G-BA ändert „Gelbes Heft“

kurz + knapp
Neue
Grundlage für
Ergotherapie
Seit 1. Mai gilt die neue Rahmenempfehlung Ergotherapie, die GKV-Spitzenverband
und der Deutsche Verband
der Ergotherapeuten (DVE)
vereinbart haben. Erstmals
sei dort auch beschrieben,
welche Angaben die Heilmittelverordnung enthalten
muss, hieß es. Grundlage für
die Ergotherapieverordnung
ist das Muster 18. Die Einzelheiten zum Ausfüllen der
Felder enthält Anlage 3 der
Rahmenvereinbarung, die
der GKV-Spitzenverband
online zur Verfügung stellt:
http://bit.ly/1TWRtsX.
So soll fehlerhaften Verordnungen vorgebeugt werden.
Haben Ärzte das Formular
nicht korrekt ausgefüllt,
kann der Ergotherapeut dennoch mit der Behandlung
beginnen. Vorausgesetzt
folgende Angaben sind enthalten: Personalienfeld, Diagnose, konkretes Heilmittel,
Stempel und Unterschrift des
Arztes. Allerdings muss das
Formular bis zur Abrechnung
korrigiert werden. (jvb)
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„Gelbes Heft“
Ab 1. Juli soll die überarbeitete Kinder-Richtlinie
des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
gelten. Parallel wurde das
„Gelbe Heft“ angepasst,
um die Kindervorsorgen
U1 bis 9 zu dokumentieren. Nun werden darin
auch die neuen ScreeningAngebote abgebildet und
psycho-soziale Aspekte
sowie die Interaktion von
Eltern und Kind stärker
berücksichtigt.
So müssen Ärzte festhalten, wenn bei der Beobachtung der Interaktion
des Kindes mit der Bezugsperson vorgegebene
Kriterien nicht erfüllt werden. Haben Eltern einen
großen Bedarf an Beratung, etwa zu Impfungen
oder Hilfen in Belastungssituationen, können Ärzte
dies ebenfalls vermerken.
Zudem betont der G-BA,
dass die von der KinderRichtlinie vorgegebenen
Standards für die U1 bis 9
eingehalten werden müssen. Dies gelte besonders
90
Liter Blut fließen stündlich durch die Leber [1]. Ist
die Leber geschädigt, können Ärzte nur schwer die
Wirkung von Medikamenten abschätzen. Um
Diagnose und Behandlung von Lebererkrankungen zu verbessern, haben das FraunhoferInstitut für Bildgestützte Medizin in Bremen,
das Universitätsklinikum Aachen und Bayer
Technology ein dreidimensionales Computermodell der Leber entwickelt. Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung
unterstützt das Projekt der „virtuellen Leber“.
Literatur:
1. E. Kuntz, H.D. Kuntz:
Hepatology, Textbook and
Atlas, Springer 2008
bei Hör- und Sehtests sowie der Beurteilung der
Entwicklung.
Das neue Gelbe Heft enthält für Eltern eine herausnehmbare Karte, mit der
sie gegenüber Kita oder
Schule nachweisen können, dass ihr Kind an den
nötigen Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen
hat. Zusätzlich informiert
das Heft über Inhalt und
Ziel der Untersuchungen.
Zudem gibt es Platz für
Eltern, um sich Fragen zu
notieren. Die neuen Hefte
geben Geburtskliniken,
Hebammen und Kinderärzte an die Eltern aus. Ab
Inkrafttreten dürfen dann
die alten Hefte nicht mehr
ausgehändigt werden. Bis
zur U6 bekommen Kinder
zusätzlich zu ihrem alten
ein neues Gelbes Heft,
die Befunde müssen nicht
übertragen werden. Ab
der U7 gibt es Einlageblätter für die Dokumentation, die in das vorhandene Heft geklebt werden.
Der Hausarzt 11/2016
Fotos: Miriam Dörr - Fotolia, Oksana Kuzmina - Fotolia, blueringmedia - Fotolia
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