Bauherreninfo 2016 - Stadtwerke Neustadt in Holstein

Bauherren-Information
Sehr geehrte Bauherrin,
sehr geehrter Bauherr,
Sie stehen vor der Herausforderung, aus einer Vielzahl an Gesprächen mit Architekten, Fachplanern und Handwerkern – uns eingeschlossen – die wichtigsten Informationen für Ihren Neubau
herauszufiltern und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Die Stadtwerke Neustadt in Holstein als Ihr Energiefürsorger vor Ort will und kann Sie bei dieser
Aufgabe unterstützen. Deshalb haben wir für Sie diese „Bauherreninformation" erstellt. Sie ist als
Leitfaden für die Ver- und Entsorgung Ihres Gebäudes gedacht.
Wir haben uns auf die notwendigen Formulare sowie auf wesentliche Informationen beschränkt.
Der nachfolgende Fahrplan stellt sicher, dass Sie schnell und reibungslos zu Energie und Wasser
kommen.
Neben Energie erhalten Sie von uns auch Anschlüsse an das Abwassernetz. Sprechen Sie uns
an. Nutzen Sie den kurzen Weg zu den Stadtwerken und stellen Sie unsere Kompetenz in einem
persönlichen Gespräch auf die Probe!
Ihre
STADTWERKE
Neustadt in Holstein
Vera Litzka
Werkleiterin
Der Bauherren-Fahrplan
Um für Ihr Bauvorhaben die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser zu realisieren, empfehlen wir
Ihnen folgenden Fahrplan einzuhalten, nachdem auch diese Bauherrenmappe aufgebaut ist:
 Führen Sie frühestmöglich ein Beratungsgespräch mit uns.
 Beauftragen Sie rechtzeitig vor Baubeginn die Versorgung mit Bauwasser und Baustrom.
 Beauftragen Sie die Hausanschlüsse, indem Sie das von uns erstellte Angebot unterschrieben zurücksenden.
 Um die Zähler zu setzen, wenden Sie sich an Ihren Installateur.
Ihre Ansprechpartner für Ihr Bauvorhaben:
Leiter Technik Elektrizität
Stadtwerke Neustadt in Holstein
Michael Scherf
Telefon: 04561 / 5110-202
Ziegelhof 8
23730 Neustadt i. H.
Hausanschlüsse
Internet: www.swnh.de
E-Mail: [email protected]
Volker Ewald
Telefon: 04561 / 5110-201
Telefon: 04561 / 5110-0
Fax:
04561 / 5110-600
Öffnungszeiten:
• Montag bis Donnerstag
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
• Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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Baustrom-Versorgung
Die Baustrom-Versorgung erfolgt durch die Stadtwerke Neustadt in Holstein und Ihr Elektroinstallationsunternehmen.
Prinzipskizze Baustromversorgung:
Verteilerschrank
A-Schrank
des Elektrizitätsversorgungs­
unternehmens (EVU)
Elektrizitätszähler
Anschlusspunkt der Baustromversorgung ist im Regelfall ein
Verteilerschrank oder eine Transformatorenstation.
Anschluss-Schrank/
B-Schrank Er muss unmittelbar neben dem
Verteilerschrank des
EVU aufgestellt werden.
Straßenquerung
B-Schrank
Bei Straßenquerung sind
gegebenenfalls Gerüste zu
stellen. -bauseits-
ggf. Baustellenverteiler
Dieser befindet sich auf
der Baustelle und beinhaltet Steckdosen,
Sicherungen etc.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Volker Ewald.
Telefon: 04561 / 5110-201
Mobil:
0151 / 17135985
Unsere Leistungen:
Leistungen Ihres
Elektroinstallationsunternehmens:
• Stromzähler einbauen und nach Abschluss der
Baustromlieferung ausbauen.
•
Anmeldung an das NS-Netz
•
Bereitstellung des A- und/oder B-Schrankes.
•
Verlegen sämtlicher Kabel.
•
