / 5110-600 [email protected] Wichtiger Hinweis: Auskünfte über Grundstücksentwässerungsanlagen kann nur der Eigentümer bzw. die Eigentümerin oder der/die Bevollmächtigte erhalten. Seite 11 von 14 Handwerker-Informationen GAS/WASSER Firma Anschrift Telefon Jahrke Sanitär Hochtorstraße 29 23730 Neustadt i. H. 04561/9447 Hünike Sanitär- und Heizungsbau Grabenstraße 12 23730 Neustadt i. H. 04561/6296 Klaas Jage Heizungsservice Oldenburger Straße 13 23730 Neustadt i. H. 04561/4442 Haustechnik Knoll Industrieweg 32 23730 Neustadt i. H. 04561/51040 H.F. Meyer Industrieweg 35 23730 Neustadt i. H. 04561/39550 Schmidt Sanitär Brückstraße 10 23730 Neustadt i. H. 04561/6244 Schultz Sanitär Kremper Straße 20 23730 Neustadt i. H. 04561/6638 Sanitär- und Heizungstechnik F. Mrozek Pelzer Berg 12 23730 Neustadt i. H. 04561/6628 STROM Firma Anschrift Telefon Bau-Technik-Ambiente-Zentrum Knop Sierksdorfer Str. 24 23730 Neustadt i. H. 04561/39790 Elektro Maßmann Sierksdorfer Str. 22 23730 Neustadt i. H. 04561/8644 Otto Guttau Waschgrabenstr. 3 23730 Neustadt i. H. 04561/6288 Jagielski Elektroanlagen Am Holm 5 23730 Neustadt i. H. 04561/4055 Thorsten Lieske Elektroinstallation Galgenberg 13 23730 Neustadt i. H. 04561/526283 Elektro Schmidt Sicherheitstechnik Hochtorstr. 28-30 23730 Neustadt i H. Seite 12 von 14 04561/51770 Wichtige Adressen für Bauherren und Neubürger in Neustadt in Holstein Untere Bauaufsichtsbehörde Michael Schüller Kirchhofsallee 2 23730 Neustadt in Holstein Tel.: 04561 / 619-435 E-Mail: [email protected] Rathaus Am Markt 1 23730 Neustadt in Holstein Tel.: 04561 / 619-0 E-Mail: [email protected] Persönliche Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 Uhr - 17:30 Uhr Stadtwerke Neustadt in Holstein Ziegelhof 8 23730 Neustadt in Holstein Tel.: 04561 / 5110-0 Genehmigungsverfahren Abwassertechnik Alexander Boos Tel.: 04561 / 5110-401 E-Mail: [email protected] Standrohr und Wasserzähler/ Netzanschluss Gas Thomas Desaga Tel.: 04561 / 5110-301 E-Mail: [email protected] Gebühren und Beiträge Abwasser Ingo Jans Tel.: 04561 / 5110-403 E-Mail: [email protected] Baustromversorgung/ Netzanschluss Strom Volker Ewald Tel.: 04561 / 5110-201 E-Mail: [email protected] Abrechnung/ Anmeldung als Neukunde oder bei Umzug Kundenservice Tel.: 04561 / 5110-150 E-Mail: [email protected] Seite 13 von 14 Anlagen 1. Anträge und Formulare • • • • • • • Antrag auf Bauwasser und Baustrom Antrag auf Netzanschluss (Elektrizität, Gas/Wärme, Wasser) Anmeldung Netzanschluss (Strom) Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige elektrische Anlage (Antrag zum Zähler) Antrag auf Genehmigung zur Herstellung/Änderung einer Entwässerungsanlage Anmeldung einer Trinkwasseranlage Anmeldung einer Gasanlage 2. Preisblätter der Stadtwerke Neustadt in Holstein (SWNH) • • • • Netzentgelte Strom (Preisblatt Netz) Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen Strom Netzentgelte Gas Preisblatt zu den ergänzenden Bedingungen Gas 3. Sonstige Bedingungen, Verordnungen und Informationen • • • • • • • • • • • • Wesentliche Bedingungen für den Netzzugang zum Endverteilungsnetz der Stadtwerke Neustadt in Holstein Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neustadt in Holstein zur NAV Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neustadt in Holstein zur NDAV Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) – Zusammenfassung bdew-Erläuterungen zu den Formularen „Anmeldung zum Netzanschluss“ und „Antrag zum Zähler“ bdew-Merkblatt „Der Netzanschluss“ bdew-Merkblatt „Zeitlich befristete Anschlüsse mit Anschluss- bzw. Anschlussverteilerschränken“ Liste Energieberater in Neustadt u. U. („Energieausweis“) SWNH Tarifübersicht 2016 SWNH Infoflyer „Verantwortung für Neustadt“ Diese Bauherren-Information sowie die o. g. Anlagen (außer den Formularen zur Anmeldung einer Trinkwasser- bzw. Gasanlage) stehen auch als PDF-Dateien auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung (www.swnh/Bauherrenmappe). Stand: November 2016 (Änderungen vorbehalten) Seite 14 von 14
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