o - Berlin

Achtung
Hinweis für VOL/A nur e-Angebote
Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt
abrufbar unter der Internetseite http://www.vergabe.berlin.de zur Verfügung.
Es werden keine Vergabeunterlagen mehr in Papierfassung versendet.
Bewerbungen in herkömmlicher schriftlicher Form, E-Mail oder Fax werden nicht mehr
angenommen.
Für eine Angebotsabgabe ist eine Registrierung und Bewerbung unter
http://www.vergabe.berlin.de mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie
einer elektronischen Adresse erforderlich.
Nach der erfolgreichen Registrierung und Bewerbung erfolgt der Download der
Vergabeunterlagen sofort mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann nur elektronisch
(in elektronischer Textform ohne Signatur, mit qualifizierter oder fortgeschrittener
Signatur) über www.vergabe.berlin.de erfolgen.
Konventionelle Angebote in Papierformat werden nicht angenommen und
sind nicht zugelassen.
Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Submissionsstelle
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilung PBU - SubmissionsstelleYorckstr. 4 - 11
10965
Berlin
11.11.2016
Tel.: 030 90298-2550
Fax: 030 90298712550
E-Mail: [email protected]
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Liefer- und Dienstleistungen)
Angebot für Baumpflegearbeiten in Berlin Friedrichhain-Kreuzberg, Revier 19
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, für die oben stehende Lieferung / Leistung ein Angebot abzugeben. Die nachstehenden
Bewerbungsbedingungen sowie die beigefügte Leistungsbeschreibung sind zu beachten.
1.
Auftraggebende Stelle: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Submissionsstelle, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin
Raum: 2050
Tel.: 030 90298-2550
[email protected]
E-Mail:
2.
Ausschreibende Stelle: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilung PBU - Submissionsstelle-, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin
Raum: 2050
Tel.: 030 90298-2550
E-Mail: [email protected]
3.
Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung (VOL)
4.
Art der Leistung: Baumpflegearbeiten
5.
Ort der Leistung: Revier 19 in Berlin Friedrichshain-Kreuzbergt
Annahmezeit:
6.
Fax: 030 90298712550
Wesentlicher Leistungsumfang: Baumpflegearbeiten
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
Fax: 030 90298712550
7.
Aufteilung in Lose:
Ja
Angebote sind möglich für:
ein Los
_____________ Lose
alle Lose
Sonstiges:
8.
Ausführungszeit:
bis 30.06.2017
Vorablieferungen sind ausdrücklich erwünscht
9.
Absendetag der Bekanntmachung (bei Vergabe nach EU-Recht): entfällt
10. a) Ablauf der Angebotsfrist: 30.11.2016
Uhr: 10:45
b) Digitale Angebote dürfen im Sinne des Signaturgesetzes nur mit Signatur abgegeben werden.
Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
c) Eine elektronische Angebotsabgabe ist:
möglich
nicht möglich
d) Bei elektronischer Angebotsübermittlung ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu
versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
e) Stelle, bei der die Angebote bei schriftlicher Angebotsabgabe einzureichen sind:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abteilung PBU -Submissionsstelle-, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin
2050
Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
Es ist neben der Anschrift (10.b) besonders zu kennzeichnen mit:
G 6422 OE2016 VOL
Ausschreibungsnummer:
Bezeichnung der Ausschreibung:
10:45
30.11.2016
Ablauf der Angebotsfrist:
dem mitgelieferten Aufkleber
Sonstiges:
Konventionelle Angebote in Papierformat werden nicht angenommen und sind nicht zugelassen.
Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
11. a) Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
siehe Checkliste und Vorbemerkungen im LV
b) Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
siehe Checkliste und Vorbemerkungen im LV
Die Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
Die Überprüfung der Eignung der Bieter kann vor Ort im Betrieb erfolgen.
12. Sonstige Erfordernisse:
Konventionelle Angebote in Papierformat werden nicht angenommen und sind nicht zugelassen.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann nur elektronisch
(in elektronischer Textform ohne Signatur, mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) über
www.vergabe.berlin.de erfolgen.
13. Inhalt der Angebote:
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich unter Verwendung der beigefügten Angebotsblätter zu erfolgen.
Die Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben; die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie
gewährte Skonti und Rabatte sind separat einzutragen. Die Angaben müssen zweifelsfrei sein.
Die Angebote sind dokumentenecht auszufüllen und zu unterschreiben.
Der Name des Unterzeichners muss zweifelsfrei aus dem Angebot hervorgehen, z.B. durch
maschinenschriftliche Hinzufügung zur Unterschrift.
Der Bieter ist verpflichtet, alle verlangten Erklärungen und Nachweise vorzulegen sowie alle verlangten
Angaben zu machen.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss
vom Vergabeverfahren.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen
Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
14. Nebenangebote:
sind zugelassen
Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als solche deutlich gekennzeichnet
werden.
Die Mindestanforderungen für die Abgabe von Nebenangeboten sind dem Leistungsverzeichnis zu
entnehmen (nur EU-weite Verfahren).
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
15. Auskunft über die Vergabeunterlagen: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abteilung PBU -Submissionsstelle-, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin
Etage:
Raum: 2050
Tel.: 030 90298-2550
Fax: 030 90298712550
E-Mail: [email protected]
Erreichbarkeit:
16. Prüfung der Vergabeunterlagen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten sich
umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen.
17. Auftragserteilung:
Zuschlagskriterien
✘
der niedrigste Preis
oder
das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Kriterium:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Gewichtung in %:
Sonstiges: Konventionelle Angebote in Papierformat werden nicht angenommen und sind nicht zugelassen.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen
Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen
Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis werden die von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber
aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
Im Falle der Gleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
18. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 30.12.2016
19. Zusatz für Bewerber- und Bietergemeinschaften:
Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im
Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der
Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen.
Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass
die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten
Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit
Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes
Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet die geforderten Erklärungen und Nachweise (Nr.
11 a) zu erbringen.
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
20. Zusatz für Untervergabe:
Bei Untervergabe muss grundsätzlich bereits bei der Angebotsabgabe der volle Name des
Nachunternehmers, seine Organisationsform, sowie der Herstellungsort bekanntgegeben werden.
Von den Bietern können alle oder ein Teil der oben geforderten Erklärungen und Nachweise für den/die
Nachunternehmer gefordert werden.
21. Zusatz für ausländische Bieter:
Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.
zugelassen ist auch die folgende Sprache:
Für die Ausführung der Leistung muss der Betrieb des Auftragnehmers, soweit er auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen
Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist der Auftragnehmer
aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine
Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.
Darüber hinaus müssen ausländische Bieter die unter Punkt 11 geforderten Erklärungen und Nachweise
als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Angebot vorlegen.
Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Auf die Verpflichtung des Auftraggebers, die Umsatzsteuer des ausländischen Bewerbers
erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wird
hingewiesen.
22. Nicht berücksichtigte Angebote:
Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt
wurde.
Wenn der Bieter schriftlich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden will, muss er dies
schriftlich beantragen. Bei europaweiten Vergabeverfahren ergeht zusätzlich eine gesonderte Mitteilung an
die Bewerber, bzw. Bieter.
Die Ergebnisse freihändiger Vergaben und beschränkter Ausschreibungen
Teilnahmewettbewerb) werden auf berlin.de/vergabeplattform veröffentlicht.
(jeweils
ohne
23. Hinweis:
Der Auftraggeber verfährt nach Teil A – Abschnitt 1 - der VOL.
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bieter ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet
oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Nur bei EU-weiten Verfahren:
Der Auftraggeber verfährt nach § 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der
Vergabeverordnung (VgV) bzw. der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV).
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
Der Bieter kann an Stelle der geforderten Nachweise und Erklärungen eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
Bieter, die im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B.
Nachunternehmer oder Konzerntöchter), haben entsprechende Nachweise und Erklärungen dem
Angebot vorzulegen oder – bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – dort
entsprechende Angaben zu machen.
Liegt ein Ausschlussgrund gemäß 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) oder § 124 GWB
(fakultative Ausschlussgründe) vor, so sind mit dem Angebot aussagefähige Unterlagen zur
Selbstreinigung gemäß § 124 GWB beizufügen.
Nachprüfungsbehörde gemäß § 155 ff. GWB:
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Tel: (030) 90 13 83 16
Fax: (030) 90 13 76 13
E-Mail:[email protected]
Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen, wird
um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger
Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Submissionsstelle
Dieses Formular wurde elektronisch erzeugt und ist ohne Unterschrift gültig
Anlagen:
Leistungsverzeichnis/se
✘ Angebotsblatt / Angebotsblätter (Wirt 313)
✘ Zusätzliche Vertragsbedingungen / Besondere Vertragsbedingungen (Wirt 311 A)
✘ Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322)
✘ Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324)
✘ Erklärung gem. Frauenförderverordnung (Wirt 359)
✘ Eigenerklärung zur Eignung (Wirt 321)
Eigenerklärung(en) zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326)
✘ Checkliste – Eignung (Wirt 320)
✘ Vorbemerkungen, Anhag BVB VOL, BVB Gartenbau
✘ Anlagen Maßnahmen
✘ BVB Verwertung von Abfällen
✘ Merkblatt Baumaschinen
✘ V 237 F Erklärung verfügbarte Arbeitskräfte
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
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Baumpflegearbeiten in Berlin Friedrichhain-Kreuzberg, Revier 19
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( Datum / Stempel und Unterschrift)
Hinweis:
Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am
elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
Ich biete / Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns eingesetzten Preisen und mit allen
den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
Hauptangebot
Keine Vergabe nach Losen
Endbetrag einschl. Umsatzsteuer
(ohne Nachlass)
€
Summe Angebot
Technische Nebenangebote
(ohne Abgabe eines Hauptangebotes)
Endbetrag einschl. Umsatzsteuer
(ohne Nachlass)
€
Nebenangebote/Änderungsvorschläge
zum Hauptangebot
Preisnachlass ohne Bedingung
Wirt 313 (eVergabe) – Angebot-VOL (15.09.2010)
Technische Nebenangebote/
Änderungsvorschläge
Anzahl:
Andere Nebenangebote
Anzahl:
%
G 6422 OE2016 VOL
Baumpflegearbeiten in Berlin Friedrichhain-Kreuzberg, Revier 19
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
1. Allgemeines
(1) Für Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen sowie die
"Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen" (VOL/B).
(2) Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin
werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Preise
Die vereinbarten Preise sind Festpreise im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei
öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung.
3. Lieferung
Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin liefert zu dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei an
die vom Auftraggeber bezeichnete Annahmestelle.
4. Verpackung
Verpackungsmaterialien, die mehrfach verwendet werden können, sind vom Auftragnehmer oder
von der Auftragnehmerin unentgeltlich zurückzunehmen.
5. Skonto
(1) Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung wird ein Skonto
von 2 v. H. des Rechnungsbetrages abgezogen. S. 1 gilt nicht bei Leistungen, bei denen aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen die Gewährung von Skonto ausgeschlossen ist, insbesondere bei
preisgebundenen Verlagserzeugnissen.
(2) Skonto wird von allen Zahlungen (einschließlich Zahlungen nach Zahlungsplan, Voraus-,
Abschlags-, Schluss- und Teilschlusszahlungen) abgezogen.
6. Schriftform
Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf der Schriftform (§ 126 BGB).
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Die nachstehenden besonderen Vertragsbedingungen sind Ergänzungen für die Erfordernisse des
Einzelfalls. Sie beziehen sich nur auf die Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand dieser Vergabe
sind.
Veränderungen oder Markierungen dürfen vom Bieter nicht vorgenommen werden. Auch das
Ankreuzen der Kästchen erfolgt nur durch den Auftraggeber.
7. Preisgleitklausel
Abweichend von Nr. 2 finden die nachstehend bezeichneten Preisgleitklauseln Anwendung:
entfällt
8. Ausführungsfristen
Für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen gelten die nachstehenden Fristen und
Einzelfristen:
Fertigstellung bis 30.06.2017
Wirt 311 A– ZVB/BVB 10/05)
-2-
9. Vertragsstrafen
Gemäß § 11 VOL/B wird folgende Vertragsstrafe vereinbart:
-
Bei Überschreitung folgender Fristen der Nr. 8 werden die angegebenen Vertragsstrafen fällig:
Vertragsstrafe: %/Tag der Überschreitung
Frist: Vertragsstrafe: %/Woche der Überschreitung
Frist: 10. Güteprüfung:
Gemäß § 12 VOL/B wird zur Güteprüfung vereinbart:
-
11. Annahmestelle:
-
12. Abnahme
nach Absprache mit dem AG
13. Verjährungsfrist für die Mängelansprüche
Abweichend von § 14 Nr. 3 VOL/B beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche 0
Jahr(e) nach der Abnahme.
14. Zahlungen
(1) Vorauszahlungen werden nach folgendem Zahlungsplan geleistet:
-
Vorauszahlungen werden auf fällige Abschlagszahlungen wie folgt angerechnet:
-
(2) Abschlagszahlungen werden
geleistet
nicht geleistet.
15. Rechnungen
2
Der Auftragnehmer hat Rechnungen in _______facher
Ausfertigung, Abschlagsrechnungen für
2
Vorauszahlungen (Nr. 14 Abs. 1) und für Abschlagszahlungen (Nr. 14 Abs. 2) in _______facher
Ausfertigung einzureichen.
Jeder Rechnung, Schlussrechnung oder Teilschlussrechnung hat der Auftragnehmer
Aufmassberechnungen und -zeichnungen, Stundenlohnzettel, Lieferscheine, Wiegekarten,
Fremdrechnungen und andere Belege, die der Auftraggeber zur Prüfung und Feststellung
benötigt, im Original als Unterlagen beizufügen.
16. Skontoabzüge
Abweichend von Nr. 5 ZVB wird folgende Skontovereinbarung getroffen:
Das Skonto beträgt 2,0 v.H.
Wirt 311 A – ZVB/BVB (10/05)
-3Die Skontofrist beginnt abweichend von Nr. 5 ZVB
für Zahlungen gemäß Zahlungsplan und für Vorauszahlungen mit dem Tage der Fälligkeit,
für Abschlagszahlungen mit dem Tage des Eingangs prüfbarer Aufstellungen über die
vertragsgemäße Teillieferung oder Teilleistung.
Für Schlusszahlungen gilt Nr. 5 ZVB unverändert, für Teilschlusszahlungen mit der Maßgabe,
dass die Skontofrist nicht vor vertragsgemäßer Lieferung oder Leistung des in sich
abgeschlossenen Auftragsteils beginnt.
17. Sicherheitsleistung
Abweichend von § 18 VOL/B hat der Auftragnehmer folgende Sicherheit(en) zu leisten:
-
18. Sonstige Bedingungen:
Anhang BVB VOL
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Wirt 311 A – ZVB/BVB (10/05)
Besondere Vertragsbedingungen
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren
auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt
worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus

dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930
(BGBl. 1956 II S. 641),

dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des
Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),

dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des
Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli
1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),

dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und
weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956
II S. 24),

dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.
Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),

dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und
Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98),

dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur
Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl. 1976 II S. 202) und

dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen
zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999
(BGBl. 2001 II S. 1291).
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall
verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken
Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die
Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 324 – BVB ILO-Kernarbeitsnormen (18.06.2012)
Auftrag/Ausschreibung Nr.: G 6422 OE2016 VOL
Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung
12.
Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom
Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen
zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
13.
Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss
einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme
14.
Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen
entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit
15.
Angebot alternierender Telearbeit
16.
Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise
vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit
auch in Führungspositionen
17.
Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an
betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen
und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in
Elternzeit
18.
Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung
19.
Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen
20.
Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze
21.
Vermeidung einer überproportionalen Verringerung
des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen
Hiermit erkläre(n) ich/ wir Folgendes:
- Zutreffendes bitte ankreuzen –
A. Anwendbarkeit von § 13 Absatz 1 LGG
Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
Ja
Nein
( keine weiteren Angaben erforderlich)
B.
Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
I.
Beschäftigtenzahl1)
Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:




1)
über 500 Beschäftigte
( gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV
genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen
und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der
Nummern 1 bis 6)
über 250 bis 500 Beschäftigte
( gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV
genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen
und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 20 bis 250 Beschäftigte
( gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV
genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen
und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 10 bis 20 Beschäftigte
( gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie auszuwählen)
Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Absatz 1 Satz 4 des
Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
II.
III. Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden:
1.
Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
2.
Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung
anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die
Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FFV
zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und
zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit
erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung
durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet.
3.
Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen
Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der
Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV
durchgeführt oder eingeleitet:
1.
Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans
2.
Verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen
3.
Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten
in gehobenen und Leitungspositionen
4.
Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen
5.
Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden
bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil
6.
Einsetzung einer Frauenbeauftragten
7.
Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen
mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente
8.
Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und
junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen
Frauen unterrepräsentiert sind
IV. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an
der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind
wir gemäß § 5 Absatz 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung:
(auf Verlangen nachzuweisen)
Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser
Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können.
9.
Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge
Frauen für männliche dominierte Berufe interessieren sollen
10.
Spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die
zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen
sollen
(Datum, Unterschrift, Stempel)
11.
Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen
Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
Hinweis:
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
Wirt 359 FFV (22.06.2016)
Besondere Vertragsbedingungen
zur Frauenförderung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.

sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur
Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen
nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet.

abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine
oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder
der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a.
Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen
zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist
zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen
von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine
Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in
die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die
Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des
Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit
solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 359 FFV (22.06.2016)
Eigenerklärung zur Eignung
Ich erkläre/Wir erklären, dass












mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw.
entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden.
mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies
gesetzlich vorgeschrieben ist.
eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert,
bzw. qualifiziert sind.
ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen
den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen
bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor.
ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und
Berufsgenossenschaften nachgekommen bin/sind und auch weiterhin nachkomme(n).
ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 23 ArbeitnehmerEntsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz von mehr als 2.500 € belegt worden
bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein
anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich
handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist.
mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die
das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistungen erfülle(n),
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist,
ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSABenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhalten,
die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen
Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten.
Ich/Wir erklären mein/unser Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von
vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten:
 die Namen der für die Auftragerfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer,
 die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten
Arbeitsstunden sowie
 die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne
Zuschläge.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter,
sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige
Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf
Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 321 – Eigenerklärung (26.05.2016)
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, im potenziellen Auftragsfall gemäß ArbeitnehmerEntsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname,
Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu
beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass – unter bestimmten Voraussetzungen - eine
wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen
zu Folge haben und mein/unser Unternehmen für die Dauer von bis zu fünf Jahren von der
Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
___________________
(Ort, Datum)
______________________
(Unterschrift, Firmenstempel)
Hinweis:
Grundsätzlich ist die Textform bei der Unterschrift ausreichend. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren
ersetzt die elektronische Signatur diese bzw. die händische Unterschrift.
Wirt 321 – Eigenerklärung (26.05.2016)
Besondere Vertragsbedingungen
zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,





seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens
diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der
nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S.
799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt, oder andere gesetzliche Bestimmungen
über Mindestentgelte einzuhalten.
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen.
die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der zu erfüllenden Vertragsleistung mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die
für die vom Nachunternehmer oder dem Vertragspartner des Verleihers zu erbringende Leistung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom
20.04.2009 (BGBl. I S. 799) oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen
über Mindestentgelte maßgeblich sind.
sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich übertragen wird (mittels Wirt 322) und dem
öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
sicherzustellen, dass die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher
ihrerseits den von ihnen beauftragten Nachunternehmern oder Verleihern die o.a.
Verpflichtungen schriftlich übertragen und sich dazu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
Die Verpflichtungen gelten nicht bei Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder
einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen
über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden
Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen
haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen
zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen
Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 322 –
(24.05.2016)
Seite 1
BVB/Eigenerklärung
Tariftreue,
Mindestentlohnung,
Sozialversicherungsbeiträge
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen
Ich erkläre/Wir erklären,

mit meiner/unseren Unterschrift/en die vorstehend aufgeführten Besonderen
Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einzuhalten (siehe Wirt 322, Seite 1),

meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der
Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen
(Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). Die Verpflichtung gilt
nicht bei Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben und
mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher
Aufträge ausgeschlossen werden kann.
___________________
______________________
(Ort, Datum)
(Unterschrift, Firmenstempel)
Hinweis:
Grundsätzlich ist die Textform bei der Unterschrift ausreichend. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur diese bzw. die händische Unterschrift.
Wirt 322 –
(24.05.2016)
Seite 2
BVB/Eigenerklärung
Tariftreue,
Mindestentlohnung,
Sozialversicherungsbeiträge
G 6422 OE2016 VOL
Dem Angebot beizufügende Erklärungen und Nachweise
Eigenerklärungen
Freiberufler
max. Alter
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
über die Eignung (Wirt 321)
aktuell
X
X
X
X
X
X
zur Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322)
aktuell
X
X
X
X
X
X
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326)
aktuell
X
X
X
X
X
X
über die Förderung von Frauen und die vereinbarkeit von
Beruf und Familie (Wirt 359)
aktuell
X
X
X
X
X
X
Schutzerklärung
aktuell
X
X
X
X
X
X
jährliches Mittel der Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach
kaufmännischen und gewerblichen Mitarbeitern
aktuell
X
X
X
X
X
Maschinen-, Geräte- und Fahrzeugbestand
aktuell
X
X
X
X
X
X
Verknüpfung/ Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
aktuell
X
X
X
X
X
X
letztes Jahr
X
X
X
X
X
X
Angaben über technische Leitung
aktuell
X
X
X
X
X
X
jährliches Mittel der Mitarbeiter
aktuell
Qualitätskontrolle, Untersuchungs- und
Forschungsmölglichkeiten
aktuell
X
X
X
X
X
X
berufliche Qualifikation der tatsächlichen
Leistungserbringern/ Führungskräfte (Zeugnisse, Diplome,
Studiennachweise, Bescheinigung über die berufliche
Befähigung
aktuell
X
X
X
X
X
X
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
X
X
X
Umsatz
X
Nachweise
In Fotokopie:
max. Alter
Freiberufler
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (oder ULV-Bescheinigung)
(GZR 3 nach § 150 GewO - natürliche Person/ GZR 4 juristische Person) für:
das Unternehmen, ggf. die Hauptniederlassung
1 Jahr
den Inhaber
1 Jahr
die Gesellschafter
1 Jahr
X
X
X
die Mitglieder des Geschäftsführung
1 Jahr
X
X
X
die Mitglieder des Vorstandes
1 Jahr
Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis)
1 Jahr
Wirt 320 - Checkliste (27.05.2016)
X
X
X
Seite 1 von 2
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
Gewerbeanmeldung (oder ULV-Bescheinigung)
X
X
X
X
X
Erlaubnis zum Gewerbe falls gem. GewO erforderlich
X
X
X
X
X
X
X
X
max. Alter
Handelsregister-Auszug (oder ULV-Bescheinigung)
1 Jahr
Gesellschafterliste
1 Jahr
Betriebshaftpflichtversicherung (oder ULV-Bescheinigung)
1 Jahr
X
Freiberufler
X
X
X
X
X
X
X
X
Meisterbriefe, Ingenieurzeugnisse, Berufsabschlüsse bzw.
berufl. Qualifikation der teschnisch Fachkundigen (oder ULVBescheinigung)
X
X
X
X
X
X
Handwerkskarte und/ oder die IHKZugehörigkeitsbescheinigung (oder ULV-Bescheinigung)
X
X
X
X
X
X
Steueranmeldung
Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von
Steuern (oder ULV-Bescheinigung)
1 Jahr
X
X
X
X
X
X
1 Jahr
X
X
X
X
X
X
1 Jahr
X
X
X
X
X
X
3 Monate
X
X
X
X
X
X
Referenzliste unter Angabe: Art der ausgeführten Arbeiten,
Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner Telefon-Nr.
X
X
X
X
X
X
Qualitätssicherungsverfahren (bei ISO oder Öko-Audit)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
Nachweis Teilnahme Objektbesichtigung
X
X
X
X
X
X
Bietergemeinschaft
X
X
X
X
X
X
Nachunternehmererklärung
X
X
X
X
X
X
BVB/ZVB (Wirt 311 A)
X
X
X
X
X
X
BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324)
X
X
X
X
X
X
BVB zur Frauenförderung (Wirt 325)
X
X
X
X
X
X
Bescheinigungen der Krankenkassen über die
rückstandslose Beitragentrichtung (oder ULVBescheinigung)
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die
rückstandslose Beitragsentrichtung (oder ULVBescheinigung)
Bonitätsauskunft
Bilanz, Bilanzauszug
aktuell
Sonstiges
max. Alter
Wirt 320 - Checkliste (27.05.2016)
Freiberufler
Seite 2 von 2
Vorbemerkungen - Baumpflegerische Maßnahmen -
1.
Bei der Ausführung der Arbeiten sind zu beachten:
Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin – Baumschutzverordnung
(BaumSchVO) vom 11.01.1982, geändert durch VO vom 5.10.2007,
1.1.
DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen,
1.2.
2.
1.3.
Grünbereiche dürfen nur für direkte Arbeiten an diesen Flächen befahren werden.
1.4.
Materiallagerungen über die Dauer des Arbeitstages hinaus sind nicht möglich und
nicht zulässig.
Des Weiteren gelten insbesondere:
ZTV-Baumpflege (FLL) Die ZTV- Baumpflege wird als Vertragsbestandteil zwischen
Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) vereinbart.
2.1.
2.2.
Verwaltungsvorschriften über die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Bäumen
auf öffentlichen Flächen, (Baumkontrollrichtlinie) ABI. Nr. 29 / 22.07.2016, S. 1598 ff
3.
Es gelten die jeweils neuesten Fassungen der in den Vorbemerkungen genannten Regelwerke.
4.
Die Einsatzorte der baumpflegerischen Maßnahmen sind bei Erfordernis zu sichern nach:
4.1.
Straßenverkehrsordnung StVO,
4.2.
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), Stand 1995,
4.3.
Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (BG-Vorschrift C 22),
Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97).
4.4.
Erforderliche verkehrstechnische Anordnungen sind durch den AN sofort nach
Auftragsvergabe einzuholen und werden nicht gesondert vergütet (siehe Punkt 18).
Hinweis:
Für die Einrichtung von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenland ist neben der nach Berliner
Straßengesetz notwendigen Erlaubnis zur Sondernutzung - Berliner Straßengesetz §§ 11 und
12 - eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung von Arbeitsstellen nach § 45 StVO
einzuholen. Die VLB erteilt die verkehrsrechtliche Anordnung für das übergeordnete
Straßennetz in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger. Für alle
anderen Straßen wird die Anordnung von der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde
der Bezirke erteilt.
4.5.
Aufzustellende Verkehrs- und Hinweisschilder, Absperrungen, Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen, elektrische Beleuchtungen sind vom AN:
- zu liefern,
- für die Dauer der gesamten Maßnahme vorzuhalten,
- zu warten und
- zu räumen nach Beendigung der Arbeiten.
4.6.
Aufzustellende Verkehrszeichen sind mit einem für die Sofortmaßnahme
zutreffenden Zusatzschild mit dem jeweils zutreffenden Text: Baumfällung bzw.
Kronenschnittarbeiten zu versehen. Im Wortlaut abweichende Texte werden nicht
verwendet!
4.7.
Wenn die Ausschilderung sich über mehrere zu bearbeitende Bäume erstreckt, ist ein
eventuell zu fällender Baum gesondert zu beschildern.
4.8.
5.
Qualifikation des für die Schnittarbeiten am Baum vorgesehenen Personals:
Für das unter Punkt 5 benannte Personal ist die geeignete fachliche Qualifikation mit
anerkannten Zeugnissen, Zertifikaten nachzuweisen. Als fachlich geeignet gilt wer eine
Ausbildung als Forstwirt, Gärtner (Garten- und Landschaftsbau) oder Fachkraft für
Agrarservice erfolgreich abgeschlossen hat einschl. Zusatzqualifikation/en in der
Baumpflege wie:
5.1.
Zertifizierter Baumkontrolleur/in (ZBK)
5.2.
European Tree Worker (ETW), European Tree Technician (ETT)
5.3.
Fachagrarwirt/in Baumpflege (FAW)
5.4.
Arboristic Studium
Für das unter Punkt 5 benannte Personal mit Nachweis nach Punkt 5.1. - 5.4., das die
Baumschnittarbeiten von einer Hubarbeitsbühne aus ausführt ist ein Zertifikat Arbeitssicherheit I
und/oder II nachzuweisen.
Das unter Punkt 5 benannte Personal mit geeignetem Nachweis nach Punkt 5.1. - 5.4., das zum
Baumklettern vorgesehen ist (außer ETW, ETT), benötigt den Nachweise über einen erfolgreich
absolvierten SKT-A-Kurs (SKT-B-Kurs optional).
6.
Bei Materiallagerungen sowie der Aufstellung von Bauwagen, Geräten etc. im Straßenland, muss
die Zustimmung des zuständigen FB Straßen eingeholt werden.
7.
Die im Rahmen der Maßnahmen zu befahrenden Belagsflächen, zu erhaltende
Bestandsvegetation sowie bestehende Ausstattungen, Einbauten und angrenzende Bauten
dürfen nicht beschädigt werden. Durch den AN verursachte Verunreinigungen und
Beschädigungen an vorhandenen Bauteilen, Leitungen, Straßen und Wegen müssen umgehend
durch den AN beseitigt werden. Ist der AN für die Ausführung der erforderlichen Arbeit fachlich
nicht qualifiziert ist der Schaden durch eine Fachfirma auf Kosten des AN zu beheben. Die
Beweislast für Schäden an Bauwerken und Bearbeitungsflächen obliegt während des gesamten
Ausführungszeitraumes dem Auftragnehmer.
8.
Die Belange des Artenschutzes sind gem. Baumkontrollrichtlinie (Siehe Ziffer 2.2) zu
berücksichtigen. Jeder Baum ist vor Aufnahme der Tätigkeit von einem fachkundigen Mitarbeiter