Ggfs. Erstellen der erforderlichen Gerüste etc.
•
Terminabsprache
• Anschluss des A- bzw. B-Schranks an den Verteilerschrank oder eine Trafostation herstellen
und nach Abschluss der Baustromlieferung
demontieren.
• Die Einstellung der Baustromversorgung erfolgt
nach Ihrer schriftlichen Abmeldung.
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Baustrom-Versorgung
Dabei gehen Sie wie folgt vor:
1. Bitte wenden Sie sich zur Realisierung der Baustromversorgung zunächst an Ihr Elektroinstallationsunternehmen.
2. Bitte beachten Sie, dass der beiliegende Vordruck (Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz-Fertigstellung/Inbetriebsetzung) sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Elektroinstallationsunternehmen unterschrieben ist.
3. Die Klärung der technischen Details erfolgt zwischen Ihrem Elektroinstallationsunternehmen
und uns.
Ihr Ansprechpartner für Baustrom ist Herr Volker Ewald.
Telefon: 04561 / 5110-201
Mobil:
0151 / 17135985
Berechnung unserer Leistungen:
• Pauschale/netto für das An- und Abklemmen von vorübergehenden Anschlüssen an das Netz
der Stadtwerke Neustadt in Holstein: 140,00 EUR bis 3 x 63 A. Alle anderen Anschlusssicherungen werden nach Aufwand berechnet.
• Die Lieferung von Baustrom erfolgt zu den jeweils gültigen Allgemeinen Tarifpreisen für die
Versorgung aus dem Niederspannungsnetz.
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Bauwasser-Versorgung
Die Bauwasser-Versorgung erfolgt ausgehend vom nächsten Hydranten durch einen
 Standrohrwasserzähler
 vorverlegten Trinkwasser-Hausanschluss
Sofern zu Beginn Ihres Bauvorhabens zunächst ein Abwasseranschluss erstellt wird, besteht in der Regel die Möglichkeit einen Trinkwasser-Hausanschluss bis an die Grundstücksgrenze zu verlegen und dort, an diesem vorverlegten Hausanschluss, eine Bauwasserzapfstelle einzurichten.
 getrennten Trinkwasser-Hausanschluss
Muss zunächst ein bestehendes Gebäude abgerissen werden, ist es sinnvoll, das Bauwasser durch den vorhandenen Trinkwasser-Hausanschluss zu beziehen.
Er wird an der Grundstücksgrenze getrennt. Anschließend wird ein Bauwasserzähler an der
getrennten Leitung installiert.
Bitte beachten Sie, dass Bauwasserzähler gegen Frost und mechanische Zerstörung geschützt werden müssen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Desaga.
Telefon: 04561 / 5110-301
Mobil:
0151 / 17135965
Ausleihen von Standrohrwasserzählern:
• Die Kaution als Sicherheit für das mietweise Überlassen von Standrohren mit Wasserzähler
beträgt 200,00 EUR.
• Die Kosten für die Miete betragen 1,00 EUR/ Tag. Das abgenommene Wasser wird zu dem
jeweils gültigen Grund- und Arbeitspreis abgerechnet.
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Planauskunft
Unsere Planauskunft gibt Grundstückseigentümern und -besitzern Informationen darüber, ob und
wo unsere Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen verlaufen.
Nutzen Sie diesen Service, wenn Sie beispielsweise einen Baum pflanzen oder einen Zaun setzen
möchten oder eine größere Baumaßnahme planen. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht unerwartet auf unsere Leitungen stoßen oder diese gar beschädigt werden.
Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir folgende Angaben:
Allgemeine Informationen

Name, Nachname / Firma

Telefon-/ Handynummer

Straße

PLZ und Ort
Informationen zur Planungs- bzw. Baumaßnahme

genaue Angaben des Bereiches, Ort, Straße, Hausnummer
Zusätzlich bei Baumaßnahmen:

Art der geplanten Baumaßnahme

geplanter Baubeginn, geplantes Bauende geplante Tiefe der Aufgrabungen

Lagepläne (im Maßstab 1:500)
Die Unterlagen stellen wir Ihnen zur Abholung bereit:
Stadtwerke Neustadt in Holstein
Planung – Manfred Grönwoldt
Ziegelhof 8
23730 Neustadt i.H.
Telefon: 04561 / 5110-311
Fax:
04561 / 5110-600
E-Mail: [email protected]
Bitte beachten Sie, dass die Pläne gewissen Toleranzen unterliegen können. Genaue Angaben vor
Ort erhalten Sie durch unseren zuständigen Meister.
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Anschluss von Gebäuden
auf einem Grundstück innerhalb des Versorgungsgebietes
der Stadtwerke Neustadt in Holstein
Für die Herstellung eines standardisierten Elektrizitäts-, Gas- oder Wasseranschlusses an das
Netz der Stadtwerke Neustadt in Holstein zur Versorgung mehrerer Gebäude (z. B. Einzel-, Doppel-, Reihenhäuser, Wohnblöcke) auf einem Grundstück, welches eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet, ist die Errichtung eines gemeinsamen Hausanschlussraumes oder einer Hausanschlusssäule zur Unterbringung der jeweiligen Hausanschlusseinrichtungen zusammen mit den
Zählerplätzen erforderlich.
Hiermit wird sichergestellt, dass jedes Grundstück ausschließlich an einer Übergabestelle mit dem
jeweiligen Versorgungsnetz verbunden ist.
Die Ausführung des Raumes oder der Säule hat nach den aktuellen technischen Regelwerken und
den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers zu erfolgen.
Zur Durchführung betriebsnotwendiger Arbeiten am Hausanschluss ist den Beauftragten des
Netzbetreibers jederzeit – auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten – der ungehinderte Zugang (räumlich und zeitlich) zu den Versorgungseinrichtungen innerhalb des Raumes oder der
Säule vorzugsweise durch eine Doppelschließung zu gewähren. Anschlussnehmer (i. d. R. Grundstückseigentümer), Anschlussnutzer (i. d. R. Mieter oder Eigentümer selbst genutzter Grundstücke) und Netzbetreiber müssen unabhängig voneinander Zutritt zum Raum bzw. Zugang zur Säule
haben.
Bei Verwendung einer Hausanschlusssäule sind Maßnahmen zur Reduzierung der inneren Betauung und Sicherstellung der Frostfreiheit der Wasserversorgungseinrichtungen zu treffen.
Der Aufstellungsort ist mit dem Netzbetreiber insbesondere hinsichtlich Sicherung vor Beschädigung und Hochwasserschutz abzustimmen.
Für Grundstücke, die bereits mit mehr als einem Anschluss mit dem entsprechenden Versorgungsnetz verbunden wurden, besteht für die Anschlüsse Bestandsschutz.
Speziell bei diesen Grundstücken gilt, dass wesentliche bauliche Veränderungen der Gebäude
bzw. Änderungen sowie Sanierungen der Kundenanlagen in Abstimmung mit dem Netzbetreiber
zu erfolgen haben. Ziel ist auch hierbei die Versorgung über jeweils einen Anschluss.
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Hausanschluss-Mindestplatzbedarf
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Der Hausanschlussraum
Bei einseitiger Wandbelegung kann die Mindestbreite auf 1500 mm reduziert werden.
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Die Hausanschlusswand
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Hausanschluss-Mindestplatzbedarf
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Die Hausanschlussnische
Erläuterungen zu den Bildern 1-3
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Mehrspartenhauseinführung oder Wanddurchführungen
Hausanschlusskasten (HAK)
Zählerschrank
Haupterdungsschiene
Potenzialausgleichsleiter zum HAK
Potenzialausgleichsleiter zur Wasserleitung
Potenzialausgleichsleiter zur Gasleitung
Potenzialausgleichsleiter zur TK-Anlage
Potenzialausgleichsleiter zu weiteren Anlagen
Wasserhausanschluss mit Zähler
Gashausanschluss mit oder ohne Regler
Gaszähler
Telekommunikationsanschlüsse
Fundamenterder
Hinweis:
Bitte stimmen Sie den Einsatz von Mehrspartenhauseinführungen in der Planungsphase mit Ihrem VNB ab.
Nischenrichtmaße:
Breite:
875 mm
Höhe:
2000 mm
Tiefe: min. 250 mm
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Die Bedien- und Arbeitsfläche
I
Hausanschlusskasten
(z. B. unter dem Zählerschrank)
II
Zählerschrank
III
Bedien- und Arbeitsfläche
IV
Sonstige Einrichtungen
1
II
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Strangschema einer Gasinstallationsanlage
im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neustadt in Holstein
1
Hauptabsperreinrichtung
2
Das Reglerpassstück wird von den Stadtwerken geliefert und vom Installateur gleich hinter der
Hauptsperreinrichtung nach Installationsmöglichkeit mit Kappe eingebaut. Abstand zur Wand
mindestens 10 cm von der Mitte nach jeder Seite mindestens 20 cm zur Decke mindestens 40
cm.
3
Gas-Strömungswächter je nach Situation, z. B. Ein- oder Mehrfamilienhaus – siehe Arbeitsblatt DVGW G 600 8.
4
Gleich hinter dem Gasströmungswächter lösbare Verbindung (flach dichtende Verschraubung
montieren.
5
Absperreinrichtung vor und nach dem Zähler
5a Absperreinrichtung nach dem Zähler ab 10 m Fortleitung.
6
Zählerpassstück wird vom Vertragsinstallateur geliefert und der Zählergröße entsprechend
eingebaut. Der Gaszähler wird nach Vorlage der Fertigmeldung von den Stadtwerken gesetzt.
Vorprüfung der Leitung mit 1 bar Luft, Hauptprüfung mit 150 mbar. Bei Abnahme der Anlage
nochmalige Prüfung mit 150 mbar im Beisein der Stadtwerke und des verantwortlichen Fachmannes des Versorgungsinstallationsunternehmens.
Prüfdauer jeweilig 10 Minuten.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der DVGW-TRGI.
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Grundstücksentwässerung
Schmutz- und Niederschlagswasser
CHECKLISTE FÜR IHREN ABWASSERANSCHLUSS
In der Planungsphase:
• Sprechen Sie uns an, um den zu erwartenden Aufwand sowie alle Details Ihrer Entwässerungsanlage in die Kostenplanung aufzunehmen.
• Stellen Sie rechtzeitig vor Baubeginn (ca. 6 bis 8 Wochen) einen Entwässerungsantrag und
reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen dazu in dreifacher Ausfertigung ein. Nutzen Sie
dafür bitte das Formular „Entwässungsantrag“. Dieses können Sie bei uns telefonisch oder
per E-Mail anfordern. Das Formular steht zudem auf unserer Homepage zum Download zur
Verfügung.
In der Bauphase:
• Überprüfen Sie vor Beginn der Bauphase der Entwässerungsanlage die Erteilung der Anschlussgenehmigung und berücksichtigen Sie alle Anmerkungen vor der Durchführung von
Arbeiten.
Nach Fertigstellung:
• Nach Fertigstellung der Entwässerungsanlage ist eine Fertigstellungsmeldung an uns zu
richten. Die Fertigstellungsmeldung kann formlos und gern telefonisch erfolgen. Die Anlage
wird jetzt von uns abgenommen. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
Für Auskünfte stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Telefon
Telefax
E-Mail
Genehmigungsverfahren
Alexander Boos
04561 / 5110-401
04561 / 5110-600
[email protected]
Technisches Büro
Friedhelm Herbst
04561 / 5110-402
04561 / 5110-600
[email protected]
Gebühren und Beiträge
Ingo Jans
04561 / 5110-403
04561 / 5110-600
[email protected]
Wichtiger Hinweis:
Auskünfte über Grundstücksentwässerungsanlagen kann nur der Eigentümer bzw. die Eigentümerin oder der/die
Bevollmächtigte erhalten.
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Handwerker-Informationen
GAS/WASSER
Firma
Anschrift
Telefon
Jahrke Sanitär
Hochtorstraße 29
23730 Neustadt i. H. 04561/9447
Hünike Sanitär- und Heizungsbau
Grabenstraße 12
23730 Neustadt i. H. 04561/6296
Klaas Jage Heizungsservice
Oldenburger Straße 13
23730 Neustadt i. H. 04561/4442
Haustechnik Knoll
Industrieweg 32
23730 Neustadt i. H. 04561/51040
H.F. Meyer
Industrieweg 35
23730 Neustadt i. H. 04561/39550
Schmidt Sanitär
Brückstraße 10
23730 Neustadt i. H. 04561/6244
Schultz Sanitär
Kremper Straße 20
23730 Neustadt i. H. 04561/6638
Sanitär- und Heizungstechnik F. Mrozek Pelzer Berg 12
23730 Neustadt i. H. 04561/6628
STROM
Firma
Anschrift
Telefon
Bau-Technik-Ambiente-Zentrum Knop
Sierksdorfer Str. 24
23730 Neustadt i. H. 04561/39790
Elektro Maßmann
Sierksdorfer Str. 22
23730 Neustadt i. H. 04561/8644
Otto Guttau
Waschgrabenstr. 3
23730 Neustadt i. H. 04561/6288
Jagielski Elektroanlagen
Am Holm 5
23730 Neustadt i. H. 04561/4055
Thorsten Lieske Elektroinstallation
Galgenberg 13
23730 Neustadt i. H. 04561/526283
Elektro Schmidt Sicherheitstechnik
Hochtorstr. 28-30
23730 Neustadt i H.
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04561/51770
Wichtige Adressen für Bauherren und Neubürger
in Neustadt in Holstein
Untere Bauaufsichtsbehörde
Michael Schüller
Kirchhofsallee 2
23730 Neustadt in Holstein
Tel.:
04561 / 619-435
E-Mail: [email protected]
Rathaus
Am Markt 1
23730 Neustadt in Holstein
Tel.:
04561 / 619-0
E-Mail: [email protected]
Persönliche Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Stadtwerke Neustadt in Holstein
Ziegelhof 8
23730 Neustadt in Holstein
Tel.: 04561 / 5110-0
Genehmigungsverfahren
Abwassertechnik
Alexander Boos
Tel.:
04561 / 5110-401
E-Mail: [email protected]
Standrohr und Wasserzähler/
Netzanschluss Gas
Thomas Desaga
Tel.:
04561 / 5110-301
E-Mail: [email protected]
Gebühren und Beiträge Abwasser
Ingo Jans
Tel.:
04561 / 5110-403
E-Mail: [email protected]
Baustromversorgung/
Netzanschluss Strom
Volker Ewald
Tel.:
04561 / 5110-201
E-Mail: [email protected]
Abrechnung/
Anmeldung als Neukunde oder bei Umzug
Kundenservice
Tel.:
04561 / 5110-150
E-Mail: [email protected]
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Anlagen
1. Anträge und Formulare
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Antrag auf Bauwasser und Baustrom
Antrag auf Netzanschluss (Elektrizität, Gas/Wärme, Wasser)
Anmeldung Netzanschluss (Strom)
Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige elektrische Anlage (Antrag zum Zähler)
Antrag auf Genehmigung zur Herstellung/Änderung einer Entwässerungsanlage
Anmeldung einer Trinkwasseranlage
Anmeldung einer Gasanlage
2. Preisblätter der Stadtwerke Neustadt in Holstein (SWNH)
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Netzentgelte Strom (Preisblatt Netz)
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen Strom
Netzentgelte Gas
Preisblatt zu den ergänzenden Bedingungen Gas
3. Sonstige Bedingungen, Verordnungen und Informationen
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Wesentliche Bedingungen für den Netzzugang zum Endverteilungsnetz der
Stadtwerke Neustadt in Holstein
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neustadt in Holstein zur NAV
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neustadt in Holstein zur NDAV
Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) – Zusammenfassung
bdew-Erläuterungen zu den Formularen „Anmeldung zum Netzanschluss“
und „Antrag zum Zähler“
bdew-Merkblatt „Der Netzanschluss“
bdew-Merkblatt „Zeitlich befristete Anschlüsse mit Anschluss- bzw. Anschlussverteilerschränken“
Liste Energieberater in Neustadt u. U. („Energieausweis“)
SWNH Tarifübersicht 2016
SWNH Infoflyer „Verantwortung für Neustadt“
Diese Bauherren-Information sowie die o. g. Anlagen (außer den Formularen zur Anmeldung einer
Trinkwasser- bzw. Gasanlage) stehen auch als PDF-Dateien auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung (www.swnh/Bauherrenmappe).
Stand: November 2016 (Änderungen vorbehalten)
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