des AN durch eine manuelle Untersuchung (vorsichtiges Lösen von Rindenteilen, Abklopfen von
Höhlungen) und eine visuelle Begutachtung auf dauerhafte Niststätten, besetzte Vogelnester
sowie Spechtlöcher und dahinterliegende Aushöhlungen mit Fledermausbesatz als auch auf
andere Tiere, welche nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt sind, zu
kontrollieren. Sollten entsprechende Arten gefunden werden ist der AG bzw. der FB Grünflächen
zu informieren und die Arbeiten zwingend zu unterbrechen. Die Aufnahme, Wiederaufnahme der
Tätigkeit ist mit dem AG abzustimmen.
9.
Bei Bedarf bzw. bei Hinweisen auf vorliegende Gutachten sind die notwendigen Arbeiten mit
dem AG vor Beginn abzustimmen.
10. Bei schwerwiegenden Zustandsschäden der Bäume ist der AG sofort zu verständigen.
11. Bei Bäumen, an denen die geforderte Maßnahme oder der Leistungstext den anerkannten
fachlichen Regeln der Baumpflege widersprechen, ist dies dem AG unverzüglich anzuzeigen. Die
Arbeiten sind nicht zu beginnen oder zu unterbrechen bis die weitere Verfahrensweise am
jeweiligen Baum abgestimmt und beauftragt wurde.
12. Alle Maßnahmen, die eine Kronenreduzierung von 30% und mehr bzw. eine Kronenkappung oder
eine Fällung bedeuten, müssen am jeweiligen Baum mit dem Auftraggeber abgestimmt und von
diesem beauftragt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Forderung kann die Kündigung des
gesamten Auftrags erfolgen.
13. Im Zuge der Durchführung der baumpflegerischen Arbeiten ist das angefallene Schnittgut zu
Schreddern, Stammholz zu entasten und in Abschnitte von 2 m Länge zu teilen. Das Häckselgut
und Stammabschnitte sind daran anschließend zum Werkhof des AG zu transportieren und auf
Miete zu setzen.
Materiallagerungen über die Dauer der auszuführenden Maßnahme hinaus sind nicht zulässig.
14. Rad- und Gehwege sind von Materialien, Fahrzeugen und Baustellenverkehr freizuhalten.
Fahrzeuge sind grundsätzlich nicht auf Geh- und Radwegen oder Grünflächen, sondern auf der
jeweiligen Straße zu parken.
15. Zum Arbeitsschluss ist der Bearbeitungsbereich (Straßenland einschließlich Fußgänger- und
Radwege, Grünanlagen, Wege, Plätze etc.) durch den AN täglich gründlich zu säubern und, falls
nicht anders festgelegt, für den Verkehr freizugeben.
16. Brenn-, Treib- sowie Schmierstoffe sind gemäß der derzeit gültigen Verordnung in Berlin, DIN
18920, zu lagern.
17. Der AN hat in der Kalkulation zu den nachbeschriebenen Arbeiten den Aufwand und die Kosten
zu berücksichtigen für:
An- / Abfahrten zu den Orten der Leistungserbringung einschl. Fahrzeuge, Geräte,
Material und Personal.
17.1.
17.2.
Die besonderen örtlichen Gegebenheiten direkt am Ufer des Landwehrkanals,
Die besonderen Gegebenheiten auf Schulgeländen, Sportstätten und anderen
Jugendeinrichtungen bzw. öffentlichen Einrichtungen im Allgemeinen.
17.3.
Erforderliche Abstimmungen mit dem Nutzer zur Ausführung der beauftragten
Leistung.
17.4.
Einschränkungen in der Zugänglichkeit und den Zufahrtsmöglichkeiten (z.B. kein
Maschinen-, Fahrzeugeinsatz möglich, Handarbeit bzw. Seilklettertechnik erforderlich).
17.5.
Erschwernisse durch die Bodenbeschaffenheit (z.B. kein Maschinen-, Fahrzeugeinsatz
möglich durch
eingeschränkte Standfestigkeit bzw. Hilfsmittel erforderlich).
17.6.
Baustelleneinrichtung, Fahrzeuge, Geräte, Werkzeuge, Materialien und sonstige
Betriebsmittel.
17.7.
Einsatz einer Hubarbeitsbühne einschl. Personal und Gerätekosten und/oder Einsatz
von Baumkletterern.
17.8.
17.9.
Reinigung, Säuberung des Einsatzortes (siehe Punkt 15).
17.10.
Behandlung und Transport des angefallenen Schnittgutes (siehe Punkt 13).
Für sämtliche unter Punkt 4 aufgeführten verkehrstechnischen Anordnungen,
Sicherungs- und
Arbeitsschutzmaßnahmen etc..
17.11.
Für die Einholung von Genehmigungen des zuständigen FB Straßen, Verkehrslenkung
etc. und damit verbundene Maßnahmen (siehe Punkt 4.5).
17.12.
Mit der Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass die vorhandenen Unterlagen
für eine einwandfreie Kalkulation der angebotenen Preise ausreichend sind. Spätere
Mehrkostenforderungen, die auf Unkenntnis von möglichen Gegebenheiten eines
Einsatzortes und/oder der anzuwendenden Einsatzmethodik (Maschinen- bzw. Handarbeit,
Seilklettertechnik) zurückzuführen sind, werden nicht akzeptiert und sind ausgeschlossen.
17.13.
Es ist erforderlich, dass sich der AN vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten auf
der Baustelle - wie z.B. Bodenbeschaffenheit, Zufahrtsmöglichkeiten, Nutzungen in der
Umgebung u.s.w. - überzeugt und sich über die örtliche Situation Kenntnis verschafft hat.
17.14.
18. Bei den Maßnahmen Kronenpflege, Erziehungsschnitt, Kronenreduzierung und
Kronensicherungsschnitt sind nicht nur die in den Baumlisten unter Bemerkungen aufgeführten
Arbeiten auszuführen sondern auch alle anderen erforderlichen Arbeiten lt.
Leistungsbeschreibung, Maßnahme Baumkataster.
19. Für die baumpflegerischen Arbeiten sind keine Nachunternehmer zugelassen!
20. Die Reihenfolge der Abarbeitung von Auftragslisten ist mit dem AG abzustimmen.
21. Bei der Durchführung der Arbeiten sind die rechtlichen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor
Sach- und Personenschäden einzuhalten.
22. Der Auftragnehmer hat den Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung von anfallendem
Material zu führen und der Bauüberwachung bei Aufforderung vorzulegen (gilt nicht für das
angefallene Schnittgut das auf den Werkhof des AG zu transportieren ist (siehe Punkt 13).
23. Informationspflicht
Der AN hat die Bauüberwachung des AG unaufgefordert schriftlich zu informieren über die
laufenden und geplanten Arbeitsstellen zur Abarbeitung der baumpflegerischen Maßnahmen.
24. Bearbeitung, Fertigstellung, Abnahme und Abrechnung
Die Bearbeitung ist je Baum nach beauftragtem Leistungsumfang einschl. Abfuhr des
angefallenen Materials fertigzustellen. Erst danach kann die Arbeit am nächsten Baum bzw.
am nächsten Objekt aufgenommen werden. Behinderungen an Einzelbäumen werden
angezeigt.
24.1.
Fertiggestellte Objekte, Straßenzüge, Arbeitsstellen usw. sind der Bauüberwachung
des AG wöchentlich, spätestens nach 50-100 bearbeiteten Bäumen, schriftlich anzuzeigen
zur zeitnahen Abnahme durch die Bauüberwachung des AG.
24.2.
Über abgenommene Objekte, Straßenzüge bzw. Einzelbäumen ist eine Rechnung
über die erbrachte Leistung spätestens nach 14 Tagen zu stellen. Wird eine Rechnung vom
AN nach erfolgter dreimaliger Aufforderung, Fristsetzung durch den AG nicht erstellt, kann
der AG die Rechnung über einen Dritten erstellen lassen.
24.3.
Es kann nur eine der nachfolgend genannten Leistungspositionen pro Baum
abgerechnet werden
24.4.
24.5.
Zur Abrechnung ist maßgebend der Stammumfang gemessen in 1,30m Höhe.
Jeder bearbeitete Baum ist zur Abrechnung in der Maßnahmenliste mit dem
korrekten Datum der Ausführung in der Spalte „Erledigt am…….“ einzutragen. Nicht mit dem
Bearbeitungsdatum versehene Bäume können nicht abgerechnet werden.
24.6.
Jeder abzurechnende Baum ist in der zur Rechnung erforderlichen
Mengenaufstellung mit seiner Baumnummer, Bearbeitungs-/Auftragsnummer eindeutig zu
benennen und aufzuführen.
24.7.
Mehrstämmige Bäume werden nach der Summe der Stammumfänge abgerechnet
und sind auch so in den Maßnahmenlisten aufgeführt (siehe Spalte Stämme).
24.8.
Es ist wie in der Leistungsbeschreibung vorgesehen nach Losen (Produktnummern)
getrennt abzurechnen.
24.9.
Zu jeder Rechnung ist eine aktuelle Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei
Bauleistungen gem. § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes beizulegen.
24.10.
25. Bei den nachfolgend beschriebenen Maßnahmen, insbesondere der Einkürzung von
Kronenteilen, Kroneneinkürzung, ist der arttypische Habitus und die physiologische Erfordernis
des Baumes besonders zu beachten.
26. Bei der Ausführung der Baumschnittarbeiten sind die Grundsätze Schnittmaßnahmen nach ZTV
3.1.1 verbindlich.
27. Gegebenenfalls ist bei den Baumschnittarbeiten Seilklettertechnik anzuwenden und in der
Kalkulation zu den nachfolgenden Positionen zu berücksichtigen. Beim Klettern sind
Kambiumschoner zu verwenden, Steigeisen sind unzulässig (außer bei Baumfällungen).
28. Das Umsetzen von Maschinen, Geräten etc. zu den jeweiligen Standorten ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
29. Die Modalitäten von Wundbehandlungen sind mit dem Auftraggeber im Vorfeld der Arbeiten zu
vereinbaren.
30. Verwendete Stoffe und Bauteile haben Punkt 2 der ZTV-Baumpflege zu entsprechen.
31. Bei der Ausführung der Leistungen hat der Auftragnehmer den Baum auf Schäden zu prüfen und
den Auftraggeber unverzüglich über festgestellte Schäden zu informieren.
Anhang zu den BVB
Sonstige Bedingungen:
18.
Frauenförderung
Anwendung bei einem Auftragswert von mindestens 25.000,00 € Brutto.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine
entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige
Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt
Ausbildungsbetriebe
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei
den den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen
bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der
beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den Unternehmen eine
Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
Gemäß § 4 Absatz 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz können die Vergabestellen von dem Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer – und
Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als sechs
Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern.
ILO-Kernarbeitsnormen
Gemäß § 8 Absatz Satz 1 BerlAVG gelten die zu ergreifenden Maßnahmen nur für folgende Waren:
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbällen aus Naturleder)
Naturtextilien, insbesondere aus Baumwolle
handgefertigte Teppiche
Natursteine
Produkte aus Holz
Kaffee, Kakao, Tee
Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein
Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Nüsse, Zucker, Süßwaren
Fischereiprodukte
Feuerwerkskörper, Zündhölzer
Schnittblumen, Topfpflanzen
Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
Mit der Bezirksamtsvorlage Nr. IVI 164/2012 vom 11.12.2012 hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung darauf festgelegt:
„Die Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau –
und Dienstleistungen /Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) vom 23.10.2012 „
auf alle Vergabevorgänge ab einem geschätzten Auftragswert von 500 € netto anzuwenden.
Folgende Nachweise und Eigenerklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen
(auch für ggf. einzusetzende Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) Bitte beiliegende Checkliste beachten.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Anlage zur den „Besonderen Vertragsbedingungen“ für Gartenbau
VwVBU Stand 03/2016
Allgemeine Anforderungen für Geräte
1. Sämtliche Gartengeräte haben keine halogenhaltigen Polymere und Zusätze von halogenhaltigen
Flammschutzmitteln in den Kunststoffen der Gehäuse und Gehäuseteile.
2. Es dürfen in den Kunststoffen der Gehäuse und Gehäuseteile und der Griffe keine Stoffe zugesetzt
sein, die nach der EG-Verordnung 1272/2008 eingestuft sind als:
• krebserzeugend (Carc. Cat. 1, Carc. Cat. 2, Carc. Cat. 3)
• erbgutverändernd (Mut. Cat.1, Mut. Cat.2, Mut. Cat.3)
• fortpflanzungsgefährdend (Repr. Cat. 1, Repr. Cat. 2, Repr. Cat. 3)
3. Es sind nur Füllsysteme für den Kraftstofftank zugelassen, die sicherstellen, dass die Betankung des
Motors und die Versorgung mit weiteren Betriebsstoffen ohne Leckverluste erfolgt.
Materialanforderungen an Komposthäcksler und Motorkettensägen
1. Einfache Demontierbarkeit der Geräte und Baugruppen.
2. Leicht lösbare mechanische Verbindungen.
3. Kunststoffgehäuse müssen aus einheitlichem Homopolymer oder Copopolymer bestehen.
4. Kunststoffzusätze dürfen keine cadmium- oder bleihaltigen Zusätze enthalten.
Lärmgrenzwerte für Gartengeräte
1. Vertikutierer a. Bei Vertikutierern mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungspegel 98
dB (A) nicht überschreiten.
b. Bei Vertikutierern mit Elektromotor darf der garantierte Schallleistungspegel 94 dB (A) nicht
überschreiten.
2. Heckenscheren a. Bei Heckenscheren mit Verbrennungsmotor darf der garantierte
Schallleistungspegel 104 dB (A) nicht überschreiten.
b. Bei Heckenscheren mit Elektromotor darf der garantierte Schallleistungspegel 96 dB (A) nicht
überschreiten.
3. Rasentrimmer/Rasenkantenschneider/Grastrimmer
a. Bei Rasentrimmern / Rasenkantenschneidern mit Verbrennungsmotor darf der garantierte
Schallleistungspegel 105 dB (A) + 6 P (P: Leistung in KW) nicht überschrei-ten.
b. Bei Rasentrimmern / Rasenkantenschneidern mit Elektromotor darf der garantierte
Schallleistungspegel 94 dB (A) nicht überschreiten.
4. Rasenmäher a. Bei Rasenmähern mit Verbrennungsmotor darf der Schallleistungspegel bei
folgenden Schnittbreiten nicht überschritten werden: o bei Schnittbreite L ≤ 50 cm 96 dB (A)
o bei Schnittbreite 50 cm < L ≤ 70 cm 98 dB (A)
o bei Schnittbreite 70 cm < L ≤ 120 cm 100 dB (A)
o bei Schnittbreite L > 120 cm 105 dB (A)
b. Bei Rasenmähern mit Elektromotor/Batteriebetrieb darf der garantierte Schallleistungspegel 90 dB
(A) nicht überschreiten.
5. Freischneider/Motorsensen
Bei Freischneidern mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungspegel 105 dB (A) + 6 P
(P: Leistung in KW) nicht überschreiten.
6. Hochentaster a. Bei Hochentastern mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungs-pegel
110 dB (A) + 2 P (P: Leistung in KW) nicht überschreiten.
b. Bei Hochentastern mit Elektromotor/Batteriebetrieb darf der garantierte Schallleistungspegel 104 dB
(A) nicht überschreiten.
7. Komposthäcksler a. Bei Komposthäckslern mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungspegel 96 dB (A) nicht überschreiten.
b. Bei Komposthäckslern mit Elektromotor darf der garantierte Schallleistungspegel 94 dB (A) nicht
überschreiten.
8. Motorkettensägen a. Bei Motorkettensägen mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungspegel 108 dB (A) + 2 P (P: Leistung in KW) nicht überschreiten.
b. Bei Motorkettensägen mit Elektromotor darf der garantierte Schallleistungspegel 104 dB (A) nicht
überschreiten.
9. Laubbläser/Laubsammler a. Bei Laubbläsern/Laubsammlern mit Verbrennungsmotor darf der
garantierte Schallleistungspegel 100 dB (A) nicht überschreiten.
b. Bei Laubbläsern/Laubsammelrn mit Elektromotor darf der garantierte Schallleistungspegel 100 dB
(A) nicht überschreiten.
10. Motorhacken/Bodenfräsen a. Bei Motorhacken/Bodenfräsen mit Verbrennungsmotor darf der
garantierte Schallleistungspegel 96 dB (A) nicht überschreiten.
b. Bei Motorhacken/Bodenfräsen mit Elektromotor darf der garantierte Schallleistungspegel 96 dB (A)
nicht überschreiten.
Kettenschmierstoffe für Motorsägen
1. Es dürfen keine Stoffe verwendet werden, die in der EG-Verordnung 1272/2008 aufgeführt und nach
§ 4a der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingestuft sind als:
• sehr giftig (T+)
• giftig (T)
• krebserzeugend (Carc. Cat. 1, Carc. Cat. 2, Carc. Cat. 3)
• erbgutverändernd (Mut. Cat.1, Mut. Cat.2, Mut. Cat.3)
• fortpflanzungsgefährdend (Repr. Cat. 1, Repr. Cat. 2, Repr. Cat. 3)
2. Die Grundsubstanzen der Kettenschmierstoffe müssen zu 70 % biologisch abbaubar sein.
3. Es dürfen keine Stoffe verwendet werden, die in der „Verwaltungsvorschrift wassergefährdender
Stoffe“ in der jeweils gültigen Fassung eingestuft sind in die:
• Wassergefährdungsklasse 2 (WGK 2)
• Wassergefährdungsklasse 3 (WGK 3)
Kompostierbare Pflanztöpfe und Formteile
1. Die Produkte bestehen zu 100 % aus biologisch abbaubaren Substanzen wie:
• Stroh
• Kork
• Holzmehl
• Maisstärke
2. Es sind keine Synthesekunststoffe, Plastifikatoren oder PVC-haltige Materialien enthalten.
3. Die Produkte dürfen nicht mit bioziden52 Stoffen, z.B. Pflanzenschutz- und Konservierungsmitteln,
ausgerüstet sein.
52 Biozide
sind Wirkstoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem Wege
Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in
anderer Weise zu bekämpfen.
Mutter- /Oberboden und Blumenerde / Kultursubstrate
1. Die Produkte enthalten keine torfhaltigen Bestandteile und sind als „torffrei“ gekennzeichnet.
2. Sofern Kompost in den Produkten enthalten ist, sind diese nach RAL gütegesichert.
Rechtsquellen: Richtlinie 2000/14/EG, EG-Verordnung 1272/2008, GefStoffV, Verwaltungsvorschrift
wassergefährdender Stoffe
Anlage zu den „ Besondere Vertragsbedingungen“
Verwertung von Abfällen
VwVBU Stand: 03/2016
Verwertung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen
Zur Stärkung der stofflichen Verwertung ist die unmittelbare Verbrennung dieser Gemische
unzulässig.
1. Diese gemischten Abfälle sind Vorbehandlungsanlagen zuzuführen, die mindestens
20 Prozent stofflich verwertbare Sortierfraktionen sowie im Weiteren hochwertige,
schadstoffarme und heizwertreiche Ersatzbrennstoffe erzeugen.
2. Die Ersatzbrennstoffe sind mit einem Energienutzungsgrad von mindestens 60%
energetisch zu verwerten. Der Energienutzungsgrad ist durch eine Energiebilanz zu
dokumentieren. Bei einer Mitverbrennung in Kraft- oder Zementwerken ist der Nachweis des
Verbleibs ausreichend.
3. Die stoffliche und energetische Verwertung der Abfallarten ist in einem Stoffflussdiagramm (Art, Menge und Verbleib) im Angebot zu dokumentieren.
4. Es ist jährlich ein Bericht über Art, Menge und Verbleib der Abfallarten (einschließlich der
Adresse der Verwertungsanlagen) sowie über Menge und Art der erzeugten Energie (Strom
und / oder Wärme) vorzulegen.
Folgende Erklärungen Nachweise sind mit dem Angebot abzugeben:
•
•
Entsorgungsfachbetrieb, Name und Anschrift der Anlage und
Zertifizierungsnachweis
Name des Transporteurs, entsprechende Genehmigungen für den Transport
Verwertung von Holzabfällen
1. Altholz ist über energieeffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einem
Gesamtnutzungsgrad der im Brennstoff enthaltenen Energie von mindestens 60% oder über
energieeffiziente Kraftwerke mit einem Nettostromwirkungsgrad von mindestens 35% zu
verwerten.
2. Die energetische Verwertung ist in einem Stoffflussdiagramm (Art, Menge und Verbleib)
im Angebot zu dokumentieren.
3. Es ist jährlich ein Bericht über Art, Menge und Verbleib der Abfallarten (einschließlich der
Adresse der Verwertungsanlagen) sowie über Menge und Art der der erzeugten Energie
(Strom und / oder Wärme) vorzulegen.
Verwertung von Sperrmüll
1. Bei der Sperrmüllaufbereitung sind enthaltene Metalle abzutrennen. Diese sind in Eisenund Nichteisenmetalle aufzutrennen und entsprechenden Verwertungsanlagen zuzuführen.
2. Die aus dem Sperrmüll erzeugte EBS-Fraktion ist mit einem Energienutzungsgrad von
mindestens 60% energetisch zu verwerten. Der Energienutzungsgrad ist durch eine
Energiebilanz zu dokumentieren. Bei einer Mitverbrennung in Kraft- oder Zementwerken ist
der Nachweis des Verbleibs ausreichend.
3. Die stoffliche und energetische Verwertung der Abfallarten ist in einem Stoffflussdiagramm (Art, Menge und Verbleib) im Angebot zu dokumentieren.
4. Es ist jährlich ein Bericht über Art, Menge und Verbleib der Abfallarten (einschließlich der
Adresse der Verwertungsanlagen) vorzulegen.
Verwertung von Altreifen
1. Die energetische Verwertung von Altreifen ist nicht zulässig.
2. Nicht wiederverwendbare Altreifen (Profiltiefe < 1,6 mm; unregelmäßige Abriebspuren
oder andere mechanische Schäden, mehrfach ineinander verschachtelte Reifen) sind einer
hochwertigen stofflichen Verwertung zuzuführen, bei der hochwertiges Gummigranulat
erzeugt wird, das zur Substitution von synthetischen oder thermoplastischen Polymeren
eingesetzt wird.
3. Die stoffliche Verwertung ist in einem Stoffflussdiagramm (Art, Menge und Verbleib) im
Angebot zu dokumentieren. Es ist auch ein Verwertungsnachweis des Verwerters für den
o.g. Einsatz der erzeugten Gummigranulate vorzulegen.
4. Es ist jährlich ein Bericht über Art, Menge und Verbleib der Abfallarten (einschließlich der
Adresse der Verwertungsanlagen) vorzulegen.
Merkblatt Umweltstandards VwVBU Stand: 03/2016
Einsatz von mit Dieselmotoren betriebenen Baumaschinen
Die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen unter Verwendung folgender Produkte sind
unzulässig:
Einsatz von mit Dieselmotoren betriebenen Baumaschinen (mobile Maschinen und Geräte
oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen) im Rahmen von Bauleistungen, die folgende
Mindestanforderungen an die Emission nicht erreichen:
 Baumaschinen mit einer Motorleistung von 37 kW bis 560 kW:
mindestens Stufe III B der Richtlinie 97/68/EG; bei einer niedrigeren Stufe ist eine
Nachrüstung mit einem geeigneten Partikelminderungssystem erfolgt.
 Baumaschinen mit einer Motorleistung von 19 kW bis unter 37 kW:
Stufe III A der Richtlinie 97/68/EG; bei einer niedrigeren Stufe ist eine Nachrüstung
mit einem geeigneten Partikelminderungssystem erfolgt.
 Baumaschinen als selbstfahrende Arbeitsmaschinen im Straßenverkehr mit
Typgenehmigung des Motors nach den Vorschriften für schwere Nutzfahrzeuge:
Abgasstufe Euro IV (nach 98/69/EG I; B oder 1999/96/EG; B1) oder höher; bei einer
niedrigeren Stufe ist eine Nachrüstung mit einem Partikelminderungssystem der
Partikelminderungsstufe PMK 2 nach Anlage XXVII StVZO erfolgt.
 Baumaschinen ab einer Motorleistung von 19 kW, deren Motoren mit konstanter
Drehzahl (oder mehreren definierten Drehzahlniveaus) betrieben werden, sind mit einem
geeigneten Partikelminderungssystem ausgestattet.
Das verwendete Partikelminderungssystem muss nach einem der folgenden oder nach
gleichwertigen Verfahren geprüft sein und die Einhaltung der jeweils geforderten Kriterien
mittels Siegel oder einer Bescheinigung dokumentiert werden:
 Stufe PMK 2 oder besser gemäß Anlage XXVII zur Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung (StVZO)
 REC2-Richtlinie No. 132 Klasse 1 oder 2, Reduktionsstufe 01
 Qualitätssiegel des FAD3 (Förderkreis Abgasnachbehandlungstechnologien für
Dieselmotoren)
 Gütesiegel des VERT-Vereins4
 Konformitätsbescheinigung gemäß der Luftreinhalteverordnung der Schweiz5
Die Beschaffungsbeschränkungen sind gestaffelt nach Maschinenkategorien ab folgenden
Zeitpunkten einzuhalten:
Fristen zur Einhaltung der Emissionsstandards und betroffene Maschinenkategorien
Umweltstandards für folgende Maschinenkategorien ab 01.01.2016:
 Radlader, Baggerlader, Raupenlader, Kompaktlader,
Teleskoplader, sonstige Lader oder darauf beruhende
Maschinen
 Kompressoren und Generatoren
 Mörtelförderer und Verputzgeräte, Betonmischer und
Betonpumpen
 Pumpen zum Wassermanagement
 unabhängig von der Maschinenkategorie: selbstfahrende
Arbeitsmaschinen mit Straßenzulassung nach Richtlinie 88/77/EWG
Umweltstandards sind folgende Maschinenkategorien ab 01.07.2016:
 Mobilbagger, Standbagger, Hydraulikbagger, Seilbagger,
Schreitbagger, Minibagger, Kompaktbagger, Teleskopbagger,
sonstige Bagger oder darauf beruhende Maschinen
 Dumper/Muldenkipper, Planierraupen
 Verdichtungsmaschinen
Die Maschinenkategorien Rammen, Grader, Straßenfertiger, Gussasphaltkocher und
Mischanlagen für Schwarzdecken sowie sonstige nicht in der Tabelle aufgeführte
Maschinenkategorien werden aufgrund der geringen Beiträge zur Gesamtemission von
Dieselruß aus Baumaschinen von der Einhaltung der Umweltstandards befreit.
Einsatz von Baumaschinen (mobile Maschinen und Geräte) mit Fremdzündungsmotor bis
19 kW Motorleistung, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 97/68/EG fallen und im
Rahmen von Bau- und Dienstleistungen eingesetzt werden, sofern sie folgende
Abgasgrenzwerte der Richtlinie 2002/88/EG nicht erreichen:
 handgehaltene Geräte: Stufe II der Klasse SH
 nicht handgehaltene Geräte: Stufe I oder Stufe II der Klasse SN
Der Auftraggeber kann von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, Listen der für die
Realisierung der Baumaßnahme einzusetzen Baumaschinen verlangen.
Kommt der Bieter innerhalb einer festgelegten Frist dieser Vorlagepflicht nicht nach, so ist er
von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
__________________________________________________________________________
2 UN/ECE-Richtlinie
No. 132 Addendum 131, Revision 1 über “Uniform provisions concerning the
approval
of Retrofit Emission Control devices (REC) for heavy duty vehicles, agricultural and forestry
tractors and non-road mobile machinery equipped with compression ignition engines
https://www2.unece.org/wiki/download/attachments/14319901/REC-16-06.docx?api=v2
3 Filterliste unter www.fad-diesel.de/zertifizierte-systeme2
4 Filterliste unter www.vert-dpf.eu
5 Filterliste unter www.bafu.admin.ch/partikelfilterliste
V 237 F
(Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte)
Bieter
Datum
Vergabenummer
G 6422 OE2016 VOL
Maßnahmenummer
G 6422 OE2016 VOL
Baumaßnahme
Baumpflegearbeiten Revier 19
10965
Berlin
Leistung/CPV
Baumpflegearbeiten in Berlin Friedrichhain-Kreuzberg, Revier 19
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
Die Bauleistungen werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt.
Dafür stehen in meinem/unseren Betrieb insgesamt __________________ gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung.
Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon _____________
Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern:
1)
___________________________________________________________________________________
2)
___________________________________________________________________________________
3)
___________________________________________________________________________________
4)
___________________________________________________________________________________
5)
___________________________________________________________________________________
6)
___________________________________________________________________________________
7)
___________________________________________________________________________________
8)
___________________________________________________________________________________
9)
___________________________________________________________________________________
10) ___________________________________________________________________________________
Mir/uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlags mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung
von Bauleistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden.
1 ABau 2013
Seite 1 von 1
Besondere Vertragsbedingungen
zur Frauenförderung
Der Auftragnehmende verpflichtet sich,

das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.

je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV)
eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der
Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie durchzuführen

sicher
zu
stellen,
dass
zur
Vertragserfüllung
eingeschaltete
Nachunternehmende sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung
(FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung
der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine Verletzung dieser
Verpflichtung durch den Nachunternehmenden wird dem Auftragnehmenden
zugerechnet.
Verstößt der Auftragnehmende oder einer seiner Nachunternehmenden schuldhaft
gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmenden für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in
Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der
Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmende ist zur Zahlung einer
Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm
eingesetzten Nachunternehmenden oder einen von diesem eingesetzten
Nachunternehmenden begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmenden
oder seine Nachunternehmenden berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen
Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken
Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die
Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 325 – BVB Frauenförderung (18.06.2012)
LV: Los 6 (Produktnummer 78446)
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
1
Baumpflege / Baumsanierung
1.1
Kronenpflege
1.1.001
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
1
11.11.2016
02.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
*** Bezugsbeschreibung
Kronenpflege nach ZTV-Baumpflege 3.1.6, StU 40 bis 79cm
Baumpflege / Baumsanierung
Kronenschnitt nach ZTV-Baumpflege durchführen als
Kronenpflege nach ZTV-Baumpflege 3.1.6,
Lichtraumprofilschnitt nach ZTV Baumpflege 3.1.4,
Kronenauslichtung nach ZTV Baumpflege 3.1.7.
Zu bearbeitender Baum: StU 40 bis 79cm.
1. Unerwünschten Entwicklungen wie z.B.:
Zwieselbildung,
Überlängen von Ästen
in der Krone vorbeugen durch Auslichtung.
Schnittmaßnahmen überwiegend im Fein- und
Schwachastbereich.
2. Abzuschneiden sind:
Tote, kranke, absterbende sowie
sich kreuzende oder reibende Äste.
3. Aststummel sind zu entfernen, Bruchstellen
nachzuschneiden.
4. Herstellung des Verkehrsraumprofils:
Straßen- und Gehwegseitig Höhe 4,50m,
(zur Erzielung eines arttypischen Kronenbildes) bzw.
Gehwegseitig Höhe 2,50m,
durch Einkürzen, Entfernen von Grob- und Schwachästen.
Starkäste sind nur im notwendigen Maß einzukürzen und
dürfen nur in begründeten Einzelfällen vollständig
entfernt werden.
5. Fassadenfreischnitt
Kronenteile, die die Objekte im Baumumfeld (z.B. Dach,
Dachrinnen, Fassaden, Mastleuchten etc.)
beeinträchtigen können, sind auf einen Abstand von ca.
2m vom Objekt einzukürzen.
6. Stamm und Stockaustriebe sind an der Basis flach und
nur im Triebdurchmesser abzuschneiden.
7. Fremdbewuchs (z.B. Knöterich) entfernen.
Leistung einschl. aller erforderlichen Stoffe und
Geräte sowie Nebenarbeiten. Anfallendes Material ist im
Zuge der Durchführung der Arbeiten sofort
abzutransportieren.
Abrechnung nach Anzahl der bearbeiteten Bäume und
anerkanntem Lieferschein.
7,00
1.1.002
Stk
*** Wiederholungsbeschreibung zu 001, jedoch
StU 80 bis 150cm
StU 80 - 150 cm.
28,00
Stk
LV: Los 6 (Produktnummer 78446)
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.1.003
Menge
Einheitspreis
in EUR
*** Wiederholungsbeschreibung zu 001, jedoch
StU 151 bis 210cm
StU 151 - 210cm.
5,00
1.1.004
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Stk
*** Wiederholungsbeschreibung zu 001, jedoch
StU über 211cm
StU über 211cm.
2,00
Stk
Gesamtsumme:
2
11.11.2016
02.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Los 6 (Produktnummer 78446)
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2
Baumentnahmen
2.1
Baumfällung
2.1.001
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Schnitt möglichst erdbündig, Stubben verbleibt am
Standort.
Leistung einschl. Sicherungsarbeiten, aller
erforderlichen Stoffe und Geräte sowie Nebenarbeiten.
Anfallendes Material ist im Zuge der Durchführung der
Arbeiten sofort abzutransportieren.
Abrechnung nach Anzahl der bearbeiteten Bäume und
anerkanntem Lieferschein.
5,00
Stk
*** Wiederholungsbeschreibung zu 001, jedoch
StU 151 bis 210cm
StU 151 - 201cm.
2,00
2.1.004
Stk
*** Wiederholungsbeschreibung zu 001, jedoch
StU 80 bis 150cm
StU 80 - 150cm.
4,00
2.1.003
Gesamtbetrag
in EUR
*** Bezugsbeschreibung
Baum fällen mit Hubsteiger und/oder Klettertechnik, StU 40
bis 79cm
Baum im Bestand/freistehend fachgerecht fällen bzw.
stückweise absetzen mit Hubsteiger und/oder
Klettertechnik.
Zu bearbeitender Baum: StU 40 bis 79cm.
2.1.002
3
11.11.2016
02.11.2016
Stk
*** Wiederholungsbeschreibung zu 001, jedoch
StU über 211cm
StU über 211cm.
1,00
Stk
Gesamtsumme:
LV: Los 6 (Produktnummer 78446)
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
2.2
Stubben roden
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
4
11.11.2016
02.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten zur
Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten zur
Beseitigung von Baumstubben durch Anfragen bei
Leitungs- und Medienträgern über vorhandene
unterirdische Leitungen zu erkundigen und/oder durch
geeignete technische Messverfahren.
Sämtliche Arbeiten im Wurzelbereich dürfen nur in
Handarbeit durchgeführt werden (Krone + 1,50m).
2.2.001
*** Bezugsbeschreibung
Stubben roden, ausfräsen, Durchmesser bis 80cm
Stubben roden bzw. ausfräsen,
Durchmesser Wurzelhals im Mittel bis 80cm.
Bearbeitungstiefe 40cm.
Stubbenloch lageweise verfüllen und fachgerecht
standfest verdichten mit zu lieferndem Füllboden
(verdichtungsfähig, frost- beständig, schadstofffrei
Z-0/Z-1 nach LAGA) bis OK angrenzendes Gelände und
abschliessend Feinplanum herstellen.
Leistung einschl. Sicherungsarbeiten, aller
erforderlichen Stoffe und Geräte sowie Nebenarbeiten
und gegebenenfalls Handarbeit. Anfallendes Material ist
im Zuge der Durchführung der Arbeiten sofort
ordnungsgemäß zu entsorgen.
Abrechnung nach anerkanntem Lieferschein.
1,00
2.2.002
*** Wiederholungsbeschreibung zu 001, jedoch
W.v. Durchmesser über 80 bis 150cm
Durchmesser über 80 bis 150cm.
1,00
2.2.003
Stk
Stk
*** Wiederholungsbeschreibung zu 001, jedoch
W.v. Durchmesser über 150cm
jedoch Durchmesser über 150cm.
1,00
Stk
Gesamtsumme:
LV: Los 6 (Produktnummer 78446)
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
4
Kronenreduzierung
4.1
Einkürzen von Krone/Kronenteilen
4.1.001
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
5
11.11.2016
02.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
*** Bezugsbeschreibung
Kroneneinkürzung/-sicherungsschnitt/-pflege, StU 40 bis
79cm.
Kroneneinkürzung/Kronensicherungsschnitt/Kronenpflege
Kroneneinkürzung nach ZTV Baumpflege 3.1.9.3 und
Kronensicherungsschnitt nach ZTV Baumpflege 3.1.9.4
einschl. Kronenpflege nach ZTV-Baumpflege 3.1.6
ausführen.
Zu bearbeitender Baum: StU 40 - 79cm.
1. Kroneneinkürzung, Kronensicherungsschnitt:
Bei schwer geschädigten Bäumen sind nach Maßgabe des AG
(dem Auftrag beigefügt) bruchgefährdete Kronenteile
einzukürzen. Bei schwerwiegenden Zustandsschäden ist
der AG sofort zu verständigen.
Die gesamte Krone in ihrer Höhe und/oder ihrer
seitlichen Ausdehnung entsprechend der Baumart und dem
Habitus bzw. einzelne Äste einkürzen, angrenzende
Kronenteile angleichen und/oder auslichten nach den
Erfordernissen:
der Verkehrssicherheit,
des Baumumfeldes (z.B. Dach, Dachrinnen,
Fassaden, Mastleuchten etc.).
2. Kronenpflege:
Kronenschnitt nach ZTV-Baumpflege durchführen als
Kronenpflege nach ZTV-Baumpflege 3.1.6,
Lichtraumprofilschnitt nach ZTV Baumpflege 3.1.4,
Kronenauslichtung nach ZTV Baumpflege 3.1.7.
1. Unerwünschten Entwicklungen wie z.B.:
Zwieselbildung,
Überlängen von Ästen
in der Krone vorbeugen durch Auslichtung.
Schnittmaßnahmen überwiegend im Fein- und
Schwachastbereich.
2. Abzuschneiden sind:
Tote, kranke, absterbende sowie
sich kreuzende oder reibende Äste.
3. Aststummel sind zu entfernen, Bruchstellen
nachzuschneiden.
4. Herstellung des Verkehrsraumprofils:
Straßen- und Gehwegseitig Höhe 4,50m,
(zur Erzielung eines arttypischen Kronenbildes) bzw.
Gehwegseitig Höhe 2,50m,
Fahrbereiche der Tram sind freizuschneiden.
durch Einkürzen, Entfernen von Grob- und Schwachästen.
Starkäste sind nur im notwendigen Maß einzukürzen und
dürfen nur in begründeten Einzelfällen vollständig
entfernt werden.
5. Fassadenfreischnitt
Kronenteile, die die Objekte im Baumumfeld (z.B. Dach,
Dachrinnen, Fassaden, Mastleuchten etc.)
beeinträchtigen können, sind auf einen Abstand von ca.
2m vom Objekt einzukürzen.
6. Stamm und Stockaustriebe sind an der Basis flach und
nur im Triebdurchmesser abzuschneiden.
LV: Los 6 (Produktnummer 78446)
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
6
11.11.2016
02.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
7. Fremdbewuchs (z.B. Knöterich) entfernen.
Leistung einschl. aller erforderlichen Stoffe und
Geräte sowie Nebenarbeiten. Anfallendes Material ist im
Zuge der Durchführung der Arbeiten sofort
abzutransportieren.
Abrechnung nach Anzahl der bearbeiteten Bäume und
anerkanntem Lieferschein.
4,00
4.1.002
*** Wiederholungsbeschreibung zu 001, jedoch
StU 80 bis 150 cm
StU 80 - 150cm.
12,00
4.1.003
Stk
*** Wiederholungsbeschreibung zu 001, jedoch
StU 151 bis 210cm
StU 151 - 210cm.
3,00
4.1.004
Stk
Stk
*** Wiederholungsbeschreibung zu 001, jedoch
StU über 211cm
StU über 211cm.
3,00
Stk
Gesamtsumme:
LV: Los 6 (Produktnummer 78446)
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
5
Sonstige Maßnahmen
5.1
Stockausschläge
5.1.001
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
7
11.11.2016
02.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
*** Bezugsbeschreibung
Stamm- und Stockaustriebe entfernen, StU 80 bis 150cm.
Stamm- und Stockaustriebe entfernen über dem Boden
gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege.
Reduzierung der Stamm- und Stockaustriebe um 100%.
Zu bearbeitender Baum: StU 80 - 150cm.
Die Stamm- und Stockaustriebe sind an der Basis flach
und nur im Triebdurchmesser fachgerecht in Handarbeit
abzutrennen.
Bei der Ausführung sind die Grundsätze Schnittmaßnahmen
nach ZTV 3.1.1 verbindlich.
Leistung einschl. Sicherungsarbeiten, aller
erforderlichen Stoffe und Geräte sowie Nebenarbeiten.
Anfallendes Material ist im Zuge der Durchführung der
Arbeiten sofort abzutransportieren.
Abrechnung nach Anzahl der bearbeiteten Bäume und
anerkanntem Lieferschein.
2,00
5.1.002
Stk
*** Wiederholungsbeschreibung zu 001, jedoch
StU 151 bis 210cm
StU 151 - 210cm.
3,00
Stk
Gesamtsumme:
LV: Los 6 (Produktnummer 78446)
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
1
Baumpflege / Baumsanierung
1.1
Kronenpflege
2
Baumentnahmen
2.1
Baumfällung
2.2
Stubben roden
4
Kronenreduzierung
4.1
Einkürzen von Krone/Kronenteilen
5
Sonstige Maßnahmen
5.1
Stockausschläge
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
8
11.11.2016
02.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR